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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben (Einzelplan 08 Bundesministerium der Finanzen) 0811 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 261 01 -061 Erstattung von Verwaltungsausgaben aus dem Inland 3 3 62 Erläuterungen: Erstattung der Kosten der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für den Wertpapierhandel und das Kreditwesen für die Zeit bis zur Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (am 1. Mai 2002). 272 04 -061 Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen - - 337 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0811 Tit. 526 01, 526 02, Kap. 0813 Tit. 527 01, 532 01 und 539 99. 282 09 -011 Einnahmen aus Sponsoring, Spenden und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen - - - Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage Dritter zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 547 09. 346 01 -061 Zuschüsse für Investitionen von der EU - - 3 664 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 0813 Tit. 812 01 und 812 02. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (101) 381 07 -890 Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (423) Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarung mit anderen Bundesbehörden (EfA) zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Epl. 08. - 30 - 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (22 000) (22 500) 119 57 -068 Vermischte Einnahmen 21 000 21 500 18 851 232 57 -068 Beteiligung an den Versorgungslasten des Bundes 1 000 1 000 3 112 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 57. Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Ausgenommen ist Tgr. 57. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 100 100 48 Haushaltsvermerk: Die Erläuterungen sind verbindlich. Umschichtungen zwischen den Teilansätzen der einzelnen Erläuterungsnummern bedürfen der Einwilligung des BMF. Erläuterungen: Bezeichnung € 1. Zur Verfügung 1.1 des Bundesministers der Finanzen und der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre............................................................. 88 300 1.2 der Präsidentin oder des Präsidenten der Generalzolldirektion.. 10 700 1.3 der Präsidentin oder des Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern................................................................................... 500 1.4 der Direktorin oder des Direktors des Informationstechnikzentrums Bund................................................................................... 500 Zusammen............................................................................................ 100 000 Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. - 31 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0811 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 542 01 -013 Öffentlichkeitsarbeit 5 762 5 492 3 809 Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Im Einzelplan 08 sind außerdem folgende Maßnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Fachinformationen veranschlagt: Bezeichnung 1 000 € Fachinformationen 0811 - 543 01........................................................................................ 1 330 547 09 -011 Ausgaben für Vorhaben, die aus Spenden, Sponsoring und ähnlichen freiwilligen Geldleistungen finanziert werden - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 282 09. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 689 06 -011 Zahlungsverpflichtungen aus Verstößen gegen EU-Recht - - - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (209) 981 07 -890 Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von ressortübergreifenden Aufgaben - - (1 253) Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 08. Titelgruppe 57 Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter (1 294 739) (1 278 414) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 232 57. - 32 - 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titelgruppe 57 431 57 -068 Versorgungsbezüge der Bundesminister, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und der Parlamentarischen Staatssekretäre und deren Hinterbliebenen 995 995 785 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch Übergangsgelder für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung (§ 14 BMinG) und für ehemalige Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre (§ 6 ParlStG) gewährt. Aus dem Titel werden auch Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 432 57 -068 Versorgungsbezüge 946 100 946 100 935 003 Erläuterungen: Aus dem Titel werden auch die Bezüge der in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter gewährt. Aus dem Titel werden auch Altersgelder nach dem Altersgeldgesetz (AltGG) und Leistungen nach dem Bundesversorgungsteilungsgesetz (BVersTG) gezahlt. 434 57 -068 Zuführung an die Versorgungsrücklage 45 792 45 792 41 086 443 57 -068 Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 1 000 581 800 446 57 -068 Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 289 672 273 761 267 500 453 57 -068 Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen - - - 632 57 -068 Erstattungen des Bundes für Versorgungslasten 11 000 11 000 11 125 681 57 -860 Pensionszahlungen an ehemalige Bedienstete der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft 180 185 219 Erläuterungen: Das deutsche Zündwarenmonopol und die dieses Monopol ausübende deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft (DZMG) sind aufgelöst. Das verbliebene Vermögen ist in voller Höhe dem Bund zugeflossen. Für ehemalige Betriebsangehörige oder deren Hinterbliebene werden Unterstützungen nach Maßgabe der “Richtlinien der DZMG für die Gewährung von betrieblichen Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Unterstützungen“ gewährt. Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3......................................................... 547 770 511 603 449 179 16 Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 25 070 23 266 38 514 10 400 - 33 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0811 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben Zusammen............................................................................................... 572 840 534 869 487 693 10 416 424 01 -011 F Zuführung an die Versorgungsrücklage 60 240 60 240 60 049 441 01 -840 F Beihilfen aufgrund der Beihilfevorschriften 150 000 144 332 136 347 443 01 -840 F Fürsorgeleistungen einschließlich Inanspruchnahme von besonderen Fachdiensten/-kräften 5 530 5 287 5 385 452 02 -223 F Unfallversicherung Bund und Bahn 2 000 1 744 1 973 526 01 -011 F Gerichts- und ähnliche Kosten 11 250 11 250 12 800 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. 526 02 -011 F Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen 8 000 4 200 6 720 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 950 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 400 T€ Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 04. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Gutachter und andere Dritte......................................................... 6 696 2. Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen..................................... 1 004 3. Beiräte und ähnliche Ausschüsse................................................. - 3.1 Schätzungsbeirat.......................................................................... 65 3.2 Wissenschaftlicher Beirat.............................................................. 120 3.3 Arbeitskreis für Steuerschätzungen.............................................. 20 3.4 Franco-German Fiscal Policy Seminar......................................... 25 3.5 Börsensachverständigenkommission........................................... 3 3.6 Beirat beim Stabilitätsrat............................................................... 20 3.7 Future of Finance Forum (FoFF).................................................. 7 3.8 Praxisbeirat Sustainable Finance................................................. 40 Zusammen............................................................................................ 8 000 Zu 3.: Für Reisekosten der Mitglieder und der geladenen Sachverständigen sowie für Materialbeschaffungen; aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für die Bewirtung mit Erfrischungsgetränken bei Sitzungen geleistet werden. - 34 - 0811 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu flexibilisierte Ausgaben 527 03 -011 F Reisen in Angelegenheiten der Personalvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten sowie in Vertretung der Interessen schwerbehinderter Menschen 1 040 1 036 1 173 539 99 -061 F Vermischte Verwaltungsausgaben 1 000 2 000 12 701 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Planungskosten für Eigenbaumaßnahmen der BImA..................... 687 2. Sonstiges......................................................................................... 313 Zusammen............................................................................................ 1 000 543 01 -061 F Veröffentlichungen und Fachinformationen 1 330 2 330 2 365 545 01 -011 F Konferenzen, Tagungen, Messen und Ausstellungen 2 450 2 450 2 755 Verpflichtungsermächtigung fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 800 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 634 03 -011 F Zuweisungen an den Versorgungsfonds 330 000 300 000 245 425 Erläuterungen: Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 972 02 -880 Globale Minderausgabe Errichtung BBF - - - 35 - Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben 0811 Vorbemerkung Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen als Haushaltsministerium die in den Artikeln 110 bis 115 des GG aufgeführten Aufgaben, insbesondere die Aufstellung des Finanzplans, der Entwurf des Bundeshaushaltsplans und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden. Als Fachministerium ist das Bundesfinanzministerium für alle Fragen der Besteuerung einschließlich des Steuerverfahrens-, Steuerberatungs- und Steuerstrafrechts sowie der Steuergesetzgebung zuständig und beschäftigt sich mit internationalen Steuerangelegenheiten. Des Weiteren steuert das Bundesfinanzministerium die Zollverwaltung, die insbesondere Zölle und Verbrauchsteuern erhebt, den grenzüberschreitenden Warenverkehr überwacht und gegen organisierte Kriminalität sowie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vorgeht. Das Bundesfinanzministerium entwickelt für die Bundesregierung die deutschen Positionen zu Haushalts- und Finanzfragen der EU. Darüber hinaus ist es unter anderem für die Abstimmung der europäischen Wirtschafts- und Währungspolitik zuständig und für die Finanzkontrolle der EU verantwortlich. Ferner gestaltet das Bundesfinanzministerium durch umfangreiche gesamt- und finanzwirtschaftliche Analysen und Zukunftsprojektionen die strategische Ausrichtung der finanzpolitischen Instrumente und ist in die zweimal jährlich stattfindende Steuerschätzung eingebunden. Die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind ein weiterer Aufgabenbereich des Bundesfinanzministeriums. Außerdem beschäftigt es sich mit Verfahren des Staats- und Verfassungsrechts sowie offenen Vermögensfragen infolge des Zweiten Weltkriegs und der deutschen Wiedervereinigung und nimmt die Durchführung der Maßnahmen zur Wiedergutmachung, die Abwicklung der finanziellen Auswirkungen des Zweiten Weltkriegs sowie die Aufgaben im Zusammenhang mit der Stationierung der ausländischen Streitkräfte wahr und führt die Aufsicht über den Lastenausgleich. Weitere wichtige Aufgaben des Bundesfinanzministeriums sind die Finanzmarkt- und Währungspolitik. Es treibt die Reformen der Finanzmarktregulierung und Finanzaufsicht auf nationaler und internationaler Ebene voran. Gleichzeitig kümmert es sich um das Schuldenwesen des Bundes und ist für die Bundesbank zuständig. Darüber hinaus wirkt das Bundesministerium der Finanzen auf nationaler und internationaler Ebene an der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit. Im Übrigen obliegt dem Bundesfinanzministerium die Beteiligungsführung für die in seiner Zuständigkeit liegenden Unternehmen und es ist verantwortlich für die Grundsätze der Privatisierungs- und Beteiligungspolitik des Bundes, führt die Rechtsaufsicht über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und begleitet die Nachfolgeorganisationen der Treuhand. Überblick zum Kapitel 0812 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 14 405 14 405 - 39 776 Übrige Einnahmen.................................................. 462 462 - 2 114 Gesamteinnahmen.................................................. 14 867 14 867 - 41 890 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 184 053 183 067 +986 180 017 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 183 523 157 853 +25 670 73 874 180 613 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 14 120 13 120 +1 000 6 632 Ausgaben für Investitionen...................................... 25 780 15 723 +10 057 4 817 26 090 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 407 476 369 763 +37 713 78 691 393 352 davon flexibilisiert.................................................... 347 254 321 468 +25 786 78 691 348 679 davon nicht flexibilisiert........................................... 60 222 48 295 +11 927 44 673 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 4 930 1 047 +3 883 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 40 820 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 24 040 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 9 690 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 6 740 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 300 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 50 - 36 -

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