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Jetzt handeln - Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten

dip / drucksache 19.01.2026 · WP 21 · 21/3715 · Antrag · Original ↗

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Jetzt handeln - Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3715 21. Wahlperiode 19.01.2026 Antrag der Abgeordneten Agnes Conrad, Jörg Cezanne, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Marcel Bauer, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Janina Böttger, Jorrit Bosch, Mirze Edis, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Christian Görke, Mareike Hermeier, Cem Ince, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Caren Lay, Tamara Mazzi, Sahra Mirow, Luigi Pantisano, Zada Salihović, David Schliesing, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Jetzt handeln – Die Zukunft der Automobilindustrie sozial und ökologisch gestalten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die deutsche Automobilindustrie steht vor einem historischen Umbruch. Jahrzehntelang haben die großen Konzerne Milliardengewinne erzielt, ohne rechtzeitig in sozialökologisch sinnvolle Produkte, klimaneutrale Technologien, Digitalisierung und zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu investieren. Stattdessen wurden kurzfristige Renditeinteressen bedient und notwendige Investitionen verschleppt. Die Bundesregierung hat mit ihrer Politik der sogenannten „Technologieoffenheit“ und fehlender industriepolitischer Steuerung diese Fehlentwicklung befördert. Die Folgen sind dramatisch: Zehntausende tarifgebundene Arbeitsplätze sind in Gefahr, zahlreiche Standorte drohen geschlossen zu werden, ganze Regionen verlieren ihre industrielle Basis. Gleichzeitig scheitert die Verkehrswende nicht zuletzt an den Wartezeiten für die Beschaffung von Bahnen und Bussen sowie maroder und fehlender Infrastruktur. Beschäftigte bangen um ihre Existenz, während die Boni der Konzernbosse weiter steigen. Es braucht eine aktive staatliche Industriepolitik, die die Autoindustrie nicht den Märkten oder Konzerninteressen überlässt, sondern sie demokratisch, sozial und ökologisch umbaut. Ziel ist eine Mobilitätsindustrie der Zukunft, die gute Arbeit sichert, klimaneutrale Produkte hervorbringt und gesellschaftlich nützliche Innovation fördert. Die Zukunft der Automobilindustrie darf weder im Abbau von Arbeitsplätzen noch in der Umstellung auf militärische Produktion oder elektrische Sport- und Nutzfahrzeuge (E- SUVs) liegen. Rüstung schafft keine Zukunft. Werke, die heute von Schließung bedroht sind, müssen für den zivilen Umbau genutzt, nicht für Waffenproduktion geöffnet werden und sollten sich auf die Fertigung von günstigeren Klein- und Kompaktwagen, statt auf die Produktion exklusiver Luxusmodelle konzentrieren. Zukunftsprogramme müssen deshalb konsequent auf zivile, friedliche und auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtet sein. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. einen Gesetzentwurf mit verlässlichen Förderprogrammen für die Automobil- und Zulieferindustrie vorzulegen, um eine Neuausrichtung der Produktion zu ermöglichen. Dafür ist ein staatlicher Transformationsfonds von mindestens 20 Milliarden Euro jährlich einzurichten. Fördermittel dürfen nur an Betriebe vergeben werden, die Arbeitsplätze und Standorte sichern, Tarifverträge einhalten und konkrete Transformationsverpflichtungen des Produktionsumbaus nach vom Gesetzgeber definierten sozial-ökologischen Kriterien eingehen. Automobilunternehmen, die von staatlicher Förderung profitieren, sollen Grünen Stahl aus EU- Produktion abnehmen, um die Grundstoffindustrie vor Ort zu schützen; 2. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzung dafür schafft, dass ein öffentlicher Schutzschirm eingerichtet werden kann, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in insolvenzbedrohten Unternehmen Zeit für Qualifizierung und Umstellung auf sozial-ökologisch nachhaltige Wertschöpfungsfelder verschafft; 3. sicherzustellen, dass die im Rahmen staatlicher Förderprogramme unterstützten Unternehmen ausschließlich zivile Produktionszwecke verfolgen. Förderungen für militärische Produktion oder Rüstungskonversion sind auszuschließen. Hierfür ist ein Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass stilllegungsbedrohte Werke vorrangig in öffentliches oder genossenschaftliches Eigentum überführt werden, um dort neue zivile Produktionsfelder – etwa für E-Busse, Schienenfahrzeuge, Batteriezellen oder Solartechnik – aufzubauen; 4. die Förderung des flächendeckenden Ausbaus der einheitlichen Ladeinfrastruktur, insbesondere Schnelladestationen, in Großstädten, ländlichen Regionen, an Autobahnen und sämtlichen öffentlichen Gebäuden erheblich zu beschleunigen und auszuweiten sowie durch geeignete Maßnahmen wie u. a. eine Markttransparenzstelle verbraucherfreundliche Preise an den Ladesäulen durchzusetzen. Der Ausbau soll vorrangig in öffentlicher und kommunaler Verantwortung erfolgen; 5. dafür zu sorgen, dass der Bund bei seinen eigenen Beschaffungen ab sofort ausschließlich auf vollelektrische Fahrzeuge mit in der EU produzierten Batterien umsteigt und zugleich ein Förderprogramm aufzulegen, das Länder und Kommunen bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten unterstützt; 6. Investitionsprogramme aufzulegen, die im Sinne der Mobilitätswende den Ausbau und die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs – insbesondere von Bus- und Bahnangeboten in ländlichen Regionen – beschleunigen. Bis 2030 sollen so die Fahrgastzahlen für den öffentlichen Personennahverkehr und die Bahn sowie die Transportmenge des Schienengüterverkehrs verdoppelt werden. Es ist ein Gesetzentwurf vorzulegen, der die Mittel hierzu, wie von der Verkehrsministerkonferenz gefordert, über Reformen des Regionalisierungsgesetzes (RegG) und des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) bereitstellt. Es ist weiter ein Gesetzentwurf vorzulegen, der gesetzliche Regelungen schafft, dass die kommunale Flottenbeschaffung im ÖPNV durch gezielte Fördermittel an sozial- ökologischen Kriterien ausgerichtet wird; 7. ein Förderprogramm aufzulegen, das über Zuschüsse und KfW-Darlehen sozial gestaffelt die Anschaffung oder das Leasing kompakter E-Autos und kleiner Nutzfahrzeuge unterstützt, um insbesondere Handwerksbetriebe, Pflegedienste und Menschen im ländlichen Raum zu entlasten und dort bezahlbare, klimafreundlichere Mobilität zu sichern; 8. einen Gesetzentwurf zur allgemeinen Senkung der Stromsteuer vorzulegen und zugleich soziale Stromtarife für Haushalte mit geringem Einkommen einzuführen, um eine bezahlbare Energieversorgung für alle sicherzustellen; 9. einen Gesetzentwurf zur Einführung eines reduzierten Industriestrompreises vorzulegen, der von energieintensiven Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, sofern diese tarifgebunden sind und verbindliche Ziele und entsprechende Absenkungspfade zur Erreichung von Klimaneutralität entlang der Wertschöpfungskette bis 2035 erfüllen; 10. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Voraussetzungen zur Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung schafft, indem Betriebsräte zwingende Mitbestimmungsrechte bei Qualifizierung, Standortentscheidungen, Investitionsentscheidungen, Produktionsumstellungen und Klimafragen erhalten. Damit wird sichergestellt, dass Beschäftigte in die Gestaltung der Transformation einbezogen werden; 11. Maßnahmen zu ergreifen, die Massenentlassungen in der Automobil- und Zulieferindustrie vorbeugen. Niemand darf durch den ökologischen Umbau wirtschaftlich abstürzen. Es soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der sicherstellt, dass Beschäftigte zudem einen Rechtsanspruch auf eine Weiterbildungsgarantie erhalten, um in neue Tätigkeiten wechseln zu können. Dazu ist ein Bundesprogramm für betriebliche Zukunftswerkstätten aufzulegen, in denen gemeinsam mit Gewerkschaften, Wissenschaft und Beschäftigten neue Produkte und Geschäftsmodelle für eine zivile Mobilitätsindustrie, die primär Verkehrsträger für die sozialökologische Verkehrswende herstellt, entwickelt werden; 12. ein Förder- und Finanzierungsprogramm des Bundes zur Einrichtung und Stärkung von Transformationsräten auf Landes- und Regionalebene aufzulegen, um den sozial-ökologischen Umbau der Industrie und den Strukturwandel vor Ort zu begleiten. In diesen Räten sollen Gewerkschaften und Betriebsräte, Umweltverbände, Wirtschaft und Zivilgesellschaft verbindlich in Fragen der Industrie- und Strukturpolitik, Investitionsförderung und Standortentwicklung eingebunden werden. Die Wissenschaft soll hierbei eine rein beratende Funktion einnehmen. Das Förder- und Finanzierungsprogramm des Bundes soll sich dabei an die Förderung des bereits bestehenden Transformationsnetzwerkes durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie anlehnen; 13. eine grundlegende Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik vorzunehmen – hin zu einer Stärkung der Inlandsnachfrage. Dazu sind Gesetzentwürfe zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns sowie zur Stärkung der Tarifbindung vorzulegen. Zudem sind gesetzliche Regelungen für öffentliche Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Digitalisierung vorzubereiten. Zur Finanzierung ist die Abschaffung der Schuldenbremse voranzutreiben sowie weitere Gesetzentwürfe für eine gerechte Steuerpolitik – etwa zur Wiedereinführung der Vermögensteuer, zur Erhöhung der Spitzensteuersätze sowie zu Reformen der Erbschaft- und Kapitalertragsbesteuerung – vorzulegen. Berlin, den 13. Januar 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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