Rede von Horst Meierhofer (FDP) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 23: Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag:.
Text
Rede von Horst Meierhofer (FDP) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag
Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, ein
Umweltgesetzbuch zu schaffen, zeigen deutlich: Nicht nur
beim Klimaschutz und bei den erneuerbaren Energien,
auch bei der Umweltgesetzgebung wird die Luft fürSchwarz-Rot langsam dünn. Die Differenzen in der
Großen Koalition sind auch hier längst offensichtlich.
Ob das Vorhaben UGB in dieser Legislaturperiode
noch gelingt, bezweifeln mittlerweile selbst Abgeordnete
aus den Regierungsfraktionen. Noch immer gibt es eine
Reihe zentraler Punkte, bei denen Union und SPD auf
keinen gemeinsamen Nenner kommen. Ich denke da nur
an die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung!
Und dabei wird die Zeit so langsam wirklich knapp.
Ein Vermittlungsverfahren darf eigentlich schon nicht
mehr vorkommen, wenn das UGB tatsächlich noch vor
2010 in Kraft treten soll.
Der einstmals von Herrn Gabriel angekündigte große
Wurf ist in weite Ferne gerückt, um nicht zu sagen, er hat
sich in Luft aufgelöst. Mit viel Glück wird die
Bundesregierung am Ende der Legislaturperiode ein Regelwerk
präsentieren, auf dessen Einband „UGB“ steht.
Doch: Das reicht nicht! Wir Liberale sind der
Meinung, die Schaffung eines einheitlichen
Umweltgesetzbuchs sollte mehr sein als ein Beschäftigungsprogramm
für Ministerialbeamte und Prestigeprojekt des ein oder
anderen Beteiligten.
Wir sind der Meinung, ein UGB macht nur – und nur
dann – Sinn, wenn es vor allem folgende drei
Voraussetzungen erfüllt: Das UGB muss erstens grundlegende
Verbesserungen und Vereinfachungen im
Verwaltungsverfahren herbeiführen.
Das UGB muss zweitens mehr Rechtsicherheit und
mehr Rechtsklarheit für die Rechtsanwender bringen.
Und drittens müssen die materiellen Umweltstandards
tatsächlich unangetastet bleiben. Wir wollen weder eine
Verschärfung noch eine Absenkung, sondern eine
Beibehaltung des Status quo.
Das haben wir auch in unserem Antrag deutlich
gemacht, und daran werden wir die Arbeit der
Bundesregierung messen.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich es natürlich, dass
die neuesten Entwürfe zumindest an der einen oder
anderen Stelle den Forderungen unseres Antrags Rechnung
tragen. Dies gilt vor allem für die Abkehr von der freien
Widerruflichkeit des wasserrechtlichen Teils der
integrierten Vorhabengenehmigung und den Fortbestand der
sogenannten alten Rechte, aber zum Beispiel auch für die
Begriffsdefinitionen im Naturschutzrecht.
Ich begrüße es auch, dass die Bundesregierung
unserer Forderung nachgekommen ist, das EEG nicht im UGB
aufzunehmen. Es hat da einfach nichts verloren!
Und trotzdem: Auch die neuen Entwürfe bleiben noch
immer hinter unseren Erwartungen an ein wirklich
sinnvolles UGB zurück, das diesen immensen Aufwand
überhaupt wert ist. Auch die neuen Entwürfe enthalten noch
immer Regelungen, durch die die
Genehmigungsverfahren gerade für den Mittelstand komplizierter anstatt
einfacher werden.
Zum anderen hat parteipolitisch gefärbte Lyrik in
einem solchen Regelwerk – dessen Anspruch eine
Allgemeingültigkeit ähnlich der des BGB ist – nichts zu suchen.Zu Protokoll gegebene Reden
Horst MeierhoferDas gilt vor allem für die klar erkennbaren Tendenzen hin
zu einer Rekommunalisierung, die das Wasserbuch, wie
einen roten Faden durchziehen.
Vor allem der SPD sei an dieser Stelle gesagt:
Gemeinwohl und Privatisierung sind keine Gegensätze. Auch
Private können von den Kommunen klar umrissene
Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit der Bürgerinnen und
Bürger in unserem Land erfüllen.
Die Bedeutung und Reichweite des Begriffs der
Daseinsvorsorge ist alles andere als klar, sodass wohl auch
das Ziel der Rechtsvereinfachung eher konterkariert
wird; man wollte nur einmal mehr eine Streicheleinheit
an die kommunalen Unternehmen ins Gesetz packen;
inhaltlich schwammig, aber zumindest wird es einem warm
ums Herz.
Ich hoffe, dass sich bis zur endgültigen
Verabschiedung des UGB noch einiges zum Positiven verändert. Die
FDP wird das Projekt jedenfalls weiterhin kritisch
begleiten.