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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1601 Umweltschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)

dip / haushalt 15.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026).

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Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1601 Umweltschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare) 1601 Umweltschutz Ausgaben des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" (Kapitel 6093): 1 897 Mio. Euro. Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität erfolgt in 2026 eine Zuweisung an den Klima- und Transformationsfonds in Höhe von 10 Mrd. Euro. Überblick zum Kapitel 1601 Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Veränderung gegenüber 2025 1 000 € Ausgabereste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 58 335 57 576 +759 53 345 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 58 335 57 576 +759 53 345 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 79 392 78 889 +503 2 400 75 691 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 99 546 114 713 -15 167 6 896 118 561 Ausgaben für Investitionen...................................... 58 500 68 700 -10 200 54 104 72 958 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 237 438 262 302 -24 864 63 400 267 210 davon nicht flexibilisiert........................................... 237 438 262 302 -24 864 63 400 267 210 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026 Verpflichtungsermächtigung.................................... 386 981 davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 129 518 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 114 870 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 88 593 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 47 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 500 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 500 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 000 - 7 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -332 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 8 170 124 01 -332 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 77 77 - Erläuterungen: Einnahmen aus Dienstwohnungen. 129 01 -332 Erlöse aus dem Verkauf von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag zugunsten des Umweltschutzes - - 97 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Verwendungsauflage der Drittmittelgeber zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 04. 132 01 -332 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 5 5 - Erläuterungen: Wertausgleich für Gegenstände, die ganz oder teilweise aus nicht rückzahlbaren Bundeszuwendungen nach § 44 BHO beschafft wurden. 132 02 -332 Erlöse aus der Veräußerung von Emissionsberechtigungen zur Refinanzierung der Deutschen Emissionshandelsstelle 56 253 55 494 45 078 Erläuterungen: Die Einnahmen dienen der Refinanzierung der Deutschen Emissionshandelstelle im UBA. Die hierfür anfallenden Ausgaben sind bei Kapitel 1613 und 1611 veranschlagt. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (1) Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 05. - 8 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -332 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 8 744 9 393 8 411 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Internationales Kompetenzzentrum Nachhaltige Chemie............... 3 248 2. Zentrum für Ressourceneffizienz..................................................... 3 796 3. Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie........................................... 200 4. Maßnahmen nach dem Strukturstärkungsgesetz............................ - 5. Nationale Meeresstrategie.............................................................. 500 6. Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassungs-Verordnung.................... 1 000 Zusammen............................................................................................ 8 744 Zu 4.: Hier werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) verausgabt. 532 05 -332 Internationale Zusammenarbeit 9 982 8 582 400 13 928 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 611 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 529 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 889 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 193 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1601. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. 4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 6. Erstattungen Dritter zum Ausgleich von Konferenzveranstaltungskosten fließen den Ausgaben zu. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 9 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 532 05 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Allgemeine Maßnahmen der Internationalen Zusammenarbeit...... 7 342 2. Europäische Umweltschutzinitiative................................................ 2 640 Zusammen............................................................................................ 9 982 Zu 1. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (insbesondere EU, Europarat, UNO, ECE, UNESCO, OECD, WHO), mit anderen Staaten und mit ausländischen Sachverständigen umfasst im Wesentlichen: 1. Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen, technischen Erfahrungen, Daten und Veröffentlichungen einschließlich der hierfür notwendigen Übersetzungsarbeiten, 2. Abstimmung der Forschung, 3. Konferenzen und Seminare. Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der Bundesverwaltung sowie für die Vorbereitung der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Im begrenzten Umfang dürfen auch Ausgaben der Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen und bilateralen Gremien geleistet werden. Dem Ansatz fließen Erstattungen Dritter zum Ausgleich von Konferenzveranstaltungskosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 300 T€ zu. Auf Gegenseitigkeit können auch Ausgaben für den Aufenthalt gezahlt werden. Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reisen gezahlt werden. Dies gilt auch für Staaten in Mittel- und Osteuropa, soweit sie im Einzelfall nicht über ausreichende Devisen verfügen. Zu 2. Die Maßnahmen dienen: 1. der Stärkung der Zusammenarbeit und dem umweltpolitischen Dialog zwischen Deutschland und den anderen europäischen Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes, 2. dem Kapazitätsaufbau sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich des Umweltschutzes zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus Deutschland und anderen europäischen Staaten, 3. dem Kapazitätsaufbau in EU-Mitgliedstaaten zur verbesserten Implementierung der EU-Umweltschutzgesetzgebung, 4. der Unterstützung von Transformationsprozessen im Übergang zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und emissionsarmen Wirtschaft und Gesellschaft in europäischen Staaten, 5. der grenzüberschreitenden umweltpolitischen Bildungsarbeit, der Einbeziehung der Jugend und des umweltwissenschaftlichen Nachwuchses sowie dem besseren Verständnis der deutschen Umweltschutzpolitik im europäischen Ausland. 533 02 -332 Programm zur Überwachung deutscher und grenzüberschreitender Fluss- und Küstengewässer 5 815 5 815 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. Erläuterungen: Mit dem Messprogramm zur Überwachung der Gewässergüte grenzüberschreitender Flüsse und von Küstengewässern erfüllt die Bundesrepublik Deutschland ihre Aufgaben aus internationalen Übereinkommen und nationalen Verpflichtungen. Das Programm umfasst: Übereinkommen zum Schutz von Rhein, Donau, Oder, Mosel, Saar und Elbe vor Verunreinigungen und zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Land aus. Verpflichtungen aus dem Internationalen Hydrologischen Programm der UNESCO. Unterstützung der Berichterstattung zu europäischen Richtlinien. - 10 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 533 02 Beratungs- und Modellierungsdienst zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) mit wichtigen Aufgaben zur Planung und Evaluierung des NHWSP und Instrumenten zur fachlichen Bund/Länder-Koordinierung und Bundesmittelpriorisierung gemäß GAK-Rahmenplan, Förderbereich 7, Maßnahme A. 2.0 Präventiver Hochwasserschutz im Rahmen des NHWSP. Durchführung der Routineprobenahme „Schwebstoffe“ für die Umweltprobenbank des Bundes. Etablierung und Betrieb eines Nationalen Niedrigwasserinformationssystems. Aufbau und Betrieb des NTS-Datenportals (Non-Target-Screening) ab 2024. Mit der Durchführung des Messprogramms ist die Bundesanstalt für Gewässerkunde beauftragt. 533 03 -332 Betrieb der Umweltprobenbank 6 857 6 857 5 088 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 750 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 750 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 812 03. 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 47 994 48 242 2 000 48 264 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 45 486 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 708 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 778 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1613 Tgr. 01. 4. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01. 5. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 02. 6. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01. 7. Die Erläuterungen zu Nr. 3 und 4 sind verbindlich. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 11 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 544 01 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ressortforschungsplan Umwelt....................................................... 46 768 2. Potentialstudie Wasserkraftwerke................................................... - 3. Potentialanalyse für die Inwertsetzung von Gruben-, Grund- und Oberflächenwässern in Deutschland vorgesehen........................... 760 4. Forschungsprojekt Plastikrecycling mit Enzymen........................... 466 Zusammen............................................................................................ 47 994 Zu 1.: Ressortforschungsplan Umwelt umfasst die Themen: - Übergreifende Fragen der Umweltpolitik und des Umweltrechts/ Gesellschaftlicher Dialog / internationaler Umweltschutz - Anpassung an die Auswirkung des Klimawandels / Umweltaspekte Klimaschutz, Energie - Ressourceneffizienz / Kreislaufwirtschaft - Umwelt und Wirtschaft, Umwelt und Soziales - Nachhaltige Produktpolitik - Grundwasser-, Gewässer-, Boden- und Meeresschutz - Umweltanforderungen an die Verkehrswende / Lärmschutz / Luftreinhaltung / Umweltfreundliche Technologien - Umwelt und Gesundheit, Stoffliche Risiken - Urbaner Umweltschutz – nachhaltiges Flächenmanagement Die Ausgaben dienen dazu, den Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet des Umweltschutzes, der aus den Fachaufgaben erwächst, durch externe Zuarbeit zu decken (z. B. in der Form von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt. Die zur Deckung von Mehrausgaben bei Kapitel 1613 Tgr. 01 vorgesehenen Mittel (Haushaltsvermerk Nr. 2) können nach dessen Maßgaben vom UBA für Eigenforschungsvorhaben einschließlich Personal- und Sachkosten verwendet werden. Zur Durchführung von Vorhaben sind vorgesehen: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. Zuwendungen. In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlaufforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, Evaluation, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -332 Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 38 571 38 571 27 251 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 41 961 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 488 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 045 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 428 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. - 12 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 685 04 -332 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes 11 915 11 585 2 465 12 811 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 297 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 832 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 759 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 706 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 1.3, 2.2 und 2.4 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2.2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 129 01. 3. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Kommission "Reinhaltung der Luft im VDI und DIN" (KRdL)....... 65,86 100,00 1 687 1 637 1 587 - aus Kap. 1601 Tit. 685 04 1.3 Deutscher Naturschutzring e. V................................................... 68,74 100,00 2 381 2 281 2 281 - aus Kap. 1601 Tit. 685 04 Zusammen................................................................................................. 4 068 3 918 3 868 - Summe Tit. 685 04................................................................................... 4 068 3 918 3 868 Projektförderung 2.1 Unterstützung der Normungstätigkeit.......................................... (2 514) (2 314) (2 191) 2.1.1 Normenausschuss "Akustik, Lärmminderung und Schwingungsverhalten in DIN und VDI"............................................................ 406 440 398 2.1.2 Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN................................. 210 208 176 2.1.3 Normenausschuss "Grundlagen des Umweltschutzes".............. 322 341 309 2.1.4 Gremienübergreifende Normungsarbeiten.................................. 120 130 96 2.1.5 Normenausschuss "Landwirtschaft"............................................ 20 24 16 2.1.6 Normenausschuss "Wasserwesen"............................................. 421 349 361 2.1.7 Normausschuss "Bauwesen"...................................................... 74 58 52 2.1.9 Koordinierungsstelle "Normung" der Umweltverbände (KNU).... 290 279 270 2.1.10 Normenausschuss "Kunststoffe"................................................. 83 79 66 2.1.11 Normenausschuss "Kältetechnik"................................................ 23 28 17 2.1.12 Normenausschuss "Materialprüfung" (NMP) Brennstoffe (Sekundärbrennstoffe)...................................................................... 6 8 6 2.1.13 Förderung des Normungsprozesses durch Bundespreis Ecodesign.............................................................................................. 269 270 270 2.1.14 Förderung des Normungsprozesses durch Vergabe eines Preises für nachhaltige Filmproduktion.............................................. 70 100 154 2.1.15 Förderung europäischer/internationaler Normungs-/ Standardisierungsarbeit durch DIN............................................................. 200 - - 2.2 Umweltschutzprojekte einschließlich Projekte mit Chemikalienbezug und Naturschutzprojekte von Verbänden und Vereinen... 5 183 5 083 5 009 2.4 Förderung von Projekten im Bereich Umwelt und Bauen............ 150 270 1 743 Zusammen................................................................................................. 7 847 7 667 8 943 - 13 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 685 04 Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2026 1 000 € Soll 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Insgesamt.................................................................................................. 11 915 11 585 12 811 - Summe Tit. 685 04................................................................................... 11 915 11 585 12 811 Zu 1. : Die Kommission "Reinhaltung der Luft im VDI und DIN" unterstützt das BMUKN bei der Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der Reinhaltung der Luft im Sinne von § 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Kommission stellt den Stand von Wissenschaft und Technik in freiwilliger Selbstverantwortung und gemeinsam mit allen Beteiligten (Behörden, Wissenschaft und Industrie) fest und setzt sie in Richtlinien und technischen Normen um. Diese fließen in die Gesetzgebung und die Tätigkeit der Exekutive ein und werden als DIN-Normenentwürfe in die europäische und die internationale Normungsarbeit eingebracht. Zu 1.3 : Der Deutsche Naturschutzring e. V. ist die Dachorganisation für ca. 100 Umwelt- und Naturschutzverbände. Ihm obliegt die Aufgabe, deren Arbeit auf diesem Gebiet zu koordinieren und die Verbindung zur Bundesregierung zu pflegen. Zu 2.2 : Durch Zuwendungen sollen Maßnahmen von Verbänden und Vereinen gefördert werden, die geeignet sind, das Umwelt- und Naturschutzbewusstsein breiter Schichten der Bevölkerung zu stärken und Sachverstand in Umwelt- und Naturschutzfragen auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln. Hierzu gehören insbesondere Projekte des Umweltschutzes einschließlich Projekte mit Chemikalienbezug und des Naturschutzes zu wichtigen aktuellen Schwerpunktthemen. 686 01 -332 Reparieren statt Wegwerfen 2 000 4 000 - Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 686 02 -332 Förderung der künstlichen Intelligenz 4 000 18 104 2 800 27 563 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03. Erläuterungen: 1. Es werden Vorhaben zur Umsetzung der "Strategie Künstliche Intelligenz (KI)", insbesondere zur Förderung der Entwicklung und Anwendung von KI- Leuchtturmprojekten, der Initiative "Ressourceneffiziente KI" mit dem Green- AI Hub Mittelstand sowie das "Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl" mit den KI-Ideenwerkstätten für Umweltschutz finanziert und im Rahmen des Fünf-Punkte-Programms "Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima" umgesetzt. 2. Zur Durchführung der unter 1. genannten Vorhaben sind vorgesehen: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. Zuwendungen. In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlauf- und Begleitforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, Evaluation, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet werden. 3. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. - 14 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 02 Weniger wegen Auslaufens zeitlich befristeter Mittel. 686 03 -332 Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz - - 1 000 3 015 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 02. 686 04 -332 Förderung digitaler Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - - 621 7 615 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. Erläuterungen: Es werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) verausgabt. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 686 05 -332 Nationale Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme - - 10 45 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 ESF-Förderprojekte 2014 - 2020............................................. 1. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 15 412 15 402 - 10 - - 2. Finanzierungsanteil der EU..................................................... 16 107 16 107 - - - - Zusammen.................................................................................... 31 519 31 509 - 10 - - - 15 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 686 05 Gefördert wird im Sinne des Operationellen Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds die arbeitsmarktbezogene Maßnahme im Rahmen der ESF- Bundesprogramme "Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung" in der ESF- Förderperiode 2014 - 2020. In den Ansätzen sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation des ESF-Bundesprogramms mitveranschlagt. Zu Spalte 2 Nr. 1: Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel i. H. v. 1 479 000 Euro hinzuzurechnen. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 687 01 -332 Beiträge an internationale Organisationen 20 620 20 013 18 985 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€ Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung in Koblenz.............. - 383 - 383 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz des Rheins gegen Verunreinigung 2. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigungen........ 47,50 185 - 185 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz von Mosel und Saar gegen Verunreinigungen 3. Sekretariat zum OSPAR-Übereinkommen ............................... 16,05 295 GBP 356 - 356 Zusätzlich für Sonderhaushalt "ICES"....................................... 20,26 238 DKK 32 - 32 Zusätzlich für Sonderhaushalt "QSR"....................................... - 22 - 22 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Meeresschutz Nordostatlantik 4. Ständiges Sekretariat der Internationalen Maaskommission.... 14,30 72 - 72 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Maas 5. Sekretariat des Helsinki-Übereinkommens............................... 9,25 217 - 217 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes 6. Beitrag für das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen...................................................... 6,36 364 USD 350 - 350 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Ozonschicht 7. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe......................................................................... 66,70 490 - 490 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Elbe - 16 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 8. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen................................ 39,75 727 PLN 170 - 170 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Oder gegen Verunreinigung 9. Beitrag für das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung....................................................................... 10,70 452 USD 435 - 435 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Kontrolle über Transport gefährlicher Abfälle 10. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau..................................................................... 8,33 136 - 136 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Donauschutz 11. Beitrag für das Sekretariat des Globalen Rahmenwerks für Chemikalien.............................................................................. 7,12 149 - 149 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit 12. VN-Umweltfonds....................................................................... - 7 420 942 8 362 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Finanzierung der im Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) festgelegten Aktivitäten sowie Beitrag für UNEP-Kursus "Environmental Management for Developing Countries 13. Beitrag für das Europäische Zentrum für Umwelt und Gesundheit der WHO in Bonn....................................................... - - 3 423 3 423 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Umwelt und Gesundheit 14. Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht............ 6,36 77 USD 74 - 74 Rechtsgrundlage: Vertragsgesetz Zweck: Schutz vor negativen Effekten aus der Beeinträchtigung der Ozonschicht 15. Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention.............................. - 65 - 65 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Alpen 16. Beitrag für das Stockholmer Übereinkommen (POPs Übereinkommen)................................................................................... 8,02 551 USD 530 - 530 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz vor gefährlichen Stoffen 17. Beitrag für das Rotterdamer Übereinkommen (PIC Übereinkommen)................................................................................... 7,65 287 USD 276 - 276 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz vor gefährlichen Stoffen 18. Überführung der Finanzierung des UNEP International Panel on Recources............................................................................ - 100 - 100 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Erhöhung der Ressourceneffizienz entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie 19. UNEP Life Cycle Initiative......................................................... - 20 - 20 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der einheitlichen Ausgestaltung und verstärkten Anwendung von Lebenszyklusanalysen (Ökobilanzen) zur ökologischen Optimierung von Produkten und Prozessen sowie Verbesserung der Entscheidungsbasis für umweltpolitische Maßnahmen. - 17 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 20. Beitrag für das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber......................................................................................... 9,90 422 - 422 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz vor Quecksilber 21. UNECE-Konvention.................................................................. 17,70 442 USD 425 - 425 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Messprogramme für weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen 22. Chemikalienprogramm der OECD............................................ - 203 42 245 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Chemikalienprogramm 23. Projekt der WHO im Bereich Umwelt und Gesundheit............. - - 250 250 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Umweltschutzprojekte der Weltgesundheitsorganisation 24. Programm über die Sicherheit chemischer Stoffe (IPCS) der WHO......................................................................................... - - 126 126 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: IPCS-Programm der Weltgesundheitsorganisation 25. Green Action Programme für Mittel- und Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien bei der OECD......................................... - - 200 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: OECD-Umweltaktionsprogramm 26. Special Programme zur Unterstützung des strategischen Ansatzes für ein internationales Chemikalienmanagement.......... - - 200 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit 27. Zusammenarbeit mit den Sekretariaten zum Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen zum Kapazitätsaufbau unter Nutzung von Synergien............................................................. - - 100 100 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit 28. Beitrag zum PRTR-Protokoll..................................................... - - 26 26 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Informationen über die Schadstofffreisetzung aus Industrieanlagen 29. Aerosol, Clouds and Trace Gases Research Infrastructure (ACTRIS).................................................................................. - 2 386 - 2 386 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Untersuchung von Luftschafstoffen und kurzlebigen Treibhausgasen 30. Beitrag an das Circular & Fair ICT Pact Sekretariat der Niederlande.................................................................................... - 15 - 15 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: 31. Beitrag an Institut der Vereinten Nationen für Ausbildung und Forschung (UNITAR)................................................................. - - 200 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: 32. Sekretariat der Genfer Luftreinhaltekonvention........................ - - 60 60 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: 33. UNECE Aarhus-Konvention...................................................... - 60 USD - 58 58 34. Espoo-Konvention..................................................................... - 60 USD - 58 58 - 18 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 35. Sonstige.................................................................................... - 2 - 2 Zusammen........................................................................................ 14 935 5 685 20 620 Differenzen durch Rundung möglich 687 06 -332 Internationaler Umweltschutz - Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere 20 000 20 000 19 300 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 550 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 550 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein. 3. Zinssubventionen dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 3 BHO) ausgezahlt werden. Erläuterungen: Es werden quellenbezogene Programme, Maßnahmen, Projekte und Investitionen über den Lebenszyklus von Plastikprodukten und Alternativen in den Bereichen nachhaltiger Konsum und Produktion, Abfallvermeidung sowie Abfallmanagement zur Verringerung von vorrangig landseitigem Eintrag von Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) gefördert. Im Zusammenhang damit umfasst dies auch Wissenstransfer, Kapazitätsaufbau und Kampagnen, die der Bildung eines institutionellen und öffentlichen Rahmens in den Zielregionen dienen. Zielregionen sind Gebiete, die für den weltweit größten Teil des Eintrags von Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) verantwortlich sind, und umfassen an Land die Einzugsgebiete von eintragsstarken Flüssen und Küstenregionen sowie seeseitige Eintragsschwerpunkte, bei denen sich ein geographischer Bezug (z.B. über Landeszugehörigkeiten bzw. Flaggenstaaten) herstellen lässt. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 687 87 -332 Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens sowie den weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten 2 440 2 440 1 976 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 273 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 133 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 164 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 976 T€ Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. - 19 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 687 87 Erläuterungen: Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung im Institutionenaufbau der neuen EU- Mitglieder sowie in der Angleichung der Umweltstandards in den EECCA- und Westbalkanstaaten sowie der MENA-Region. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen erforderlichen Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Ausgaben für Investitionen 812 03 -332 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen zum Betrieb der Umweltprobenbank 200 200 211 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 140 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 60 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 40 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 40 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 533 03. 883 03 -332 Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen - - 16 165 Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Bei dem Titel werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) verausgabt. 892 01 -332 Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen 32 300 33 000 3 000 20 526 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 43 392 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 197 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 995 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 02. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 02. Erläuterungen: Durch Demonstrationsprojekte im großtechnischen Maßstab soll aufgezeigt werden, in welcher Weise Anlagen einem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen angepasst und fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen eingesetzt sowie umweltverträgliche Produkte und umweltschonende Substitutionsstoffe hergestellt und angewandt werden können. Eine angemessene Beteiligung der Betreiber der Anlagen bzw. Anwender fortschrittlicher Verfahren wird vorausgesetzt. Die Förderung erfolgt durch Zinszuschüsse und durch Investitionszuschüsse. - 20 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € Noch zu Titel 892 01 Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 892 02 -332 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur 11 000 11 500 500 12 160 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 021 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 121 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 900 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. Erläuterungen: Es werden Projekte deutscher Unternehmen und Organisationen gefördert, um Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technisches Knowhow in Ländern mit Unterstützungsbedarf zu verbreiten. Dadurch wird ein Beitrag geleistet, die Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Umweltstandards zu befördern und die notwendigen Rahmenbedingungen und Strukturen für einen Export von Technologien mit Umweltnutzen zu schaffen (z. B. in den BMUKN-Kompetenzbereichen Kreislaufwirtschaft, (Ab-)Wasserwirtschaft oder Querschnittstechnologien). Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 892 04 -332 Investitionen zum klimawandelgerechten Hochwasserschutz und zur klimawandelgerechten Wasserversorgung - - 3 000 2 165 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Modellprojekte zum Hochwasserschutz bei tidebeeinflussten Binnengewässern................................................................................. - 2. Klimawandelgerechte Instandsetzung der Talsperre Steina........... - Zusammen............................................................................................ - Zu 1.: Die Ausgaben dienen der Finanzierung von Modellprojekten im Bereich des Hochwasserschutzes an Binnengewässern, die im Einflussbereich der Tide liegen. Der Bund wirkt hier über die Förderung von Modellvorhaben an Fördermaßnahmen von Ländern und Kommunen mit. Zu 2.: Wasserversorgung in Deutschland unter Vorzeichen des Klimawandels setzt die vorhandene Aufbereitungsinfrastruktur unter erheblichen Anpassungsdruck, um langfristig eine gleichbleibend hohe Wasserqualität gewährleisten zu können. Der Bund wirkt hier an der klimawandelgerechten Instandsetzung der Talsperre Steina mit, um mit Hilfe modernster und hochwirksamer Filteranlagen die Wasserversorgung auch zukünftig sicherstellen zu können. - 21 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2026 1 000 € Soll 2025 Reste 2025 1 000 € Ist 2024 1 000 € 892 05 -332 Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee 15 000 24 000 44 406 20 244 Verpflichtungsermächtigung..................................................... 182 000 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 62 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 35 000 T€ Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 893 01 -332 Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND- Umwelthaus Neustädter Bucht - - 3 198 174 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2024 1 000 € Bewilligt 2025 1 000 € Nach 2025 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2026 1 000 € Vorbehalten für 2027 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND-Umwelthaus Neustädter Bucht..................................... 4 000 802 - 3 198 - - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (3 991) - 22 - 1601 Umweltschutz Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die bei Titel 891 01 veranschlagten Ausgaben dienen der Finanzierung der Endlagerung radioaktiver Abfälle und der Durchführung des Standortauswahlverfahrens. Die bei Titel 891 02 veranschlagten Ausgaben dienen der Finanzierung der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle (jeweils SDG 3 und 6). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Während den Betreibern der Kernkraftwerke auch zukünftig die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle obliegt, steht der Bund in der Verantwortung für die Finanzierung der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus Errichtungen, Betrieb und Stilllegung der Kernkraftwerke (Leistungsreaktoren) und der Endlagerung aller radioaktiven Abfälle. Die Finanzierungslast für die radioaktiven Abfälle aus Leistungsreaktoren ist von den Betreibern auf den Bund übergegangen. Hierzu haben die Betreiber den gemäß Entsorgungsfondsgesetz festgesetzten Betrag in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) eingezahlt. Die veranschlagten Mittel tragen wesentlich zum Erreichen der SDGs 3 und 6 und damit zu Verbesserungen in den Transformationsbereichen "Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" sowie "Schadstofffreie Umwelt" der DNS bei. Endlagerung und Standortauswahlverfahren Mit Wirkung vom 25. April 2017 hat der Bund der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Wahrnehmung folgender Aufgaben nach Atomgesetz übertragen: 1. die Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad, 2. die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM), 3. sowie den Betrieb, die Rückholung der Abfälle und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Mit Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes ist die BGE zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes geworden. Als Vorhabenträgerin hat sie die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren durchzuführen und die Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von ihr vorgenommenen Maßnahmen zu informieren. Die Aufgabe umfasst auch den Rückbau des Bergwerks Gorleben. Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen des Standortauswahlgesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Zwischenlagerung Der Bund hat nach § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz eine bundeseigene Gesellschaft gegründet, die bis zum Jahr 2020 in Stufen die zentralen und dezentralen Zwischenlager der Energieversorgungsunternehmen übernommen hat. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat hierfür die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) errichtet. Der Bund ist alleiniger Gesellschafter. - 23 - Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle

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