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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 531 02 -165 Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte 3 832 1 222 833 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 463 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 172 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 97 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 97 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 97 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 3. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik...................................................... 362 2. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen................................................................................... 150 3. Nationale Auskunftstelle nach Art. 10.1 des WTO- Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT).......................... 38 4. Nationale Kofinanzierung für das EU-Programm INTERACT......... 97 5. Kosten der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte; veranschlagt sind die Kosten, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in 33 Wirtschaftskommissionen und in den Kooperationsräten entstehen.......................................................... 282 6. Geschäftsstelle beim International Competition Network (ICN)...... 235 7. North Sea Summit 2025.................................................................. 2 668 Zusammen............................................................................................ 3 832 Die internationale Zusammenarbeit mit anderen Staaten umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen und Vereinbarungen sowie die Anbahnung und Pflege von Kontakten im Bereich der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. 532 03 -680 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 5 000 6 000 - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Der Titel dient der Finanzierung der Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund zusätzlicher Berichterstattungspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit sowie der Erweiterung der Unterstützungsstruktur für Unternehmen, die den Deutschen - 97 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 03 Nachhaltigkeitskodex nutzen. Ziel ist eine Erleichterung der Erfüllung der Berichterstattungspflichten, insbesondere für mittelständische Unternehmen. 532 04 -014 Modernisierung der Wirtschaftsstatistik, Aufbau und Betrieb eines Registers für Unternehmensbasisdaten (Basisregister) 16 353 20 839 - Verpflichtungsermächtigung....................................................... 21 445 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 9 090 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 287 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 034 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 034 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer (kurz: Basisregister für Unternehmen) wird federführend durch das BMWE als Teil der Bemühungen der Bundesregierung zur Registermodernisierung realisiert. Es ist ein zentrales Projekt zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, das in Zukunft gleichzeitig Entlastungen für Unternehmen mit sich bringen soll. Es erfasst die Stammdaten aller wirtschaftlich Tätigen in einem zentralen Register, das mit Quell- und Zielregistern vernetzt werden soll; ein einheitlicher Identifikator, die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer, sorgt für eindeutige Zuordnungen. Einzelheiten zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe des Basisregisters sind im Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) festgeschrieben. Der Aufbau und Betrieb des Basisregisters erfolgt beim Statistischen Bundesamt (registerführende Behörde). In 2023 wurden dem Statistischen Bundesamt Haushaltsmittel i. H. v. rd. 14 384 T€ per interner Verrechnung zur Bewirtschaftung zugewiesen. Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Evaluationen/Strategische Beratung..................................................... 250 541 01 -013 Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und technologiepolitischer Vorhaben 4 256 4 552 3 626 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus nachträglichen Gutschriften aufgrund von Rabatten bei Mediaeinkäufen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Energiewende und Klimaschutz...................................................... 1 419 2. Innovation, Digitalisierung und Transformation der Industrie.......... 1 418 3. Mittelstand, Gründungen und Fachkräftesicherung........................ 1 419 Zusammen............................................................................................ 4 256 Den von der Bundesregierung genannten zentralen wirtschafts- und energiepolitischen Vorhaben ist gemeinsam, dass für ihren Erfolg neben gesetzgeberischen - 98 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 541 01 und administrativen Maßnahmen auch eine überzeugende kommunikative Umsetzung notwendig ist, um die Menschen mitzunehmen. Es ist dabei wichtig, alle Zielgruppen adäquat anzusprechen, um das Bewustsein für notwendige Maßnahmen zu stärken, für mehr Akzeptanz zu werben, zum Mitmachen zu animieren, Informationsdefizite zu beheben und Vorbehalte zu entkräften. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. 544 03 -165 Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der Verwaltungsdigitalisierung sowie zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 6 695 7 950 495 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 302 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 240 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 068 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 994 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910. 3. Einnahmen aus der zweckgebundenen Beteiligung der Länder am IT-Standard-xGewerbeanzeige fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. XUnternehmen, XGewerbeordnung, XGewerbeanzeige................ 268 2. Digitalisierung der Verwaltung......................................................... 672 3. Digitale Antragsbearbeitung Rüstungsexportkontrolle.................... 300 4. Onlineantrag Investitionsprüfung..................................................... 94 5. Förderzentrale Deutschland........................................................... 5 361 Zusammen............................................................................................ 6 695 Bei allen bestehenden und neuen Normen des Bundes (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) werden Kostenentlastungen für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung durch Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen (Bürokratieabbau) angestrebt. Auch die Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie soll entsprechend ausgestaltet werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -165 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 55 711 61 154 52 001 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. - 99 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 632 01 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Bayern............................................................................................ (7 366) (8 124) (7 037) 1.1 Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), München.............................. 50,00 7 366 8 124 7 037 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 037 7 776 6 764 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 329 348 273 2. Berlin.............................................................................................. (7 533) (8 280) (7 149) 2.1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).......................... 50,00 7 533 8 280 7 149 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 162 7 865 6 933 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 371 415 216 3. Hessen............................................................................................ (3 930) (4 258) (2 656) 3.1 Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (LIF-SAFE), Frankfurt am Main........................................................................................... 50,00 3 930 4 258 2 656 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 3 744 4 004 2 524 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 186 254 132 4. Nordrhein-Westfalen..................................................................... (4 861) (5 207) (4 490) 4.1 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen................... 50,00 4 861 5 207 4 490 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 4 598 4 931 4 349 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 263 276 141 5. Sachsen-Anhalt............................................................................. (5 337) (5 425) (4 598) 5.1 Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle................................. 50,00 5 337 5 425 4 598 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 4 790 4 919 4 335 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 547 506 263 6. Schleswig-Holstein....................................................................... (23 387) (26 200) (22 172) 6.1 Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel................................................. 50,00 6 638 6 885 6 010 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 6 355 6 715 5 923 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 283 170 87 6.2 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW), Kiel....................... 50,00 16 749 19 315 16 162 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 14 319 16 899 14 403 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 2 430 2 416 1 759 7. Niedersachsen............................................................................... (-) (-) (-) 7.1 Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), Hannover........ - - - - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. - - - - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. - - - 8. Baden-Württemberg...................................................................... (8 331) (8 926) (7 546) 8.1 Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW), Mannheim........................................................................... 50,00 8 331 8 926 7 546 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 706 8 045 6 770 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 625 881 776 Zusammen................................................................................................. 60 745 66 420 55 648 - Summe Tit. 632 01................................................................................... 55 711 61 154 52 001 - Summe Tit. 882 01................................................................................... 5 034 5 266 3 647 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. - 100 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 632 01 Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€. 632 02 -165 Vollzug des Meeresbodenbergbaugesetzes (MBergG) durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) 40 40 40 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Das Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (MBergG) vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 782) wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als einem vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Gemäß dem mit dem Land geschlossenen Verwaltungsabkommen ist der Bund zur Erstattung der für die Durchführung des Gesetzes anfallenden Verwaltungskosten des Landesamtes an das Land Niedersachsen verpflichtet. Die für Amtshandlungen nach dem MBergG aufkommenden Verwaltungsgebühren sowie nach den Bußgeldvorschriften des Gesetzes verhängte Bußgelder stehen dem Bund zu. 632 03 -860 Erstattung aus Zuweisungen an die Länder zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) und Rückerstattung an die KOM - - 101 085 26 815 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Rückzahlungen der Länder fließen den Ausgaben zu. 662 01 -680 Abwicklung von Altprogrammen 470 500 -999 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 2. Einnahmen aus Verwertungserlösen schadensfälliger Unternehmen, die von Insolvenzverwaltern quotal auf vorhandene Gläubiger aufgeteilt werden, sowie Einnahmen aus Vergleichen des BAFA/BMWK fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Veranschlagt ist die erwartete Inanspruchnahme aus dem Programm “Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen“ (BTU) und dem ERP- Innovationsprogramm für bis 31. Dezember 2000 eingegangene Verpflichtungen einschl. erwarteter Inanspruchnahmen aus dem FUTOUR-Programm, soweit diese aus Zusagen des Jahres 2000 resultieren. Inanspruchnahmen aus dem BTU- Programm und dem ERP-Innovationsprogramm aus Zusagen nach dem 31. Dezember 2000 werden von der KfW allein getragen. Aus dem Ansatz können auch notwendige Ausgaben zur Prüfung von Schadensfällen durch Dritte geleistet werden (bis zu 100 T€). 682 01 -680 Ausgaben zur Absicherung des Ausfallrisikos im Zusammenhang mit Darlehen der KfW (hybride Finanzierung) im Rahmen der Fördermaßnahme Venture Debt - - 35 800 - Haushaltsvermerk: 1. Einnahmen aus Erträgen sowie Margen für Risiko- und Bearbeitungskosten sowie Verwertungserlöse aus abgeschlossenen Insolvenzverfahren fließen den Ausgaben zu. - 101 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 682 01 2. Aus dem Ansatz können auch Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW geleistet werden. Erläuterungen: Zur Förderung von start-up Unternehmen in der Wachstumsphase ist über die KfW ein Direktangebot für Venture-Debt-Finanzierungen aufgelegt worden. Aus dem Ansatz sollen 95 Prozent des von der KfW übernommenen Risikos für die Zusagejahre ab 2018 bis einschließlich 2022 abgedeckt werden. 683 04 -680 Entschädigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz - - 11 058 5 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen in allen Einzelplänen geleistet werden. 2. Ausgaben dürfen nur mit Zustimmung der Ressorts des Bundessicherheitsrates oder zur Erfüllung von Ansprüchen nach § 48 Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz geleistet werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für externe Prüfung, Beratung und Sachverständige sowie Gerichtskosten geleistet werden. 683 05 -692 Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen - - 72 325 Erläuterungen: Aus dem Titel werden Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen finanziert. Hierzu gehört die Durchführung des STARK- Bundesprogramms (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten), das durch nicht-investive Zuwendungsprojekte eine ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Transformation in den Kohleregionen unterstützt. Darüber hinaus werden Aufgaben im Zusammenhang mit dem Bund-Länder-Koordinierungsgremium wie die Bereitstellung von Fachexpertise (z. B. durch Gutachten) für besondere strukturpolitische Fragestellungen finanziert, die für eine wirksame Verwendung der Mittel erforderlich sind. Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0910 Tit. 683 05 zu buchen. 683 07 -634 Zuschussprogramm für energieintensive Unternehmen - - 1 000 286 166 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Billigkeitsleistungen nach § 53 BHO gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration bzw. -evaluierung sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. - 102 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 683 10 -691 Flankierung von Maßnahmen zur Ansiedlung und zum Erhalt der Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland 16 666 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 49 998 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 16 666 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 16 666 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 16 666 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Erläuterungen: Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit einem Beitrag in Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro an Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit kritischen Arzneimitteln zu beteiligen. Diese Mittel werden in den Jahren 2025 bis 2028 im Bundeshaushalt zu gleichen Teilen in den Einzelplänen des BMWE, BMG und BMFTR veranschlagt. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Administration bzw. Evaluierung der Maßnahme sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. 686 01 -165 Zukunft der Industrie 1 828 2 000 1 284 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 326 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 760 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 780 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 786 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Studien, Gutachten, Begleitforschung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen geleistet werden. 686 02 -045 Entschädigungen an Unternehmen für das Abstellen von Fachpersonal nach dem Postgesetz (PostG) - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 697 01 -680 Ausgaben im Zusammenhang mit Antidumpingzöllen und Antisubventionsverfahren 1 749 2 000 91 Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0904 Tit. 687 05. Erläuterungen: Nach einer Entscheidung des EuGH müssen Antidumpingzölle, die aufgrund einer für nichtig erklärten EU-Verordnung erhoben und zurückgezahlt wurden, verzinst werden. Eine Erstattung der Zinszahlungen aus dem EU-Haushalt ist vorgesehen. - 103 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 697 01 Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Sachverständigenleistungen geleistet werden. Ausgaben für Investitionen 882 01 -165 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 5 034 5 266 3 647 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 2 477 T€. WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01. 892 05 -313 COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) - - 156 120 576 274 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. 892 06 -692 Investitionen für die Ansiedlung von Industrie in Braunkohle- Strukturwandelregionen - - - Erläuterungen: Die Ausgaben aus Kap. 6002 Tit. 893 43 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) sind bei Kap. 0910 Tit. 892 06 zu buchen. Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe -13 013 -108 828 - 972 06 -880 Globale Minderausgabe infolge § 6 Abs. 11 HG 2016 - -322 - 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) - 104 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Titelgruppe 01 Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung (18 922) (32 078) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Fachinformationen, Ergebnisse von Studien und Gutachten sowie Filtervlies, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bzw. Testausstattungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 683 11 -045 Innovation Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 6 000 10 600 5 543 Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. 683 12 -045 Pandemievorsorge / Nationale Reserve Gesundheitsschutz 1 750 5 478 371 Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. 683 13 -045 Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutika 11 172 16 000 7 081 Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 683 06 -692 Zuschüsse für Beratungen im Rahmen des "Modellvorhaben pro-aktive strategische Unternehmensberatung in den Kohleregionen" - - 683 09 -649 Abwicklung der Härtefallregelungen KMU 20 000 - 892 14 -045 COVID-19-Programm Testausstattung und Vorprodukte - 8 820 - 105 - Sonstige Bewilligungen 0910 Vorbemerkung In Kapitel 0911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung. In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 0912 veranschlagt. Nachgeordnete Dienststellen sind: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Kapitel 0913), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Kapitel 0914), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Kapitel 0915), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Kapitel 0916), das Bundeskartellamt (Kapitel 0917) sowie die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Kapitel 0918). Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt. Überblick zum Kapitel 0911 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 120 120 - 341 Übrige Einnahmen.................................................. 150 150 - 32 Gesamteinnahmen.................................................. 270 270 - 373 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 279 533 247 928 +31 605 18 263 791 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 22 650 23 349 -699 17 269 19 136 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 106 816 67 259 +39 557 126 68 781 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 408 999 338 536 +70 463 17 413 351 708 davon flexibilisiert.................................................... 152 962 115 335 +37 627 17 386 115 903 davon nicht flexibilisiert........................................... 256 037 223 201 +32 836 27 235 805 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 3 983 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 1 336 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 1 359 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 196 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 92 - 106 -

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