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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 05 Auswärtiges Amt) 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - 2 033 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. Erläuterungen: Die Einnahmen sind zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. 381 01 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (359) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (24 941) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 05. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (112) (112) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 112 112 - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 20 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. - 63 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen ist auch Tit. 526 04. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 250 230 129 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung der/des 1.1 Bundesminister des Auswärtigen................................................ 135 000 1.2 Chefs des Protokolls.................................................................... 18 000 2. Für sonstigen Aufwand im Ministerium........................................ 63 000 3. Zur Verfügung der Präsidentin des Deutschen Archäologischen Instituts, der Leiterinnen und Leiter der Kommissionen und Abteilungen...................................................................................... 25 000 4. Zur Verfügung des Präsidenten des Bundesamtes für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) und für sonstigen Aufwand im BfAA............................................................................................ 9 000 Zusammen............................................................................................ 250 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 1 093 903 739 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben für die Abgabe von Informations- und Werbematerial dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0512 Tit. 119 11. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 05 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit keine weiteren Titel Fachinformationen 0511 - 543 01........................................................................................ 1 550 - 64 - 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Ausgaben für die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Maßnahmen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - 1 083 2 071 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe - - - 972 02 -880 Globale Minderausgabe Open Skies - - - 972 04 -880 Globale Minderausgabe Konsolidierungsbeitrag -25 738 -35 738 - 972 06 -880 Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -36 000 - - 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 05. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (54) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 05. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (196 315) (194 315) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. - 65 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Staatsministerin, der Staatsminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 893 893 1 066 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 Bundesministergesetz) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 152 855 150 855 150 824 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 7 001 7 001 6 985 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 273 273 275 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 34 033 34 033 32 297 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 1 260 1 260 887 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 102 122 79 122 87 834 1 756 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 14 580 14 680 11 610 5 932 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3....................................................... 14 14 9 Aus Hauptgruppe 9.................................................................................. - - - Zusammen............................................................................................... 116 716 93 816 99 453 7 688 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 19 886 14 886 15 249 - 66 - 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 21 000 21 000 21 151 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 8 440 8 440 5 705 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an andere Gesundheitsdienste im Ausland unentgeltlich abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Fürsorgeleistungen, insb. Unfallfürsorge nach dem BeamtVG, Reisebeihilfen, Ersatzleistungen nach GAD, Leistungen nach § 17 SGB V sowie Darlehen für den Rechtsschutz in Strafsachen, Maßnahmen der Krisenvorsorge (u.a. Nothilfe für lokal Beschäftigte)................................................................................................ 4 890 2. Bewilligungen für ehemalige lokal Beschäftigte deutscher Auslandsvertretungen und deren Hinterbliebene.................................. 1 200 3. Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen Betreuung im In- und Ausland............................................................. 2 350 Zusammen............................................................................................ 8 440 Zu 2.: Für die Gewährung einer laufenden, stets widerruflichen Unterstützung gelten die im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen festgelegten Richtlinien. Zu 3.: Kosten des Gesundheitsdienstes und der betriebsärztlichen Betreuung im In- und Ausland, insb. alle Arten von Gesundheitsuntersuchungen (GU) der Bediensteten, Familienangehörigen und lokal Beschäftigten, Schutzimpfungen, Erste-Hilfe- Kurse und -Material (auch Defibrillatoren), Notfallausstattung, Notfallmedikamente, Zuschüsse zur medizinischen Versorgung/Heilbehandlungsmaßnahmen von lokal Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen, Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Gebrauchsgütern, Reisekosten zur GU, Kosten der betrieblichen Gesundheitsfürsorge. Aus den Ausgaben sind auch die anlässlich von Untersuchungen entstehenden Reisekosten von Familienangehörigen der Bediensteten und von Bewerberinnen und Bewerbern und deren Familienangehörigen zu bestreiten. Im Notfall können medizinische Verbrauchs- und Gebrauchsgüter von geringem Wert oder kurzer Lebensdauer an Dritte gegen Kostenerstattung abgegeben werden. Ferner können Ausgaben für Sachleistungen an Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge außerhalb der Bundesverwaltung im Ausland erbracht werden. An mit Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen besonders festgelegten Dienstorten können auch Beiträge zu Klinikgemeinschaften geleistet werden. Es können auch Leistungen nach § 17 SGB V gezahlt werden. 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 1 211 1 211 1 178 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 200 1 200 1 168 Haushaltsvermerk: Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Anwalts- und Gerichtskosten für Verfahren, in denen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt oder das Bundesamt für Auswärtige An - 67 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0511 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 526 01 gelegenheiten, Partei ist. Auch Rechtsberatung sowie anwaltliche Vertretung und Gerichtskosten bei Verfahren im Ausland, an denen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Auswärtige Amt, beteiligt ist, sowie rechtliche Abwehr von Entschädigungsklagen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Rechtsschutz von Deutschen vor ausländischen Behörden und Gerichten, insbesondere um unter außenpolitischen Gesichtspunkten strafrechtlich Verfolgten die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Verteidigung zu sichern und nach einer Verurteilung dem Verurteilten im Gnadenverfahren beizustehen. 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 750 750 169 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Gegenstände an Dritte unentgeltlich abgegeben werden. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Reisekosten Dritter zur Erledigung der Aufträge geleistet werden. 526 04 -011 F Kosten für Dolmetscher, Übersetzer und Sprachsachverständige 400 400 161 Erläuterungen: Es können auch Kosten für Rahmenverträge mit freiberuflichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Sprachlehrerinnen und Sprachlehrern für seltene Sprachen geleistet werden. 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 100 100 42 532 02 -011 F Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 2 880 2 980 1 547 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 550 1 550 1 276 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass ein Teil der im Rahmen der Aktenveröffentlichung herausgegebenen Bände an Angehörige des Auswärtigen Dienstes gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden darf. Erläuterungen: Die Edition der "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland", beruhend auf einer Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Stiftung zur wissenschaftlichen Erforschung der Zeitgeschichte, wird laufend fortgesetzt. Unter die Zweckbestimmung fallen auch vorbereitende und begleitende Maßnahmen der Konservierung, Restaurierung und Ordnung der Akten des Politischen Archivs. 545 01 -165 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 7 700 7 700 7 247 Haushaltsvermerk: 1. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 68 - 0511 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 545 01 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Kosten der Reisen des Bundesministers, Kommissionen, Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen, sofern das Auswärtige Amt maßgebenden Einfluss auf die Ausführung hat.......... 7 550 2. Deutsches Archäologisches Institut................................................ 40 3. Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten.................................. 110 Zusammen............................................................................................ 7 700 Veranschlagt sind die Reisekosten, die durch die Beteiligung von Beamtinnen und Beamten oder tariflichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Auswärtigen Amts oder der Auslandsvertretungen an Handelsvertrags-, Grenz- und anderen Kommissionen, an Arbeitsdelegationen und internationalen Konferenzen entstehen, ferner die im Zusammenhang mit der Arbeit derartiger Kommissionen usw. im Einzelfall erwachsenden Geschäftskosten (Kosten für in Anspruch genommene Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Sachverständige und Schreibkräfte, für Mieten, Postdienstleistungsentgelte usw.). Die Reisekosten für die Angehörigen anderer teilnehmender Ressorts sind von den sie entsendenden Ressorts zu tragen. 634 03 -165 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 51 585 33 585 44 551 684 09 -029 F Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen geringeren Umfangs 14 14 9 Erläuterungen: Mitgliedsbeiträge des Auswärtigen Amts, der Auslandsvertretungen und des Deutschen Archäologischen Instituts an Vereine im In- und Ausland, die sich überwiegend mit internationalen Fragen befassen, die für das Auswärtige Amt oder das Deutsche Archäologische Institut von besonderem Interesse sind. 972 88 -880 F Einsparungen flexibilisierter Mittel im Epl. 05 - - - - 69 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0511 Vorbemerkung Rechtlicher Auftrag und organisatorische Struktur Nach Artikel 32 Absatz 1 Grundgesetz (GG) ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Hierzu gehören auch die Beziehungen zu internationalen und überstaatlichen Organisationen. Der nach Artikel 87 Absatz 1 GG in bundeseigener Verwaltung geführte Auswärtige Dienst ist das Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgaben. Der Auswärtige Dienst nimmt den Auftrag und die Aufgaben der Auswärtigen Angelegenheiten nach dem Gesetz über den Auswärtigen Dienst vom 30. August 1990 (BGBl. I S. 1842) im Inland im Auswärtigen Amt (Zentrale) und an den Auslandsvertretungen wahr, die zusammen eine einheitliche Bundesbehörde unter Leitung des Bundesministers des Auswärtigen bilden. Die Zentrale gliedert sich nach der Strukturreform im Juni 2026 in folgende Abteilungen: Zentralabteilung, Sicherheitspolitische Abteilung, Abteilung Globale Ordnung, VN und humanitäre Hilfe, Abteilung EU-Politik und Geoökonomie, Abteilung Europa, Abteilung Amerikas, Abteilung Nahost und Afrika, Abteilung Asien und Pazifik, Rechtsabteilung, Abteilung Kultur und Kommunikation,Protokoll. Die Vertretungen des Bundes im Ausland setzen sich wie folgt zusammen: Bezeichnung Anzahl Botschaften ........................................................ 154 Multilaterale Vertretungen................................... 12 Generalkonsulate................................................ 50 Konsulate ........................................................... 7 Vertretungsbüro................................................... 1 Informationsbüro................................................. 1 Zusammen.......................................................... 225 In diesem Kapitel werden die Ausgaben für die Tätigkeiten des Auswärtigen Dienstes gebündelt, Titelgruppe 01 umfasst die Ausgaben für die Zentrale, Titelgruppe 02 die Ausgaben für die Auslandsvertretungen. Aus der Titelgruppe 03 "Sicherheitsmaßnahmen an Auslandsvertretungen" sollen Ausgaben erfolgen, die überwiegend der Absicherung der Auslandsvertretungen und ihrer Beschäftigten gegen Ausspähung und Gewalteinwirkung dienen. Maßnahmen, die dem Brand- und Arbeitsschutz sowie der allgemeinen baulichen Sicherheit der Auslandsvertretungen dienen, werden hingegen weiterhin aus der Titelgruppe 02 finanziert. - 70 -

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