Transnationale Repression in Deutschland - Maßnahmen zum Schutz von Demokratie und Betroffenen
Text
Transnationale Repression in Deutschland - Maßnahmen zum Schutz von Demokratie und Betroffenen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4636
21. Wahlperiode 11.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Deborah
Düring, Boris Mijatović, Luise Amtsberg, Katrin Göring-Eckardt, Dr. Irene
Mihalic, Claudia Roth, Schahina Gambir, Marlene Schönberger, Omid
Nouripour, Dr. Lena Gumnior, Filiz Polat, Helge Limburg, Awet Tesfaiesus,
Lukas Benner, Lamya Kaddor, Sven Lehmann, Jamila Schäfer und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Transnationale Repression in Deutschland – Maßnahmen zum Schutz von
Demokratie und Betroffenen
Deutschland ist ein rechtlich verbriefter Schutzraum für Dissidentinnen und
Dissidenten, Angehörige verfolgter Gruppen, Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und Journalisten weltweit, die
aufgrund ihrer kritischen Meinung, Berichterstattung, ihrer politischen Arbeit
oder der einfachen Zugehörigkeit zu einer verfolgten Gruppe massive
Repressionen durch autoritäre Regime und deren „Proxies“ (in ihrem Auftrag
Handelnde) erleiden. Wenn ausländische Mächte kritische Stimmen in Deutschland
bedrohen, einschüchtern und zum Schweigen bringen, richtet sich diese
Repression nicht nur gegen einzelne Betroffene, sondern auch gegen unsere
Souveränität, die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das friedliche
Zusammenleben in unserer Demokratie.
Deutschland gilt im internationalen Vergleich als besonders relevanter Zielstaat
für Transnationale Repression (TNR), für die Bedrohung und Verfolgung von
Kritikerinnen und Kritikern durch repressive Akteure in einem anderen Land.
Das können Justiz, Polizei, Geheimdienste oder Regimetreue sein, die
grenzübergreifend handeln und dabei die deutsche Souveränität ignorieren und
verletzen. Organisationen wie Freedom House stellten in der Vergangenheit
wiederholt fest, dass deutsche Institutionen mitunter nicht in der Lage sind, TNR
als solche zu erkennen und sie mit der notwendigen rechtsstaatlichen
Entschlossenheit zu verfolgen (https://freedomhouse.org/report/transnational-repre
ssion/germany). In der Regel sind die Polizeibehörden der Länder für die
Strafverfolgung der mit TNR einhergehenden Delikte zuständig. Dort kann es
jedoch an den komplexen Hintergrundkenntnissen fehlen, und es ist fraglich, ob
diese Delikte an das Bundeskriminalamt (BKA) gemeldet oder in der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) entsprechend erfasst werden.
Staatliche oder staatsnahe Akteurinnen und Akteure aus dem Ausland greifen
in ihren Repressionen auf eine Reihe an rechtswidrigen und
menschenverachtenden Praktiken zurück, um Kritikerinnen und Kritiker in Deutschland zum
Schweigen zu bringen, teils subtil und unter dem Radar der
Sicherheitsbehörden, was das Misstrauen in die behördliche Arbeit bei den Betroffenen steigert.
Beispiele sind zahlreich und reichen von physischer und digitaler
Überwachung, Belästigung, Einschüchterung, Repression gegen Familienangehörige
und Freunde im Herkunftsland, Verweigerung konsularischer Dienste und
Widerruf von Ausweisdokumenten, Bedrohung und Erpressung bis hin zu
physischen Angriffen, erzwungenen Rückführungen, Verschwindenlassen oder sogar
Mord (www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/T/transnati
onale-repression.html) und internationalen Fahndungsausschreibungen, wie
zuletzt im August 2025 im Fall des in Schweden lebenden türkischen
Exiljournalisten (https://nordicmonitor.com/2025/07/turkey-secretly-plots-to-bypass-inter
pol-rules-to-target-exiled-journalist-in-sweden/?utm_source=chatgpt.com).
Auch im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP)
machen Berichte deutlich, dass autoritäre Staaten ihre Maßnahmen zunehmend
breit anlegen und potenziell auch im Exil lebende Künstlerinnen und Künstler,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende, Medienschaffende
betreffen können, um die Schutz- und Glaubwürdigkeitsfunktion der AKBP als
Raum des offenen, unabhängigen Dialogs einzuschränken (https://freedomhous
e.org/report/transnational-repression/2024/addressing-transnational-
repressioncampuses-united-states).
Als besonders vulnerable Gruppe für TNR zählen Frauen im Exil, da autoritäre
Regime gezielt geschlechtsspezifische Einschüchterung, sexualisierte
Gewaltandrohungen und digitale Hetze einsetzen, um
Menschenrechtsverteidigerinnen, Journalistinnen und Dissidentinnen im Exil zum Schweigen zu bringen
(https://stop-transnational-repression.de/2025/11/24/pressemitteilung/; https://st
op-transnational-repression.de/2025/11/24/pressemitteilung/). Beispielsweise
ist die im Exil lebende chinesische Journalistin Su Yutong ständig sexualisierter
Gewaltandrohungen ausgesetzt (https://stop-transnational-repression.de/wp-con
tent/uploads/2026/02/PP_No-Sense-of-Safety-under-Heaven_DE-1.pdf).
Laut verschiedener mit der Thematik befasster Nichtregierungsorganisationen
ist die Liste von Staaten, die in Deutschland polizeilich oder geheimdienstlich
Repression ausüben, umfangreich, wobei nicht alle Staaten in gleicher Weise
vorgehen. Insbesondere Repressionen aus Russland, China, Iran, Vietnam, der
Türkei und Ägypten sind hier zu nennen. Eines der prominentesten Beispiele
für TNR ist der Auftragsmord an dem georgisch-tschetschenischen
Oppositionellen Selimchan Changoschwili, der sogenannte Berliner Tiergartenmord im
Jahr 2019, der von deutschen Gerichten als Auftragsmord staatlicher Stellen
Russlands benannt wurde (www.lto.de/recht/nachrichten/n/kammergericht-berli
n-2220-tiergarten-auftragsmord-mord-urteil-russland; www.lto.de/recht/nachric
hten/n/kammergericht-berlin-2220-tiergarten-auftragsmord-mord-urteil-russ
land). Viele weitere Fälle von TNR sind öffentlich dokumentiert. Laut Ansicht
der Fragestellenden ist die Zahl von Anzeigen und Zeugenaussagen von
Betroffenen jedoch nicht annähernd so hoch wie die vermutete Dunkelziffer an
Repression.
Ausländische Staaten versuchen gezielt, ihre Interessen voranzutreiben, indem
sie über nationale Grenzen hinweg Oppositionelle und kritische Stimmen
ausschalten. Damit greifen sie auch die staatliche Souveränität der Bundesrepublik
Deutschland an. Sie erzeugen ein Umfeld der Angst, schränken durch Stalking,
Überwachung und Einschüchterung Grundrechte ein und bewirken, dass
Menschen ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit oder
politische Teilhabe aus Selbstschutz nicht mehr wahrnehmen. Zudem reichen die
Bedrohungen über die unmittelbar betroffenen Personen hinaus und können in
gesamten Migrationsgemeinschaften Angst und Misstrauen hervorrufen. Darüber
hinaus untergraben autoritäre Staaten durch grenzüberschreitende Formen der
Unterdrückung die Grundsätze einer regelbasierten internationalen Ordnung
und beschneiden Menschenrechte sowie Handlungsspielräume der
Zivilgesellschaft – auch in demokratischen Ländern wie Deutschland. TNR bedeutet
somit einen gravierenden Eingriff in die Menschenrechte der Betroffenen, die
Souveränität Deutschlands und die internationale Ordnung, weshalb
Sicherheitsbehörden und staatliche Akteure koordiniert und mit der notwendigen
rechtsstaatlichen Entschlossenheit reagieren müssen.
Laut Ansicht der Fragestellenden stellen sich die Fragen, welche Maßnahmen
die Bundesregierung über die Einführung eines neuen Straftatbestands (§ 87a
des Strafgesetzbuches (StGB)), der TNR durch eine zusätzliche Strafbarkeit
erfassen soll, plant, ob der Bundesregierung ein Lagebild zu TNR vorliegt, wie
Schutz, Strafverfolgung, Prävention und internationale Reaktionen derzeit
organisiert sind und wie gut Deutschland auf diese Form grenzüberschreitender
Bedrohung vorbereitet ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Worin sieht die Bundesregierung die politisch und rechtlich größten
Herausforderungen im Umgang mit TNR sowie deren Prävention und
Verfolgung sowie im Umgang mit dem Schutz von Betroffenen?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten von
regimetreuen Personen ausländischer autoritärer Staaten, die in Deutschland
lebende Diasporamitglieder überwachen, unter Druck setzen oder
einschüchtern?
3. In wie vielen Fällen ist die Bundesregierung – abseits einer reinen
statistischen Aufzählung – aktuell und in den letzten fünf Jahren aktiv geworden
(bitte auflisten)?
4. Inwieweit werden Betroffene und Diasporagemeinschaften aktiv durch die
deutschen Sicherheitsbehörden oder das Auswärtige Amt (AA) über die
Risiken durch regimetreue Akteure ihrer Herkunftsstaaten aufgeklärt, und
hat die Bundesregierung veranlasst, dass Betroffene Hinweise auf eine
mögliche Bedrohung erhalten?
5. Wenn die Bundesregierung veranlasst hat, dass Betroffene Hinweise auf
eine mögliche Bedrohung erhalten, durch wen werden diese Hinweise
weitergegeben, und wenn sie es nicht getan hat, warum nicht?
6. Welche Personengruppen stuft die Bundesregierung als durch TNR
besonders gefährdet ein (bitte auch nach Herkunftsstaaten, Berufsgruppen und
Geschlecht aufschlüsseln), und auf welcher Grundlage erfolgt diese
Einschätzung?
7. Plant die Bundesregierung, ein Lagebild über die Aktivitäten
ausländischer Staaten im Bereich TNR zu schaffen oder eine Statistik zu Fällen
von TNR einzuführen, da laut Auskunft der Bundesregierung Vorfälle im
Bereich der TNR aktuell nicht statistisch erfasst werden (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/11508)?
a) Wenn ja, wie ist der zeitliche Horizont hierfür?
b) Wenn ja, wer soll dieses Lagebild erstellen, und wie wird
sichergestellt, dass die Daten unter Beachtung von Datenschutz,
Datensicherheit und Privatsphäre dokumentiert sowie systematisch erfasst und
ausgewertet werden?
c) Wenn ja, welche Behörde soll die Statistik führen?
d) Wenn ja, wie wird sichergestellt, dass auch TNR berücksichtigt wird,
die unter der Schwelle strafrechtlicher Verfolgung agiert?
e) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit,
die Erfassung entsprechender Taten aus dem Bereich TNR zu
verbessern?
f) Plant die Bundesregierung angesichts der naheliegenderweise hohen
Dunkelziffer eine Dunkelfeldstudie, und wenn nein, warum nicht?
8. Nach welchen Kriterien erfolgt der Datenaustausch zu gemeldeten Fällen
zwischen dem Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium des
Innern (BMI), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), dem
Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern?
9. Welche Institution ist aktuell als zentrale Meldestelle zuständig und
verantwortet die Dokumentation von Fällen TNR, die von Betroffenen oder
der Zivilgesellschaft eingereicht werden?
10. Welche konkreten Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangebote
bestehen derzeit für Betroffene von TNR in Deutschland, und wie stellt die
Bundesregierung sicher, dass Betroffene diese Angebote kennen und
niedrigschwellig in Anspruch nehmen können?
a) Welche konkreten Maßnahmen ergreift das AA zur Bekämpfung von
TNR und zum Schutz der Betroffenen in Deutschland?
b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift das BMI zur Bekämpfung von
TNR und zum Schutz der Betroffenen in Deutschland?
11. Welche Institution ist derzeit als zentrale Beratungsstelle zuständig und
bietet Betroffenen rechtliche sowie psychosoziale Unterstützung an, und
wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Betroffene über diese
Angebote Kenntnis erhalten?
12. Gibt es derzeit einen zentralen, niedrigschwelligen Kontaktpunkt (z. B.
eine Hotline oder ein Onlineportal), an den sich Mitglieder der in
Deutschland lebenden Diaspora wenden können, um
Einschüchterungsversuche oder verdächtiges Verhalten, das unter der Schwelle krimineller
Spionage liegt, anonym zu melden?
13. Soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass Fälle von TNR künftig
aufbereitet und von zivilgesellschaftlichen Organisationen an staatliche
Stellen weitergeleitet werden können, wenn ja, in welcher Form, und
wenn nein, warum nicht?
14. Wie unterstützt und stärkt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche
Organisationen, die sich für den Schutz von Personen einsetzen, die von
TNR betroffen oder gefährdet sind?
15. Welche politischen oder diplomatischen Konsequenzen zieht die
Bundesregierung, wenn staatliche Akteure anderer Länder TNR auf deutschem
Staatsgebiet ausüben, und welche Maßnahmen wurden in den letzten fünf
Jahren konkret ergriffen?
a) In wie vielen Fällen kam es in den vergangenen fünf Jahren zu „stillen
Ausweisungen“ von Diplomatinnen und Diplomaten im
Zusammenhang mit TNR, und was waren die Gründe (bitte nach Jahren bzw.
Fällen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Gerichtsverfahren und Verurteilungen gab es nach Kenntnis
der Bundesregierung in Deutschland in den letzten fünf Jahren für
Straftaten, die sich dem Bereich TNR zuordnen lassen?
c) In wie vielen Fällen der in Frage 15b erfragten Verfahren hat der
Generalbundesanwalt die Ermittlungen geführt?
16. Als welche Art von Bedrohung oder Aufgabe betrachtet die
Bundesregierung die Bekämpfung TNR vorrangig, welcher Geschäftsbereich
innerhalb der Bundesregierung trägt hierfür die Hauptverantwortung, und in
welcher Abteilung ist das Thema federführend angesiedelt und in welcher
mitberatend?
17. Welche Maßnahmen und Überlegungen gibt es vonseiten der
Bundesregierung, um insbesondere geschlechtsspezifische Gewalt im Rahmen
von TNR zu begegnen, und wird dies im Rahmen bisheriger Aktivitäten
der Bundesregierung gegen TNR bereits besonders adressiert?
a) Wenn ja, wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
18. Wie ist die nach Kenntnis der Fragestellenden im Sommer 2025 beim AA
geschaffene und beim Menschenrechtsreferat (OR06) angedockte
„Koordinierungsstelle Transnationale Repression“ personell ausgestattet?
a) Über wie viele Vollzeitstellen auf welcher Ebene (Referentin bzw.
Referent, (stellvertretende) Referatsleitung, Unterabteilungsleitung bzw.
Beauftragter bzw. Beauftragte) verfügt sie?
b) Für welchen Zeitraum ist die Finanzierung der in Frage 18a erfragten
Stellen gesichert?
19. Welche weiteren finanziellen Ressourcen stehen im AA für den
Themenkomplex TNR derzeit zur Verfügung (bitte nach Verwendungszweck
aufschlüsseln), hält die Bundesregierung diese für ausreichend, und welche
finanziellen Mittel sind für das laufende Jahr 2026 vorgesehen?
20. Durch welche konkreten Maßnahmen erfolgt die Koordinierungsfunktion
des Auswärtigen Amts
a) innerhalb des Auswärtigen Amts
b) mit anderen Ressorts
c) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz?
21. Inwiefern ist die Koordinierungsstelle des Auswärtigen Amts vernetzt
a) mit anderen nationalen Koordinierungsstellen
b) mit internationalen Gremien, beispielsweise der Vereinten Nationen
c) mit dem seit einigen Jahren existierenden zivilgesellschaftlichen
Koordinierungskreis zu TNR?
22. Werden Betroffene über den Fortgang oder die Ergebnisse der durch ihre
Hinweise bei der Hotline des Verfassungsschutzes (www.verfassungsschu
tz.de/DE/service/buerger-und-betroffene/hinweistelefon/hinweis-geben_n
ode.html) angestoßenen Ermittlungen informiert?
a) Wenn ja, inwiefern?
b) Wenn nein, warum nicht?
23. Welche konkreten Maßnahmen sind geplant, um die Hotline des
Verfassungsschutzes (www.verfassungsschutz.de/DE/service/buerger-und-betrof
fene/hinweistelefon/hinweis-geben_node.html) öffentlich bekannter zu
machen, insbesondere auch in anderen Sprachen, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
24. Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen dem BMI für den
Themenkomplex TNR derzeit zur Verfügung, hält die Bundesregierung
diese für ausreichend, und welche finanziellen Mittel sind für das laufende
Jahr 2026 vorgesehen?
25. Tauschen sich die Verantwortlichen im AA und im BMI regelmäßig mit
anderen Häusern, Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten über die
augenblickliche Gefährdungslage aus, beispielsweise in
institutionalisierten Formaten (bitte die Formate benennen)?
a) Wenn ja, wer kommt in welchen Intervallen zusammen?
b) Wenn nein, warum gibt es einen solchen institutionellen Austausch
bisher nicht?
c) In welcher Form und zeitlichem Abstand findet ein Austausch
zwischen der Bundesregierung mit den Landesbehörden statt?
26. Inwieweit wird TRN nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Umsetzung und der Weiterentwicklung der Hannah-Arendt-Initiative (gefördert
von AA und dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)), der
Schutzinitiative für Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger und der Philipp-Schwartz-Initiative berücksichtigt, und ist eine
gezielte Ausweitung der geförderten Maßnahmen oder der Fördermittel
geplant, um Exiljournalistinnen und Exiljournalisten auch mit Blick auf
TNR besser zu unterstützen?
27. Werden Mitarbeitende des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) und anderer Behörden, die über Asyl, Aufenthalt und Einreise
von möglicherweise bedrohten Personen entscheiden, geschult, um TNR
frühzeitig zu erkennen und passende Hilfeleistungen anzubieten?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten werden diese
geschult?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird derzeit auf entsprechende
Schulungen verzichtet?
28. Werden Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sowie Mitarbeitende der
Landeskriminalämter nach Kenntnis der Bundesregierung speziell
geschult, um TNR frühzeitig zu erkennen und passende Hilfeleistungen
anzubieten, insbesondere, wenn die Handlungen nicht strafrechtlich relevant
sind?
a) Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Inhalten werden diese
geschult?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wird derzeit auf entsprechende
Schulungen verzichtet?
29. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich ihres in der
China-Strategie formulierten Ziels geeigneter Gegenmaßnahmen
hinsichtlich TNR auf nationaler und europäischer Ebene bereits getroffen, und
welche Maßnahmen sind geplant (bitte Zeithorizont angeben)?
30. Hat die Bundesregierung hinsichtlich des geplanten Anschlags im Jahr
2022 auf die Synagoge in Bochum durch eine „iranische Stelle“ (www.ol
g-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Archiv/Pressemitteilungen_aus_20
23/20231219_PM_Urteil-Anschlag-Synagoge/index.php) bereits
Maßnahmen getroffen, und sind noch Maßnahmen geplant, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Vereinbarung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, transnationaler
Repression durch autoritäre Staaten in Deutschland wirksam zu begegnen
und allen Versuchen, die Zivilgesellschaft einzuschränken, entschlossen
entgegenzutreten, zur Stärkung und zum Schutz der iranischen
Zivilgesellschaft in Deutschland getroffen, und welche weiteren Maßnahmen
sind geplant (bitte den jeweiligen Zeithorizont angeben)?
32. Welche Maßnahmen hinsichtlich TNR hat die Bundesregierung zum
Schutz von Betroffenen und zur Bekämpfung russischer Einmischung
bereits getroffen, und welche weiteren Maßnahmen sind geplant (bitte den
jeweiligen Zeithorizont angeben)?
33. Inwiefern werden Auslieferungsersuchen und Interpol-Ausschreibungen
von Staaten, die für TNR bekannt sind, seitens der Bundesregierung in
besonderem Maße überprüft, bevor ihnen nachgegangen wird?
34. Ist eine Aktualisierung des Rundschreibens des BMI vom 16.
November 2023 (Aktenzeichen MI2.20105/45#18) geplant, welches explizit die
„besondere Gefährdung“ von Aktivistinnen und Aktivisten der
belarussischen Diaspora mit „herausgehobener (exil-)politischer Aktivität“
anerkennt?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im konkreten Fall von
Basma Mostafa bis jetzt ergriffen, und inwiefern waren die Maßnahmen nach
Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich und zweckdienlich?
36. Hat die Bundesregierung im konkreten Fall von Zhang Yadi (Tara) bis
jetzt Maßnahmen ergriffen, und wenn ja, inwiefern waren die Maßnahmen
nach Einschätzung der Bundesregierung erfolgreich und zweckdienlich?
37. Sieht die Bundesregierung Anlass, Maßnahmen zu ergreifen, um zu
verhindern, dass die Vertreter der Taliban, die von der Bundesregierung für
das Generalkonsulat in Bonn akkreditiert wurden, ihre mit der
Akkreditierung einhergehenden Privilegien nicht zur Überwachung, Einschüchterung
oder Bedrohung von afghanischen Personen im Exil oder in der Diaspora
nutzen, und wenn ja, welche Maßnahmen wird sie ergreifen?
38. Hat die Bundesregierung bereits Vorfälle und Praktiken
grenzüberschreitender Einschüchterung und Verfolgung in Menschenrechtsdialogen sowie
in bilateralen und multilateralen Kooperationsformaten gegenüber
betreffenden Staaten thematisiert, und wenn ja, gegenüber welchen Staaten?
39. Wurden in dieser Legislatur bereits Aufnahmeerklärungen gemäß § 22
Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und dementsprechend humanitäre
Visa vergeben, nachdem die Vergabe Anfang der Legislatur vorerst
ausgesetzt wurde, und wenn ja, wie viele, wann (bitte nach Monaten
aufschlüsseln), und für Personen aus welchen Herkunftsländern?
40. Plant die Bundesregierung, zur vereinfachten humanitären Aufnahme von
besonders gefährdeten Personen sowie Menschenrechtsverteidigerinnen
und Menschenrechtsverteidigern aus Iran, Russland und Belarus über § 22
des Aufenthaltsgesetzes zurückzukehren und die Aufnahmekriterien etwa
im Fall von Iran an das derzeitige Protestgeschehen anzupassen?
41. Plant die Bundesregierung, den Familiennachzug für Personen, die vom
Herkunftsstaat bedroht oder verfolgt werden, zu erleichtern?
a) Wenn ja, wie ist der zeitliche Horizont hierfür?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie wird die Bundesregierung die im
Herkunftsland verbliebenen Familienmitglieder vor dem Druck
repressiver Staaten schützen?
42. Wie erfolgt die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowie mit EU-
Regierungen, um Fälle von TNR zu erfassen und wirksam zu bekämpfen,
und wo sieht die Bundesregierung dahin gehend konkreten
Nachjustierungsbedarf?
43. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf internationaler und EU-
Ebene für eine einheitliche Definition von TNR ein, um dadurch ein
einheitlicheres Verständnis und damit auch gezielteres Vorgehen gegen TNR
zu ermöglichen?
44. Wie setzt die Bundesregierung ihre Bekenntnisse zur Bekämpfung von
TNR konkret im Rahmen der G-7-Staaten um, und wo sieht die
Bundesregierung konkreten Nachjustierungsbedarf bei der Bekämpfung von TNR
auf G-7-Ebene?
45. In welchem Umfang unterstützt die Bundesregierung das Büro des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR)
finanziell, wie im Rahmen des EP Policy Dialogue am 4. Dezember 2025 im
Statement Deutschlands angekündigt?
46. Wie wird die Bundesregierung die Empfehlungen des Berichts des
Europäischen Parlaments vom 12. November 2025 zu TNR (www.europarl.eur
opa.eu/doceo/document/TA-10-2025-0258_EN.html) aufgreifen, und
welche konkreten Maßnahmen wann umsetzen?
47. In wie vielen Fällen von TNR waren nach Kenntnis der Bundesregierung
Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Kultur, Kunst, Wissenschaft,
Hochschulen, Journalismus, politische Bildung oder
zivilgesellschaftlicher Austausch in Deutschland betroffen?
48. Welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung
Mittlerorganisationen der AKBP (z. B. Goethe-Institut, Deutscher Akademischer
Austauschdienst (DAAD), Institut für Auslandsbeziehungen (ifa),
Alexander-von-Humboldt-Stiftung) bei der Prävention und
Dokumentation von TNR-Fällen?
49. Berücksichtigt die Bundesregierung bei der Förderung von Kultur- und
Bildungsprojekten TNR, insbesondere bei Kooperationen mit Staaten, in
denen systematisch gegen Oppositionelle und Minderheiten vorgegangen
wird, und berücksichtigt sie bei der Förderung von Kultur- und
Bildungsprojekten auch zunehmende Entwicklungen in Staaten wie den USA, die
als Einschränkungen der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit kritisiert
werden?
50. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Berichten über den
Cyberangriff auf die Mitglieder des Weltkongresses der Uiguren (WUC) in
München im Frühjahr 2025 (www.zdfheute.de/politik/deutschland/uigure
n-ausland-china-cyberangriff-ueberwachung-100.html)?
51. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Fall
Jian G., insbesondere im Hinblick auf Spionagetätigkeiten innerhalb der
chinesischen Diaspora und den Schutz chinesischer Oppositioneller in
Deutschland?
Berlin, den 23. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Awet Tesfaiesus (Kleine Anfrage)
- asked ← Boris Mijatović (Kleine Anfrage)
- asked ← Claudia Roth (Kleine Anfrage)
- asked ← Deborah Düring (Kleine Anfrage)
- asked ← Filiz Polat (Kleine Anfrage)
- asked ← Helge Limburg (Kleine Anfrage)
- asked ← Irene Mihalic (Kleine Anfrage)
- asked ← Jamila Schäfer (Kleine Anfrage)
- asked ← Katrin Göring-Eckardt (Kleine Anfrage)
- asked ← Konstantin von Notz (Kleine Anfrage)
- asked ← Lamya Kaddor (Kleine Anfrage)
- asked ← Lena Gumnior (Kleine Anfrage)
- asked ← Luise Amtsberg (Kleine Anfrage)
- asked ← Lukas Benner (Kleine Anfrage)
- asked ← Marcel Emmerich (Kleine Anfrage)
- asked ← Marlene Schönberger (Kleine Anfrage)
- asked ← Omid Nouripour (Kleine Anfrage)
- asked ← Schahina Gambir (Kleine Anfrage)
- asked ← Sven Lehmann (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Konstantin von Notz
- authored ← Marcel Emmerich
- part_of_vorgang → Transnationale Repression in Deutschland - Maßnahmen zum Schutz von Demokratie und Betroffenen (Kleine Anfrage)