Jetzt handeln - Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten
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Jetzt handeln - Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3715
21. Wahlperiode 19.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Agnes Conrad, Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris
Achelwilm, Marcel Bauer, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Mirze Edis, Dr. Fabian
Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin
Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Sahra Mirow, Luigi
Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines
Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr
und der Fraktion Die Linke
Jetzt handeln – Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch
gestalten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die deutsche Automobilindustrie steht vor einem historischen Umbruch.
Jahrzehntelang haben die großen Konzerne Milliardengewinne erzielt, ohne rechtzeitig in
sozialökologisch sinnvolle Produkte, klimaneutrale Technologien, Digitalisierung und
zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu investieren. Stattdessen wurden kurzfristige
Renditeinteressen bedient und notwendige Investitionen verschleppt. Die Bundesregierung
hat mit ihrer Politik der sogenannten „Technologieoffenheit“ und fehlender
industriepolitischer Steuerung diese Fehlentwicklung befördert. Die Folgen sind dramatisch:
Zehntausende tarifgebundene Arbeitsplätze sind in Gefahr, zahlreiche Standorte
drohen geschlossen zu werden, ganze Regionen verlieren ihre industrielle Basis.
Gleichzeitig scheitert die Verkehrswende nicht zuletzt an den Wartezeiten für die
Beschaffung von Bahnen und Bussen sowie maroder und fehlender Infrastruktur. Beschäftigte
bangen um ihre Existenz, während die Boni der Konzernbosse weiter steigen.
Es braucht eine aktive staatliche Industriepolitik, die die Autoindustrie nicht den
Märkten oder Konzerninteressen überlässt, sondern sie demokratisch, sozial und ökologisch
umbaut. Ziel ist eine Mobilitätsindustrie der Zukunft, die gute Arbeit sichert,
klimaneutrale Produkte hervorbringt und gesellschaftlich nützliche Innovation fördert. Die
Zukunft der Automobilindustrie darf weder im Abbau von Arbeitsplätzen noch in der
Umstellung auf militärische Produktion oder elektrische Sport- und Nutzfahrzeuge (E-
SUVs) liegen. Rüstung schafft keine Zukunft. Werke, die heute von Schließung
bedroht sind, müssen für den zivilen Umbau genutzt, nicht für Waffenproduktion
geöffnet werden und sollten sich auf die Fertigung von günstigeren Klein- und
Kompaktwagen, statt auf die Produktion exklusiver Luxusmodelle konzentrieren.
Zukunftsprogramme müssen deshalb konsequent auf zivile, friedliche und auf eine nachhaltige
Wertschöpfung ausgerichtet sein.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf mit verlässlichen Förderprogrammen für die Automobil-
und Zulieferindustrie vorzulegen, um eine Neuausrichtung der Produktion zu
ermöglichen. Dafür ist ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20
Milliarden Euro jährlich einzurichten. Fördermittel dürfen nur an Betriebe
vergeben werden, die Arbeitsplätze und Standorte sichern, Tarifverträge einhalten und
konkrete Transformationsverpflichtungen des Produktionsumbaus nach vom
Gesetzgeber definierten sozial-ökologischen Kriterien eingehen.
Automobilunternehmen, die von staatlicher Förderung profitieren, sollen Grünen Stahl aus EU-
Produktion abnehmen, um die Grundstoffindustrie vor Ort zu schützen;
2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzung dafür schafft, dass ein
öffentlicher Schutzschirm eingerichtet werden kann, der den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern in insolvenzbedrohten Unternehmen Zeit für Qualifizierung
und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder
verschafft;
3. sicherzustellen, dass die im Rahmen staatlicher Förderprogramme unterstützten
Unternehmen ausschließlich zivile Produktionszwecke verfolgen. Förderungen
für militärische Produktion oder Rüstungskonversion sind auszuschließen.
Hierfür ist ein Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass stilllegungsbedrohte
Werke vorrangig in öffentliches oder genossenschaftliches Eigentum überführt
werden, um dort neue zivile Produktionsfelder – etwa für E-Busse,
Schienenfahrzeuge, Batteriezellen oder Solartechnik – aufzubauen;
4. die Förderung des flächendeckenden Ausbaus der einheitlichen
Ladeinfrastruktur, insbesondere Schnelladestationen, in Großstädten, ländlichen Regionen, an
Autobahnen und sämtlichen öffentlichen Gebäuden erheblich zu beschleunigen
und auszuweiten sowie durch geeignete Maßnahmen wie u. a. eine
Markttransparenzstelle verbraucherfreundliche Preise an den Ladesäulen durchzusetzen.
Der Ausbau soll vorrangig in öffentlicher und kommunaler Verantwortung
erfolgen;
5. dafür zu sorgen, dass der Bund bei seinen eigenen Beschaffungen ab sofort
ausschließlich auf vollelektrische Fahrzeuge mit in der EU produzierten Batterien
umsteigt und zugleich ein Förderprogramm aufzulegen, das Länder und
Kommunen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten unterstützt;
6. Investitionsprogramme aufzulegen, die im Sinne der Mobilitätswende den
Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs – insbesondere von Bus-
und Bahnangeboten in ländlichen Regionen – beschleunigen. Bis 2030 sollen so
die Fahrgastzahlen für den öffentlichen Personennahverkehr und die Bahn sowie
die Transportmenge des Schienengüterverkehrs verdoppelt werden. Es ist ein
Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mittel hierzu, wie von der
Verkehrsministerkonferenz gefordert, über Reformen des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bereitstellt. Es ist weiter ein
Gesetzentwurf vorzulegen, der gesetzliche Regelungen schafft, dass die
kommunale Flottenbeschaffung im ÖPNV durch gezielte Fördermittel an sozial-
ökologischen Kriterien ausgerichtet wird;
7. ein Förderprogramm aufzulegen, das über Zuschüsse und KfW-Darlehen sozial
gestaffelt die Anschaffung oder das Leasing kompakter E-Autos und kleiner
Nutzfahrzeuge unterstützt, um insbesondere Handwerksbetriebe, Pflegedienste
und Menschen im ländlichen Raum zu entlasten und dort bezahlbare,
klimafreundlichere Mobilität zu sichern;
8. einen Gesetzentwurf zur allgemeinen Senkung der Stromsteuer vorzulegen und
zugleich soziale Stromtarife für Haushalte mit geringem Einkommen
einzuführen, um eine bezahlbare Energieversorgung für alle sicherzustellen;
9. einen Gesetzentwurf zur Einführung eines reduzierten Industriestrompreises
vorzulegen, der von energieintensiven Unternehmen in Anspruch genommen werden
kann, sofern diese tarifgebunden sind und verbindliche Ziele und entsprechende
Absenkungspfade zur Erreichung von Klimaneutralität entlang der
Wertschöpfungskette bis 2035 erfüllen;
10. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzungen zur Stärkung der
betrieblichen Mitbestimmung schafft, indem Betriebsräte zwingende
Mitbestimmungsrechte bei Qualifizierung, Standortentscheidungen,
Investitionsentscheidungen, Produktionsumstellungen und Klimafragen erhalten. Damit wird
sichergestellt, dass Beschäftigte in die Gestaltung der Transformation einbezogen
werden;
11. Maßnahmen zu ergreifen, die Massenentlassungen in der Automobil- und
Zulieferindustrie vorbeugen. Niemand darf durch den ökologischen Umbau
wirtschaftlich abstürzen. Es soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der sicherstellt, dass
Beschäftigte zudem einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsgarantie
erhalten, um in neue Tätigkeiten wechseln zu können. Dazu ist ein Bundesprogramm
für betriebliche Zukunftswerkstätten aufzulegen, in denen gemeinsam mit
Gewerkschaften, Wissenschaft und Beschäftigten neue Produkte und
Geschäftsmodelle für eine zivile Mobilitätsindustrie, die primär Verkehrsträger für die
sozialökologische Verkehrswende herstellt, entwickelt werden;
12. ein Förder- und Finanzierungsprogramm des Bundes zur Einrichtung und
Stärkung von Transformationsräten auf Landes- und Regionalebene aufzulegen, um
den sozial-ökologischen Umbau der Industrie und den Strukturwandel vor Ort zu
begleiten. In diesen Räten sollen Gewerkschaften und Betriebsräte,
Umweltverbände, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verbindlich in Fragen der Industrie- und
Strukturpolitik, Investitionsförderung und Standortentwicklung eingebunden
werden. Die Wissenschaft soll hierbei eine rein beratende Funktion einnehmen.
Das Förder- und Finanzierungsprogramm des Bundes soll sich dabei an die
Förderung des bereits bestehenden Transformationsnetzwerkes durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anlehnen;
13. eine grundlegende Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik vorzunehmen – hin zu
einer Stärkung der Inlandsnachfrage. Dazu sind Gesetzentwürfe zur Anhebung
des gesetzlichen Mindestlohns sowie zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen.
Zudem sind gesetzliche Regelungen für öffentliche Investitionen in Infrastruktur,
Bildung und Digitalisierung vorzubereiten. Zur Finanzierung ist die Abschaffung
der Schuldenbremse voranzutreiben sowie weitere Gesetzentwürfe für eine
gerechte Steuerpolitik – etwa zur Wiedereinführung der Vermögensteuer, zur
Erhöhung der Spitzensteuersätze sowie zu Reformen der Erbschaft- und
Kapitalertragsbesteuerung – vorzulegen.
Berlin, den 13. Januar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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