Deutsche DepressionsLiga e. V.
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Deutsche DepressionsLiga e. V.
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Auf Basis der Vision und Mission des Vereins, s. auch https://depressionsliga.de/ueber-uns/#vision-und-mission, finden folgende Tätigkeiten statt:
Direkte Kontaktaufnahme: Anschreiben von Politikern oder Regierungsvertretern.
Öffentlichkeitsarbeit: Kampagnen oder Medienarbeit zur Situation von Menschen mit Depressionen in der Gesellschaft und Arbeitswelt, zur Forderung einer angemessenen gesundheitlichen Versorgung und Unterstützung, z. B. Kampagne "22 Wochen warten", diverse Petitionen.
Veranstaltungen und Informationsaustausch: Organisation von Veranstaltungen, bei denen Politiker, Beamte oder andere Entscheidungsträger eingeladen werden, um Informationen auszutauschen oder zu diskutieren, z. B. Patientenkongress.
Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Rechte von Menschen mit Behinderung
Regelungsvorhaben:
- Verkürzung der Wartezeiten auf einen ambulanten Therapieplatz für Menschen mit Depressionen: Wir setzen uns für die Verkürzung der Wartezeiten auf einen ambulanten Therapieplatz für Menschen mit Depressionen ein. Ziel ist es, durch Anpassungen in der Bedarfsplanung und Schaffung zusätzlicher Kassensitze eine schnellere und flächendeckende Versorgung sicherzustellen und somit die Lebensqualität und Gesundheitsversorgung von Betroffenen nachhaltig zu steigern. Unsere Aktivitäten umfassen die Einreichung einer Petition im Deutschen Bundestag sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen politischen Akteuren zur Unterstützung notwendiger Gesetzesänderungen.
- Nationale Suizidpräventionsstrategie und gesetzliche Verankerung der Suizidprävention: Unser Ziel ist die Einführung einer umfassenden Nationalen Suizidpräventionsstrategie in Deutschland sowie die Verabschiedung eines Suizidpräventionsgesetzes. Wir setzen uns für das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ein, das auch die Option des assistierten Suizids umfasst. Besonders wichtig ist uns dabei, dass dies durch ein umfassendes Schutzkonzept begleitet wird, das sicherstellt, dass Menschen in Krisensituationen die notwendige Unterstützung erhalten. Daher fordern wir verbindliche Regelungen sowohl zur Suizidprävention als auch zum assistierten Suizid, um den Schutz für Betroffene in Krisen zu gewährleisten und gleichzeitig ihr Recht auf Selbstbestimmung zu wahren.
- Rücknahme der durch das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II geplanten Verschärfungen in der Grundsicherung: - Verzicht auf Regelungen, die psychisch erkrankte Menschen strukturell unter Druck setzen oder implizit verdächtigen.
- Schutz der Wohnsicherheit und Streichung der Vermieterrüge als Voraussetzung der Kostenübernahme.
- Sozialpolitik, die Stabilität, Vetrauen und psychosoziale Unterstützung stärkt.
Relationen
Keine Relationen.