Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
2 033
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
Erläuterungen:
Die Einnahmen sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt.
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(359)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(24 941)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(112)
(112)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 112
112
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
20
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
- 63 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 526 04.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
250
230
129
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen
Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
1. Zur Verfügung der/des
1.1 Bundesminister des Auswärtigen................................................ 135 000
1.2 Chefs des Protokolls.................................................................... 18 000
2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 63 000
3. Zur Verfügung der Präsidentin des Deutschen Archäologischen
Instituts, der Leiterinnen und Leiter der Kommissionen und
Abteilungen...................................................................................... 25 000
4. Zur Verfügung des Präsidenten des Bundesamtes für
Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und für sonstigen Aufwand im
BfAA............................................................................................ 9 000
Zusammen............................................................................................ 250 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 1 093
903
739
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben für die Abgabe von Informations- und Werbematerial
dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 0512 Tit. 119 11.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 05 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
keine weiteren Titel
Fachinformationen
0511 - 543 01........................................................................................ 1 550
- 64 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Maßnahmen aus dem
Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
1 083
2 071
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe -
-
-
972 02
-880
Globale Minderausgabe Open Skies -
-
-
972 04
-880
Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -25 738
-35 738
-
972 06
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -36 000
-
-
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 05.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(54)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 05.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(196 315)
(194 315)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
- 65 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 57
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Staatsministerin, der
Staatsminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
893
893
1 066
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 Bundesministergesetz) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt.
Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem
Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 152 855
150 855
150 824
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 7 001
7 001
6 985
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
273
273
275
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 34 033
34 033
32 297
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 260
1 260
887
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 102 122 79 122 87 834
1 756
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 14 580 14 680 11 610
5 932
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 14 14 9
Aus Hauptgruppe 9.................................................................................. - - -
Zusammen............................................................................................... 116 716 93 816 99 453
7 688
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 19 886
14 886
15 249
- 66 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 21 000
21 000
21 151
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
8 440
8 440
5 705
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
an andere Gesundheitsdienste im Ausland unentgeltlich abgegeben
werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Fürsorgeleistungen, insb. Unfallfürsorge nach dem BeamtVG,
Reisebeihilfen, Ersatzleistungen nach GAD, Leistungen nach
§ 17 SGB V sowie Darlehen für den Rechtsschutz in Strafsachen,
Maßnahmen der Krisenvorsorge (u.a. Nothilfe für lokal
Beschäftigte)................................................................................................ 4 890
2. Bewilligungen für ehemalige lokal Beschäftigte deutscher
Auslandsvertretungen und deren Hinterbliebene.................................. 1 200
3. Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen
Betreuung im In- und Ausland............................................................. 2 350
Zusammen............................................................................................ 8 440
Zu 2.:
Für die Gewährung einer laufenden, stets widerruflichen Unterstützung gelten die
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem
Bundesministerium der Finanzen festgelegten Richtlinien.
Zu 3.:
Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen Betreuung im In- und
Ausland, insb. alle Arten von Gesundheitsuntersuchungen (GU) der Bediensteten,
Familienangehörigen und lokal Beschäftigten, Schutzimpfungen, Erste-Hilfe-
Kurse und -Material (auch Defibrillatoren), Notfallausstattung, Notfallmedikamente,
Zuschüsse zur medizinischen Versorgung/Heilbehandlungsmaßnahmen von lokal
Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen, Beschaffung von medizinischen
Verbrauchs- und Gebrauchsgütern, Reisekosten zur GU, Kosten der betrieblichen
Gesundheitsfürsorge.
Aus den Ausgaben sind auch die anlässlich von Untersuchungen entstehenden
Reisekosten von Familienangehörigen der Bediensteten und von Bewerberinnen
und Bewerbern und deren Familienangehörigen zu bestreiten. Im Notfall können
medizinische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter von geringem Wert oder kurzer
Lebensdauer an Dritte gegen Kostenerstattung abgegeben werden. Ferner
können Ausgaben für Sachleistungen an Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge
außerhalb der Bundesverwaltung im Ausland erbracht werden.
An mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen besonders festgelegten
Dienstorten können auch Beiträge zu Klinikgemeinschaften geleistet werden.
Es können auch Leistungen nach § 17 SGB V gezahlt werden.
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 1 211
1 211
1 178
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 200
1 200
1 168
Haushaltsvermerk:
Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Anwalts- und Gerichtskosten für Verfahren, in denen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt oder das Bundesamt für Auswärtige An
- 67 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 526 01
gelegenheiten, Partei ist. Auch Rechtsberatung sowie anwaltliche Vertretung und
Gerichtskosten bei Verfahren im Ausland, an denen die Bundesrepublik
Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, beteiligt ist, sowie rechtliche Abwehr
von Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Ausland.
Rechtsschutz von Deutschen vor ausländischen Behörden und Gerichten,
insbesondere um unter außenpolitischen Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgten die
Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Verteidigung zu sichern und nach einer
Verurteilung dem Verurteilten im Gnadenverfahren beizustehen.
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
750
750
169
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände
an Dritte unentgeltlich abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Reisekosten Dritter zur Erledigung
der Aufträge geleistet werden.
526 04
-011
F Kosten für Dolmetscher, Übersetzer und Sprachsachverständige 400
400
161
Erläuterungen:
Es können auch Kosten für Rahmenverträge mit freiberuflichen Dolmetscherinnen
und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Sprachlehrerinnen
und Sprachlehrern für seltene Sprachen geleistet werden.
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
100
100
42
532 02
-011
F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 880
2 980
1 547
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 550
1 550
1 276
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ein Teil der im
Rahmen der Aktenveröffentlichung herausgegebenen Bände an Angehörige
des Auswärtigen Dienstes gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden
darf.
Erläuterungen:
Die Edition der "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland",
beruhend auf einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
der Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte, wird laufend
fortgesetzt. Unter die Zweckbestimmung fallen auch vorbereitende und
begleitende Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung und Ordnung der Akten des
Politischen Archivs.
545 01
-165
F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 7 700
7 700
7 247
Haushaltsvermerk:
1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
- 68 -
0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 545 01
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Kosten der Reisen des Bundesministers, Kommissionen,
Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen, sofern das
Auswärtige Amt maßgebenden Einfluss auf die Ausführung hat.......... 7 550
2. Deutsches Archäologisches Institut................................................ 40
3. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. 110
Zusammen............................................................................................ 7 700
Veranschlagt sind die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beamtinnen und
Beamten oder tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Auswärtigen
Amts oder der Auslandsvertretungen an Handelsvertrags-, Grenz- und anderen
Kommissionen, an Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen
entstehen, ferner die im Zusammenhang mit der Arbeit derartiger Kommissionen usw.
im Einzelfall erwachsenden Geschäftskosten (Kosten für in Anspruch genommene
Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für
Mieten, Postdienstleistungsentgelte usw.). Die Reisekosten für die Angehörigen
anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts zu tragen.
634 03
-165
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 51 585
33 585
44 551
684 09
-029
F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
14
14
9
Erläuterungen:
Mitgliedsbeiträge des Auswärtigen Amts, der Auslandsvertretungen und des
Deutschen Archäologischen Instituts an Vereine im In- und Ausland, die sich
überwiegend mit internationalen Fragen befassen, die für das Auswärtige Amt oder das
Deutsche Archäologische Institut von besonderem Interesse sind.
972 88
-880
F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl. 05 -
-
-
- 69 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
0511
Vorbemerkung
Rechtlicher Auftrag und organisatorische Struktur
Nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege
der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes.
Hierzu gehören auch die Beziehungen zu internationalen und
überstaatlichen Organisationen. Der nach Artikel 87 Absatz 1
GG in bundeseigener Verwaltung geführte Auswärtige Dienst
ist das Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der
Auswärtige Dienst nimmt den Auftrag und die Aufgaben der
Auswärtigen Angelegenheiten nach dem Gesetz über den
Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842) im
Inland im Auswärtigen Amt (Zentrale) und an den
Auslandsvertretungen wahr, die zusammen eine einheitliche
Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen
bilden.
Die Zentrale gliedert sich nach der Strukturreform im Juni
2026 in folgende Abteilungen: Zentralabteilung,
Sicherheitspolitische Abteilung, Abteilung Globale Ordnung, VN und
humanitäre Hilfe, Abteilung EU-Politik und Geoökonomie, Abteilung
Europa, Abteilung Amerikas, Abteilung Nahost und Afrika,
Abteilung Asien und Pazifik, Rechtsabteilung, Abteilung Kultur
und Kommunikation,Protokoll.
Die Vertretungen des Bundes im Ausland setzen sich wie folgt
zusammen:
Bezeichnung Anzahl
Botschaften ........................................................ 154
Multilaterale Vertretungen................................... 12
Generalkonsulate................................................ 50
Konsulate ........................................................... 7
Vertretungsbüro................................................... 1
Informationsbüro................................................. 1
Zusammen.......................................................... 225
In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die Tätigkeiten
des Auswärtigen Dienstes gebündelt, Titelgruppe 01 umfasst
die Ausgaben für die Zentrale, Titelgruppe 02 die Ausgaben
für die Auslandsvertretungen. Aus der Titelgruppe 03
"Sicherheitsmaßnahmen an Auslandsvertretungen" sollen Ausgaben
erfolgen, die überwiegend der Absicherung der
Auslandsvertretungen und ihrer Beschäftigten gegen Ausspähung und
Gewalteinwirkung dienen. Maßnahmen, die dem Brand- und
Arbeitsschutz sowie der allgemeinen baulichen Sicherheit der
Auslandsvertretungen dienen, werden hingegen weiterhin aus
der Titelgruppe 02 finanziert.
- 70 -