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Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende

lobbyregister / register_entry 30.09.2024 · Original ↗

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Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Das Bündnis „Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende“ aus Gewerkschaften, Sozial- und Umweltverbänden sowie der Evangelischen Kirche in Deutschland ersucht durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder politische „Get-Together“ unmittelbar den Kontakt mit Politikerinnen und Politikern, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, sowie Mitarbeitenden in der Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag sowie der Bundesverwaltung. Es werden parlamentarische Abende, Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Regelungsvorhaben und Stellungnahmen veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt. Im Schwerpunkt wird die Interessenvertretung ausgeübt, um angesichts des akuten Handlungsbedarf im Bereich der Mobilitätspolitik eine ökologische und sozial gerechte Mobilitätswende voranzubringen, die den Bedürfnissen aller Bevölkerungsteile Rechnung tragen soll. In einer Vielzahl von Themenfeldern im Bereich der Mobilität, zeigen wir auf wie aktiver Klimaschutz betrieben, Arbeitsplätze gesichert und zugleich die Lebensqualität aller verbessert werden kann. Dazu vernetzen wir uns mit Akteurinnen und Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, um den direkten Dialog zu fördern. Interessenbereiche: Güterverkehr; Artenschutz/Biodiversität; Straßenverkehr; Schienenverkehr; Immissionsschutz; Ländlicher Raum; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Verkehrsinfrastruktur; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Klimaschutz; Personenverkehr; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Automobilwirtschaft; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Industriepolitik; Handel und Dienstleistungen; Verkehrspolitik Regelungsvorhaben: - Priorisierung von Haushaltsmittel für den Erhalt und Ausbau nachhaltiger Verkehrsinfrastruktur: Neuausrichtung der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Paradigmenwechsel bei der Planung von Verkehrsinfrastruktur und Ausrichtung an sozial-ökologischen Zielen. Statt den Ausbau des Straßennetzes fortzusetzen, sollte sie auf den Erhalt und die Sanierung der bestehenden Verkehrsinfrastruktur ausgerichtet werden. Zudem ist eine Verlagerung auf Schiene, Bus und aktive Mobilität anzustreben. - Reformierung der Entfernungspauschale: Reformieren der Entfernungspauschale und Umwandlung in ein sozial und ökologisch verträgliches Mobilitätsgeld. - Umsetzung eines Modernisierungspaktes: Der Bund muss den Modernisierungspakt entschieden auf den Weg bringen und so einen langfristigen Plan über einzelne Legislaturperioden hinweg festlegen. Dazu gehören die Anpassung des Regionalisierungs- und Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes mit aufgestockten, dynamisierten und zweckgebundenen Mitteln sowie eine langfristige Klärung der Finanzierungsverantwortung. - Novelle des Regionalisierungsgesetzes: Deutschlandticket durch ein bundesweit einheitliches Sozialticket ergänzen sowie eine Finanzabsicherung für die Jahre 2025 und 2026 sicherstellen - Transformationsfond für KMU: Im Zuge der Transformation der Automobilwirtschaft, kann die Einrichtung eines Transformationsfond für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) den Übergang zu neuen Geschäftsmodellen erleichtern. - Kernforderungen für eine sozialverträgliche Mobilitätswende an die neue Bundesregierung: Das Bündnis sozialverträgliche Mobilitätswende hat fünf Kernforderungen an die neue Regierung formuliert, die in der neuen Legislaturperiode entscheidend dazu beitragen, Mobilität für alle Menschen zu verbessern. - Einführung einer bundesweiten Mobilitätsgarantie: Der Bund muss Mindeststandards für Takt, Erreichbarkeit und Verfügbarkeit im ÖPNV sowie für Fuß- und Radverkehr verbindlich festlegen, differenziert nach Siedlungsstruktur. So wird Teilhabe und gleichwertige Mobilität in Stadt und Land als Teil der Daseinsvorsorge abgesichert. - Erreichbarkeit von Einrichtungen der Grundversorgung gesetzlich verankern: Der Zugang zu zentralen Einrichtungen der Grundversorgung – von Lebensmitteln über medizinische Angebote bis hin zu Betreuung – muss unabhängig vom Wohnort gesichert sein und gesetzlich verankert werden. Dies stärkt soziale Teilhabe und vermeidet Verkehr. - Gemeinsamen ÖPNV-Fonds von Bund und Ländern etablieren: Ein mehrjähriger Fonds soll Personal, Betrieb und Angebotsstabilität absichern, den Aus bau insbesondere im ländlichen Raum ermöglichen und bundesweit verlässliche Mindest standards garantieren. Auch die Kosten für das Deutschlandticket sollen daraus finanziert werden.

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