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Rede von Dr. Peter Danckert (SPD) – Plenarprotokoll 16/166

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

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Text

Rede von Dr. Peter Danckert (SPD) – Plenarprotokoll 16/166 Zu dem ersten Teil dieser interessanten Zwischenfrage sage ich: Natürlich sind wir als Deutscher Bundestag und damit als Gesetzgeber nicht für die Regeln des IOC zuständig. Das ist doch gar keine Frage; das hat auch niemand behauptet. Ich lasse mir an dieser Stelle als Parlamentarier allerdings nicht das Recht nehmen, mich dazu zu äußern, welche Bedeutung die Menschenrechte haben und auch für das IOC haben müssten. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Detlef Parr [FDP]: Das hat doch gar keiner getan! Sie sollen die Frage beantworten!) Ich verstehe das an dieser Stelle nicht. Es geht doch gar nicht um die Frage einer moralischen Interpretation. Das ist überhaupt nicht das Thema. Das hat mit juristischen Spitzfindigkeiten überhaupt nichts zu tun. Von dem IOC gibt es ein Bekenntnis zu den Menschenrechten; das ist eigentlich lobenswert. Ich will, dass das an jeder Stelle deutlich wird. Jemand, der ein solches Bändchen um den Arm trägt und sich damit zu Menschenrechten bekennt, (Detlef Parr [FDP]: Beruhigt sein eigenes Gewissen!) macht etwas ganz Selbstverständliches, was eigentlich über allem schwebt. Wenn das kritisiert wird und wenn das zu Sanktionen wie Ausschlüssen führen würde, dann hätte ich dafür überhaupt kein Verständnis. Das IOC würde sich damit diskreditieren und seinen Anspruch, etwas Gutes zu tun, verwirken. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) An dieser Stelle kann es also eigentlich gar keine Meinungsverschiedenheiten geben. Ich verstehe nicht, dass das sowohl der Freund Detlef Parr als auch der Freund Eberhard Gienger als auch viele andere infrage stellen. (Eberhard Gienger [CDU/CSU]: Das ist doch nicht infrage gestellt! Es gibt Regeln!)(A) Dr. Peter DanckertDie Diskussion darüber ist sehr interessant. Es muss deutlich sein, dass das Bekenntnis – nicht die Demonstration – zu Menschenrechten jederzeit und jedem erlaubt sein muss, auch den Sportlern. Ich erwarte von keinem Sportler, dass er sich ausdrücklich dazu bekennt. Diejenigen, die es nicht tun wollen, sind mir genauso lieb. Ich stelle mich nur vor diejenigen, die bereit sind, ihre Meinung an dieser Stelle zu äußern. Das muss erlaubt sein. Das darf nicht verboten sein. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Eberhard Gienger [CDU/ CSU]: Die Meinung äußern dürfen sie doch auch!) Jetzt noch zu der Frage, ob der Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen werden soll. Das ist schon mehrfach angesprochen worden, und das hängt auch ein bisschen mit dem Sportförderungsgesetz zusammen. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Aufgabe. Wir alle anerkennen die große Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft im Hinblick auf Gesundheit, Integration und Ernährung; niemand zieht diese Funktion des Sports in Zweifel. Dann aber wird gesagt: Den Sport als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen, das stimmt mit unserer prinzipiellen Auffassung zur Reinheit des Grundgesetzes nicht überein. Was sollen wir denn noch alles ins Grundgesetz aufnehmen? – Diese Worte kenne ich. Wir haben uns für den Tierschutz ausgesprochen; daran habe ich sogar mitgewirkt. Wenn man das im Verhältnis zur Bedeutung des Sports in unserer Gesellschaft sieht, dann ist es überfällig, dieser Forderung nachzukommen; dann muss das geschehen. Ich bitte Sie, liebe Freunde von der Union – sonst besteht ja ein parteiübergreifender Konsens –: Bedenken Sie doch noch einmal, ob das nicht doch notwendig, machbar und überfällig ist! Die Väter unseres Grundgesetzes hatten 1948/49 ganz andere Probleme, und deshalb haben sie nicht daran gedacht. Wenn sie damals geahnt oder gewusst hätten, welche Bedeutung dem Sport in unserer Gesellschaft eines Tages zukommen würde, dann hätten sie ihn mit Sicherheit als Grundrecht oder als Staatsziel in die Verfassung aufgenommen. Wenn man sich das genau ansieht, dann stellt man fest: Die Verfassung gibt nur über den Art. 2 und möglicherweise über den Art. 9 des Grundgesetzes eine Grundlage für die Sportförderung – darin besteht ein Teil unserer Probleme –; die gesamtstaatliche Bedeutung des Sports rechtfertigt unsere Sportförderung. Ich finde, das ist keine ausreichende verfassungsrechtliche Grundlage. Wir sollten uns dazu durchringen, dieses Generalthema, das heute das Haus beschäftigt hat, mit weitgehender Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg, aufzunehmen und das Ganze auf eine neue verfassungsrechtliche Grundlage zu stellen, um so dem Sport insgesamt Hilfe zu geben. Es ist unverkennbar, dass wegen der unterschiedlichen Zuständigkeiten der Kommunen, der Länder und des Bundes ein ziemliches Durcheinander besteht. Das sollten wir ordnen. Ich wünsche mir, dass es eines Tages nicht nur einen Innenminister gibt, der für den Sport zuständig ist, sondern einen Sportminister. Damit würde endgültig deutlich, welche Bedeutung der Sport in unserer Gesellschaft hat. Vielen Dank Ihnen, Herr Schäuble, und Ihnen, meine Kolleginnen und Kollegen.

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