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Rede von Horst Meierhofer (FDP) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag

dip / rede 05.06.2008 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 166. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 23: Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag:.

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Rede von Horst Meierhofer (FDP) – Drucksache 16/9113 – Überweisungsvorschlag Die bisherigen Bemühungen der Bundesregierung, ein Umweltgesetzbuch zu schaffen, zeigen deutlich: Nicht nur beim Klimaschutz und bei den erneuerbaren Energien, auch bei der Umweltgesetzgebung wird die Luft fürSchwarz-Rot langsam dünn. Die Differenzen in der Großen Koalition sind auch hier längst offensichtlich. Ob das Vorhaben UGB in dieser Legislaturperiode noch gelingt, bezweifeln mittlerweile selbst Abgeordnete aus den Regierungsfraktionen. Noch immer gibt es eine Reihe zentraler Punkte, bei denen Union und SPD auf keinen gemeinsamen Nenner kommen. Ich denke da nur an die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung! Und dabei wird die Zeit so langsam wirklich knapp. Ein Vermittlungsverfahren darf eigentlich schon nicht mehr vorkommen, wenn das UGB tatsächlich noch vor 2010 in Kraft treten soll. Der einstmals von Herrn Gabriel angekündigte große Wurf ist in weite Ferne gerückt, um nicht zu sagen, er hat sich in Luft aufgelöst. Mit viel Glück wird die Bundesregierung am Ende der Legislaturperiode ein Regelwerk präsentieren, auf dessen Einband „UGB“ steht. Doch: Das reicht nicht! Wir Liberale sind der Meinung, die Schaffung eines einheitlichen Umweltgesetzbuchs sollte mehr sein als ein Beschäftigungsprogramm für Ministerialbeamte und Prestigeprojekt des ein oder anderen Beteiligten. Wir sind der Meinung, ein UGB macht nur – und nur dann – Sinn, wenn es vor allem folgende drei Voraussetzungen erfüllt: Das UGB muss erstens grundlegende Verbesserungen und Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren herbeiführen. Das UGB muss zweitens mehr Rechtsicherheit und mehr Rechtsklarheit für die Rechtsanwender bringen. Und drittens müssen die materiellen Umweltstandards tatsächlich unangetastet bleiben. Wir wollen weder eine Verschärfung noch eine Absenkung, sondern eine Beibehaltung des Status quo. Das haben wir auch in unserem Antrag deutlich gemacht, und daran werden wir die Arbeit der Bundesregierung messen. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es natürlich, dass die neuesten Entwürfe zumindest an der einen oder anderen Stelle den Forderungen unseres Antrags Rechnung tragen. Dies gilt vor allem für die Abkehr von der freien Widerruflichkeit des wasserrechtlichen Teils der integrierten Vorhabengenehmigung und den Fortbestand der sogenannten alten Rechte, aber zum Beispiel auch für die Begriffsdefinitionen im Naturschutzrecht. Ich begrüße es auch, dass die Bundesregierung unserer Forderung nachgekommen ist, das EEG nicht im UGB aufzunehmen. Es hat da einfach nichts verloren! Und trotzdem: Auch die neuen Entwürfe bleiben noch immer hinter unseren Erwartungen an ein wirklich sinnvolles UGB zurück, das diesen immensen Aufwand überhaupt wert ist. Auch die neuen Entwürfe enthalten noch immer Regelungen, durch die die Genehmigungsverfahren gerade für den Mittelstand komplizierter anstatt einfacher werden. Zum anderen hat parteipolitisch gefärbte Lyrik in einem solchen Regelwerk – dessen Anspruch eine Allgemeingültigkeit ähnlich der des BGB ist – nichts zu suchen.Zu Protokoll gegebene Reden Horst MeierhoferDas gilt vor allem für die klar erkennbaren Tendenzen hin zu einer Rekommunalisierung, die das Wasserbuch, wie einen roten Faden durchziehen. Vor allem der SPD sei an dieser Stelle gesagt: Gemeinwohl und Privatisierung sind keine Gegensätze. Auch Private können von den Kommunen klar umrissene Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land erfüllen. Die Bedeutung und Reichweite des Begriffs der Daseinsvorsorge ist alles andere als klar, sodass wohl auch das Ziel der Rechtsvereinfachung eher konterkariert wird; man wollte nur einmal mehr eine Streicheleinheit an die kommunalen Unternehmen ins Gesetz packen; inhaltlich schwammig, aber zumindest wird es einem warm ums Herz. Ich hoffe, dass sich bis zur endgültigen Verabschiedung des UGB noch einiges zum Positiven verändert. Die FDP wird das Projekt jedenfalls weiterhin kritisch begleiten.

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