polradar

Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) – Plenarprotokoll 16/222

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.

Im Graph öffnen

Text

Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) – Plenarprotokoll 16/222 Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns, glaube ich, bewusst, dass die heutige Debatte keine unserer normalen, tagespolitischen Debatten ist. Das haben schon die Reden meiner Vorredner gezeigt. Ich möchte hinzufügen, dass der Rückblick auf 60 Jahre Grundgesetz und auf 60 Jahre Bundesrepublik Deutschland – was ja eine lange Zeit ist – für unsere Kinder und Enkel einen Blick in die Geschichte bedeutet, für die Angehörigen meiner Generation aber einen Blick auf unser ganzes Leben. Das beeinflusst natürlich das, was wir heraussuchen und hier herausstellen, so auch meine Rede. Ich bin im Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland in die Schule gekommen. Ich erinnere mich noch genau an das sehnlichst erwartete Carepaket, dem ich eine Schiefertafel und eine Tafel Schokolade – was mir immer in Erinnerung bleiben wird – verdanke, und auch an die Schulspeisung. Und ich habe noch gut in Erinnerung, wie das damals war, wenn eine ausgebombte Mutter mit vier Kindern in die Wohnung anderer Leute eingewiesen wurde, und was es bedeutete, die Kinder sattzumachen, wenn der Vater nicht da war, gefallen oder, wie meiner, in Gefangenschaft war. Seit dieser Zeit – lassen Sie mich das sagen – habe ich unglaublichen Respekt vor der Leistung der Generation meiner Mutter. Die Frauen haben ja nicht nur als Trümmerfrauen gearbeitet, sie haben auch die Familie zusammengehalten und damit die Grundlage für den Wiederaufbau, übrigens in ganz Deutschland, gelegt. In der Schule haben wir dann vieles über die Eckpfeiler der neuen Gesellschaftsordnung, des neuen Staates gelernt. Wir haben gelernt – der Kollege Kauder hat es ausgeführt –, was Demokratie ist, was Rechtsstaatlichkeit ist, warum Menschenrechte so wichtig sind und warum es so wichtig ist, dass alle staatliche Gewalt, ohne Lücke, an sie gebunden ist. Ich hatte, in Tübingen aufgewachsen, das Glück, relativ frühzeitig Persönlichkeiten kennenzulernen, die natürlich unser Denken und unser Leben geprägt haben. Da war Carlo Schmid, der so viele Beiträge zu unserem Grundgesetz geleistet hat, und da war Theodor Heuss, der nie müde wurde, es zu leben und es zu erläutern, und der durch seine Sprache – auch er sprach Schwäbisch mit deutschem Akzent – zusätzlich Identifikation geschaffen hat. In jener Zeit traf man aber nicht nur solche Persönlichkeiten, man traf auch viele, die in der neuen Zeit noch nicht angekommen waren. Das will ich an einem Beispiel deutlich machen: Ich habe mich schon immer dafür interessiert, was das Auswärtige Amt so tut. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist auch gut so!) Als ich anfing, zu studieren, ging ich deshalb in eine Vorlesung, in der ein damals schon ältlicher Vortragen-der Legationsrat Erster Klasse die Tätigkeiten und die Berufsmöglichkeiten im Auswärtigen Amt vorstellte. Selbstverständlich habe ich hinterher gefragt, wie das eigentlich mit den Chancen für Frauen sei, und bekam die Antwort: Frauen nehmen wir nicht, sie gehören da nicht hin. Werden Sie lieber Erzieherin! (Heiterkeit im ganzen Hause – Dr. Guido Westerwelle [FDP]: Das ist wie heute!) Da war sie wieder: die alte Rolle. Sie können sich vorstellen, wie „gut“ mir das gefallen hat, übrigens nicht nur, weil ich fand, dass der Mann in der neuen Zeit noch nicht angekommen war, sondern schlichtweg auch deshalb, weil mich auch diese Missachtung der Erziehungsleistung unheimlich geärgert hat. Geärgert hat mich auch, dass die Auseinandersetzung um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die ja wirklich erkämpft werden musste – auch im Parlamentarischen Rat – und bitter erkämpft wurde, ganz offensichtlich völlig an ihm vorbeigegangen war. Elisabeth Selber und ihre Mitstreiterinnen wollten eben nicht mehr die alte, unverbindliche Formulierung der Weimarer Reichsverfassung, und sie setzten sich damit schließlich durch, obwohl sie nur vier Frauen waren, weil eben die Frauen aus der Generation meiner Mutter damals trotz ihrer Belastung gesagt haben: „Das wollen wir jetzt endlich einmal wissen, und gleiche Rechte wollen wir haben“, und das mit massenhaften Postkartenaktionen auch durchsetzten. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Mich persönlich hat das natürlich eher angespornt; das ist völlig richtig. Ich glaube, hier ist das Wort, das Wolfgang Gerhardt mit völligem Recht gesagt hat: „Freude über das Erreichte“, wirklich angebracht. Wir können sehen, dass Frauen heute weitgehend den Platz haben, der ihnen zukommt, auch wenn dort noch eine Menge zu tun ist. (Volker Kauder [CDU/CSU]: Bei uns ist das so!) Die Gewöhnung an die Werte und Maßstäbe des Grundgesetzes hat insgesamt aber schon noch ein bisschen länger gedauert. Ende der 60er-Jahre war ich zur Ausbildung beim Oberlandesgericht, und ich musste dort natürlich Revisionsfälle bearbeiten. Dafür zog ich die Maßstäbe und Grundwerte des Grundgesetzes heran. Was hörte ich von meinem Ausbilder? – Mir wurde gesagt: Lassen wir doch dieses neumodische Zeug, wir halten uns lieber an das bewährte BGB. Wenn man sich anschaut, wie die Gerichtsurteile in den 50er- und 60er-Jahren manchmal aussahen, dann geht einem heute der Hut hoch. Ich will nur an Folgendes erinnern: Da passte Eltern der Umgang ihrer Tochter mit einem Jungen nicht; sie bestraften die Tochter mit Essensentzug; sie banden sie ans Bett und an einen Stuhl fest; sie Dr. Herta Däubler-Gmelinschnitten ihr die Haare so unregelmäßig kurz, dass es sie entstellte. Und zu alledem sagte der BGH: Das sei vom elterlichen Züchtigungsrecht umfasst. Warum war das so? Das Gericht sagte: Mit 16 Jahren sei man der Strafe der Eltern unterworfen, und wenn man entgegen dem Willen der Eltern mit einem Jungen Kontakt pflegen wolle, dann sei man sittlich verdorben. Dieses Züchtigungsrecht gibt es heute nicht mehr, sondern heute gibt es die elterliche Verantwortung. Die Stellung der Kinder hat sich grundlegend verändert, und ich denke, wir sollten das auch durch Kinderrechte im Grundgesetz dokumentieren. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich auch an den schrecklichen § 175 StGB erinnern, der damals für verfassungsgemäß gehalten wurde. Dieser Paragraf war eine Quelle von Ungerechtigkeit, von Diskriminierung, von menschlichem Leid und von ständiger Erpressbarkeit. Gott sei Dank haben wir auch den abgeschafft. Auch deswegen können wir Freude über das Erreichte empfinden. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU, der FDP und der LINKEN) Schauen Sie sich auch einmal an, in wie vielen Gerichtsprozessen gerade in den 50er-Jahren Nazitäter geschont und Opfer zum zweiten Male diskriminiert wurden. Auch das gehört in die Kette der Erinnerung, die wir bewahren müssen, um Gefahren zu erkennen, die jetzt nicht drohen, die aber auch nie wieder drohen dürfen. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN) Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den skandalösen Umgang mit den Mördern von Dietrich Bonhoeffer. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/ CSU und der FDP) Eindrucksvolle Persönlichkeiten wie Richard Schmid oder auch der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer hatten es schwer. Die Rebellion in diesem Bereich begann eigentlich erst so richtig, als es das Kammergericht Berlin Mitte der 60er-Jahre übertrieben hatte und auch noch Freislers Volksgerichtshof den Charakter eines demokratischen, rechtsstaatlichen, unabhängigen Gerichtes zubilligen wollte. Das war dann wirklich zu viel. Damals kam es zur Kritik durch die Öffentlichkeit und auch zu den Demonstrationen. Allerdings wissen wir auch, dass der Bundesgerichtshof bis ins Jahr 1995 brauchte, um das „folgenschwere Versagen“, wie er es nannte, der bundesdeutschen Strafjustiz bei der Auseinandersetzung mit der NS-Justiz zu kritisieren. Dann allerdings hat er das mit klaren und eindrucksvollen Worten getan, wenn auch möglicherweise von manchem Leser der bittere Unterton bemerkt wird, dass er das aus Anlass der Verurteilung eines DDR- Richters getan hat. (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja!) Das war korrekt, aber die Entscheidung zur Nazi-Justiz war spektakulär und bemerkenswert. Liebe Kollegen, heute wissen wir alle, dass das Grundgesetz anerkannt ist, wir teilen die Einschätzung Gustav Heinemanns, dass das Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Sternstunde der Geschichte oder auch, wie andere es nennen, ein Glücksfall war. Dies wurde aber nicht immer so gesehen: Was Ernst Friedländer am 19. Mai 1949 in der Zeit geschrieben hat, macht deutlich, unter welch unglaublich beißender Kritik das Grundgesetz 1949 in Kraft gesetzt wurde. Er zitierte nicht nur die Kritik von „Grundgesetz gleich Schundgesetz“, vom Parlamentarischen Rat als einer Versammlung von Langweilern, das Grundgesetz sei langatmig, und der Mann auf der Straße habe andere Sorgen, sondern auch von Kautschukbegriffen – von wegen Schlichtheit und Klarheit –, und es wurde der Vorwurf erhoben, das Grundgesetz sei „keine Kreation schöpferischer Fantasie“. Die Verfassungsexperten seien sowieso nicht die Repräsentanten der Bevölkerung gewesen. In der Sache selber hat man auch die Unabänderlichkeit der Grundsatzentscheidung für die Menschenrechte und den Staatscharakter kritisiert, weil die Mehrheit ganz bewusst nicht daran rütteln können sollte. Friedländers Folgerung war: „Papier ist geduldig“, aber auch: Geben wir dem Grundgesetz und denen, die es anwenden müssen, eine Chance zur Bewährung! Diese Bewährung hat bis heute stattgefunden, auch wenn viele das am Anfang noch nicht erkannt haben. Das gilt für das Grundgesetz, aber auch für die Bewährung durch die Ausfüllenden und Handelnden. Zehn Jahre später – ich habe die Festveranstaltung 1959 vor Augen – gab es immer noch große Zweifel. Damals hat Bundeskanzler Adenauer es geradezu entschuldigt, dass es Mängel gebe, und so das Grundgesetz verteidigt. Ich will Ihnen zusätzlich ein Zitat des damaligen Festredners Jahrreiß nicht vorenthalten. Er stellte fest, der Parlamentarische Rat sei „von seinem eigentlichen Auftrag abgewichen“. Er habe sich nämlich davon „gelöst, ein bloßes Organisationsstatut zu schaffen“, und „wie in einem Rausch“ sei er „darüber hinausgegangen, um sich dann doch vor der größeren, der weiteren Aufgabe des Vollverfassungsgebens als zu schwach zu erweisen“. Das ist ein bisschen kompliziert ausgedrückt, aber eindeutig ein Verriss. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD – Volker Kauder [CDU/CSU]: Richtig!) Was hat sich bis 1969 geändert, dem Jahr, ab dem dann das Grundgesetz als Sternstunde und Glücksfall bezeichnet wurde? Ich glaube, dass wir nicht vergessen dürfen, dass in den 60er-Jahren ein erheblicher und signifikanter Aufbruch stattgefunden hat. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP, der LINKEN und des BÜNDNIS- SES 90/DIE GRÜNEN) Dr. Herta Däubler-GmelinDas mag manchem heute nicht passen. Mancher mag die Verirrungen und Verbrechen sehen wollen, die einige begangen haben. Mancher mag nur sehen, was es an Illusionen oder Fehleinschätzungen gegeben hat. Richtig ist aber, dass in den 60er-Jahren durch eine neue, in Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzogene Generation ein Aufbruch angestoßen wurde, dass es einen Aufbruch in der Gesellschaftsordnung gegeben hat und dass man die Maßstäbe des Grundgesetzes sehr viel ernster nahm. (Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP, der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN) Mich, die ich damals auch demonstrierte, hat damals Gustav Heinemann unglaublich beeindruckt, mit einem Bild, das er damals gezeichnet hat. Es war die Zeit der Osterunruhen 1968. Sie erinnern sich sicherlich: Martin Luther King war umgebracht worden, und auf Dutschke war geschossen worden. Es gab gewalttätige Krawalle und Zerstörungen in Berlin, die selbstverständlich heftig kritisiert wurden, zum Teil auch sehr einseitig. Gustav Heinemann hat gegenüber denjenigen, die kritisiert haben, ein Bild geprägt, das aber gleichzeitig auch an die Demonstrierenden gerichtet war. Er hat gesagt, wer in allgemeinen Vorwürfen „mit dem Zeigefinger auf den oder die vermeintlich verantwortlichen Anstifter oder auch politisch Verantwortlichen“ zeige, der solle bedenken, dass „dabei drei Finger seiner Hand auf ihn selber“ zeigten. Ich glaube, besser kann man nicht ausdrücken, was im neuen Grundgesetz mit Demokratie gemeint war. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Dazu gehört immer die Verantwortlichkeit der Handelnden. Dazu gehört aber genauso die Verantwortlichkeit derjenigen, die mitgestalten sollen, die wählen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht nur zuschauen und hinterher maulen, sondern müssen sich engagieren und einbringen. Nicht umsonst hat Gustav Heinemann immer davon gesprochen, dass unser „Grundgesetz ein großes Angebot“ für Meinungsfreiheit sowie unterschiedliche Auffassungen und Religionen – das wurde hier schon dargelegt; das ist völlig richtig – darstellt. Er hat auch darauf hingewiesen, dass der einzelne Bürger und die einzelne Bürgerin Instrumente in der Hand haben, die sie befähigen, eigene Rechte durch Demonstrationen und Partizipation in Parteien, aber auch durch Petitionen und auf juristisch-gerichtlichem Weg durchzusetzen. Über die segensreiche Rolle des Bundesverfassungsgerichts ist heute schon gesprochen worden. Wenn man das fortführt, Herr Gerhardt, und schaut, wie viele gute Ideen und Maßstäbe des Grundgesetzes durch Verfassungsbeschwerden der Bürger entstanden sind und in unsere Lebenswirklichkeit eingebracht wurden, dann zeigt dies die unglaublich wichtige Bedeutung des Instruments der Verfassungsbeschwerde. Beispiele hierfür reichen von der Stellung der Frau über die Stellung der Kinder bis in die jüngste Zeit, in der es um Fragen betreffend den Persönlichkeitsschutz und den Datenschutz geht.(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LIN- KEN) Das dokumentiert aber auch: Im Grundgesetz wird politische Macht als Vollmacht, wie wir Juristen das ausdrücken, verstanden, und zwar als inhaltlich und zeitlich gebundene Macht. Das Grundgesetz meint eben nicht politische Macht, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber „denen da oben“ ohnmächtig werden lässt, mit dem Empfinden: Wir können sowieso nichts machen. Das ist, glaube ich, eine ganz wichtige Feststellung, die wir in Zukunft besonders berücksichtigen müssen. Neben der Partizipation ist es die Machtbegrenzung, die als Element unserer Verfassung und damit unserer Gesellschaftsordnung für die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft und unserer Rechtsordnung ganz besonders wichtig ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der CDU/CSU) Lassen Sie mich mit Blick auf das, was von Herrn Gerhardt schon angesprochen wurde und mir unter einem etwas anderen Blickwinkel besonders wichtig zu sein scheint, schließen. Eine der wirklich genialen Grundentscheidungen von 1949 war – diese Entscheidung hat sich nicht nur bewährt, sondern muss auch Maßstäbe für die Zukunft setzen; es war eine großartige Leistung –, die Gesellschaftsordnung und die Politik, aber auch die Rechtsordnung der neuen Bundesrepublik Deutschland in die der zivilisierten Völkergemeinschaft einzuordnen. Das war in der Tat eine richtig gute, eine unglaublich wichtige Grundentscheidung; dazu gehört auch das Verbot des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges; ich hoffe, dass Deutschland helfen kann, die Antiaggressionskonvention im Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs durchzusetzen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN) Wichtig ist die Entscheidung, dass internationales Recht auch unser Recht ist und dass internationales Recht und internationale Gerichtsbarkeit sowohl in Europa als auch beim Internationalen Strafgerichtshof nicht nur für andere, sondern auch für uns gelten. Internationales Recht darf nie nur Recht für andere sein, genauso wenig wie die internationale Gerichtsbarkeit. Für diesen Gedanken müssen wir bei Freunden werben; denn erst mit einer solchen Einordnung, einer wertegebundenen Macht, der Einhaltung der Menschenrechte und vor allen Dingen mit der Förderung von Partizipation lässt sich eine menschenwürdige Gesellschaft erreichen. Etwas weniger vollmundig ausgedrückt: So können wir einer menschenwürdigen Gesellschaft einen Schritt näherkommen, die wir auch auf globaler Ebene wollen. Da müssen wir hin. Da wollen wir hin. (Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP und der LINKEN) Ernst Bloch, dessen Vorlesungen ich in Tübingen besuchen konnte und der lange in der damaligen DDR gewirkt hat, bevor er gehen musste, hat einmal gesagt: Erinnerung taugt eigentlich nur, wenn wir uns gleichzeitig Dr. Herta Däubler-Gmelindaran erinnern, was noch zu tun ist. – Ich glaube, das ist völlig richtig. (Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN) Sie werden es mir nachsehen, dass ich mit sehr viel kürzeren, aber das Gleiche ausdrückende Wort von Herbert Wehner ende, der meinte, nein, er hat es eigentlich geknurrt: „Nicht nur Gedenken, sondern Gedanken“ sind auch gefragt. Herzlichen Dank.

Relationen