Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015
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Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5955
21. Wahlperiode 15.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Peter Bohnhof, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert
Teske, Lukas Rehm, Achim Köhler, Jan Feser, Hans-Jürgen Goßner, Martin Hess,
Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Vergabe von Aufenthaltstiteln im Rahmen der Anwerbung ausländischer
Arbeitskräfte seit dem Jahr 2015
Im Jahr 2024 erhielten rund 160 000 Personen eine Aufenthaltserlaubnis im
Rahmen der Anwerbung oder Förderung ausländischer Fachkräfte (z. B. über
§ 16a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) oder § 18a AufenthG) oder wurden
im Rahmen von Anwerbeprogrammen wie THAMM Plus oder African Skills 4
Germany durch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der
Bundesagentur für Arbeit (ZAV) nach Deutschland vermittelt (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 66 auf Bundestagsdrucksache 21/2141,
S. 53 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen erhielten seit dem Jahr 2015 über folgende Verfahren
ein Visum bzw. eine Aufenthaltserlaubnis
a) Berufsausbildung; berufliche Weiterbildung (§ 16a AufenthG),
b) Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
(§ 16d AufenthG),
c) Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (§ 18a AufenthG),
d) Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG),
e) Forschung (§ 18d Forschung),
f) Kurzfristige Mobilität für Forscher (§ 18e AufenthG),
g) Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher (§ 18f AufenthG),
h) Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG) und
i) sonstige Beschäftigungszwecke; Beamte (§ 19c AufenthG),
j) Chancenkarte (§ 20a AufenthG),
k) selbstständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) und
l) Aufenthaltserlaubnis für in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union langfristig Aufenthaltsberechtigte (§ 38a AufenthG)
(bitte jeweils für jedes Jahr einzeln darstellen und nach den Top-10-
Nationalitäten für jeden Aufenthaltstitel differenzieren)?
2. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind, halten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Deutschland auf (bitte
insgesamt darstellen sowie nach den Top‑10-Nationalitäten
differenzieren)?
3. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise,
die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in
Deutschland aufhalten), gehen aktuell (letzter Datenstand) einer
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach (bitte nach Voll- und Teilzeit
sowie nach den Top-10-Nationalitäten differenzieren)?
4. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise,
die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in
Deutschland aufhalten), beziehen aktuell Grundsicherung nach dem
Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte insgesamt darstellen sowie
nach den Top‑10-Nationalitäten differenzieren)?
5. Wie viele Personen, die im Rahmen der in Frage 1 aufgelisteten
Aufenthaltstitel seit dem Jahr 2015 nach Deutschland eingereist sind (hilfsweise,
die sich im Rahmen der in Frage 1 gelisteten Aufenthaltstitel aktuell in
Deutschland aufhalten), beziehen aktuell (letzter Datenstand)
Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) (bitte
insgesamt darstellen und nach den Top‑10-Nationalitäten sowie nach den
jeweiligen Kapiteln des § 8 SGB XII differenzieren)?
6. Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund seit dem Jahr 2015 im Rahmen
der Erteilung der in Frage 1 aufgelisteten Aufenthaltserlaubnisse
entstanden sind (bitte insgesamt darstellen sowie für jedes einzelne Jahr
aufführen)?
7. Welche Erkenntnisse oder Studien liegen der Bundesregierung zu den
Motiven vor, aus denen qualifizierte Fachkräfte und Forscher (insbesondere
nach §§ 18a, 18b, 18d, 18g AufenthG) Deutschland wieder verlassen, und
wie bewertet sie diese?
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dimension des
Missbrauchs der genannten Aufenthaltstitel (z. B. durch
Scheinarbeitsverhältnisse, fiktive Weiterbildungsmaßnahmen oder unlautere
Vermittlungsagenturen)?
9. Mit welchen konkreten Kontrollmechanismen stellen die zuständigen
Behörden sicher, dass Aufenthaltstitel, die vom Gesetzgeber explizit für die
Erwerbs- und Bildungsmigration geschaffen wurden, nicht de facto als
Zugangsweg in die deutschen Sozialsysteme genutzt werden?
10. Mit welchen Maßnahmen wird sichergestellt, dass insbesondere Personen,
die einen Aufenthaltstitel im Rahmen der §§ 16a und 16d AufenthG
erhalten haben, nach der Qualifizierungsmaßnahme in Deutschland bleiben und
dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das tatsächliche
Rückkehrverhalten von Personen aus den in Frage 1 genannten Gruppen, bei
denen der Aufenthaltszweck (z. B. durch Ausbildungsabbruch oder
Exmatrikulation) weggefallen ist?
Berlin, den 11. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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