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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 162 01 -142 Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) 11 000 11 000 15 213 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (50) Titelgruppe 02 Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (6) (6) Erläuterungen: Zinsen und Tilgung werden vom Bundesverwaltungsamt eingezogen. 162 21 -142 Zinsen 1 1 - 182 21 -142 Tilgung 5 5 - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 661 01 -142 Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen und Durchführungskosten für die Darlehensverwaltung) 9 450 8 850 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 450 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 9 450 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens- Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen werden nach Maßgabe des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten verzinsliche Darlehen gewährt. Die Darlehen dienen bei nicht nach dem BAföG geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei geförderten Auszubildenden der Finanzierung von besonderem, nicht durch das BAföG erfassten Bedarf. Der Bund trägt gegenüber der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die die Darlehen vergibt, das Ausfallrisiko sowie die auf Vollkostenbasis ermittelten Durchführungskosten des Programms, einschließlich der damit verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung sowie Durchführungskosten der Darlehensverwaltung an das Bundesverwaltungsamt. - 7 - Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 681 01 -142 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation 261 410 263 410 11 400 259 230 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 311 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 52 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 95 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 85 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 52 500 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 26 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3003 Tit. 685 08. 4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 5. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3004 Tit. 272 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Zuwendungen an den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zur Förderung der Internationalität deutscher Hochschulen, der internationalen Mobilität für Studien- und Forschungsaufenthalte und zur Stärkung des Europäischen Hochschulraums (Bologna)..................................................................... 153 819 2. Transnationale Bildungsprojekte, u. a. mit der Türkisch- Deutschen Universität (TDU) in der Türkei, der German-Jordanian University (GJU) in Jordanien, der German University in Cairo (GCU), der German University of Technology in Maskat/Oman (GUtech).......................................................................................... 10 285 3. Zuwendungen an die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zur Unterstützung von Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung von internationalen Spitzenforschenden durch Forschungsstipendien und Forschungspreise (insbesondere Alexander von Humboldt-Professur, Alexander von Humboldt-Professur für künstliche Intelligenz sowie Sofja-Kovalevskaja-Preis).................................... 78 425 4. MPG-Graduate-Schools.................................................................. 2 528 5. Schaffung von Europäischen Hochschulnetzwerken...................... 10 964 6. Weitere profilbildende Maßnahmen im Bereich des Studenten- und Wissenschaftleraustauschs sowie der Internationalisierung von Hochschulen und des Bologna-Prozesses, auch in der Digitalisierung........................................................................................... 5 389 7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme des BMFTR: Wettbewerb “Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“/Akademikerprogramm (2008 beendet) und sonstige Zuschüsse der EU............................................................................... - Zusammen............................................................................................ 261 410 - 8 - 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 681 01 Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Projektträgerleistungen......................................................................... 1 744 Programmmanagement........................................................................ 58 davon Fachinformationen................................................................................ 58 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 10 Tgr. 10 Begabtenförderung (466 383) (497 318) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 681 10 -142 Zuschüsse an Begabtenförderungswerke 332 882 342 877 300 611 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 304 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 62 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 68 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 70 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 69 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 34 500 T€ Haushaltsvermerk: Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc- Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt werden. Die Begabtenförderwerke können im Rahmen der Zuwendung Pauschalen für Verwaltungs- und Auswahlkosten sowie für die Betreuungskosten erhalten und zusätzlich bis zu 6 Prozent der Zuwendungssumme für Betreuungskosten einsetzen. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Studienförderung............................................................................. 257 882 2. Promotionsförderung....................................................................... 73 000 3. Wissenschaftliche Begleitung.......................................................... 2 000 Zusammen............................................................................................ 332 882 - 9 - Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 681 10 (Titelgruppe 10) Der Bund gewährt an folgende rechtlich selbstständige Begabtenförderungswerke Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendien für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben: Avicenna-Studienwerk, Cusanuswerk, Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk, Evangelisches Studienwerk Villigst, Hans-Böckler-Stiftung, Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) gGmbH und Studienstiftung des deutschen Volkes. Der Bund gewährt an die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendien für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben. Die Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen können zusammen bis zu 110 000 T€ betragen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 16 davon Fachinformationen................................................................................ - 681 11 -144 Begabtenförderung Berufliche Bildung 91 501 112 441 77 524 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 85 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 23 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 22 500 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................ 11 500 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Förderung der Weiterbildung begabter junger Berufstätiger unter Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter Personengruppen (Weiterbildungsstipendien)................................................ 37 401 2. Stipendien für Studien von beruflich Begabten mit exzellenten Leistungen nach besonderem Auswahlverfahren (Aufstiegsstipendien).......................................................................................... 45 100 3. Maßnahmen wissenschaftlicher Begleitung des Programms sowie Entwicklung von Angeboten für Begabte der beruflichen Bildung................................................................................................ 9 000 Zusammen............................................................................................ 91 501 Aus dem Ansatz werden auch Verwaltungskosten an die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) geleistet. Weniger wegen Anpassung an Bedarf. 681 12 -142 Deutschlandstipendium 42 000 42 000 39 217 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 40 400 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 40 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€ Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Stipendienmittel............................................................................... 37 100 2. Akquisekostenpauschale................................................................. 4 400 3. Programmunterstützende Maßnahmen........................................... 500 Zusammen............................................................................................ 42 000 - 10 - 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 681 12 (Titelgruppe 10) Das Deutschlandstipendium stellt als Finanzierungspartnerschaft zwischen privaten Fördernden und Öffentlicher Hand eine der Säulen der Begabtenförderung für Studierende in Deutschland dar. Die Rechtsgrundlage bildet das Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Die Stipendien werden von den Hochschulen selbstständig nach den Kriterien Leistung, Begabung und Engagement einkommensunabhängig vergeben. Darüber hinaus werden programmunterstützende Maßnahmen durchgeführt. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 533 davon Fachinformationen................................................................................ 420 Titelgruppe 50 Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (1 824 915) (1 784 409) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. 3. Einnahmen aus dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau bereitgestellten BAföG-Darlehensanteil fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem BAföG in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952, 2012 I S. 197), zuletzt geändert durch Art. 11 Abs.1 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) besteht ein Rechtsanspruch. Die Aufwendungen für diese Leistungen werden zu 100 Prozent durch den Bund getragen. Das Gesetz wird im Auftrag des Bundes von den Ländern durchgeführt, die die bei ihnen entstehenden Verwaltungsausgaben tragen. Die Ausgaben dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer und prognostischer Aufgaben sowie für die Weiterentwicklung und die Pflege digitaler Verfahren zur Durchführung des BAföG verwendet werden. Gemäß RPA-Beschluss vom 13. März 2020 erfolgt die Veranschlagung der BAföG-Leistungen in Titeln der Gruppe 681. Bis zu einer entsprechenden Umstellung der Landeshaushalte werden die Titel der Gruppe 632 aus technischen Gründen als Leertitel veranschlagt. Rückzahlung und Zinsen gemäß HV Nr. 2: 550 Mio. €. Zins- und Tilgungsverpflichtung ggü. KfW: 631,4 Mio. €. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Programmmanagement........................................................................ 4 235 davon Fachinformationen................................................................................ 4 020 632 50 -141 BAföG - Schülerinnen und Schüler - - 524 516 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 681 50. - 11 - Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 50 632 51 -142 BAföG - Studierende - - 1 275 223 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 681 51. 661 50 -142 Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen - Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) - und Nothilfemechanismus im BAföG 13 335 13 335 9 301 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der von der KfW vereinnahmten Risikomarge für Kreditausfallrisiken fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Auftrag des Bundes Studierenden als Maßnahme zur Bildungsförderung den KfW-Studienkredit grundsätzlich als Eigenmittelprogramm. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden KfW- Studienkredite zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. September 2022 aufgrund einer Sondervereinbarung zwischen KfW und BMFTR zu Lasten des Bundeshaushalts für die Kreditnehmenden zinsfrei gestellt. Zudem wurde der Antragsstellerkreis bis zum 31. März 2021 auf alle ausländischen Studierenden deutscher Hochschulen erweitert, auch soweit sie die bisherigen zusätzlichen Kreditbedingungen der KfW für ausländische Studierende nicht erfüllen. Der Bund erstattet der KfW, die aus den genannten Programmanpassungen resultierenden Kosten und Ausfälle (insbesondere etwaige Ausfallhaftung im Zusammenhang mit KfW- Studienkrediten an ausländische Studierende) und trägt die damit verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung. Im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, ist die Bundesregierung durch Rechtsverordnung ermächtigt, das BAföG vorübergehend für einen Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen ist. 671 50 -142 BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau 126 580 126 580 136 838 Erläuterungen: Die Tilgungsleistungen werden zunächst vom Bundesverwaltungsamt zentral eingezogen und auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Länder verteilt. 681 50 -141 BAföG - Schülerinnen und Schüler 498 000 507 000 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 50. 681 51 -142 BAföG - Studierende 1 187 000 1 137 494 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 632 51. In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest 683 20 -153 Sicherung von Ausbildungen - 969 88 - 12 - 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 685 30 -153 F BIBB - Betrieb - 62 108 894 30 -153 F BIBB - Investitionen - 970 - 13 - Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Schwerpunkt dieses Kapitels ist der dynamisierte Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken", für den rd. 2,2 Mrd. Euro vorgesehen sind. Zur Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems stellt der Bund rd. 892 Mio. Euro zur Verfügung. Der größte Anteil daran entfällt auf die Exzellenzstrategie mit rd. 600 Mio. Euro. Zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und des Nationalen Hochleistungsrechnens an Hochschulen stellt der Bund bis zu rd. 317 Mio. Euro bereit. In diesem Kapitel sind die institutionellen Zuwendungen an die Wissenschaftseinrichtungen Deutsche Forschungsgemeinschaft (rd. 2,2 Mrd. Euro) und Max-Planck-Gesellschaft (rd. 1,3 Mrd. Euro) sowie die Zuweisungen an die Länder für die Leibniz-Gemeinschaft (rd. 662 Mio. Euro) eingestellt. Für den 2021-2030 laufenden Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV wird der Aufwuchs gemäß dem Bund-Länder- Finanzierungsschlüssel getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Länderanteils zurückgeführt. Für die indirekten Projektausgaben in DFG-Forschungsvorhaben wird eine Programmpauschale bereitgestellt und so die Forschung insbesondere an Hochschulen gestärkt. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Mit dem Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" entwickeln Bund und Länder die deutsche Hochschullandschaft strategisch weiter. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute Studienbedingungen in der Breite der deutschen Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden. Mit Blick auf die Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems fördern Bund und Länder zur nachhaltigen Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten dauerhaft im Rahmen der Exzellenzstrategie. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete Begutachtungs- und Auswahlverfahren für die Exzellenzstrategie durch. Mit dem Tenure-Track-Programm zielen Bund und Länder darauf ab, die universitären Karrierewege planbarer und transparenter zu machen. Hierzu fördert der Bund bis zu 1.000 neue Tenure-Track-Professuren als eigenständigen Karriereweg zur Dauerprofessur sowie die Entwicklung von Personalstrukturkonzepten und intersektoraler Netzwerke. Darüber hinaus erhöhen Bund und Länder die Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems, indem sie mit “FH- Personal” Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) bei der Gewinnung hochqualifizierten professoralen Personals unterstützen. Mit einem Maßnahmenportfolio zur Stärkung von KI-Kompetenzen und digitaler Souveränität im Rahmen der HTAD unterstützt das BMFTR zielgerichtet die Hochschulen bei ihrer digitalen Transformation. Mit dem 1.000-Köpfe- Plus-Programm wird ein Zeichen für die Wissenschaftsfreiheit gesetzt und werden internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ab der Postdoktorandenebene zusätzliche Perspektiven im deutschen Wissenschaftssystem geboten und der europäische Forschungsraum nachhaltig gestärkt. Das BMFTR fördert Soziale Innovationen in zahlreichen Maßnahmen - sowohl in Fachprogrammen als auch mit themenoffenen, spezifisch auf die Entwicklung, den Transfer und die Wirkungsorientierung von Sozialen Innovationen ausgerichteten Fördermaßnahmen oder im Rahmen neuer, geplanter Strukturen. Gefördert wird z. B. eine Plattform zur Information, Vernetzung und Befähigung für Soziale Innovateurinnen und Innovateure. Zudem wird eine Grundlage für die dauerhafte Erhebung Sozialer Innovationen entwickelt und eine Richtlinie, die Fördermittel anteilig an die Erreichung vorab vereinbarter Wirkungsziele bindet. Das BMFTR fördert die Stärkung und Weiterentwicklung der Wissenschaftskommunikation, um den Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern und zur Resilienz der Gesellschaft und des Wissenschaftssytems beizutragen. Zudem wird die Beratung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Fällen von Hassrede und Wissenschaftsfeindlichkeit weiterhin unterstützt (SciComm Support). Als institutionelle Zuwendungen an die großen Wissenschaftseinrichtungen stellt das BMFTR Mittel für Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen zur Verfügung, damit diese Grundlagen- und angewandte Forschung auf hohem Niveau durchführen können. Im Rahmen des PFI verpflichteten sich die Einrichtungen auf forschungspolitische Ziele: die dynamische Entwicklung, die Stärkung des Transfers in Wirtschaft und Gesellschaft, die Stärkung der Infrastrukturen für die Forschung, die Gewinnung der besten Köpfe und die Vertiefung der Vernetzung auch mit Hochschulen und Unternehmen. Ziel des Pakts ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland dynamisch und nachhaltig zu stärken und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern. Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf die SDGs 4 und 9 ein sowie auf die SDGs 3, 5, 7, 11, 12 und 13 ein. - 14 - 3002 1 744 - 36 709 1.1 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation... 681 01 1 744 - 1 629 1.1.1 Deutsche Koordinationsstelle für internationale Forschermobilität................................................................ DLR N.N. DLR 1 744 - 1 629 1.2 Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung........................................................ 681 21 - - 1 725 1.2.1 Internationalisierung der Berufsbildung......................... DLR - - 1 725 1.3 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens.. 685 41 - - 11 538 1.3.1 Bildung für nachhaltige Entwicklung.............................. DLR - - 1 638 1.3.2 Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung II und III....... DLR - - 1 643 1.3.3 Zweite Phase Bund-Länder-Initative "Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schüler"......................................................................... DLR - - 828 1.3.4 Bund-Länder-Initiative "Schule macht stark"................. DLR - - 738 1.3.5 Rahmenprogramm EBF................................................. DLR - - 6 147 1.3.6 Schüler- und Jugendwettbewerbe................................. VDIVDE - - 544 1.4 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen...................... 685 42 - - 5 533 1.4.1 Bildung in Regionen...................................................... DLR - - 5 533 1.5 Professionalisierung pädagogischer Prozesse.............. 685 44 - . 2 775 1.5.1 Bildungskompetenzzentren........................................... DLR - - 2 775 1.6 Digitaler Wandel in der Bildung..................................... 685 45 - - 8 619 1.6.1 Digitalpakt...................................................................... DLR - - 4 818 1.6.2 Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume........... DLR - - 3 801 1.7 Digitaler Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE. 685 46 - - 4 890 1.7.1 Nationale Bildungsplattform........................................... VDIVDE - - 4 890 2. Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems....................................................... 3002 Tgr. 30 - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) Stellenübersicht Besoldungs-/ Vergütungs-/ Entgeltgruppen Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar Tit. 422 .1, 428 .1 sowie entsprechende Kontierung im Wirtschaftsplan Soll 2027 Soll 2026 besetzt am 1. Oktober 2025 1 2 3 4 Zu Titel 685 30 Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zusammen........................................................................ - - - Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Zusammen........................................................................ - - - Insgesamt.......................................................................... - - - - 166 - 3002 Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger Stellenübersichten der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 3003 Titel aus Nr. ... Erläuterung Bezeichnung 1 2 3 Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung 685 60 1. Futurium gGmbH 4. Wissenschaftsrat, Köln 6. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), Hannover 7. Stiftung Kinder forschen (StKf) Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH) 685 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH) - 167 - Anlage zu Kapitel Zuwendungsempfänger

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