Antibiotikaresistenzen in Europa - Unterschiede zwischen den Staaten, staatliche Steuerungsinstrumente in den Niederlanden und Dänemark sowie juristisch-föderale Handlungsspielräume in Deutschland
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Antibiotikaresistenzen in Europa - Unterschiede zwischen den Staaten, staatliche Steuerungsinstrumente in den Niederlanden und Dänemark sowie juristisch-föderale Handlungsspielräume in Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3691
21. Wahlperiode 16.01.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Antibiotikaresistenzen in Europa – Unterschiede zwischen den Staaten,
staatliche Steuerungsinstrumente in den Niederlanden und Dänemark sowie
juristisch-föderale Handlungsspielräume in Deutschland
Antibiotikaresistenzen stellen nach Einschätzung der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten (ECDC) eine der größten Bedrohungen für die
öffentliche Gesundheit in Europa dar. Die verfügbaren europäischen Surveillance-
Daten zeigen dabei seit Jahren erhebliche und stabile Unterschiede zwischen
den Mitgliedstaaten (www.who.int/europe/de/news/item/14-04-2023-who-ecd
c-report--antimicrobial-resistance-threatens-patient-safety-in-european-region;
https://atlas.ecdc.europa.eu/public/).
Insbesondere bei Methicillin-resistentem Staphylococcus aureus (MRSA)
bestehen deutliche Divergenzen: Während der Anteil von MRSA an allen
Staphylococcus-aureus-Isolaten in mehreren EU-Mitgliedstaaten bei über
20 Prozent liegt und Deutschland seit Jahren Werte im mittleren einstelligen bis
niedrigen zweistelligen Prozentbereich aufweist, verzeichnen die Niederlande
und Dänemark seit Jahrzehnten konstant sehr niedrige MRSA-Anteile von
unter 1 bis 2 Prozent. Diese Unterschiede sind langfristig stabil und lassen sich
nicht durch kurzfristige epidemiologische Effekte erklären (www.aerzteblat
t.de/archiv/methicillin-resistenter-staphylococcus-aureus-in-deutschland-4ef55c
67-e6d2-496f-b238-5fdc8d633263; www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/a
ntimicrobial-resistance-surveillance-europe-2023-2021-data).
Bemerkenswert ist nach Auffassung der Fragesteller, dass diese deutlich
besseren Ergebnisse in den Niederlanden und Dänemark trotz vergleichbarer
medizinischer Versorgungsqualität, ähnlicher sozioökonomischer
Rahmenbedingungen und hoher Hygienestandards erzielt werden. Internationale Analysen
kommen daher übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede
maßgeblich auf frühzeitig etablierte, verbindliche und staatlich koordinierte Strategien
zur Bekämpfung antibiotikaresistenter Erreger zurückzuführen sind (www.land
kreis-karlsruhe.de/index.php?ModID=7&FID=3051.217.1&object=tx%7C305
1.217.1; www.aerztezeitung.de/Politik/Das-einfache-Rezept-der-Hollaender-ge
gen-MRSA-273264.html; https://uol.de/aktuelles/artikel/lernen-von-den-niederl
anden-3201; www.ecdc.europa.eu/en/publications-data/antimicrobial-resistanc
e-surveillance-europe-2023-2021-data).
Laut Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sterben in Deutschland
jährlich bis zu 9 700 Menschen direkt an antibiotikaresistenten Infektionen, bei
insgesamt rund 45 000 assoziierten Todesfällen. Bei einer Reduktion der
Resistenzniveaus auf das stabile niedrige Niveau der Niederlande oder Dänemarks
(unter 1 bis 2 Prozent MRSA-Prävalenz) könnten schätzungsweise 6 700 bis
7 800 dieser direkten Todesfälle pro Jahr vermieden werden, weil die
Mortalitätsraten in diesen Ländern durch effektive Kontrollstrategien um den Faktor 5
bis 10 niedriger sind. Diese Prognose basiert auf epidemiologischen Modellen,
die einen kausalen Zusammenhang zwischen Resistenzprävalenz und
Sterblichkeit belegen und zeigen, dass staatlich verpflichtende Maßnahmen in Low-
Resistance-Ländern bis zu 70 bis 80 Prozent der AMR-bedingten (AMR =
Antimikrobielle Resistenzen; https://flexikon.doccheck.com/de/Antibiotikaresis
tenz) Tode reduzieren (www.rki.de/DE/Aktuelles/Neuigkeiten-und-Presse/Pres
semitteilungen/2022/06_2022.html; https://atlas.ecdc.europa.eu/public/; www.t
helancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736(24)01867-3/fulltext).
In den Niederlanden bildet das seit den 1980er-Jahren verfolgte sogenannte
Search-and-Destroy-Konzept einen zentralen Pfeiler der MRSA-Kontrolle.
Dieses beruht auf verpflichtenden Screenings definierter Risikogruppen,
konsequenter präventiver Isolation, zentraler Surveillance sowie standardisierten
Dekolonisationsmaßnahmen. Der Ansatz gilt international als wirksam, ist jedoch
auch Gegenstand fachlicher Kritik, etwa im Hinblick auf hohen Ressourcen-
und Kostenaufwand, Belastungen für Patienten sowie Fragen der
Übertragbarkeit auf Länder mit höherer Ausgangsprävalenz oder veränderten
epidemiologischen Bedingungen (www.bibliomed-pflege.de/sp/artikel/31079-mrsa-die-nied
erlaendische-search-and-destroy-politik).
Dänemark verfolgt demgegenüber einen besonders ausgeprägten One-Health-
Ansatz, der Humanmedizin, Veterinärwesen und Landwirtschaft systematisch
integriert. Zentrale Elemente sind das nationale Überwachungssystem DAN-
MAP, verbindliche Vorgaben zum Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung sowie
staatliche Eingriffs- und Kontrollmechanismen bei Überschreitung definierter
Schwellenwerte. Auch dieser Ansatz wird international als erfolgreich
bewertet, steht jedoch ebenfalls in der Kritik, insbesondere im Hinblick auf Eingriffe
in wirtschaftliche Freiheit, administrative Belastungen und Fragen der
langfristigen Akzeptanz stark regulativer Instrumente (https://cdn.who.int/media/docs/
default-source/antimicrobial-resistance/amr-spc-npm/nap-library/denmark-nati
onal-one-health-strategy-against-antibiotic-resistance-2017.pdf?sfvrsn=1a87d3
65_3).
Demgegenüber ist die deutsche Antibiotikaresistenzpolitik durch eine föderale
Kompetenzverteilung geprägt, bei der der Bund überwiegend rechtliche
Rahmenvorgaben setzt, während Vollzug, Aufsicht und konkrete Maßnahmen bei
den Ländern liegen. Viele der in den Niederlanden und in Dänemark
verbindlich ausgestalteten Instrumente sind in Deutschland rechtlich lediglich
empfehlend oder werden uneinheitlich umgesetzt (www.bundesgesundheitsministeriu
m.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/A/Antibiotika-Resistenz-Strategie/DAR
T_2030_bf.pdf; www.bundestag.de/resource/blob/405856/b34288d3af75b8440
52a75dfdf461202/wd-5-035-15-pdf-data.pdf; https://link.springer.com/article/1
0.1007/s00103-018-2724-0).
Vor diesem Hintergrund – und unter Berücksichtigung des Potenzials, Tausende
Todesfälle jährlich zu vermeiden – stellt sich den Fragestellern die Frage, in
welchem Umfang die im europäischen Vergleich ungünstigere Resistenzlage
Deutschlands auch auf juristische und föderale Steuerungsgrenzen
zurückzuführen ist, welche staatlich-behördlichen Maßnahmen aus den Niederlanden
und aus Dänemark grundsätzlich übertragbar wären und wo rechtliche, föderale
oder verfassungsrechtliche Hürden bestehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche MRSA-Prävalenzen (Anteil MRSA an Staphylococcus-aureus-
Isolaten) und anderen relevanten Antibiotikaresistenzquoten (z. B. für
E. coli, Klebsiella spp.) weist Deutschland in den letzten zehn Jahren nach
Bundesländern auf (bitte tabellarisch nach Jahren und Ländern darstellen,
mit den bundesweiten Durchschnittswerten vergleichen und angeben, auf
welchen Quellen, z. B. RKI-Surveillance, ARS-Daten [ARS =
Antibiotika-Resistenz-Surveillance], diese Angaben basieren)?
2. Welche konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung von
Antibiotikaresistenzen (z. B. verpflichtende Screenings, Isolationsregeln,
Antibiotikastewardship-Programme in Kliniken oder Regulierungen in der
Tierhaltung) werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Bundesländern umgesetzt, inwiefern weichen diese ggf. von den
bundesweiten Empfehlungen (z. B. Empfehlungen der Kommission für
Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und
Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe [KRINKO]) ab, und gibt
es ggf. nach Kenntnis der Bundesregierung einen messbaren
Zusammenhang zwischen diesen regionalen Unterschieden und den
Resistenzquoten?
3. Sieht die Bundesregierung in den regionalen Unterschieden der
Resistenzquoten und Maßnahmen ein Indiz dafür, dass die föderale
Kompetenzverteilung (Artikel 30, 70 und 83 des Grundgesetzes [GG]) die bundesweite
Einheitlichkeit behindert, und wenn ja, welche Instrumente plant sie ggf.,
um eine harmonisierte Umsetzung zu fördern (z. B. durch Finanzhilfen
oder verbindliche Mindeststandards)?
4. Welche MRSA-Prävalenzen (Anteil MRSA an Staphylococcus-aureus-
Iso- laten) weist Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren auf, und wie unterscheiden sich diese Werte im selben
Zeitraum von denen der Niederlande und Dänemarks (bitte tabellarisch
nach Jahren darstellen)?
5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem Umstand gebildet,
dass die Niederlande und Dänemark seit Jahrzehnten MRSA-Raten von
unter 1 bis 2 Prozent aufweisen, während Deutschland deutlich höhere
Werte verzeichnet, und wenn ja, wie lautet diese?
6. Sieht die Bundesregierung auf Grundlage der Daten des ECDC und der
WHO einen systematischen Zusammenhang zwischen staatlich
verbindlichen Maßnahmen und den niedrigeren Resistenzraten in den Niederlanden
und in Dänemark, und wenn nein, welche alternativen Erklärungen zieht
sie heran?
7. Welche Elemente des niederländischen „Search-and-Destroy“-Ansatzes
stuft die Bundesregierung ggf. als maßgeblich für die niedrige MRSA-
Prävalenz ein?
8. Sind der Bundesregierung wissenschaftlich belegte Kritikpunkte am
niederländischen Ansatz bekannt, und wenn ja, welche, insbesondere in
Bezug auf
a) Kosten und Ressourcenbindung,
b) Belastungen für Patienten,
c) Übertragbarkeit auf Länder mit höherer Ausgangsprävalenz?
9. Wenn der Bundesregierung solche Maßnahmen bekannt sind (vgl.
Frage 8), welche davon wären nach Auffassung der Bundesregierung in
Deutschland nur durch eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes oder
durch Eingriffe in Länderkompetenzen bundesweit verpflichtend
umsetzbar?
10. Misst die Bundesregierung dem dänischen DANMAP-System (DAN-
MAP = Danish Integrated Antimicrobial Resistance Monitoring and
Research Programme] für die Reduktion antibiotikaresistenter Erreger bei
Mensch und Tier Bedeutung bei, und wenn ja, welche?
11. Hat sich die Bundesregierung zur Wirksamkeit der dänischen Regulierung
des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung im Vergleich zur deutschen
Praxis eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet
diese?
12. Hat die Bundesregierung Überlegungen dazu angestellt, welche
rechtlichen, föderalen oder verfassungsrechtlichen Gründe einer Übernahme
vergleichbarer verpflichtender Eingriffs- und Kontrollmechanismen (vgl.
Frage 11) in Deutschland ggf. entgegenstehen, und wenn ja, zu welchem
Ergebnis kam sie?
13. Inwieweit sieht die Bundesregierung ggf. die föderale
Kompetenzverteilung nach Artikel 30, 70 und 83 GG als strukturelles Hindernis für eine
bundesweit einheitliche und verpflichtende Antibiotikaresistenzpolitik?
14. Welche Instrumente nutzt oder plant die Bundesregierung ggf., um trotz
Länderzuständigkeit eine höhere Verbindlichkeit und Einheitlichkeit der
Maßnahmen zu erreichen?
15. Hält die Bundesregierung die bislang überwiegend empfehlungsbasierte
Umsetzung (z. B. KRINKO-Empfehlungen) angesichts der europäischen
Vergleichsdaten für ausreichend, und wenn ja, worauf stützt sie diese
Einschätzung?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. zur Kosten-Nutzen-
Relation staatlich verpflichtender Strategien wie dem niederländischen
„Search-and-Destroy“-Ansatz oder der dänischen Veterinärregulierung
vor?
17. Wie gewichtet die Bundesregierung bei verpflichtenden Maßnahmen zur
Resistenzbekämpfung die staatliche Schutzpflicht für Leben und
Gesundheit (Artikel 2 Absatz 2 GG) gegenüber Eingriffen in Berufs- und
Eigentumsfreiheit (Artikel 12 und 14 GG)?
18. Sieht die Bundesregierung angesichts der belegten europäischen
Unterschiede (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) Anlass, die rechtliche
Verbindlichkeit oder Koordination der deutschen Antibiotikaresistenzpolitik
weiterzuentwickeln, und wenn ja, in welcher Form?
Berlin, den 14. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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