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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 3002 Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung ....................................................................................... 6 Einnahmen-Tgr. 02 Zinsen und Tilgung für Darlehen nach dem Graduiertenförderungsgesetz........................... 7 Ausgaben-Tgr. 10 Begabtenförderung.................................................................................................................. 9 Ausgaben-Tgr. 50 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)....................................................................... 11 3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovationssystems ................................................................... 14 Ausgaben-Tgr. 01 Entwicklung des Hochschul- und Wissenschaftssystems....................................................... 19 Ausgaben-Tgr. 10 Geistes- und Sozialwissenschaften......................................................................................... 23 Ausgaben-Tgr. 20 Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS), Bonn...................................................................................................................................................................... 24 Ausgaben-Tgr. 30 Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG), Bonn........................................................... 25 Ausgaben-Tgr. 40 Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG), Berlin.................. 27 Ausgaben-Tgr. 50 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)................................................................................. 31 Ausgaben-Tgr. 60 Sonstige institutionell geförderte Einrichtungen im Bereich Forschung.................................. 32 Ausgaben-Tgr. 70 Leistungen für europäische und internationale Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen........................................................................................................................................................................ 34 Ausgaben-Tgr. 80 Abwicklung Deutsche Historische Institute Rom und Paris..................................................... 37 Ausgaben-Tgr. 90 Stiftung Innovation in der Hochschullehre (StIL) vertreten durch die Treuhänderin (Toepfer Stiftung gGmbH)................................................................................................................................................... 37 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 39 3004 Forschung für Innovationen, Hightech Agenda Deutschland ............................................................................... 46 Ausgaben-Tgr. 10 Neue Konzepte und regionale Förderung............................................................................... 60 Ausgaben-Tgr. 20 Ausgaben für den Schutz der Informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 64 Ausgaben-Tgr. 30 Innovation durch Lebenswissenschaften................................................................................. 69 Ausgaben-Tgr. 40 Nachhaltigkeit, Klima, Energie................................................................................................. 73 Ausgaben-Tgr. 50 Ausgewählte Schwerpunkte der Grundlagenforschung.......................................................... 78 Ausgaben-Tgr. 60 Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG), München. 80 Ausgaben-Tgr. 70 Zentren der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft (HGF-Zentren) und Berliner Institut für Gesundheitsforschung (BIH)................................................................................................................................. 83 Ausgaben-Tgr. 90 Großforschungszentren sächsische Lausitz und Mitteldeutsches Revier, KI- Kompetenzzentren und Strukturstärkung................................................................................................................................ 93 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 30) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 97 3005 Raumfahrt ............................................................................................................................................................ 111 Ausgaben-Tgr. 10 Raumfahrt................................................................................................................................ 112 Ausgaben-Tgr. 70 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)......................................................... 118 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 120 3009 Raumfahrt, Innovationsförderung (entfallenes Kapitel) ........................................................................................ 121 3010 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 124 Ausgaben-Tgr. 10 Kerntechnische Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE).............................................................. 125 Ausgaben-Tgr. 20 JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH............................................ 126 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 128 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 130 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 131 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 134 3012 Bundesministerium ............................................................................................................................................... 137 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 143 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 144 Übersicht 2 Projektträger und Projektbegleiter des BMFTR ................................................................................ 151 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 157 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) nimmt die Aufgaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik wahr. Daraus resultierende Innovationen sind der Schlüssel zur Lösung der Herausforderungen unserer Zeit. Investitionen in Forschung, Technologie und Raumfahrt sind Zukunftsinvestitionen. Sie stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit und sichern langfristig Wertschöpfung, Wohlstand und Souveränität für Deutschland. Deutschland ist Innovationsland und ein weltweit führender Standort für Wissenschaft, Forschung und Innovation. Grundlegend ist, dass die Wissenschaftslandschaft kooperativ, europäisch und international vernetzt, sicher, arbeitsteilig und polyzentrisch aufgestellt ist. Das BMFTR gestaltet die Rahmenbedingungen des Wissenschafts- und Innovationssystems maßgeblich mit. Davon profitieren Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen in ihren Aktivitäten in Forschung und Entwicklung (FuE) gleichermaßen. Mit der Hightech Agenda Deutschland (HTAD) richtet die Bundesregierung ihre Ful-Politik entlang prioritärer Schlüsseltechnologien neu aus. Durch eine schnellere Entwicklung und Verwertung von Technologien und die konsequente Ausrichtung auf den Aufbau von Technologiekapazitäten und Wertschöpfung im Inland soll Deutschland wieder zu einem Top- Technologieland werden. Durch gezielte Maßnahmen sollen Bund, Länder und Wirtschaft im Rahmen von Public-Private- Partnerships zusammenarbeiten und der Transfer systematisch gestärkt werden. Um die technologische Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken, zu verteidigen und in Teilen zurückzugewinnen, fördert das BMFTR insbesondere mit der HTAD die Forschung zu sechs prioritären Schlüsseltechnologien, deren Transfer in die Anwendung, den Aufbau und Betrieb der dafür notwendigen Infrastruktur und die Sicherung der relevanten Kompetenzen sowie der Fachkräftebasis. Neben den kritischen und prioritären Schlüsseltechnologien liegen weitere inhaltliche Schwerpunkte auf neue technologiegetriebene Innovationen in fünf strategischen Forschungsfeldern sowie auf den zur Umsetzung der HTAD notwendigen Hebeln. Europäische und internationale Kooperationen sind dabei in allen Themen der Hightech Agenda Deutschland tief verankert. Für Deutschland ist es essentiell, in die weltweiten Wissensströme und Innovationsprozesse eingebunden zu sein und gleichzeitig die Forschungssicherheit zu verbessern. Nur so können wir unsere Wettbewerbsfähigkeit sichern, zur Bewältigung der globalen Herausforderungen beitragen und technologisch souveräner werden. Eine zentrale Rolle spielen darüber hinaus der Bau und Betrieb von wissenschaftlichen Großgeräten: Sie verschieben zum einen die Grenzen des technisch Machbaren und tragen durch spill-over Effekte schon in Konzeptionierung und Bau‑ zur Entstehung von Innovationen bei. Zum anderen schafft die Spitzenforschung an den Großgeräten wegweisende Impulse für Innovationen in Wirtschaft und Gesellschaft. Die Lebenswissenschaften widmen sich den Grundlagen, der Entstehung und Prävention von Krankheiten, der wirksamen Bekämpfung von Infektions- und Volkskrankheiten, der Digitalisierung und Personalisierung der Medizin, der Biotechnologie, der globalen Gesundheit und stellt die Weichen für ein vorsorgendes und zukunftsfähiges Gesundheitssystem. Der globale Markt für nachhaltige Technologien boomt. Gleichzeitig ist der Wandel zur Nachhaltigkeit notwendig, um unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren. Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) ist deshalb eine Priorität des BMFTR. Im Fokus der Förderung steht die Entwicklung von Technologien und Lösungen, mit denen die enormen Chancen für Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltigen Wohlstand erschlossen werden können. Gleichzeitig liefert die BMFTR-Förderung das notwendige Wissen, damit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eine nachhaltige Entwicklung aktiv und vorausschauend gestalten können. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Beschleunigung der Übertragung von Forschungsergebnissen in die Praxis gelegt. Hierunter fallen u. a. Prototyp- und Demonstrationsanlagen, Innovations-Ökosysteme, Reallabore und Experimentierräume, Untersuchungen von FuE-Aspekten zu technischen Regeln, Normen und Standards, die Unterstützung von innovativen Unternehmensgründungen aus der Forschung heraus sowie das Setzen innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen. Ziel dieser Bemühungen ist eine verbesserte Transfer- und Gründungskultur in Deutschland. Der Wissenschaftskommunikation kommt angesichts der aktuellen Herausforderungen eine besondere Rolle zu. Sie trägt grundlegend zu Vertrauen in die Wissenschaft bei und fördert die Resilienz der Gesellschaft. Ziel des BMFTR ist es, die Wissenschaftskommunikation und den Wissenschaftsjournalismus in Deutschland zu stärken. Dafür wird die Wissenschaftskommunikation als zentraler Bestandteil im Wissenschaftssystem verankert und ihre Querschnittsfunktion ausgebaut. Aus den für die Projektförderung sowie für gesetzliche Leistungen veranschlagten Mitteln dürfen auch Ausgaben für vorbereitende und begleitende Studien und Gutachten (einschließlich externer Beratung und Begutachtung einzelner Fördermaßnahmen), für die Bereitstellung von aussagefähigen Datengrundlagen, für die im Rahmen der Projektzielsetzungen erforderliche kommunikative Verbreitung der Förderbedingungen und Ergebnisse, für die Verbreitung von Fachinformationen für die Öffentlichkeit, für den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch im nationalen und internationalen Rahmen sowie für die Erstattung von Aufwendungen für Koordinierungsmaßnahmen im Rahmen der Bewerbung um Fördermittel aus den Forschungsrahmenprogrammen der EU geleistet werden. Bei den in der Regel nicht rückzahlbaren Zuwendungen für FuE-Projekte in der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt. Das BMFTR trägt insbesondere zur Erreichung des „Sustainable Development Goals“ SDG 9, „Industrie, Innovation und Infrastruktur“ bei, sowie, da Forschung und Innovation zentrale Treiber für Nachhaltigkeit darstellen, zu zahlreichen weiteren SDGs: SDG 2 „Kein Hunger“, SDG 3 "Gesundheit und Wohlergehen“, SDG 4 „Hochwertige Bildung", SDG 6 „Sauberes Wasser und Sanitäreinrichtungen“, SDG 7 „Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“, SDG 10 „Weniger Ungleichheit“, SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, SDG 12 „Nachhaltige/r Konsum und Produktion“, SDG 13 „Maßnahmen zum Klimaschutz“, SDG 14 „Leben unter Wasser“, SDG 15 „Leben an Land“, SDG 16 „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“ und SDG 17 „Partnerschaften zur Erreichung der Ziele". - 3 - Vorwort 30 Überblick zum Einzelplan 30 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 245 40 245 - 93 654 Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 95 751 Gesamteinnahmen.................................................. 51 251 51 251 - 189 405 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 178 209 157 835 +20 374 8 034 166 977 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 126 263 128 698 -2 435 14 041 122 752 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 509 555 18 246 556 +262 999 60 628 16 673 681 Ausgaben für Investitionen...................................... 3 911 456 3 644 197 +267 259 43 579 2 204 010 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -759 194 -359 017 -400 177 - Gesamtausgaben.................................................... 21 966 289 21 818 269 +148 020 126 282 19 167 420 davon flexibilisiert.................................................... 190 794 167 100 +23 694 19 810 233 074 davon nicht flexibilisiert........................................... 21 775 495 21 651 169 +124 326 106 472 18 934 346 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 051 246 1 050 066 +1 180 864 348 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 146 466 125 410 +21 056 8 034 136 882 Aus Hauptgruppe 5................................................. 34 362 32 867 +1 495 9 341 24 339 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... - - - 74 62 108 Aus Hauptgruppe 7................................................. 100 55 +45 225 3 Aus Hauptgruppe 8................................................. 9 866 8 768 +1 098 2 136 9 742 Zusammen.............................................................. 190 794 167 100 +23 694 19 810 233 074 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 5 584 908 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 381 588 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 1 427 530 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 1 284 250 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 996 060 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 476 180 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 19 300 - 4 - 30 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 3004 Tit. 686 06, Kap. 3011 Tit. 981 01 und Kap. 3012 Tit. 831 01. § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 30 mit Ausnahme der Titel 518 .2 und Kap. 3004 Tgr. 20 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 3011 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). 3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 3011 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Detailinformationen zu den Projektträgern und Projektbegleitern des BMFTR ergeben sich aus der Übersicht 2. Angewandte Kurse: 1 CHF = 1,07365 EUR. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 30 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels In diesem Kapitel ist die Bildungsfinanzierung, Talent- und Fachkräfteförderung des BMFTR in Höhe von rd. 2,6 Mrd. Euro verankert: Hierzu zählen das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Leistungen der Begabtenförderungswerke, berufliche Begabtenförderung und das nationale Stipendienprogramm (Deutschlandstipendium). Darüber hinaus liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf dem Austausch von Studentinnen und Studenten sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Hinzu kommen internationale Hochschul- und Wissenschaftskooperationen. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Ziel der Bildungsfinanzierung, der Talent- und Fachkräfteförderung des BMFTR ist es, Bildungsgerechtigkeit zu schaffen und jungen Menschen Chancen zu eröffnen, damit sie ihre Potentiale bestmöglich ausschöpfen. Daher muss das BAföG attraktiver, moderner und digitaler werden. Die verlässliche Förderung nach dem BAföG soll junge Menschen unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund ermutigen, eine hochqualifizierte Ausbildung anzustreben. Damit soll dem künftigen Bedarf an hochqualifizierten Fachkräften entsprochen werden. Die Förderung der Begabtenförderungswerke, die berufliche Begabtenförderung und das Deutschlandstipendium richten sich an den besonders begabten und leistungsfähigen Nachwuchs. Das Deutschlandstipendium wird je zur Hälfte vom Bund und von privaten Mittelgebern finanziert und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer gesellschaftlich breit getragenen und facettenreichen Stipendienkultur in Deutschland. Gefördert werden zudem Maßnahmen zur Internationalisierung der deutschen Hochschulen, zur Gewinnung und Integration internationaler Studierender in die Hochschulen sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in das deutsche Wissenschaftssystem, Mobilitätsmaßnahmen für Studierende und Forschende sowie Vorhaben zur Stärkung des Europäischen Hochschulraums (Bologna). Die veranschlagten Mittel zahlen insbesondere auf SDG 4 sowie auf SDG 9 ein. Überblick zum Kapitel 3002 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 15 213 Gesamteinnahmen.................................................. 11 006 11 006 - 15 213 Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 562 158 2 553 987 +8 171 12 443 2 684 656 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - 8 970 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 2 562 158 2 553 987 +8 171 12 451 2 685 626 davon flexibilisiert.................................................... - - - 82 63 078 davon nicht flexibilisiert........................................... 2 562 158 2 553 987 +8 171 12 369 2 622 548 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 760 950 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 165 250 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 182 600 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 187 650 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 144 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 81 450 - 6 -

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