Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 30 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt)
3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
282 08
-011
Einnahmen aus Prämienzahlungen der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben
-
-
-
282 09
-011
Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen
Geldleistungen
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage
Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben
bei folgendem Titel: 547 09.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(31)
381 07
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen
Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 30.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(240)
(240)
119 57
-018
Vermischte Einnahmen 240
240
-
232 57
-018
Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes -
-
316
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 57.
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 57.
- 131 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
3011
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
35
35
20
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
Zur Verfügung der Bundesministerin.................................................... 35 000
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
542 01
-013
Öffentlichkeitsarbeit 420
420
277
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte
abgegeben werden.
Erläuterungen:
Im Einzelplan 30 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit
und Fachinformationen veranschlagt:
Bezeichnung 1 000 €
Öffentlichkeitsarbeit
aus 3003 - 541 01................................................................................. 1 775
Fachinformationen
3011 - 543 01........................................................................................ 380
aus 3002 - 681 01................................................................................. 58
aus 3002 - 681 12................................................................................. 420
aus 3002 - Tgr. 50................................................................................. 4 020
aus 3003 - 541 01................................................................................. 7 180
aus 3003 - 685 12................................................................................. 375
aus 3003 - 685 14................................................................................. 30
aus 3003 - 685 17................................................................................. 568
aus 3003 - 685 18................................................................................. 30
aus 3004 - 541 01................................................................................. 3 250
aus 3004 - 683 02................................................................................. 380
aus 3004 - 683 03................................................................................. 359
aus 3004 - 683 04................................................................................. 254
aus 3004 - 687 02................................................................................. 555
aus 3004 - 687 03................................................................................. 120
aus 3004 - 687 04................................................................................. 1 231
aus 3004 - 683 10................................................................................. 2 497
aus 3004 - 685 12................................................................................. 72
aus 3004 - 683 20................................................................................. 370
aus 3004 - 683 21................................................................................. 450
aus 3004 - 683 23................................................................................. 205
aus 3004 - 683 25................................................................................. 820
aus 3004 - 894 23................................................................................. 10
aus 3004 - 683 31................................................................................. 365
- 132 -
3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 542 01
Bezeichnung 1 000 €
aus 3004 - 685 30................................................................................. 1 367
aus 3004 - 685 31................................................................................. 185
aus 3004 - 685 32................................................................................. 203
aus 3004 - 683 40................................................................................. 1 288
aus 3004 - 685 42................................................................................. 410
aus 3004 - 685 43................................................................................. 648
aus 3004 - 685 50................................................................................. 575
aus 3004 - 685 01................................................................................. 171
Die Öffentlichkeitsarbeit des BMFTR soll
1. das Interesse an Fragen der Wissenschafts-, Forschungs-, Technologie- und
Raumfahrtpolitk vertiefen und
2. die Bürgerinnen und Bürger über Sinn und Umfang der Förderung in den
Bereichen Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Raumfahrt
informieren.
In besonderen Fällen dürfen auch Zuwendungen nach § 23 BHO gewährt werden.
547 09
-011
Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen
freiwilligen Geldleistungen finanziert werden
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
689 06
-011
Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht -
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe -639 194
-359 017
-
Haushaltsvermerk:
Die Erläuterungen zu Nr. 1 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Die Globale Minderausgabe soll von den im Einzelplan veranschlagten
Ausgaben eingespart werden. Die Festtitel 518 .2 - Mieten und Pachten im
Zusammenhang mit dem Einheitlichen Liegenschaftsmanagement -, Kap. 3004
Tgr. 20 - Ausgaben für den Schutz der Informationstechnischen Systeme
des Bundes sowie die vorgesehenen Mittel für den Bau der Polarstern II
in Kap. 3004 Tit. 894 40, Erl.-Nr. 7 (Nachhaltigkeit, Klima, Energie –
Investitionen) dürfen nicht als Einsparstellen herangezogen werden.
2. Hier enthalten sind auch: 63 448 T€ infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 und 82 499
T€ aus dem Konsolidierungsbeitrag. Da zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Haushaltsplans nicht vorhersehbar ist, bei welchen Titeln Minderabflüsse
aufgrund von verzögerten Projektabläufen entstehen, wird die Einsparung ohne
eine Gefährdung geplanter Maßnahmen in Form einer Globalen
Minderausgabe veranschlagt und im Vollzug erwirtschaftet.
972 05
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -120 000
- 133 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
3011
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(44 055)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 30.
Erläuterungen:
Dienststellen der Bundesverwaltung, insbesondere Bundesforschungsanstalten,
werden soweit wie möglich an der Durchführung der Förderprogramme des
BMFTR beteiligt. Soweit hierfür Ausgaben vorhersehbar sind, werden sie in den
Einzelplänen der betreffenden Bundesstellen veranschlagt. Damit Bundesstellen
auch Forschungs- und Entwicklungsvorhaben übernehmen können, die sich erst
im weiteren Programmverlauf nach Abschluss der Haushaltsplanung
konkretisieren, ist eine Erstattung der dafür entstehenden Ausgaben aus dem Epl. 30 in
folgender Weise vorgesehen: Die Beträge werden im Epl. 30 bei den betreffenden
Förderungstiteln eingespart und über den hier eingerichteten Tit. 981 01 den
anspruchsberechtigten Bundesstellen erstattet.
Durch dieses Erstattungsverfahren soll erreicht werden, dass die geleisteten
Ausgaben des Bundes jeweils im Haushalt derjenigen Bundesstelle nachgewiesen
werden, die die Vorhaben tatsächlich durchgeführt hat.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
981 07
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von
ressortübergreifenden Aufgaben
-
-
(-)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 30.
Titelgruppe 57
Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und
Richter
(50 420)
(47 743)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 232 57.
431 57
-018
Versorgungsbezüge der Bundesministerinnen und Bundesminister,
sonstiger Amtsträger und deren Hinterbliebenen
1 259
1 137
1 193
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der
Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische
Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel
werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG)
gezahlt.
432 57
-018
Versorgungsbezüge 39 242
37 630
37 197
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus
- 134 -
3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 432 57 (Titelgruppe 57)
dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und
Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt.
434 57
-018
Zuführung an die Versorgungsrücklage 1 869
1 789
1 864
443 57
-018
Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
3
2
3
Erläuterungen:
Unfallfürsorge nach dem BeamtVG.
446 57
-018
Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 7 370
6 362
6 640
453 57
-018
Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie
Umzugskostenvergütungen
-
-
-
632 57
-018
Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 677
823
660
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 26 006 22 142 23 786
926
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 1 677 2 152 2 080
1 917
Zusammen............................................................................................... 27 683 24 294 25 866
2 843
424 01
-011
F Zuführung an die Versorgungsrücklage 2 615
2 615
2 292
441 01
-840
F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 5 061
4 717
3 983
443 01
-840
F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen
Fachdiensten/-kräften
270
260
254
452 02
-223
F Unfallversicherung Bund und Bahn 60
55
40
526 01
-011
F Gerichts- und ähnliche Kosten 1 000
1 475
1 352
- 135 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
3011
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
526 02
-011
F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
247
247
687
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Entsendung von Sachverständigen zu wissenschaftlichen
Tagungen, Sitzungen und Besprechungen .............................................. 65
2. Honorare an Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie andere
freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.............................................. 50
3. sonstige Gutachtertätigkeit.............................................................. 102
4. Beratungsgremien mit übergreifenden förderpolitischen
Aktivitäten................................................................................................... 20
5. Beratungsgremien in Forschung, Innovation und Raumfahrt, die
nicht einem Fachtitel zugeordnet werden können........................... 10
Zusammen............................................................................................ 247
527 03
-011
F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der
Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter
Menschen
50
50
30
543 01
-011
F Veröffentlichungen und Fachinformationen 380
380
11
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Die wissenschaftlichen Fachinformationen sind Aufgabe der
Forschungseinrichtungen, der Fachpublizistik und der Dokumentationsdienste. In besonderen
Fällen ist es jedoch erforderlich, dass das Ministerium Veröffentlichungen selbst
vornimmt oder fördert.
634 03
-011
F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 18 000
14 495
17 217
- 136 -
3011 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt nimmt die Aufgaben der Bundesregierung auf dem
Gebiet der Forschungs-, Technologie- und Raumfahrtpolitik
wahr. Es gliedert sich in neun Abteilungen:
Abteilung L Leitungsstab,
Abteilung Z Zentralabteilung,
Abteilung S Strategien und Grundsatzfragen,
Abteilung I Internationales und Europa,
Abteilung R Raumfahrt und Sicherheit,
Abteilung W Wissenschafts- und Forschungssystem;
Talente,
Abteilung T Technologische Souveränität und Innovation,
Abteilung G Gesundheit und Lebenswissenschaften,
Abteilung F Zukunftsvorsorge - Forschung für Grundlagen
und nachhaltige Entwicklung.
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt hat seinen ersten Dienstsitz in Bonn und einen
zweiten Dienstsitz in Berlin.
Überblick zum Kapitel 3012
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 40 005 40 005 - 93 654
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 40 005 40 005 - 93 654
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 120 460 103 268 +17 192 7 108 113 096
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 52 085 50 515 +1 570 7 424 39 767
Ausgaben für Investitionen...................................... 9 966 8 823 +1 143 2 353 8 865
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 182 511 162 606 +19 905 16 885 161 728
davon flexibilisiert.................................................... 163 111 142 806 +20 305 16 885 144 130
davon nicht flexibilisiert........................................... 19 400 19 800 -400 17 598
- 137 -
Bundesministerium 3012
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
111 01
-011
Gebühren, sonstige Entgelte -
-
1
119 99
-011
Vermischte Einnahmen 40 000
40 000
93 560
Erläuterungen:
Die Einnahmen sind hier zentral für den gesamten Einzelplan veranschlagt. Es
handelt sich insbesondere um Einnahmen aus der Investitionszulagen-
Rückvergütung, der Abrechnung von Zuschüssen, Stundungs- und Verzugszinsen sowie
der Beteiligung an Lizenzeinnahmen aus der Projektförderung des BMFTR
(ausgenommen Kap. 3002 Tit. 162 01 und Tit. 162 21).
Hier werden auch Erlöse aus Filmverleih und aus der Veräußerung von
Ausstellungsgegenständen vereinnahmt, die durch Ausgaben bei Kap. 3011 Tit. 542 01
angeschafft worden sind.
124 01
-011
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung -
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2
BHO wird zugelassen, dass die bundeseigenen Forschungsschiffe
"Polarstern", "Heincke" und "Aade" der Stiftung Alfred-Wegener-
Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) in
Bremerhaven (vgl. Kap. 3004 Tit. 685 70 und 894 70) unentgeltlich zur
Nutzung überlassen bzw. bei Einsatzfahrten von Hochschulen sowie
vom Bund mitfinanzierten Forschungseinrichtungen unentgeltlich
mitgenutzt werden.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO
wird zugelassen, dass das bundeseigene Grundstück Villa Vigoni in
Loveno di Menaggio am Comer See (Italien) dem Verein "Villa Vigoni
e. V." (vgl. Kap. 3003 Tit. 687 73) unentgeltlich zur Nutzung
überlassen wird.
3. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2
BHO wird zugelassen, dass die bundeseigenen Liegenschaften der
geisteswissenschaftlichen Einrichtungen im Ausland der Max Weber
Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
(MWS) in Bonn (vgl. Kap. 3003 Tit. 685 20 und 894 20) für die Dauer
und den Umfang des Bedarfs unentgeltlich zur Nutzung überlassen
werden.
4. Nach § 63 Abs. 4 BHO in Verbindung mit § 63 Abs. 3 Satz 2
BHO wird zugelassen, dass die bundeseigenen Forschungsschiffe
"Meteor" und "Sonne" der Universität Hamburg gem.
Nutzungsvereinbarungen unentgeltlich zur Nutzung für Aufgaben der weltweiten
Meeresforschung überlassen werden.
- 138 -