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Rede von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/7467

dip / rede 13.12.2007 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 133. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 10 a und 10 b: Drucksache 16/7467 –.

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Rede von Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Drucksache 16/7467 Danke. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Hiller-Ohm, ich habe Ihr Plädoyer für die Pauschalierung und die Argumentation, mit der Sie die Weihnachtsbeihilfe abgelehnt haben, sehr genau verfolgt. Wenn Sie aber keine zusätzlichen Leistungen wollen, dann können Sie das Prinzip nicht nach Gutdünken durchbrechen, wo es Ihnen zum Zweck der Kürzung passt. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)Mit dem gleichen Argument könnten wir mit einer Rechtsverordnung den Obdachlosen den Regelsatz um den Stromkostenanteil kürzen und das damit begründen, dass sie schließlich keinen Wasserkocher, keinen Toaster, keine Waschmaschine und dergleichen brauchen. Ich finde, man muss sich diese Verordnung grundsätzlich unter dem Aspekt der Bürokratieproduktion noch einmal genauer anschauen. Die Zahl der Sozialgerichtsverfahren 2006 belief sich auf rund 100 000. Im ersten Halbjahr 2007 gab es eine Steigerung um 38 Prozent. Alleine in Berlin sind im Monat Oktober 2 000 Klagen eingegangen. Ein Drittel dieser Klagen war erfolgreich. Was müsste also eine Bundesregierung sinnvollerweise in dieser Situation tun, wenn sie eine Rechtsverordnung zu einem derart beklagten und umstrittenen Gesetz erlässt? Ganz einfach: Sie müsste die Rechtsanwendung vereinfachen und die Vorschriften zur Durchführung verständlich machen. Mit dieser neuen Arbeitslosengeld-II-Verordnung wird jedoch genau das Gegenteil gemacht. Ich möchte das einmal an einem Beispiel, das hier noch nicht zur Sprache gekommen ist, nämlich am Beispiel der Selbstständigen, anschaulich machen. Selbstständige, die zeitweise auf Arbeitslosengeld-II- Leistungen angewiesen sind, sollen nach dieser Verordnung in Zukunft nur noch solche Ausgaben geltend machen können, die den Lebensumständen eines Arbeitslosengeld-II- Beziehers angemessen sind. Was soll das heißen? Darf sich dann ein Existenzgründer noch einen neuen Laptop leisten, oder tut es auch ein gebrauchter? Oder ist der geleaste Mittelklassewagen, mit dem ein Versicherungsvertreter versucht, sich selbstständig zu machen, noch angemessen, oder sagt man: „Du brauchst nur einen gebrauchten Kleinwagen“? Fragen über Fragen! Meine Damen und Herren von der Koalition, was ist der Sinn einer Rechtsverordnung? Fragen Sie sich das einmal ganz grundsätzlich. Eine Rechtsverordnung soll unbestimmte Rechtsbegriffe im Gesetz konkretisieren. Sie machen genau das Gegenteil. Sie schaffen unbestimmte Rechtsbegriffe, wo das Gesetz eindeutig ist. Das ist absurd. Das ist ein Fall für den Normenkontrollrat. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN – Zuruf von der CDU/ CSU: Furchtbar!) Hat denn der Nationale Normenkontrollrat Ihre Verordnung gesehen? Der Vorstand der Bundesagentur hat gestern im Ausschuss auf meine Nachfrage hin deutlich gemacht, dass die Verwaltungsaufwendungen, die mit dieser Verordnung verbunden sind, die Einsparungen des Arbeitslosengeldes II, die dort eventuell erzielt werden, übersteigen. Das kann man doch keinem normalen Menschen außerhalb dieses Hauses mehr vermitteln. (Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, abgesehen von der rechtlich und sozialpolitisch fragwürdigen Anrechnung von Krankenhausverpflegung als Einkommen – es gibt ja Markus Kurthauch anderslautende Gerichtsurteile als die, die eben hier zitiert wurden – ist das ein Musterbeispiel für Bürokratieproduktion. Ich erinnere daran: Wenn die Gerichte nicht mehr mit dem Ansturm an Verfahren zurechtkommen, dann denken Sie nicht etwa daran, das Recht und die Anwendung des Rechts zu vereinfachen, sondern Sie wollen im nächsten Jahr das Sozialgerichtsgesetz ändern. Offensichtlich denken Sie daran, das Beschreiten des Rechtswegs zu erschweren. Es ist die hehre Aufgabe der Opposition, diesen Mechanismus offenzulegen und der Öffentlichkeit zuzuführen. Warten Sie nicht, Herr Schiewerling, bis zum nächsten Jahr, um die Verwaltungsaufwände zu analysieren. Das ist bereits jetzt ganz klar absehbar. Wir werden dem Antrag der Linken zustimmen, uns aber dieser komischen Arbeitslosengeld-II- Verordnung noch einmal eingehend widmen. Vielen Dank. (Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

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