Schriftliche Frage 119 von Clara Bünger (DIE LINKE): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anlauf- bzw. Beratungsstellen oder sonstige Unterstützungsangebote für Deutsche, die ausgewandert…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 119 von Clara Bünger (DIE LINKE): Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anlauf- bzw. Beratungsstellen oder sonstige Unterstützungsangebote für Deutsche, die ausgewandert…
Frage 119 (Clara Bünger, Die Linke):
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anlauf- bzw. Beratungsstellen oder sonstige Unterstützungsangebote für Deutsche, die ausgewandert sind, aber nun nach Deutschland zurückkehren möchten, wo diese sich etwa zu Themen wie Wohnungs- und Jobsuche, Aufnahme eines Kredits o. Ä. beraten und unterstützen lassen können, und wenn ja welche, und wenn nein, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine solche Stelle zu schaffen und sie ggf. aus Bundesmitteln zu fördern, und wie könnte eine Unterstützung für „rückkehrwillige“ deutsche Staatsbürger nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung konkret aussehen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 6. März 2026:
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) führt auf seiner Homepage Informationen für Auswanderer und Rückkehrer nach Deutschland auf, die breite Themenbereiche abdecken. Für eine individuelle Beratung können sich die entsprechenden Personen an spezialisierte Beratungsstellen wenden, über die das BVA ebenfalls eine Liste mit Kontaktdaten führt. Es gibt verschiedene, zertifizierte private Beratungsstellen sowie die gemeinnützigen Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Träger der Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände sind die Caritas (Raphaelswerk [RW]) und das Diakonische Werk. Das bundesweite Netzwerk von Beratungsstellen in Trägerschaft der Wohlfahrtsverbände berät sowohl im Themenfeld der Auswanderung wie auch der Rückkehr nach Deutschland. Darunter fallen Beratung und Hilfestellung bei Fragen zur sozialen Absicherung durch Information über mögliche Leistungsansprüche, z. B. Rentenansprüche, Krankenversicherung, Gesundheitsversorgung, sowie Beratung und Unterstützung bei der Klärung persönlicher und sozialer Ressourcen im Kontext der in Ihrer Frage angesprochenen Themenfelder Wohnungs- und Jobsuche, Aufnahme eines Kredits o. Ä. Das RW übernimmt zudem die Funktion der Koordinierung und ist Vernetzungs- und Verbindungsstelle zu und zwischen den bundesweiten Beratungsstellen. Die Tätigkeit des RW wird seit 2020 aus dem Bundeshaushalt, Kapitel 1710, Titel 684 05 im Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, gefördert.
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