Rede von Dr. Matthias Miersch (SPD) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 23: Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag:.
Text
Rede von Dr. Matthias Miersch (SPD) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Als ich den vorliegenden Antrag der FDP zum
Umweltgesetzbuch auf den Schreibtisch bekam, musste ich
erst einmal genau hingucken, welches Datum dieser
Antrag trägt. Ich dachte zunächst, es handele sich um einen
veralteten Antrag aus dem Jahr 2005. Aber: Es ist
tatsächlich ein Antrag vom 7. Mai 2008!
Was soll dieser Antrag zu dieser Zeit? Er enthält in den
Überschriften zunächst eine Aufzählung allgemeiner
Aussagen, die bereits vor und nach der
Föderalismusreform stets genannt wurden, wenn das große Vorhaben
eines Umweltgesetzbuches angesprochen wurde:
Sie schreiben: „Das UGB soll Potenziale zur
Vereinfachung und Entbürokratisierung umfassend
ausschöpfen“ – na klar –, „Die bestehenden Umweltstandards
müssen erhalten bleiben“ – selbstverständlich –, „das
UGB muss Planungssicherheit für
Investitionsentscheidungen sowie Bestandsschutz gewährleisten“ – natürlich
– und – Ihr letzter Punkt – „Das UGB muss
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Rechtsanwender
schaffen“ – sehr gutes Ziel! Als politische Zielsetzung wäre Ihr
Antrag im Jahr 2005 durchaus diskutabel gewesen. Ja, er
wäre auch in den 70er-Jahren zeitgemäß gewesen,
nachdem bereits dort über eine Kodifikation des Umweltrechts
nachgedacht wurde. Im Jahr 2008 ist er jedoch
überflüssig und nicht zielführend.
Sie wissen, dass wir aktuell weiter sind. Es liegt ein
Referentenentwurf vor. Insoweit wäre – wenn überhaupt zu
diesem Zeitpunkt – eine Auseinandersetzung mit diesem
augenblicklich in der Anhörung befindlichen
Regierungsentwurf angezeigt gewesen. Wenn Sie jedoch den
Entwurf ansprechen, bleiben Sie äußerst oberflächlich.
Zudem scheinen die Aussagen in Ihrem Antrag auch
widersprüchlich zu sein, sodass er insoweit zudem nicht
zustimmungsfähig ist. Da führen Sie zum Beispiel aus, dass
das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien mit
den Regelungsmotiven des UGB wenig gemein habe.
Klima- und Ressourcenschutz sowie die Abkehr von
den fossilen Energieträgern sind die zentralen
Umweltthemen. Sind Sie wirklich der Auffassung, dass ein
Umweltgesetzbuch zu diesen zentralen Themen
schweigen sollte? Ist nicht das UGB auch der richtige Ort, umklare Zielsetzungen des Umweltrechts zu formulieren, an
denen sich die Rechtsanwendung orientieren muss?
Weiter kritisieren Sie unter der Überschrift
„bestehende materielle Umweltstandards müssen erhalten
bleiben“ die Einführung einer Genehmigungspflicht kleiner
Biogasanlagen bzw. die Wärmenutzung als
Genehmigungsvoraussetzung. Haben Sie sich die Effizienz
bestimmter Anlagen einmal angesehen? Sie wissen doch
genau, dass bestimmte Anlagen mit den notwendigen
Umweltstandards nicht mehr zu vereinbaren sind, sodass
es doch mehr als fahrlässig wäre, diese Punkte im
Rahmen eines Umweltgesetzbuches nicht anzusprechen.
Interessant sind auch die Aussagen zum Wasserrecht.
Auf Seite 2 fordern Sie noch die Ausschöpfung der
Potenziale zur Vereinfachung und Entbürokratisierung. Wenn
es dann aber um die Vereinheitlichung geht und alte
Rechte, die teilweise bis in das 13. Jahrhundert
zurückreichen und überhaupt nicht mehr rechtlich zu handhaben
sind, in ein einheitliches Regelungssystem überführt
werden, kritisieren Sie das wieder. Ich habe deshalb den
Eindruck, dass Entbürokratisierung bei Ihnen eine andere
Bedeutung hat und eher die Forderung nach der
Absenkung von Umweltstandards beinhalten soll. Sie wissen
darüber hinaus, dass mit der Wasserwirtschaft gerade
auch hier intensiv beraten wurde und wohl eine – für alle
Beteiligten – akzeptable Regelung gefunden werden
kann.
Das waren exemplarisch nur einige Beispiele, die
zeigen, dass Ihre umweltpolitischen Zielsetzungen
offenkundig nicht mit den im Antrag gewählten Überschriften zu
vereinbaren sind. Ich könnte jetzt noch weitere dieser
Widersprüchlichkeiten aufzählen, will jedoch die Zeit
nutzen, um für die SPD-Fraktion noch einmal ein paar
Dinge zum weiteren Verfahren zu sagen:
Wir begrüßen ausdrücklich, dass das
Bundesumweltministerium nun das Verfahren zur Anhörung der Länder
und Verbände mit einem Entwurf eingeleitet hat, der
dokumentiert, dass wir eine Stufe erreicht haben, die in den
früheren Jahrzehnten, in denen es zahlreiche vergebliche
Anläufe gegeben hat, nie erreicht wurde.
Wir fordern alle Beteiligten auf, dieses Vorhaben nun
konstruktiv zu begleiten. Auch die SPD-Fraktion wird das
bereits in diesem Stadium tun, wenngleich ich darauf
hinweisen möchte, dass das parlamentarische Verfahren erst
nach der Kabinettsentscheidung beginnen wird und wir
uns dann, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, über
all die Inhalte austauschen können und werden. Dazu
sollten Sie jedoch differenziertere und substanziellere
Vorschläge ausarbeiten.
Der Weg zum vorliegenden Entwurf war bereits
steinig. Die Diskussionen unter den Ressorts haben die
unterschiedlichen Vorstellungen offenbart. Bezieht man die
Abweichungskompetenz und die Sichtweise der Länder
mit ein, so zeigt sich, vor welch großen
Herausforderungen das Bundesumweltministerium gestanden hat und
weiter steht.
Ich erachte es deshalb als sinnvoll, dass sich das
Bundesumweltministerium zunächst auf die Kodifikation des
Umweltrechts bei gleichzeitigem Erhalt der bestehendenZu Protokoll gegebene Reden
Dr. Matthias MierschUmweltstandards konzentriert und sich nicht schon im
Vorfeld auf von Einzelinteressen geleitete Regelungen
einlässt. Der Entwurf soll das bislang durch einzelne
Fachgesetze zersplitterte deutsche Umweltrecht stärker
integrativ unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen
zwischen den Umweltmedien Wasser, Luft und Boden
ausrichten.
Aber: Die Erwartungen sollten insoweit aber auch
nicht überspannt werden.
Natürlich ist es Aufgabe der Opposition, die Dinge zu
kritisieren. Aber die vollständige Aufnahme des
Immissionsschutzrechts wäre nach meiner Einschätzung eine
solche Überspannung. Sie unterschlagen bzw. verkennen
in diesem Zusammenhang auch, dass sich mit der
Schaffung der integrierten Vorhabengenehmigung erstmals die
Chance bietet, Genehmigungsverfahren
zusammenzuführen. Damit entsteht die Möglichkeit, einerseits für den
Normadressaten eine Vereinfachung zu konzipieren. Ich
bin deshalb zuversichtlich, dass zudem der
Vollzugsaufwand der öffentlichen Verwaltung gesenkt wird, sodass
Rationalisierung auch zu mehr Effektivität und Effizienz
führen kann. In Planspielen und Fachgesprächen sind
vor allem die Genehmigungs- und Verfahrensvorschriften
mit Vertretern des BMU von Zulassungsbehörden und
Unternehmen eingehend auf Praxistauglichkeit überprüft
worden. All dieses bildet eine hervorragende Grundlage.
Die anstehenden Beratungen werden eine große
Herausforderung sein.
Da alle Fraktionen des Deutschen Bundestages ihre
Unterstützung bei der Schaffung des UGB signalisiert
haben, sollte das Bundesumweltministerium ausreichende
Rückendeckung erhalten, einen möglichst breiten, aber
auch zielorientierten Dialog über die verschiedenen
Aufgabenstellungen und Anforderungen zu führen. Bereits im
Frühjahr 2007 fand ein erstes ausführliches Symposium
zwischen Wissenschaft, Bundesumweltministerium und
Umweltpolitikern des Deutschen Bundestages statt. Trotz
oder gerade wegen der unterschiedlichen
Interessenslagen und der aufgezeigten Probleme sollte das UGB
Ergebnis eines möglichst breit angelegten Dialoges sein,
der gegebenenfalls auch Perspektiven für die weitere
Arbeit nach der Verabschiedung eines ersten UGBs
eröffnet. Die nun im Juni folgende Anhörung und Erörterung
für Verbände, Länder und kommunale Spitzenverbände
wird die SPD-Fraktion mit großer Aufmerksamkeit
verfolgen.
Das Umweltgesetzbuch muss verwirklicht werden. Es
wäre ein erster, aber wichtiger Schritt hin zu einem
übersichtlichen und anwenderfreundlichen Umweltrecht. Es
kann darüber hinaus zugleich eine solide Grundlage
liefern für weitere innovative Schritte im Bereich des
Umweltrechts.
Relationen
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