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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0513 Deutsches Archäologisches Institut (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0513 Deutsches Archäologisches Institut (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt) 0513 Deutsches Archäologisches Institut Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -165 Gebühren, sonstige Entgelte 11 11 5 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 und 4 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 511 01 und 547 11. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 3 der Erläuterungen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 511 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus der Abgabe von Fotomaterial des Fotoarchivs...... - 2. Einnahmen aus Leistungen der archäologischen Naturwissenschaften........................................................................................... 5 3. Einnahmen aus Lese-Entgelten der Bibliothek Rom....................... - 4. Einnahmen aus dem Verkauf von Fotos, Kopien und Scans von Archivmaterial sowie Nutzungsrechten der Wissenschaftsabteilungen an Dritte............................................................................... 6 Zusammen............................................................................................ 11 119 01 -165 Einnahmen aus Veröffentlichungen 50 50 27 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01. Erläuterungen: Hierunter fallen auch Rückzahlungen von Druckkosten und Druckkostenzuschüssen. 119 99 -165 Vermischte Einnahmen 8 8 6 574 Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen zu Nr. 1.2 und 5 der Erläuterungen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02. 2. Mehreinnahmen zu Nr. 1.1 der Erläuterungen sind gemäß Stiftungsurkunde der Wülfing-Stiftung aus dem Jahr 1927 zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 681 01. 3. Kursverluste bei Auslandszahlungen und bei Fremdwährungsbeständen sind von den Einnahmen abzusetzen. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Einnahmen aus Stiftungen 1.1 Einnahmen aus der Wülfing-Stiftung............................................ - - 91 - Deutsches Archäologisches Institut 0513 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 119 99 Bezeichnung 1 000 € 1.2 Einnahmen aus anderen Stiftungen............................................. - 2. Kursgewinne................................................................................. 3 3. Kursverluste.................................................................................. -8 4. Sonstige vermischte Einnahmen.................................................. 13 5. Einnahmen aus Aufträgen Dritter................................................. - Zusammen............................................................................................ 8 Kursunterschiede (Gewinne oder Verluste) können bei den Beständen der Zahlstellen der Auslandsabteilungen durch Änderung der Währungskurse innerhalb des Abrechnungszeitraums entstehen. Um diese Kursgewinne und Kursverluste nicht getrennt in Einnahme und Ausgabe zu buchen, ist nur der Unterschiedsbetrag als Einnahme zu buchen. 124 01 -165 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung - - - Haushaltsvermerk: 1. Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 517 01. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass an Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an wissenschaftlichen Unternehmungen Unterkunft, sonstige Nutzungen und Sachbezüge unentgeltlich gewährt werden. 132 01 -165 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen - - 3 Übrige Einnahmen 272 01 -165 Zuschüsse von der EU zur Durchführung von Aufträgen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflagen bei Aufträgen der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 812 01, 812 02 und Tgr. 02. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (237) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 812 01, 812 02 und Tgr. 04. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 547 11. Ausgenommen sind Tgr. 02 und Tgr. 04. - 92 - 0513 Deutsches Archäologisches Institut Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Personalausgaben 428 02 -165 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler 5 100 5 100 5 091 Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. Sächliche Verwaltungsausgaben 518 02 -165 Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement 1 739 1 700 1 620 Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 681 01 -165 Stipendien 600 600 433 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 360 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 160 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 120 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 80 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 99. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Reise-, Auslands- und Fortbildungsstipendien nach besonderen Richtlinien........................................................................................ 350 2. Pflege wissenschaftlicher Beziehungen mit dem Ausland.............. 250 Zusammen............................................................................................ 600 685 01 -165 Mitgliedsbeiträge an privatrechtliche Vereine 30 30 7 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (18) - 93 - Deutsches Archäologisches Institut 0513 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Titelgruppe 02 Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen Dritter (-) (-) (568) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99 und 272 01. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 427 29 -165 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 553 428 22 -165 Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler - - 157 1 845 Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden Entgelte für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie für sonstige im wissenschaftsrelevanten Bereich Beschäftigte gezahlt, die im Rahmen der Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung oder Bewertung von Forschungsvorhaben einen wesentlichen Beitrag leisten. Für diesen Beschäftigtenkreis wird kein verbindlicher Stellenplan ausgebracht. Unbefristete Beschäftigungsverhältnisse dürfen im Rahmen vorhandener Mittel abgeschlossen werden. 518 21 -165 Mieten und Pachten - - 169 512 544 21 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - - 547 21 -165 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 242 3 516 812 21 -165 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - - - 812 22 -165 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik - - - Titelgruppe 04 Tgr. 04 Durchführung von Aufträgen für Bundesbehörden (-) (-) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 94 - 0513 Deutsches Archäologisches Institut Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 04 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 381 01. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 427 49 -165 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige - - 236 429 41 -165 Nicht aufteilbare Personalausgaben - - - 544 41 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches - - - 547 41 -165 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben - - 13 812 41 -165 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) - - - 812 42 -165 Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik - - - Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 22 212 21 350 19 364 6 810 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 10 781 11 070 7 414 5 996 Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. - - 479 3 668 Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 900 700 292 558 Zusammen............................................................................................... 33 893 33 120 27 549 17 032 422 01 -165 F Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten 5 800 5 700 5 806 427 09 -165 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 2 450 2 000 1 928 Erläuterungen: 1. Die an den Auslandsabteilungen des DAI lokal Beschäftigten werden entsprechend ihren Leistungen unter Berücksichtigung der ortsüblichen Entlohnung bezahlt. Bereits vor dem 1. April 2000 bestehende Beschäftigungsverhältnisse genießen Bestandsschutz und fallen unter den TV/Ang/ArbAusland nach dem Stand vom 31. März 2000. 2. Entgelte für Projekt- und Vertretungskräfte 3. Beschäftigungsentgelte für die nicht im wissenschaftlichen Bereich beschäftigten Praktikantinnen und Praktikanten - 95 - Deutsches Archäologisches Institut 0513 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 428 01 -165 F Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 9 362 9 000 8 795 453 01 -165 F Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 100 150 149 511 01 -165 F Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software, Wartung 1 500 1 500 1 196 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgaben für Informationstechnik................................................... 400 2. Sonstiger Geschäftsbedarf.............................................................. 1 100 Zusammen............................................................................................ 1 500 514 01 -165 F Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 150 200 91 517 01 -165 F Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 1 700 1 500 1 449 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 124 01. Erläuterungen: 10 T€ Zuschuss zu den Kosten der Bewachung und Sicherung von Wohnungen entsandter Bediensteter an Dienstorten mit kriegerischer, terroristischer oder außergewöhnlicher krimineller Gefährdung. Die Leistung der Ausgaben erfolgt nach besonderen Richtlinien des Auswärtigen Amts. 518 01 -165 F Mieten und Pachten 1 120 1 100 125 519 01 -165 F Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen 700 700 554 525 01 -165 F Aus- und Fortbildung 60 60 15 527 01 -165 F Dienstreisen 400 400 280 532 01 -165 F Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 575 1 034 399 539 99 -165 F Vermischte Verwaltungsausgaben 750 750 333 - 96 - 0513 Deutsches Archäologisches Institut Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 711 01 -165 F Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten - - - 712 01 -165 F Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall - - - 739 01 -165 F Baumaßnahmen des Hochbaus im Ausland von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall - - 479 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2025 1 000 € Bewilligt 2026 1 000 € Nach 2026 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2027 1 000 € Vorbehalten für 2028 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 4. Rom, Sanierung des Gebäudes (ES-Bau)............................... 29 893 29 353 - 540 - - 811 01 -165 F Erwerb von Fahrzeugen 100 100 58 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der Erstattung der Umsatzsteuer fließen den Ausgaben zu. 812 01 -165 F Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für Verwaltungszwecke (ohne IT) 300 300 44 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 272 01 und 381 01. 812 02 -165 F Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik 500 300 190 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 272 01 und 381 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ersatzbeschaffung........................................................................... 500 Titelgruppe 01 Tgr. 01 Wissenschaftliche Unternehmungen und Veröffentlichungen sowie Beihilfen hierfür (8 326) (8 326) (6 610) Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 119 01. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 3. Nach § 52 Satz 1 BHO und § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Teilnehmerinnen und - 97 - Deutsches Archäologisches Institut 0513 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 Teilnehmern an wissenschaftlichen Unternehmungen und Veranstaltungen des DAI, Angehörigen und Mitgliedern des Instituts, aus Mitteln des Bundes geförderten deutschen und ausländischen Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie sonstigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, deren Aufenthalt im Interesse des Instituts liegt, soweit dienstliche Gründe dies rechtfertigen, unentgeltlich amtliche Unterkunft unter gleichzeitigem Wegfall der nach dem BRKG zustehenden Übernachtungsgelder gewährt wird. 4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass unentgeltlich überlassen werden darf: Preziosen, Ausstellungsgegenstände sowie Gegenstände für Ausgrabungen und Restaurierungsmaßnahmen an außer-/universitäre Forschungseinrichtungen, Museen, Ausstellungen usw. als Leihgaben. Sofern eine Verwertung nicht möglich ist, können die Gegenstände unentgeltlich übereignet werden. Erläuterungen: Die Verteilung der Ausgaben auf die Zentrale, die Kommissionen und Abteilungen des Deutschen Archäologischen Instituts sowie auf die verschiedenen Vorhaben ist in einem Bewirtschaftungsplan festgelegt. 427 19 -165 F Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige 4 500 4 500 2 686 Erläuterungen: 1. Entgelte für nicht unter den Geltungsbereich des TVöD fallende Verträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften, deren Beschäftigung überwiegend ihrer weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung und Ausbildung dient. 2. Entgelte für Aushilfskräfte für wissenschaftliche Unternehmungen nach TVöD (z. B. Zeichnerinnen und Zeichner) 3. Entgelte für nur vorübergehend nach TVöD auf Zeit beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für wissenschaftliche Unternehmungen. 4. Entgelte für Grabungsarbeiterinnen und -arbeiter sowie Grabungswächterinnen und Grabungswächter. Die in den Grabungsländern Beschäftigten werden entsprechend ihren Leistungen unter Berücksichtigung der ortsüblichen Entlohnung bezahlt. 5. Beschäftigungsentgelte für die im wissenschaftlichen Bereich beschäftigten Praktikantinnen und Praktikanten. Die Ausgaben sind zu 1 Prozent ODA-anrechenbar. 544 11 -165 F Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 200 200 157 Erläuterungen: Es handelt sich um Werkverträge sowie um Vortragshonorare für nicht dem Deutschen Archäologischen Institut angehörende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 547 11 -165 F Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 3 626 3 626 2 815 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 6 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 111 01. 2. Beiträge von Publikationsbestellern sowie Erstattungen und Beiträge Dritter fließen den Ausgaben zu. - 98 - 0513 Deutsches Archäologisches Institut Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 547 11 (Titelgruppe 01) Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ausgrabungen, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen 2 876 2. Wissenschaftliche Vorarbeiten........................................................ 200 3. Druckkosten.................................................................................... 200 4. Ankauf wissenschaftlicher Publikationen........................................ 20 5. Fotoarchive...................................................................................... 30 6. Ausgaben für die Herstellung von Fotos Dritter.............................. - 7. Forschungsdatenmanagement und Digitalisierung......................... 300 Zusammen............................................................................................ 3 626 Die Ausgaben dienen insbesondere der Durchführung von Ausgrabungen, Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen (Grabungsgeräte, Verbrauchsmaterial, Verpflegungskosten, Reisekosten und Reisebeihilfen für freie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), wissenschaftlichen Vorarbeiten (Bücher und Fotos als Druckvorlagen) und Druckkosten; Ankauf von wissenschaftlichen Publikationen für Tauschzwecke; Aufwendungen für die Fotoarchive. Die Ausgaben sind zu 5 Prozent ODA-anrechenbar. 821 11 -165 F Grunderwerb und Ablösung von Rechten für die Durchführung von archäologischen Arbeiten - - - - 99 - Deutsches Archäologisches Institut 0513 Vorbemerkung Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) wurde als Bundesoberbehörde mit Errichtungsgesetz vom 12.  Juni 2020 zum 1. Januar 2021 errichtet und ist dem Auswärtigen Amt nachgeordnet. Das BfAA übernimmt als serviceorientierte Behörde schrittweise nicht-ministerielle Aufgaben und unterstützt mit seinem Leistungsspektrum den Auswärtigen Dienst mit seinen Auslandsvertretungen. Bei seiner Aufgabenerfüllung setzt das BfAA als Vorreiter im Bereich E-Government auf digitales, orts- und zeitflexibles Arbeiten. Das BfAA unterstützt den Auswärtigen Dienst derzeit auf folgenden Gebieten der Auswärtigen Angelegenheiten: 1. Visumbearbeitung im Inland zur teilweisen Entlastung der Auslandsvertretungen, insbesondere bei der Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, 2. Fördermittelmanagement für bilaterale und multilaterale Projekte auf dem Gebiet der Krisenprävention und humanitären Hilfe sowie der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, 3. Apostilleerteilung/Endbeglaubigung für deutsche Urkunden zur Verwendung im Ausland, 4. Verwaltung der Liegenschaften im Ausland, 5. Förderung deutscher Schulen im Ausland als wichtige Säule der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, 6. Personalbezahlung und –verwaltung, Fortbildungsmanagement, Vergabewesen und zentraler Einkauf, das Veranstaltungsmanagement und Aufgaben der Anlagenbuchhaltung auf dem Gebiet der Inneren Verwaltung für das Auswärtige Amt und das BfAA. Das Kapitel 0514 enthält die für das Haushaltsjahr veranschlagten Kosten im Zusammenhang mit dem schrittweisen Aufwuchs und sukzessiv weiterer Aufgabenübertragungen. Dazu gehören in erster Linie die Personalaufwendungen sowie entsprechende Sachkosten für Liegenschaften und Ausstattung. Weitere Schwerpunkte bilden die Mittelveranschlagungen für die – im Rahmen der überwiegend international ausgerichteten Aufgabenwahrnehmung – notwendigen Dienstreisen sowie für Fortbildungen, die unerlässlich sind, um das erforderliche Fachwissen für eine dauerhaft qualitativ hochwertige Aufgabenerfüllung zu erlangen. Überblick zum Kapitel 0514 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 7 7 - 4 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 7 7 - 4 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 60 034 57 034 +3 000 6 449 52 700 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 9 870 9 794 +76 3 896 7 076 Ausgaben für Investitionen...................................... 574 650 -76 626 580 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 70 478 67 478 +3 000 10 971 60 356 davon flexibilisiert.................................................... 67 359 64 359 +3 000 10 971 57 762 davon nicht flexibilisiert........................................... 3 119 3 119 - 2 594 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 500 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 250 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 250 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 250 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 250 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 250 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 250 - 100 - 0513 Deutsches Archäologisches Institut Zu Titel 428 01 Zu Spalte 4: Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt: 1,0 ATB; 3,0 E15; 3,0 E14; 8,0 E13; 1,0 E12; 4,0 E11; 5,0 E10; 3,7 E9b; 1,0 E8 (Zusammen: 29,7). Leerstellenübersicht Bes.-/ E.-Gr. 2027 2026 lfd. Nr. Erläuterung 1 2 3 4 5 Zu Titel 422 01 1. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 2,0 2,0 1.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD 3. Sonstige Beurlaubungen A 13 g................ 1,0 1,0 3.1 Bundeskanzleramt A 12................... 1,0 1,0 Zusammen......... 2,0 2,0 Insgesamt.......... 4,0 4,0 Zu Titel 428 01 1. Langfristige Beurlaubungen Zusammen......... 2,0 2,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD 3. Sonstige Beurlaubungen E 9a................... 1,0 1,0 3.1 Bundeskanzleramt Insgesamt.......... 3,0 3,0 Übersicht der ku- und kw- Vermerke Bes.-/ E.-Gr. 2027 2026 Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz- (plan)st. 1 2 3 4 5 6 7 Zu Titel 422 01 kw 1. kw 31.12.2033 1.1 - W 1................... 1,0 - - 1.1.1 Gemeinsame Juniorprofessur Aufnahme des Vermerks 8. kw 14.06.2028 8.1 - W 1................... - - 1,0 8.1.1 Gemeinsame Juniorprofessur Wegfall des Vermerks Zusammen....... 1,0 - 1,0 - 129 - Deutsches Archäologisches Institut 0513 Planstellen-/Stellenübersicht Besoldungs-/ Entgeltgruppen 2027 2026 Ist- Besetzung am 1. Oktober 2025 Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr Neue Stellen, Stellenwegfall Wirksamwerden von ku- und kw- Vermerken Hebungen, Herabstufungen Umwandlungen, Umsetzungenohne ku/ kw-Vermerke und Umsetzungen mit ku/ kw-Vermerken + - + - + - + - + - 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Titel 422 01 Beamtinnen und Beamte B 7...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 4...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - B 3...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - - A 16.................... 11,0 11,0 9,0 - - - - - - - - - - A 15.................... 23,5 23,5 17,0 - - - - - - - - - - A 14.................... 10,7 10,7 6,0 - - - - - - - - - - A 13 h................. 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - - A 13 g+Z............. 8,0 8,0 3,0 - - - - - - - - - - A 13 g................. 33,3 33,3 16,0 - - - - - - - - - - A 12.................... 45,3 45,3 30,0 - - - - - - - - - - A 11.................... 58,1 58,1 18,0 - - - - - - - - - - A 10.................... 46,2 46,2 14,0 - - - - - - - - - - A 9 g................... 35,5 35,5 7,0 - - - - - - - - - - A 9 m+Z.............. 10,7 10,7 4,0 - - - - - - - - - - A 9 m.................. 34,6 34,6 9,0 - - - - - - - - - - A 8...................... 24,8 24,8 12,0 - - - - - - - - - - A 7...................... 17,5 17,5 7,0 - - - - - - - - - - A 6 m.................. - - 6,0 - - - - - - - - - - A 6 e................... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 368,2 368,2 167,0 - - - - - - - - - - Titel 428 01 - Erläuterungen Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer E 15.................... 2,0 2,0 4,0 - - - - - - - - - - E 14.................... 6,0 6,0 9,0 - - - - - - - - - - E 13.................... 15,0 15,0 17,0 - - - - - - - - - - E 12.................... 39,0 39,0 39,0 - - - - - - - - - - E 11.................... 31,8 31,8 65,0 - - - - - - - - - - E 10.................... 20,0 20,0 11,0 - - - - - - - - - - E 9c.................... 115,7 115,7 175,0 - - - - - - - - - - E 9b.................... 11,0 11,0 26,0 - - - - - - - - - - E 9a.................... 46,0 46,0 47,0 - - - - - - - - - - E 8...................... 8,2 8,2 21,0 - - - - - - - - - - E 7...................... 48,5 48,5 18,0 - - - - - - - - - - E 6...................... 62,8 62,8 103,0 - - - - - - - - - - E 5...................... 13,0 13,0 25,0 - - - - - - - - - - E 4...................... 7,0 7,0 10,0 - - - - - - - - - - E 3...................... - - 1,0 - - - - - - - - - - Zusammen.......... 426,0 426,0 571,0 - - - - - - - - - - Haushaltsvermerk: Zu Tit. 422 01 Beamtinnen und Beamte, die vom Auswärtigen Amt in das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten versetzt werden und für die im Zeitpunkt ihrer Versetzung keine ihrer bisherigen Besoldungsgruppe entsprechende Planstelle verfügbar ist, dürfen auf niedriger bewerteten Planstellen geführt werden. Dies gilt für bis zu 30 Planstellen der Bes.-Gr. A 6 m bis A 9 m+Z bzw. bis zu 30 Planstellen der Bes.-Gr. A 9 g bis A 13 g+Z. Die Beamtinnen und Beamten sind in die nächsten frei werdenden Planstellen ihrer jeweiligen Laufbahn einzuweisen. Zu Tit. 428 01 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die vom Auswärtigen Amt in das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten versetzt werden und für die im Zeitpunkt ihrer Versetzung keine ihrer bisherigen Entgeltgruppe entsprechende Stelle verfügbar ist, dürfen auf niedriger bewerteten Stellen geführt werden, bis die nächste Stelle ihrer jeweiligen Entgeltgruppe frei wird. Dies gilt für bis zu 30 Stellen der E.-Gr. E 6 bis E 9a bzw. bis zu 30 Stellen der E.-Gr. E 9b bis E 13. - 130 -

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