Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages.
Text
Rede von Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD) – Plenarprotokoll 16/222
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir
alle sind uns, glaube ich, bewusst, dass die heutige
Debatte keine unserer normalen, tagespolitischen Debatten
ist. Das haben schon die Reden meiner Vorredner
gezeigt. Ich möchte hinzufügen, dass der Rückblick auf
60 Jahre Grundgesetz und auf 60 Jahre Bundesrepublik
Deutschland – was ja eine lange Zeit ist – für unsere
Kinder und Enkel einen Blick in die Geschichte
bedeutet, für die Angehörigen meiner Generation aber einen
Blick auf unser ganzes Leben. Das beeinflusst natürlich
das, was wir heraussuchen und hier herausstellen, so
auch meine Rede.
Ich bin im Gründungsjahr der Bundesrepublik
Deutschland in die Schule gekommen. Ich erinnere mich
noch genau an das sehnlichst erwartete Carepaket, dem
ich eine Schiefertafel und eine Tafel Schokolade – was
mir immer in Erinnerung bleiben wird – verdanke, und
auch an die Schulspeisung. Und ich habe noch gut in
Erinnerung, wie das damals war, wenn eine ausgebombte
Mutter mit vier Kindern in die Wohnung anderer Leute
eingewiesen wurde, und was es bedeutete, die Kinder
sattzumachen, wenn der Vater nicht da war, gefallen
oder, wie meiner, in Gefangenschaft war.
Seit dieser Zeit – lassen Sie mich das sagen – habe ich
unglaublichen Respekt vor der Leistung der
Generation meiner Mutter. Die Frauen haben ja nicht nur als
Trümmerfrauen gearbeitet, sie haben auch die Familie
zusammengehalten und damit die Grundlage für den
Wiederaufbau, übrigens in ganz Deutschland, gelegt.
In der Schule haben wir dann vieles über die
Eckpfeiler der neuen Gesellschaftsordnung, des neuen Staates
gelernt. Wir haben gelernt – der Kollege Kauder hat es
ausgeführt –, was Demokratie ist, was
Rechtsstaatlichkeit ist, warum Menschenrechte so wichtig sind und
warum es so wichtig ist, dass alle staatliche Gewalt, ohne
Lücke, an sie gebunden ist.
Ich hatte, in Tübingen aufgewachsen, das Glück,
relativ frühzeitig Persönlichkeiten kennenzulernen, die
natürlich unser Denken und unser Leben geprägt haben. Da
war Carlo Schmid, der so viele Beiträge zu unserem
Grundgesetz geleistet hat, und da war Theodor Heuss,
der nie müde wurde, es zu leben und es zu erläutern, und
der durch seine Sprache – auch er sprach Schwäbisch
mit deutschem Akzent –
zusätzlich Identifikation geschaffen hat.
In jener Zeit traf man aber nicht nur solche
Persönlichkeiten, man traf auch viele, die in der neuen Zeit
noch nicht angekommen waren. Das will ich an einem
Beispiel deutlich machen: Ich habe mich schon immer
dafür interessiert, was das Auswärtige Amt so tut.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Das ist auch gut
so!)
Als ich anfing, zu studieren, ging ich deshalb in eine
Vorlesung, in der ein damals schon ältlicher Vortragen-der Legationsrat Erster Klasse die Tätigkeiten und die
Berufsmöglichkeiten im Auswärtigen Amt vorstellte.
Selbstverständlich habe ich hinterher gefragt, wie das
eigentlich mit den Chancen für Frauen sei, und bekam die
Antwort: Frauen nehmen wir nicht, sie gehören da nicht
hin. Werden Sie lieber Erzieherin!
(Heiterkeit im ganzen Hause – Dr. Guido
Westerwelle [FDP]: Das ist wie heute!)
Da war sie wieder: die alte Rolle. Sie können sich
vorstellen, wie „gut“ mir das gefallen hat, übrigens nicht
nur, weil ich fand, dass der Mann in der neuen Zeit noch
nicht angekommen war, sondern schlichtweg auch
deshalb, weil mich auch diese Missachtung der
Erziehungsleistung unheimlich geärgert hat.
Geärgert hat mich auch, dass die Auseinandersetzung
um die Gleichberechtigung von Männern und
Frauen, die ja wirklich erkämpft werden musste – auch
im Parlamentarischen Rat – und bitter erkämpft wurde,
ganz offensichtlich völlig an ihm vorbeigegangen war.
Elisabeth Selber und ihre Mitstreiterinnen wollten eben
nicht mehr die alte, unverbindliche Formulierung der
Weimarer Reichsverfassung, und sie setzten sich damit
schließlich durch, obwohl sie nur vier Frauen waren,
weil eben die Frauen aus der Generation meiner Mutter
damals trotz ihrer Belastung gesagt haben: „Das wollen
wir jetzt endlich einmal wissen, und gleiche Rechte
wollen wir haben“, und das mit massenhaften
Postkartenaktionen auch durchsetzten.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU, der FDP und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Mich persönlich hat das natürlich eher angespornt;
das ist völlig richtig. Ich glaube, hier ist das Wort, das
Wolfgang Gerhardt mit völligem Recht gesagt hat:
„Freude über das Erreichte“, wirklich angebracht. Wir
können sehen, dass Frauen heute weitgehend den Platz
haben, der ihnen zukommt, auch wenn dort noch eine
Menge zu tun ist.
(Volker Kauder [CDU/CSU]: Bei uns ist das
so!)
Die Gewöhnung an die Werte und Maßstäbe des
Grundgesetzes hat insgesamt aber schon noch ein
bisschen länger gedauert. Ende der 60er-Jahre war ich zur
Ausbildung beim Oberlandesgericht, und ich musste
dort natürlich Revisionsfälle bearbeiten. Dafür zog ich
die Maßstäbe und Grundwerte des Grundgesetzes heran.
Was hörte ich von meinem Ausbilder? – Mir wurde
gesagt: Lassen wir doch dieses neumodische Zeug, wir
halten uns lieber an das bewährte BGB.
Wenn man sich anschaut, wie die Gerichtsurteile in
den 50er- und 60er-Jahren manchmal aussahen, dann
geht einem heute der Hut hoch. Ich will nur an
Folgendes erinnern:
Da passte Eltern der Umgang ihrer Tochter mit einem
Jungen nicht; sie bestraften die Tochter mit
Essensentzug; sie banden sie ans Bett und an einen Stuhl fest; sie
Dr. Herta Däubler-Gmelinschnitten ihr die Haare so unregelmäßig kurz, dass es sie
entstellte. Und zu alledem sagte der BGH: Das sei vom
elterlichen Züchtigungsrecht umfasst. Warum war das
so? Das Gericht sagte: Mit 16 Jahren sei man der Strafe
der Eltern unterworfen, und wenn man entgegen dem
Willen der Eltern mit einem Jungen Kontakt pflegen
wolle, dann sei man sittlich verdorben.
Dieses Züchtigungsrecht gibt es heute nicht mehr,
sondern heute gibt es die elterliche Verantwortung. Die
Stellung der Kinder hat sich grundlegend verändert, und
ich denke, wir sollten das auch durch Kinderrechte im
Grundgesetz dokumentieren.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lassen Sie mich auch an den schrecklichen
§ 175 StGB erinnern, der damals für verfassungsgemäß
gehalten wurde. Dieser Paragraf war eine Quelle von
Ungerechtigkeit, von Diskriminierung, von
menschlichem Leid und von ständiger Erpressbarkeit. Gott sei
Dank haben wir auch den abgeschafft. Auch deswegen
können wir Freude über das Erreichte empfinden.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
CDU/CSU, der FDP und der LINKEN)
Schauen Sie sich auch einmal an, in wie vielen
Gerichtsprozessen gerade in den 50er-Jahren Nazitäter
geschont und Opfer zum zweiten Male diskriminiert
wurden. Auch das gehört in die Kette der Erinnerung, die
wir bewahren müssen, um Gefahren zu erkennen, die
jetzt nicht drohen, die aber auch nie wieder drohen
dürfen.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
CDU/CSU und der LINKEN)
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den
skandalösen Umgang mit den Mördern von Dietrich Bonhoeffer.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CDU/
CSU und der FDP)
Eindrucksvolle Persönlichkeiten wie Richard Schmid
oder auch der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer
hatten es schwer. Die Rebellion in diesem Bereich
begann eigentlich erst so richtig, als es das Kammergericht
Berlin Mitte der 60er-Jahre übertrieben hatte und auch
noch Freislers Volksgerichtshof den Charakter eines
demokratischen, rechtsstaatlichen, unabhängigen Gerichtes
zubilligen wollte. Das war dann wirklich zu viel. Damals
kam es zur Kritik durch die Öffentlichkeit und auch zu
den Demonstrationen.
Allerdings wissen wir auch, dass der
Bundesgerichtshof bis ins Jahr 1995 brauchte, um das „folgenschwere
Versagen“, wie er es nannte, der bundesdeutschen
Strafjustiz bei der Auseinandersetzung mit der NS-Justiz zu
kritisieren. Dann allerdings hat er das mit klaren und
eindrucksvollen Worten getan, wenn auch möglicherweise
von manchem Leser der bittere Unterton bemerkt wird,
dass er das aus Anlass der Verurteilung eines DDR-
Richters getan hat. (Dr. Peter Struck [SPD]: Ja!)
Das war korrekt, aber die Entscheidung zur Nazi-Justiz
war spektakulär und bemerkenswert.
Liebe Kollegen, heute wissen wir alle, dass das
Grundgesetz anerkannt ist, wir teilen die Einschätzung
Gustav Heinemanns, dass das Inkrafttreten des
Grundgesetzes eine Sternstunde der Geschichte oder auch, wie
andere es nennen, ein Glücksfall war. Dies wurde aber
nicht immer so gesehen: Was Ernst Friedländer am
19. Mai 1949 in der Zeit geschrieben hat, macht
deutlich, unter welch unglaublich beißender Kritik das
Grundgesetz 1949 in Kraft gesetzt wurde. Er zitierte
nicht nur die Kritik von „Grundgesetz gleich
Schundgesetz“, vom Parlamentarischen Rat als einer
Versammlung von Langweilern, das Grundgesetz sei langatmig,
und der Mann auf der Straße habe andere Sorgen,
sondern auch von Kautschukbegriffen – von wegen
Schlichtheit und Klarheit –, und es wurde der Vorwurf
erhoben, das Grundgesetz sei „keine Kreation
schöpferischer Fantasie“. Die Verfassungsexperten seien sowieso
nicht die Repräsentanten der Bevölkerung gewesen.
In der Sache selber hat man auch die
Unabänderlichkeit der Grundsatzentscheidung für die
Menschenrechte und den Staatscharakter kritisiert, weil die
Mehrheit ganz bewusst nicht daran rütteln können
sollte. Friedländers Folgerung war: „Papier ist
geduldig“, aber auch: Geben wir dem Grundgesetz und denen,
die es anwenden müssen, eine Chance zur Bewährung!
Diese Bewährung hat bis heute stattgefunden, auch
wenn viele das am Anfang noch nicht erkannt haben.
Das gilt für das Grundgesetz, aber auch für die
Bewährung durch die Ausfüllenden und Handelnden.
Zehn Jahre später – ich habe die Festveranstaltung
1959 vor Augen – gab es immer noch große Zweifel.
Damals hat Bundeskanzler Adenauer es geradezu
entschuldigt, dass es Mängel gebe, und so das Grundgesetz
verteidigt. Ich will Ihnen zusätzlich ein Zitat des
damaligen Festredners Jahrreiß nicht vorenthalten. Er stellte
fest, der Parlamentarische Rat sei „von seinem
eigentlichen Auftrag abgewichen“. Er habe sich nämlich davon
„gelöst, ein bloßes Organisationsstatut zu schaffen“, und
„wie in einem Rausch“ sei er „darüber hinausgegangen,
um sich dann doch vor der größeren, der weiteren
Aufgabe des Vollverfassungsgebens als zu schwach zu
erweisen“.
Das ist ein bisschen kompliziert ausgedrückt, aber
eindeutig ein Verriss.
(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD –
Volker Kauder [CDU/CSU]: Richtig!)
Was hat sich bis 1969 geändert, dem Jahr, ab dem
dann das Grundgesetz als Sternstunde und Glücksfall
bezeichnet wurde? Ich glaube, dass wir nicht vergessen
dürfen, dass in den 60er-Jahren ein erheblicher und
signifikanter Aufbruch stattgefunden hat.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP, der LINKEN und des BÜNDNIS-
SES 90/DIE GRÜNEN)
Dr. Herta Däubler-GmelinDas mag manchem heute nicht passen. Mancher mag die
Verirrungen und Verbrechen sehen wollen, die einige
begangen haben. Mancher mag nur sehen, was es an
Illusionen oder Fehleinschätzungen gegeben hat. Richtig ist
aber, dass in den 60er-Jahren durch eine neue, in
Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erzogene Generation ein
Aufbruch angestoßen wurde, dass es einen Aufbruch in
der Gesellschaftsordnung gegeben hat und dass man die
Maßstäbe des Grundgesetzes sehr viel ernster nahm.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD, der FDP,
der LINKEN und des BÜNDNISSES 90/DIE
GRÜNEN)
Mich, die ich damals auch demonstrierte, hat damals
Gustav Heinemann unglaublich beeindruckt, mit einem
Bild, das er damals gezeichnet hat. Es war die Zeit der
Osterunruhen 1968. Sie erinnern sich sicherlich: Martin
Luther King war umgebracht worden, und auf Dutschke
war geschossen worden. Es gab gewalttätige Krawalle
und Zerstörungen in Berlin, die selbstverständlich heftig
kritisiert wurden, zum Teil auch sehr einseitig. Gustav
Heinemann hat gegenüber denjenigen, die kritisiert
haben, ein Bild geprägt, das aber gleichzeitig auch an die
Demonstrierenden gerichtet war. Er hat gesagt, wer in
allgemeinen Vorwürfen „mit dem Zeigefinger auf den
oder die vermeintlich verantwortlichen Anstifter oder
auch politisch Verantwortlichen“ zeige, der solle
bedenken, dass „dabei drei Finger seiner Hand auf ihn selber“
zeigten. Ich glaube, besser kann man nicht ausdrücken,
was im neuen Grundgesetz mit Demokratie gemeint war.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der LINKEN)
Dazu gehört immer die Verantwortlichkeit der
Handelnden. Dazu gehört aber genauso die
Verantwortlichkeit derjenigen, die mitgestalten sollen, die wählen. Die
Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht nur zuschauen und
hinterher maulen, sondern müssen sich engagieren und
einbringen. Nicht umsonst hat Gustav Heinemann
immer davon gesprochen, dass unser „Grundgesetz ein
großes Angebot“ für Meinungsfreiheit sowie
unterschiedliche Auffassungen und Religionen – das wurde hier
schon dargelegt; das ist völlig richtig – darstellt. Er hat
auch darauf hingewiesen, dass der einzelne Bürger und
die einzelne Bürgerin Instrumente in der Hand haben,
die sie befähigen, eigene Rechte durch Demonstrationen
und Partizipation in Parteien, aber auch durch Petitionen
und auf juristisch-gerichtlichem Weg durchzusetzen.
Über die segensreiche Rolle des
Bundesverfassungsgerichts ist heute schon gesprochen worden. Wenn man
das fortführt, Herr Gerhardt, und schaut, wie viele gute
Ideen und Maßstäbe des Grundgesetzes durch
Verfassungsbeschwerden der Bürger entstanden sind und in
unsere Lebenswirklichkeit eingebracht wurden, dann zeigt
dies die unglaublich wichtige Bedeutung des
Instruments der Verfassungsbeschwerde. Beispiele hierfür
reichen von der Stellung der Frau über die Stellung der
Kinder bis in die jüngste Zeit, in der es um Fragen
betreffend den Persönlichkeitsschutz und den Datenschutz
geht.(Beifall bei der SPD und der FDP sowie bei
Abgeordneten der CDU/CSU und der LIN-
KEN)
Das dokumentiert aber auch: Im Grundgesetz wird
politische Macht als Vollmacht, wie wir Juristen das
ausdrücken, verstanden, und zwar als inhaltlich und zeitlich
gebundene Macht. Das Grundgesetz meint eben nicht
politische Macht, die Bürgerinnen und Bürger gegenüber
„denen da oben“ ohnmächtig werden lässt, mit dem
Empfinden: Wir können sowieso nichts machen. Das ist,
glaube ich, eine ganz wichtige Feststellung, die wir in
Zukunft besonders berücksichtigen müssen. Neben der
Partizipation ist es die Machtbegrenzung, die als
Element unserer Verfassung und damit unserer
Gesellschaftsordnung für die Weiterentwicklung unserer
Gesellschaft und unserer Rechtsordnung ganz besonders
wichtig ist.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
CDU/CSU)
Lassen Sie mich mit Blick auf das, was von Herrn
Gerhardt schon angesprochen wurde und mir unter
einem etwas anderen Blickwinkel besonders wichtig zu
sein scheint, schließen. Eine der wirklich genialen
Grundentscheidungen von 1949 war – diese
Entscheidung hat sich nicht nur bewährt, sondern muss auch
Maßstäbe für die Zukunft setzen; es war eine großartige
Leistung –, die Gesellschaftsordnung und die Politik,
aber auch die Rechtsordnung der neuen Bundesrepublik
Deutschland in die der zivilisierten Völkergemeinschaft
einzuordnen. Das war in der Tat eine richtig gute, eine
unglaublich wichtige Grundentscheidung; dazu gehört
auch das Verbot des völkerrechtswidrigen
Angriffskrieges; ich hoffe, dass Deutschland helfen kann, die
Antiaggressionskonvention im Rahmen des Internationalen
Strafgerichtshofs durchzusetzen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der
LINKEN)
Wichtig ist die Entscheidung, dass internationales
Recht auch unser Recht ist und dass internationales
Recht und internationale Gerichtsbarkeit sowohl in
Europa als auch beim Internationalen Strafgerichtshof nicht
nur für andere, sondern auch für uns gelten.
Internationales Recht darf nie nur Recht für andere sein, genauso
wenig wie die internationale Gerichtsbarkeit. Für diesen
Gedanken müssen wir bei Freunden werben; denn erst
mit einer solchen Einordnung, einer wertegebundenen
Macht, der Einhaltung der Menschenrechte und vor allen
Dingen mit der Förderung von Partizipation lässt sich
eine menschenwürdige Gesellschaft erreichen. Etwas
weniger vollmundig ausgedrückt: So können wir einer
menschenwürdigen Gesellschaft einen Schritt
näherkommen, die wir auch auf globaler Ebene wollen. Da
müssen wir hin. Da wollen wir hin.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der FDP und der LINKEN)
Ernst Bloch, dessen Vorlesungen ich in Tübingen
besuchen konnte und der lange in der damaligen DDR
gewirkt hat, bevor er gehen musste, hat einmal gesagt:
Erinnerung taugt eigentlich nur, wenn wir uns gleichzeitig
Dr. Herta Däubler-Gmelindaran erinnern, was noch zu tun ist. – Ich glaube, das ist
völlig richtig.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der
LINKEN)
Sie werden es mir nachsehen, dass ich mit sehr viel
kürzeren, aber das Gleiche ausdrückende Wort von Herbert
Wehner ende, der meinte, nein, er hat es eigentlich
geknurrt: „Nicht nur Gedenken, sondern Gedanken“ sind
auch gefragt.
Herzlichen Dank.
Relationen
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