Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-680
Vermischte Einnahmen 31 660
331 660
34 653
Erläuterungen:
Einnahmen aus Überzahlungen und Zinsen, nicht oder nicht zweckentsprechend
verwendeten Zuschüssen sowie sonstige Einnahmen.
Weniger , da die Erhöhung in 2025 aus einer einmaligen Zahlung eines Landes
beruhte.
Übrige Einnahmen
162 01
-680
Zinsen von Darlehen, Hypotheken und dergleichen -
-
7
182 01
-165
Rückflüsse aus rückzahlbaren Zuwendungen und dergleichen 890
890
247
182 02
-680
Tilgung von Darlehen, Hypotheken und dergleichen -
-
-
272 01
-061
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union zu besonderen
Maßnahmen
-
-
3 104
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Kap. 0901 Tit. 683 12, Kap. 0904 Tit. 687 01, Kap. 0916 Tit. 427 39,
526 32, 527 31, 545 31 und 547 31.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(1 097)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 3 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 544 03.
2. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 600 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 686 01.
- 91 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
526 02
-011
Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und
ähnlichen Ausschüssen
-
-
-335
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus anfallenden Kostenrückerstattungen von Antragstellern i.
S. d. Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetzes fließen den Ausgaben zu.
531 02
-165
Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der
Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte
2 826
3 832
693
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 388 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 97 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 97 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 97 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 97 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.
3. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter fließen
den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-,
Energie- und Technologiepolitik...................................................... 375
2. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen................................................................................... 160
3. Nationale Auskunftstelle nach Art. 10.1 des WTO-
Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT).......................... 41
4. Nationale Kofinanzierung für das EU-Programm INTERACT......... 97
5. Kosten der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte;
veranschlagt sind die Kosten, die dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie in 33 Wirtschaftskommissionen und in den
Kooperationsräten entstehen.......................................................... 241
6. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Wettbewerbspolitik............................................................................................... 244
7. North Sea Summit 2025.................................................................. 1 668
Zusammen............................................................................................ 2 826
Die internationale Zusammenarbeit mit anderen Staaten umfasst die Vorbereitung
und Durchführung von Abkommen und Vereinbarungen sowie die Anbahnung und
Pflege von Kontakten im Bereich der Wirtschafts-, Energie- und
Technologiepolitik.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.
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0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
532 03
-680
Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 5 280
5 000
6 000
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 12 430 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 420 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 060 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 950 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 220 T€ der
Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0902 Tit. 662 02,
686 05 und 686 07.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung der Weiterentwicklung des Deutschen
Nachhaltigkeitskodexes durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund
zusätzlicher Berichterstattungspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit sowie
der Erweiterung der Unterstützungsstruktur für Unternehmen, die den Deutschen
Nachhaltigkeitskodex nutzen. Ziel ist eine Erleichterung der Erfüllung der
Berichterstattungspflichten, insbesondere für mittelständische Unternehmen.
532 04
-014
Modernisierung der Wirtschaftsstatistik, Aufbau und Betrieb eines
Registers für Unternehmensbasisdaten (Basisregister)
18 030
16 353
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 507 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 507 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung
mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer (kurz: Basisregister für
Unternehmen) wird federführend durch das BMWE als Teil der Bemühungen der
Bundesregierung zur Registermodernisierung realisiert. Es ist ein zentrales Projekt
zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, das in Zukunft gleichzeitig
Entlastungen für Unternehmen mit sich bringen soll. Es erfasst die Stammdaten
aller wirtschaftlich Tätigen in einem zentralen Register, das mit Quell- und
Zielregistern vernetzt werden soll; ein einheitlicher Identifikator, die bundeseinheitliche
Wirtschaftsnummer, sorgt für eindeutige Zuordnungen. Einzelheiten zur
Umsetzung der ersten Ausbaustufe des Basisregisters sind im
Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) festgeschrieben. Der Aufbau und Betrieb des
Basisregisters erfolgt beim Statistischen Bundesamt (registerführende Behörde).
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Evaluationen/Strategische Beratung..................................................... 250
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Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
541 01
-013
Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und
technologiepolitischer Vorhaben
4 225
4 256
2 464
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus nachträglichen Gutschriften aufgrund von Rabatten
bei Mediaeinkäufen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Energiepolitik und Energiewende.................................................... 1 408
2. Stärkung der Industrie, Innovationsfähigkeit und neue
Technologien.................................................................................................... 1 408
3. Mittelstand, Gründungen und Fachkräftesicherung........................ 1 409
Zusammen............................................................................................ 4 225
Den von der Bundesregierung genannten zentralen wirtschafts- und
energiepolitischen Vorhaben ist gemeinsam, dass für ihren Erfolg neben gesetzgeberischen
und administrativen Maßnahmen auch eine überzeugende kommunikative
Umsetzung notwendig ist, um die Menschen mitzunehmen. Es ist dabei wichtig, alle
Zielgruppen adäquat anzusprechen, um das Bewustsein für notwendige
Maßnahmen zu stärken, für mehr Akzeptanz zu werben, zum Mitmachen zu animieren,
Informationsdefizite zu beheben und Vorbehalte zu entkräften.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
544 03
-165
Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der Verwaltungsdigitalisierung sowie
zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
8 175
6 695
5 825
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 820 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 140 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 880 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910.
3. Einnahmen aus der zweckgebundenen Beteiligung der Länder am
IT-Standard-xGewerbeanzeige fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. XUnternehmen, XGewerbeordnung, XGewerbeanzeige................ 267
2. Digitalisierung der Verwaltung......................................................... 669
3. Digitale Antragsbearbeitung Rüstungsexportkontrolle.................... 288
4. Onlineantrag Investitionsprüfung..................................................... 98
- 94 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 544 03
Bezeichnung 1 000 €
5. Förderzentrale Deutschland........................................................... 6 853
Zusammen............................................................................................ 8 175
Bei allen bestehenden und neuen Normen des Bundes (Gesetze, Verordnungen
und Verwaltungsvorschriften) werden Kostenentlastungen für die Wirtschaft, die
Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung durch Rechts- und
Verwaltungsvereinfachungen (Bürokratieabbau) angestrebt. Auch die Umsetzung der EU-
Dienstleistungsrichtlinie soll entsprechend ausgestaltet werden.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-165
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
61 211
55 711
53 515
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Bayern............................................................................................ (8 329) (7 366) (7 171)
1.1 Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), München.............................. 50,00 8 329 7 366 7 171
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 982 7 037 6 936
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 347 329 235
2. Berlin.............................................................................................. (8 693) (7 533) (7 300)
2.1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).......................... 50,00 8 693 7 533 7 300
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 975 7 162 7 076
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 718 371 224
3. Hessen............................................................................................ (4 295) (3 930) (3 232)
3.1 Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (LIF-SAFE), Frankfurt
am Main........................................................................................... 50,00 4 295 3 930 3 232
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 4 170 3 744 3 096
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 125 186 136
4. Nordrhein-Westfalen..................................................................... (5 492) (4 861) (4 598)
4.1 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen................... 50,00 5 492 4 861 4 598
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 5 053 4 598 4 459
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 439 263 139
5. Sachsen-Anhalt............................................................................. (6 530) (5 337) (4 694)
5.1 Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle................................. 50,00 6 530 5 337 4 694
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 5 389 4 790 4 422
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 1 141 547 272
6. Schleswig-Holstein....................................................................... (24 314) (23 387) (20 624)
6.1 Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel................................................. 50,00 7 089 6 638 6 136
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 6 821 6 355 6 051
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 268 283 85
- 95 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 632 01
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
6.2 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW), Kiel....................... 50,00 17 225 16 749 14 488
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 15 818 14 319 14 051
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 1 407 2 430 437
7. Niedersachsen............................................................................... (-) (-) (-)
7.1 Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), Hannover........ - - -
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. - - -
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. - - -
8. Baden-Württemberg...................................................................... (8 874) (8 331) (7 699)
8.1 Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
(ZEW), Mannheim........................................................................... 50,00 8 874 8 331 7 699
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 8 003 7 706 7 424
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 871 625 275
Zusammen................................................................................................. 66 527 60 745 55 318
- Summe Tit. 632 01................................................................................... 61 211 55 711 53 515
- Summe Tit. 882 01................................................................................... 5 316 5 034 1 803
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€.
632 02
-165
Vollzug des Meeresbodenbergbaugesetzes (MBergG) durch das
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
40
40
40
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für
Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Das Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (MBergG) vom 6. Juni 1995
(BGBl. I S. 782) wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
als einem vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt.
Gemäß dem mit dem Land geschlossenen Verwaltungsabkommen ist der Bund
zur Erstattung der für die Durchführung des Gesetzes anfallenden
Verwaltungskosten des Landesamtes an das Land Niedersachsen verpflichtet. Die für
Amtshandlungen nach dem MBergG aufkommenden Verwaltungsgebühren sowie nach
den Bußgeldvorschriften des Gesetzes verhängte Bußgelder stehen dem Bund
zu.
632 03
-860
Erstattung aus Zuweisungen an die Länder zur Umsetzung von
Maßnahmen im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR)
und Rückerstattung an die KOM
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Rückzahlungen der Länder fließen den Ausgaben zu.
- 96 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
662 01
-680
Abwicklung von Altprogrammen 488
470
-617
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 09.
2. Einnahmen aus Verwertungserlösen schadensfälliger Unternehmen,
die von Insolvenzverwaltern quotal auf vorhandene Gläubiger
aufgeteilt werden, sowie Einnahmen aus Vergleichen des BAFA/ BMWE
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Veranschlagt ist die erwartete Inanspruchnahme aus dem Programm “Beteiligung
am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen“ (BTU) und dem ERP-
Innovationsprogramm für bis 31. Dezember 2000 eingegangene Verpflichtungen einschl.
erwarteter Inanspruchnahmen aus dem FUTOUR-Programm, soweit diese aus
Zusagen des Jahres 2000 resultieren. Inanspruchnahmen aus dem BTU-
Programm und dem ERP-Innovationsprogramm aus Zusagen nach dem 31.
Dezember 2000 werden von der KfW allein getragen. Aus dem Ansatz können auch
notwendige Ausgaben zur Prüfung von Schadensfällen durch Dritte geleistet
werden (bis zu 100 T€).
683 04
-680
Entschädigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz -
-
5 601
5 459
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen in allen
Einzelplänen geleistet werden.
2. Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung der Ressorts des
Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3
Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für externe Prüfung, Beratung und
Sachverständige sowie Gerichtskosten geleistet werden.
683 05
-692
Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
-
-
88 205
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden Maßnahmen zur Umsetzung des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen finanziert. Hierzu gehört insbesondere die Finanzierung des
STARK-Bundesprogramms, mit dem durch primär nicht-investive Projekte eine
ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation unterstützt werden
soll. Es werden erforderliche Ausgaben für das Bund-Länder-
Koordinierungsgremium geleistet. Weiterhin wird die Evaluierung des Investitionsgesetz
Kohleregionen und des STARK-Bundesprogramms finanziert.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0910 Tit. 683 05 zu buchen.
683 07
-634
Zuschussprogramm für energieintensive Unternehmen 200
-
1 000
-15 895
Verpflichtungsermächtigung
fällig im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................ 200 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zinsen fließen den Ausgaben zu.
- 97 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 683 07
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Billigkeitsleistungen nach § 53 BHO gewährt
werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration bzw.
-evaluierung sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
683 10
-691
Flankierung von Maßnahmen zur Ansiedlung und zum Erhalt der
Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland
16 524
16 666
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 48 144 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 16 277 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 972 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 15 895 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in
den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit einem Beitrag in Höhe von insgesamt
200 Mio. Euro an Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit
kritischen Arzneimitteln zu beteiligen. Diese Mittel werden in den Jahren 2025 bis
2028 im Bundeshaushalt zu gleichen Teilen in den Einzelplänen des BMWE, BMG
und BMFTR veranschlagt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Administration bzw. Evaluierung
der Maßnahme sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet
werden.
686 01
-165
Zukunft der Industrie 1 766
1 828
380
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 434 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 330 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 354 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 750 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 600 T€ der
Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Studien, Gutachten,
Begleitforschung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen geleistet werden.
686 02
-045
Entschädigungen an Unternehmen für das Abstellen von Fachpersonal
nach dem Postgesetz (PostG)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 09.
- 98 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
697 01
-680
Ausgaben im Zusammenhang mit Antidumpingzöllen und
Antisubventionsverfahren
1 951
1 749
1 245
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei
folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0904 Tit. 687 05.
Erläuterungen:
Nach einer Entscheidung des EuGH müssen Antidumpingzölle, die aufgrund einer
für nichtig erklärten EU-Verordnung erhoben und zurückgezahlt wurden, verzinst
werden.
Eine Erstattung der Zinszahlungen aus dem EU-Haushalt ist vorgesehen.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Sachverständigenleistungen geleistet
werden.
Ausgaben für Investitionen
882 01
-165
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
5 316
5 034
1 803
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2024 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 2 477 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01.
892 05
-313
COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter
raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen)
-
-
2 680
121 635
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und
Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen
nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe -52 655
-13 013
-
972 06
-880
Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -
-
-
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(14)
- 99 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung (10 809)
(18 922)
(1 473)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Fachinformationen, Ergebnisse von Studien und Gutachten sowie Filtervlies,
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bzw. Testausstattungen gegen
ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
683 11
-045
Innovation Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 3 786
6 000
7 014
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
683 12
-045
Pandemievorsorge / Nationale Reserve Gesundheitsschutz 82
1 750
730
318
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
683 13
-045
Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutika 6 941
11 172
743
10 858
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
682 01
-680
Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit
Darlehen der KfW (hybride Finanzierung) im Rahmen der
Fördermaßnahme Venture Debt
-
-
892 06
-692
Investitionen für die Ansiedlung von Industrie in Braunkohle-
Strukturwandelregionen
-
-
- 100 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Vorbemerkung
In Kapitel 0911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für
den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei
bildet der Bereich Versorgung. In der Titelgruppe 57
veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der
Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz
über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen
und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes
(BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die
Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen
an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls
in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel
0912 veranschlagt.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Kapitel 0913),
die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Kapitel
0914),
die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(Kapitel 0915),
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Kapitel
0916),
das Bundeskartellamt (Kapitel 0917) sowie
die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Kapitel 0918).
Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei
den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz
dargestellt.
Überblick zum Kapitel 0911
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - 120 -120 236
Übrige Einnahmen.................................................. 270 150 +120 24
Gesamteinnahmen.................................................. 270 270 - 260
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 286 544 279 533 +7 011 275 629
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 22 892 22 650 +242 12 797 22 977
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 87 137 106 816 -19 679 79 577
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 396 573 408 999 -12 426 12 797 378 183
davon flexibilisiert.................................................... 138 249 152 962 -14 713 12 797 131 851
davon nicht flexibilisiert........................................... 258 324 256 037 +2 287 246 332
- 101 -
Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben