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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8294)

dip / drucksache 14.10.2026 · WP 21 · 21/8612 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/8294) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8612 21. Wahlperiode 14.10.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/8294 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) A. Problem Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union (EU) geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Oktober 2027. Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass die Sicherheitslage im Roten Meer sowie in der Meerenge Bab al-Mandab angespannt bleibe. Die radikalislamische und mit Iran verbündete Huthi-Miliz habe seit Mitte November 2023 aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen wiederholt Angriffe auf die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al- Mandab, ausgeübt. Nach einer vorübergehenden Pause richteten sich die erneuten Angriffe gegen die Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt, den internationalen Handel und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region. Im Zuge ihrer im September 2026 begonnenen Militäroffensive habe die Huthi-Miliz den bislang noch unter Regierungskontrolle stehenden Teil der jemenitischen Rotmeerküste am Bab Al-Mandab zwischen Rotem Meer und Indischem Ozean unter ihre Kontrolle gebracht. Auftrag der Operation sei es, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhalte die Unterstützung des sicheren Transits der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab. Im Rahmen dieses Auftrages ergäben sich für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: a) Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit; b) Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet; c) Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness) im gesamten V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Einsatzgebiet; d) Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern; e) Information über verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit kritischen Unterseeinfrastrukturen erheben und austauschen. Für die deutsche Beteiligung werden laut Antrag folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: Führung; Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser; Sicherung und Schutz; militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung; zivil-militärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolutionen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023), 2722 (2024), 2739 (2024), 2768 (2025), 2812 (2026) und 2826 (2026); des Beschlusses (GASP) 2024/583 des Rates der EU vom 8. Februar 2024, des Beschlusses (GASP) 2024/632 des Rates der EU vom 19. Februar 2024, des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der EU vom 14. Februar 2025, des Beschlusses (GASP) 2026/439 des Rates der EU vom 23. Februar 2026 und des Beschlusses (GASP) 2026/778 des Rates der EU vom 30. März 2026; des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt; der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen und des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaats zur Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Die eingesetzten Kräfte haben laut Antrag der Bundesregierung zur Durchsetzung ihres Auftrages das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR ASPI- DES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Laut Antrag gelten die Regeln des Seerechtsübereinkommens. Die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe sei im Seegebiet nördlich des Breitengrades von Maskat im Golf von Oman, in der Straße von Hormus und im Persischen Golf nicht auszuüben und somit ausgeschlossen. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig sei. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/8294 anzunehmen. Berlin, den 14. Oktober 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Alexander Radwan Berichterstatter Torben Braga Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Deborah Düring Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bericht der Abgeordneten Alexander Radwan, Torben Braga, Aydan Özoğuz, Deborah Düring und Cansu Özdemir I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/8294 in seiner 99. Sitzung am 8. Oktober 2026 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der von der Europäischen Union (EU) geführten Operation European Union Naval Force ASPIDES (EUNAVFOR ASPIDES) mit bis zu 350 Soldatinnen und Soldaten längstens bis zum 31. Oktober 2027. Die Bundesregierung begründet ihren Antrag damit, dass die Sicherheitslage im Roten Meer sowie in der Meerenge Bab al-Mandab angespannt bleibe. Die radikalislamische und mit Iran verbündete Huthi-Miliz habe seit Mitte November 2023 aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen wiederholt Angriffe auf die internationale Schifffahrt, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, ausgeübt. Nach einer vorübergehenden Pause richteten sich die erneuten Angriffe gegen die Freiheit und Sicherheit der Schifffahrt, den internationalen Handel und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region. Im Zuge ihrer im September 2026 begonnenen Militäroffensive habe die Huthi-Miliz den bislang noch unter Regierungskontrolle stehenden Teil der jemenitischen Rotmeerküste am Bab Al-Mandab zwischen Rotem Meer und Indischem Ozean unter ihre Kontrolle gebracht. Auftrag der Operation sei es, zum Schutz der Freiheit der Schifffahrt und zur Sicherheit des Seeverkehrs im Einsatzgebiet beizutragen. Dies beinhalte die Unterstützung des sicheren Transits der Schifffahrtsindustrie, insbesondere im südlichen Roten Meer und durch den Bab al-Mandab. Im Rahmen dieses Auftrages ergäben sich für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: a) Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See im Einsatzgebiet bei uneingeschränkter Beachtung der Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit; b) Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet; c) Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung (Maritime Situational Awareness) im gesamten Einsatzgebiet; d) Abstimmung, Kooperation, Informationsaus-tausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern; e) Information über verdächtige Aktivitäten im Zusammenhang mit kritischen Unterseeinfrastrukturen erheben und austauschen. Für die deutsche Beteiligung werden laut Antrag folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: Führung; Wirken gegen Ziele in der Luft, über, auf und unter Wasser; Sicherung und Schutz; militärisches Nachrichtenwesen; Aufklärung; Führungsunterstützung; Einsatzunterstützung; sanitätsdienstliche Versorgung; zivil-militärische Kooperation. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolge auf Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), insbesondere Resolutionen 2216 (2015), 2624 (2022), 2707 (2023), 2722 (2024), 2739 (2024), 2768 (2025), 2812 (2026) und 2826 (2026); des Beschlusses (GASP) 2024/583 des Rates der EU vom 8. Februar 2024, des Beschlusses (GASP) 2024/632 des Rates der EU vom 19. Februar 2024, des Beschlusses (GASP) 2025/334 des Rates der EU vom 14. Februar 2025, des Beschlusses (GASP) 2026/439 des Rates der EU vom 23. Februar 2026 und des Beschlusses (GASP) 2026/778 des Rates der EU vom 30. März 2026; des Seerechtsübereinkommens der VN von 1982 und des Protokolls von 2005 zum Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt; der Regeln des allgemeinen Völkerrechts, insbesondere des völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Selbstverteidigungsrechts zur Abwehr eines gegen- V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. wärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen und des Einverständnisses der Regierung des jeweiligen Anrainerstaats zur Durchführung des Auftrags in seinen Hoheitsgewässern. Die deutschen Streitkräfte handelten bei der Beteiligung an EUNAVFOR ASPIDES im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Für alle im Rahmen von EUNAVFOR ASPIDES eingesetzten seegehenden Einheiten gelte die völkerrechtliche Verpflichtung zur Hilfeleistung für in Seenot geratene Personen. Die eingesetzten Kräfte haben laut Antrag der Bundesregierung zur Durchsetzung ihres Auftrages das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolge auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUNAVFOR ASPIDES-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat. Laut Antrag gelten die Regeln des Seerechtsübereinkommens. Die exekutive Aufgabe des Schutzes von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe sei im Seegebiet nördlich des Breitengrades von Maskat im Golf von Oman, in der Straße von Hormus und im Persischen Golf nicht auszuüben und somit ausgeschlossen. Angrenzende Räume könnten mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung nach den Regeln des Seerechtsübereinkommens bzw. mit Zustimmung des jeweiligen Staates bei Meerengen genutzt werden. Im Übrigen richteten sich Transit- und Überflugrechte nach den bestehenden internationalen Bestimmungen. Kräfte des deutschen Kontingents würden in den Hauptquartieren, Verbindungselementen und militärischen Stäben der EU sowie multinationaler Partner eingesetzt, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig sei. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/8294 in seiner 55. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/8294 in seiner 37. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/8294 in seiner 31. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/8294 in seiner 27. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/8294 in seiner 32. Sitzung am 14. Oktober 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Berlin, den 14. Oktober 2026 Alexander Radwan Berichterstatter Torben Braga Berichterstatter Aydan Özoğuz Berichterstatterin Deborah Düring Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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