Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 30
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung ....................................................................................... 6
Einnahmen-Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz........................... 7
Ausgaben-Tgr. 10 Begabtenförderung.................................................................................................................. 9
Ausgaben-Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)....................................................................... 11
3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems ................................................................... 14
Ausgaben-Tgr. 01 Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems....................................................... 19
Ausgaben-Tgr. 10 Geistes- und Sozialwissenschaften......................................................................................... 23
Ausgaben-Tgr. 20 Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS),
Bonn...................................................................................................................................................................... 24
Ausgaben-Tgr. 30 Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Bonn........................................................... 25
Ausgaben-Tgr. 40 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG), Berlin.................. 27
Ausgaben-Tgr. 50 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)................................................................................. 31
Ausgaben-Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Forschung.................................. 32
Ausgaben-Tgr. 70 Leistungen für europäische und internationale Forschungs- und
Wissenschaftseinrichtungen........................................................................................................................................................................ 34
Ausgaben-Tgr. 80 Abwicklung Deutsche Historische Institute Rom und Paris..................................................... 37
Ausgaben-Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer
Stiftung gGmbH)................................................................................................................................................... 37
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 39
3004 Forschung für Innovationen, Hightech Agenda Deutschland ............................................................................... 46
Ausgaben-Tgr. 10 Neue Konzepte und regionale Förderung............................................................................... 60
Ausgaben-Tgr. 20 Ausgaben für den Schutz der Informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 64
Ausgaben-Tgr. 30 Innovation durch Lebenswissenschaften................................................................................. 69
Ausgaben-Tgr. 40 Nachhaltigkeit, Klima, Energie................................................................................................. 73
Ausgaben-Tgr. 50 Ausgewählte Schwerpunkte der Grundlagenforschung.......................................................... 78
Ausgaben-Tgr. 60 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München. 80
Ausgaben-Tgr. 70 Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) und Berliner Institut für
Gesundheitsforschung (BIH)................................................................................................................................. 83
Ausgaben-Tgr. 90 Großforschungszentren sächsische Lausitz und Mitteldeutsches Revier, KI-
Kompetenzzentren und Strukturstärkung................................................................................................................................ 93
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 30)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 97
3005 Raumfahrt ............................................................................................................................................................ 111
Ausgaben-Tgr. 10 Raumfahrt................................................................................................................................ 112
Ausgaben-Tgr. 70 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)......................................................... 118
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 120
3009 Raumfahrt, Innovationsförderung (entfallenes Kapitel) ........................................................................................ 121
3010 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 124
Ausgaben-Tgr. 10 Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE).............................................................. 125
Ausgaben-Tgr. 20 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH............................................ 126
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 128
3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 130
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 131
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 134
3012 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 137
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 143
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 144
Übersicht 2 Projektträger und Projektbegleiter des BMFTR ................................................................................ 151
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 157
- 2 -
Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) nimmt die Aufgaben der
Bundesregierung auf dem Gebiet der Forschungs-, Technologie- und
Raumfahrtpolitik wahr. Daraus resultierende Innovationen sind
der Schlüssel zur Lösung der Herausforderungen unserer
Zeit. Investitionen in Forschung, Technologie und Raumfahrt
sind Zukunftsinvestitionen. Sie stärken unsere
Wettbewerbsfähigkeit und sichern langfristig Wertschöpfung, Wohlstand und
Souveränität für Deutschland.
Deutschland ist Innovationsland und ein weltweit führender
Standort für Wissenschaft, Forschung und Innovation.
Grundlegend ist, dass die Wissenschaftslandschaft kooperativ,
europäisch und international vernetzt, sicher, arbeitsteilig und
polyzentrisch aufgestellt ist. Das BMFTR gestaltet die
Rahmenbedingungen des Wissenschafts- und Innovationssystems
maßgeblich mit. Davon profitieren Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen in ihren
Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE) gleichermaßen.
Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) richtet die
Bundesregierung ihre Ful-Politik entlang prioritärer
Schlüsseltechnologien neu aus. Durch eine schnellere Entwicklung und
Verwertung von Technologien und die konsequente Ausrichtung
auf den Aufbau von Technologiekapazitäten und
Wertschöpfung im Inland soll Deutschland wieder zu einem Top-
Technologieland werden. Durch gezielte Maßnahmen sollen Bund,
Länder und Wirtschaft im Rahmen von Public-Private-
Partnerships zusammenarbeiten und der Transfer systematisch
gestärkt werden.
Um die technologische Souveränität Deutschlands und
Europas zu stärken, zu verteidigen und in Teilen
zurückzugewinnen, fördert das BMFTR insbesondere mit der HTAD die
Forschung zu sechs prioritären Schlüsseltechnologien, deren
Transfer in die Anwendung, den Aufbau und Betrieb der
dafür notwendigen Infrastruktur und die Sicherung der
relevanten Kompetenzen sowie der Fachkräftebasis. Neben den
kritischen und prioritären Schlüsseltechnologien liegen weitere
inhaltliche Schwerpunkte auf neue technologiegetriebene
Innovationen in fünf strategischen Forschungsfeldern sowie auf
den zur Umsetzung der HTAD notwendigen Hebeln.
Europäische und internationale Kooperationen sind dabei in allen
Themen der Hightech Agenda Deutschland tief verankert.
Für Deutschland ist es essentiell, in die weltweiten
Wissensströme und Innovationsprozesse eingebunden zu sein und
gleichzeitig die Forschungssicherheit zu verbessern. Nur so
können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit sichern, zur
Bewältigung der globalen Herausforderungen beitragen und
technologisch souveräner werden.
Eine zentrale Rolle spielen darüber hinaus der Bau und
Betrieb von wissenschaftlichen Großgeräten: Sie verschieben
zum einen die Grenzen des technisch Machbaren und tragen
durch spill-over Effekte schon in Konzeptionierung und Bau‑
zur Entstehung von Innovationen bei. Zum anderen schafft die
Spitzenforschung an den Großgeräten wegweisende Impulse
für Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft.
Die Lebenswissenschaften widmen sich den Grundlagen, der
Entstehung und Prävention von Krankheiten, der wirksamen
Bekämpfung von Infektions- und Volkskrankheiten, der
Digitalisierung und Personalisierung der Medizin, der
Biotechnologie, der globalen Gesundheit und stellt die Weichen für ein
vorsorgendes und zukunftsfähiges Gesundheitssystem.
Der globale Markt für nachhaltige Technologien boomt.
Gleichzeitig ist der Wandel zur Nachhaltigkeit notwendig, um
unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Forschung für
Nachhaltigkeit (FONA) ist deshalb eine Priorität des BMFTR.
Im Fokus der Förderung steht die Entwicklung von
Technologien und Lösungen, mit denen die enormen Chancen für
Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Wohlstand
erschlossen werden können. Gleichzeitig liefert die BMFTR-Förderung
das notwendige Wissen, damit Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft eine nachhaltige Entwicklung aktiv und
vorausschauend gestalten können.
Ein besonderes Augenmerk wird auf die Beschleunigung der
Übertragung von Forschungsergebnissen in die Praxis
gelegt. Hierunter fallen u. a. Prototyp- und
Demonstrationsanlagen, Innovations-Ökosysteme, Reallabore und
Experimentierräume, Untersuchungen von FuE-Aspekten zu technischen
Regeln, Normen und Standards, die Unterstützung von
innovativen Unternehmensgründungen aus der Forschung heraus
sowie das Setzen innovationsfreundlicher
Rahmenbedingungen. Ziel dieser Bemühungen ist eine verbesserte Transfer-
und Gründungskultur in Deutschland.
Der Wissenschaftskommunikation kommt angesichts der
aktuellen Herausforderungen eine besondere Rolle zu. Sie trägt
grundlegend zu Vertrauen in die Wissenschaft bei und
fördert die Resilienz der Gesellschaft. Ziel des BMFTR ist es,
die Wissenschaftskommunikation und den
Wissenschaftsjournalismus in Deutschland zu stärken. Dafür wird die
Wissenschaftskommunikation als zentraler Bestandteil im
Wissenschaftssystem verankert und ihre Querschnittsfunktion
ausgebaut.
Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche
Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen auch Ausgaben für
vorbereitende und begleitende Studien und Gutachten
(einschließlich externer Beratung und Begutachtung einzelner
Fördermaßnahmen), für die Bereitstellung von
aussagefähigen Datengrundlagen, für die im Rahmen der
Projektzielsetzungen erforderliche kommunikative Verbreitung der
Förderbedingungen und Ergebnisse, für die Verbreitung von
Fachinformationen für die Öffentlichkeit, für den wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch im nationalen und internationalen
Rahmen sowie für die Erstattung von Aufwendungen für
Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen der Bewerbung um
Fördermittel aus den Forschungsrahmenprogrammen der EU
geleistet werden. Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren
Zuwendungen für FuE-Projekte in der gewerblichen Wirtschaft wird
eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt.
Das BMFTR trägt insbesondere zur Erreichung des
„Sustainable Development Goals“ SDG 9, „Industrie, Innovation und
Infrastruktur“ bei, sowie, da Forschung und Innovation
zentrale Treiber für Nachhaltigkeit darstellen, zu zahlreichen
weiteren SDGs: SDG 2 „Kein Hunger“, SDG 3 "Gesundheit und
Wohlergehen“, SDG 4 „Hochwertige Bildung", SDG 6
„Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“, SDG 7 „Bezahlbare
und saubere Energie“, SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und
Wirtschaftswachstum“, SDG 10 „Weniger Ungleichheit“, SDG
11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, SDG 12
„Nachhaltige/r Konsum und Produktion“, SDG 13 „Maßnahmen zum
Klimaschutz“, SDG 14 „Leben unter Wasser“, SDG 15 „Leben
an Land“, SDG 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen“ und SDG 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele".
- 3 -
Vorwort 30
Überblick zum Einzelplan 30
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 245 40 245 - 93 654
Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 95 751
Gesamteinnahmen.................................................. 51 251 51 251 - 189 405
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 178 209 157 835 +20 374 8 034 166 977
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 126 263 128 698 -2 435 14 041 122 752
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 509 555 18 246 556 +262 999 60 628 16 673 681
Ausgaben für Investitionen...................................... 3 911 456 3 644 197 +267 259 43 579 2 204 010
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -759 194 -359 017 -400 177 -
Gesamtausgaben.................................................... 21 966 289 21 818 269 +148 020 126 282 19 167 420
davon flexibilisiert.................................................... 190 794 167 100 +23 694 19 810 233 074
davon nicht flexibilisiert........................................... 21 775 495 21 651 169 +124 326 106 472 18 934 346
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 051 246 1 050 066 +1 180 864 348
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 146 466 125 410 +21 056 8 034 136 882
Aus Hauptgruppe 5................................................. 34 362 32 867 +1 495 9 341 24 339
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... - - - 74 62 108
Aus Hauptgruppe 7................................................. 100 55 +45 225 3
Aus Hauptgruppe 8................................................. 9 866 8 768 +1 098 2 136 9 742
Zusammen.............................................................. 190 794 167 100 +23 694 19 810 233 074
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 584 908
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 381 588
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 427 530
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 284 250
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 996 060
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 476 180
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 19 300
- 4 -
30 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Kap. 3004 Tit. 686 06, Kap. 3011 Tit. 981 01 und Kap. 3012 Tit. 831 01.
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 3004 Tgr. 20 dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3011 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3011
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Detailinformationen zu den Projektträgern und Projektbegleitern des BMFTR ergeben sich aus der Übersicht 2.
Angewandte Kurse:
1 CHF = 1,07365 EUR.
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 30
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
In diesem Kapitel ist die Bildungsfinanzierung, Talent-
und Fachkräfteförderung des BMFTR in Höhe von rd.
2,6 Mrd. Euro verankert: Hierzu zählen das
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen der
Begabtenförderungswerke, berufliche Begabtenförderung und das
nationale Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium). Darüber
hinaus liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf dem Austausch
von Studentinnen und Studenten sowie von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Hinzu kommen internationale
Hochschul- und Wissenschaftskooperationen.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Ziel der Bildungsfinanzierung, der Talent- und
Fachkräfteförderung des BMFTR ist es, Bildungsgerechtigkeit zu
schaffen und jungen Menschen Chancen zu eröffnen, damit sie ihre
Potentiale bestmöglich ausschöpfen. Daher muss das BAföG
attraktiver, moderner und digitaler werden. Die verlässliche
Förderung nach dem BAföG soll junge Menschen unabhängig
von ihrem persönlichen Hintergrund ermutigen, eine
hochqualifizierte Ausbildung anzustreben. Damit soll dem künftigen
Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften entsprochen werden.
Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche
Begabtenförderung und das Deutschlandstipendium richten
sich an den besonders begabten und leistungsfähigen
Nachwuchs. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom
Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen
wichtigen Beitrag zu einer gesellschaftlich breit getragenen
und facettenreichen Stipendienkultur in Deutschland.
Gefördert werden zudem Maßnahmen zur
Internationalisierung der deutschen Hochschulen, zur Gewinnung und
Integration internationaler Studierender in die Hochschulen sowie von
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche
Wissenschaftssystem, Mobilitätsmaßnahmen für Studierende
und Forschende sowie Vorhaben zur Stärkung des
Europäischen Hochschulraums (Bologna).
Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf SDG 4
sowie auf SDG 9 ein.
Überblick zum Kapitel 3002
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 15 213
Gesamteinnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 15 213
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 562 158 2 553 987 +8 171 12 443 2 684 656
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 8 970
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 2 562 158 2 553 987 +8 171 12 451 2 685 626
davon flexibilisiert.................................................... - - - 82 63 078
davon nicht flexibilisiert........................................... 2 562 158 2 553 987 +8 171 12 369 2 622 548
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 760 950
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 165 250
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 182 600
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 187 650
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 144 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 81 450
- 6 -