Rede von Dr. Peter Danckert (SPD) – Plenarprotokoll 16/166
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Peter Danckert (SPD) – Plenarprotokoll 16/166
Zu dem ersten Teil dieser interessanten
Zwischenfrage sage ich: Natürlich sind wir als Deutscher
Bundestag und damit als Gesetzgeber nicht für die Regeln des
IOC zuständig. Das ist doch gar keine Frage; das hat
auch niemand behauptet.
Ich lasse mir an dieser Stelle als Parlamentarier
allerdings nicht das Recht nehmen, mich dazu zu äußern,
welche Bedeutung die Menschenrechte haben und auch
für das IOC haben müssten.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Detlef Parr
[FDP]: Das hat doch gar keiner getan! Sie
sollen die Frage beantworten!)
Ich verstehe das an dieser Stelle nicht. Es geht doch gar
nicht um die Frage einer moralischen Interpretation.
Das ist überhaupt nicht das Thema. Das hat mit
juristischen Spitzfindigkeiten überhaupt nichts zu tun.
Von dem IOC gibt es ein Bekenntnis zu den
Menschenrechten; das ist eigentlich lobenswert. Ich will,
dass das an jeder Stelle deutlich wird. Jemand, der ein
solches Bändchen um den Arm trägt und sich damit zu
Menschenrechten bekennt,
(Detlef Parr [FDP]: Beruhigt sein eigenes
Gewissen!)
macht etwas ganz Selbstverständliches, was eigentlich
über allem schwebt. Wenn das kritisiert wird und wenn
das zu Sanktionen wie Ausschlüssen führen würde, dann
hätte ich dafür überhaupt kein Verständnis. Das IOC
würde sich damit diskreditieren und seinen Anspruch,
etwas Gutes zu tun, verwirken.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des
BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
An dieser Stelle kann es also eigentlich gar keine
Meinungsverschiedenheiten geben.
Ich verstehe nicht, dass das sowohl der Freund Detlef
Parr als auch der Freund Eberhard Gienger als auch viele
andere infrage stellen.
(Eberhard Gienger [CDU/CSU]: Das ist doch
nicht infrage gestellt! Es gibt Regeln!)(A)
Dr. Peter DanckertDie Diskussion darüber ist sehr interessant. Es muss
deutlich sein, dass das Bekenntnis – nicht die
Demonstration – zu Menschenrechten jederzeit und jedem
erlaubt sein muss, auch den Sportlern.
Ich erwarte von keinem Sportler, dass er sich
ausdrücklich dazu bekennt. Diejenigen, die es nicht tun
wollen, sind mir genauso lieb. Ich stelle mich nur vor
diejenigen, die bereit sind, ihre Meinung an dieser Stelle zu
äußern. Das muss erlaubt sein. Das darf nicht verboten
sein.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN – Eberhard Gienger [CDU/
CSU]: Die Meinung äußern dürfen sie doch
auch!)
Jetzt noch zu der Frage, ob der Sport als Staatsziel
ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Das ist
schon mehrfach angesprochen worden, und das hängt
auch ein bisschen mit dem Sportförderungsgesetz
zusammen. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Aufgabe.
Wir alle anerkennen die große Bedeutung des Sports in
unserer Gesellschaft im Hinblick auf Gesundheit,
Integration und Ernährung; niemand zieht diese Funktion
des Sports in Zweifel. Dann aber wird gesagt: Den Sport
als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, das stimmt
mit unserer prinzipiellen Auffassung zur Reinheit des
Grundgesetzes nicht überein. Was sollen wir denn noch
alles ins Grundgesetz aufnehmen? – Diese Worte kenne
ich.
Wir haben uns für den Tierschutz ausgesprochen;
daran habe ich sogar mitgewirkt. Wenn man das im
Verhältnis zur Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft
sieht, dann ist es überfällig, dieser Forderung
nachzukommen; dann muss das geschehen. Ich bitte Sie, liebe
Freunde von der Union – sonst besteht ja ein
parteiübergreifender Konsens –: Bedenken Sie doch noch einmal,
ob das nicht doch notwendig, machbar und überfällig ist!
Die Väter unseres Grundgesetzes hatten 1948/49 ganz
andere Probleme, und deshalb haben sie nicht daran
gedacht. Wenn sie damals geahnt oder gewusst hätten,
welche Bedeutung dem Sport in unserer Gesellschaft eines
Tages zukommen würde, dann hätten sie ihn mit
Sicherheit als Grundrecht oder als Staatsziel in die Verfassung
aufgenommen.
Wenn man sich das genau ansieht, dann stellt man
fest: Die Verfassung gibt nur über den Art. 2 und
möglicherweise über den Art. 9 des Grundgesetzes eine
Grundlage für die Sportförderung – darin besteht ein Teil
unserer Probleme –; die gesamtstaatliche Bedeutung des
Sports rechtfertigt unsere Sportförderung. Ich finde, das
ist keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage.
Wir sollten uns dazu durchringen, dieses Generalthema,
das heute das Haus beschäftigt hat, mit weitgehender
Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg, aufzunehmen
und das Ganze auf eine neue verfassungsrechtliche
Grundlage zu stellen, um so dem Sport insgesamt Hilfe
zu geben. Es ist unverkennbar, dass wegen der
unterschiedlichen Zuständigkeiten der Kommunen, der Länder und
des Bundes ein ziemliches Durcheinander besteht. Das
sollten wir ordnen. Ich wünsche mir, dass es eines Tages
nicht nur einen Innenminister gibt, der für den Sport
zuständig ist, sondern einen Sportminister. Damit würde
endgültig deutlich, welche Bedeutung der Sport in
unserer Gesellschaft hat.
Vielen Dank Ihnen, Herr Schäuble, und Ihnen, meine
Kolleginnen und Kollegen.