Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
162 01
-142
Zinsen für Darlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG)
11 000
11 000
15 213
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(50)
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz (6)
(6)
Erläuterungen:
Zinsen und Tilgung werden vom Bundesverwaltungsamt eingezogen.
162 21
-142
Zinsen 1
1
-
182 21
-142
Tilgung 5
5
-
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
661 01
-142
Bildungskredit (Erstattung von Kreditausfällen und Durchführungskosten
für die Darlehensverwaltung)
9 450
8 850
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 18 900 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 9 450 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 9 450 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus vom Bundesverwaltungsamt übernommenen Darlehens-
Einzugsverfahren fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen
werden nach Maßgabe des Programms für die Vergabe von Bildungskrediten
verzinsliche Darlehen gewährt. Die Darlehen dienen bei nicht nach dem BAföG
geförderten Auszubildenden der Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung, bei
geförderten Auszubildenden der Finanzierung von besonderem, nicht durch das
BAföG erfassten Bedarf. Der Bund trägt gegenüber der Kreditanstalt für
Wiederaufbau, die die Darlehen vergibt, das Ausfallrisiko sowie die auf Vollkostenbasis
ermittelten Durchführungskosten des Programms, einschließlich der damit
verbundenen Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung sowie Durchführungskosten
der Darlehensverwaltung an das Bundesverwaltungsamt.
- 7 -
Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
681 01
-142
Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie internationale
Hochschul- und Wissenschaftskooperation
261 410
263 410
11 400
259 230
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 311 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 52 750 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 95 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 85 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 52 500 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 26 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 3003 Tit. 685 08.
4. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
5. Mehrausgaben zu Nr. 7 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 3004 Tit. 272 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Zuwendungen an den Deutschen Akademischen
Austauschdienst (DAAD) zur Förderung der Internationalität deutscher
Hochschulen, der internationalen Mobilität für Studien- und
Forschungsaufenthalte und zur Stärkung des Europäischen
Hochschulraums (Bologna)..................................................................... 153 819
2. Transnationale Bildungsprojekte, u. a. mit der Türkisch-
Deutschen Universität (TDU) in der Türkei, der German-Jordanian
University (GJU) in Jordanien, der German University in Cairo
(GCU), der German University of Technology in Maskat/Oman
(GUtech).......................................................................................... 10 285
3. Zuwendungen an die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) zur
Unterstützung von Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung
von internationalen Spitzenforschenden durch
Forschungsstipendien und Forschungspreise (insbesondere Alexander von
Humboldt-Professur, Alexander von Humboldt-Professur für künstliche
Intelligenz sowie Sofja-Kovalevskaja-Preis).................................... 78 425
4. MPG-Graduate-Schools.................................................................. 2 528
5. Schaffung von Europäischen Hochschulnetzwerken...................... 10 964
6. Weitere profilbildende Maßnahmen im Bereich des Studenten-
und Wissenschaftleraustauschs sowie der Internationalisierung
von Hochschulen und des Bologna-Prozesses, auch in der
Digitalisierung........................................................................................... 5 389
7. Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) für Fachprogramme
des BMFTR: Wettbewerb “Aufstieg durch Bildung: offene
Hochschulen“/Akademikerprogramm (2008 beendet) und sonstige
Zuschüsse der EU............................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 261 410
- 8 -
3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 681 01
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Projektträgerleistungen......................................................................... 1 744
Programmmanagement........................................................................ 58
davon
Fachinformationen................................................................................ 58
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 10
Tgr. 10 Begabtenförderung (466 383)
(497 318)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind in Höhe von 15 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
681 10
-142
Zuschüsse an Begabtenförderungswerke 332 882
342 877
300 611
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 304 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 62 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 68 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 70 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 69 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu............................................... 34 500 T€
Haushaltsvermerk:
Bis zu 5 Prozent der Promotionsfördermittel können für Post-doc-
Stipendien zur Erlangung der Berufbarkeit auf eine Professur eingesetzt
werden.
Die Begabtenförderwerke können im Rahmen der Zuwendung
Pauschalen für Verwaltungs- und Auswahlkosten sowie für die Betreuungskosten
erhalten und zusätzlich bis zu 6 Prozent der Zuwendungssumme für
Betreuungskosten einsetzen.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Studienförderung............................................................................. 257 882
2. Promotionsförderung....................................................................... 73 000
3. Wissenschaftliche Begleitung.......................................................... 2 000
Zusammen............................................................................................ 332 882
- 9 -
Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 681 10 (Titelgruppe 10)
Der Bund gewährt an folgende rechtlich selbstständige Begabtenförderungswerke
Zuwendungen, die sie nach Richtlinien des BMFTR als Stipendien für Studien
(einschl. Aufbaustudien) und Promotionen vergeben:
Avicenna-Studienwerk, Cusanuswerk, Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk,
Evangelisches Studienwerk Villigst, Hans-Böckler-Stiftung, Stiftung der Deutschen
Wirtschaft (sdw) gGmbH und Studienstiftung des deutschen Volkes.
Der Bund gewährt an die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen
nach dem Stiftungsfinanzierungsgesetz Zuwendungen, die sie nach Richtlinien
des BMFTR als Stipendien für Studien (einschl. Aufbaustudien) und Promotionen
vergeben. Die Zuwendungen an die Begabtenförderungswerke der politischen
Stiftungen können zusammen bis zu 110 000 T€ betragen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 16
davon
Fachinformationen................................................................................ -
681 11
-144
Begabtenförderung Berufliche Bildung 91 501
112 441
77 524
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 85 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 18 400 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 23 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 22 500 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................ 11 500 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Förderung der Weiterbildung begabter junger Berufstätiger unter
Berücksichtigung im Programm unterrepräsentierter
Personengruppen (Weiterbildungsstipendien)................................................ 37 401
2. Stipendien für Studien von beruflich Begabten mit exzellenten
Leistungen nach besonderem Auswahlverfahren
(Aufstiegsstipendien).......................................................................................... 45 100
3. Maßnahmen wissenschaftlicher Begleitung des Programms
sowie Entwicklung von Angeboten für Begabte der beruflichen
Bildung................................................................................................ 9 000
Zusammen............................................................................................ 91 501
Aus dem Ansatz werden auch Verwaltungskosten an die Stiftung
Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) geleistet.
Weniger wegen Anpassung an Bedarf.
681 12
-142
Deutschlandstipendium 42 000
42 000
39 217
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 40 400 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 40 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 200 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Stipendienmittel............................................................................... 37 100
2. Akquisekostenpauschale................................................................. 4 400
3. Programmunterstützende Maßnahmen........................................... 500
Zusammen............................................................................................ 42 000
- 10 -
3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 681 12 (Titelgruppe 10)
Das Deutschlandstipendium stellt als Finanzierungspartnerschaft zwischen
privaten Fördernden und Öffentlicher Hand eine der Säulen der Begabtenförderung für
Studierende in Deutschland dar. Die Rechtsgrundlage bildet das
Stipendienprogramm-Gesetz (StipG). Die Stipendien werden von den Hochschulen
selbstständig nach den Kriterien Leistung, Begabung und Engagement
einkommensunabhängig vergeben. Darüber hinaus werden programmunterstützende Maßnahmen
durchgeführt.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 533
davon
Fachinformationen................................................................................ 420
Titelgruppe 50
Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) (1 824 915)
(1 784 409)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 300 000 T€ gegenseitig
deckungsfähig.
2. Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
3. Einnahmen aus dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau
bereitgestellten BAföG-Darlehensanteil fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Auf individuelle Ausbildungsförderung nach dem BAföG in der Fassung der
Bekanntmachung vom 7. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1952, 2012 I S. 197), zuletzt
geändert durch Art. 11 Abs.1 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr.
107) besteht ein Rechtsanspruch.
Die Aufwendungen für diese Leistungen werden zu 100 Prozent durch den Bund
getragen. Das Gesetz wird im Auftrag des Bundes von den Ländern
durchgeführt, die die bei ihnen entstehenden Verwaltungsausgaben tragen. Die Ausgaben
dürfen auch für die Kosten zur Durchführung statistischer und prognostischer
Aufgaben sowie für die Weiterentwicklung und die Pflege digitaler Verfahren zur
Durchführung des BAföG verwendet werden.
Gemäß RPA-Beschluss vom 13. März 2020 erfolgt die Veranschlagung der
BAföG-Leistungen in Titeln der Gruppe 681. Bis zu einer entsprechenden
Umstellung der Landeshaushalte werden die Titel der Gruppe 632 aus technischen
Gründen als Leertitel veranschlagt.
Rückzahlung und Zinsen gemäß HV Nr. 2: 550 Mio. €.
Zins- und Tilgungsverpflichtung ggü. KfW: 631,4 Mio. €.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung von
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Programmmanagement........................................................................ 4 235
davon
Fachinformationen................................................................................ 4 020
632 50
-141
BAföG - Schülerinnen und Schüler -
-
524 516
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 681 50.
- 11 -
Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 50
632 51
-142
BAföG - Studierende -
-
1 275 223
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem
Titel geleistet werden: 681 51.
661 50
-142
Darlehen als Soforthilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen
- Zinszuschüsse und Sicherheitsleistungen an die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) - und Nothilfemechanismus im BAföG
13 335
13 335
9 301
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus der von der KfW vereinnahmten Risikomarge für
Kreditausfallrisiken fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt im Auftrag des Bundes
Studierenden als Maßnahme zur Bildungsförderung den KfW-Studienkredit
grundsätzlich als Eigenmittelprogramm. Im Zuge der Corona-Pandemie wurden KfW-
Studienkredite zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 30. September 2022 aufgrund
einer Sondervereinbarung zwischen KfW und BMFTR zu Lasten des
Bundeshaushalts für die Kreditnehmenden zinsfrei gestellt. Zudem wurde der
Antragsstellerkreis bis zum 31. März 2021 auf alle ausländischen Studierenden deutscher
Hochschulen erweitert, auch soweit sie die bisherigen zusätzlichen
Kreditbedingungen der KfW für ausländische Studierende nicht erfüllen. Der Bund erstattet
der KfW, die aus den genannten Programmanpassungen resultierenden Kosten
und Ausfälle (insbesondere etwaige Ausfallhaftung im Zusammenhang mit KfW-
Studienkrediten an ausländische Studierende) und trägt die damit verbundenen
Ausgaben für eine externe Rechnungsprüfung.
Im Falle einer bundesweiten Notlage, die den Arbeitsmarkt für
ausbildungsbegleitende Nebentätigkeiten in erheblichem Ausmaß beeinträchtigt, ist die
Bundesregierung durch Rechtsverordnung ermächtigt, das BAföG vorübergehend für einen
Personenkreis zu öffnen, der normalerweise vom BAföG-Bezug ausgeschlossen
ist.
671 50
-142
BAföG - Zinszuschüsse, Tilgung und Erstattung von Darlehensausfällen
an die Kreditanstalt für Wiederaufbau
126 580
126 580
136 838
Erläuterungen:
Die Tilgungsleistungen werden zunächst vom Bundesverwaltungsamt zentral
eingezogen und auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Länder verteilt.
681 50
-141
BAföG - Schülerinnen und Schüler 498 000
507 000
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 632 50.
681 51
-142
BAföG - Studierende 1 187 000
1 137 494
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 632 51.
In Vorjahren weggefallene Titel mit Ausgaberest
683 20
-153
Sicherung von Ausbildungen
-
969
88
- 12 -
3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
685 30
-153
F BIBB - Betrieb
-
62 108
894 30
-153
F BIBB - Investitionen
-
970
- 13 -
Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung 3002
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Schwerpunkt dieses Kapitels ist der dynamisierte
Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken", für den rd. 2,2 Mrd.
Euro vorgesehen sind.
Zur Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems stellt der Bund rd. 892 Mio. Euro zur Verfügung. Der
größte Anteil daran entfällt auf die Exzellenzstrategie mit rd.
600 Mio. Euro.
Zur Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und
des Nationalen Hochleistungsrechnens an
Hochschulen stellt der Bund bis zu rd. 317 Mio. Euro bereit.
In diesem Kapitel sind die institutionellen Zuwendungen
an die Wissenschaftseinrichtungen Deutsche
Forschungsgemeinschaft (rd. 2,2 Mrd. Euro) und Max-Planck-Gesellschaft
(rd. 1,3 Mrd. Euro) sowie die Zuweisungen an die Länder
für die Leibniz-Gemeinschaft (rd. 662 Mio. Euro) eingestellt.
Für den 2021-2030 laufenden Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV wird der Aufwuchs gemäß dem Bund-Länder-
Finanzierungsschlüssel getragen. Der während der Laufzeit
des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um
den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab 2024 in sieben gleichmäßigen
Schritten zu Lasten des Länderanteils zurückgeführt. Für die
indirekten Projektausgaben in DFG-Forschungsvorhaben wird
eine Programmpauschale bereitgestellt und so die Forschung
insbesondere an Hochschulen gestärkt.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Mit dem Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken"
entwickeln Bund und Länder die deutsche Hochschullandschaft
strategisch weiter. Ziele des Zukunftsvertrags sind eine
flächendeckend hohe Qualität von Studium und Lehre, gute
Studienbedingungen in der Breite der deutschen
Hochschullandschaft sowie der bedarfsgerechte Erhalt der
Studienkapazitäten, um langfristig ausreichend akademische Fachkräfte für
Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft auszubilden.
Mit Blick auf die Entwicklung des Hochschul- und
Wissenschaftssystems fördern Bund und Länder zur nachhaltigen
Stärkung der Spitzenforschung in Deutschland
Exzellenzcluster und Exzellenzuniversitäten dauerhaft im Rahmen der
Exzellenzstrategie. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft und
der Wissenschaftsrat führen das wissenschaftsgeleitete
Begutachtungs- und Auswahlverfahren für die
Exzellenzstrategie durch. Mit dem Tenure-Track-Programm zielen Bund und
Länder darauf ab, die universitären Karrierewege planbarer
und transparenter zu machen. Hierzu fördert der Bund bis
zu 1.000 neue Tenure-Track-Professuren als eigenständigen
Karriereweg zur Dauerprofessur sowie die Entwicklung von
Personalstrukturkonzepten und intersektoraler Netzwerke.
Darüber hinaus erhöhen Bund und Länder die
Leistungsfähigkeit des deutschen Hochschulsystems, indem sie mit “FH-
Personal” Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW)
bei der Gewinnung hochqualifizierten professoralen Personals
unterstützen. Mit einem Maßnahmenportfolio zur Stärkung
von KI-Kompetenzen und digitaler Souveränität im Rahmen
der HTAD unterstützt das BMFTR zielgerichtet die
Hochschulen bei ihrer digitalen Transformation. Mit dem 1.000-Köpfe-
Plus-Programm wird ein Zeichen für die
Wissenschaftsfreiheit gesetzt und werden internationalen Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern ab der Postdoktorandenebene
zusätzliche Perspektiven im deutschen Wissenschaftssystem geboten
und der europäische Forschungsraum nachhaltig gestärkt.
Das BMFTR fördert Soziale Innovationen in zahlreichen
Maßnahmen - sowohl in Fachprogrammen als auch mit
themenoffenen, spezifisch auf die Entwicklung, den Transfer und die
Wirkungsorientierung von Sozialen Innovationen
ausgerichteten Fördermaßnahmen oder im Rahmen neuer, geplanter
Strukturen. Gefördert wird z. B. eine Plattform zur Information,
Vernetzung und Befähigung für Soziale Innovateurinnen und
Innovateure. Zudem wird eine Grundlage für die dauerhafte
Erhebung Sozialer Innovationen entwickelt und eine Richtlinie,
die Fördermittel anteilig an die Erreichung vorab vereinbarter
Wirkungsziele bindet.
Das BMFTR fördert die Stärkung und Weiterentwicklung der
Wissenschaftskommunikation, um den Austausch zwischen
Wissenschaft und Gesellschaft zu fördern und zur Resilienz
der Gesellschaft und des Wissenschaftssytems beizutragen.
Zudem wird die Beratung von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in Fällen von Hassrede und
Wissenschaftsfeindlichkeit weiterhin unterstützt (SciComm Support).
Als institutionelle Zuwendungen an die großen
Wissenschaftseinrichtungen stellt das BMFTR Mittel für
Forschungseinrichtungen und Förderorganisationen mit
unterschiedlichen Aufgabenstellungen zur Verfügung, damit diese
Grundlagen- und angewandte Forschung auf hohem Niveau
durchführen können. Im Rahmen des PFI verpflichteten sich
die Einrichtungen auf forschungspolitische Ziele: die
dynamische Entwicklung, die Stärkung des Transfers in Wirtschaft
und Gesellschaft, die Stärkung der Infrastrukturen für die
Forschung, die Gewinnung der besten Köpfe und die Vertiefung
der Vernetzung auch mit Hochschulen und Unternehmen. Ziel
des Pakts ist es, den Wissenschaftsstandort Deutschland
dynamisch und nachhaltig zu stärken und seine internationale
Wettbewerbsfähigkeit weiter zu verbessern.
Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf die SDGs
4 und 9 ein sowie auf die SDGs 3, 5, 7, 11, 12 und 13 ein.
- 14 -
3002
1 744 - 36 709
1.1 Studenten- und Wissenschaftleraustausch sowie
internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperation...
681 01
1 744 - 1 629
1.1.1 Deutsche Koordinationsstelle für internationale
Forschermobilität................................................................ DLR N.N. DLR 1 744 - 1 629
1.2 Internationaler Austausch und Zusammenarbeit in der
beruflichen Bildung........................................................
681 21
- - 1 725
1.2.1 Internationalisierung der Berufsbildung......................... DLR - - 1 725
1.3 Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens.. 685 41 - - 11 538
1.3.1 Bildung für nachhaltige Entwicklung.............................. DLR - - 1 638
1.3.2 Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung II und III....... DLR - - 1 643
1.3.3 Zweite Phase Bund-Länder-Initative "Förderung
leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger
Schüler"......................................................................... DLR - - 828
1.3.4 Bund-Länder-Initiative "Schule macht stark"................. DLR - - 738
1.3.5 Rahmenprogramm EBF................................................. DLR - - 6 147
1.3.6 Schüler- und Jugendwettbewerbe................................. VDIVDE - - 544
1.4 Weiterbildung und Lebenslanges Lernen...................... 685 42 - - 5 533
1.4.1 Bildung in Regionen...................................................... DLR - - 5 533
1.5 Professionalisierung pädagogischer Prozesse.............. 685 44 - . 2 775
1.5.1 Bildungskompetenzzentren........................................... DLR - - 2 775
1.6 Digitaler Wandel in der Bildung..................................... 685 45 - - 8 619
1.6.1 Digitalpakt...................................................................... DLR - - 4 818
1.6.2 Offene Bildungsmedien und digitale Lernräume........... DLR - - 3 801
1.7 Digitaler Bildungsraum, Bildungsplattform und INVITE. 685 46 - - 4 890
1.7.1 Nationale Bildungsplattform........................................... VDIVDE - - 4 890
2. Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und
Innovationssystems.......................................................
3002
Tgr. 30 - Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)
Stellenübersicht
Besoldungs-/
Vergütungs-/
Entgeltgruppen
Stellen mit Dauerarbeitskräften besetzbar
Tit. 422 .1, 428 .1
sowie entsprechende Kontierung
im Wirtschaftsplan
Soll
2027
Soll
2026
besetzt am
1. Oktober
2025
1 2 3 4
Zu Titel 685 30
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bonn
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zusammen........................................................................ - - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Zusammen........................................................................ - - -
Insgesamt.......................................................................... - - -
- 166 -
3002 Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger
Stellenübersichten
der Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO des Kap. 3003
Titel aus Nr. ...
Erläuterung Bezeichnung
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Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Bildung und Forschung
685 60 1. Futurium gGmbH
4. Wissenschaftsrat, Köln
6. Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung GmbH (DZHW), Hannover
7. Stiftung Kinder forschen (StKf)
Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer
Stiftung gGmbH)
685 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung
gGmbH)
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Anlage zu Kapitel
Zuwendungsempfänger