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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt) 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 282 08 -011 Einnahmen aus Prämienzahlungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - - - 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (31) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 30. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (240) (240) 119 57 -018 Vermischte Einnahmen 240 240 - 232 57 -018 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes - - 316 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. - 131 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 3011 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 35 35 20 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Erläuterungen: Bezeichnung € Zur Verfügung der Bundesministerin.................................................... 35 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 420 420 277 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 30 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Öffentlichkeitsarbeit aus 3003 - 541 01................................................................................. 1 775 Fachinformationen 3011 - 543 01........................................................................................ 380 aus 3002 - 681 01................................................................................. 58 aus 3002 - 681 12................................................................................. 420 aus 3002 - Tgr. 50................................................................................. 4 020 aus 3003 - 541 01................................................................................. 7 180 aus 3003 - 685 12................................................................................. 375 aus 3003 - 685 14................................................................................. 30 aus 3003 - 685 17................................................................................. 568 aus 3003 - 685 18................................................................................. 30 aus 3004 - 541 01................................................................................. 3 250 aus 3004 - 683 02................................................................................. 380 aus 3004 - 683 03................................................................................. 359 aus 3004 - 683 04................................................................................. 254 aus 3004 - 687 02................................................................................. 555 aus 3004 - 687 03................................................................................. 120 aus 3004 - 687 04................................................................................. 1 231 aus 3004 - 683 10................................................................................. 2 497 aus 3004 - 685 12................................................................................. 72 aus 3004 - 683 20................................................................................. 370 aus 3004 - 683 21................................................................................. 450 aus 3004 - 683 23................................................................................. 205 aus 3004 - 683 25................................................................................. 820 aus 3004 - 894 23................................................................................. 10 aus 3004 - 683 31................................................................................. 365 - 132 - 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 542 01 Bezeichnung 1 000 € aus 3004 - 685 30................................................................................. 1 367 aus 3004 - 685 31................................................................................. 185 aus 3004 - 685 32................................................................................. 203 aus 3004 - 683 40................................................................................. 1 288 aus 3004 - 685 42................................................................................. 410 aus 3004 - 685 43................................................................................. 648 aus 3004 - 685 50................................................................................. 575 aus 3004 - 685 01................................................................................. 171 Die Öffentlichkeitsarbeit des BMFTR soll 1. das Interesse an Fragen der Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitk vertiefen und 2. die Bürgerinnen und Bürger über Sinn und Umfang der Förderung in den Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Raumfahrt informieren. In besonderen Fällen dürfen auch Zuwendungen nach § 23 BHO gewährt werden. 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe -639 194 -359 017 - Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich. Erläuterungen: 1. Die Globale Minderausgabe soll von den im Einzelplan veranschlagten Ausgaben eingespart werden. Die Festtitel 518 .2 - Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement -, Kap. 3004 Tgr. 20 - Ausgaben für den Schutz der Informationstechnischen Systeme des Bundes sowie die vorgesehenen Mittel für den Bau der Polarstern II in Kap. 3004 Tit. 894 40, Erl.-Nr. 7 (Nachhaltigkeit, Klima, Energie – Investitionen) dürfen nicht als Einsparstellen herangezogen werden. 2. Hier enthalten sind auch: 63 448 T€ infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 und 82 499 T€ aus dem Konsolidierungsbeitrag. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplans nicht vorhersehbar ist, bei welchen Titeln Minderabflüsse aufgrund von verzögerten Projektabläufen entstehen, wird die Einsparung ohne eine Gefährdung geplanter Maßnahmen in Form einer Globalen Minderausgabe veranschlagt und im Vollzug erwirtschaftet. 972 05 -880 Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -120 000 - 133 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 3011 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 981 01 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen - - (44 055) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 30. Erläuterungen: Dienststellen der Bundesverwaltung, insbesondere Bundesforschungsanstalten, werden soweit wie möglich an der Durchführung der Förderprogramme des BMFTR beteiligt. Soweit hierfür Ausgaben vorhersehbar sind, werden sie in den Einzelplänen der betreffenden Bundesstellen veranschlagt. Damit Bundesstellen auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben übernehmen können, die sich erst im weiteren Programmverlauf nach Abschluss der Haushaltsplanung konkretisieren, ist eine Erstattung der dafür entstehenden Ausgaben aus dem Epl. 30 in folgender Weise vorgesehen: Die Beträge werden im Epl. 30 bei den betreffenden Förderungstiteln eingespart und über den hier eingerichteten Tit. 981 01 den anspruchsberechtigten Bundesstellen erstattet. Durch dieses Erstattungsverfahren soll erreicht werden, dass die geleisteten Ausgaben des Bundes jeweils im Haushalt derjenigen Bundesstelle nachgewiesen werden, die die Vorhaben tatsächlich durchgeführt hat. 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (-) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 30. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (50 420) (47 743) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. 431 57 -018 Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister, sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen 1 259 1 137 1 193 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -018 Versorgungsbezüge 39 242 37 630 37 197 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus - 134 - 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 432 57 (Titelgruppe 57) dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -018 Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 869 1 789 1 864 443 57 -018 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 3 2 3 Erläuterungen: Unfallfürsorge nach dem BeamtVG. 446 57 -018 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 7 370 6 362 6 640 453 57 -018 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -018 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 677 823 660 Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 26 006 22 142 23 786 926 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 677 2 152 2 080 1 917 Zusammen............................................................................................... 27 683 24 294 25 866 2 843 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 615 2 615 2 292 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 061 4 717 3 983 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 270 260 254 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 60 55 40 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 000 1 475 1 352 - 135 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 3011 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 247 247 687 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Entsendung von Sachverständigen zu wissenschaftlichen Tagungen, Sitzungen und Besprechungen .............................................. 65 2. Honorare an Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie andere freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.............................................. 50 3. sonstige Gutachtertätigkeit.............................................................. 102 4. Beratungsgremien mit übergreifenden förderpolitischen Aktivitäten................................................................................................... 20 5. Beratungsgremien in Forschung, Innovation und Raumfahrt, die nicht einem Fachtitel zugeordnet werden können........................... 10 Zusammen............................................................................................ 247 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 50 50 30 543 01 -011 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 380 380 11 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Die wissenschaftlichen Fachinformationen sind Aufgabe der Forschungseinrichtungen, der Fachpublizistik und der Dokumentationsdienste. In besonderen Fällen ist es jedoch erforderlich, dass das Ministerium Veröffentlichungen selbst vornimmt oder fördert. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 18 000 14 495 17 217 - 136 - 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt nimmt die Aufgaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik wahr. Es gliedert sich in neun Abteilungen: Abteilung L Leitungsstab, Abteilung Z Zentralabteilung, Abteilung S Strategien und Grundsatzfragen, Abteilung I Internationales und Europa, Abteilung R Raumfahrt und Sicherheit, Abteilung W Wissenschafts- und Forschungssystem; Talente, Abteilung T Technologische Souveränität und Innovation, Abteilung G Gesundheit und Lebenswissenschaften, Abteilung F Zukunftsvorsorge - Forschung für Grundlagen und nachhaltige Entwicklung. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt hat seinen ersten Dienstsitz in Bonn und einen zweiten Dienstsitz in Berlin. Überblick zum Kapitel 3012 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 40 005 40 005 - 93 654 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 40 005 40 005 - 93 654 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 120 460 103 268 +17 192 7 108 113 096 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 52 085 50 515 +1 570 7 424 39 767 Ausgaben für Investitionen...................................... 9 966 8 823 +1 143 2 353 8 865 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 182 511 162 606 +19 905 16 885 161 728 davon flexibilisiert.................................................... 163 111 142 806 +20 305 16 885 144 130 davon nicht flexibilisiert........................................... 19 400 19 800 -400 17 598 - 137 - Bundesministerium 3012 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 -011 Gebühren, sonstige Entgelte - - 1 119 99 -011 Vermischte Einnahmen 40 000 40 000 93 560 Erläuterungen: Die Einnahmen sind hier zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. Es handelt sich insbesondere um Einnahmen aus der Investitionszulagen- Rückvergütung, der Abrechnung von Zuschüssen, Stundungs- und Verzugszinsen sowie der Beteiligung an Lizenzeinnahmen aus der Projektförderung des BMFTR (ausgenommen Kap. 3002 Tit. 162 01 und Tit. 162 21). Hier werden auch Erlöse aus Filmverleih und aus der Veräußerung von Ausstellungsgegenständen vereinnahmt, die durch Ausgaben bei Kap. 3011 Tit. 542 01 angeschafft worden sind. 124 01 -011 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung - - - Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die bundeseigenen Forschungsschiffe "Polarstern", "Heincke" und "Aade" der Stiftung Alfred-Wegener- Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) in Bremerhaven (vgl. Kap. 3004 Tit. 685 70 und 894 70) unentgeltlich zur Nutzung überlassen bzw. bei Einsatzfahrten von Hochschulen sowie vom Bund mitfinanzierten Forschungseinrichtungen unentgeltlich mitgenutzt werden. 2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass das bundeseigene Grundstück Villa Vigoni in Loveno di Menaggio am Comer See (Italien) dem Verein "Villa Vigoni e. V." (vgl. Kap. 3003 Tit. 687 73) unentgeltlich zur Nutzung überlassen wird. 3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die bundeseigenen Liegenschaften der geisteswissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland der Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland (MWS) in Bonn (vgl. Kap. 3003 Tit. 685 20 und 894 20) für die Dauer und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden. 4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die bundeseigenen Forschungsschiffe "Meteor" und "Sonne" der Universität Hamburg gem. Nutzungsvereinbarungen unentgeltlich zur Nutzung für Aufgaben der weltweiten Meeresforschung überlassen werden. - 138 -

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