Entwicklung des Personal- und Stellenbestands in den Bundesministerien und Umsetzung der geplanten Stelleneinsparungen bis 2029
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Entwicklung des Personal- und Stellenbestands in den Bundesministerien und Umsetzung der geplanten Stelleneinsparungen bis 2029
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8748
21. Wahlperiode 21.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lars Haise, Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander Arpaschi,
Sebastian Maack, Tobias Ebenberger Edgar Naujok, Steffen Janich, Dr. Michael
Kaufmann, Micha Fehre, Beatrix von Storch, Ronald Gläser, Peter Bohnhof,
Thomas Ladzinski und der Fraktion der AfD
Entwicklung des Personal- und Stellenbestands in den Bundesministerien und
Umsetzung der geplanten Stelleneinsparungen bis 2029
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode
heißt es unter der Überschrift „Verwaltungskonsolidierung – Aufgabenkritik,
Personaleinsparungen und Verwaltungsreform“: „Wir werden den
Personalbestand in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung sowie in bestimmten
nachgeordneten Behörden bis zum Jahr 2029 um mindestens acht Prozent
reduzieren.“ Zugleich soll die Arbeit der Bundesverwaltung durch Aufgabenkritik,
Digitalisierung und organisatorische Reformen effizienter gestaltet werden.
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde für das Haushaltsjahr 2025 eine
Stelleneinsparung in einem finanziellen Umfang entsprechend 0,5 Prozent der
maßgeblichen Planstellen und Stellen vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2026 sieht
§ 17 des Haushaltsgesetzes 2026 eine entsprechende Einsparung von 2,2
Prozent vor. Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5666 wurden im Haushaltsjahr 2025 600 Planstellen
und Stellen eingespart. Für die Jahre 2026 bis 2029 plante die Bundesregierung
zu diesem Zeitpunkt Einsparungen von 2 252 Stellen im Jahr 2026, 2 048
Stellen im Jahr 2027, 2 048 Stellen im Jahr 2028 und 1 531 Stellen im Jahr 2029.
Für das Haushaltsjahr 2027 sieht der inzwischen vorgelegte Regierungsentwurf
des Haushaltsgesetzes erneut eine Einsparquote von 2 Prozent vor.
Die im Bundeshaushalt ausgewiesene Zahl der Planstellen und Stellen gibt
nach Auffassung der Fragesteller allerdings für sich genommen noch keinen
vollständigen Aufschluss über die tatsächliche personelle Entwicklung der
Bundesministerien. Für die Bewertung der angekündigten Personalreduzierung
ist insbesondere von Bedeutung, wie sich neben der Zahl der haushaltsrechtlich
ausgewiesenen Stellen die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen, die Zahl der
Beschäftigten sowie die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten entwickelt
haben.
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund von Ressortneuzuschnitten und
Aufgabenverlagerungen in der 21. Wahlperiode. Mit der Errichtung des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung wurden
Zuständigkeiten aus mehreren Ressorts zusammengeführt. Veränderungen des
Stellenbestands einzelner Ministerien können daher sowohl auf tatsächlichen
Personalaufoder -abbau als auch auf organisatorischen Verlagerungen beruhen. Die
Bundesregierung selbst hat die Errichtung des neuen Ministeriums mit dem
Hinweis verbunden, dass dadurch insgesamt kein Aufwuchs der
Ministerialbürokratie entstehen solle.
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Für eine Beurteilung der bisherigen Umsetzung des im Koalitionsvertrag
genannten Einsparziels ist aus Sicht der Fragesteller daher eine ressortscharfe und
um organisatorische Veränderungen bereinigte Darstellung der Entwicklung
des Personal- und Stellenbestands erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch war bzw. ist die Zahl der im Bundeshaushalt ausgebrachten
Planstellen für Beamte und Stellen für Arbeitnehmer in jedem
Bundesministerium einschließlich Bundeskanzleramt jeweils zum
a) 31. Dezember 2024,
b) 31. Dezember 2025,
c) 30. Juni 2026
(bitte jeweils nach Ressort sowie nach Planstellen für Beamte und Stellen
für Tarifbeschäftigte aufschlüsseln)?
2. Wie viele der in Frage 1 genannten Planstellen und Stellen waren zu den
jeweiligen Stichtagen tatsächlich besetzt, und wie viele waren unbesetzt
(bitte nach Ressort und Statusgruppe aufschlüsseln)?
3. Wie hoch war zu den in Frage 1 genannten Stichtagen die Zahl der
tatsächlich in den jeweiligen Bundesministerien beschäftigten Personen
a) nach Köpfen und
b) in Vollzeitäquivalenten
(bitte jeweils nach Ressort, Anzahl an Beamten sowie Tarifbeschäftigten
aufschlüsseln)?
4. Wie hat sich der Personalbestand der Bundesministerien zwischen dem
31. Dezember 2024 und dem 30. Juni 2026 prozentual und absolut
verändert (bitte je Ressort sowohl nach Köpfen als auch nach
Vollzeitäquivalenten ausweisen)?
5. Wie hoch ist die Veränderung nach Frage 4, wenn organisatorische
Veränderungen infolge von Ressortneuzuschnitten, Aufgabenübertragungen
sowie Personal- und Stellenumsetzungen zwischen Bundesministerien
herausgerechnet werden?
6. Wie viele Planstellen und Stellen wurden seit dem 1. Januar 2025
zwischen Bundesministerien übertragen beziehungsweise umgesetzt, soweit
diese Angaben nicht bereits hinsichtlich der Übertragungen an das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung auf
Bundestagsdrucksache 21/5842 mitgeteilt wurden (bitte nach abgebendem Ressort,
aufnehmendem Ressort, Zeitpunkt und Anzahl aufschlüsseln)?
7. Wie viele Beschäftigte wurden seit dem 1. Januar 2025 infolge von
Organisationsentscheidungen der Bundesregierung zwischen
Bundesministerien versetzt oder umgesetzt (bitte entsprechend Frage 6 aufschlüsseln)?
8. Wie viele Planstellen und Stellen wurden seit dem 1. Januar 2025 in den
einzelnen Bundesministerien
a) neu geschaffen,
b) dauerhaft gestrichen,
c) mit einem kw-Vermerk versehen und
d) aus anderen Ressorts übernommen
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
(bitte nach Ressort, Haushaltsjahr sowie Besoldungs- beziehungsweise
Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
9. Wie viele der für das Haushaltsjahr 2026 nach § 17 HG 2026 zur
Einsparung vorgesehenen Planstellen und Stellen waren mit Stand 30. Juni 2026
in den einzelnen Ressorts
a) verbindlich als Einsparstellen bestimmt,
b) zu diesem Zeitpunkt unbesetzt,
c) noch besetzt,
d) für eine Wieder- oder Neubesetzung gesperrt und
e) noch keiner konkreten Einsparung zugeordnet
(bitte jeweils nach Ressort sowie getrennt nach oberster Bundesbehörde
und nachgeordnetem Bereich aufschlüsseln)?
10. Welcher prozentuale Anteil, der für 2026 vorgesehenen Stelleneinsparung,
ist damit zum 30. Juni 2026 bereits tatsächlich umgesetzt, und welchen
Anteil erwartet die Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2026 noch
umzusetzen?
11. Wie verteilt sich die für das Haushaltsjahr 2026 nach § 17 HG 2026
vorgesehene Stelleneinsparung auf die einzelnen Einzelpläne, jeweils
getrennt nach obersten Bundesbehörden und nachgeordneter
Bundesverwaltung, und welcher finanzielle Einsparwert sowie welche Zahl von
Planstellen und Stellen liegen der jeweiligen Einsparvorgabe zugrunde?
12. Welche Ressorts haben die ihnen für das Haushaltsjahr 2026 zugerechnete
Einsparvorgabe zum 30. Juni 2026
a) bereits vollständig erfüllt,
b) teilweise erfüllt beziehungsweise
c) bislang nicht erfüllt,
und wie hoch ist jeweils die noch ausstehende Einsparung?
13. Auf welche Weise wurden die seit 2025 weggefallenen Planstellen und
Stellen tatsächlich eingespart, insbesondere durch
a) Nichtwiederbesetzung nach Eintritt in Ruhestand oder Rente,
b) Auslaufen befristeter Beschäftigungsverhältnisse,
c) Aufgabenkritik beziehungsweise Wegfall von Aufgaben,
d) Digitalisierung oder Automatisierung von Verwaltungsprozessen,
e) organisatorische Zusammenlegung von Einheiten,
f) Stellenverlagerungen oder
g) sonstige Maßnahmen
(bitte nach Ressort und Anzahl der jeweils betroffenen Stellen
aufschlüsseln)?
14. Wie viele Neueinstellungen erfolgten in den Bundesministerien jeweils in
den Jahren 2024, 2025 und vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2026 (bitte
nach Ressort, Beamten- beziehungsweise Tarifstatus und
Laufbahnbeziehungsweise Entgeltgruppe aufschlüsseln)?
15. Wie viele Beschäftigte sind in den Bundesministerien im gleichen
Zeitraum jeweils
a) wegen Ruhestands oder Renteneintritts,
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) durch Kündigung beziehungsweise Aufhebungsvertrag,
c) durch Versetzung in andere Bundesbehörden und
d) aus sonstigen Gründen
ausgeschieden?
16. Wie viele der zum 30. Juni 2026 unbesetzten Planstellen und Stellen in
den einzelnen Bundesministerien waren zu diesem Zeitpunkt
a) seit weniger als drei Monaten,
b) seit mindestens drei Monaten,
c) seit mindestens sechs Monaten und
d) seit mindestens zwölf Monaten
unbesetzt, und für wie viele dieser Planstellen und Stellen lief zum
Stichtag ein Besetzungsverfahren?
17. In welchem Umfang beruht eine etwaige Reduzierung der Zahl tatsächlich
Beschäftigter seit Beginn der 21. Wahlperiode auf der haushaltsgesetzlich
vorgesehenen Stelleneinsparung und in welchem Umfang auf zum
jeweiligen Stichtag lediglich unbesetzten, weiterhin im Stellenplan vorhandenen
Stellen?
18. Wie viele Stellenbesetzungsverfahren waren in den einzelnen
Bundesministerien zum 30. Juni 2026
a) ausgeschrieben,
b) im Auswahlverfahren,
c) abgeschlossen, ohne dass die ausgewählte Person die Tätigkeit bereits
aufgenommen hatte, und
d) abgebrochen worden?
19. Sind seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/5666 externe Beschäftigte, Leiharbeitnehmer, Berater oder
sonstige externe Dienstleister eingesetzt oder beauftragt worden, um Aufgaben
zu übernehmen, deren Wahrnehmung durch eigenes Personal infolge von
Stelleneinsparungen, Nichtwiederbesetzungen oder längerfristigen
Vakanzen nicht oder nicht vollständig möglich war, und wenn ja, in welchem
Ressort, für welche Tätigkeit, in welchem Umfang und zu welchen
Kosten?
20. Welche Ausgangszahl, beziehungsweise welcher Stichtag, bildet die
rechnerische Bezugsgröße für das Ziel, den Personalbestand bis 2029 um
mindestens acht Prozent zu reduzieren, und wie hoch ist diese Ausgangszahl
a) insgesamt,
b) für die Ministerialverwaltung und
c) je Bundesministerium?
21. Wie erklärt die Bundesregierung die rechnerische Herleitung der sich aus
den in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/5666 ausgewiesenen
Jahreswerten für 2025 bis 2029 ergebenden Summe von insgesamt
8 479 Planstellen und Stellen, und welche Ausgangszahl, welcher Stichtag
sowie welche Ein- und Ausschlusskriterien liegen dieser Berechnung
zugrunde?
22. Entspricht der Kreis der vom Acht-Prozent-Ziel des Koalitionsvertrags
erfassten Planstellen, Stellen beziehungsweise Beschäftigten vollständig
dem Kreis der nach § 17 HG 2026 der Stelleneinsparung unterliegenden
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Planstellen und Stellen, und wenn nein, welche Organisationseinheiten
werden
a) vom Acht-Prozent-Ziel, jedoch nicht von § 17 HG 2026,
b) von § 17 HG 2026, jedoch nicht vom Acht-Prozent-Ziel oder
c) von keiner der beiden Vorgaben
erfasst?
23. Bezieht sich das im Koalitionsvertrag genannte Ziel einer Reduzierung
des Personalbestands um mindestens acht Prozent nach Auffassung der
Bundesregierung auf
a) die Zahl der haushaltsrechtlich ausgebrachten Planstellen und Stellen,
b) die Zahl der tatsächlich besetzten Planstellen und Stellen,
c) die Zahl der Beschäftigten nach Köpfen,
d) die Zahl der Vollzeitäquivalente oder
e) eine andere Kennzahl?
24. Wie viele Planstellen und Stellen wurden beziehungsweise werden im
vom Acht-Prozent-Ziel erfassten Bereich in den Jahren 2025 bis 2029
jeweils neu geschaffen und wie viele im selben Zeitraum eingespart, und
welcher jährliche Nettoeffekt ergibt sich daraus für den Stellenbestand?
25. Welchen jährlichen Zielpfad legt die Bundesregierung für die nach ihrer
Antwort auf Frage 23 maßgebliche Kennzahl zur Erreichung des Acht-
Prozent-Ziels bis 2029 zugrunde, wie hoch sind die jeweiligen Sollwerte
zum 31. Dezember 2026, 2027, 2028 und 2029 insgesamt und je
Bundesministerium, und welchen Ist-Wert sowie welche Abweichung vom
Zielpfad weist sie zum 30. Juni 2026 aus?
Berlin, den 12. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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