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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 531 02 -165 Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte 5 946 7 826 818 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 386 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 570 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 136 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 136 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 136 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 136 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 136 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 136 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. 3. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik...................................................... 380 2. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen................................................................................... 159 3. Nationale Auskunftstelle nach Art. 10.1 des WTO- Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT).......................... 41 4. Nationale Kofinanzierung für das EU-Programm INTERACT......... 97 5. Kosten der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte; veranschlagt sind die Kosten, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in 33 Wirtschaftskommissionen und in den Kooperationsräten entstehen.......................................................... 223 6. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wettbewerbspolitik............................................................................................... 146 7. North Sea Summit 2025.................................................................. - 8. Investorenkonferenz........................................................................ 4 000 9. Deutsches Haus beim WEF............................................................ 900 Zusammen............................................................................................ 5 946 Die internationale Zusammenarbeit mit anderen Staaten umfasst die Vorbereitung und Durchführung von Abkommen und Vereinbarungen sowie die Anbahnung und Pflege von Kontakten im Bereich der Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden. - 79 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 532 03 -680 Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 5 995 5 280 5 000 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 775 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 275 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 220 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901 Tit. 686 05 und Kap. 0910 Tit. 686 07. 3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 272 01. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für eine mittelstandsfokussierte Unterstützung von Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung..................................................... 5 645 2. Beratung von kleineren und mittleren Unternehmen zur Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung.......................................... 350 3. Zweckgebundene Ausgaben aus EU-Kofinanzierungen für KTF- fianzierte Maßnahmen...................................................................... - Zusammen............................................................................................ 5 995 Zu 1.: Der Titel dient der Finanzierung der Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodexes durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund zusätzlicher Berichterstattungspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit sowie der Erweiterung der Unterstützungsstruktur für Unternehmen, die den Deutschen Nachhaltigkeitskodex nutzen. Ziel ist eine Erleichterung der Erfüllung der Berichterstattungspflichten, insbesondere für mittelständische Unternehmen. Zu 2: Der Titel dient der Förderung von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittleren Unternehmen (KMU) zur Umsetzung der Verordnung 2024/3015 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem Unionsmarkt (EU-ZwangsarbeitsVO"). Die Mitgliedstaaten sind verplichtet. nationale Kontaktstellen für KMUs zu benennen. die hinsichtlich geeigneter Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit in Lieferketten und Maßnahmen zu deren Beseitigung beraten. Darüber hinaus sollen die Kontaktstellen auf deren Ersuchen auch in konkreten behördlichen Ermittlungsverfahren unterstützen. - 80 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 532 04 -014 Modernisierung der Wirtschaftsstatistik, Aufbau und Betrieb eines Registers für Unternehmensbasisdaten (Basisregister) 17 890 16 530 - Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Die Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer (kurz: Basisregister für Unternehmen) wird federführend durch das BMWE als Teil der Bemühungen der Bundesregierung zur Registermodernisierung realisiert. Es ist ein zentrales Projekt zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, das in Zukunft gleichzeitig Entlastungen für Unternehmen mit sich bringen soll. Es erfasst die Stammdaten aller wirtschaftlich Tätigen in einem zentralen Register, das mit Quell- und Zielregistern vernetzt werden soll; ein einheitlicher Identifikator, die bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer, sorgt für eindeutige Zuordnungen. Einzelheiten zur Umsetzung der ersten Ausbaustufe des Basisregisters sind im Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) festgeschrieben. Der Aufbau und Betrieb des Basisregisters erfolgt beim Statistischen Bundesamt (registerführende Behörde). Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der Maßnahmen geleistet werden: Bezeichnung 1 000 € Evaluationen/Strategische Beratung..................................................... 100 541 01 -013 Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und technologiepolitischer Vorhaben 2 634 3 725 294 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einnahmen aus nachträglichen Gutschriften aufgrund von Rabatten bei Mediaeinkäufen fließen den Ausgaben zu. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Energiepolitik und Energiewende.................................................... 878 2. Stärkung der Industrie, Innovationsfähigkeit und neue Technologien.................................................................................................... 878 3. Mittelstand, Gründungen und Fachkräftesicherung........................ 878 Zusammen............................................................................................ 2 634 Den von der Bundesregierung genannten zentralen wirtschafts- und energiepolitischen Vorhaben ist gemeinsam, dass für ihren Erfolg neben gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen auch eine überzeugende kommunikative Umsetzung notwendig ist, um die Menschen mitzunehmen. Es ist dabei wichtig, alle Zielgruppen adäquat anzusprechen, um das Bewustsein für notwendige Maßnah - 81 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 541 01 men zu stärken, für mehr Akzeptanz zu werben, zum Mitmachen zu animieren, Informationsdefizite zu beheben und Vorbehalte zu entkräften. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden. 544 03 -165 Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der Verwaltungsdigitalisierung sowie zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie 8 181 7 175 5 971 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 790 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 590 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 850 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 350 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910. 3. Einnahmen aus der zweckgebundenen Beteiligung der Länder am IT-Standard-xGewerbeanzeige fließen den Ausgaben zu. 4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. XUnternehmen, XGewerbeordnung, XGewerbeanzeige................ 267 2. Digitalisierung der Verwaltung......................................................... 669 3. Digitale Antragsbearbeitung Rüstungsexportkontrolle.................... 376 4. Onlineantrag Investitionsprüfung..................................................... 116 5. Förderzentrale Deutschland........................................................... 6 753 Zusammen............................................................................................ 8 181 Bei allen bestehenden und neuen Normen des Bundes (Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften) werden Kostenentlastungen für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung durch Rechts- und Verwaltungsvereinfachungen (Bürokratieabbau) angestrebt. Auch die Umsetzung der EU- Dienstleistungsrichtlinie soll entsprechend ausgestaltet werden. Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -165 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 62 460 61 211 53 513 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 882 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. - 82 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 632 01 Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 WGL-Einrichtungen 1. Bayern............................................................................................ (8 349) (8 329) (7 066) 1.1 Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), München.............................. 50,00 8 349 8 329 7 066 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 919 7 982 6 837 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 430 347 229 2. Berlin.............................................................................................. (8 559) (8 693) (7 183) 2.1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).......................... 50,00 8 559 8 693 7 183 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 957 7 975 6 965 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 602 718 218 3. Hessen............................................................................................ (4 257) (4 295) (3 680) 3.1 Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (LIF-SAFE), Frankfurt am Main........................................................................................... 50,00 4 257 4 295 3 680 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 4 169 4 170 3 645 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 88 125 35 4. Nordrhein-Westfalen..................................................................... (5 418) (5 492) (4 534) 4.1 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen................... 50,00 5 418 5 492 4 534 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 5 057 5 053 4 398 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 361 439 136 5. Sachsen-Anhalt............................................................................. (6 380) (6 530) (4 937) 5.1 Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle................................. 50,00 6 380 6 530 4 937 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 5 424 5 389 4 590 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 956 1 141 347 6. Schleswig-Holstein....................................................................... (26 200) (24 314) (20 287) 6.1 Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel................................................. 50,00 7 432 7 089 6 038 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 212 6 821 5 954 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 220 268 84 6.2 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW), Kiel....................... 50,00 18 768 17 225 14 249 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 16 218 15 818 13 819 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 2 550 1 407 430 7. Niedersachsen............................................................................... (-) (-) (-) 7.1 Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), Hannover........ - - - - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. - - - - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. - - - 8. Baden-Württemberg...................................................................... (8 754) (8 874) (7 580) 8.1 Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH (ZEW), Mannheim........................................................................... 50,00 8 754 8 874 7 580 - aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 8 504 8 003 7 305 - aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 250 871 275 Zusammen................................................................................................. 67 917 66 527 55 267 - Summe Tit. 632 01................................................................................... 62 460 61 211 53 513 - Summe Tit. 882 01................................................................................... 5 457 5 316 1 754 Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt. Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer. Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€. - 83 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 632 02 -165 Vollzug des Meeresbodenbergbaugesetzes (MBergG) durch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) 40 40 40 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Das Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (MBergG) vom 6. Juni 1995 (BGBl. I S. 782) wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als einem vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Gemäß dem mit dem Land geschlossenen Verwaltungsabkommen ist der Bund zur Erstattung der für die Durchführung des Gesetzes anfallenden Verwaltungskosten des Landesamtes an das Land Niedersachsen verpflichtet. Die für Amtshandlungen nach dem MBergG aufkommenden Verwaltungsgebühren sowie nach den Bußgeldvorschriften des Gesetzes verhängte Bußgelder stehen dem Bund zu. 632 03 -860 Erstattung aus Zuweisungen an die Länder zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR) und Rückerstattung an die KOM - - - Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Rückzahlungen der Länder fließen den Ausgaben zu. 683 07 -634 Zuschussprogramm für energieintensive Unternehmen 200 200 1 000 -378 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen auch Billigkeitsleistungen nach § 53 BHO gewährt werden. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration bzw. -evaluierung sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. 685 01 -165 Mitwirkung an übergreifenden Strategien und Vorhaben für innovative Energieerzeugungstechnologien 10 900 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 800 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 900 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 100 T€ 686 01 -165 Zukunft der Industrie 2 566 1 766 484 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 898 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 773 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 375 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 750 T€ Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 800 T€ der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910. - 84 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titel 686 01 2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Studien, Gutachten, Begleitforschung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen geleistet werden. 686 02 -045 Entschädigungen an Unternehmen für das Abstellen von Fachpersonal nach dem Postgesetz (PostG) - - - Haushaltsvermerk: Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09. Ausgaben für Investitionen 882 01 -165 Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) 5 457 5 316 1 754 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 632 01. 2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden. Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt. Erläuterungen: Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 746 T€. WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01. 892 01 -691 Flankierung von Maßnahmen zur Ansiedlung und zum Erhalt der Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland 49 609 49 856 - Haushaltsvermerk: Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den Ressorteinzelplänen herangezogen werden. Erläuterungen: Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit einem Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 200 Mio. Euro an Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit mit kritischen Arzneimitteln zu beteiligen. Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Administration bzw. Evaluierung der Maßnahme sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. 892 05 -313 COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) - - 2 000 316 Haushaltsvermerk: Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. - 85 - Sonstige Bewilligungen 0910 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Besondere Finanzierungsausgaben 972 01 -880 Globale Minderausgabe -43 017 -58 769 - 972 06 -880 Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -36 000 - - 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (385) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung (2 922) (10 809) (2 185) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Fachinformationen, Ergebnisse von Studien und Gutachten sowie Filtervlies, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bzw. Testausstattungen gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 683 12 -045 Pandemievorsorge / Nationale Reserve Gesundheitsschutz 33 82 2 185 220 Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. 683 13 -045 Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutika 2 889 6 941 7 363 Erläuterungen: Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 662 01 -680 Abwicklung von Altprogrammen 488 121 683 04 -680 Entschädigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz - 2 683 05 -692 Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen - 126 423 683 11 -045 Innovation Persönliche Schutzausrüstung (PSA) 3 786 3 457 - 86 - 0910 Sonstige Bewilligungen Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 697 01 -680 Ausgaben im Zusammenhang mit Antidumpingzöllen und Antisubventionsverfahren 1 951 32 - 87 - Sonstige Bewilligungen 0910 Vorbemerkung In Kapitel 0911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 0912 veranschlagt. Nachgeordnete Dienststellen sind: Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Kapitel 0913), die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Kapitel 0914), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Kapitel 0915), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Kapitel 0916), das Bundeskartellamt (Kapitel 0917) sowie die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Kapitel 0918). Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz dargestellt. Überblick zum Kapitel 0911 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 28 Übrige Einnahmen.................................................. 270 270 - 96 Gesamteinnahmen.................................................. 270 270 - 124 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 305 970 286 544 +19 426 30 291 016 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 26 128 22 892 +3 236 18 262 15 843 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 106 565 82 366 +24 199 412 91 939 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 438 663 391 802 +46 861 18 704 398 798 davon flexibilisiert.................................................... 163 575 133 478 +30 097 18 704 138 920 davon nicht flexibilisiert........................................... 275 088 258 324 +16 764 259 878 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 800 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 200 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 600 - 88 -

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