Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 0910 Sonstige Bewilligungen (Einzelplan 09 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
531 02
-165
Kosten der Internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Wirtschafts-, Energie- und Technologiepolitik einschließlich der
Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte
5 946
7 826
818
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 386 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 570 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 136 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 136 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 136 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................................... 136 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................................... 136 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................................... 136 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 2 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Epl. 09.
3. Einnahmen aus Teilnehmerbeiträgen und Erstattungen Dritter fließen
den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschafts-,
Energie- und Technologiepolitik...................................................... 380
2. Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale
Unternehmen................................................................................... 159
3. Nationale Auskunftstelle nach Art. 10.1 des WTO-
Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT).......................... 41
4. Nationale Kofinanzierung für das EU-Programm INTERACT......... 97
5. Kosten der Wirtschaftskommissionen und Kooperationsräte;
veranschlagt sind die Kosten, die dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie in 33 Wirtschaftskommissionen und in den
Kooperationsräten entstehen.......................................................... 223
6. Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Wettbewerbspolitik............................................................................................... 146
7. North Sea Summit 2025.................................................................. -
8. Investorenkonferenz........................................................................ 4 000
9. Deutsches Haus beim WEF............................................................ 900
Zusammen............................................................................................ 5 946
Die internationale Zusammenarbeit mit anderen Staaten umfasst die Vorbereitung
und Durchführung von Abkommen und Vereinbarungen sowie die Anbahnung und
Pflege von Kontakten im Bereich der Wirtschafts-, Energie- und
Technologiepolitik.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
sowie für außergewöhnlichen Aufwand geleistet werden.
- 79 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
532 03
-680
Sonstige Dienstleistungsaufträge an Dritte 5 995
5 280
5 000
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 775 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 275 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1 und 2 der Erläuterungen sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 220 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0901 Tit. 686 05 und
Kap. 0910 Tit. 686 07.
3. Mehrausgaben zu Nr. 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel
geleistet werden: 272 01.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Weiterentwicklung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex für eine
mittelstandsfokussierte Unterstützung von Unternehmen bei der
Nachhaltigkeitsberichterstattung..................................................... 5 645
2. Beratung von kleineren und mittleren Unternehmen zur
Umsetzung der EU-Zwangsarbeitsverordnung.......................................... 350
3. Zweckgebundene Ausgaben aus EU-Kofinanzierungen für KTF-
fianzierte Maßnahmen...................................................................... -
Zusammen............................................................................................ 5 995
Zu 1.:
Der Titel dient der Finanzierung der Weiterentwicklung des Deutschen
Nachhaltigkeitskodexes durch den Rat für Nachhaltige Entwicklung vor dem Hintergrund
zusätzlicher Berichterstattungspflichten von Unternehmen zur Nachhaltigkeit sowie
der Erweiterung der Unterstützungsstruktur für Unternehmen, die den Deutschen
Nachhaltigkeitskodex nutzen. Ziel ist eine Erleichterung der Erfüllung der
Berichterstattungspflichten, insbesondere für mittelständische Unternehmen.
Zu 2:
Der Titel dient der Förderung von Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen
für kleine und mittleren Unternehmen (KMU) zur Umsetzung der Verordnung
2024/3015 über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem
Unionsmarkt (EU-ZwangsarbeitsVO"). Die Mitgliedstaaten sind verplichtet.
nationale Kontaktstellen für KMUs zu benennen. die hinsichtlich geeigneter
Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung von Zwangsarbeit in Lieferketten und
Maßnahmen zu deren Beseitigung beraten. Darüber hinaus sollen die Kontaktstellen auf
deren Ersuchen auch in konkreten behördlichen Ermittlungsverfahren
unterstützen.
- 80 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
532 04
-014
Modernisierung der Wirtschaftsstatistik, Aufbau und Betrieb eines
Registers für Unternehmensbasisdaten (Basisregister)
17 890
16 530
-
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 8 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Einführung eines Basisregisters für Unternehmensstammdaten in Verbindung
mit einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer (kurz: Basisregister für
Unternehmen) wird federführend durch das BMWE als Teil der Bemühungen der
Bundesregierung zur Registermodernisierung realisiert. Es ist ein zentrales Projekt
zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung, das in Zukunft gleichzeitig
Entlastungen für Unternehmen mit sich bringen soll. Es erfasst die Stammdaten
aller wirtschaftlich Tätigen in einem zentralen Register, das mit Quell- und
Zielregistern vernetzt werden soll; ein einheitlicher Identifikator, die bundeseinheitliche
Wirtschaftsnummer, sorgt für eindeutige Zuordnungen. Einzelheiten zur
Umsetzung der ersten Ausbaustufe des Basisregisters sind im
Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) festgeschrieben. Der Aufbau und Betrieb des
Basisregisters erfolgt beim Statistischen Bundesamt (registerführende Behörde).
Aus dem Ansatz können folgende Ausgaben für die Durchführung der
Maßnahmen geleistet werden:
Bezeichnung 1 000 €
Evaluationen/Strategische Beratung..................................................... 100
541 01
-013
Kommunikative Begleitung und Evaluation wirtschafts-, energie- und
technologiepolitischer Vorhaben
2 634
3 725
294
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 500 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einnahmen aus nachträglichen Gutschriften aufgrund von Rabatten
bei Mediaeinkäufen fließen den Ausgaben zu.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Energiepolitik und Energiewende.................................................... 878
2. Stärkung der Industrie, Innovationsfähigkeit und neue
Technologien.................................................................................................... 878
3. Mittelstand, Gründungen und Fachkräftesicherung........................ 878
Zusammen............................................................................................ 2 634
Den von der Bundesregierung genannten zentralen wirtschafts- und
energiepolitischen Vorhaben ist gemeinsam, dass für ihren Erfolg neben gesetzgeberischen
und administrativen Maßnahmen auch eine überzeugende kommunikative
Umsetzung notwendig ist, um die Menschen mitzunehmen. Es ist dabei wichtig, alle
Zielgruppen adäquat anzusprechen, um das Bewustsein für notwendige Maßnah
- 81 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 541 01
men zu stärken, für mehr Akzeptanz zu werben, zum Mitmachen zu animieren,
Informationsdefizite zu beheben und Vorbehalte zu entkräften.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO gezahlt werden.
544 03
-165
Maßnahmen zum Bürokratieabbau, der Verwaltungsdigitalisierung sowie
zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
8 181
7 175
5 971
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 790 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 590 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 1 850 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 1 350 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 3 000 T€ der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910.
3. Einnahmen aus der zweckgebundenen Beteiligung der Länder am
IT-Standard-xGewerbeanzeige fließen den Ausgaben zu.
4. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. XUnternehmen, XGewerbeordnung, XGewerbeanzeige................ 267
2. Digitalisierung der Verwaltung......................................................... 669
3. Digitale Antragsbearbeitung Rüstungsexportkontrolle.................... 376
4. Onlineantrag Investitionsprüfung..................................................... 116
5. Förderzentrale Deutschland........................................................... 6 753
Zusammen............................................................................................ 8 181
Bei allen bestehenden und neuen Normen des Bundes (Gesetze, Verordnungen
und Verwaltungsvorschriften) werden Kostenentlastungen für die Wirtschaft, die
Bürgerinnen und Bürger und die Verwaltung durch Rechts- und
Verwaltungsvereinfachungen (Bürokratieabbau) angestrebt. Auch die Umsetzung der EU-
Dienstleistungsrichtlinie soll entsprechend ausgestaltet werden.
Aus dem Titel dürfen auch Zuwendungen gemäß § 23 BHO geleistet werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-165
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
62 460
61 211
53 513
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
882 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
- 82 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 632 01
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
WGL-Einrichtungen
1. Bayern............................................................................................ (8 349) (8 329) (7 066)
1.1 Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo), München.............................. 50,00 8 349 8 329 7 066
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 919 7 982 6 837
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 430 347 229
2. Berlin.............................................................................................. (8 559) (8 693) (7 183)
2.1 Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW).......................... 50,00 8 559 8 693 7 183
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 957 7 975 6 965
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 602 718 218
3. Hessen............................................................................................ (4 257) (4 295) (3 680)
3.1 Leibniz-Institut für Finanzmarktforschung (LIF-SAFE), Frankfurt
am Main........................................................................................... 50,00 4 257 4 295 3 680
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 4 169 4 170 3 645
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 88 125 35
4. Nordrhein-Westfalen..................................................................... (5 418) (5 492) (4 534)
4.1 Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen................... 50,00 5 418 5 492 4 534
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 5 057 5 053 4 398
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 361 439 136
5. Sachsen-Anhalt............................................................................. (6 380) (6 530) (4 937)
5.1 Institut für Wirtschaftsforschung (IWH), Halle................................. 50,00 6 380 6 530 4 937
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 5 424 5 389 4 590
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 956 1 141 347
6. Schleswig-Holstein....................................................................... (26 200) (24 314) (20 287)
6.1 Institut für Weltwirtschaft (IfW), Kiel................................................. 50,00 7 432 7 089 6 038
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 7 212 6 821 5 954
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 220 268 84
6.2 Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft (ZBW), Kiel....................... 50,00 18 768 17 225 14 249
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 16 218 15 818 13 819
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 2 550 1 407 430
7. Niedersachsen............................................................................... (-) (-) (-)
7.1 Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik (LIAG), Hannover........ - - -
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. - - -
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. - - -
8. Baden-Württemberg...................................................................... (8 754) (8 874) (7 580)
8.1 Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH
(ZEW), Mannheim........................................................................... 50,00 8 754 8 874 7 580
- aus Kap. 0910 Tit. 632 01............................................................. 50,00 8 504 8 003 7 305
- aus Kap. 0910 Tit. 882 01............................................................. 50,00 250 871 275
Zusammen................................................................................................. 67 917 66 527 55 267
- Summe Tit. 632 01................................................................................... 62 460 61 211 53 513
- Summe Tit. 882 01................................................................................... 5 457 5 316 1 754
Aufgrund des Verwaltungsabkommens zwischen Bund und Ländern über die Errichtung einer Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz
(GWK) vom 19. September 2007 (BAnz. Nr. 195 S. 7787) und der Ausführungsvereinbarung über die gemeinsame Förderung der
Mitgliedseinrichtungen der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL) vom 27. Oktober 2008 werden die
Mitgliedseinrichtungen der WGL gemeinsam vom Bund und den Ländern finanziell gefördert. Entsprechend dem Pakt für Forschung und
Innovation (PFI) IV 2021-2030 wird der Aufwuchs entsprechend des Bund-Länder-Finanzierungsschlüssels getragen. Der während
der Laufzeit des PFI III (2016-2020) je Einrichtung erreichte Betrag, um den der tatsächliche Bundesanteil vom schlüsselgerechten
Bundesanteil abweicht, wird ab dem Jahr 2024 in sieben gleichmäßigen Schritten zu Lasten des Landesanteils zurückgeführt.
Die Länder gewähren den Einrichtungen Zuwendungen zur institutionellen Förderung. Die Förderung des Bundes erfolgt durch
zweckgebundene Zuweisungen an die Sitzländer.
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 0 T€.
- 83 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
632 02
-165
Vollzug des Meeresbodenbergbaugesetzes (MBergG) durch das
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
40
40
40
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Erstattungen für
Amtshandlungen nach dem Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus
fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Das Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus (MBergG) vom 6. Juni 1995
(BGBl. I S. 782) wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
als einem vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt.
Gemäß dem mit dem Land geschlossenen Verwaltungsabkommen ist der Bund
zur Erstattung der für die Durchführung des Gesetzes anfallenden
Verwaltungskosten des Landesamtes an das Land Niedersachsen verpflichtet. Die für
Amtshandlungen nach dem MBergG aufkommenden Verwaltungsgebühren sowie nach
den Bußgeldvorschriften des Gesetzes verhängte Bußgelder stehen dem Bund
zu.
632 03
-860
Erstattung aus Zuweisungen an die Länder zur Umsetzung von
Maßnahmen im Rahmen der Reserve für die Anpassung an den Brexit (BAR)
und Rückerstattung an die KOM
-
-
-
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Rückzahlungen der Länder fließen den Ausgaben zu.
683 07
-634
Zuschussprogramm für energieintensive Unternehmen 200
200
1 000
-378
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückforderungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zinsen fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen auch Billigkeitsleistungen nach § 53 BHO gewährt
werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration bzw.
-evaluierung sowie für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
685 01
-165
Mitwirkung an übergreifenden Strategien und Vorhaben für innovative
Energieerzeugungstechnologien
10 900
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 10 800 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 900 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 100 T€
686 01
-165
Zukunft der Industrie 2 566
1 766
484
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 898 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 773 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 375 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 750 T€
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe von 800 T€ der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0910.
- 84 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch zu Titel 686 01
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Studien, Gutachten,
Begleitforschung, Fachveranstaltungen und Fachinformationen geleistet werden.
686 02
-045
Entschädigungen an Unternehmen für das Abstellen von Fachpersonal
nach dem Postgesetz (PostG)
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Epl. 09.
Ausgaben für Investitionen
882 01
-165
Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Mitgliedseinrichtungen
der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e. V. (WGL)
5 457
5 316
1 754
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
632 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Dies gilt, wenn und soweit das zuwendungsgebende Sitzland seinen
Finanzierungsanteil ebenfalls überjährig zur Verfügung stellt.
Erläuterungen:
Bis zum 31.12.2025 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 1 746 T€.
WGL-Einrichtungen: Zusammenstellung siehe Erläuterungen zu Tit. 632 01.
892 01
-691
Flankierung von Maßnahmen zur Ansiedlung und zum Erhalt der
Produktion von kritischen Arzneimitteln in Deutschland
49 609
49 856
-
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
Erläuterungen:
Die Bundesregierung beabsichtigt, sich mit einem Beitrag in Höhe von insgesamt
bis zu 200 Mio. Euro an Maßnahmen zur Sicherstellung der
Versorgungssicherheit mit kritischen Arzneimitteln zu beteiligen. Aus dem Ansatz können auch
Ausgaben für die Administration bzw. Evaluierung der Maßnahme sowie für Studien,
Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
892 05
-313
COVID-19-Programm: Förderung infektionsschutzgerechter
raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen)
-
-
2 000
316
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus Rückforderungen ausgezahlter Zuwendungen und
Zuweisungen wegen Rücknahme bzw. Widerruf von
Zuwendungsbescheiden und Zuweisungsschreiben, aus Zinsen und aus Rückforderungen
nach Verwendungsnachweisprüfung fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
- 85 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Besondere Finanzierungsausgaben
972 01
-880
Globale Minderausgabe -43 017
-58 769
-
972 06
-880
Globale Minderausgabe Effizienzmaßnahmen -36 000
-
-
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(385)
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Pandemievorsorge und -bewältigung (2 922)
(10 809)
(2 185)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Fachinformationen, Ergebnisse von Studien und Gutachten sowie Filtervlies,
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bzw. Testausstattungen gegen
ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
683 12
-045
Pandemievorsorge / Nationale Reserve Gesundheitsschutz 33
82
2 185
220
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
683 13
-045
Produktion und Entwicklung von Hilfsstoffen für mRNA-Therapeutika 2 889
6 941
7 363
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für die Programmadministration sowie
für Studien, Gutachten und Sachverständige geleistet werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
662 01
-680
Abwicklung von Altprogrammen
488
121
683 04
-680
Entschädigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz
-
2
683 05
-692
Maßnahmen zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes
Kohleregionen
-
126 423
683 11
-045
Innovation Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
3 786
3 457
- 86 -
0910 Sonstige Bewilligungen
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Noch gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
697 01
-680
Ausgaben im Zusammenhang mit Antidumpingzöllen und
Antisubventionsverfahren
1 951
32
- 87 -
Sonstige Bewilligungen 0910
Vorbemerkung
In Kapitel 0911 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für
den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie zentral veranschlagt. Einen Schwerpunkt hierbei
bildet der Bereich Versorgung: In der Titelgruppe 57
veranschlagt sind die Einnahmen und Ausgaben der
Versorgungsberechtigten, deren Versorgungsanspruch auf dem Gesetz
über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung, dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der
Parlamentarischen Staatssekretäre, dem Gesetz über die Versorgung
der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf
einem Vertrag mit dem Bund beruht. Die Zuführungen an
die Versorgungsrücklage und die Zuweisungen an den
Versorgungsfonds sind in gesonderten Titeln ebenfalls in diesem
Kapitel etatisiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie als oberste Bundesbehörde ist bei Kapitel 0912
veranschlagt.
Nachgeordnete Dienststellen sind:
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (Kapitel 0913),
die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Kapitel
0914),
die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
(Kapitel 0915),
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Kapitel
0916),
das Bundeskartellamt (Kapitel 0917) sowie
die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Kapitel 0918).
Rechtsgrundlagen und Aufgaben der Dienststellen sind bei
den einzelnen Kapiteln in den Vorbemerkungen kurz
dargestellt.
Überblick zum Kapitel 0911
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - 28
Übrige Einnahmen.................................................. 270 270 - 96
Gesamteinnahmen.................................................. 270 270 - 124
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 305 970 286 544 +19 426 30 291 016
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 26 128 22 892 +3 236 18 262 15 843
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 106 565 82 366 +24 199 412 91 939
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 438 663 391 802 +46 861 18 704 398 798
davon flexibilisiert.................................................... 163 575 133 478 +30 097 18 704 138 920
davon nicht flexibilisiert........................................... 275 088 258 324 +16 764 259 878
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 800
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 1 200
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 600
- 88 -