Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
531 02
-165
Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der
Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte
3 832
1 222
833
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 463 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 172 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 97 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 97 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 97 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.
3. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter fließen
den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-,
Energie- und Technologiepolitik...................................................... 362
2. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen................................................................................... 150
3. Nationale Auskunftstelle nach Art. 10.1 des WTO-
Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT).......................... 38
4. Nationale Kofinanzierung für das EU-Programm INTERACT......... 97
5. Kosten der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte;
veranschlagt sind die Kosten, die dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie in 33 Wirtschaftskommissionen und in den
Kooperationsräten entstehen.......................................................... 282
6. Geschäftsstelle beim International Competition Network (ICN)...... 235
7. North Sea Summit 2025.................................................................. 2 668
Zusammen............................................................................................ 3 832
Die internationale Zusammenarbeit mit anderen Staaten umfasst die Vorbereitung
und Durchführung von Abkommen und Vereinbarungen sowie die Anbahnung und
Pflege von Kontakten im Bereich der Wirtschafts-, Energie- und
Technologiepolitik.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.
532 03
-680
Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 5 000
6 000
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes
Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Der Titel dient der Finanzierung der Weiterentwicklung des Deutschen
Nachhaltigkeitskodexes durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund
zusätzlicher Berichterstattungspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit sowie
der Erweiterung der Unterstützungsstruktur für Unternehmen, die den Deutschen
- 97 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 532 03
Nachhaltigkeitskodex nutzen. Ziel ist eine Erleichterung der Erfüllung der
Berichterstattungspflichten, insbesondere für mittelständische Unternehmen.
532 04
-014
Modernisierung der Wirtschaftsstatistik, Aufbau und Betrieb eines
Registers für Unternehmensbasisdaten (Basisregister)
16 353
20 839
-
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 445 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 090 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 287 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 034 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 034 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung
mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer (kurz: Basisregister für
Unternehmen) wird federführend durch das BMWE als Teil der Bemühungen der
Bundesregierung zur Registermodernisierung realisiert. Es ist ein zentrales Projekt
zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, das in Zukunft
gleichzeitig Entlastungen für Unternehmen mit sich bringen soll. Es erfasst die
Stammdaten aller wirtschaftlich Tätigen in einem zentralen Register, das mit Quell- und
Zielregistern vernetzt werden soll; ein einheitlicher Identifikator, die
bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer, sorgt für eindeutige Zuordnungen. Einzelheiten zur
Umsetzung der ersten Ausbaustufe des Basisregisters sind im
Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) festgeschrieben. Der Aufbau und Betrieb des
Basisregisters erfolgt beim Statistischen Bundesamt (registerführende Behörde).
In 2023 wurden dem Statistischen Bundesamt Haushaltsmittel i. H. v. rd. 14 384
T€ per interner Verrechnung zur Bewirtschaftung zugewiesen.
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Evaluationen/Strategische Beratung..................................................... 250
541 01
-013
Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und
technologiepolitischer Vorhaben
4 256
4 552
3 626
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus nachträglichen Gutschriften aufgrund von Rabatten
bei Mediaeinkäufen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Energiewende und Klimaschutz...................................................... 1 419
2. Innovation, Digitalisierung und Transformation der Industrie.......... 1 418
3. Mittelstand, Gründungen und Fachkräftesicherung........................ 1 419
Zusammen............................................................................................ 4 256
Den von der Bundesregierung genannten zentralen wirtschafts- und
energiepolitischen Vorhaben ist gemeinsam, dass für ihren Erfolg neben gesetzgeberischen
- 98 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 541 01
und administrativen Maßnahmen auch eine überzeugende kommunikative
Umsetzung notwendig ist, um die Menschen mitzunehmen. Es ist dabei wichtig, alle
Zielgruppen adäquat anzusprechen, um das Bewustsein für notwendige
Maßnahmen zu stärken, für mehr Akzeptanz zu werben, zum Mitmachen zu animieren,
Informationsdefizite zu beheben und Vorbehalte zu entkräften.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
544 03
-165
Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der Verwaltungsdigitalisierung sowie
zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
6 695
7 950
495
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 302 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 240 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 068 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 994 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910.
3. Einnahmen aus der zweckgebundenen Beteiligung der Länder am
IT-Standard-xGewerbeanzeige fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. XUnternehmen, XGewerbeordnung, XGewerbeanzeige................ 268
2. Digitalisierung der Verwaltung......................................................... 672
3. Digitale Antragsbearbeitung Rüstungsexportkontrolle.................... 300
4. Onlineantrag Investitionsprüfung..................................................... 94
5. Förderzentrale Deutschland........................................................... 5 361
Zusammen............................................................................................ 6 695
Bei allen bestehenden und neuen Normen des Bundes (Gesetze, Verordnungen
und Verwaltungsvorschriften) werden Kostenentlastungen für die Wirtschaft, die
Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung durch Rechts- und
Verwaltungsvereinfachungen (Bürokratieabbau) angestrebt. Auch die Umsetzung der EU-
Dienstleistungsrichtlinie soll entsprechend ausgestaltet werden.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-165
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
55 711
61 154
52 001
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
- 99 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 632 01
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Bayern............................................................................................ (7 366) (8 124) (7 037)
1.1 Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), München.............................. 50,00 7 366 8 124 7 037
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 037 7 776 6 764
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 329 348 273
2. Berlin.............................................................................................. (7 533) (8 280) (7 149)
2.1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).......................... 50,00 7 533 8 280 7 149
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 162 7 865 6 933
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 371 415 216
3. Hessen............................................................................................ (3 930) (4 258) (2 656)
3.1 Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (LIF-SAFE), Frankfurt
am Main........................................................................................... 50,00 3 930 4 258 2 656
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 3 744 4 004 2 524
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 186 254 132
4. Nordrhein-Westfalen..................................................................... (4 861) (5 207) (4 490)
4.1 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen................... 50,00 4 861 5 207 4 490
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 4 598 4 931 4 349
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 263 276 141
5. Sachsen-Anhalt............................................................................. (5 337) (5 425) (4 598)
5.1 Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle................................. 50,00 5 337 5 425 4 598
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 4 790 4 919 4 335
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 547 506 263
6. Schleswig-Holstein....................................................................... (23 387) (26 200) (22 172)
6.1 Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel................................................. 50,00 6 638 6 885 6 010
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 6 355 6 715 5 923
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 283 170 87
6.2 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW), Kiel....................... 50,00 16 749 19 315 16 162
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 14 319 16 899 14 403
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 2 430 2 416 1 759
7. Niedersachsen............................................................................... (-) (-) (-)
7.1 Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), Hannover........ - - -
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. - - -
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. - - -
8. Baden-Württemberg...................................................................... (8 331) (8 926) (7 546)
8.1 Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
(ZEW), Mannheim........................................................................... 50,00 8 331 8 926 7 546
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 706 8 045 6 770
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 625 881 776
Zusammen................................................................................................. 60 745 66 420 55 648
- Summe Tit. 632 01................................................................................... 55 711 61 154 52 001
- Summe Tit. 882 01................................................................................... 5 034 5 266 3 647
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
- 100 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 632 01
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€.
632 02
-165
Vollzug des Meeresbodenbergbaugesetzes (MBergG) durch das
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
40
40
40
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für
Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Das Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (MBergG) vom 6. Juni 1995
(BGBl. I S. 782) wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
als einem vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt.
Gemäß dem mit dem Land geschlossenen Verwaltungsabkommen ist der Bund
zur Erstattung der für die Durchführung des Gesetzes anfallenden
Verwaltungskosten des Landesamtes an das Land Niedersachsen verpflichtet. Die für
Amtshandlungen nach dem MBergG aufkommenden Verwaltungsgebühren sowie nach
den Bußgeldvorschriften des Gesetzes verhängte Bußgelder stehen dem Bund
zu.
632 03
-860
Erstattung aus Zuweisungen an die Länder zur Umsetzung von
Maßnahmen im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR)
und Rückerstattung an die KOM
-
-
101 085
26 815
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Rückzahlungen der Länder fließen den Ausgaben zu.
662 01
-680
Abwicklung von Altprogrammen 470
500
-999
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 09.
2. Einnahmen aus Verwertungserlösen schadensfälliger Unternehmen,
die von Insolvenzverwaltern quotal auf vorhandene Gläubiger
aufgeteilt werden, sowie Einnahmen aus Vergleichen des BAFA/BMWK
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Veranschlagt ist die erwartete Inanspruchnahme aus dem Programm “Beteiligung
am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen“ (BTU) und dem ERP-
Innovationsprogramm für bis 31. Dezember 2000 eingegangene Verpflichtungen einschl.
erwarteter Inanspruchnahmen aus dem FUTOUR-Programm, soweit diese aus
Zusagen des Jahres 2000 resultieren. Inanspruchnahmen aus dem BTU-
Programm und dem ERP-Innovationsprogramm aus Zusagen nach dem 31.
Dezember 2000 werden von der KfW allein getragen. Aus dem Ansatz können auch
notwendige Ausgaben zur Prüfung von Schadensfällen durch Dritte geleistet
werden (bis zu 100 T€).
682 01
-680
Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit
Darlehen der KfW (hybride Finanzierung) im Rahmen der
Fördermaßnahme Venture Debt
-
-
35 800
-
Haushaltsvermerk:
1. Einnahmen aus Erträgen sowie Margen für Risiko- und
Bearbeitungskosten sowie Verwertungserlöse aus abgeschlossenen
Insolvenzverfahren fließen den Ausgaben zu.
- 101 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 682 01
2. Aus dem Ansatz können auch Verwaltungs- und
Refinanzierungskosten der KfW geleistet werden.
Erläuterungen:
Zur Förderung von start-up Unternehmen in der Wachstumsphase ist über die
KfW ein Direktangebot für Venture-Debt-Finanzierungen aufgelegt worden.
Aus dem Ansatz sollen 95 Prozent des von der KfW übernommenen Risikos für
die Zusagejahre ab 2018 bis einschließlich 2022 abgedeckt werden.
683 04
-680
Entschädigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz -
-
11 058
5
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen in allen
Einzelplänen geleistet werden.
2. Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung der Ressorts des
Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3
Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geleistet werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für externe Prüfung, Beratung und
Sachverständige sowie Gerichtskosten geleistet werden.
683 05
-692
Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
-
-
72 325
Erläuterungen:
Aus dem Titel werden Maßnahmen zur Umsetzung des
Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen finanziert. Hierzu gehört die Durchführung des STARK-
Bundesprogramms (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den
Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten), das durch nicht-investive
Zuwendungsprojekte eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation
in den Kohleregionen unterstützt. Darüber hinaus werden Aufgaben im
Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Koordinierungsgremium wie die Bereitstellung
von Fachexpertise (z. B. durch Gutachten) für besondere strukturpolitische
Fragestellungen finanziert, die für eine wirksame Verwendung der Mittel erforderlich
sind.
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0910 Tit. 683 05 zu buchen.
683 07
-634
Zuschussprogramm für energieintensive Unternehmen -
-
1 000
286 166
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zinsen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Billigkeitsleistungen nach § 53 BHO gewährt
werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration bzw.
-evaluierung sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
- 102 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
683 10
-691
Flankierung von Maßnahmen zur Ansiedlung und zum Erhalt der
Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland
16 666
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 998 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 666 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 16 666 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 16 666 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben
bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen
Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit einem Beitrag in Höhe von insgesamt
200 Mio. Euro an Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit
kritischen Arzneimitteln zu beteiligen. Diese Mittel werden in den Jahren 2025 bis
2028 im Bundeshaushalt zu gleichen Teilen in den Einzelplänen des BMWE, BMG
und BMFTR veranschlagt.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Administration bzw. Evaluierung
der Maßnahme sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet
werden.
686 01
-165
Zukunft der Industrie 1 828
2 000
1 284
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 326 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 760 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 780 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 786 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Studien, Gutachten,
Begleitforschung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen geleistet werden.
686 02
-045
Entschädigungen an Unternehmen für das Abstellen von Fachpersonal
nach dem Postgesetz (PostG)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 09.
697 01
-680
Ausgaben im Zusammenhang mit Antidumpingzöllen und
Antisubventionsverfahren
1 749
2 000
91
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen
bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0904 Tit. 687 05.
Erläuterungen:
Nach einer Entscheidung des EuGH müssen Antidumpingzölle, die aufgrund einer
für nichtig erklärten EU-Verordnung erhoben und zurückgezahlt wurden, verzinst
werden.
Eine Erstattung der Zinszahlungen aus dem EU-Haushalt ist vorgesehen.
- 103 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 697 01
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Sachverständigenleistungen geleistet
werden.
Ausgaben für Investitionen
882 01
-165
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
5 034
5 266
3 647
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies
gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 2 477 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01.
892 05
-313
COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter
raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen)
-
-
156 120
576 274
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und
Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen
nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
892 06
-692
Investitionen für die Ansiedlung von Industrie in Braunkohle-
Strukturwandelregionen
-
-
-
Erläuterungen:
Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der
Kohleregionen) sind bei Kap. 0910 Tit. 892 06 zu buchen.
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe -13 013
-108 828
-
972 06
-880
Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 -
-322
-
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
- 104 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung (18 922)
(32 078)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Fachinformationen, Ergebnisse von Studien und Gutachten sowie Filtervlies,
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bzw. Testausstattungen gegen
ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
683 11
-045
Innovation Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 6 000
10 600
5 543
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
683 12
-045
Pandemievorsorge / Nationale Reserve Gesundheitsschutz 1 750
5 478
371
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
683 13
-045
Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutika 11 172
16 000
7 081
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
683 06
-692
Zuschüsse für Beratungen im Rahmen des "Modellvorhaben pro-aktive
strategische Unternehmensberatung in den Kohleregionen"
-
-
683 09
-649
Abwicklung der Härtefallregelungen KMU
20 000
-
892 14
-045
COVID-19-Programm Testausstattung und Vorprodukte
-
8 820
- 105 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Vorbemerkung
In Kapitel 0911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für
den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei
bildet der Bereich Versorgung. In der Titelgruppe 57
veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der
Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz
über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen
und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes
(BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die
Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen
an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls
in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel
0912 veranschlagt.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Kapitel 0913),
die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Kapitel
0914),
die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(Kapitel 0915),
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Kapitel
0916),
das Bundeskartellamt (Kapitel 0917) sowie
die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Kapitel 0918).
Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei
den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz
dargestellt.
Überblick zum Kapitel 0911
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 120 120 - 341
Übrige Einnahmen.................................................. 150 150 - 32
Gesamteinnahmen.................................................. 270 270 - 373
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 279 533 247 928 +31 605 18 263 791
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 22 650 23 349 -699 17 269 19 136
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 106 816 67 259 +39 557 126 68 781
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 408 999 338 536 +70 463 17 413 351 708
davon flexibilisiert.................................................... 152 962 115 335 +37 627 17 386 115 903
davon nicht flexibilisiert........................................... 256 037 223 201 +32 836 27 235 805
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 983
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 336
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 359
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 196
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 92
- 106 -