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Unidentifizierte Luftraumphänomene (UAP) als Gegenstand der Luft- und Weltraumsicherheit sowie staatlicher Informations- und Koordinationsstrukturen

dip / drucksache 02.10.2026 · WP 21 · 21/8323 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Unidentifizierte Luftraumphänomene (UAP) als Gegenstand der Luft- und Weltraumsicherheit sowie staatlicher Informations- und Koordinationsstrukturen Deutscher Bundestag Drucksache 21/8323 21. Wahlperiode 02.10.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lars Haise, Wolfgang Wiehle, Marcus Bühl, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD Unidentifizierte Luftraumphänomene (UAP) als Gegenstand der Luft- und Weltraumsicherheit sowie staatlicher Informations- und Koordinationsstrukturen Beobachtungen und Sensordaten zu zunächst nicht eindeutig identifizierbaren Objekten oder Phänomenen im Luft- und Weltraum (international zunehmend als „Unidentified Aerial Phenomena“, UAP, bezeichnet) können sicherheits-, luftverkehrs- und verteidigungspolitische Relevanz besitzen. Dabei steht nicht die Frage nach möglichen Ursachen im Vordergrund, sondern die Gewährleistung einer belastbaren Lageerfassung, standardisierter Meldewege sowie einer sachgerechten Auswertung entsprechender Ereignisse. In der Vergangenheit hat die Bundesregierung auf parlamentarische Anfragen erklärt, dass ihr keine Erkenntnisse über entsprechende Sichtungen im Sinne „sogenannter UFOs bzw. Außerirdischer“ vorliegen und keine entsprechenden Akten geführt werden (vgl. Bundestagsdrucksache 16/9554, Antwort auf Frage 16). Gleichzeitig haben mehrere Staaten in den vergangenen Jahren ihre Herangehensweise an entsprechende Phänomene stärker formalisiert. In den Vereinigten Staaten von Amerika wurden regelmäßige Berichte sowie parlamentarische Anhörungen durchgeführt; staatliche Stellen wie die NASA befassen sich wissenschaftlich mit entsprechenden Beobachtungen (vgl. https://science.nasa.gov/ uap/). Auch andere Staaten verfügen über institutionalisierte Strukturen zur Erfassung und Bewertung entsprechender Meldungen, etwa das GEIPAN in Frankreich (vgl. www.cnes-geipan.fr/en). Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, die bestehenden Zuständigkeiten, Verfahren, internationalen Bezüge sowie etwaige Geheimhaltungsaspekte in Deutschland systematisch und sachlich zu beleuchten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Sieht sich die Bundesregierung zuständig für die Entgegennahme, Erfassung und Bewertung von Meldungen über nicht eindeutig identifizierbare Luft- oder Weltraumkontakte? a) Wenn ja, welche Bundesbehörden sind zuständig und seit wann liegen Akten vor? b) Wenn nein, wen sieht die Bundesregierung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und im zugehörigen Luftraum zuständig (vgl. Vorbemerkung)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Gibt es Begriffe und Definitionen, welche die Bundesregierung in diesem Zusammenhang verwendet (z. B. „nicht identifizierbare Kontakte“, „UAP“, „UFO“), und existieren hierzu bundeseinheitliche Vorgaben (wenn ja, bitte die verwendeten Begriffe und Definition auflisten, sowie ausführen, welche bundeseinheitlichen Vorgaben vorliegen und ob diese öffentlich verfügbar sind)?  3. Bestehen Meldewege für militärisches und ziviles Personal (z. B. Piloten, Flugsicherung), um entsprechende Beobachtungen zu melden (wenn ja, welche)?  4. Gibt es von der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Bundesländern Daten, wie viele entsprechende Meldungen in den vergangenen zehn Jahren eingegangen sind (wenn ja, bitte nach Jahren aufschlüsseln)?  5. Gibt es Verfahren und Datenquellen welche zur Identifizierung und Bewertung solcher Meldungen herangezogen werden (z. B. Abgleich mit Luftverkehrsdaten, Satellitenkatalogen, meteorologischen Daten)(wenn ja, bitte ausführen welche)?  6. Existieren ressortübergreifende Strukturen oder Arbeitsgruppen zur Auswertung entsprechender Ereignisse? Falls ja, seit wann und in welcher Form?  7. Berücksichtigt die Bundesregierung Veröffentlichungen, Berichte und parlamentarische Anhörungen von Partnerstaaten (insbesondere der USA) in ihrer eigenen sicherheitspolitischen Bewertung des Themas?  8. Findet ein Austausch mit internationalen Partnern (z. B. im Rahmen von NATO, EU oder bilateralen Kontakten) zu diesem Themenkomplex statt? Wenn ja, in welcher Form?  9. Existieren bei Bundesbehörden Dokumente oder Datensammlungen zu diesem Themenbereich, und welchen Geheimhaltungsgraden unterliegen diese gegebenenfalls (bitte nur nach Existenz und Einstufung, nicht nach Inhalt differenzieren)? 10. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen Anlass, bestehende Verfahren zur Erfassung, Bewertung oder Kommunikation entsprechender Phänomene weiterzuentwickeln (vgl. Vorbemerkung)? 11. Bestehen Zuständigkeiten und Verfahrensregeln innerhalb der Bundesregierung für den Fall, dass nicht eindeutig identifizierbare Objekte oder Signale von außerhalb der Erde mit möglichem nicht-anthropogenem Ursprung festgestellt werden, insbesondere im Hinblick auf Kommunikation, Koordination und außenpolitische Bewertung (wenn ja, welche)? Berlin, den 30. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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