Rede von Holger Mann (SPD) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Teil von Protokoll der 65. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 11a und 11b: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
Das Protokoll 21/65 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 24.03.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Holger Mann (SPD) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz von 2012 war kein legislativer Selbstläufer, es war eine bewusste Entscheidung, unseren großen Forschungseinrichtungen zuzutrauen, was sie längst konnten, nämlich entscheiden, wie sie gute Köpfe gewinnen und halten. Statt für einzelne Gehaltseinstufungen den Dienstweg teilweise durch ganze Ministerien zu nehmen, konnten sie plötzlich agieren – schnell, flexibler, wettbewerbsfähig. Das hat funktioniert.
Die Fragen, die wir heute mit dieser Novelle beantworten, lauten: War die damals abschließende Liste sachgerecht? Wie können wir Wettbewerbsnachteile bei gemeinnützigen Forschungseinrichtungen vermeiden?
Gemeinnützige Forschungseinrichtungen, industrienahe Forschungsinstitute und -vereine arbeiten oft unter härteren Bedingungen als die großen Organisationen: projektfinanziert, risikobehaftet, ohne institutionellen Rückenwind. Über 150 verschiedene Institute und Vereine leisten in fast jedem Bundesland unserer Republik täglich harte Arbeit für und mit der Industrie.
Ein Beispiel, das zeigt, wie viel gesellschaftlicher Mehrwert da entsteht, will ich mal herausheben: Das Sächsische Textilforschungsinstitut in Chemnitz hat 2024 mit dem Stoff Kendyr eine wassersparende Alternative zur Baumwolle entwickelt. Im selben Jahr hat dieses Institut die weltweit erste Anlage zum Recyceln von Carbonfasern in Betrieb genommen – ein Stoff, der heute breite Anwendung insbesondere in Fahrzeugen, also im Automobilbau, findet. Das Leitungspersonal dieses Vereins haftet persönlich und unternimmt unternehmerische Verantwortung für 146 Mitarbeiter/-innen. Gleichzeitig sollte es aber bisher mit Haftungs- und Vergütungsstrukturen auskommen, die dem nicht entsprachen. Das war weder gerecht noch wettbewerbsfähig.
Genau deshalb sollten wir nicht vergessen, was diese Institute für den Transfer, die Achillesferse unseres Innovationssystems, leisten. Sie sind es, die Forschungsergebnisse in Produkte übersetzen, die Patente für den Mittelstand entwickeln, um auf dem Weltmarkt zu bestehen. Ohne diese Forschungsinstitute blieben viele Erkenntnisse genau das: Erkenntnisse. Mit ihnen werden daraus Produkte, Dienstleistungen, neue Arbeitsplätze und Wachstum.
In der letzten Legislatur – Herr Kaufmann, Sie haben recht – ist dieses Gesetz auf der Strecke geblieben, weil es zwischen zwei FDP-Häusern – hört! hört! – zerrieben wurde. Jetzt nutzen wir die Gelegenheit, das zu korrigieren – nicht aber mit neuen Programmen oder zusätzlichen Fördertöpfen, sondern indem wir einen Rechtsrahmen schaffen, der diesen Einrichtungen denselben Gestaltungsspielraum gibt, den andere längst haben. Also, weniger Kontrolle aus Misstrauen, dafür aber mehr Verantwortung aus Vertrauen!
Meine Damen und Herren, Forschung braucht Freiheit. Diese Novelle stärkt sie.
Relationen
- part_of → Protokoll der 65. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
- part_of_vorgang → ... Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrich
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