Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1601 Umweltschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Kapitel 1601 Umweltschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)
1601 Umweltschutz
Ausgaben des Sondervermögens "Infrastruktur und
Klimaneutralität" (Kapitel 6093): 1 897 Mio. Euro.
Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
erfolgt in 2026 eine Zuweisung an den Klima- und
Transformationsfonds in Höhe von 10 Mrd. Euro.
Überblick zum Kapitel 1601
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 58 335 57 576 +759 53 345
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 58 335 57 576 +759 53 345
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 79 392 78 889 +503 2 400 75 691
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 99 546 114 713 -15 167 6 896 118 561
Ausgaben für Investitionen...................................... 58 500 68 700 -10 200 54 104 72 958
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 237 438 262 302 -24 864 63 400 267 210
davon nicht flexibilisiert........................................... 237 438 262 302 -24 864 63 400 267 210
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2026
Verpflichtungsermächtigung.................................... 386 981
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 129 518
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 114 870
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 88 593
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 47 000
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 3 000
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 500
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 500
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 000
- 7 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-332
Vermischte Einnahmen 2 000
2 000
8 170
124 01
-332
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 77
77
-
Erläuterungen:
Einnahmen aus Dienstwohnungen.
129 01
-332
Erlöse aus dem Verkauf von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag
zugunsten des Umweltschutzes
-
-
97
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Verwendungsauflage der
Drittmittelgeber zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 04.
132 01
-332
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 5
5
-
Erläuterungen:
Wertausgleich für Gegenstände, die ganz oder teilweise aus nicht rückzahlbaren
Bundeszuwendungen nach § 44 BHO beschafft wurden.
132 02
-332
Erlöse aus der Veräußerung von Emissionsberechtigungen zur
Refinanzierung der Deutschen Emissionshandelsstelle
56 253
55 494
45 078
Erläuterungen:
Die Einnahmen dienen der Refinanzierung der Deutschen Emissionshandelstelle
im UBA. Die hierfür anfallenden Ausgaben sind bei Kapitel 1613 und 1611
veranschlagt.
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(1)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: 532 05.
- 8 -
1601 Umweltschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 02
-332
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 8 744
9 393
8 411
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
544 01.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Internationales Kompetenzzentrum Nachhaltige Chemie............... 3 248
2. Zentrum für Ressourceneffizienz..................................................... 3 796
3. Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie........................................... 200
4. Maßnahmen nach dem Strukturstärkungsgesetz............................ -
5. Nationale Meeresstrategie.............................................................. 500
6. Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassungs-Verordnung.................... 1 000
Zusammen............................................................................................ 8 744
Zu 4.:
Hier werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur
Stärkung der Kohleregionen) verausgabt.
532 05
-332
Internationale Zusammenarbeit 9 982
8 582
400
13 928
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 611 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 529 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 889 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 193 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 1601.
3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit.
981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01.
4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
Kap. 1604 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05.
5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604
Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05.
6. Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten fließen den Ausgaben zu.
7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 9 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 532 05
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Allgemeine Maßnahmen der Internationalen Zusammenarbeit...... 7 342
2. Europäische Umweltschutzinitiative................................................ 2 640
Zusammen............................................................................................ 9 982
Zu 1.
Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (insbesondere EU,
Europarat, UNO, ECE, UNESCO, OECD, WHO), mit anderen Staaten und mit
ausländischen Sachverständigen umfasst im Wesentlichen:
1. Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen, technischen
Erfahrungen, Daten und Veröffentlichungen einschließlich der hierfür notwendigen
Übersetzungsarbeiten,
2. Abstimmung der Forschung,
3. Konferenzen und Seminare.
Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der
Bundesverwaltung sowie für die Vorbereitung der Zusammenarbeit innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Im begrenzten Umfang dürfen auch
Ausgaben der Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen und
bilateralen Gremien geleistet werden.
Dem Ansatz fließen Erstattungen Dritter zum Ausgleich von
Konferenzveranstaltungskosten in Höhe von voraussichtlich bis zu 300 T€ zu.
Auf Gegenseitigkeit können auch Ausgaben für den Aufenthalt gezahlt werden.
Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reisen gezahlt
werden. Dies gilt auch für Staaten in Mittel- und Osteuropa, soweit sie im
Einzelfall nicht über ausreichende Devisen verfügen.
Zu 2.
Die Maßnahmen dienen:
1. der Stärkung der Zusammenarbeit und dem umweltpolitischen Dialog
zwischen Deutschland und den anderen europäischen Staaten auf dem Gebiet
des Umweltschutzes,
2. dem Kapazitätsaufbau sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im
Bereich des Umweltschutzes zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren
aus Deutschland und anderen europäischen Staaten,
3. dem Kapazitätsaufbau in EU-Mitgliedstaaten zur verbesserten
Implementierung der EU-Umweltschutzgesetzgebung,
4. der Unterstützung von Transformationsprozessen im Übergang zu einer
nachhaltigen, ressourcenschonenden und emissionsarmen Wirtschaft und
Gesellschaft in europäischen Staaten,
5. der grenzüberschreitenden umweltpolitischen Bildungsarbeit, der
Einbeziehung der Jugend und des umweltwissenschaftlichen Nachwuchses sowie dem
besseren Verständnis der deutschen Umweltschutzpolitik im europäischen
Ausland.
533 02
-332
Programm zur Überwachung deutscher und grenzüberschreitender
Fluss- und Küstengewässer
5 815
5 815
-
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
Erläuterungen:
Mit dem Messprogramm zur Überwachung der Gewässergüte
grenzüberschreitender Flüsse und von Küstengewässern erfüllt die Bundesrepublik Deutschland
ihre Aufgaben aus internationalen Übereinkommen und nationalen
Verpflichtungen. Das Programm umfasst:
Übereinkommen zum Schutz von Rhein, Donau, Oder, Mosel, Saar und Elbe vor
Verunreinigungen und zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Land aus.
Verpflichtungen aus dem Internationalen Hydrologischen Programm der
UNESCO.
Unterstützung der Berichterstattung zu europäischen Richtlinien.
- 10 -
1601 Umweltschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 533 02
Beratungs- und Modellierungsdienst zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm
(NHWSP) mit wichtigen Aufgaben zur Planung und Evaluierung des NHWSP und
Instrumenten zur fachlichen Bund/Länder-Koordinierung und
Bundesmittelpriorisierung gemäß GAK-Rahmenplan, Förderbereich 7, Maßnahme A. 2.0
Präventiver Hochwasserschutz im Rahmen des NHWSP.
Durchführung der Routineprobenahme „Schwebstoffe“ für die Umweltprobenbank
des Bundes. Etablierung und Betrieb eines Nationalen
Niedrigwasserinformationssystems.
Aufbau und Betrieb des NTS-Datenportals (Non-Target-Screening) ab 2024.
Mit der Durchführung des Messprogramms ist die Bundesanstalt für
Gewässerkunde beauftragt.
533 03
-332
Betrieb der Umweltprobenbank 6 857
6 857
5 088
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 750 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 750 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
812 03.
544 01
-165
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 47 994
48 242
2 000
48 264
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 45 486 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 14 708 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 15 778 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 13 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit.
981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01.
3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 5 000 T€ zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1613 Tgr. 01.
4. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgenden Titeln
gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit.
544 01.
5. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel
gegenseitig deckungsfähig: 532 02.
6. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604
Tit. 544 01 und Kap. 1605 Tit. 544 01.
7. Die Erläuterungen zu Nr. 3 und 4 sind verbindlich.
8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
- 11 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 544 01
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ressortforschungsplan Umwelt....................................................... 46 768
2. Potentialstudie Wasserkraftwerke................................................... -
3. Potentialanalyse für die Inwertsetzung von Gruben-, Grund- und
Oberflächenwässern in Deutschland vorgesehen........................... 760
4. Forschungsprojekt Plastikrecycling mit Enzymen........................... 466
Zusammen............................................................................................ 47 994
Zu 1.:
Ressortforschungsplan Umwelt umfasst die Themen:
- Übergreifende Fragen der Umweltpolitik und des Umweltrechts/
Gesellschaftlicher Dialog / internationaler Umweltschutz
- Anpassung an die Auswirkung des Klimawandels / Umweltaspekte Klimaschutz,
Energie
- Ressourceneffizienz / Kreislaufwirtschaft
- Umwelt und Wirtschaft, Umwelt und Soziales
- Nachhaltige Produktpolitik
- Grundwasser-, Gewässer-, Boden- und Meeresschutz
- Umweltanforderungen an die Verkehrswende / Lärmschutz / Luftreinhaltung /
Umweltfreundliche Technologien
- Umwelt und Gesundheit, Stoffliche Risiken
- Urbaner Umweltschutz – nachhaltiges Flächenmanagement
Die Ausgaben dienen dazu, den Unterstützungs- und Forschungsbedarf des
BMUKN auf dem Gebiet des Umweltschutzes, der aus den Fachaufgaben
erwächst, durch externe Zuarbeit zu decken (z. B. in der Form von Untersuchungen,
Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben). Die Mittel
werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt.
Die zur Deckung von Mehrausgaben bei Kapitel 1613 Tgr. 01 vorgesehenen Mittel
(Haushaltsvermerk Nr. 2) können nach dessen Maßgaben vom UBA für
Eigenforschungsvorhaben einschließlich Personal- und Sachkosten verwendet werden.
Zur Durchführung von Vorhaben sind vorgesehen:
1. Aufträge an Bundesbehörden,
2. Vergabe öffentlicher Aufträge,
3. Zuwendungen.
In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten,
Vorlaufforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, Evaluation, den wissenschaftlichen
Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen
geleistet werden.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
685 01
-332
Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 38 571
38 571
27 251
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 41 961 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 488 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 13 045 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 12 428 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
- 12 -
1601 Umweltschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
685 04
-332
Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten
des Umweltschutzes und des Naturschutzes
11 915
11 585
2 465
12 811
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 297 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 832 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 759 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 706 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 1.3, 2.2 und 2.4 der Erläuterungen sind
übertragbar.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2.2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe
der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: 129 01.
3. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der
einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des
Bundesministeriums der Finanzen.
Erläuterungen:
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO
1. Kommission "Reinhaltung der Luft im VDI und DIN" (KRdL)....... 65,86 100,00 1 687 1 637 1 587
- aus Kap. 1601 Tit. 685 04
1.3 Deutscher Naturschutzring e. V................................................... 68,74 100,00 2 381 2 281 2 281
- aus Kap. 1601 Tit. 685 04
Zusammen................................................................................................. 4 068 3 918 3 868
- Summe Tit. 685 04................................................................................... 4 068 3 918 3 868
Projektförderung
2.1 Unterstützung der Normungstätigkeit.......................................... (2 514) (2 314) (2 191)
2.1.1 Normenausschuss "Akustik, Lärmminderung und
Schwingungsverhalten in DIN und VDI"............................................................ 406 440 398
2.1.2 Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN................................. 210 208 176
2.1.3 Normenausschuss "Grundlagen des Umweltschutzes".............. 322 341 309
2.1.4 Gremienübergreifende Normungsarbeiten.................................. 120 130 96
2.1.5 Normenausschuss "Landwirtschaft"............................................ 20 24 16
2.1.6 Normenausschuss "Wasserwesen"............................................. 421 349 361
2.1.7 Normausschuss "Bauwesen"...................................................... 74 58 52
2.1.9 Koordinierungsstelle "Normung" der Umweltverbände (KNU).... 290 279 270
2.1.10 Normenausschuss "Kunststoffe"................................................. 83 79 66
2.1.11 Normenausschuss "Kältetechnik"................................................ 23 28 17
2.1.12 Normenausschuss "Materialprüfung" (NMP) Brennstoffe
(Sekundärbrennstoffe)...................................................................... 6 8 6
2.1.13 Förderung des Normungsprozesses durch Bundespreis
Ecodesign.............................................................................................. 269 270 270
2.1.14 Förderung des Normungsprozesses durch Vergabe eines
Preises für nachhaltige Filmproduktion.............................................. 70 100 154
2.1.15 Förderung europäischer/internationaler Normungs-/
Standardisierungsarbeit durch DIN............................................................. 200 - -
2.2 Umweltschutzprojekte einschließlich Projekte mit
Chemikalienbezug und Naturschutzprojekte von Verbänden und Vereinen... 5 183 5 083 5 009
2.4 Förderung von Projekten im Bereich Umwelt und Bauen............ 150 270 1 743
Zusammen................................................................................................. 7 847 7 667 8 943
- 13 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 685 04
Adresse und Bezeichnung
Finanzierungsanteil in Prozent
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
mit ohne
Eigenmittel
1 2 3 4 5 6
Insgesamt.................................................................................................. 11 915 11 585 12 811
- Summe Tit. 685 04................................................................................... 11 915 11 585 12 811
Zu 1. :
Die Kommission "Reinhaltung der Luft im VDI und DIN" unterstützt das BMUKN bei der Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet
der Reinhaltung der Luft im Sinne von § 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Kommission stellt den Stand von Wissenschaft
und Technik in freiwilliger Selbstverantwortung und gemeinsam mit allen Beteiligten (Behörden, Wissenschaft und Industrie) fest und
setzt sie in Richtlinien und technischen Normen um. Diese fließen in die Gesetzgebung und die Tätigkeit der Exekutive ein und
werden als DIN-Normenentwürfe in die europäische und die internationale Normungsarbeit eingebracht.
Zu 1.3 :
Der Deutsche Naturschutzring e. V. ist die Dachorganisation für ca. 100 Umwelt- und Naturschutzverbände. Ihm obliegt die Aufgabe,
deren Arbeit auf diesem Gebiet zu koordinieren und die Verbindung zur Bundesregierung zu pflegen.
Zu 2.2 :
Durch Zuwendungen sollen Maßnahmen von Verbänden und Vereinen gefördert werden, die geeignet sind, das Umwelt- und
Naturschutzbewusstsein breiter Schichten der Bevölkerung zu stärken und Sachverstand in Umwelt- und Naturschutzfragen auch
außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln. Hierzu gehören insbesondere Projekte des Umweltschutzes einschließlich Projekte mit
Chemikalienbezug und des Naturschutzes zu wichtigen aktuellen Schwerpunktthemen.
686 01
-332
Reparieren statt Wegwerfen 2 000
4 000
-
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
686 02
-332
Förderung der künstlichen Intelligenz 4 000
18 104
2 800
27 563
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 03.
Erläuterungen:
1. Es werden Vorhaben zur Umsetzung der "Strategie Künstliche Intelligenz
(KI)", insbesondere zur Förderung der Entwicklung und Anwendung von KI-
Leuchtturmprojekten, der Initiative "Ressourceneffiziente KI" mit dem Green-
AI Hub Mittelstand sowie das "Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl" mit
den KI-Ideenwerkstätten für Umweltschutz finanziert und im Rahmen des
Fünf-Punkte-Programms "Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima"
umgesetzt.
2. Zur Durchführung der unter 1. genannten Vorhaben sind vorgesehen: 1.
Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. Zuwendungen.
In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten,
Vorlauf- und Begleitforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, Evaluation,
den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und
Informationsveranstaltungen geleistet werden.
3. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang
mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten
sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet
werden.
- 14 -
1601 Umweltschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 02
Weniger wegen Auslaufens zeitlich befristeter Mittel.
686 03
-332
Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz -
-
1 000
3 015
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
686 02.
686 04
-332
Förderung digitaler Anwendungen zur Steigerung der
Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen
-
-
621
7 615
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
Erläuterungen:
Es werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur
Stärkung der Kohleregionen) verausgabt.
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
686 05
-332
Nationale Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme -
-
10
45
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit.
686 12.
2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet
werden: Kap. 1106 Tit. 272 02.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden
Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben
verwendet werden.
3. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und
Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
ESF-Förderprojekte 2014 - 2020.............................................
1. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 15 412 15 402 - 10 - -
2. Finanzierungsanteil der EU..................................................... 16 107 16 107 - - - -
Zusammen.................................................................................... 31 519 31 509 - 10 - -
- 15 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 686 05
Gefördert wird im Sinne des Operationellen Bundesprogramms für den
Europäischen Sozialfonds die arbeitsmarktbezogene Maßnahme im Rahmen der ESF-
Bundesprogramme "Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung" in der ESF-
Förderperiode 2014 - 2020.
In den Ansätzen sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h.
Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation
des ESF-Bundesprogramms mitveranschlagt.
Zu Spalte 2 Nr. 1:
Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem
BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete
Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel
i. H. v. 1 479 000 Euro hinzuzurechnen.
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
687 01
-332
Beiträge an internationale Organisationen 20 620
20 013
18 985
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€
Erläuterungen:
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
1. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum
Schutz des Rheins gegen Verunreinigung in Koblenz.............. - 383 - 383
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz des Rheins gegen Verunreinigung
2. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommissionen zum
Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigungen........ 47,50 185 - 185
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz von Mosel und Saar gegen Verunreinigungen
3. Sekretariat zum OSPAR-Übereinkommen ............................... 16,05 295 GBP 356 - 356
Zusätzlich für Sonderhaushalt "ICES"....................................... 20,26 238 DKK 32 - 32
Zusätzlich für Sonderhaushalt "QSR"....................................... - 22 - 22
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Meeresschutz Nordostatlantik
4. Ständiges Sekretariat der Internationalen Maaskommission.... 14,30 72 - 72
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz der Maas
5. Sekretariat des Helsinki-Übereinkommens............................... 9,25 217 - 217
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes
6. Beitrag für das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum
Abbau der Ozonschicht führen...................................................... 6,36 364 USD 350 - 350
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz der Ozonschicht
7. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum
Schutz der Elbe......................................................................... 66,70 490 - 490
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz der Elbe
- 16 -
1601 Umweltschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
8. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum
Schutz der Oder gegen Verunreinigungen................................ 39,75 727 PLN 170 - 170
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz der Oder gegen Verunreinigung
9. Beitrag für das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der
grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und
ihrer Entsorgung....................................................................... 10,70 452 USD 435 - 435
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Kontrolle über Transport gefährlicher Abfälle
10. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum
Schutz der Donau..................................................................... 8,33 136 - 136
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Donauschutz
11. Beitrag für das Sekretariat des Globalen Rahmenwerks für
Chemikalien.............................................................................. 7,12 149 - 149
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit
12. VN-Umweltfonds....................................................................... - 7 420 942 8 362
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Finanzierung der im Umweltprogramm der Vereinten
Nationen (UNEP) festgelegten Aktivitäten sowie Beitrag für
UNEP-Kursus "Environmental Management for Developing
Countries
13. Beitrag für das Europäische Zentrum für Umwelt und
Gesundheit der WHO in Bonn....................................................... - - 3 423 3 423
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz der Umwelt und Gesundheit
14. Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht............ 6,36 77 USD 74 - 74
Rechtsgrundlage: Vertragsgesetz
Zweck: Schutz vor negativen Effekten aus der
Beeinträchtigung der Ozonschicht
15. Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention.............................. - 65 - 65
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Schutz der Alpen
16. Beitrag für das Stockholmer Übereinkommen (POPs
Übereinkommen)................................................................................... 8,02 551 USD 530 - 530
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz vor gefährlichen Stoffen
17. Beitrag für das Rotterdamer Übereinkommen (PIC
Übereinkommen)................................................................................... 7,65 287 USD 276 - 276
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz vor gefährlichen Stoffen
18. Überführung der Finanzierung des UNEP International Panel
on Recources............................................................................ - 100 - 100
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Erhöhung der Ressourceneffizienz entsprechend der
Nachhaltigkeitsstrategie
19. UNEP Life Cycle Initiative......................................................... - 20 - 20
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Förderung der einheitlichen Ausgestaltung und
verstärkten Anwendung von Lebenszyklusanalysen
(Ökobilanzen) zur ökologischen Optimierung von Produkten und
Prozessen sowie Verbesserung der Entscheidungsbasis für
umweltpolitische Maßnahmen.
- 17 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
20. Beitrag für das Übereinkommen von Minamata über
Quecksilber......................................................................................... 9,90 422 - 422
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Schutz vor Quecksilber
21. UNECE-Konvention.................................................................. 17,70 442 USD 425 - 425
Rechtsgrundlage: Gesetz
Zweck: Messprogramme für weiträumige
grenzüberschreitende Luftverunreinigungen
22. Chemikalienprogramm der OECD............................................ - 203 42 245
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Chemikalienprogramm
23. Projekt der WHO im Bereich Umwelt und Gesundheit............. - - 250 250
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Umweltschutzprojekte der
Weltgesundheitsorganisation
24. Programm über die Sicherheit chemischer Stoffe (IPCS) der
WHO......................................................................................... - - 126 126
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: IPCS-Programm der Weltgesundheitsorganisation
25. Green Action Programme für Mittel- und Osteuropa,
Kaukasus und Zentralasien bei der OECD......................................... - - 200 200
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: OECD-Umweltaktionsprogramm
26. Special Programme zur Unterstützung des strategischen
Ansatzes für ein internationales Chemikalienmanagement.......... - - 200 200
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit
27. Zusammenarbeit mit den Sekretariaten zum Rotterdamer und
Stockholmer Übereinkommen zum Kapazitätsaufbau unter
Nutzung von Synergien............................................................. - - 100 100
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit
28. Beitrag zum PRTR-Protokoll..................................................... - - 26 26
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Informationen über die Schadstofffreisetzung aus
Industrieanlagen
29. Aerosol, Clouds and Trace Gases Research Infrastructure
(ACTRIS).................................................................................. - 2 386 - 2 386
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck: Untersuchung von Luftschafstoffen und kurzlebigen
Treibhausgasen
30. Beitrag an das Circular & Fair ICT Pact Sekretariat der
Niederlande.................................................................................... - 15 - 15
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck:
31. Beitrag an Institut der Vereinten Nationen für Ausbildung und
Forschung (UNITAR)................................................................. - - 200 200
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck:
32. Sekretariat der Genfer Luftreinhaltekonvention........................ - - 60 60
Rechtsgrundlage: Vereinbarung
Zweck:
33. UNECE Aarhus-Konvention...................................................... - 60 USD - 58 58
34. Espoo-Konvention..................................................................... - 60 USD - 58 58
- 18 -
1601 Umweltschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 01
Bezeichnung der Organisation
Rechtsgrundlage und
Zweck der Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
der Bundesrepublik Deutschland
(Pflichtleistungen)
Besondere
(freiwillige)
Leistungen
außerhalb
des
Mitgliedsbeitrags
in 1 000 €
(gerundet)
Zusammen
Spalte 4 + 5
in 1 000 €
in
Prozent
in Tausend-
Fremdwährung
(gerundet)
in 1 000 €
(gerundet)
1 2 3 4 5 6
35. Sonstige.................................................................................... - 2 - 2
Zusammen........................................................................................ 14 935 5 685 20 620
Differenzen durch Rundung möglich
687 06
-332
Internationaler Umweltschutz - Export von Technologien gegen die
Vermüllung der Meere
20 000
20 000
19 300
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 17 550 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 550 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen
mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein.
3. Zinssubventionen dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch
kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten
Treuhänder (§ 44 Abs. 3 BHO) ausgezahlt werden.
Erläuterungen:
Es werden quellenbezogene Programme, Maßnahmen, Projekte und Investitionen
über den Lebenszyklus von Plastikprodukten und Alternativen in den Bereichen
nachhaltiger Konsum und Produktion, Abfallvermeidung sowie Abfallmanagement
zur Verringerung von vorrangig landseitigem Eintrag von Meeresmüll
(insbesondere Kunststoffe) gefördert.
Im Zusammenhang damit umfasst dies auch Wissenstransfer, Kapazitätsaufbau
und Kampagnen, die der Bildung eines institutionellen und öffentlichen Rahmens
in den Zielregionen dienen.
Zielregionen sind Gebiete, die für den weltweit größten Teil des Eintrags von
Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) verantwortlich sind, und umfassen an Land die
Einzugsgebiete von eintragsstarken Flüssen und Küstenregionen sowie seeseitige
Eintragsschwerpunkte, bei denen sich ein geographischer Bezug (z.B. über
Landeszugehörigkeiten bzw. Flaggenstaaten) herstellen lässt.
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
687 87
-332
Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und
Osteuropas, des Kaukasus, Zentralasiens sowie den weiteren an die
Europäische Union angrenzenden Staaten
2 440
2 440
1 976
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 273 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 133 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 164 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 976 T€
Haushaltsvermerk:
Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01.
- 19 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 687 87
Erläuterungen:
Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung im Institutionenaufbau der neuen EU-
Mitglieder sowie in der Angleichung der Umweltstandards in den EECCA- und
Westbalkanstaaten sowie der MENA-Region. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben
zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
erforderlichen Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung)
geleistet werden.
Ausgaben für Investitionen
812 03
-332
Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen zum
Betrieb der Umweltprobenbank
200
200
211
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 140 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 60 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 40 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 40 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
533 03.
883 03
-332
Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen
Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen
-
-
16 165
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang
mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet
werden. Bei dem Titel werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47
(Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) verausgabt.
892 01
-332
Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen 32 300
33 000
3 000
20 526
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 43 392 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 12 197 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 995 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 9 200 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 3 000 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 500 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
892 02.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 02.
Erläuterungen:
Durch Demonstrationsprojekte im großtechnischen Maßstab soll aufgezeigt
werden, in welcher Weise Anlagen einem fortschrittlichen Stand der Technik zur
Verminderung von Umweltbelastungen angepasst und fortschrittliche Verfahren zur
Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen eingesetzt sowie
umweltverträgliche Produkte und umweltschonende Substitutionsstoffe hergestellt und
angewandt werden können. Eine angemessene Beteiligung der Betreiber der
Anlagen bzw. Anwender fortschrittlicher Verfahren wird vorausgesetzt. Die Förderung
erfolgt durch Zinszuschüsse und durch Investitionszuschüsse.
- 20 -
1601 Umweltschutz
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Noch zu Titel 892 01
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
892 02
-332
Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur 11 000
11 500
500
12 160
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 021 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 121 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 900 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 2 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig:
892 01.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01.
Erläuterungen:
Es werden Projekte deutscher Unternehmen und Organisationen gefördert, um
Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technisches Knowhow in Ländern mit
Unterstützungsbedarf zu verbreiten. Dadurch wird ein Beitrag geleistet, die
Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Umweltstandards zu befördern und die
notwendigen Rahmenbedingungen und Strukturen für einen Export von
Technologien mit Umweltnutzen zu schaffen (z. B. in den BMUKN-Kompetenzbereichen
Kreislaufwirtschaft, (Ab-)Wasserwirtschaft oder Querschnittstechnologien).
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
892 04
-332
Investitionen zum klimawandelgerechten Hochwasserschutz und zur
klimawandelgerechten Wasserversorgung
-
-
3 000
2 165
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Modellprojekte zum Hochwasserschutz bei tidebeeinflussten
Binnengewässern................................................................................. -
2. Klimawandelgerechte Instandsetzung der Talsperre Steina........... -
Zusammen............................................................................................ -
Zu 1.:
Die Ausgaben dienen der Finanzierung von Modellprojekten im Bereich des
Hochwasserschutzes an Binnengewässern, die im Einflussbereich der Tide liegen. Der
Bund wirkt hier über die Förderung von Modellvorhaben an Fördermaßnahmen
von Ländern und Kommunen mit.
Zu 2.:
Wasserversorgung in Deutschland unter Vorzeichen des Klimawandels setzt die
vorhandene Aufbereitungsinfrastruktur unter erheblichen Anpassungsdruck, um
langfristig eine gleichbleibend hohe Wasserqualität gewährleisten zu können. Der
Bund wirkt hier an der klimawandelgerechten Instandsetzung der Talsperre Steina
mit, um mit Hilfe modernster und hochwirksamer Filteranlagen die
Wasserversorgung auch zukünftig sicherstellen zu können.
- 21 -
Umweltschutz 1601
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
892 05
-332
Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee 15 000
24 000
44 406
20 244
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 182 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 62 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 50 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 35 000 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 35 000 T€
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit
der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie
Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden.
893 01
-332
Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND-
Umwelthaus Neustädter Bucht
-
-
3 198
174
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2024
1 000 €
Bewilligt
2025
1 000 €
Nach 2025
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2026
1 000 €
Vorbehalten
für
2027 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
1. Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung
BUND-Umwelthaus Neustädter Bucht..................................... 4 000 802 - 3 198 - -
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(3 991)
- 22 -
1601 Umweltschutz
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Die bei Titel 891 01 veranschlagten Ausgaben dienen der
Finanzierung der Endlagerung radioaktiver Abfälle und der
Durchführung des Standortauswahlverfahrens. Die bei Titel
891 02 veranschlagten Ausgaben dienen der Finanzierung
der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle (jeweils SDG 3
und 6).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Während den Betreibern der Kernkraftwerke auch zukünftig
die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche
Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der
radioaktiven Abfälle obliegt, steht der Bund in der Verantwortung
für die Finanzierung der Zwischenlagerung radioaktiver
Abfälle aus Errichtungen, Betrieb und Stilllegung der
Kernkraftwerke (Leistungsreaktoren) und der Endlagerung aller
radioaktiven Abfälle. Die Finanzierungslast für die radioaktiven Abfälle
aus Leistungsreaktoren ist von den Betreibern auf den Bund
übergegangen. Hierzu haben die Betreiber den gemäß
Entsorgungsfondsgesetz festgesetzten Betrag in den Fonds zur
Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO)
eingezahlt.
Die veranschlagten Mittel tragen wesentlich zum Erreichen
der SDGs 3 und 6 und damit zu Verbesserungen in den
Transformationsbereichen "Menschliches Wohlbefinden und
Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit" sowie "Schadstofffreie
Umwelt" der DNS bei.
Endlagerung und Standortauswahlverfahren
Mit Wirkung vom 25. April 2017 hat der Bund der
Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Wahrnehmung
folgender Aufgaben nach Atomgesetz übertragen:
1. die Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad,
2. die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle
Morsleben (ERAM),
3. sowie den Betrieb, die Rückholung der Abfälle und die
Stilllegung der Schachtanlage Asse II.
Mit Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes
nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes ist die BGE
zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des
Standortauswahlgesetzes geworden. Als Vorhabenträgerin hat sie die Aufgabe,
das Standortauswahlverfahren durchzuführen und die
Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens
von ihr vorgenommenen Maßnahmen zu informieren. Die
Aufgabe umfasst auch den Rückbau des Bergwerks Gorleben.
Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem
partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten,
selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland
verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der
bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a
Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik
Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der
bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines
vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den
hierfür maßgeblichen Anforderungen des
Standortauswahlgesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die
bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch
und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen
schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer
Million Jahren gewährleistet.
Zwischenlagerung
Der Bund hat nach § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz
eine bundeseigene Gesellschaft gegründet, die bis zum Jahr
2020 in Stufen die zentralen und dezentralen Zwischenlager
der Energieversorgungsunternehmen übernommen hat. Das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN) hat hierfür die BGZ Gesellschaft
für Zwischenlagerung mbH (BGZ) errichtet. Der Bund ist
alleiniger Gesellschafter.
- 23 -
Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver
Abfälle