Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Jan Köstering (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)
In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung in den Jahren seit Beginn der Kriegshandlungen in der Ukraine Material und Gerät zur Unterstützung des ukrainischen Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe geliefert (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und welche dezidiert für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe vorgesehen Mittel sind im kommenden Jahr vorgesehen?
Antwort des Staatsministers Florian Hahn:
Die Antwort der Bundesregierung bezieht sich auf die Zeit seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022. Die seitdem geleistete Unterstützung für den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe wird in der Anlage übermittelt.
Für die Förderung des BMI und des AA bezieht sich die Zuordnung zu den Jahren auf die Annahme der Unterstützungsleistungen von ukrainischer Seite. Bei längerfristigen Transportprozessen oder Transporten im Bereich der Jahreswechsel kann die Lieferung auch erst im Folgejahr erfolgt sein.
Hinter der finanziellen Unterstützung stehen konkrete Maßnahmen, die auf Grundlage von angezeigten Bedarfen der Ukraine beschafft und übergeben wurden. Hierbei handelt es sich nicht immer um Neuanschaffungen, weshalb die Höhe der Hilfeleistung von den hilfeleistenden Stellen auch auf Schätzungen beruht.
Die Zahlen des BMZ beziehen sich auf ein Vorhaben der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zur Unterstützung des Staatlichen Diensts der Ukraine für Notfallsituationen (DSNS). Darüber hinaus wird die Unterstützung des Zivil- und Katastrophenschutzes sowie die Stärkung der Resilienz der Zivilbevölkerung in der Ukraine über verschiedene Instrumente gefördert, wie die kommunalen Partnerschaften oder im Rahmen von strukturbildenden und multisektoralen Maßnahmen. Innerhalb der kurzen Frist ist es nicht möglich, die Anteile für Zivil- und Katastrophenschutz im Rahmen dieser Instrumente zu ermitteln.
Die Angaben für das Jahr 2025 sowie die Planungen für 2026 sind dabei für alle Behörden noch nicht final ermittelt und teils noch nicht beauftragt.
Anlage zu Mündlicher Frage 53
Jahre
Auswärtiges Amt (AA)
Bundesministerium des Innern (BMI) mit nachgeordneten Behörden Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Insgesamt
2022
33 974 980,42 EUR
157 028 126,13 EUR
51 200 000 EUR
242 203 106,55 EUR
2023
28 046 131,58 EUR
58 020 441,57 EUR
20 000 000 EUR
15 500 000 EUR
121 566 573,15 EUR
2024
17 480 998,75 EUR
19 322 787,96 EUR
16 600 000 EUR
53 403 786,71 EUR
2025
15 526 369,03 EUR
5 360 292,28 EUR
4 500 000 EUR
2 100 000,00 EUR
Relationen
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