Personeller und struktureller Umbau des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
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Personeller und struktureller Umbau des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8594
21. Wahlperiode 14.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ayse Asar, Dr. Andrea Lübcke, Claudia Müller, Dr. Anja
Reinalter, Misbah Khan und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Personeller und struktureller Umbau des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt
Innerhalb weniger Tage wurde im September 2026 bekannt, dass drei der
bislang acht Abteilungsleitungen das Bundesministerium für Forschung,
Technologie und Raumfahrt (BMFTR) verlassen. Zugleich ordnet das Ministerium
seine Abteilungsstruktur neu. Nach einer Hausmitteilung hat der bisherige
Leiter der Abteilung I „Internationales und Europa“ die Leitung „im gegenseitigen
Einvernehmen“ abgegeben und um Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand
gebeten. Er war weniger als elf Monate zuvor von Bundesministerin Dorothee
Bär aus der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission an
die Spitze der Abteilung berufen worden. Er ist der erste von der Ministerin
selbst berufene Abteilungsleiter, der das Haus nun wieder verlässt. Aus Sicht
der Fragestellenden ist auffällig, dass er nicht wie bei politischen Beamtinnen
und Beamten üblich in den einstweiligen Ruhestand (§ 54 des
Bundesbeamtengesetzes – BBG) versetzt wird. Zu den Umständen macht das BMFTR keine
Angaben (www.jmwiarda.de/blog/2026/09/24/aus-s-und-i-wird). Die
Personalie fällt zeitlich mit der Vorlage des Sonderprüfungsberichts zum Helmholtz-
Zentrum für Informationssicherheit (CISPA) am 22. September 2026 und der
Trennung von dessen Gründungsdirektor zusammen (www.jmwiarda.de/blog/2
026/09/23/kein-beleg-fuer-wissensabfluss-am-cispa). Darüber hinaus sollen die
Leiterin der Abteilung G „Gesundheit und Lebenswissenschaften“, sowie der
Leiter der Abteilung W „Wissenschafts- und Forschungssystem; Talente“, das
Ministerium Medienberichten zufolge zum Jahresende verlassen. Das BMFTR
hat dies bestätigt. Strukturell werden die Abteilungen S „Strategien und
Grundsatzfragen“ und I zur neuen Abteilung A „Allgemeine Grundsatzfragen und
Auswärtiges“ mit den Unterabteilungen A1 und A2 zusammengeführt. Das
Thema Transfer wird aus der Abteilungslinie herausgelöst und in einer neuen
Stabsstelle gebündelt. Ansiedlung, Zuschnitt und Abgrenzung der Stabsstelle
sowie das Zusammenspiel von A2 und Fachabteilungen waren Ende September
2026 nach Angaben des Ministeriums noch in Abstimmung. Der Umbau fällt in
eine Phase erheblichen Konsolidierungsdrucks. Der Regierungsentwurf für den
Einzelplan 30 sieht für 2027 bei Ausgaben von 21,97 Mrd. Euro globale
Minderausgaben von rund 759 Mio. Euro vor, nach rund 359 Mio. Euro im Jahr
2026. Davon entfallen 120 Mio. Euro auf eine globale Minderausgabe für
„Effizienzmaßnahmen“. Hinzu kommt die Vorgabe, bis 2029 acht Prozent der
Stellen in der Bundesverwaltung einzusparen. Gleichzeitig hat das BMFTR
Ende August 2026 seinen Etat für Öffentlichkeitsarbeit neu ausgeschrieben
(https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/557170-2026). Nach Presseberichten
wurden aus der seit 2023 geltenden Rahmenvereinbarung bis zum 30. Juni
2026 Leistungen im Wert von rund 18 Mio. Euro abgerufen. Für die neue
Vereinbarung ab dem 1. Januar 2027 mit einer Laufzeit von bis zu vier Jahren ver-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
anschlagt das Ministerium ein „erhöhtes Gesamtvolumen“, ohne eine Zahl zu
nennen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat der bisherige Leiter der Abteilung I weniger als
elf Monate nach seiner Berufung durch Bundesministerin Dorothee Bär
die Leitung der Abteilung I abgegeben, und von wem ging die Initiative
zur Trennung aus?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage wird der bisherige Leiter der Abteilung I in
den „vorzeitigen Ruhestand“ versetzt, und warum wurde nicht der für
politische Beamtinnen und Beamte übliche Weg des einstweiligen
Ruhestands nach § 54 BBG gewählt?
3. Aus welchen Gründen und zu welchem Zeitpunkt scheiden die Leiterin
der Abteilung G und der Leider der Abteilung W aus, und ging die
Initiative jeweils von den Betroffenen oder von der Hausleitung aus?
4. Sind weitere Wechsel auf Leitungsebene geplant?
5. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass unterschiedliche
Auffassungen über den Umgang mit Forschungssicherheit, insbesondere im Fall
CISPA, für das Ausscheiden des bisherigen Leiters der Abteilung I eine
Rolle gespielt haben?
6. Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der
Zusammenlegung der Abteilungen S und I, bleiben die Referate der beiden
Abteilungen in ihrer bisherigen Form erhalten oder welche Umstrukturierung ist
auf Referatsebene vorgesehen?
7. Wie viele Referate und Stellen fallen durch die Zusammenlegung der
Abteilungen weg (bitte mit Angabe der jeweiligen Besoldungsgruppen) und
mit welchen Auswirkungen auf den Etat des Hauses rechnet die
Bundesregierung?
8. Wo wird die Stabsstelle Transfer angesiedelt, welche bisherigen oder
neuen Referate werden in die Stabstelle integriert und mit wie vielen
Stellen (bitte mit Angabe der jeweiligen Besoldungsgruppen) wird sie
ausgestattet, und wie werden Doppelstrukturen zu den Fachabteilungen
vermieden?
9. Welche inhaltlichen Zuständigkeiten werden in der neuen Stabstelle
Transfer verankert sein?
10. Werden im Zuge der Einrichtung der Stabstelle Transfer zentrale
Förderprogramme wie beispielsweise EXIST aus dem BMWE in die
Zuständigkeit des BMFTR übertragen?
11. Wer vertritt Deutschland seit dem Ausscheiden des bisherigen Leiters der
Abteilung I auf Abteilungsleiterebene in den Verhandlungen zum 10. EU-
Forschungsrahmenprogramm, zum European Research Area Act, zum
European Innovation Act und zum EU Space Act?
12. Wer hat Deutschland beim Science und Technology in Society Forum in
Kyoto vertreten und inwiefern wurde das deutsche „Endorsement“ für die
sog. „Kyoto-Vision for a Golden Age of Science“ (vgl. Research-Table
vom 8. Oktober 2026) innerhalb des BMFTR auf Abteilungsleiter- oder
Leitungsebene des Hauses abgestimmt?
13. Welche Kosten sind dem Bund durch die Gewinnung des bisherigen
Leiters der Abteilung I im Jahr 2025 und durch sein Ausscheiden insgesamt
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
entstanden oder werden noch entstehen (fortgezahlte Bezüge,
Versorgungsbezüge, Abfindungen oder Ausgleichszahlungen, Umzugskosten)?
14. Hat der bisherige Leiter der Abteilung I aus seiner weniger als einjährigen
Tätigkeit im BMFTR einen Anspruch auf Ruhegehalt erworben, und wenn
ja, in welcher Höhe und auf welcher Rechtsgrundlage?
15. Wie viele Beamtinnen und Beamte des BMFTR wurden seit dem 6. Mai
2025 jeweils in den einstweiligen oder vorzeitigen Ruhestand versetzt,
und welche Ausgaben für fortgezahlte Bezüge und Versorgung sind
dadurch bislang entstanden und bis 2029 zu erwarten?
16. Wie hoch sind die Gesamtkosten des personellen und strukturellen
Umbaus des BMFTR seit dem 6. Mai 2025 einschließlich externer Beratung,
und welche Einsparungen stehen dem gegenüber?
17. Wie viele Planstellen und Stellen hatte das BMFTR zum 6. Mai 2025,
zum 1. Januar 2026 und zum 1. Oktober 2026, und wie viele sind im
Regierungsentwurf für 2027 vorgesehen (bitte nach Abteilungen,
Leitungsbereich und Laufbahngruppen aufschlüsseln und die durch den neuen
Ressortzuschnitt zu- und abgegangenen Stellen gesondert ausweisen)?
18. Wie viele Stellen muss das BMFTR nach der Vorgabe, bis 2029 acht
Prozent der Stellen in der Bundesverwaltung einzusparen, in den Jahren 2025,
2026, 2027, 2028 und 2029 jeweils abbauen, und auf welche
Ausgangszahl bezieht sich diese Vorgabe?
19. Wie viele Stellen hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 tatsächlich
abgebaut, in welchen Abteilungen und auf welchem Weg
(Nichtnachbesetzung, kw-Vermerke, Verlagerung), und liegt das Ministerium damit im
Plan?
20. Wie viele Stellen sind im BMFTR seit dem 6. Mai 2025 neu geschaffen
oder neu besetzt worden, insbesondere im Leitungsbereich, in Stabsstellen
und in den Besoldungsgruppen B 3 bis B 11, und wie verträgt sich das mit
der Abbauvorgabe?
21. Dient die Zusammenlegung der Abteilungen S und I der Erfüllung der
Stellenabbauvorgabe und der globalen Minderausgabe für
„Effizienzmaßnahmen“ von 120 Mio. Euro im Jahr 2027, und wie viele der
einzusparenden Stellen entfallen auf die neue Abteilung A?
22. Welche Aufgaben hat das BMFTR seit dem 6. Mai 2025 an Projektträger,
nachgeordnete Behörden oder externe Dienstleister verlagert, wie haben
sich die Ausgaben dafür entwickelt, und werden abgebaute Stellen auf
diesem Weg ersetzt?
23. Welches Gesamtvolumen veranschlagt das BMFTR für die zum 1. Januar
2027 ausgeschriebene Rahmenvereinbarung für Öffentlichkeitsarbeit über
die maximale Laufzeit von vier Jahren, und wie begründet die
Bundesregierung das „erhöhte Gesamtvolumen“ gegenüber den bis zum 30. Juni
2026 abgerufenen rund 18 Mio. Euro, obwohl die Zuständigkeit für
Bildung das Ministerium verlassen hat und zugleich Stellen und Mittel
eingespart werden müssen?
24. Wie hoch waren die Ausgaben des BMFTR für Öffentlichkeitsarbeit,
Kampagnen, Veranstaltungen und externe Kommunikationsdienstleister
seit dem 6. Mai 2025 (bitte nach Haushaltsjahr, Titel und Auftragnehmer
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aufschlüsseln), welche Ausgaben sind für 2027 geplant, und welchen
Beitrag leistet dieser Bereich zu den globalen Minderausgaben?
Berlin, den 12. Oktober 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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