Rüstungsexporte
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Rüstungsexporte
[Deutscher Bundestag Drucksache 20/14385
20. Wahlperiode 23.12.2024
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Reinhard Houben, Dr. Lukas Köhler, Renata Alt, Christine
Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-
Neckar), Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Martin Gassner-
Herz, Fabian Griewel, Julian Grünke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-
Plahr, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael
Georg Link (Heilbronn), Kristine Lütke, Alexander Müller, Ria Schröder, Anja
Schulz, Dr. Stephan Seiter, Jens Teutrine, Manfred Todtenhausen, Katharina
Willkomm und der Fraktion der FDP
Rüstungsexporte
Am 14. Oktober 2022 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK) unter der Federführung des zuständigen Staatssekretärs Sven
Giegold einen Vorschlag für Eckpunkte für das Rüstungsexportkontrollgesetz
vorgelegt und Bürger und Bürgerinnen, Vereinigungen, Verbände und
Wirtschaftsakteure eingeladen, Stellungnahmen zum Entwurf der Eckpunkte und zu
ihren Erwartungen an die weitere Erarbeitung des Gesetzentwurfs
einzubringen. Auf Grundlage der Stellungnahmen fanden am 29. und 30. November
2022 zwei virtuelle Fachgespräche zu dem Eckpunkteentwurf statt.
Laut der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird
der Entwurf der Eckpunkte innerhalb der Bundesregierung diskutiert.
Anschließend werde das BMWK auf Grundlage der innerhalb der Bundesregierung
abgestimmten Eckpunkte den Gesetzentwurf erarbeiten. Parallel zu den Arbeiten
für ein Rüstungsexportkontrollgesetz sei eine Überarbeitung und
Modernisierung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen vorgesehen (www.bm
wk.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/erarbeitung-eines-rustu
ngsexportkontrollgesetzes.html).
Am 29. Oktober 2024 ist der für Rüstungsexportkontrolle im
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zuständige Staatssekretär Sven Giegold
von seinem Amt zurückgetreten. Bundeskanzler Olaf Scholz hat zugleich
angekündigt, in den verbleibenden Sitzungswochen des Deutschen Bundestages bis
Weihnachten alle Gesetzentwürfe zur Abstimmung stellen, die keinerlei
Aufschub dulden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Fällt aus Sicht der Bundesregierung das Rüstungsexportkontrollgesetz
unter die Gesetzesvorhaben, die keinerlei Aufschub dulden, und plant die
Bundesregierung dementsprechend, in den verbleibenden Sitzungswochen
einen Gesetzentwurf für ein Rüstungsexportkontrollgesetz vorzulegen?
2. Da laut der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz Rüstungsexporte kein Mittel der Wirtschaftspolitik (www.bmw
k.de/Redaktion/DE/FAQ/Aussenwirtschaft/faq-ruestungsexporte.html)
sind, hält die Bundesregierung diese Maßgabe angesichts der aktuellen
globalen Lage noch für zeitgemäß, und wie bewertet sie Rüstungsexporte
als steuerndes Instrument der Sicherheitspolitik?
3. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass künftig Prozesse zur
Genehmigung von Rüstungsexporten unter Nutzung digitaler Verfahren
beschleunigt werden sollten?
4. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Kreis der der NATO
gleichgestellter Länder um enge Verbündete wie Südkorea, Singapur, Chile und
Uruguay erweitert werden sollte, und wenn nein, warum nicht?
5. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass – vor dem Hintergrund der
engen Verbundenheit mit dem Staat Israel – Israel künftig im Hinblick auf
Genehmigungsverfahren der Rüstungsexportkontrolle wie andere der
NATO gleichgestellte Staaten zu behandeln ist, und wenn nein, warum
nicht?
6. Wie kann sichergestellt werden, dass zukünftige Waffenexporte an die
Ukraine schneller als bislang genehmigt werden?
7. Welcher Umgang ist nach Auffassung der Bundesregierung künftig mit
Dual-Use-Gütern geboten?
8. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass vor dem Hintergrund der
Zeitenwende und der globalen sicherheitspolitischen Situation bei der
Rüstungsexportkontrolle ein Paradigmenwechsel zu einer
exportfreundlicheren Genehmigungspraxis angestrebt werden sollte, und wenn nein, warum
nicht?
9. Soll nach Auffassung der Bundesregierung künftig weiterhin die
güterbezogene Einzelfallentscheidung angewendet werden, und welche konkreten
Kriterien sollten hierfür künftig richtungsleitend sein?
10. Bestehen aktuell Beschränkungen für den Export von Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern in EU-, NATO- und der NATO gleichgestellten
Ländern, wenn ja, sollen diese Beschränkungen künftig abgebaut werden,
und wenn nein, warum nicht?
11. Wie ist der aktuelle Umgang für Rüstungsexporte in Drittländer, die sich
in einem Krieg befinden, soll dies nach Auffassung der Bundesregierung
künftig gesetzgeberisch geregelt werden, und wenn ja, wie?
12. Warum besteht aktuell ein doppeltes Genehmigungserfordernis für
Kriegswaffenausfuhr nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG)
und Außenwirtschaftsgesetz (AWG) bzw. der
Außenwirtschaftsverordnung (AWV), soll dies nach Auffassung der Bundesregierung künftig
aufgelöst werden, und wenn nein, warum nicht?
13. Auf wie viele Tage belaufen sich die aktuellen Bearbeitungsfristen beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchschnittlich,
und sollen diese aufgrund der aktuellen sicherheitspolitischen Situation
verkürzt und bzw. oder mit welchen konkreten Vorgaben angepasst
werden?
14. Bestehen oder bestanden Versagungen von Exportgenehmigungen aus
Kooperations- und Gemeinschaftsprojekten aus politischen Gründen, wie
steht die Bundesregierung zu Mehrheitsentscheidungen bei
Exportentscheidungen, und soll dies künftig eindeutig geregelt – gegebenenfalls
gesetzgeberisch – werden?
Berlin, den 18. Dezember 2024
Christian Dürr und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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