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Protokoll der 1024. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 16.09.2022 · WP 20 · 1024 · Original ↗

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Protokoll der 1024. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1024 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1024. Sitzung Berlin, Freitag, den 16. September 2022 I n h a l t : Gedenken an Königin Elisabeth II. . . . . . . . . . 319 Gedenken an den ehemaligen Präsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow . . . . . . . . 319 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 1. a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG – (Drucksache 330/22) b) Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 – gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Absatz 3 Satz 1 Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 331/22) . . . . . 332 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 333 Nathanael Liminski (Nordrhein- Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361*, 361* Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 362* Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 335 2. Zweites Gesetz zur Änderung des Hopfengesetzes (Drucksache 404/22) . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 3. Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (Drucksache 405/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 4. Gesetz zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 406/22) . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) – Bemessungszeitraum – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 421/22) . . . . . . . . . . . . . 335 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 335 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 403/22 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 336 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 7. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV) – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 251/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 Beschluss: Die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung wird gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG der Bundesregierung zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336 8. Entschließung des Bundesrates für den Erhalt der Pressevielfalt – innovationsoffene und plattformneutrale Förderung der flächendeckenden Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen schnellstmöglich beginnen – Antrag der Länder Sachsen, Niedersachsen und Bremen, Hamburg, Rheinland- Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig- Holstein – (Drucksache 309/22) . . . . . . . . . 335 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 363* 9. Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Bewältigung zivilgerichtlicher Massenverfahren und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz“ – Antrag der Länder Hessen und Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 342/22) 336 Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 336 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 10. Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Vorkasseforderungen bei der Beförderung von Personen mit Luftfahrzeugen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 397/22) . . . 337 Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . . 366* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 11. a) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – Wiedereinführung des § 10 EGStPO zur Hemmung der Unterbrechung strafgerichtlicher Hauptverhandlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 401/22) b) Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Hemmungstatbestände in § 229 StPO um Fälle der höheren Gewalt – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/22) . 337 Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . 367* Mitteilung zu a) und b): Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337 12. Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Wirtschaft durch die Gewährung von Billigkeitsleistungen an von den Folgen der Aggressionen Russlands gegen die Ukraine betroffene Unternehmen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 398/22) . . . . . . . . 320 Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 320 Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 359* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322 13. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (Drucksache 360/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 14. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 361/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 15. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes (Drucksache 362/22, zu Drucksache 362/22) . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 16. Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Kostenheranziehung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe (Drucksache 363/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 342 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 17. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (Drucksache 364/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, des Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze (Drucksache 365/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 19. Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKVFinStG) (Drucksache 366/22) . . . . . . . 324 Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 324 Ulrike Gote (Berlin) . . . . . . . . . . . . . 325 Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 360* Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 20. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (Drucksache 367/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343 Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 343 Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 344 Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 345 Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 346, 368* Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat . . . . . . . . . . 347 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 21. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861 und 2018/1862 über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der dritten Generation sowie zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (SIS-III-Gesetz) (Drucksache 368/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes (Drucksache 369/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 23. Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (Drucksache 370/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (Drucksache 371/22) 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 25. Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Drucksache 372/22) . . . . . . . 349 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 26. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (Drucksache 373/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 27. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 374/22) . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363* 28. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP- Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP- Wirtschaftsplangesetz 2023) (Drucksache 375/22) 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364* 29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Drucksache 376/22) . . . . . . . . . . . . . . 349 Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349 30. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017 und 6. Dezember 2019 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998 (Drucksache 377/22) . . . 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364* 31. Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 378/22) . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364* 32. Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich – gemäß Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG – (Drucksache 333/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364* 33. Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016 (Drucksache 379/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 365* Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364* 34. Bericht über die Anwendung des Kulturgutschutzgesetzes – gemäß § 89 Kulturschutzgesetz – (Drucksache 254/22) . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 364* 35. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen und zur Einrichtung eines Industrieemissionsportals COM(2022) 157 final; Ratsdok. 8121/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 190/22, zu Drucksache 190/22) 349 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 350 36. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG COM(2022) 142 final; Ratsdok. 7854/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 182/22, zu Drucksache 182/22) 350 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368* Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 350 37. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Vorschriften für einen Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen Begünstigung von Fremd- gegenüber Eigenkapitalfinanzierungen und für die Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für Körperschaftsteuerzwecke COM(2022) 216 final; Ratsdok. 9076/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 267/22, zu Drucksache 267/22) 350 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 350 38. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den europäischen Raum für Gesundheitsdaten COM(2022) 197 final; Ratsdok. 8751/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 256/22, zu Drucksache 256/22) 335 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 364* 39. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 COM(2022) 144 final; Ratsdok. 7799/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 213/22, zu Drucksache 213/22) 351 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351 40. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2022) 500 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 335/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351 41. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Strategie für Solarenergie COM(2022) 221 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 274/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 351 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351 42. Vorschlag für eine Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage COM(2022) 361 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 343/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Von einer Stellungnahme wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364* 43. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten COM(2022) 245 final; Ratsdok. 9598/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 281/22, zu Drucksache 281/22) 351 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 44. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten Erlaubnis für Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Drittstaatsarbeitnehmer, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten (Neufassung) COM(2022) 655 final; Ratsdok. 8580/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 280/22, zu Drucksache 280/22) 352 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 45. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern COM(2022) 209 final – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 337/22, zu Drucksache 337/22) 352 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 46. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG COM(2022) 338 final; Ratsdok. 11396/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 328/22, zu Drucksache 328/22) 352 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 47. Gemeinsame Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Festlegung des Kurses für einen nachhaltigen blauen Planeten – Gemeinsame Mitteilung über die Agenda der EU für die internationale Meerespolitik JOIN(2022) 28 final – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 311/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 353 48. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates hinsichtlich der Umstellung des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen auf ein Datennetz für die Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe COM(2022) 296 final; Ratsdok. 10592/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 293/22, zu Drucksache 293/22) 353 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353 49. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 COM(2022) 305 final; Ratsdok. 10654/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 297/22, zu Drucksache 297/22) 353 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 50. Verordnung über die von den Traumaambulanzen in der Sozialen Entschädigung zu erfüllenden Qualitätskriterien und die Pflichten der Traumaambulanz (Traumaambulanz- Verordnung – TAV) (Drucksache 351/22) . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 51. Verordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023 (GAP-Ausnahmen- Verordnung – GAPAusnV) (Drucksache 420/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354 Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 354 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355 52. Vierundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 352/22) . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365* 53. Zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung (Drucksache 353/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 54. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten (Steuerbeamtenausbildungs- und - prüfungsordnung – StBAPO) (Drucksache 354/22) . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 364* 55. Dritte Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (Drucksache 348/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365* 56. Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung (Drucksache 349/22) . . 356 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 57. Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) (Drucksache 407/22, zu Drucksache 407/22) 356 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 58. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (Drucksache 334/22, zu Drucksache 334/22, zu Drucksache 334/22(2)) . . . . . . . . . . . . . 356 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 59. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenbeförderungsgesetz (Drucksache 276/22) 335 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 364* 60. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrates der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge – gemäß § 20 Absatz 1 HHG – (Drucksache 340/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung zu den Empfehlungen in Drucksache 340/1/22 . . . . . . . . . . 365* 61. Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Beratenden Ausschuss der Kommission für Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 386/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 386/1/22 . . . . . . . . . . . . . 365* 62. Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 388/22) . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 388/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 365* 63. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 339/22) . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 365* 64. Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates – gemäß Artikel 52 Absatz 3 Satz 2 GG – (Drucksache 435/22) . . . . . . . . 320 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag des Ständigen Beirats in Drucksache 435/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320 65. Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (Drucksache 433/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327 Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 327 Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 329 Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 330, 361* Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 360* Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 360* Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 360* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332 66. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Vermögensanlagengesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 428/22) . . . . . . . . . . 356 Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 369* Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356 67. Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung und Verstetigung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 434/22) . . . . . 322 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 322 Simone Oldenburg (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 323 Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . 323 Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 324 68. Entschließung des Bundesrates zur steuerlichen Unterstützung der Energiewende im Bereich der Denkmalpflege – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 431/22) . . . . . . . . . . 356 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 69. Entschließung des Bundesrates „Nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund“ – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt und Baden- Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 438/22) . . . . . . . . . . . . . 338 Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 338 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 70. Entschließung des Bundesrates zur angemessenen Beteiligung des Bundes an den Kosten für Staatsschutzsachen – Antrag der Länder Bayern, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 430/22) . . . . . . . . . . 339 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 368* Mitteilung: Überweisung an den Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339 71. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des Landes Schleswig- Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 429/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335 Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in Drucksache 429/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 365* 72. Entschließung des Bundesrats – Dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) – Antrag der Länder Baden- Württemberg, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 445/22) . . . . . . . . . . 339 Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 339 Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit 340 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340 73. Entschließung des Bundesrates zur Senkung der Kraftstoffpreise – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 446/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 74. Entschließung des Bundesrates „Kurzfristige Sicherung der Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten“ – Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 447/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Mitteilung: Überweisung an den Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 75. Entschließung des Bundesrates zur Abschaffung der Gasumlage – Antrag des Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 448/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 341 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 341 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342 76. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes – gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern – Geschäftsordnungsantrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 312/22) . . . . . . . . . . 357 Mitteilung: Fortsetzung der Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 358 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f , Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt – zeitweise – Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Dr. Olaf Joachim (Bremen) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit und Integration B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Michael Stübgen, Minister des Innern und für Kommunales B r e m e n : Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der Freien Hansestadt Bremen beim Bund H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und Kindertagesstätten N i e d e r s a c h s e n : Stephan Weil, Ministerpräsident Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim Bund N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration R h e i n l a n d - P f a l z : Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Michael Kretschmer, Ministerpräsident Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Daniel Günther, Ministerpräsident Karin Prien, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin des Innern und für Heimat Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit 1024. Sitzung Berlin, den 16. September 2022 Beginn: 09.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie alle nach der Sommerpause herzlich begrüßen und Sie einladen, dass wir uns gemeinsam aufmachen, um die Tagesordnung der 1024. Sitzung des Bundesrates abzuarbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Welt nimmt Abschied von Königin Elisabeth II. Sie verstarb am 8. September im Alter von 96 Jahren. Für mich persönlich war es eine Irritation, als ich geschaut habe, wann sie ihr Amt übernommen hat, weil ich damals noch lange nicht geboren war. Ein Jahrhundert ist da geprägt worden. Mit ihr verliert das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland eine außergewöhnliche Führungspersönlichkeit und seine bislang am längsten regierende Monarchin. 1952, mit nur 25 Jahren, wurde sie Königin. Im Sommer dieses Jahres feierte sie ihr 70-jähriges Thronjubiläum. Generationen von Britinnen und Briten kennen nur Elisabeth II. an der Spitze ihres Landes – eine starke Frau, die ihr langes Leben in den Dienst der Krone gestellt hat. Sie war eine Konstante in Zeiten des Wandels und übte ihr Amt mit bemerkenswerter Disziplin aus: Noch zwei Tage vor ihrem Tod ernannte sie die neue britische Premierministerin. In Zeiten großer Umbrüche gelang es ihr, der Nation Rückhalt zu geben und den Zusammenhalt zu stärken. Elisabeth II. prägte das Bild von Großbritannien in der ganzen Welt. Sie gilt als das am weitesten gereiste Staatsoberhaupt auf dem ganzen Globus. Nach Deutschland kam sie insgesamt fünf Mal. Insbesondere ihr erster Staatsbesuch bei uns im Jahre 1965 war eine bedeutende Geste der Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg und ein wichtiger Schritt für die Neuausrichtung der deutschbritischen Beziehungen. Wir trauern mit den Menschen im Vereinigten Königreich, im Commonwealth und in der ganzen Welt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie nun bitten, sich zum Gedenken an Königin Elisabeth II. von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen für Ihre Anteilnahme. Meine Damen und Herren, eine zweite Persönlichkeit ist von uns gegangen. Der ehemalige Staatspräsident der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, starb am 30. August im Alter von 91 Jahren. Gorbatschow hat die sicherheitspolitische Architektur Europas und der Welt nachhaltig verändert. Statt auf Konfrontation setzte er auf Verhandlungen. Seine neue Offenheit dem Westen gegenüber ermöglichte die Wiederaufnahme von diplomatischen Gesprächen und brachte in der Folge den Eisernen Vorhang zu Fall. Für seine führende Rolle bei der Neuordnung der Ost-West- Beziehungen wurde er 1990 mit dem Friedensnobelpreis geehrt. Gorbatschows Reform- und Entspannungspolitik ebnete den Weg in eine friedliche deutsche Wiedervereinigung und somit unsere gemeinsame Zukunft. Durch sein Ja zur deutschen Einheit wurde auch die Geschichte unseres Hauses neu geschrieben: Ein Jahr nach dem Fall der Berliner Mauer konnten sich alle 16 Länder im Bundesrat versammeln und so den Grundstein für die heutige Zusammenarbeit im föderalen System des geeinten Deutschlands legen. Mit Gorbatschow verlieren wir einen Staatsmann, dem es gelang, eingestürzt geglaubte Brücken zwischen Ost und West neu zu errichten und schließlich die Teilung Europas und Deutschlands zu überwinden. Und ich betone an dieser Stelle: friedlich zu überwinden. Dass dabei kein Schuss gefallen ist und in der Bundesrepublik Deutschland und in der damaligen DDR nichts Schlimmeres passiert ist, verdanken wir auch Michail Gorbatschow und den Menschen, die alle bei Vernunft geblieben sind. Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Ich danke Ihnen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form mit den aufgesetzten 76 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 64, 12, 67, 19 und 65 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Nach dem Tagesordnungspunkt 11 werden die Punkte 69, 70, 72 und 75 – in dieser Reihenfolge – behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 64 auf: TOP 64 Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (Drucksache 435/22) Wir wollen uns einstellen auf das, was wir hoffen, nicht mehr zu erleben, aber wir wissen, welche Konsequenzen wir aus der Pandemie und digitalen Tagungen ziehen müssen. Gibt es Wortmeldungen zur Änderung der Geschäftsordnung? – Das kann ich nicht feststellen. Zur Änderung der Geschäftsordnung liegt Ihnen der Vorschlag des Ständigen Beirats vor. Wer dem Vorschlag des Ständigen Beirats zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit ist die Geschäftsordnung geändert. Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf: TOP 12 Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Wirtschaft durch die Gewährung von Billigkeitsleistungen an von den Folgen der Aggressionen Russlands gegen die Ukraine betroffene Unternehmen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 398/22) Als Wortmeldung liegt mir vor: Herr Ministerpräsident Weil. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen. Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen schlägt vor, dass wir in Deutschland für kleine und mittlere Unternehmen ein branchenoffenes, niedrigschwelliges Hilfsprogramm haben müssen mit einem Zuschussrahmen bis zu 500 000 Euro, so wie das Europäische Gemeinschaftsrecht es ermöglicht. Erfreulicherweise hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Beschlüsse mit zum Ausdruck gebracht, dass sie eine Erweiterung der bisherigen Regelung für notwendig hält. Sie will künftig auch kleine und mittlere energieintensive Unternehmen in die Wirtschaftshilfen einbeziehen. Das ist gut, aber ich sage es sehr deutlich: Ich glaube nicht, dass das ausreicht. Ich glaube, wir sind alle miteinander in den letzten Wochen und Monaten immer problembewusster geworden, was da auf uns zukommen kann, wenn wir es nicht stoppen können. Wir haben eine Situation, wie ich sie jedenfalls noch nicht erlebt habe. Wir erleben, dass große Teile unserer Wirtschaft sich am Vorabend einer echten und harten Krise befinden. Es gibt im Wesentlichen, so meine ich, drei Bereiche, die man dabei hervorheben kann: Zum einen die vielen vor allen Dingen kleinen und mittleren Unternehmen, die sich mit großen Preissteigerungen konfrontiert sehen, aber diese Preissteigerungen nicht einfach an ihre Kundschaft weiterreichen können, schon deswegen, weil die Kundschaft selbst sich immer mehr zurückhält. Das Beispiel der Bäcker ist besonders prägnant. Das ist ein Handwerk, das innerhalb kurzer Zeit erleben muss, dass die Rohstoffpreise sich mehr als verdoppeln, und das sich jetzt mit Energiepreisen konfrontiert sieht, die im Durchschnitt um das Vier- bis Fünffache gestiegen sind, so jedenfalls in Niedersachsen. Aber ich habe auch schon Preissteigerungen um das Zehnfache gesehen. Es ist völlig klar, dass diese häufig seit Generationen im Familienbesitz befindlichen Unternehmen schlichtweg sagen: Unter diesen Bedingungen werden wir nicht in der Lage sein, weiterzumachen. – Man muss nicht Volkswirtschaft oder Betriebswirtschaft studiert haben, um zu verstehen, dass das keine übertriebenen Befürchtungen sind, sondern dass das eine Situation ist, die auf Dauer wohl keines dieser Unternehmen durchhalten kann. Und Sie stimmen mir vielleicht zu, wenn ich sage: Ich kann mir Deutschland nicht ohne das Bäckerhandwerk vorstellen. Das ist nur das prägnanteste Beispiel. Es gäbe manche andere, die man an dieser Stelle hinzufügen könnte. Oder nehmen wir einmal den Bereich der Industrie: Wir hören da von weniger Energie, die benötigt wird. Das ist nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht. In der Sache selbst steckt in nicht wenigen Fällen dahinter, dass entweder die Produktion zurückgefahren worden ist oder aber – gerade in Teilen von internationalen Konzernen – die Produktion verlagert wird. Wir müssen einfach nüchtern konstatieren: Produktion, die aus Deutschland heraus verlagert wird, wird aller Voraussicht nach nicht wieder zurückkommen. Hier droht also ein echter Substanzverlust. Und last but not least all diejenigen Bereiche unserer Volkswirtschaft, die auf eine zahlungsfähige Kundschaft angewiesen sind: Wenn Bürgerinnen und Bürger sehen, dass sie in den nächsten Monaten auf Sicht eine wirklich deutliche Reduzierung ihres verfügbaren Einkommens befürchten müssen, dann halten sie natürlich ihr Geld erst einmal zusammen. Jeder von uns wird das verstehen können. All das ergibt eine Situation, die wir aus meiner Sicht außerordentlich ernst nehmen müssen, die wir nicht einfach laufen lassen können. Wir stehen vor einer Weichenstellung, und ich rate uns dringend, jetzt die notwendigen, auch schwierigen Diskussionen zu führen und nicht so lange zu warten, bis wir in einem halben Jahr von Alarmmeldungen von allen Seiten nur so überschüttet werden. Wir müssen jetzt Weichen stellen. Was ist dafür notwendig? Braucht es eine weitere Intervention des Staates? Ich will ausdrücklich sagen, dass ich das 65-Milliarden-Euro-Programm der Bundesregierung als großen und wichtigen Schritt im Hinblick auf die Privathaushalte ansehe. Ich sage das in dem Bewusstsein, dass das natürlich auch für uns Länder eine enorme finanzielle Herausforderung ist. Aber es kann nicht der letzte Schritt sein. Wir werden gar nicht umhinkommen, ebenso wie in der Pandemie und ebenso wie in der Bankenkrise staatlicherseits Verantwortung zu übernehmen und zu intervenieren mit dem, was wir tatsächlich tun können. Wir haben doch in Deutschland die Erfahrung gemacht, dass wir sehr schnell aus der Bankenkrise herausgekommen sind, weil der Staat interveniert hat. Wir hatten in der Anfangsphase von Corona düstere Prognosen, wie groß die Insolvenzwelle sein würde, die da auf uns zukommt. Dieser Fall ist nicht eingetreten, weil der Staat sich entschieden hat, zu intervenieren. Jetzt sind wir in einer Situation, die wahrscheinlich von uns allen als noch riskanter, als noch bedrohlicher angesehen wird. Und da sollen wir uns an dieser Stelle zurückhalten? Ich kann das nicht glauben. Ich kann es nicht empfehlen. Die zweite Frage ist: Wie soll der Staat intervenieren? Natürlich sind Rettungsprogramme, so beispielsweise in der Pandemie, sinnvoll. Jetzt haben wir es allerdings mit einer Situation zu tun, in der fast die gesamte Bandbreite unserer Wirtschaft betroffen ist. Es wird einigermaßen schwierig sein, allein über Rettungsprogramme in dieser Hinsicht tatsächlich substanzielle Fortschritte zu erzielen, ganz abgesehen davon, dass das Ganze dann noch einmal wesentlich unübersichtlicher zu werden droht als in der Pandemie. Deswegen müssen wir uns mit der Frage auseinandersetzen, ob unsere Hilfen tatsächlich erst am Ende greifen sollen, also dann, wenn die Not schon entstanden ist, oder ob wir nicht sehr viel sinnvoller unsere staatlichen Möglichkeiten an den Anfang der Kette stellen müssen, da, wo die Preise gebildet werden. Dass das ein schwieriges Unterfangen ist, dessen bin ich mir sehr bewusst. Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass die Bundesregierung aus meiner Sicht den richtigen Schritt geht, wenn sie eine Expertenkommission zusammenruft, die sich mit der Frage auseinandersetzt: Wie kann ein Energiepreisdeckel aussehen? Im Bereich des Strommarktes scheint mir die Antwort nicht schwierig zu sein. Es ist wirklich ein Skandal, dass im Moment systembedingt Unternehmen riesige Gewinne machen, während andere Unternehmen Existenzangst haben müssen. Beim Gas ist es wesentlich schwieriger, und es ist gut, wenn wir uns in dieser Hinsicht unabhängig beraten lassen. Aber wir haben nicht unendlich viel Zeit. Die Expertinnen und Experten müssen sehr schnell zu einem Ergebnis kommen, und ich hoffe sehr, dass aus diesem Ergebnis dann ein praxistauglicher, wirksamer Vorschlag für einen Energiepreisdeckel werden wird. Wir stehen damit übrigens nicht alleine, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es gibt inzwischen etliche ausländische Beispiele dafür, dass man staatlicherseits auf die Preisebene einwirkt und damit auch deutliche Effekte erzielt hat. Wenn die Konservativen in Großbritannien jetzt ein 150-Milliarden-Euro-Programm vorhaben, dann zeigt das: Es ist keine Frage von rechts oder links, sondern eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass wir an dieser Stelle Fortschritte erzielen. Damit sind wir bei der letzten Frage: Was kostet das alles, und wer soll das zahlen? Die Frage ist ausdrücklich berechtigt. Ich erlaube mir aber die Gegenfrage: Was wird es kosten, wenn wir die Dinge laufen lassen? Was wird es kosten, wenn Unternehmen sich abmelden, wenn sie keine Gehälter mehr zahlen, keine Steuern, keine Sozialversicherungsbeiträge? Wenn Beschäftigte den Arbeitsplatz verlieren, keine Steuern mehr zahlen, keine Sozialversicherungsbeiträge und die Kaufkraft weg ist, was wird das über die ganze Volkswirtschaft hinweg kosten? Deswegen sage ich: Ich bin absolut überzeugt davon – und das entspricht unseren bisherigen Erfahrungen in den vorangegangenen Krisen –, dass der Staat jetzt mit allem, was er kann, intervenieren muss. Und mit allem was er kann, das heißt aus meiner Sicht – ich will es deutlich sagen –, dass wir eine Kreditfinanzierung nicht ausschließen können. Wann, wenn nicht jetzt, hätten wir denn eine Notlage? Die Schuldenbremse hat aus guten Gründen gerade für einen solchen Fall die Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer an dieser Stelle meint, das ausschließen zu können, der wird, so fürchte ich, in einem halben Jahr ein böses Erwachen erleben. So weit lassen wir es besser nicht kommen. Es ist eine entscheidende Phase, in der wir stehen. Es steht vieles auf dem Prüfstand. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass aus der Energiekrise keine soziale und keine wirtschaftliche Krise wird und damit dann auch keine politische Krise, denn – auch das muss man offen sagen – auch das steht derzeit auf dem Prüfstand. In diesem Sinne bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. Ich glaube, wir müssen sehr hart an diesem Thema weiterarbeiten. – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege Weil! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Honé (Niedersachsen). Ich weise die Vorlage – federführend – dem Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem Finanzausschuss zu. Ich darf den Tagesordnungspunkt 12 schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 67 auf: TOP 67 Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung und Verstetigung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ – Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 434/22) Zu Wort gemeldet hat sich Ministerpräsidentin Rehlinger, Saarland. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen das: Es gibt ein Problem, man sucht nach einer Lösung und setzt dazu ein Programm auf. Hoffentlich ist man erfolgreich – das ist man nicht immer. Wenn man erfolgreich ist, bietet es sich an, das Programm fortzusetzen, wenn nicht, lässt man es fallen. Beim Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ haben wir es nach übereinstimmender Meinung – zumindest habe ich noch von keiner Stelle das Gegenteil gehört – mit einem, wie erhofft, erfolgreichen Programm für das erkannte Problem zu tun. Alle, die sich damit befasst haben, und insbesondere diejenigen, die tagtäglich damit umzugehen haben, haben mir exakt diese Rückmeldung gegeben. Die Kitaleitungen haben zu 90 Prozent bestätigt, dass das gewünschte Ziel, nämlich dass sich die Sprachförderung in den jeweiligen Einrichtungen strukturell verbessert, auch wirklich erreicht werden konnte. Insofern ist man natürlich relativ schnell bei der Schlussfolgerung, dass man, wenn etwas erkanntermaßen geeignet ist, es auch fortführen sollte, gerade weil dieses Programm mit entsprechenden Strukturen, vor allem Personalstrukturen, hinterlegt worden ist. Nicht nur im Sinne von ausreichenden Zuschüssen, sondern auch Ausschreibungen, Einstellungen und der nicht ganz einfachen Gewinnung von Fachpersonal in diesem Bereich, das das tut, was man von ihm erwartet, nämlich für eine Verbesserung der Sprachkompetenzen in der frühkindlichen Bildung zu sorgen. Diesen Gedanken hatten nicht nur diejenigen, die damals das Programm aufgelegt haben, sondern auch die Parteien, die die Koalition tragen; denn im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, und zwar nicht in irgendeiner Formulierung, die Koalitionsverträge gelegentlich so haben, bei der man nicht so genau weiß, was eine Regierung anschließend damit machen möchte, 1 Anlage 1 sondern mit einer, wie ich finde, relativ präzisen Formulierung, nämlich „weiterentwickeln und verstetigen“. Im übersetzten Koalitionskauderwelsch heißt das, dass man davon ausgehen darf, dass ein solches Programm dann auch eine Verstetigung erfährt, so wie es im Koalitionsvertrag formuliert worden ist. Jetzt kenne ich die Argumentation nach dem Motto „Es ist nicht als solches verstetigt, sondern hat Eingang gefunden in das KiTa-Qualitätsgesetz“. Das könnte man so machen. Wenn man allerdings dort die Mittel nicht aufstockt, ist es am Ende ein Problem und keine Lösung. Denn die Gelder, die bislang mit dem KiTa- Qualitätsgesetz in den Ländern sehr unterschiedlich und damit auch den unterschiedlichen Situationen in den Ländern sehr angemessen eingesetzt worden sind, müssten erheblich verschoben werden. Dinge, die vormals in den Ländern als notwendig und wichtig erachtet worden sind, könnten gegebenenfalls nicht mehr finanziert werden, wenn man dieses ebenfalls sehr wichtige Programm im Rahmen des Qualitätsgesetzes umsetzen wollte. Das scheint mir nicht die glücklichste aller Lösungen zu sein. Oder um es vielleicht ein bisschen negativer zu formulieren: Ich halte das für eine außerordentlich missliche Situation, insbesondere in Zeiten, in denen nicht nur das Thema „Corona-Rückstand aufholen“ eine besondere Herausforderung in den Einrichtungen darstellt, sondern in denen wir auch noch damit zu tun haben, dass viele Kinder aus dem Kriegsgebiet integriert werden müssen und dabei das Thema Sprache natürlich den Schlüssel zur Welt bedeutet. Es gibt neben all diesen inhaltlichen Gründen auch einen operativen, strukturellen Grund, den man nicht vernachlässigen kann. Denn mit den zusätzlichen Geldern – und dafür waren wir dem Bund ja außerordentlich dankbar – als Corona-Aufholprogramm in Höhe von 100 Millionen Euro sind Stellen geschaffen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt worden. In der Kurzfristigkeit, in der das jetzt abgewickelt werden soll, ist es kaum möglich, einen vernünftigen Übergang zu organisieren – und das in einer Zeit, in der wir alle händeringend nach Fachpersonal suchen. Deshalb ist unsere Forderung, dass das Programm verstetigt werden soll. Die Gelder werden gebraucht. Wir haben gute und effektive Strukturen dafür geschaffen. Es gibt die politisch getragene Erkenntnis, die Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat, und es gibt Länder, die das beherzt angegangen sind. Zumindest sollten wir die Möglichkeit erhalten, damit wir das, was an Strukturen aufgebaut worden ist, nicht über dem Knie abbrechen, zerschlagen müssen. Ich glaube, wir brauchen hier einen vernünftigen Weg. Darauf weisen wir in dem gemeinsamen Antrag von Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland hin und bitten darum, dass die Bundesregierung sich mit dieser Frage noch mal eingehend befasst, damit wir tatsächlich dem gerecht werden können, was der Name des Programms ist. Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist, muss das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ auch über 2022 hinaus verlängert werden. – Herzlichen Dank und Glück auf! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Rehlinger! – Ich darf nun das Wort erteilen: der Kollegin Ministerin Oldenburg aus Mecklenburg-Vorpommern. Simone Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Nachricht hat uns kalt erwischt. Niemand konnte auch nur im Geringsten erahnen, dass quasi über Nacht die Tür zur Sprachförderung der Mädchen und Jungen in der Kindertagesförderung geschlossen werden könnte. Die Ankündigung, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ nicht mehr fortzusetzen, machte im ersten Moment tatsächlich sprachlos, und das hat mehrere Gründe. Die Förderung der Sprachentwicklung ist eines der erfolgreichsten Bundesprogramme, das jemals auf die Beine gestellt wurde. Seit 2016 wird diese besondere Unterstützung von fast 7 000 Kitas bundesweit genutzt, das heißt in jeder achten Kita. Mehr als 7 500 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher leisten Großes, um die sprachlichen Defizite und Barrieren bei den Lütten zu überwinden. Das, was dermaßen unterstützend wirkt, was hilft, was beeindruckende Ergebnisse erzielt, das sollte auch erhalten bleiben. Ein Programm, das Kindern ihre Sprache gibt, damit sie sich verstehen können, damit sie die Welt verstehen können und damit sie verstanden werden, das muss unbedingt fortgeführt werden. Das sieht auch Frau Wenke Stadach so, die Leiterin einer Sprach-Kita in Neubrandenburg. Sie startete eine Petition – mit beachtlichem Erfolg: 144 000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unterstützen den Willen, diese Förderung eben nicht zu beenden. Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns in Mecklenburg-Vorpommern gilt das Wort und natürlich auch das der Bundesregierung. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag: „Die Kindertagespflege wollen wir als Angebot der Kindertagesbetreuung weiterentwickeln und fördern und das Programm ‚Sprach-Kitas‘ weiterentwickeln und verstetigen.“ Die großen Erfolge dieses Programmes dürfen nicht zu den Akten gelegt werden. In mehr als 80 Prozent der Sprach-Kitas wurde nachweislich festgestellt, dass sich durch diese Unterstützung nicht nur die Zusammenarbeit mit den Eltern, sondern auch die Umsetzung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung verbessert hat. Die enormen Defizite in der sprachlichen Entwicklung wurden weder durch die Pandemie verringert, noch machen sie vor Ländergrenzen halt. Wie ausgesprochen wichtig Bildung und Erziehung sind, wie wertvoll und unverzichtbar die Kindertagesförderung ist, stellte keine Bundesregierung infrage, denn keine einzige – wirklich keine – hat bisher in diesem Bereich gespart, sondern ihn mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Und so soll es auch bleiben. Wir würden uns über Ihre Unterstützung freuen – für den Erhalt der Sprach-Kitas, für mehr Teilhabe für 500 000 kleine Mädchen und Jungen, weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Oldenburg! – Ich darf nun aufrufen: die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Deligöz, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Guten Morgen! – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Sie haben recht: Sprache ist ein Schlüssel zu Integration, zu Teilhabe, zu Chancengerechtigkeit, und sie ist ein wichtiger Baustein in der Förderung unserer Kinder. Darin sind wir uns einig. Deshalb hat die Bundesregierung über Jahre hinweg das Programm „Sprach- Kitas“ umgesetzt. Das Programm ist aber inzwischen gut evaluiert. Wir haben Ergebnisse, wir haben Erkenntnisse, und die dahinterstehende Fachberatung ist gut erprobt. Wir wissen auch: Bundesprogramme dienen grundsätzlich dazu, Ansätze zu erproben, Erkenntnisse zu gewinnen, Impulse zu setzen. Diese Finanzierung geht nicht dauerhaft und ist auch nicht dauerhaft gedacht. Um aber der immensen Bedeutung der sprachlichen Bildung in der Kindertagesbetreuung gerecht zu werden, wollen wir dies jetzt dauerhaft unterstützen. Dafür müssen wir aber den Status des Modellprogramms hinter uns lassen und das in den Strukturen der Länder verstetigen, weil die Länder für die Kitas zuständig sind. Wir wollen diesen Status der Projektfinanzierung überwinden. Deshalb hat meine Ministerin bei den Haushaltsverhandlungen auch massiv dafür gekämpft, dass das KiTa- Qualitätsgesetz fortgesetzt wird. Das war bei Weitem nicht selbstverständlich. Inzwischen sind 4 Milliarden Euro im Haushalt zugesagt und eingeplant, damit die Länder über die Umsatzsteuer weiter entlastet werden können. Mit diesen Entlastungen können sie anhand der Angebotsqualität auch die Sprachförderung stärken. Auch dafür sollen diese Spielräume geschaffen werden. Ich sehe sehr wohl, dass die Abläufe sehr knapp sind. Das gilt für die Programmstrukturen, das gilt für das Personal und die Lage vor Ort, das gilt aber insbesondere für die Länder, die dieses Programm fortsetzen wollen. Deshalb wäre es notwendig, eine Übergangsregelung zu schaffen, um Handlungs- und Planungssicherheit vor Ort und für die Fachkräfte und die Kitas zu gewährleisten und die aufgebauten Strukturen nicht wegbrechen zu lassen. Deshalb müssen Sie und wir im Bundesfamilienministerium gemeinsam an einem Strang ziehen und uns dafür einsetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesfamilienministerium hier absolut gesprächsbereit ist und gemeinsam mit Ihnen diesen Übergang, so gut es geht, unterstützt. Wir werden in entsprechender Weise auch die Gespräche mit dem Haushaltsgesetzgeber aufnehmen und versuchen, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen. Ich setze aber auch auf Ihre Gesprächsbereitschaft, um gemeinsam einen guten Weg zu finden. Das Ministerium wird sich zeitnah mit den zuständigen Fachressorts in Verbindung setzen. Sowohl meine Ministerin als auch wir im Haus stehen für bilaterale Gespräche sehr gerne bereit. Ich möchte aber zum Abschluss noch eines bedeuten: Die soziale Lage, die Belange der Kinder, Jugendlichen und Familien sind dieser Bundesregierung sehr wichtig. Das galt bei den Lösungen zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine, das gilt bei allen Entlastungspaketen, die gerade auf den Weg gebracht werden, das gilt beim aktuellen Beschluss zum Bürgergeld, und das wird bei allen Gesetzen, die jetzt anstehen, immer gelten; da können Sie sich sicher sein. Die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien sind uns sehr wichtig und ein zentraler Bestandteil der Politik dieser Regierung. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin! Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden. Die antragstellenden Länder haben beantragt, bereits heute in der Sache zu entscheiden. Wer stimmt für die sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit. Dann entscheiden wir heute in der Sache. Wer stimmt dafür, die Entschließung zu fassen? – Einstimmig. Dann ist so beschlossen. Bevor ich Tagesordnungspunkt 67 schließe, will ich eine persönliche Anmerkung machen. Es geht hier um Sprach-Kindertageseinrichtungen: „Die Welt spricht Kindergarten!“ Ein herzlicher Gruß von Herrn Fröbel aus Thüringen. Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 67. Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf: TOP 19 Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKVFinStG) (Drucksache 366/22) Dazu liegen mir Wortmeldungen vor, und ich freue mich sehr, die erste Rede des Kollegen Rhein aus Hessen aufrufen zu dürfen. – Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort. Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das GKV- Finanzstabilisierungsgesetz soll nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums die finanzielle Situation der GKV stabilisieren. Tatsächlich aber wird es in sämtlichen Bereichen unseres Gesundheitswesens zu erheblichen Instabilitäten führen. Ich glaube, dass sich die GKV in einer schwierigen Situation befindet. Darin sind wir uns einig; das steht außer Frage. Deswegen stimme ich völlig mit dem Bundesgesundheitsminister überein, dass Handlungsbedarf besteht. Der Ansatz des vorliegenden Gesetzes, schnelles Geld durch kurze Schnitte in die Kassen der gebeutelten GKV zu schaffen, wird aber nicht zum Ziel führen. Die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände, beispielsweise in Hessen, befürchten meines Erachtens zu Recht, dass das Gesetz die Finanzlage der Krankenkassen weiter destabilisieren und die Situation weiter verschärfen wird, und insbesondere, dass der Abbau der Reserven der Kassen zu absehbaren Beitragssteigerungen führen wird – und das in dieser Situation, in der die Bürgerinnen und Bürger nicht wissen, wie es weitergeht und wie sich die finanzielle Situation entwickelt. Deswegen: Was wir brauchen, ist eine grundlegende und strukturelle Reform der GKV, die langfristig gedacht ist, die nachhaltig angelegt ist, die nicht auf schnelle Effekte ausgerichtet ist. Dieser Gesetzentwurf wählt nicht diesen Weg, sondern einen Weg, der sämtliche Bereiche unseres Gesundheitswesens bis zur Schmerzgrenze – und ich meine: darüber hinaus – belastet. Ich finde es besonders enttäuschend – das will ich an dieser Stelle sagen –, dass er ausgerechnet diejenigen belastet, die während der Pandemie Großes geleistet haben und uns gezeigt haben, wie wichtig, wie zuverlässig und wie unverzichtbar sie für uns alle sind. Was hätten wir eigentlich ohne einen rasch zur Verfügung stehenden Impfstoff getan? Was hätten wir eigentlich ohne engagierte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gemacht? Was hätten wir eigentlich ohne all die Fach- und Pflegekräfte in den Krankenhäusern getan? Was hätten wir ohne gut aufgestellte Apotheken getan? Meine Damen und Herren, wir alle wissen das, weil wir in dieser Situation handeln mussten, und wir alle wissen, dass der Staat die Pandemie ohne sie und ohne ihr Engagement nicht hätte bewältigen können. Lassen Sie mich nur einige wenige Beispiele nennen, die zeigen, welche Konsequenzen dieser Gesetzentwurf für die verschiedenen Bereiche unseres Gesundheitswesens hat, beispielsweise bei den Krankenhäusern: Der Entwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 nur noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget berücksichtigt werden können. Andere Berufsgruppen wie beispielsweise Ergotherapeutinnen und -therapeuten, Physiotherapeuten wurden jedoch insbesondere während der Pandemie ihrer Qualifikation entsprechend in der Pflege eingesetzt. Dadurch waren gerade sie in der Lage, die Pflegekräfte spürbar und auch erfolgreich zu entlasten. Wenn die Personalkosten dieser Berufsgruppen ohne klassische Pflegeausbildung jetzt nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert werden können, dann droht eine zusätzliche Arbeitsbelastung der Pflegekräfte, die – und das will ich hier betonen – mittlerweile seit zweieinhalb Jahren im Dauereinsatz sind. Das ist ein Risiko, dass wir zum Schutze unserer Pflegekräfte, aber natürlich auch zum Schutze von Patientinnen und Patienten nicht eingehen sollten. Der Gesetzentwurf bringt aber auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in arge Bedrängnis, so beispielsweise mit dem Wegfall der Neupatientenregelung, die der Bundesgesundheitsminister vor noch gar nicht allzu langer Zeit ja ausdrücklich befürwortet hat. Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten fürchtet im Übrigen auch die Zahnärzteschaft, dass das im hier vorliegenden Gesetzentwurf angedachte Maßnahmenpaket genau das zur Folge haben wird, was der Bundesgesundheitsminister immer wieder zu Recht ausgeschlossen hat, nämlich dass es eine massive Verschlechterung des Leistungsangebotes geben wird, was natürlich auch eine Verschlechterung der Patientenversorgung bedeutet. Auch die Apotheken sehen harten Zeiten entgegen, wenn der Gesetzentwurf Realität wird. Denn die geplante Erhöhung des Apothekenabschlags bringt viele Apotheken in ernste Schwierigkeiten. Das gilt gerade für ländlich gelegene Apotheken, was für die Bevölkerung auf dem Land schlimmstenfalls zu Versorgungslücken führen wird. Und damit nicht genug: Der Gesetzentwurf schadet insbesondere der Pharmaindustrie. Herr Ministerpräsident Weil sagte zu Recht: Ich kann mir ein Deutschland ohne Bäckereien nicht vorstellen. – Ich kann mir ein Deutschland ohne Pharmaindustrie nicht vorstellen. Dieser Gesetzentwurf schadet massiv dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Ich bin sehr dankbar, Herr Bundesminister, dass die noch im Referentenentwurf vorgesehene Solidaritätsabgabe in Höhe von 2 Milliarden Euro nicht mehr vorgesehen ist, dass sie nun entfallen soll. Aber stattdessen plant Ihr Ministerium nun eine Erhöhung des Herstellerabschlags, und zwar um 5 Prozent. Diese Erhöhung soll nach meinen Informationen für circa 14 Monate gelten. Das wird die pharmazeutische Industrie bis zu 1,3 Milliarden Euro kosten. Ich finde, das ist keine ernsthafte Lösung. Das ist ein Verschiebebahnhof, und das macht die Sache nicht besser. Dazu kommen weitere Maßnahmen, die die Pharmaindustrie stark belasten. Wir reden wahrscheinlich von einer Summe von bis zu 4 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Maßnahmenpaket reduziert die Attraktivität des Pharmastandortes Deutschland. Es ist eine massive Mehrbelastung für innovative pharmazeutische Unternehmen in Deutschland, und es wird dazu führen, dass Investitionen künftig woanders stattfinden. Was das im Übrigen auch für die Mindereinnahmen in den Kommunen mit entsprechenden Firmensitzen bedeutet, das, glaube ich, muss ich hier an diesem Ort nicht besonders betonen; das ist uns vollkommen klar. Lassen Sie mich aber eines feststellen und auch klarstellen: Es ist unzweifelhaft, dass natürlich auch die Industrie ihren Beitrag zur Stabilisierung der Krankenversicherung leisten muss. Aber ich finde, die Bundesregierung schießt dabei weit über das Ziel hinaus. Durch den Gesetzentwurf wird die Wirtschafts- und Innovationskraft unserer Pharmaunternehmen ausgebremst. Das wird im globalen Wettbewerb zu erheblichen Nachteilen für den deutschen Standort führen, und das, obwohl wir ja gerade die Verlagerung der Produktion während der Pandemie doch bitter bereut haben. Wenn wir wirklich resilient werden wollen, wenn wir Produktion in Deutschland haben wollen, dann müssen wir den Standort auch attraktiv machen, dann dürfen wir ihn nicht unattraktiv machen. Und natürlich spielt dabei Rechtssicherheit eine große Rolle, denn heute so und morgen so macht die Sache nicht besser und wird insbesondere nicht dafür sorgen, dass ausländische Unternehmen uns als einen zuverlässigen Standort betrachten. Meine Damen und Herren, die Gesundheitsversorgung wird nachhaltig geschwächt, wenn Unternehmen es schlicht nicht mehr lohnenswert finden, neue und innovative Medikamente auf den Markt zu bringen. Gerade die Pandemie hat gezeigt, über welche enormen Potenziale der Pharmastandort Deutschland verfügt. Ich finde, wir sollten diese Erfolge lieber ausbauen, statt sie durch kurzfristig angelegte Maßnahmen zu gefährden. Insoweit: Wir sind uns einig; das ist doch gar keine Frage. Die Finanzierungslücke der GKV muss geschlossen werden. Aber statt der beschriebenen und nicht nachhaltig wirkenden Maßnahmen in sämtlichen Bereichen – es sind ja nun wirklich sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens und im Übrigen auch die einzelnen Krankenkassen selbst – muss eine handfeste Reform in die Wege geleitet werden. Es sollte ein angemessener Beitrag für Bezieher von Arbeitslosengeld II durch den Bund erfolgen. Die Ampelkoalition hat es ja richtigerweise in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Es sollte daran gearbeitet werden, dass die GKV grundlegend neu geordnet wird. Hier kann viel erreicht werden, wenn wir mehr auf Digitalisierung setzen, wenn wir Verwaltungsabläufe verschlanken oder eben auch, wenn wir weniger versicherungsfremde Leistungen erbringen. Deswegen fordere ich die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zu überarbeiten und unser Gesundheitswesen sowie die pharmazeutische Industrie nicht unverhältnismäßig zu belasten. Der vorgelegte Entwurf löst nicht die Probleme der Krankenversicherung, er schafft neue, und das kann nicht unser Ziel und nicht der richtige Weg sein. – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Kollege Rhein! – Ich darf nun das Wort erteilen: Frau Senatorin Gote, Berlin. Ulrike Gote (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir arbeiten alle an multiplen Krisen. Vieles von dem, was wir erleben, schwelt schon lange. Ein Holzscheit, das im Bereich der Gesundheitspolitik schon seit Langem im Feuer schwelt, ist die Finanzlücke der GKV. Alles zusammengenommen könnte unser Gesundheitssystem massiv treffen und damit insbesondere die Patientinnen und Patienten. Politik erhält in diesen schwierigen Zeiten ihre Legitimation immer dann, wenn es gelingt, in kurzer Zeit gemeinsam möglichst tragfähige Lösungen zu finden. Für das Merkmal „in kurzer Zeit“ ist es hier schon reichlich knapp. Der Bund hat sich mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz etwas viel Zeit gelassen und dadurch versäumt, dringend nötige Veränderungen rechtzeitig einzuleiten. Wir, die Bundesländer und insbesondere deren Gesundheitsminister/innen, haben die Beratungen konstruktiv begleitet und auf die zeitliche Brisanz hingewiesen. Nun ist eine Schließung der Finanzlücke der GKV im Jahr 2023 unabdingbar und wird von uns natürlich grundsätzlich mitgetragen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf enthält aus Sicht Berlins aber leider nur kurzfristige Lösungsansätze. Die gravierenden strukturellen Finanzierungsprobleme der GKV werden nicht abschließend gelöst. Wir haben im Bundesratsverfahren in den Ausschüssen dem Bund eine ganze Reihe von Verbesserungsvorschlägen mitgegeben, die dieses Gesetz optimieren würden. Ich bitte deshalb nochmals um Zustimmung für diese Vorschläge. Der Großteil der Einsparungen aus dem Gesetzentwurf trifft die Beitragszahler und Beitragszahlerinnen direkt. Aber auch indirekt werden die Beitragszahler/innen belastet, etwa durch den Abbau der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds oder durch den Abbau von Rücklagen der Krankenkassen. Besonders die geplante weitere Abschmelzung der Finanzreserven der Kassen wird von uns sehr kritisch gesehen. Ich möchte ganz klar darauf hinweisen: Es besteht die Gefahr, dass Krankenkassen aufgrund der dünnen Finanzdecke, die der Bundesgesetzgeber den Kassen jetzt noch lässt, in Schieflage geraten. Aus Sicht der Länder ist es der Bund, der hier die Verantwortung übernehmen muss. Auch viele weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs sind nicht zukunftssichernd. Der für 2023 zusätzliche ergänzende Bundeszuschuss ist niedriger als in den Vorjahren, obwohl die Lage ja nicht besser geworden ist. Das Bundesdarlehen von 1 Milliarde Euro muss eine Ausnahme bleiben und darf kein Einstieg in eine Schuldenfinanzierung der Sozialversicherungen werden. Wir wollen dem Bund konstruktive Vorschläge mitgeben, um die geschilderten Sorgen zu mildern und zu einem breiteren und umfassenderen Ansatz zu kommen. Und ja, wir sind uns einig: Die Kosten der Sozialversicherungen dürfen nicht zu stark ansteigen. Dass die Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zum Großteil an die Beitragszahlenden der Krankenversicherung weitergegeben werden, darf kein Zukunftsmodell sein. Maßnahmen zur Reduzierung der Kostensteigerungen müssen auf alle Beteiligten gleichmäßig verteilt werden. Deshalb begrüßen wir es, dass der Gesetzentwurf zumindest versucht, die Lasten auf viele Schultern zu verteilen. Aber dies gelingt nicht durchgehend. Hier haben wir eine andere Sicht als die eben gehörte. So sollten die Pharmaunternehmen ja ursprünglich 2 Milliarden Euro beitragen. Nun ist es nur noch 1 Milliarde Euro. Auch enthält der Gesetzentwurf nicht alles, was wir uns erhofft hatten. Einige Leistungen, die derzeit stationär erbracht werden, würden sich sehr gut für die Ambulantisierung eignen. Die ambulante Leistungserbringung bedeutet für alle – für die Versicherten, aber eben auch für die GKV – große Vorteile. Nun hat das BMG angekündigt, bis zum 31. Mai 2023 Vorschläge für eine stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV vorzulegen. Dies hätten wir uns natürlich schon früher gewünscht, und es wäre mit Blick auf die internationale Lage, auf die steigenden Energiepreise und auf die Finanzmärkte auch dringend nötig gewesen. Zwei zentrale Punkte, die der Bund bereits im Koalitionsvertrag zugesagt hat, müssen hierbei die zu niedrigen Beiträge für ALG-II-Bezieher/innen und die nicht auskömmlich refinanzierten versicherungsfremden Leistungen sein. Hier muss der Bund eine viel höhere finanzielle Beteiligung erbringen und den dynamisierten Bundeszuschuss einführen. Wir setzen uns für eine starke, auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung ein. Ambulant vor stationär, das ist noch immer das richtige Prinzip. Das führt dazu, dass die Gesundheitsversorgung verbessert und passgenau auf die Menschen zugeschnitten werden kann, und es bringt Vorteile für die Patientinnen und Patienten, aber auch für das Gesundheitssystem insgesamt. Wir können nicht länger warten. Die Lage wird sich für die GKV und für alle Einrichtungen im Gesundheitssystem in diesem Herbst/Winter noch dramatisch verschärfen. Deshalb brauchen wir schnellstmöglich das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, um auf dessen Grundlage den krisenbedingten Beeinträchtigungen entgegensteuern zu können. Aber: Nach der Reform ist vor der Reform. Wir werden sicherlich zeitnah über die nächsten Schritte beraten müssen. Ich möchte Sie dringend bitten, das Gesprächsangebot der Länder diesmal früher und entschlossener anzunehmen. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Frau Kollegin Gote! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf: Ziffer 2! – Minderheit.1 Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 6! – Mehrheit. 1 Siehe aber Seite 327 Damit entfällt Ziffer 7. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Hier gibt Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) eine Erklärung zu Protokoll1. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 20! – Mehrheit. Ziffer 21! – Mehrheit. Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 27! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 28. Ziffer 35! – Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 36. In Ziffer 37 sollen die Buchstaben g und h getrennt abgestimmt werden. Bitte zunächst Ihr Handzeichen für Buchstabe g! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe h! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 39, zunächst ohne den Satz 5! – Mehrheit. Damit kommen wir zu Satz 5. – Mehrheit. Ziffer 40 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt werden. Bitte Ihr Handzeichen für: Buchstabe a! – Mehrheit. Buchstabe b! – Mehrheit. Buchstaben c und d gemeinsam! – Mehrheit. Buchstabe e! – Mehrheit. Buchstabe f! – Mehrheit. Buchstabe g! – Mehrheit. Buchstabe h! – Mehrheit. 1 Anlage 2 Buchstabe i! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. (Lucia Puttrich [Hessen]: Frau Präsidentin, ich bitte um die Wiederholung der Abstimmung zu Ziffer 2!) Es hat sich kein Widerspruch erhoben. Wir stimmen über die Ziffer 2 noch einmal ab. Ich bitte Sie also um Ihr Handzeichen für Ziffer 2. – Mehrheit. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 65 auf: TOP 65 Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 (Drucksache 433/22) Es liegen Wortmeldungen vor. Das Wort hat zunächst Herr Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen. Bodo Ramelow (Thüringen): Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Boris Rhein hat vorhin seine Jungfernrede in unserem Rund gehalten. Ich beginne aber jetzt mit dem Hinweis auf die Abschiedsrede von Volker Bouffier. Volker Bouffier hat uns in seiner letzten Rede genau zu diesem Thema, zu dem ich mich zu Wort gemeldet habe, ins Stammbuch geschrieben, dass wir aufpassen müssen, dass wir nicht am Ende nicht mehr in der Lage sind, miteinander Politik zu gestalten, so dass jeder seine Verantwortung übernehmen kann. Deswegen habe ich mich heute entschieden, mich zu diesem Tagesordnungspunkt aus grundsätzlichen Erwägungen zu Wort zu melden. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 ist für Thüringen nicht zustimmungsfähig. Ich möchte anhand von drei Punkten darstellen, warum dies so ist. Erstens – das betrifft meine Anmerkung zu Volker Bouffier –: das Verfahren als solches. Seit etwa einem halben Jahr ist bekannt, dass die derzeitigen Regelungen im IfSG, die im März 2022 als unmittelbare Regelungen oder als Ermächtigungsgrundlage zur Pandemiebekämpfung geschaffen wurden, Ende September auslaufen. Trotzdem ist das Gesetzgebungsverfahren zeitlich so dimensioniert worden, dass der Bundesrat nur wenige Tage vor dem 23. September den Gesetzentwurf mit den zentralen Regelungsinhalten zugeleitet bekommen hat. Hierdurch ist, glaube ich, nicht nur bei mir der Eindruck entstanden, dass der Effekt ist: Friss oder stirb! Zum wiederholten Mal haben wir eine solche Situation. Ich finde, dass das der Bedeutung dieses Gesetzgebungsverfahrens und dem Gesetz nicht gerecht wird, vor allen Dingen, weil unsere Gesundheitsämter es am Ende examinieren werden; ich werde darauf noch eingehen. Zwar sind die Länder bereits durch die Bundesregierung angehört worden, als diese den regierungstragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag eine Formulierungshilfe ausgearbeitet hat. Die dort gemachten, oft auch grundsätzlichen Anmerkungen der Länder sind allerdings ohne Widerhall geblieben. Zweitens. Den mit dem Entwurf vorgelegten § 28b IfSG halte ich in weiten Teilen für sehr problematisch. Exemplarisch herausgreifen möchte ich jedoch die Regelung aus Absatz 4 und Absatz 7, welche das Ergreifen von weitergehenden Maßnahmen neben einer Feststellung durch das entsprechende Landesparlament in materieller Hinsicht auch an bestimmten Indikatoren festmacht. Diese Indikatoren sind aus meiner Sicht praktisch nicht handhabbar. Das hier zur Beschlussfassung stehende Gesetz fordert, dass eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur vorliegt. Demnach besteht eine solche Gefahr dann, wenn aufgrund eines besonders starken Anstiegs von bestimmten Indikatoren und deren Stagnation auf einem sehr hohen Niveau oder bei einem versorgungsrelevanten Rückgang der stationären Kapazitäten davon auszugehen ist, dass es im Gesundheitssystem und/oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu einem schwerwiegenden Sach- oder Personalmangel oder einer Überlastung der Kapazitäten kommt. Die Landesregierung könne im Verordnungswege für die Indikatoren bestimmte Schwellenwerte festlegen. Die jeweilige Landesregierung! Als ob das Virus sich an Landesgrenzen oder Mehrheiten im Landesparlament orientiert. Die Indikatoren selbst sind zum Beispiel das Abwassermonitoring – ja, in Thüringen entwickelt; ich bin stolz darauf, dass es eine Firma gibt, die dieses Abwassermonitoring mittlerweile allen zur Verfügung stellt –, die Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen, das Surveillance- System des RKI für respiratorische Atemwegserkrankungen und die Sieben-Tage-Hospitalisierungsrate. Ebenso sind die verfügbaren stationären Versorgungskapazitäten zu berücksichtigen. Es zeichnet sich überhaupt nicht ab, dass der Bund hier Konkretisierungen hinsichtlich der Indikatoren und unbestimmter Rechtsbegriffe vornimmt. Also: Was macht das Abwassermonitoring in Baden- Württemberg oder Bayern? Was macht das Abwassermonitoring in Thüringen? Sollte nicht ein Gesetz auf denselben Grundlagen basieren, dass man sagt: „Wenn diese Schwelle erreicht ist, kann jener Schritt vollzogen werden“? Es bleibt also unklar, in welchen Verhältnissen die Indikatoren zueinander stehen sollen und müssen. Aufgrund der vom Gesetz geforderten Gesamteinschätzung werden früher benutzte Modelle mit festen Schwellenwerten aus Inzidenz, Hospitalisierungsrate und Belegungsquote auf den Intensivstationen wohl nicht mehr möglich sein, also alles das, was wir zweieinhalb Jahre gemeinsam praktiziert haben. Auch kann ich mir nicht vorstellen, wie Schwellenwerte, etwa für das Abwassermonitoring, zu bilden sind, da es hierfür keine anerkannten wissenschaftlichen Maßstäbe gibt oder keine vorgelegt wurden. Auch wird die Bedeutung der Inzidenz bei den Neuinfektionen aufgrund der sich bei den aktuellen Varianten abmildernden Krankheitsverläufe immer geringer. Zudem können Schwellenwerte natürlich nur dann sinnvoll in Anschlag gebracht werden, wenn die zugrundeliegenden Daten hinreichend erfasst und dokumentiert sind. Da ein flächendeckender Anschluss an DEMIS, für das das RKI verantwortlich ist, aber nicht innerhalb der nächsten ein oder zwei Wochen realisiert sein wird – dies sieht auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft so –, darf zumindest die Aussagekraft der Sieben-Tage-Hospitalisierungsrate aus diesem Grund bezweifelt werden. Völlig offen ist zudem, wie die Tatbestandsalternative – ich zitiere – „konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen Kritischen Infrastrukturen“ hinreichend belastbar gemessen werden kann. Im Ergebnis haben wir es hier also mit einem zentralen Bestandteil der zentralen Norm eines Gesetzgebungsvorhabens zu tun, welches uns durch Herbst und Winter bringen soll, der aber viel mehr Fragen aufwirft als beantwortet. Und um es praktisch aus Thüringer Sicht zu erläutern: Die FDP, die an diesem Bundesgesetz mitgearbeitet hat, verkündet in Thüringen, dass sie die Regelung, dass darüber im Landesparlament abgestimmt werden soll, sehr begrüßen würde – das wäre die neue Freiheit –, um auf Fragen der Journalisten, wie sie abstimmen werde, mitzuteilen, dass sie keinesfalls zustimmen werde. Und das unter der Bedingung einer Minderheitsregierung, die nicht mit eigener Mehrheit im Landtag die Standards durchsetzen kann. Warum steht nicht im Instrumentenkasten des Bundesinfektionsschutzgesetzes drin, dass dann die Gesundheitsämter auf den Regelungen, die für alle in Deutschland gleichermaßen gelten, aufsetzen und handeln können? Drittens – und das ist für mich schwierig –: das Aussitzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ich erinnere mich noch sehr gut an die Ministerpräsidentenkonferenz, bei der wir diese Debatte hatten. Ich erinnere mich sehr genau: Der Bundeskanzler hat gesagt, dass er für die Bundesregierung keine Zusage treffen kann, dass er sie aber für sich trifft und garantiert, dass es im Deutschen Bundestag zu einer Mehrheit für eine allgemeine Impfpflicht kommen wird. Unter diesem Aspekt sollten wir uns auf den Weg machen, die einrichtungsbezogene Impfpflicht umzusetzen. Das haben wir dann getan. Deswegen möchte ich mein Augenmerk auf die entsprechende Regelung legen, die im vorliegenden Gesetzentwurf zwar marginale Änderungen erfährt, aber nicht grundlegend diskutiert und zur Disposition gestellt wird, wie es in meinen Augen erforderlich wäre. Ich spreche von § 20a IfSG. Die Regelung zur sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird nach dem derzeitigen Stand zum 1. Januar 2023 – des nächsten Jahres also – außer Kraft gesetzt. Es zeichnet sich klar ab, dass es keine Mehrheit im Deutschen Bundestag für eine Verlängerung geben wird. Ich möchte betonen, dass diese Regelung im Dezember 2021 auf die Art, wie ich es beschrieben habe, auf den Weg gebracht worden ist. Dass sie jetzt aber von den Gesundheitsämtern in den Einrichtungen vollzogen werden muss, führt zu viel Missvergnügen, und dieselben Träger, die uns die ganze Zeit noch unterstützt haben, die Arbeitgeber, die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, rufen uns jetzt auf und sagen: Hört auf damit und unterlasst es! – Und dann sagt mir die CDU in Thüringen, ich solle doch nicht immer nur mit dem Finger auf den Bund weisen, sondern ich solle die Gesundheitsämter anweisen, das nicht zu vollziehen. Das heißt, ich soll Rechtsbruch begehen. Das heißt, ich soll den Gesundheitsämtern sagen: Macht es nicht! – So können wir miteinander nicht umgehen, meine Damen und Herren. Ich wollte das heute hier vom Pult einfach in aller Deutlichkeit sagen: So sollten wir nicht Gesetzgebungsverfahren machen. Die Pandemie ist nach wie vor besorgniserregend. Die Herausforderungen sind nach wie vor starke Herausforderungen. Aber dass wir es so machen, dass wir zusätzlich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht jetzt sogar noch die Empfehlung hineinbekommen, dass die Immunisierung nach drei Monaten enden würde, heißt, dass die Menschen, die dieser Pflicht unterliegen, auf einmal vor der Frage stehen, ob sie sich alle drei Monate impfen lassen müssen und ob unsere Gesundheitsämter das dann anschauen. Und da, lieber Karl Lauterbach, meine Bitte: Die einrichtungsbezogene Impfanordnung muss jetzt aufgehoben werden, weil sie immer mehr Unfrieden in die Einrichtungen trägt und nicht zu mehr Stabilität und schon gar nicht zu mehr Solidarität führt. Ich kann diesem Gesetz meine Zustimmung nicht geben. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! – Das Wort hat nun Frau Ministerin Prien aus Schleswig-Holstein. Karin Prien (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schülerinnen und Schüler, unsere Kleinsten, Kinder haben in den vergangenen zweieinhalb Jahren eine hohe Last getragen. Mit der Pandemie wurden Kitas und Schulen geschlossen, und das normale Leben endete für viele Kinder und Jugendliche. Wir alle wissen inzwischen noch mehr als vor der Pandemie, dass Schule ein entscheidender Lebens- und Lernort ist. Dabei geht es nicht nur um Präsenzunterricht, sondern auch um das soziale Miteinander, um die Klassenfahrt, um die Abschlussfeier und all das, was Schule zu einem lebendigen Ort macht. Meine Damen und Herren, auch die Schulen waren übrigens mit den organisatorischen Maßnahmen rund um die Pandemiebekämpfung extrem gefordert. Kinder und Jugendliche haben in ihrer Freizeit verzichten müssen auf Sport, auf Musik, auf ihre Hobbys. Sie hatten wenig Kontakt zu ihren Freundinnen und Freunden. Bei vielen Kindern und Jugendlichen hat das zu dem Gefühl geführt, die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren, nichts mehr steuern, nichts mehr planen zu können. Jeder Schritt im Leben stand für Kinder und Jugendliche unter Vorbehalt. Das hat zum Teil massive Folgen für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. In der Rückschau müssen wir sagen, dass wir die junge Generation lange, vielleicht zu lange, in die Pflicht genommen haben, um Infektionen bei Erwachsenen zu verhindern. In den vergangenen Tagen sind wir Gefahr gelaufen, genau diesen Fehler zu wiederholen. Das Infektionsschutzgesetz verspricht zwar, die Schulen offen zu halten, aber, meine Damen und Herren, es geht doch nicht darum, die Schulgebäude offen zu halten. Es geht darum, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, in die Schule zu gehen. Erstmalig wäre ein Betretungsverbot für Kitas und Schulen in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden durch die Aufnahme von SARS-CoV-2 in den Katalog der Krankheiten des § 34 Infektionsschutzgesetz. Kitas und Schulen hätten danach nicht betreten werden dürfen, wenn auch nur der Verdacht einer Erkrankung bestanden hätte, wobei unklar blieb, was ein Verdacht eigentlich ist. Schnupfen, Husten, Heiserkeit? Jeder, der ein Kind hat, weiß, dass diese Symptome im Winter und im Herbst eher Normalität als Ausnahme sind. Eltern müssten also eigentlich regelmäßig ein Testzentrum oder einen Arzt aufsuchen. Nach massiven Protesten aus den Ländern und übrigens auch aller großen pädiatrischen Fachgesellschaften hat das Gesundheitsministerium, hat die Bundesregierung eingelenkt und erklärt, dass im Verdachtsfall auch ein Selbsttest ausreichen soll. Aber: Wie viele Selbsttests sollen denn Eltern zu Hause vorhalten? Wer soll diese Selbsttests eigentlich bezahlen? Viele offene Fragen, wenige Antworten. Lassen Sie mich eines sehr deutlich sagen: Erkrankte Kinder gehören nicht in die Schule, sondern nach Hause, um gesund zu werden. Durch die Pandemie ist Gott sei Dank das Bewusstsein dafür deutlich gestiegen, dass man ein Kind mit Fieber, mit schwerem Husten und ähnlichen Symptomen nicht in die Schule schickt. Im Zweifelsfall sollten Eltern vorsichtshalber immer einen Arzt konsultieren, wenn ein Kind krank ist. Aber noch schwieriger als die Regelung zum Verdachtsfall war nach dem Entwurf des § 34 des neuen IfSG, dass Kinder nicht in die Schule zurückdurften, ohne in einem Testzentrum oder bei einem Arzt oder – das war dann die neue Idee – in der Schule, die nunmehr wieder zu einem Testzentrum gemacht werden sollte, getestet worden zu sein. Damit hätten wir Kinder und Jugendliche mit einer einfachen Corona-Infektion mitunter wochenlang, selbst wenn sie symptomlos gewesen wären, vom Unterricht ausgeschlossen, während alle anderen Menschen – Erwachsene – nach RKI- Empfehlung nach fünf Tagen wieder normal am Leben hätten teilhaben können. Wieder hätten wir riskiert, dass Kinder aus sozial schwachen Familien im Zweifel häufiger zu Hause bleiben, denn Testzentren sind nicht mehr überall zu finden und kosten Geld, und die Kinderarztpraxen werden durch die doppelte Belastung ohnehin am Limit arbeiten. Meine Damen und Herren, ich bin sehr dankbar – und das sage ich auch als KMK-Präsidentin –, dass sich die Bundesregierung aufgrund der erheblichen Proteste nicht nur der Länder, sondern auch der großen medizinischen Fachgesellschaften bereit erklärt hat, hier eine Protokollerklärung abzugeben, diesen Irrtum zu korrigieren und die Corona-Infektionen wieder aus dem Katalog der Infektionskrankheiten des § 34 zu streichen. Ich sage aber auch: Es ist wichtig, dass die Korrektur jetzt schnell kommt und keine Regelungslücke entsteht. Im Übrigen bietet die Reform des Infektionsschutzgesetzes bei allen Bedenken ein Instrumentarium, um auch im Falle einer Verschärfung situationsabhängig auf das Pandemiegeschehen reagieren zu können. Deshalb werden wir trotz Bedenken dem Gesetz zustimmen. – Ich danke Ihnen. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Prien! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Bundesminister für Gesundheit Professor Dr. Lauterbach. Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst einmal für die Gelegenheit bedanken, dass wir dieses wichtige Gesetz heute debattieren können, und kurz ausführen, wo wir derzeit stehen: Wir sind inmitten einer sogenannten BA.5-Welle der Pandemie und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar vorhersehen, wie es weitergeht. Es gibt die Möglichkeit, dass eine andere Variante kommt, die verwandt ist mit BA.5, BA.2.75. Es können auch andere Varianten kommen. Es hat sich eben gezeigt, dass die Varianten, die kommen können, unüberschaubar sind. Wenn man über den Daumen peilt: „Wie viel Prozent der möglichen Varianten hat SARS-CoV jetzt im Prinzip ausgespielt, wie viel kann da noch kommen?“, dann liegt das, was ausgespielt ist, im einstelligen Bereich. Das heißt, wir sind wirklich zu jedem Zeitpunkt in der Lage, zu sagen, wir beobachten es genau, aber wir wissen nicht, was kommt. Daher muss das Gesetz, das wir jetzt machen, für die nächsten Monate all das vorsehen, was wir möglicherweise brauchen werden. Es hat sich auch gezeigt, dass es falsch ist, anzunehmen, dass neue Varianten immer harmloser sind. BA.5 beispielsweise verläuft schwerer als BA.2 und BA.1. Wir bekommen es im Alltag nicht so mit, aber es ist so, dass diejenigen mit der BA.5-Variante, die intubiert und beatmet werden müssen, zu 50 Prozent sterben. Ich höre oft „milde Variante“ und dergleichen. Das sieht nicht so mild aus, wenn Sie die Intensivstationen betreten. Das muss man daher ernst nehmen. Es sterben derzeit um die 100 Menschen pro Tag; das schwankt etwas. Ich möchte einfach, dass wir uns daran nicht gewöhnen. Das sage ich hier an dieser Stelle. Das ist meine Aufgabe, es ist aber auch meine Überzeugung. Ich möchte nicht, dass wir uns daran gewöhnen, dass jeden Tag 100, 150 oder in Zukunft gar 200 Menschen an SARS-CoV sterben – und zum Teil schwer sterben. Das ist nicht der Tod, den man sich selbst oder seinen geliebten Menschen wünscht. Das ist der Grund, weshalb ich dieses Gesetz ernst nehme. Ich kann mit jeder Kritik leben, aber es muss zum Schluss so sein, dass wir vorbereitet sind. Wir müssen die Lage im Griff haben. Wir gehen daher mit dem Gesetz in vier Bereiche hinein. Zum einen: neue Impfstoffe. Diese angepassten Impfstoffe, das möchte ich hier sagen, sind sehr gute Impfstoffe. Wir hatten bisher keine omikronadaptierten Impfstoffe. Die omikronadaptierten Impfstoffe, die wir jetzt haben, BA.1 und BA.5, haben eine deutlich bessere Wirkung gegen die Omikron-Varianten. Der Antikörpertiter ist sehr viel höher: 5- bis 20-mal so hoch. Das sind also deutlich bessere Impfstoffe. Bitte betonen Sie die Gemeinsamkeiten dieser Impfstoffe, nicht das Trennende! Ich werde oft gefragt: Welcher ist der bessere Impfstoff? Der Abstand vom BA.1- zum Wuhan-Impfstoff beträgt ungefähr 40 Mutationen. Von BA.5 zu BA.3 sind es noch drei Mutationen. Das heißt, die Gemeinsamkeit dieser Impfstoffe ist das Entscheidende. Beide Impfstoffe schützen deutlich besser vor Ansteckung und schwerer Erkrankung bei BA.5 und bei BA.2.75, sie schützen aber auch gegen die alten uns bekannten Varianten, sodass wir mit diesen Impfstoffen gut vorbereitet sind. Die Impfkommission ist erweitert worden. Wir haben jetzt eine PAIKO, Pandemieimpfkommission. Diese hat in den letzten beiden Tagen zwei Mal getagt. Wir werden in der nächsten Woche entsprechend gute Empfehlungen für diese Impfstoffe bekommen. Der BA.5-Impfstoff wird ab Mitte der nächsten Woche ausgeliefert werden, der BA.1-Impfstoff wird schon ausgeliefert. Das ist am Anfang nicht das Volumen, das wir benötigen. Wir haben aber so viel Impfstoff, dass wir in den nächsten Wochen jeden impfen können, der geimpft werden möchte. Somit sind wir diesbezüglich sehr gut vorbereitet. Das ist der erste Punkt, den ich erwähnen möchte. Der zweite Punkt ist: Wir nutzen zu wenig die Medikamente, die wir einsetzen könnten. Hier ist besonders Paxlovid von Bedeutung. In Israel wurde gezeigt, dass diejenigen, die mit Corona infiziert sind, sehr leicht zu unterscheiden sind in Risikopatienten und Nicht- Risikopatienten. Sieben Prozent der Menschen machen ungefähr 70 Prozent der schweren Verläufe bei Covid aus, auch bei der Omikron-Variante. In Israel gelingt es, diese 7 Prozent sofort aktiv aufzusuchen und ihnen mit Paxlovid eine Medikation zu geben, die den Verlauf der Erkrankung positiv beeinflusst. Um 75 Prozent sinkt das Risiko, ins Krankenhaus eingewiesen zu werden. Um fast 80 Prozent sinkt die Sterblichkeit. Das heißt, wir haben hier ein Medikament, das mit geringen Nebenwirkungen für fünf Tage eingenommen das Risiko, ins Krankenhaus zu müssen, um 75 Prozent senkt. Wie viele Medikamente kennen wir, die eine solche Leistung haben? Trotzdem setzen wir diese Medikamente viel zu wenig ein, auch im internationalen Vergleich. Daran arbeiten wir. Wir haben mit den Hausärzten zusammen eine Empfehlung gemacht, dass diese Medikamente auch bei Kontraindikationen eingesetzt werden können, sodass die Nebenwirkungen abgefedert werden. Wir arbeiten dort also sehr pragmatisch. Das Dispensierrecht wird an die Hausärzte gegeben. Wir können das Medikament in den Pflegeeinrichtungen lagern. Es kann per Botendienst zu den Versicherten gebracht werden. Wir werden also in den nächsten Wochen viel dafür tun, die Sterblichkeit der Menschen zu senken, indem wir diese Medikamente einsetzen. Ich komme zur dritten Säule: Das ist der Pandemieradar. Nichts ist perfekt, das ist klar. Aber klar ist auch, dass das viel besser ist als alles, was wir hatten. Wir haben die Krankenhäuser schon zu einem großen Teil an das DEMIS-System angeschlossen, und wir werden es in den nächsten Wochen schaffen, dass fast jedes Krankenhaus, das Covid-Patienten versorgt, über das DEMIS- System tagesaktuell die belegten und die belegbaren – also nicht die aufgestellten, sondern die belegbaren – Betten meldet. Wir werden unterscheiden können: Wer kommt für Covid in die Klinik? Wer kommt mit Covid in die Klinik, aber die Krankheit verläuft schwerer, weil der Patient Covid hat? Und wer kommt mit Covid in die Klinik, aber der Verlauf der Krankheit ist davon nicht beeinflusst? Das werden wir unterscheiden können. Das Abwassermonitoring ist natürlich eine subjektive Angelegenheit, aber es hat sich überall, wo es eingesetzt wird, nutzbar gemacht, um sehen zu können: Gehen die Fallzahlen hoch, oder stagnieren die Fallzahlen? Dafür ist es sehr wertvoll. Dafür verwenden wir es. Und wo es benutzt wird, tut es diese Dienste auch, zum Beispiel in meiner Heimatstadt Köln. Das heißt, es funktioniert. Wir werden es einsetzen. Wir werden die Situation auf den Intensivstationen mit der DIVI ganz genau, tagesaktuell kennen. Wir werden die Dunkelziffer besser berechnen können, indem wir in den Kliniken und Praxen die Lungenerkrankungen monitoren, also bessere Daten haben. Somit haben wir mit dem Pandemieradar einen viel besseren Überblick über das pandemische Geschehen. Das ist auch die Antwort auf die Frage, die Bodo Ramelow eben zu Recht angesprochen hat: Wie steuern wir eigentlich den Einsatz des Infektionsschutzgesetzes? Die vierte Säule ist das Infektionsschutzgesetz. Mit diesen sehr präzisen Daten bekommen wir eine Gesamtschau darüber, wo wir derzeit stehen. Eine Gesamtschau. Davon, jetzt einzelne Parameter quantitativ vorzugeben, haben alle Wissenschaftler abgeraten. Und selbst, wenn sie es nicht gemacht hätten, hätte ich das trotzdem nicht vorgeschlagen – weil es keinen Sinn macht. Ich bringe einmal ein Beispiel. Wenn ich mit der Inzidenz gehe: Die Inzidenz macht doch nur Sinn, wenn ich genau weiß: Welche Variante ist das? Ich kann ja nicht von einer Inzidenz sprechen – „die Inzidenz ist gut, die Inzidenz ist schlecht“ und so weiter –, wenn ich nicht weiß, welche Variante das gerade ist. Oder wenn ich beispielsweise die Belegung auf den Intensivstationen betrachte, muss ich doch wissen: Sind das jetzt Leute, die für Covid, mit Covid oder für ganz andere Krankheiten dort liegen? Somit: Diese Gesamtschau – das haben uns Juristen vorgetragen, aber auch Wissenschaftler –, ist das, was ich in der Gefahrenabwehr nutzen kann und nutzen muss. Und da sind wir gemeinsam gefragt. Natürlich kann man alles ins Absurde führen, indem man sich ganz seltene Konstellationen denkt, aber meistens geht das doch in die gleiche Richtung: Fallzahlen steigen, die Intensivstationen füllen sich, das Abwassersystem zeigt alarmierende Werte. Somit geht auch die Gesamtschau meistens in eine Richtung. Damit können wir doch arbeiten. Und ich sage: Damit müssen wir auch arbeiten. Das ist auch das, was wir in der Vergangenheit getan haben. Auch in der Vergangenheit hat die Gesamtschau immer eine große Rolle gespielt. Ihnen allen ist das Infektionsschutzgesetz bekannt. Wir haben eine Lage vor uns, die wir schwer abschätzen können. Der Expertenrat unterteilt das in drei unterschiedliche Szenarien. Ich selbst glaube, dass das mittlere Szenario das wahrscheinlichste ist, also sehr ansteckende Varianten, die aber nicht ganz so schwer verlaufen. Wenn dem so wäre, dann könnten wir mit diesem Infektionsschutzgesetz über die Bundesregeln, über die Landesregierungsregeln und die Landesparlamentsregeln auf das reagieren, was nötig ist. Wir haben sehr stark die Systeme in den Vordergrund gestellt, die wirklich funktionieren, insbesondere die Masken. Da haben wir noch einmal aufgerüstet in den Krankenhäusern, in den Arztpraxen, in Pflegeeinrichtungen, indem wir dort das Schutzniveau erhöht haben. Das klingt erst einmal nicht plausibel, das klingt abwegig, dass wir eine im Verlauf harmlosere Variante als die Delta-Variante haben und trotzdem die Maskenpflicht verschärft wird. Plötzlich ist von FFP2-Masken die Rede. Wie kann das denn sein? Harmlosere Variante – bessere Masken? Na ja, es ist eben so: Diese Variante ist zwar etwas harmloser im Verlauf, aber sie ist deutlich ansteckender. Somit wirken dort die normalen Mund-Nasen- Schutzmasken nicht ausreichend. Hier ist das System: Wenn wir schon Maske tragen, dann muss die Maske auch wirken. Und das ist bei einer dermaßen hochansteckenden Variante bei den FFP2-Masken der Fall. Daher haben wir uns entschieden, das vorzugeben. Frau Prien, ich möchte ganz kurz auf das eingehen, was Sie gesagt haben, also auf § 34, die Kinder und so weiter: Ich mache das gerne. Ich sage es ganz einfach, ich nehme das gerne heraus. Ich möchte hier aber eines klarstellen, damit wir uns nicht missverstehen. Das muss ganz klar verstanden werden: Das Ziel, das wir verfolgen, ist das gleiche. Auch wir haben uns überlegt: Was können wir tun, um den Schulausfall zu verhindern? Auch uns ging es darum. Auch meine Tochter hat fast ein Jahr lang die Schule nicht betreten können. Wir sind alle betroffen. Wir kennen das System. Es geht uns um das Gleiche, das sollten wir uns nicht gegenseitig absprechen. Wir sollten uns nicht den guten Willen absprechen, sonst arbeiten wir denjenigen zu, mit denen wir, glaube ich, alle, die wir hier zusammen sind, nichts gemeinsam haben wollen. Wir haben überlegt: Wie können wir verhindern, dass viele Ausbrüche in den Schulen stattfinden? Das war unser Vorschlag. Wenn Sie einen eigenen Vorschlag entwickeln wollen – das ist ja das, was die Länder jetzt machen wollen –, sind wir damit voll einverstanden. Alles gut! Ich finde, das ist auch der Wert einer solchen Beratung. Aber klar muss sein: Das ist bona fide geschehen. Wir haben wirklich versucht, zuzuarbeiten und es Ihnen leichter zu machen. Die eine oder andere Landesregierung wird sich leichttun, daraus gute Regeln zu entwickeln. Das wird möglicherweise nicht für jede Landesregierung gleichermaßen leicht sein. Daher ist das etwas, was wir aufgreifen: Wir entfernen das. Aber es war nur zum Schutze der Kinder und zur Vermeidung von Schulausfall gedacht – nicht mehr und nicht weniger. Das möchte ich ausdrücklich betonen. Lassen Sie mich abschließen! Wir sind bisher als Land besser durch die Pandemie gekommen als viele andere Länder, und das ist nichts, worüber wir nur froh sein können. Das ist auch etwas, das uns wehtun muss. Mich bestürzt es immer, wenn ich Länder sehe, mit denen ich viel gemeinsam habe, wo ich oft bin und wo ich sehe, dass im politischen Streit vieles nicht möglich gewesen ist, was die Bevölkerung geschützt hätte. Wir sind gut durchgekommen. Dazu hat auch unser System des Föderalismus einen wesentlichen Beitrag geleistet. Es wird ja immer so getan von wegen „Flickenteppich“, „alles anders“ und so. Das ist kein Argument. Wenn in den Bundesländern unterschiedliche pandemische Situationen vorherrschen, müssen wir auch unterschiedlich reagieren. Da dürfen wir uns nicht vorführen lassen. Wir haben bisher aus meiner Sicht gut zusammengehalten. Wir haben nicht immer in jedem Punkt die gleiche Meinung vertreten, aber im Großen und Ganzen hat es funktioniert, und ich glaube, dass wir das weiter praktizieren sollten und können. Wir sind gut vorbereitet. Ich bitte um Zustimmung für unser Gesetz. Ich bitte auch um eine gute Zusammenarbeit. Wir – Kultusminister und Gesundheitsminister – werden uns in Kürze auf meine Einladung hin zusammenfinden. Wir werden breit diskutieren und werden das dann noch besser vorbereiten für den Herbst. Aber die Gemeinsamkeit dürfen wir uns im politischen Alltagstreit und -geschäft nicht nehmen lassen. Dann werden wir auch weiter gut durchkommen. Allerletzter Satz: Ich werde immer zitiert als jemand, der zentral pessimistisch ist: Die Pandemie geht nie vorbei und so weiter und so fort. – Ich bin, was diese Pandemie angeht, zum Schluss ein Optimist dahin gehend, dass ich glaube, dass wir das über den Weg der Wissenschaft beenden werden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir, vielleicht schon im nächsten Sommer, zu Impfstoffen kommen werden, die die Schleimhautimmunität aufbauen, nasale Impfstoffe, inhalative Impfstoffe. Daran wird intensiv gearbeitet. Impfstoffe, die gegen viele Varianten gleichzeitig wirken. Wenn wir diese Impfstoffe, die dann das Ansteckungsrisiko deutlich reduzieren, haben, werden wir es zum Schluss in den Griff bekommen, werden wir es beenden. Bis dahin haben wir noch einen weiten Weg zu gehen, aber den werden wir gemeinsam schaffen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Professor Lauterbach! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn Senator Geisel (Berlin), Herrn Staatsrat Dr. Joachim (Bremen), Frau Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz) und von Herrn Bundesminister Professor Dr. Lauterbach (Bundesministerium für Gesundheit). Ich gehe über zur Abstimmung. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die beteiligten Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen. Wer ist dafür? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Wir haben noch über die empfohlene Entschließung abzustimmen. Wer ist für die Entschließung, Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen? – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkte 1 a) und b) auf: TOP 1a) a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) (Drucksache 330/22) TOP 1b) b) Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 (Drucksache 331/22) 1 Anlagen 3 bis 6 Bei den Wortmeldungen ist mir angezeigt: Herr Minister Hilbers aus Niedersachsen. – Sie haben das Wort. Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. Juli hat die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts und den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 beschlossen. Im Finanzausschuss des Bundesrates haben wir uns am 1. September mit dem Bundeshaushalt und der Finanzplanung befasst und eine einstimmige Erklärung dazu abgegeben. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Länderaspekte haben wir dazu Stellung genommen. Aufgezeigt wurde noch einmal sehr deutlich, dass in den Kommunen, in den Ländern die Herausforderungen angegangen werden, die darin bestehen, die Transformation hin zur Klimaneutralität mit aller Kraft voranzubringen. Gleichzeitig erinnern wir nochmals an die Zusagen des Bundes hinsichtlich der Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz, aber auch an die ausstehende Anschlussregelung für die Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen für die Integration ab dem 1. Januar 2022. Ebenfalls haben wir das Thema ÖPNV noch einmal adressiert, weil das wichtig ist für die Verkehrswende und das Erreichen der Klimaziele, aber in Bezug auf die gestiegenen Kosten auch für die Daseinsvorsorge. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass Niedersachsen diese Fassung der Stellungnahme unterstützt. Erlauben Sie mir gleichwohl, ein paar Aspekte zum Bundeshaushalt und der Finanzplanung anzusprechen! Es ist erwähnenswert, dass dies der erste Kernhaushalt der Bundesregierung ist, der erste Haushalt der neuen Bundesregierung, der vorgelegt wird. Gleichzeitig ist es ein Haushalt, der unter dem Stichwort „Zeitenwende“ steht. In diesem Zusammenhang betont der Bundesfinanzminister seit Vorstellung des Entwurfs im Juli unermüdlich, dass er nach drei Ausnahmejahren die Schuldenbremse ohne Ausnahmeregelung einhalten werde. Bekanntermaßen bin ich ein bekennender Befürworter dieser Schuldenbremse-Regelung und freue mich über diese Entwicklung und über diese Aussagen. Feste Schuldenregelungen sind nach meiner Überzeugung auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene die Garanten für nachhaltige und stabile Staatsfinanzen. Sie tragen zur Widerstandsfähigkeit bei und ermöglichen es in außergewöhnlichen Situationen, wie wir es im Zuge der Corona-Pandemie erfahren haben, gerade dann, wenn es darauf ankommt, entschieden und zielgerichtet zu handeln. Im Übrigen tragen solide Staatsfinanzen dazu bei, die Inflation einzudämmen. Mit diesem Verständnis befinde ich mich in guter Gesellschaft mit dem Bundesrechnungshof, der jüngst erneut betont hat, dass die Einhaltung der Schuldenbremse für die langfristige Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte essenziell ist. Und auch in diesem Hohen Hause hat man sich wiederholt deutlich zur Bedeutung der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenregelung für stabile und nachhaltige Finanzen und auch zur Fiskalpolitik der EU bekannt und das hervorgehoben. Es ist insofern nicht verwunderlich, dass schon allein deshalb der Bundeshaushalt meine besondere Aufmerksamkeit erfährt. Mit Blick auf den Regierungsentwurf zeigt sich, dass die Bundesregierung für das Jahr 2023 eine Neuverschuldung von 17,2 Milliarden Euro vorsieht. Dies entspricht den Regelungen der Schuldenbremse, bewegt sich also im Rahmen dessen, was der Bund an Neuverschuldung vorlegen darf. Gleichwohl springt mir allerdings eines deutlich ins Auge: dass diese Regelung nur erreicht werden kann unter Auflösung beachtlicher Rücklagen in Höhe von 40 Milliarden Euro; und 7 Milliarden Euro verbleiben noch auf der hohen Kante. Es ist schwer zu leugnen, dass der Bundeshaushalt trotz aller Bemühungen die Nettokreditaufnahmegrenze nicht hätte einhalten können ohne Auflösung dieser Rücklagen und ähnliche Dinge. Es ist also klar, dass gerade vor dem Hintergrund wiederholter Herausstellung der Einhaltung der Schuldenbremse dieses Momentum nicht unausgesprochen bleiben darf, dass das also nicht von nachhaltiger Prägung ist, sondern ein eindeutiger Einmaleffekt dazu beiträgt, diese Regelung überhaupt einhalten zu können. Des Weiteren verbleiben, wie ich gerade sagte, 7 Milliarden Euro in der Rücklage. Es ist schon bemerkenswert, dass diese Rücklage nur so weit aufgelöst wird, wie sie für die Einhaltung der Schuldenbremse-Regelung von Bedeutung ist. Darüber hinaus werden weiterhin 7 Milliarden Euro geparkt. Dabei ist Kreditaufnahme nach meinem Verständnis immer das Letzte, was man machen sollte, also quasi die Ultima Ratio. Und wenn nur das die Ultima Ratio sein kann, wäre es sinnvoll, diese Kreditaufnahme so weit zu reduzieren, wie man noch Geld aus der Rücklage auflösen kann. Das machen sie aber nicht. Des Weiteren sind einige Punkte zu erkennen, wo in Nebenhaushalten Kreditaufnahmen untergebracht werden, um Ziele, die man politisch verfolgt, erreichen zu können. Meine Damen und Herren, wir alle spüren längst die Veränderungen im Zinsumfeld. Die außergewöhnlichen Zeiten, in denen wir für unser Geld, das wir als Staat am Markt aufgenommen haben, noch Geld gezahlt bekamen, sind Vergangenheit. Wir befinden uns aktuell in einem Umfeld steigender Zinsen. Wir stellen unmittelbar in den öffentlichen Haushalten eine weitere große Belastung dadurch fest, und das stellt uns allenthalben in allen Bereichen vor Herausforderungen. Auch der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 weist einen deutlichen Anstieg der Zinskosten aus, und das wird die Handlungsmöglichkeiten, die Handlungspotenziale in den kommenden Jahren deutlich begrenzen. Das Phänomen eines Konsolidierungspotenzials, das wir über ein Jahrzehnt aus den sinkenden Zinsen entnommen haben – denn wir hatten ständig, manchmal sogar trotz steigender Verschuldung, sinkende Zinskosten – werden wir nicht mehr beobachten können. Dieses Konsolidierungspotenzial kommt uns abhanden. Des Weiteren kommt uns die sogenannte Friedensdividende abhanden. Wir werden also mehr für Staatsverteidigung, für Verteidigungsaufgaben ausgeben müssen, wir werden mehr für Katastrophenschutz ausgeben müssen. Das alles fordert uns besonders heraus und sorgt dafür, dass wir unsere Prioritäten neu diskutieren müssen. Es wäre einfach, die inflationsbedingten Zinserhöhungen alleine für die Zinsausgaben verantwortlich zu machen. Reflektieren muss man aber auch die in den vergangenen Jahren zur Bekämpfung der Pandemie und anderen Zwecken aufgenommene Neuverschuldung. Der Anstieg des Schuldenberges beeinflusst diese Rechnung und muss auch finanziert werden. Das gehört zur Wahrheit dazu. Ich möchte an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck bringen: Der Inflation – das Zinsgefüge spielt ja da hinein und bezieht sich darauf – muss aktuell und intensiv begegnet werden. Mit Inflation in unserem Land dürfen wir uns nicht abfinden. Die aktuelle Zinsentwicklung, möge sie noch so schädlich für den Staat sein, möge sie noch so herausfordernd sein, ist geldpolitisch notwendig. Vor diesem Hintergrund kann ich den historischen Zinsschritt der EZB um 0,75 Prozentpunkte am vergangenen Donnerstag nur als eine kluge Entscheidung, als Klarheit und längst überfällige Reaktion angesichts der hohen Inflation begrüßen. Endlich kommt die EZB ihrer Verantwortung als Hüterin der Währung nach. Solange aber die Inflation nicht signifikant sinkt, werden weitere Schritte der EZB erforderlich sein. Insofern müssen wir uns als Staat auch darauf einstellen. Gefordert sind also kluge Maßnahmen solider und nachhaltiger Haushaltswirtschaft. Zur Inflationsbekämpfung gehört, wie ich gerade schon sagte, eine solide Staatsfinanzierung. Hohe Staatsschulden, hohe Staatsausgaben, eine hohe Staatsquote befeuern am Ende die Inflation, lassen sie ansteigen und bekämpfen sie nicht. Deswegen ist es wichtig, auch bei den Staatsschulden, einer in der Vergangenheit etwas expansiven Geldpolitik der EZB nicht eine expansive Fiskalpolitik entgegenzustellen. Trotz aller Probleme, die wir haben, führt das dazu, dass wir das in diesem Kontext betrachten müssen. Und natürlich müssen wir Entlastungen diskutieren. Diese müssen aber in der Folge sehr zielgerichtet sein, zielgenau ankommen und dürfen kaum in die Bereiche hineingehen, wo wir dadurch noch Nachfrage anheizen, die ohnehin in der volkswirtschaftlichen Auslastung sehr hoch liegen oder aber von besonderen Lieferkettenproblemen geprägt sind. Dann werden wir am Ende nicht mehr Produkte bekommen, sondern nur längere Rechnungen und damit eine höhere Inflation. Kernproblem des aktuellen Inflationsgeschehens ist eben auch die Marktsituation. Sie ist von einem Angebotsdefizit geprägt. Das ist volkswirtschaftlich recht einfach: Wenn das Angebot der Nachfrage nicht folgen kann, wenn also die Nachfrage das zur Verfügung stehende Angebot übersteigt, dann steigen die Preise. Das ist zunächst einmal die Theorie. Aber es zeigt sich eben in der Praxis entsprechend, dass wir diese Situation haben. Wir brauchen eine starke, robuste Wirtschaft. Wir brauchen jetzt aber auch eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik. Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik ist jetzt völlig fehl am Platze. Wir brauchen angebotsorientierte Signale, damit zusätzliche Anbieter auf den Markt kommen, damit durch zusätzliches Angebot Preise sinken und wir dadurch eine nachhaltige Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit erfahren. Das bedeutet, dass wir den Mittelstand stark unterstützen, dass wir unterstützende Maßnahmen in die Haushalte aufnehmen, dass wir den Unternehmen helfen, die – das ist schon angeklungen – durch hohe Energiepreise, durch besondere Herausforderungen an den Rand ihrer Existenz gebracht werden, dass wir gerade die mittelständischen Unternehmen in unserem Land unterstützen. Wir brauchen diese Unternehmen, wir brauchen diese Arbeitsplätze. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich in der vorherrschenden Situation der Überzeugung, dass tunlichst sämtliche zusätzliche im Ergebnis investitions- und wachstumshemmende Belastungen abgestellt werden müssen. Insbesondere ist damit zusätzliche Bürokratie und Ähnliches gemeint. Im Entlastungspaket kann ich wenig konkrete Hilfe für den Mittelstand feststellen. Man will dort jetzt nachhelfen. Ich kann wenig wachstumsfördernde Impulse feststellen. Ich kann nur feststellen, dass sich Länder in einem erheblichen Umfang an diesem Hilfspaket beteiligen sollen. Für Niedersachsen würde das Kosten von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich bedeuten – ohne dass wir gefragt worden sind, wie wir uns die einzelnen Maßnahmen vorstellen und worüber wir dringend miteinander reden müssen. Ich glaube, bei der Unterstützung von Unternehmen und in der Frage, wie wir Energiekosten eindämmen und Ähnliches, sind noch große Nachbesserungsbedarfe in diesem Paket vorzufinden. Es hat einen gewaltigen Umfang von 65 Milliarden Euro, aber viele Unklarheiten, wo diese Gelder bleiben und wie sie erwirtschaftet und verteilt werden sollen. Unabhängig von den Maßnahmen im Paket findet dies gleichwohl insgesamt im Bundeshaushalt noch keinen Widerhall – bei einem Bundeshaushalt, der ohnehin, ich sagte es schon, mit Rücklagenentnahme, zahlreichen Herausforderungen und wahrscheinlich auch mit einem Abbruch der konjunkturellen Entwicklung umgehen muss und irgendwann auch mit dem Abbruch der Entwicklung, dass wir als Staat – im Augenblick immer noch – inflationsbedingt zusätzliche Steuern einnehmen. Das wird sich ändern. Weil das verfügbare Einkommen im Staat ja nicht steigt, werden irgendwann auch die Steuereinnahmen nicht mehr steigen. Wenn sogar das Wachstum zurückgeht und eine Rezession droht, wird die Gefahr groß sein, dass unsere Steuereinnahmen einbrechen. Also: Ein auf Kante genähter Bundeshaushalt beinhaltet diese großen Hilfspakete noch nicht. Hier wird noch eine Menge Arbeit zu leisten sein, um das mit den Vereinbarungen, die der Bundesminister angekündigt hat, deckungsgleich zu machen. Ich frage mich ernsthaft, wie das gelingen soll. Auf die Diskussionen hierzu in den nächsten Wochen sind wir sehr gespannt. Meine Damen und Herren, der Bund ist für die Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Situation zuständig, deswegen muss er jetzt sehr klug und ausgewogen handeln. Eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik und eine gerade im Hinblick auf die Inflation stabilitätsorientierte Finanzpolitik – das sind die Themen, die jetzt in unserem Land gefragt sind. Dafür müssen wir Verantwortung übernehmen, daran wollen wir mitwirken, und daran werden wir weiter arbeiten. Das werden wir im weiteren Verlauf der Diskussion zum Bundeshaushalt im Blick behalten. – Vielen Dank! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Minister Hilbers! Es gibt zwei Erklärungen zu Protokoll1 von Herrn Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) sowie eine von Frau Ministerin Touré (Schleswig-Holstein). Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlungen des Finanzausschusses. Wer für die Stellungnahme ist, denn bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig. Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen Stellung genommen. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 7/20222 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 2 bis 4, 8, 13, 15, 18, 24, 26 bis 28, 30 bis 34, 38, 42, 52, 54, 55, 59 bis 63 und 71. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Es ist so beschlossen. Zu Punkt 8 sind die Länder Hamburg, Rheinland- Pfalz und Saarland der Vorlage beigetreten. Eine Erklärung zu Protokoll3 hat abgegeben: zu Punkt 33 Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern). Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5: TOP 5 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) – Bemessungszeitraum – Antrag des Landes Schles- 1 Anlagen 7 bis 9 2 Anlage 10 3 Anlage 11 wig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 421/22) Es gibt eine Wortmeldung: Frau Ministerin Touré aus Schleswig-Holstein. Aminata Touré (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Menschen vor große Unsicherheiten gestellt: Unsicherheit, ob sie oder ihre Angehörigen erkranken und wie die Krankheit verlaufen wird. Unsicherheit, wann sie ihre Angehörigen, die im Ausland wohnen, wiedersehen werden. Unsicherheit, ob sie in Kurzarbeit gehen müssen oder ihren Job eventuell ganz verlieren werden. Unsicherheiten sind nicht zuletzt auch wegen der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu spüren. Nicht nur Strom- und Heizkosten, sondern auch die Lebensmittelpreise steigen und stellen viele Menschen vor eine große Herausforderung. Diese Krisen betreffen uns als gesamte Gesellschaft, aber wieder sind es vor allem Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen, die die Auswirkungen dieser Krisen am meisten spüren werden. Und es sind vor allem Familien, die auf eine riesige finanzielle Belastungsprobe gestellt werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die wirtschaftliche Lage und die daraus resultierende Angst vor der Zukunft dürfen Menschen nicht davon abhalten, eine Familie zu gründen. Einkommensverluste, die werdende Eltern zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022 wegen der Corona-Pandemie hatten, können Eltern bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Diese Monate werden übersprungen, und stattdessen wird das höhere Einkommen aus davor liegenden Monaten für die Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt. Davon haben allein in Schleswig-Holstein 30 Prozent der Antragsteller und Antragstellerinnen profitiert. Die Regelung gibt ihnen die Möglichkeit, sich ohne finanzielle Sorgen um ihre Neugeborenen zu kümmern und die spannenden ersten Lebensmonate genießen zu können. Sie müssen die Unterstützung bekommen, die sie in dieser Zeit brauchen. Kurz gesagt: Es ist ein Baustein, der Existenzsicherung von Familien zusichern würde. Was sich in diesen Monaten gezeigt hat, ist, dass sich die Sonderregelungen, die wir in der Corona-Zeit geschaffen haben, bewährt haben. Die Menschen schätzen es sehr, dass sich die viel geringeren Einkünfte, die sie aufgrund von Kurzarbeit hatten, nicht nachteilig auf die Höhe des Elterngeldes auswirken. Auch wenn sich die Corona-Situation heute ganz anders darstellt als im Jahre 2021, heißt das nicht, dass sich die finanzielle Situation der Menschen ganz anders darstellt. Denn was mit der Corona-Pandemie begann, erreicht nun seit Beginn des Krieges in der Ukraine eine neue Dimension. Uns als Land ist bewusst, dass diese Gesetzesinitiative weitere Änderungen nach sich ziehen kann. Aber die Erfolgsgeschichte des Elterngeldes spricht dafür, diese Schritte zu gehen, und sie soll durch unsere Gesetzesinitiative fortgesetzt werden, auch wenn die Änderungen zunächst nur den Kreis der Kurzarbeitergeldbeziehenden berücksichtigt. In der derzeitigen Situation gehen die Unsicherheiten für Familien weiter, und die Angst vor Kurzarbeit oder Kündigung bleibt nicht nur bestehen, sondern betrifft einen noch größeren Teil der Gesellschaft. Mit dieser Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sorgen wir dafür, dass Kurzarbeit die Höhe des Elterngeldes nicht reduziert. Um Nachteile bei der späteren Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende Eltern diese Monate von der Elterngeldberechnung ausnehmen. Das ist unser Beitrag dazu, dass der Beginn des Familienlebens nicht von finanziellen Nöten begleitet wird. Ich wünsche uns eine gute Beratung und hoffe, dass diese Initiative eine Mehrheit finden wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank, Frau Ministerin Touré! Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem Ausschuss für Familie und Senioren – federführend – sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik. Wir kommen zu Punkt 6: TOP 6 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung – Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-) Unterbringungsbefehls bei einer Krisenintervention – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 403/22 (neu)) Wortmeldungen gibt es nicht. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – und dem Innenausschuss – mitberatend – zu. Punkt 7: TOP 7 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV) – Antrag des Landes Hessen – (Drucksache 251/22) Wortmeldungen gibt es nicht. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung. Wer für die vom Umweltausschuss empfohlene Änderung ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Minderheit. Dann frage ich nun, wer dafür ist, der Bundesregierung die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung in unveränderter Fassung zuzuleiten. Ich bitte um Ihr Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Punkt 9: TOP 9 Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Bewältigung zivilgerichtlicher Massenverfahren und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz“ – Antrag der Länder Hessen und Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 342/22) Dem Antrag ist Sachsen-Anhalt beigetreten. Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Staatsminister Professor Dr. Poseck aus Hessen. Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Rechtsstaatsprinzip ist eine tragende Säule unseres Staates, und der Rechtsstaat ist gerade in unsicheren Zeiten besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Der Rechtsstaat setzt dabei eine leistungsfähige Justiz voraus. Diese wird nach wie vor in unseren Ländern und im Bund von Tausenden engagierten und kompetenten Bediensteten getragen. Diese klagen aber zurzeit intensiv über die hohe Belastung. Es gibt massive Hilferufe aus der gerichtlichen Praxis. Diese Hilferufe haben einen Grund, haben eine Ursache: Das sind die zivilgerichtlichen Massenverfahren, die zu einer enormen Belastung der Amtsgerichte, der Landgerichte und der Oberlandesgerichte in unserem Land geführt haben. Massenverfahren sind dabei unter anderem die Tausenden von Diesel-Verfahren, die die Landgerichte und Oberlandesgerichte in den letzten Monaten und Jahren regelrecht geflutet haben. Zu diesem Phänomen zählen auch unzählige Fluggastrechte-Verfahren, zahlreiche Verfahren aus dem Kapitalanlagebereich und andere Phänomene. Und ich bin sicher, es wird auch in Zukunft Massenverfahren in der Justiz geben. Dieses Phänomen wird nicht mehr einfach so verschwinden. Die Massenverfahren führen dazu, dass enorme Ressourcen gebunden werden, personelle Ressourcen, die dann für andere Verfahren, zum Beispiel Bauverfahren oder wichtige Verfahren im Rahmen der Strafjustiz, nicht zur Verfügung stehen. Abhilfe tut an dieser Stelle not. Die Länder investieren viel in die Justiz. Ich glaube, in nahezu allen Bundesländern – und das gilt auch für das Bundesland Hessen – wird die Justiz personell stark unterstützt und mit zusätzlichen Stellen ausgestattet. Diese personelle Unterstützung durch die Länderhaushalte muss aber endlich sein. Wir haben gerade auch in diesem Raum häufig über die vielen Herausforderungen der Länderhaushalte gesprochen. Es kann keine beliebige Mehrung mit immer mehr zusätzlichen Stellen zulasten der Länderhaushalte geben. An dieser Stelle ist eine weitere Stellschraube gefragt. Wir brauchen die Unterstützung des Bundes, der Bundesregierung und des Bundesgesetzgebers, um Massenverfahren effizienter bearbeiten zu können. Ich habe ein Vorleben in der Justiz als Präsident des Oberlandesgerichts in Frankfurt. In dieser Funktion habe ich im Herbst des vergangenen Jahres an einer Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes teilgenommen. Wir haben in der Beschlussfassung einstimmig festgestellt, dass wir hier einen Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers für eine Veränderung der Verfahrensordnung sehen. Wir haben uns im Mai dieses Jahres in Rostock wiedergetroffen und haben beklagt, dass seither nichts geschehen ist. Und wir haben wiederum einen einstimmigen Beschluss aller Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte einschließlich der Präsidentin des Bundesgerichtshofes gefasst mit dem Inhalt, dass der Bundesgesetzgeber schnellstmöglich Veränderungen und Vereinfachungen bei diesen Verfahren herbeiführen sollte. Diesen Hilferuf greift der nun vorliegende Entschließungsantrag auf, indem er noch einmal die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes hervorhebt. Und der Entschließungsantrag unterbreitet auch konkrete Vorschläge, wie man den Massenverfahren in der Justiz besser begegnen kann. Dabei geht es zum Beispiel um schnellere Klärungen von Grundsatzfragen durch den Bundesgerichtshof im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens. Ein weiterer Vorschlag betrifft die leichtere Verwertbarkeit von Beweisaufnahmen aus anderen Verfahren, damit nicht in unzähligen Verfahren in etwa gleich gelagerte Beweisaufnahmen stattfinden müssen. Ein weiterer Vorschlag betrifft Vorgaben zur Strukturierung des Parteivortrages. Diese Vorschläge liegen seit Längerem auf dem Tisch. Sie sind auch Vorschläge des Richterbundes. Sie sind Vorschläge aus der gerichtlichen Praxis. Und es ist aus meiner Sicht – und das drückt der Entschließungsantrag aus – nun höchste Zeit, dass der Bund diese Vorschläge aufgreift und ein Gesetzgebungsverfahren zur Vereinfachung der Bearbeitung von Massenverfahren durch die Justiz, durch die Gerichte, in die Wege leitet. Der Rechtsstaat ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern, und dieser Verantwortung sollten wir auch gemeinsam gerecht werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Professor Dr. Poseck! Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – mitberatend – zu. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf: TOP 10 Entschließung des Bundesrates zum Verbot von Vorkasseforderungen bei der Beförderung von Personen mit Luftfahrzeugen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 397/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Havliza (Niedersachsen) vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss – federführend – sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, dem Umweltausschuss, dem Verkehrsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mitberatend – zu. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 a) und b) zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 11a) a) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht – Wiedereinführung des § 10 EGStPO zur Hemmung der Unterbrechung strafgerichtlicher Hauptverhandlungen aufgrund der COVID-19-Pandemie – Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 401/22) TOP 11b) b) Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Strafprozessordnung – Erweiterung der Hemmungstatbestände in § 229 StPO um Fälle der höheren Gewalt – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll2 von Frau Ministerin Havliza (Niedersachsen). Wir beginnen mit Punkt 11 a). Dem Antrag ist Bremen beigetreten. Hier wurde der Antrag auf sofortige Sachentscheidung zurückgezogen. Dann weise ich die Vorlage dem Rechtsausschuss zu. 1 Anlage 12 2 Anlage 13 Jetzt zu Punkt 11 b). Auch diese Vorlage weise ich dem Rechtsausschuss zu. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 69: TOP 69 Entschließung des Bundesrates „Nachhaltige Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch den Bund“ – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 438/22) Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen beigetreten. Hierzu liegt eine Wortmeldung vor. Das Wort hat Herr Minister Stübgen aus Brandenburg. Michael Stübgen (Brandenburg): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin Sachsen-Anhalt ausgesprochen dankbar für die Einbringung dieses Antrags in dieser Zeit. Aktuell hat der Bevölkerungsschutz in Deutschland zwei Hauptaufgaben. Das ist nicht nur aktuell so. Das war schon immer so und ist im Grundgesetz geregelt. Erstens: den klassischen Brand- und Katastrophenschutz, den Schutz vor Unwetterereignissen und Naturkatastrophen wie etwa den Flutkatastrophen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr oder den Wald- und Vegetationsbränden in diesem Jahr in Sachsen, Sachsen-Anhalt und insbesondere auch in Brandenburg. Zweitens – das hat in den letzten Jahrzehnten eher ein Schattendasein geführt –: die zivile Verteidigung und der damit einhergehende Schutz der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vor den Auswirkungen geopolitischer Konflikte wie etwa des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Insbesondere Putins Krieg und dessen vielfältige Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft müssen unser Verständnis von Verteidigung und Sicherheit nachhaltig verändern – das ist die Zeitenwende. Effiziente Verteidigungsmaßnahmen beschränken sich dabei keineswegs nur auf die militärische Vorbereitung des Spannungsoder Verteidigungsfall. Vielmehr müssen sie die zivile Verteidigung, den Umgang mit Ressourcenmangel und den Schutz der Bevölkerung miteinbeziehen, so wie es Artikel 73 Satz 2 Grundgesetz eindeutig definiert. Auch müssen wir stärker als bisher hybride Bedrohungen, Cyberangriffe und Terroranschläge in die Überlegungen zum Bevölkerungsschutz einbeziehen. Die Grundlage der zivilen Verteidigung stellen insbesondere unsere kritischen Infrastrukturen dar: Strom und Kommunikation. Ohne sie ist die Aufrechterhaltung des Staats- und Regierungshandelns massiv gefährdet; auch Polizei und Feuerwehr wären nur noch bedingt einsatzfähig. Wir müssen deshalb unbedingt in den Aufbau eines gehärteten Krisenkommunikationsnetzes investieren. Energie und Kommunikation stellen das Fundament dar, auf dem wir alle anderen Maßnahmen zum Bevölkerungsschutz aufbauen müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Innenminister aller Bundesländer haben im Juni dieses Jahres den Bund aufgefordert, spürbare Summen in den Bevölkerungsschutz zu investieren. Diesem Appell haben sich die Koalitionsfraktionen angeschlossen. Wir sind uns alle einig, dass es vollkommen richtig ist, dass der Bund die Bundeswehr vernünftig ausstattet. Aber wer „Verteidigung“ sagt, muss auch „Bevölkerungsschutz“ sagen. Wer 100 Milliarden Euro richtigerweise in das Militär investiert, muss auch mindestens 10 Milliarden Euro in den Schutz der Zivilbevölkerung investieren, denn die zivile Verteidigung ist Aufgabe des Bundes. Was ist seitdem passiert? Obwohl sich die Bundesinnenministerin der Forderung der Innenministerkonferenz anschließt, innerhalb von zehn Jahren 10 Milliarden Euro in den Bevölkerungsschutz zu investieren, lässt sie offen, ob sie diese Summe in der Ampelkoalition durchgesetzt bekommt. Noch nicht einmal das Förderprogramm zur Errichtung und Instandsetzung von Sirenen wird durch das Bundesinnenministerium verlängert – und das, obwohl uns allen klar sein muss, dass wir schlichtweg keine Zeit mehr haben. Ich möchte aber nicht falsch verstanden werden. Selbstverständlich müssen auch wir als Bundesländer unsere Bemühungen zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes leisten und verstärken. Wir müssen die bestehenden Kapazitäten ausbauen und modernisieren. Ich plane für Brandenburg ein Programm von 300 Millionen Euro in zehn Jahren. Das wäre exakt unser Anteil nach Königsteiner Schlüssel bei den 10 Milliarden Euro, die der Bund hoffentlich umsetzen wird. Um den gegenwärtigen Herausforderungen begegnen zu können, ist es notwendig, dass die bisherige Fokussierung des Katastrophenschutzes überdacht wird. Es bedarf unbedingt einer grundlegenden Neuausrichtung. Den bisherigen, auf akute Notlagen reagierenden Katastrophenschutz müssen wir zu einem effizienten Bevölkerungsschutz umbauen, der auf ein ganzes Spektrum von Aufgaben vorbereitet ist. Ein derartig aufgestellter Bevölkerungsschutz muss interdisziplinär und bundesweit konzipiert werden. Nicht nur müssen verschiedene Organisatoren und Akteure wie etwa Feuerwehren, Rettungsdienst, Polizei und Militär kooperieren, sondern auch der Bund und die Bundesländer. Nur auf diese Weise werden wir den gegenwärtigen Herausforderungen effizient und effektiv begegnen können. Aus diesen Gründen unterstütze ich den Entschließungsantrag des Landes Sachsen- Anhalt ausdrücklich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank! Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss – federführend – sowie dem Finanzausschuss – mitberatend – zu. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 70 auf: TOP 70 Entschließung des Bundesrates zur angemessenen Beteiligung des Bundes an den Kosten für Staatsschutzsachen – Antrag der Länder Bayern, Sachsen- Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 430/22) Dem Antrag ist das Land Mecklenburg- Vorpommern beigetreten. Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) vor. – Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen nicht vor. Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu. Ich beende diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 72 auf: TOP 72 Entschließung des Bundesrats – Dringender Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) – Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 445/22) Es liegen Wortmeldungen vor. Ich gebe das Wort zunächst Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg. Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr, Ihnen heute unsere Bundesratsentschließung zum dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung, MDR, vorzustellen, eine Entschließung, die wir gemeinsam mit dem Kollegen Holetschek aus Bayern initiiert haben. Bereits seit drei Jahren weisen wir, weist die badenwürttembergische Landesregierung in Berlin und Brüssel auf Probleme bei der Umsetzung der Europäischen Medizinprodukteverordnung hin. Die Anforderungen für die Zertifizierung von Medizinprodukten sind unverhältnismäßig gestiegen. Vor allem für bewährte Bestandsprodukte sind sie nicht verhältnismäßig. Zudem ist das gesamte System um die MDR für eine gute Umsetzung noch nicht vorbereitet und nicht ausgestattet. Das trifft 1 Anlage 14 insbesondere die Benannten Stellen, die die Zertifizierung von Medizinprodukten vornehmen. Seit Jahren setzen wir uns konsequent für Verbesserungen ein, und Baden-Württemberg hat gemeinsam mit Bayern bereits konkrete Lösungsvorschläge vorgelegt. Wir haben diese Vorschläge in Gesprächen mit der Europäischen Kommission und dem BMG vorgestellt. Bisher ist leider zu wenig passiert. Es zeigt sich seit einiger Zeit nämlich immer deutlicher, wovor wir bereits 2019 gewarnt hatten: Bestimmte Medizinprodukte sind gar nicht mehr verfügbar. Das betrifft insbesondere Produkte, die nur in kleiner Stückzahl für eine spezifische Anwendung gebraucht werden. Der dramatischste Fall sind hierbei Herzkatheter für Neugeborene und Säuglinge – technologische Wunder, die hier vollbracht wurden. Sie erkennen das nicht einmal mit der Lupe, aber das wurde mechanisch und technisch erzeugt. Produkte wie diese dürfen nicht vom Markt verschwinden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und viele engagierte Ärztinnen und Ärzte weisen uns verstärkt auf diese Problematik hin. Es ist wirklich klar: Wir dürfen nicht in Kauf nehmen, dass eine Behandlung nur mit der Second-Best Option möglich ist. Das darf niemals der Anspruch an eine gute medizinische Versorgung sein. Wir haben bereits sichtbare Versorgungslücken. Diese dürfen sich nicht ausweiten. Es darf nicht dazu kommen, dass Hersteller weitere Produkte vom Markt nehmen, vom Markt nehmen müssen. Dafür brauchen wir jetzt schnelles Handeln. Die Bundesregierung und das Bundesgesundheitsministerium haben sich bisher leider lange zögerlich gezeigt, und ich hoffe, dass sich das nun ändert. Wir beobachten, auch aufgrund unserer häufigen Besuche, dass die Europäische Kommission nun aufwacht und auch aufgrund der eindringlichen Appelle der Krankenhausgesellschaften und der Fachgesellschaften aktiv wird. Bislang sind die erfolgten Schritte und Maßnahmen aber äußerst überschaubar. Wir begrüßen ausdrücklich das Positionspapier der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, MDCG, von Ende August. Es wird vor allem dabei helfen, die Kapazitäten der Benannten Stellen für die Zertifizierung effektiver zu nutzen. Es muss nun konsequent und schnell umgesetzt werden. Gleichzeitig benötigen wir aber weitere Maßnahmen. Was vorgelegt wurde, reicht nicht aus. Wir brauchen kluge, angemessene Lösungen für die Anforderungen an die klinische Bewertung von bewährten Bestandsprodukten. Und wir brauchen einen Anreiz dafür, dass auch Nischenprodukte entwickelt und in Verkehr gebracht werden. Die Zeit läuft uns leider davon, und deswegen sollte eine weitere gezielte Verlängerung der Übergangsfristen für bestimmte Fälle diskutiert werden. Auch im Namen meines Kollegen Holetschek fordere ich die Bundesregierung noch einmal eindringlich auf: Setzen Sie sich in Brüssel klar und vehement für schnelle, wirksame Maßnahmen ein! – Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Unterstützung für unsere Entschließung. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen Dank, Herr Kollege Lucha! – Das Wort hat jetzt Frau Parlamentarische Staatssekretärin Dittmar aus dem Bundesministerium für Gesundheit. Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Medizinprodukteverordnung gilt seit Mai 2021. Dennoch stehen wir – Herr Minister Lucha hat es sehr eindrücklich geschildert – bei der Implementierung der Verordnung vor erheblichen Herausforderungen. Die Bundesregierung sieht die große Besorgnis der medizinischen Fachgesellschaften, der Bundesländer und auch der Wirtschaft. Bis zum Ablauf der bereits geänderten Übergangsfristen im Jahr 2024 ist es von großer Bedeutung, insbesondere die Rezertifizierung von Bestandsprodukten, aber auch der sogenannten Orphan Devices, also der Nischenprodukte – dazu gehören zum Beispiel Herzkatheter für Kinder, wie Sie, Herr Lucha, dargestellt haben –, zügig zu erreichen. Gleichzeitig Innovationen in der Medizintechnik zu erhalten, diese für die Industrie attraktiv zu gestalten und das Gesundheitsschutzniveau für Patientinnen und Patienten zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Patientinnen und Patienten sehr zeitnah den Zugang zu diesen Innovationen finden, das ist die Herausforderung. Die Bundesregierung steht seit geraumer Zeit im intensiven Austausch mit den EU-Partnern, um die Implementierungsprobleme zu identifizieren und zu lösen. Wir sind hierzu auf Fachebene intensiv und lösungsorientiert in einigen Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene unterwegs. Wichtig ist uns dabei, dass die Medizinprodukteverordnung das angestrebte hohe Gesundheitsschutzniveau nicht gefährdet. Denn wir müssen uns noch mal in Erinnerung rufen: Was war denn der Auslöser für die Novelle der Medizinprodukteverordnung? Brustimplantate, gefüllt mit Industriesilikon, das zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betroffenen Frauen geführt hat. Also: Gesundheitsschutzniveau nicht gefährden und dabei neue kritische Versorgungsengpässe vermeiden und den Zugang für Innovationen nicht erschweren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich deshalb kürzlich gegenüber der Europäischen Kommission für weitere gesetzgeberische Maßnahmen ausgesprochen. Ziel ist es, eine angemessene Verlängerung der Übergangsbestimmungen zu erreichen – Sie haben das gerade auch gefordert, Herr Minister Lucha. Er steht dazu im direkten Kontakt mit der europäischen Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides. Meine Damen und Herren, die politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für solch eine Lösung sind allerdings sehr anspruchsvoll. Derzeit wird mit den Partnerstaaten und den am Gesetzgebungsprozess beteiligten europäischen Institutionen darüber gesprochen, welche Regelungen auf europäischer Ebene realisierbar erscheinen. Im Juli fand zudem die Auftaktveranstaltung unseres nationalen Dialogprozesses statt. Eingeladen waren Vertreter der Industrieverbände, der medizinischen Fachgesellschaften, der Benannten Stellen, der zuständigen Behörden von Bund und Ländern und eine ganze Menge weiterer Akteure. Ziel dieser Dialogveranstaltung ist es, mit den Beteiligten Lösungsstrategien zu diskutieren und einheitlich umzusetzen, und zwar auch unabhängig von einem europäischen Gesetzgebungsprozess. In den Diskussionen der Auftaktveranstaltung wurden verschiedene Themenkreise erkennbar, zu denen weiterer Informationsbedarf bestand. Der Dialog wurde deshalb auf Fachebene schon intensiv fortgesetzt. Dieser Austausch war im Übrigen von einer sehr konstruktiven Arbeitsatmosphäre geprägt. Thema waren – Sie haben es erwähnt – die Ende August auf EU-Ebene vorgeschlagenen MDCG-Leitlinien, also die vorgeschlagenen untergesetzlichen Lösungsansätze. Ein Beispiel ist, die Benannten Stellen zum einen auszuweiten, aber auch die Kapazitäten dieser Stellen entsprechend zu erhöhen. Darüber hinaus wurden Maßnahmen zum Umgang mit dem voraussichtlich zu erwartenden Zertifizierungsstau, also diesem Flaschenhals in den Jahren 2023 und 2024, vorgestellt sowie Optionen, um den Nachweis für die Verkehrsfähigkeit von Orphan Devices zeitnah führen zu können. Der Dialog wird im Herbst 2022 fortgesetzt. Meine Damen und Herren, ich stelle hier fest, dass Bund und Länder sich in keinerlei Dissens bezüglich der Zielsetzung, was die Medizinprodukteverordnung angeht, befinden. Ich denke, unser aller Ziel ist es, Versorgungsengpässe zu vermeiden, wirklich lösungsorientiert und konstruktiv die Zertifizierung für Bestandsprodukte und für Orphan Devices voranzubringen, den Zugang zu Innovationen zu erhalten und gleichzeitig den

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