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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1601 Umweltschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1601 Umweltschutz (Einzelplan 16 Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare) 1601 Umweltschutz Überblick zum Kapitel 1601 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 57 576 45 559 +12 017 26 687 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 57 576 45 559 +12 017 26 687 Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 78 889 84 721 -5 832 2 000 91 438 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 114 713 134 247 -19 534 13 604 133 522 Ausgaben für Investitionen...................................... 68 700 94 220 -25 520 40 865 52 099 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 262 302 313 188 -50 886 56 469 277 059 davon nicht flexibilisiert........................................... 262 302 313 188 -50 886 56 469 277 059 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 221 579 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 90 391 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 69 428 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 44 260 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 10 500 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 3 000 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 1 500 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 1 500 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 1 000 - 7 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -332 Vermischte Einnahmen 2 000 2 000 1 281 124 01 -332 Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 77 77 - Erläuterungen: Einnahmen aus Dienstwohnungen. 129 01 -332 Erlöse aus dem Verkauf von Sonderpostwertzeichen mit Zuschlag zugunsten des Umweltschutzes - - 29 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Verwendungsauflage der Drittmittelgeber zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 685 04. 132 01 -332 Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 5 5 - Erläuterungen: Wertausgleich für Gegenstände, die ganz oder teilweise aus nicht rückzahlbaren Bundeszuwendungen nach § 44 BHO beschafft wurden. 132 02 -332 Erlöse aus der Veräußerung von Emissionsberechtigungen zur Refinanzierung der Deutschen Emissionshandelsstelle 55 494 43 477 25 377 Erläuterungen: Die Einnahmen dienen der Refinanzierung der Deutschen Emissionshandelstelle im UBA. Die hierfür anfallenden Ausgaben sind bei Kapitel 1613 und 1611 veranschlagt. Mehr wegen Anpassung an den Bedarf. Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 532 05. - 8 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Sächliche Verwaltungsausgaben 532 02 -332 Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 9 393 8 725 8 125 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 350 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 650 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 544 01. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Internationales Kompetenzzentrum Nachhaltige Chemie............... 3 248 2. Zentrum für Ressourceneffizienz..................................................... 3 845 3. Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie........................................... 800 4. Maßnahmen nach dem Strukturstärkungsgesetz............................ - 5. Nationale Meeresstrategie.............................................................. 500 6. Kfz-Energieverbrauchsdaten-Erfassung-Verordnung...................... 1 000 Zusammen............................................................................................ 9 393 Zu 4.: Hier werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) verausgabt. 532 05 -332 Internationale Zusammenarbeit 8 582 14 482 35 136 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 7 962 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 613 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 2 349 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 1601. 3. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. 4. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 5. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 532 05 und Kap. 1605 Tit. 532 05. 6. Erstattungen Dritter fließen den Ausgaben zu. 7. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. - 9 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 532 05 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Allgemeine Maßnahmen der Internationalen Zusammenarbeit...... 5 317 2. Europäische Umweltschutzinitiative................................................ 2 640 3. Maßnahmen des Umwelt-, Klima- und Strahlenschutzes im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024.............. 625 Zusammen............................................................................................ 8 582 Zu 1. Die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen (insbesondere EU, Europarat, UNO, ECE, UNESCO, OECD, WHO), mit anderen Staaten und mit ausländischen Sachverständigen umfasst im Wesentlichen: 1. Austausch von Informationen, Forschungsergebnissen, technischen Erfahrungen, Daten und Veröffentlichungen einschließlich der hierfür notwendigen Übersetzungsarbeiten, 2. Abstimmung der Forschung, 3. Konferenzen und Seminare. Ausgaben dürfen auch für die Heranziehung von Fachleuten außerhalb der Bundesverwaltung sowie für die Vorbereitung der Zusammenarbeit innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geleistet werden. Im begrenzten Umfang dürfen auch Ausgaben der Betreuung von Besucherinnen und Besuchern, Delegationen und bilateralen Gremien geleistet werden. Auf Gegenseitigkeit können auch Ausgaben für den Aufenthalt gezahlt werden. Bei Entwicklungsländern können die Ausgaben für Aufenthalt und Reisen gezahlt werden. Dies gilt auch für Staaten in Mittel- und Osteuropa, soweit sie im Einzelfall nicht über ausreichende Devisen verfügen. Zu 2. Die Maßnahmen dienen: 1. der Stärkung der Zusammenarbeit und dem umweltpolitischen Dialog zwischen Deutschland und den anderen europäischen Staaten auf dem Gebiet des Umweltschutzes, 2. dem Kapazitätsaufbau sowie dem Wissens- und Erfahrungsaustausch im Bereich des Umweltschutzes zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren aus Deutschland und anderen europäischen Staaten, 3. dem Kapazitätsaufbau in EU-Mitgliedstaaten zur verbesserten Implementierung der EU-Umweltschutzgesetzgebung, 4. der Unterstützung von Transformationsprozessen im Übergang zu einer nachhaltigen, ressourcenschonenden und emissionsarmen Wirtschaft und Gesellschaft in europäischen Staaten, 5. der grenzüberschreitenden umweltpolitischen Bildungsarbeit, der Einbeziehung der Jugend und des umweltwissenschaftlichen Nachwuchses sowie dem besseren Verständnis der deutschen Umweltschutzpolitik im europäischen Ausland. Zu 3. Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 werden unterschiedliche klima- und umweltschutzbezogene Aktivitäten stattfinden. Dazu gehört die allgemeine Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen mit der Reduktion von Treibhausgasen, die Bekräftigung von Jugendsport- und Jugendumweltverbände in ihrem nachhaltigkeitsbezogenen Engagement sowie die Anregung des Diskurses über den Beitrag des Fußballs zu mehr Nachhaltigkeit. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 533 02 -332 Programm zur Überwachung deutscher und grenzüberschreitender Fluss- und Küstengewässer 5 815 5 215 - Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. - 10 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 533 02 Erläuterungen: Mit dem Messprogramm zur Überwachung der Gewässergüte grenzüberschreitender Flüsse und von Küstengewässern erfüllt die Bundesrepublik Deutschland ihre Aufgaben aus internationalen Übereinkommen und nationalen Verpflichtungen. Das Programm umfasst: Übereinkommen zum Schutz von Rhein, Donau, Oder, Mosel, Saar und Elbe vor Verunreinigungen und zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Land aus. Verpflichtungen aus dem Internationalen Hydrologischen Programm der UNESCO. Unterstützung der Berichterstattung zu europäischen Richtlinien. Beratungs- und Modellierungsdienst zum Nationalen Hochwasserschutzprogramm (NHWSP), mit wichtigen Aufgaben zur Planung und Evaluierung des NHWSP und Instrumenten zur fachlichen Bund/Länder-Koordinierung und Bundesmittelpriorisierung gemäß Sonderrahmenplan zum Präventiven Hochwasserschutz. Durchführung der Routineprobenahme „Schwebstoffe“ für die Umweltprobenbank des Bundes. Etablierung und Betrieb eines Nationalen Niedrigwasserinformationssystems. Aufbau und Betrieb des NTS-Datenportals (Non-Target-Screening) ab 2024. Mit der Durchführung des Messprogramms ist die Bundesanstalt für Gewässerkunde beauftragt. 533 03 -332 Betrieb der Umweltprobenbank 6 857 5 299 5 277 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 4 250 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 750 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 500 T€ Haushaltsvermerk: 1. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 812 03. 544 01 -165 Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 48 242 51 000 2 000 42 900 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 38 462 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................ 12 112 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 16 350 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1612 Tit. 981 01, Kap. 1613 Tit. 981 01, Kap. 1614 Tit. 981 01, Kap. 1615 Tit. 981 01 und Kap. 1616 Tit. 981 01. 3. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 7 500 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Kap. 1613 Tgr. 01. 4. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 544 01, Kap. 1605 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit. 544 01. 5. Die Ausgaben zu Nr. 1 der Erläuterungen sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 532 02. - 11 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 544 01 6. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Kap. 1604 Tit. 544 01, Kap. 1605 Tit. 544 01 und Kap. 1608 Tit. 544 01. 7. Die Erläuterungen zu Nr. 5 und 6 sind verbindlich. 8. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Ressortforschungsplan Umwelt....................................................... 46 962 2. Recycling Label............................................................................... - 3. sonstige Maßnahmen...................................................................... - 4. Potentialstudie Wasserkraftwerke................................................... - 5. Potentialanalyse für die Inwertsetzung von Gruben-, Grund- und Oberflächenwässern in Deutschland vorgesehen........................... 580 6. Forschungsprojekt Plastikrecycling mit Enzymen........................... 700 Zusammen............................................................................................ 48 242 Zu 1.: Ressortforschungsplan Umwelt umfasst die Themen: - Übergreifende Fragen der Umweltpolitik und des Umweltrechts/ Gesellschaftlicher Dialog / internationaler Umweltschutz - Anpassung an die Auswirkung des Klimawandels / Umweltaspekte Klimaschutz, Energie - Ressourceneffizienz / Kreislaufwirtschaft - Umwelt und Wirtschaft, Umwelt und Soziales - Nachhaltige Produktpolitik - Grundwasser-, Gewässer-, Boden- und Meeresschutz - Umweltanforderungen an die Verkehrswende / Lärmschutz / Luftreinhaltung / Umweltfreundliche Technologien - Umwelt und Gesundheit, Stoffliche Risiken - Urbaner Umweltschutz – nachhaltiges Flächenmanagement Die Ausgaben dienen dazu, den Unterstützungs- und Forschungsbedarf des BMUKN auf dem Gebiet des Umweltschutzes, der aus den Fachaufgaben erwächst, durch externe Zuarbeit zu decken (z. B. in der Form von Untersuchungen, Erhebungen, Gutachten, Stellungnahmen, Demonstrationsvorhaben). Die Mittel werden nach dem Forschungsplan des Ministeriums verausgabt. Die zur Deckung von Mehrausgaben bei Kapitel 1613 Tgr. 01 vorgesehenen Mittel (Haushaltsvermerk Nr. 2) können nach dessen Maßgaben vom UBA für Eigenforschungsvorhaben einschließlich Personal- und Sachkosten verwendet werden. Zur Durchführung von Vorhaben sind vorgesehen: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. Zuwendungen. In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlaufforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, Evaluation, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet werden. Zu 5.: Zur Umsetzung der Potentialanalyse sind Ausgaben i.H.v. 580 T€ und eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 760 T€ mit Fälligkeit im Jahr 2026 vorgesehen. Zu 6.: Zur Umsetzung des Forschungsprojektes sind Ausgaben i.H.v. 700 T€ und eine Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 466 T€ mit Fälligkeit im Jahr 2026 vorgesehen. - 12 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 685 01 -332 Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel 38 571 41 071 44 170 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 39 741 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 14 858 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................ 11 883 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 10 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 685 04 -332 Zuschüsse an Verbände und sonstige Vereinigungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und des Naturschutzes 11 585 11 250 4 147 12 282 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 11 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 6 100 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 300 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben zu Nr. 1, 1.3, 2.2 und 2.4 der Erläuterungen sind übertragbar. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2.2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 129 01. 3. Die Erläuterungen sind hinsichtlich der Ausgabenansätze der einzelnen Zuwendungsempfänger / Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO verbindlich. Abweichungen bedürfen der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Erläuterungen: Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 Institutionelle Förderung/Zuschüsse an Einrichtungen gemäß § 26 Abs. 3 BHO 1. Kommission "Reinhaltung der Luft im VDI und DIN" (KRdL)....... 65,86 100,00 3 918 3 868 3 735 - aus Kap. 1601 Tit. 685 04 1.3 Deutscher Naturschutzring e. V................................................... 72,65 100,00 2 281 2 281 2 148 - aus Kap. 1601 Tit. 685 04 Zusammen................................................................................................. 3 918 3 868 3 735 - Summe Tit. 685 04................................................................................... 3 918 3 868 3 735 Projektförderung 2.1 Unterstützung der Normungstätigkeit.......................................... (2 314) (2 199) (2 179) 2.1.1 Normenausschuss "Akustik, Lärmminderung und Schwingungsverhalten in DIN und VDI"............................................................ 440 410 395 2.1.2 Koordinierungsstelle Umweltschutz im DIN................................. 208 193 165 2.1.3 Normenausschuss "Grundlagen des Umweltschutzes".............. 341 297 326 - 13 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 685 04 Adresse und Bezeichnung Finanzierungsanteil in Prozent Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € mit ohne Eigenmittel 1 2 3 4 5 6 2.1.4 Gremienübergreifende Normungsarbeiten.................................. 130 120 57 2.1.5 Normenausschuss "Landwirtschaft"............................................ 24 27 16 2.1.6 Normenausschuss "Wasserwesen"............................................. 349 371 357 2.1.7 Normausschuss "Bauwesen"...................................................... 58 51 51 2.1.9 Koordinierungsstelle "Normung" der Umweltverbände (KNU).... 279 268 242 2.1.10 Normenausschuss "Kunststoffe"................................................. 79 62 70 2.1.11 Normenausschuss "Kältetechnik"................................................ 28 15 17 2.1.12 Normenausschuss "Materialprüfung" (NMP) Brennstoffe (Sekundärbrennstoffe)...................................................................... 8 7 7 2.1.13 Förderung des Normungsprozesses durch Bundespreis Ecodesign.............................................................................................. 270 278 278 2.1.14 Förderung des Normungsprozesses durch Vergabe eines Preises für nachhaltige Filmproduktion.............................................. 100 100 198 2.2 Umweltschutzprojekte einschließlich Projekte mit Chemikalienbezug und Naturschutzprojekte von Verbänden und Vereinen... 5 083 5 033 5 101 2.4 Förderung von Projekten im Bereich Umwelt und Bauen............ 270 150 1 267 Zusammen................................................................................................. 7 667 7 382 8 547 Insgesamt.................................................................................................. 11 585 11 250 12 282 - Summe Tit. 685 04................................................................................... 11 585 11 250 12 282 Zu 1. : Die Kommission "Reinhaltung der Luft im VDI und DIN" unterstützt das BMUKN bei der Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der Reinhaltung der Luft im Sinne von § 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Kommission stellt den Stand von Wissenschaft und Technik in freiwilliger Selbstverantwortung und gemeinsam mit allen Beteiligten (Behörden, Wissenschaft und Industrie) fest und setzt sie in Richtlinien und technischen Normen um. Diese fließen in die Gesetzgebung und die Tätigkeit der Exekutive ein und werden als DIN-Normenentwürfe in die europäische und die internationale Normungsarbeit eingebracht. Zu 1.3 : Der Deutsche Naturschutzring e. V. ist die Dachorganisation für ca. 100 Umwelt- und Naturschutzverbände. Ihm obliegt die Aufgabe, deren Arbeit auf diesem Gebiet zu koordinieren und die Verbindung zur Bundesregierung zu pflegen. Zu 2.2 : Durch Zuwendungen sollen Maßnahmen von Verbändenund Vereinengeför- dert werden, die geeignet sind, das Umwelt- und Naturschutzbewusst- sein breiter Schichten der Bevölkerung zu stärken und Sachverstand in Umwelt- und Naturschutzfragen auch außerhalb der öffentlichen Verwaltung zu entwickeln. Hierzu gehören insbesondere Projektedes Umweltschutzes einschließlich Projekte mit Chemikalienbezugund des Naturschutzes zu wichtigen aktuellen Schwerpunktthemen. 686 01 -332 Reparieren statt Wegwerfen 4 000 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 300 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 700 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind übertragbar. Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Vorjahr (mitveranschlagt bei) Soll 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Kap. 1601 Tit. 892 07 ............................................ 4 500 0 - 14 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 686 02 -332 Förderung der künstlichen Intelligenz 18 104 30 000 5 000 23 470 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 076 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 976 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 700 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 400 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 03. Erläuterungen: 1. Es werden Vorhaben zur Umsetzung der "Strategie Künstliche Intelligenz (KI)", insbesondere zur Förderung der Entwicklung und Anwendung von KI- Leuchtturmprojekten, der Initiative "Ressourceneffiziente KI" mit dem Green- AI Hub Mittelstand sowie das "Innovationsnetz KI für das Gemeinwohl" mit den KI-Ideenwerkstätten für Umweltschutz finanziert und im Rahmen des Fünf-Punkte-Programms "Künstliche Intelligenz für Umwelt und Klima" umgesetzt. 2. Zur Durchführung der unter 1. genannten Vorhaben sind vorgesehen: 1. Aufträge an Bundesbehörden, 2. Vergabe öffentlicher Aufträge, 3. Zuwendungen. In begrenztem Umfang dürfen Ausgaben auch für vorbereitende Arbeiten, Vorlauf- und Begleitforschung, Veröffentlichung der Ergebnisse, Evaluation, den wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch sowie Arbeitstagungen und Informationsveranstaltungen geleistet werden. 3. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Weniger wegen Auslaufens zeitlich befristeter Mittel. 686 03 -332 Förderung der Entwicklung digitaler Lösungen für den Umweltschutz - 2 000 3 412 2 000 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. 3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 686 02. 686 04 -332 Förderung digitaler Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - 8 000 500 4 602 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. Erläuterungen: Es werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) verausgabt. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. - 15 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 686 05 -332 Nationale Kofinanzierung der ESF-Bundesprogramme - - 545 1 718 Haushaltsvermerk: 1. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 686 12. 2. Mehrausgaben zu Nr. 2 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 1106 Tit. 272 02. Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur Leistung von Ausgaben verwendet werden. 3. Einnahmen aus Forderungen gegenüber Maßnahmeträgern und Auftragnehmern fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 ESF-Förderprojekte 2014 - 2020............................................. 1. Kofinanzierungsanteil des Bundes.......................................... 15 412 13 688 165 1 559 - - 2. Finanzierungsanteil der EU..................................................... 16 107 16 107 - - - - Zusammen.................................................................................... 31 519 29 795 165 1 559 - - Gefördert wird im Sinne des Operationellen Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds die arbeitsmarktbezogene Maßnahme im Rahmen der ESF- Bundesprogramme "Berufliche Bildung für nachhaltige Entwicklung" in der ESF- Förderperiode 2014 - 2020. In den Ansätzen sind Bundesmittel für die sogenannte Technische Hilfe, d. h. Vorbereitung, Durchführung, Begleitung, Kontrolle, Evaluierung und Kommunikation des ESF-Bundesprogramms mitveranschlagt. Zu Spalte 2 Nr. 1: Aufgrund vorgeschriebener interner Verrechnungen gem. § 61 BHO mit dem BVA (zwischengeschaltete Verwaltungsstelle und zwischengeschaltete Bescheinigungsstelle) sind zu den Gesamtausgaben des Bundes noch Haushaltsmittel i. H. v. 1 479 000 Euro hinzuzurechnen. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. - 16 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 01 -332 Beiträge an internationale Organisationen 20 013 19 486 18 222 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 500 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 500 T€ Erläuterungen: Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 1. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung in Koblenz.............. - - 334 - 334 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz des Rheins gegen Verunreinigung 2. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommissionen zum Schutz der Mosel und der Saar gegen Verunreinigungen........ 47,50 - 181 - 181 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz von Mosel und Saar gegen Verunreinigungen 3. Sekretariat zum OSPAR-Übereinkommen ............................... 15,30 295 GBP 356 - 356 Zusätzlich für Sonderhaushalt "ICES"....................................... 19,70 238 DKK 32 - 32 Zusätzlich für Sonderhaushalt "QSR"....................................... - - 22 - 22 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Meeresschutz Nordostatlantik 4. Ständiges Sekretariat der Internationalen Maaskommission.... 14,30 - 69 - 69 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Maas 5. Sekretariat des Helsinki-Übereinkommens............................... 9,25 - 209 - 209 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebietes 6. Beitrag für das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen...................................................... 6,36 350 USD 337 - 337 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Ozonschicht 7. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe......................................................................... 66,70 - 490 - 490 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz der Elbe 8. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigungen................................ 39,75 664 PLN 155 - 155 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Oder gegen Verunreinigung 9. Beitrag für das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung....................................................................... 10,70 430 USD 414 - 414 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Kontrolle über Transport gefährlicher Abfälle 10. Ständiges Sekretariat der Internationalen Kommission zum Schutz der Donau..................................................................... 8,33 - 136 - 136 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Donauschutz 11. Beitrag für das Sekretariat des Globalen Rahmenwerks für Chemikalien.............................................................................. 7,12 - 149 - 149 Rechtsgrundlage: Vereinbarung - 17 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit 12. VN-Umweltfonds....................................................................... - - 7 420 942 8 362 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Finanzierung der im Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) festgelegten Aktivitäten sowie Beitrag für UNEP-Kursus "Environmental Management for Developing Countries 13. Beitrag für das Europäische Zentrum für Umwelt und Gesundheit der WHO in Bonn....................................................... - - - 3 423 3 423 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Umwelt und Gesundheit 14. Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht............ 6,36 77 USD 74 - 74 Rechtsgrundlage: Vertragsgesetz Zweck: Schutz vor negativen Effekten aus der Beeinträchtigung der Ozonschicht 15. Beitrag für das Sekretariat der Expertengruppe Nachhaltige Entwicklung - Baltic 21 (Ostseerat)........................................... 12 - 40 - 40 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Unterstützung bei der Erarbeitung der Agenda 21 für den Ostseeraum 16. Ständiges Sekretariat der Alpenkonvention.............................. - - 65 - 65 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Schutz der Alpen 17. Beitrag für das Stockholmer Übereinkommen (POPs Übereinkommen)................................................................................... 8,02 551 USD 530 - 530 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz vor gefährlichen Stoffen 18. Beitrag für das Rotterdamer Übereinkommen (PIC Übereinkommen)................................................................................... 7,65 279 USD 269 - 269 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz vor gefährlichen Stoffen 19. Überführung der Finanzierung des UNEP International Panel on Recources............................................................................ - - 100 - 100 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Erhöhung der Ressourceneffizienz entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie 20. UNEP Life Cycle Initiative......................................................... - - 20 - 20 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Förderung der einheitlichen Ausgestaltung und verstärkten Anwendung von Lebenszyklusanalysen (Ökobilanzen) zur ökologischen Optimierung von Produkten und Prozessen sowie Verbesserung der Entscheidungsbasis für umweltpolitische Maßnahmen. 21. Beitrag für das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber......................................................................................... 9,90 - 422 - 422 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Schutz vor Quecksilber 22. UNECE-Konvention.................................................................. 17,70 442 USD - 425 425 Rechtsgrundlage: Gesetz Zweck: Messprogramme für weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigungen 23. Chemikalienprogramm der OECD............................................ - - 203 42 245 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Chemikalienprogramm 24. Projekt der WHO im Bereich Umwelt und Gesundheit............. - - - 250 250 - 18 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titel 687 01 Bezeichnung der Organisation Rechtsgrundlage und Zweck der Mitgliedschaft Mitgliedsbeitrag der Bundesrepublik Deutschland (Pflichtleistungen) Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags in 1 000 € (gerundet) Zusammen Spalte 4 + 5 in 1 000 € in Prozent in Tausend- Fremdwährung (gerundet) in 1 000 € (gerundet) 1 2 3 4 5 6 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Umweltschutzprojekte der Weltgesundheitsorganisation 25. Programm über die Sicherheit chemischer Stoffe (IPCS) der WHO......................................................................................... - - - 126 126 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: IPCS-Programm der Weltgesundheitsorganisation 26. Green Action Programme für Mittel- und Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien bei der OECD......................................... - - - 200 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: OECD-Umweltaktionsprogramm 27. Special Programme zur Unterstützung des strategischen Ansatzes für ein internationales Chemikalienmanagement.......... - - - 200 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit 28. Zusammenarbeit mit den Sekretariaten zum Rotterdamer und Stockholmer Übereinkommen zum Kapazitätsaufbau unter Nutzung von Synergien............................................................. - - - 100 100 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Verbesserung der Chemikaliensicherheit 29. Beitrag zum PRTR-Protokoll..................................................... - - - 26 26 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Informationen über die Schadstofffreisetzung aus Industrieanlagen 30. Aerosol, Clouds and Trace Gases Research Infrastructure (ACTRIS).................................................................................. - - 1 917 - 1 917 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: Untersuchung von Luftschafstoffen und kurzlebigen Treibhausgasen 31. Beitrag an das Circular & Fair ICT Pact Sekretariat der Niederlande.................................................................................... - - 15 - 15 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: 32. Beitrag an Institut der Vereinten Nationen für Ausbildung und Forschung (UNITAR)................................................................. - - - 200 200 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: 33. Sekretariat der Genfer Luftreinhaltekonvention........................ - - - 60 60 Rechtsgrundlage: Vereinbarung Zweck: 34. UNECE Aarhus-Konvention...................................................... - 60 USD - 58 58 35. Sonstige.................................................................................... - - 2 - 2 Zusammen........................................................................................ 13 961 6 052 20 013 Differenzen durch Rundung möglich - 19 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 687 06 -332 Internationaler Umweltschutz - Export von Technologien gegen die Vermüllung der Meere 20 000 20 000 24 569 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 23 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 5 900 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 000 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 000 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein. 3. Zinssubventionen dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an den mit der bankenmäßigen Abwicklung beauftragten Treuhänder (§ 44 Abs. 3 BHO) ausgezahlt werden. Erläuterungen: Es werden quellenbezogene Programme, Maßnahmen, Projekte und Investitionen über den Lebenszyklus von Plastikprodukten und Alternativen in den Bereichen nachhaltiger Konsum und Produktion, Abfallvermeidung sowie Abfallmanagement zur Verringerung von vorrangig landseitigem Eintrag von Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) gefördert. Im Zusammenhang damit umfasst dies auch Wissenstransfer, Kapazitätsaufbau und Kampagnen, die der Bildung eines institutionellen und öffentlichen Rahmens in den Zielregionen dienen. Zielregionen sind Gebiete, die für den weltweit größten Teil des Eintrags von Meeresmüll (insbesondere Kunststoffe) verantwortlich sind, und umfassen an Land die Einzugsgebiete von eintragsstarken Flüssen und Küstenregionen sowie seeseitige Eintragsschwerpunkte, bei denen sich ein geographischer Bezug (z.B. über Landeszugehörigkeiten bzw. Flaggenstaaten) herstellen lässt. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 687 87 -332 Beratungshilfe für den Umweltschutz in den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie den Neuen Unabhängigen Staaten (NUS) sowie den weiteren an die Europäische Union angrenzenden Staaten 2 440 2 440 2 489 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 100 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 000 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 1612 Tit. 981 01. Erläuterungen: Der Schwerpunkt liegt in der Unterstützung im Institutionenaufbau der neuen EU- Mitglieder sowie in der Angleichung der Umweltstandards in den EECCA- und Westbalkanstaaten sowie der MENA-Region. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen erforderlichen Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. - 20 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 812 03 -332 Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen zum Betrieb der Umweltprobenbank 200 200 123 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 140 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu...................................................... 60 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 40 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 40 T€ Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 533 03. 883 03 -332 Kommunale Modellvorhaben zur Umsetzung der ökologischen Nachhaltigkeitsziele in Strukturwandelregionen - - 50 11 659 Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Bei dem Titel werden Haushaltsmittel aus Kapitel 6002 Titel 893 47 (Maßnahmen zur Stärkung der Kohleregionen) verausgabt sowie Maßnahmen aus dem Sofortprogramm Strukturstärkung finanziert. 892 01 -332 Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen 33 000 37 565 3 000 23 282 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 32 085 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 259 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 9 306 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 7 520 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 3 000 T€ im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 1 500 T€ im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 1 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 02. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 02. Erläuterungen: Durch Demonstrationsprojekte im großtechnischen Maßstab soll aufgezeigt werden, in welcher Weise Anlagen einem fortschrittlichen Stand der Technik zur Verminderung von Umweltbelastungen angepasst und fortschrittliche Verfahren zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen eingesetzt sowie umweltverträgliche Produkte und umweltschonende Substitutionsstoffe hergestellt und angewandt werden können. Eine angemessene Beteiligung der Betreiber der Anlagen bzw. Anwender fortschrittlicher Verfahren wird vorausgesetzt. Die Förderung erfolgt durch Zinszuschüsse und durch Investitionszuschüsse. Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. - 21 - Umweltschutz 1601 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 892 02 -332 Export grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur 11 500 13 000 1 000 12 830 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 9 013 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................. 3 113 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 2 000 T€ Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der Verpflichtungsermächtigung bei folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 892 01. Erläuterungen: Es werden Projekte deutscher Unternehmen und Organisationen gefördert, um Umweltwissen, Umweltbewusstsein und technisches Knowhow in Ländern mit Unterstützungsbedarf zu verbreiten. Dadurch wird ein Beitrag geleistet, die Vermittlung und Anwendung global einheitlicher Umweltstandards zu befördern und die notwendigen Rahmenbedingungen und Strukturen für einen Export von Technologien mit Umweltnutzen zu schaffen (z. B. in den BMUKN-Kompetenzbereichen Kreislaufwirtschaft, (Ab-)Wasserwirtschaft oder Querschnittstechnologien). Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. Weniger wegen zeitlicher Befristung des Sofortprogramms sowie Inanspruchnahme von Ausgaberesten. 892 04 -332 Investitionen zum klimawandelgerechten Hochwasserschutz und zur klimawandelgerechten Wasserversorgung - 2 755 4 993 2 227 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € 1. Modellprojekte zum Hochwasserschutz bei tidebeeinflussten Binnengewässern................................................................................. - 2. Klimawandelgerechte Instandsetzung der Talsperre Steina........... - Zusammen............................................................................................ - Zu 1.: Die Ausgaben dienen der Finanzierung von Modellprojekten im Bereich des Hochwasserschutzes an Binnengewässern, die im Einflussbereich der Tide liegen. Der Bund wirkt hier über die Förderung von Modellvorhaben an Fördermaßnahmen von Ländern und Kommunen mit. Zu 2.: Wasserversorgung in Deutschland unter Vorzeichen des Klimawandels setzt die vorhandene Aufbereitungsinfrastruktur unter erheblichen Anpassungsdruck, um langfristig eine gleichbleibend hohe Wasserqualität gewährleisten zu können. Der Bund wirkt hier an der klimawandelgerechten Instandsetzung der Talsperre Steina mit, um mit Hilfe modernster und hochwirksamer Filteranlagen die Wasserversorgung auch zukünftig sicherstellen zu können. - 22 - 1601 Umweltschutz Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 892 05 -332 Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und Ostsee 24 000 35 000 29 650 1 350 Verpflichtungsermächtigung....................................................... 41 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 33 300 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 8 300 T€ Erläuterungen: Aus dem Ansatz dürfen Ausgaben zur Finanzierung der im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen erforderlichen Projektträgerkosten sowie Ausgaben für Aufträge und Gutachten (u. a. externe Evaluierung) geleistet werden. 893 01 -332 Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND- Umwelthaus Neustädter Bucht - 1 200 2 172 628 Erläuterungen: Mehrjährige Maßnahmen (davon neue Maßnahmen in Fettdruck) Gesamtausgaben des Bundes 1 000 € Verausgabt bis 2023 1 000 € Bewilligt 2024 1 000 € Nach 2024 übertragene Ausgabereste 1 000 € Veranschlagt 2025 1 000 € Vorbehalten für 2026 ff 1 000 € 1 2 3 4 5 6 7 1. Zuschuss zur Erweiterung, Umbau und Modernisierung BUND-Umwelthaus Neustädter Bucht..................................... 4 000 628 1 200 2 172 - - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (4 184) Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 892 03 -332 Förderung nachhaltiger Infrastrukturen in Rechenzentren - - 892 07 -332 Reparieren statt Wegwerfen 4 500 - - 23 - Umweltschutz 1601 Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Die bei Titel 891 01 veranschlagten Ausgaben dienen der Finanzierung der Endlagerung radioaktiver Abfälle und der Durchführung des Standortauswahlverfahrens. Die bei Titel 891 02 veranschlagten Ausgaben dienen der Finanzierung der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle. Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Während den Betreibern der Kernkraftwerke auch zukünftig die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle obliegt, steht der Bund in der Verantwortung für die Finanzierung der Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle aus Errichtungen, Betrieb und Stilllegung der Kernkraftwerke (Leistungsreaktoren) und der Endlagerung aller radioaktiven Abfälle. Die Finanzierungslast für die radioaktiven Abfälle aus Leistungsreaktoren ist von den Betreibern auf den Bund übergegangen. Hierzu haben die Betreiber den gemäß Entsorgungsfondsgesetz festgesetzten Betrag in den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) eingezahlt. Endlagerung und Standortauswahlverfahren Mit Wirkung vom 25. April 2017 hat der Bund der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) die Wahrnehmung folgender Aufgaben nach Atomgesetz übertragen: 1. die Errichtung und Inbetriebnahme des Endlagers Konrad, 2. die Stilllegung des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM), 3. sowie den Betrieb, die Rückholung der Abfälle und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Mit Übertragung der Wahrnehmung der Aufgaben des Bundes nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes ist die BGE zugleich Vorhabenträgerin im Sinne des Standortauswahlgesetzes geworden. Als Vorhabenträgerin hat sie die Aufgabe, das Standortauswahlverfahren durchzuführen und die Öffentlichkeit über die im Rahmen des Standortauswahlverfahrens von ihr vorgenommenen Maßnahmen zu informieren. Die Aufgabe umfasst auch den Rückbau des Bergwerks Gorleben. Mit dem Standortauswahlverfahren soll in einem partizipativen, wissenschaftsbasierten, transparenten, selbsthinterfragenden und lernenden Verfahren für die im Inland verursachten hochradioaktiven Abfälle ein Standort mit der bestmöglichen Sicherheit für eine Anlage zur Endlagerung nach § 9a Absatz 3 Satz 1 des Atomgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland ermittelt werden. Der Standort mit der bestmöglichen Sicherheit ist der Standort, der im Zuge eines vergleichenden Verfahrens aus den in der jeweiligen Phase nach den hierfür maßgeblichen Anforderungen des Standortauswahlgesetzes geeigneten Standorten bestimmt wird und die bestmögliche Sicherheit für den dauerhaften Schutz von Mensch und Umwelt vor ionisierender Strahlung und sonstigen schädlichen Wirkungen dieser Abfälle für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet. Zwischenlagerung Der Bund hat nach § 2 Abs. 1 Entsorgungsübergangsgesetz eine bundeseigene Gesellschaft gegründet, die bis zum Jahr 2020 in Stufen die zentralen und dezentralen Zwischenlager der Energieversorgungsunternehmen übernommen hat. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat hierfür die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) errichtet. Der Bund ist alleiniger Gesellschafter. - 24 -

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