Protokoll der 1024. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1024. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1024
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1024. Sitzung
Berlin, Freitag, den 16. September 2022
I n h a l t :
Gedenken an Königin Elisabeth II. . . . . . . . . . 319
Gedenken an den ehemaligen Präsidenten der
Sowjetunion, Michail Gorbatschow . . . . . . . . 319
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320
1. a) Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz
2023) – gemäß Artikel 110 Absatz 3 GG –
(Drucksache 330/22)
b) Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026 –
gemäß § 9 Absatz 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz
und § 50 Absatz 3 Satz 1
Haushaltsgrundsätzegesetz – (Drucksache 331/22) . . . . . 332
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 333
Nathanael Liminski (Nordrhein-
Westfalen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361*, 361*
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 362*
Beschluss zu a) und b): Stellungnahme . . . . 335
2. Zweites Gesetz zur Änderung des
Hopfengesetzes (Drucksache 404/22) . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
3. Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Oktober
2021 zur Änderung des Abkommens vom
7. Oktober 2011 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Republik Mauritius
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der
Steuern vom Einkommen
(Drucksache 405/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
4. Gesetz zu dem Protokoll vom 8. Oktober
2021 zur Änderung des Abkommens vom
9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und den Vereinigten
Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der
Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf
dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen (Drucksache 406/22) . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
5. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
(BEEG) – Bemessungszeitraum – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 421/22) . . . . . . . . . . . . . 335
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 335
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
6. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage für den Erlass eines
(Sicherungs-)Unterbringungsbefehls bei
einer Krisenintervention – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 403/22 (neu)) . . . . . . . . . . . . . 336
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
7. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Einundvierzigsten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV)
– Antrag des Landes Hessen – (Drucksache
251/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
Beschluss: Die Vorlage für den Erlass einer
Rechtsverordnung wird gemäß Artikel 80
Absatz 3 GG der Bundesregierung
zugeleitet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 336
8. Entschließung des Bundesrates für den
Erhalt der Pressevielfalt – innovationsoffene
und plattformneutrale Förderung der
flächendeckenden Versorgung mit periodischen
Presseerzeugnissen schnellstmöglich
beginnen – Antrag der Länder Sachsen,
Niedersachsen und Bremen, Hamburg, Rheinland-
Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-
Holstein – (Drucksache 309/22) . . . . . . . . . 335
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 363*
9. Entschließung des Bundesrates
„Maßnahmen zur Bewältigung zivilgerichtlicher
Massenverfahren und zur Sicherung der
Funktionsfähigkeit der Justiz“ – Antrag der
Länder Hessen und Sachsen-Anhalt gemäß
§ 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 342/22) 336
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen) . . . . 336
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
10. Entschließung des Bundesrates zum Verbot
von Vorkasseforderungen bei der
Beförderung von Personen mit Luftfahrzeugen –
Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 397/22) . . . 337
Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . . 366*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
11. a) Entschließung des Bundesrates zur
Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der
Folgen der COVID-19-Pandemie im
Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht
– Wiedereinführung des § 10 EGStPO zur
Hemmung der Unterbrechung
strafgerichtlicher Hauptverhandlungen aufgrund der
COVID-19-Pandemie – Antrag der Länder
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und
Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 401/22)
b) Entschließung des Bundesrates zur
Änderung der Strafprozessordnung –
Erweiterung der Hemmungstatbestände in § 229
StPO um Fälle der höheren Gewalt –
Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/22) . 337
Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . 367*
Mitteilung zu a) und b): Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . 337
12. Entschließung des Bundesrates zur
Unterstützung der Wirtschaft durch die
Gewährung von Billigkeitsleistungen an von den
Folgen der Aggressionen Russlands gegen die
Ukraine betroffene Unternehmen – Antrag
des Landes Niedersachsen gemäß § 36 Absatz
2 GO BR – (Drucksache 398/22) . . . . . . . . 320
Stephan Weil (Niedersachsen) . . . . . . 320
Birgit Honé (Niedersachsen) . . . . . . . 359*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 322
13. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie
über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
bei grenzüberschreitenden
Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen
(Drucksache 360/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
14. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von
Daten über antibiotisch wirksame
Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
(Drucksache 361/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
15. Entwurf eines Fünften Gesetzes zur
Änderung des Agrarstatistikgesetzes
(Drucksache 362/22, zu Drucksache 362/22) . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
16. Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der
Kostenheranziehung von jungen Menschen
in der Kinder- und Jugendhilfe
(Drucksache 363/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 342
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
17. Entwurf eines Gesetzes zur weiteren
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom
20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf
und Privatleben für Eltern und pflegende
Angehörige und zur Aufhebung der
Richtlinie 2010/18/EU des Rates
(Drucksache 364/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes, des
Stabilitätsratsgesetzes sowie weiterer Gesetze
(Drucksache 365/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
19. Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen
Stabilisierung der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-Finanzstabilisierungsgesetz –
GKVFinStG) (Drucksache 366/22) . . . . . . . 324
Boris Rhein (Hessen) . . . . . . . . . . . . 324
Ulrike Gote (Berlin) . . . . . . . . . . . . . 325
Dr. Reiner Haseloff (Sachsen-Anhalt) . . 360*
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327
20. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
eines Chancen-Aufenthaltsrechts
(Drucksache 367/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 343
Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 343
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 344
Aminata Touré (Schleswig-Holstein) . . 345
Josefine Paul (Nordrhein-Westfalen) . . 346, 368*
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl.
Staatssekretärin bei der Bundesministerin des
Innern und für Heimat . . . . . . . . . . 347
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
21. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der
Verordnungen (EU) 2018/1860, 2018/1861
und 2018/1862 über die Einrichtung, den
Betrieb und die Nutzung des Schengener
Informationssystems der dritten Generation
sowie zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (SIS-III-Gesetz)
(Drucksache 368/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
22. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Planungssicherstellungsgesetzes
(Drucksache 369/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 348
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
23. Entwurf eines Achten Gesetzes zur
Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
(Drucksache 370/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
24. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Umwandlungsrichtlinie (Drucksache 371/22) 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
25. Entwurf eines Gesetzes für einen besseren
Schutz hinweisgebender Personen sowie
zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von
Personen, die Verstöße gegen das
Unionsrecht melden (Drucksache 372/22) . . . . . . . 349
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
26. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur
Änderung weiterer Vorschriften des Rechts
der rechtsberatenden Berufe
(Drucksache 373/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
27. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des Elektro- und
Elektronikgerätegesetzes (Drucksache 374/22) . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363*
28. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Wirtschaftsplans des ERP-
Sondervermögens für das Jahr 2023 (ERP-
Wirtschaftsplangesetz 2023) (Drucksache 375/22) 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364*
29. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur
Änderung des
Brennstoffemissionshandelsgesetzes (Drucksache 376/22) . . . . . . . . . . . . . . 349
Beschluss: Stellungnahme gemäß Artikel 76
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 349
30. Entwurf eines Gesetzes zu den Änderungen
vom 26. November 2015, 14. Dezember 2017
und 6. Dezember 2019 des Römischen
Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
vom 17. Juli 1998 (Drucksache 377/22) . . . 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364*
31. Entwurf eines Gesetzes zu dem
Fakultativprotokoll vom 10. Dezember 2008 zum
Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Rechte (Drucksache 378/22) . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364*
32. Entwurf eines Gesetzes zum Entwurf eines
Beschlusses des Rates über die Feststellung
des Verstoßes gegen restriktive
Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach
Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die
Arbeitsweise der Europäischen Union
erfüllenden Kriminalitätsbereich – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 Satz 5 GG –
(Drucksache 333/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364*
33. Entwurf eines Gesetzes zu dem Umfassenden
Wirtschafts- und Handelsabkommen
(CETA) zwischen Kanada einerseits und der
Europäischen Union und ihren
Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016
(Drucksache 379/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 365*
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 364*
34. Bericht über die Anwendung des
Kulturgutschutzgesetzes – gemäß § 89
Kulturschutzgesetz – (Drucksache 254/22) . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 364*
35. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Berichterstattung über Umweltdaten von
Industrieanlagen und zur Einrichtung eines
Industrieemissionsportals
COM(2022) 157 final; Ratsdok. 8121/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 190/22, zu Drucksache 190/22) 349
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 350
36. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von
Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige
Produkte und zur Aufhebung der Richtlinie
2009/125/EG
COM(2022) 142 final; Ratsdok. 7854/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 182/22, zu Drucksache 182/22) 350
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368*
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 350
37. Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur
Festlegung von Vorschriften für einen
Freibetrag zur Reduzierung der steuerlichen
Begünstigung von Fremd- gegenüber
Eigenkapitalfinanzierungen und für die
Begrenzung der Abzugsfähigkeit von Zinsen für
Körperschaftsteuerzwecke
COM(2022) 216 final; Ratsdok. 9076/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 267/22, zu Drucksache 267/22) 350
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 350
38. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über den
europäischen Raum für Gesundheitsdaten
COM(2022) 197 final; Ratsdok. 8751/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 256/22, zu Drucksache 256/22) 335
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 364*
39. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung harmonisierter Bedingungen für die
Vermarktung von Bauprodukten, zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und
zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 305/2011
COM(2022) 144 final; Ratsdok. 7799/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 213/22, zu Drucksache 213/22) 351
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351
40. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen:
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2022
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der
Europäischen Union
COM(2022) 500 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 335/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351
41. Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen:
EU-Strategie für Solarenergie
COM(2022) 221 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 274/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 351
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 351
42. Vorschlag für eine Verordnung des Rates
über koordinierte Maßnahmen zur Senkung
der Gasnachfrage
COM(2022) 361 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 343/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Von einer Stellungnahme wird
abgesehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 364*
43. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Abschöpfung und Einziehung von
Vermögenswerten
COM(2022) 245 final; Ratsdok. 9598/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 281/22, zu Drucksache 281/22) 351
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
44. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über ein
einheitliches Verfahren zur Beantragung einer
kombinierten Erlaubnis für
Drittstaatsangehörige, sich im Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats aufzuhalten und zu arbeiten, sowie über
ein gemeinsames Bündel von Rechten für
Drittstaatsarbeitnehmer, die sich
rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten
(Neufassung)
COM(2022) 655 final; Ratsdok. 8580/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 280/22, zu Drucksache 280/22) 352
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
45. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Festlegung von Vorschriften zur Prävention und
Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs
von Kindern
COM(2022) 209 final
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 337/22, zu Drucksache 337/22) 352
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
46. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur
Verwendung beim Menschen bestimmte
Substanzen menschlichen Ursprungs und zur
Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und
2004/23/EG
COM(2022) 338 final; Ratsdok. 11396/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 328/22, zu Drucksache 328/22) 352
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
47. Gemeinsame Mitteilung der Kommission an
das Europäische Parlament, den Rat, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen:
Festlegung des Kurses für einen nachhaltigen
blauen Planeten – Gemeinsame Mitteilung
über die Agenda der EU für die
internationale Meerespolitik
JOIN(2022) 28 final
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 311/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 352
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 353
48. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des
Rates hinsichtlich der Umstellung des
Informationsnetzes landwirtschaftlicher
Buchführungen auf ein Datennetz für die
Nachhaltigkeit landwirtschaftlicher Betriebe
COM(2022) 296 final; Ratsdok. 10592/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 293/22, zu Drucksache 293/22) 353
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 353
49. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
nachhaltige Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2021/2115
COM(2022) 305 final; Ratsdok. 10654/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 297/22, zu Drucksache 297/22) 353
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
50. Verordnung über die von den
Traumaambulanzen in der Sozialen Entschädigung zu
erfüllenden Qualitätskriterien und die Pflichten
der Traumaambulanz (Traumaambulanz-
Verordnung – TAV) (Drucksache 351/22) . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
51. Verordnung zur Durchführung der im
Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik
geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der
Anwendung der Standards für den guten
landwirtschaftlichen und ökologischen
Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das
Antragsjahr 2023 (GAP-Ausnahmen-
Verordnung – GAPAusnV)
(Drucksache 420/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 354
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Ernährung
und Landwirtschaft . . . . . . . . . . . 354
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 355
52. Vierundsechzigste Verordnung zur
Durchführung des § 172 des
Bundesentschädigungsgesetzes (Drucksache 352/22) . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365*
53. Zweite Verordnung zur Änderung der
Kassensicherungsverordnung
(Drucksache 353/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
54. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die
Steuerbeamtinnen und Steuerbeamten
(Steuerbeamtenausbildungs- und -
prüfungsordnung – StBAPO) (Drucksache 354/22) . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 364*
55. Dritte Verordnung zur Änderung der Anlage
des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes
(Drucksache 348/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365*
56. Zweite Verordnung zur Änderung der
Grundwasserverordnung (Drucksache 349/22) . . 356
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
57. Verordnung zur Sicherung der
Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen
(Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV)
(Drucksache 407/22, zu Drucksache 407/22) 356
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
58. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur
Durchführung der Verordnung über die
Beschaffenheit und die Auszeichnung der
Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
(Drucksache 334/22, zu Drucksache 334/22,
zu Drucksache 334/22(2)) . . . . . . . . . . . . . 356
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
59. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum
Personenbeförderungsgesetz (Drucksache 276/22) 335
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 84
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 364*
60. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds des Stiftungsrates der
Stiftung für ehemalige politische Häftlinge
– gemäß § 20 Absatz 1 HHG –
(Drucksache 340/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung zu den
Empfehlungen in Drucksache 340/1/22 . . . . . . . . . . 365*
61. Benennung von Beauftragten des Bundesrates
in Beratungsgremien der Europäischen
Union für den Beratenden Ausschuss der
Kommission für Chancengleichheit
zwischen Frauen und Männern – gemäß § 6
Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der
Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 386/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung zu der Empfehlung
in Drucksache 386/1/22 . . . . . . . . . . . . . 365*
62. Benennung eines Mitglieds und eines
stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen – gemäß § 5 BEGTPG – Antrag des
Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 388/22) . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 388/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 365*
63. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 339/22) . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 365*
64. Änderung der Geschäftsordnung des
Bundesrates – gemäß Artikel 52 Absatz 3
Satz 2 GG – (Drucksache 435/22) . . . . . . . . 320
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag
des Ständigen Beirats in Drucksache
435/22 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 320
65. Gesetz zur Stärkung des Schutzes der
Bevölkerung und insbesondere vulnerabler
Personengruppen vor COVID-19
(Drucksache 433/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 327
Bodo Ramelow (Thüringen) . . . . . . . . 327
Karin Prien (Schleswig-Holstein) . . . . 329
Prof. Dr. Karl Lauterbach,
Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . 330, 361*
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 360*
Dr. Olaf Joachim (Bremen) . . . . . . . . 360*
Katharina Binz (Rheinland-Pfalz) . . . . 360*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 332
66. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Vermögensanlagengesetzes – gemäß
Artikel 76 Absatz 1 GG – Antrag der Freien und
Hansestadt Hamburg gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 428/22) . . . . . . . . . . 356
Dr. Anjes Tjarks (Hamburg) . . . . . . . . 369*
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 356
67. Entschließung des Bundesrates zur
Fortsetzung und Verstetigung des Bundesprogramms
„Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel
zur Welt ist“ – Antrag der Länder
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 434/22) . . . . . 322
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . . 322
Simone Oldenburg (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 323
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend . . . . . . . 323
Beschluss: Die Entschließung wird gefasst . 324
68. Entschließung des Bundesrates zur
steuerlichen Unterstützung der Energiewende im
Bereich der Denkmalpflege – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 431/22) . . . . . . . . . . 356
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
69. Entschließung des Bundesrates „Nachhaltige
Stärkung des Zivil- und
Katastrophenschutzes durch den Bund“ – Antrag der
Länder Sachsen-Anhalt und Baden-
Württemberg, Bayern, Hessen, Sachsen,
Schleswig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO
BR – (Drucksache 438/22) . . . . . . . . . . . . . 338
Michael Stübgen (Brandenburg) . . . . . 338
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339
70. Entschließung des Bundesrates zur
angemessenen Beteiligung des Bundes an den
Kosten für Staatsschutzsachen – Antrag der
Länder Bayern, Sachsen-Anhalt und
Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 430/22) . . . . . . . . . . 339
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 368*
Mitteilung: Überweisung an den
Rechtsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 339
71. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds
für den Beirat der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen – gemäß § 5
BEGTPG – Antrag des Landes Schleswig-
Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 429/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 335
Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlag in
Drucksache 429/22 . . . . . . . . . . . . . . . . 365*
72. Entschließung des Bundesrats – Dringender
Handlungsbedarf bei der Umsetzung der
Europäischen
Medizinprodukteverordnung (MDR) – Antrag der Länder Baden-
Württemberg, Bayern gemäß § 36 Absatz 2
GO BR – (Drucksache 445/22) . . . . . . . . . . 339
Manfred Lucha (Baden-Württemberg) . 339
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Gesundheit 340
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 340
73. Entschließung des Bundesrates zur Senkung
der Kraftstoffpreise – Antrag des Freistaates
Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 446/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
74. Entschließung des Bundesrates „Kurzfristige
Sicherung der Liquidität der
Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen
sowie von medizinischen Einrichtungen
und Pflegeeinrichtungen wegen
außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und
Sachkosten“ – Antrag der Länder Bayern,
Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 447/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Mitteilung: Überweisung an den
Gesundheitsausschuss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
75. Entschließung des Bundesrates zur
Abschaffung der Gasumlage – Antrag des
Freistaates Bayern gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 448/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 341
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . . 341
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 342
76. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Atomgesetzes – gemäß Artikel 76
Absatz 1 GG – Antrag des Freistaates Bayern –
Geschäftsordnungsantrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 312/22) . . . . . . . . . . 357
Mitteilung: Fortsetzung der
Ausschussberatungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 357
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 358
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 358
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen
Vizepräsident D r . R e i n e r H a s e l o f f ,
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
– zeitweise –
Amtierende Präsidentin B i r g i t H o n é ,
Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und
Regionale Entwicklung, Bevollmächtigte des
Landes Niedersachsen beim Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Dr. Olaf Joachim (Bremen)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
Manfred Lucha, Minister für Soziales, Gesundheit
und Integration
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
Ulrike Gote, Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Michael Stübgen, Minister des Innern und für
Kommunales
B r e m e n :
Dr. Maike Schaefer, Bürgermeisterin, Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität,
Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Dr. Olaf Joachim, Staatsrat, Bevollmächtigter der
Freien Hansestadt Bremen beim Bund
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Anjes Tjarks, Senator, Präses der Behörde für
Verkehr und Mobilitätswende
Anna Gallina, Senatorin, Präses der Behörde für
Justiz und Verbraucherschutz
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Prof. Dr. Roman Poseck, Minister der Justiz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Simone Oldenburg, Ministerin für Bildung und
Kindertagesstätten
N i e d e r s a c h s e n :
Stephan Weil, Ministerpräsident
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
Birgit Honé, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung,
Bevollmächtigte des Landes Niedersachsen beim
Bund
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und
Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien
und Chef der Staatskanzlei
Josefine Paul, Ministerin für Kinder, Jugend,
Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
R h e i n l a n d - P f a l z :
Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen,
Kultur und Integration
Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales,
Transformation und Digitalisierung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Michael Kretschmer, Ministerpräsident
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
Katja Meier, Staatsministerin der Justiz und für
Demokratie, Europa und Gleichstellung
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Daniel Günther, Ministerpräsident
Karin Prien, Ministerin für Allgemeine und
Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend,
Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Anja Siegesmund, Ministerin für Umwelt, Energie
und Naturschutz
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
Georg Maier, Minister für Inneres und Kommunales
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Stefan Wenzel, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parl. Staatssekretärin bei
der Bundesministerin des Innern und für Heimat
Benjamin Strasser, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Justiz
Dr. Ophelia Nick, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit
1024. Sitzung
Berlin, den 16. September 2022
Beginn: 09.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr geehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich darf Sie alle nach der Sommerpause herzlich
begrüßen und Sie einladen, dass wir uns gemeinsam
aufmachen, um die Tagesordnung der 1024. Sitzung des
Bundesrates abzuarbeiten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Welt
nimmt Abschied von Königin Elisabeth II. Sie verstarb
am 8. September im Alter von 96 Jahren. Für mich
persönlich war es eine Irritation, als ich geschaut habe, wann
sie ihr Amt übernommen hat, weil ich damals noch lange
nicht geboren war. Ein Jahrhundert ist da geprägt
worden. Mit ihr verliert das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland eine außergewöhnliche
Führungspersönlichkeit und seine bislang am längsten
regierende Monarchin.
1952, mit nur 25 Jahren, wurde sie Königin. Im
Sommer dieses Jahres feierte sie ihr 70-jähriges
Thronjubiläum. Generationen von Britinnen und Briten kennen nur
Elisabeth II. an der Spitze ihres Landes – eine starke
Frau, die ihr langes Leben in den Dienst der Krone
gestellt hat. Sie war eine Konstante in Zeiten des Wandels
und übte ihr Amt mit bemerkenswerter Disziplin aus:
Noch zwei Tage vor ihrem Tod ernannte sie die neue
britische Premierministerin. In Zeiten großer Umbrüche
gelang es ihr, der Nation Rückhalt zu geben und den
Zusammenhalt zu stärken.
Elisabeth II. prägte das Bild von Großbritannien in der
ganzen Welt. Sie gilt als das am weitesten gereiste
Staatsoberhaupt auf dem ganzen Globus. Nach
Deutschland kam sie insgesamt fünf Mal. Insbesondere ihr erster
Staatsbesuch bei uns im Jahre 1965 war eine bedeutende
Geste der Aussöhnung nach dem Zweiten Weltkrieg und
ein wichtiger Schritt für die Neuausrichtung der
deutschbritischen Beziehungen. Wir trauern mit den Menschen
im Vereinigten Königreich, im Commonwealth und in
der ganzen Welt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie
nun bitten, sich zum Gedenken an Königin Elisabeth II.
von Ihren Plätzen zu erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen für Ihre Anteilnahme.
Meine Damen und Herren, eine zweite Persönlichkeit
ist von uns gegangen. Der ehemalige Staatspräsident
der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, starb am
30. August im Alter von 91 Jahren.
Gorbatschow hat die sicherheitspolitische Architektur
Europas und der Welt nachhaltig verändert. Statt auf
Konfrontation setzte er auf Verhandlungen. Seine neue
Offenheit dem Westen gegenüber ermöglichte die
Wiederaufnahme von diplomatischen Gesprächen und
brachte in der Folge den Eisernen Vorhang zu Fall. Für seine
führende Rolle bei der Neuordnung der Ost-West-
Beziehungen wurde er 1990 mit dem Friedensnobelpreis
geehrt.
Gorbatschows Reform- und Entspannungspolitik
ebnete den Weg in eine friedliche deutsche
Wiedervereinigung und somit unsere gemeinsame Zukunft. Durch sein
Ja zur deutschen Einheit wurde auch die Geschichte
unseres Hauses neu geschrieben: Ein Jahr nach dem Fall der
Berliner Mauer konnten sich alle 16 Länder im Bundesrat
versammeln und so den Grundstein für die heutige
Zusammenarbeit im föderalen System des geeinten
Deutschlands legen.
Mit Gorbatschow verlieren wir einen Staatsmann, dem
es gelang, eingestürzt geglaubte Brücken zwischen Ost
und West neu zu errichten und schließlich die Teilung
Europas und Deutschlands zu überwinden. Und ich
betone an dieser Stelle: friedlich zu überwinden. Dass dabei
kein Schuss gefallen ist und in der Bundesrepublik
Deutschland und in der damaligen DDR nichts
Schlimmeres passiert ist, verdanken wir auch Michail
Gorbatschow und den Menschen, die alle bei Vernunft
geblieben sind.
Ich bitte Sie, sich für einen Moment des Gedenkens zu
erheben.
(Die Anwesenden erheben sich)
Ich danke Ihnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
Tagesordnung liegt Ihnen in vorläufiger Form mit den
aufgesetzten 76 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 64, 12, 67, 19 und 65 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Nach dem Tagesordnungspunkt 11 werden
die Punkte 69, 70, 72 und 75 – in dieser Reihenfolge –
behandelt. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das
kann ich nicht feststellen.
Damit ist die Tagesordnung so festgestellt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 64 auf:
TOP 64
Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
(Drucksache 435/22)
Wir wollen uns einstellen auf das, was wir hoffen,
nicht mehr zu erleben, aber wir wissen, welche
Konsequenzen wir aus der Pandemie und digitalen Tagungen
ziehen müssen.
Gibt es Wortmeldungen zur Änderung der
Geschäftsordnung? – Das kann ich nicht feststellen.
Zur Änderung der Geschäftsordnung liegt Ihnen der
Vorschlag des Ständigen Beirats vor. Wer dem Vorschlag
des Ständigen Beirats zustimmt, den bitte ich um das
Handzeichen. – Einstimmig.
Damit ist die Geschäftsordnung geändert.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:
TOP 12
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung
der Wirtschaft durch die Gewährung von
Billigkeitsleistungen an von den Folgen der Aggressionen
Russlands gegen die Ukraine betroffene
Unternehmen – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 398/22)
Als Wortmeldung liegt mir vor: Herr
Ministerpräsident Weil. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen.
Stephan Weil (Niedersachsen): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niedersachsen schlägt vor,
dass wir in Deutschland für kleine und mittlere
Unternehmen ein branchenoffenes, niedrigschwelliges
Hilfsprogramm haben müssen mit einem Zuschussrahmen bis
zu 500 000 Euro, so wie das Europäische
Gemeinschaftsrecht es ermöglicht. Erfreulicherweise hat die
Bundesregierung im Rahmen ihrer Beschlüsse mit zum Ausdruck
gebracht, dass sie eine Erweiterung der bisherigen
Regelung für notwendig hält. Sie will künftig auch kleine und
mittlere energieintensive Unternehmen in die
Wirtschaftshilfen einbeziehen. Das ist gut, aber ich sage es
sehr deutlich: Ich glaube nicht, dass das ausreicht.
Ich glaube, wir sind alle miteinander in den letzten
Wochen und Monaten immer problembewusster
geworden, was da auf uns zukommen kann, wenn wir es nicht
stoppen können. Wir haben eine Situation, wie ich sie
jedenfalls noch nicht erlebt habe. Wir erleben, dass große
Teile unserer Wirtschaft sich am Vorabend einer echten
und harten Krise befinden. Es gibt im Wesentlichen, so
meine ich, drei Bereiche, die man dabei hervorheben
kann:
Zum einen die vielen vor allen Dingen kleinen und
mittleren Unternehmen, die sich mit großen
Preissteigerungen konfrontiert sehen, aber diese Preissteigerungen
nicht einfach an ihre Kundschaft weiterreichen können,
schon deswegen, weil die Kundschaft selbst sich immer
mehr zurückhält.
Das Beispiel der Bäcker ist besonders prägnant. Das
ist ein Handwerk, das innerhalb kurzer Zeit erleben muss,
dass die Rohstoffpreise sich mehr als verdoppeln, und das
sich jetzt mit Energiepreisen konfrontiert sieht, die im
Durchschnitt um das Vier- bis Fünffache gestiegen sind,
so jedenfalls in Niedersachsen. Aber ich habe auch schon
Preissteigerungen um das Zehnfache gesehen. Es ist
völlig klar, dass diese häufig seit Generationen im
Familienbesitz befindlichen Unternehmen schlichtweg sagen:
Unter diesen Bedingungen werden wir nicht in der Lage
sein, weiterzumachen. – Man muss nicht Volkswirtschaft
oder Betriebswirtschaft studiert haben, um zu verstehen,
dass das keine übertriebenen Befürchtungen sind,
sondern dass das eine Situation ist, die auf Dauer wohl
keines dieser Unternehmen durchhalten kann. Und Sie
stimmen mir vielleicht zu, wenn ich sage: Ich kann mir
Deutschland nicht ohne das Bäckerhandwerk vorstellen.
Das ist nur das prägnanteste Beispiel. Es gäbe manche
andere, die man an dieser Stelle hinzufügen könnte.
Oder nehmen wir einmal den Bereich der Industrie:
Wir hören da von weniger Energie, die benötigt wird.
Das ist nur auf den ersten Blick eine gute Nachricht. In
der Sache selbst steckt in nicht wenigen Fällen dahinter,
dass entweder die Produktion zurückgefahren worden ist
oder aber – gerade in Teilen von internationalen
Konzernen – die Produktion verlagert wird. Wir müssen einfach
nüchtern konstatieren: Produktion, die aus Deutschland
heraus verlagert wird, wird aller Voraussicht nach nicht
wieder zurückkommen. Hier droht also ein echter
Substanzverlust.
Und last but not least all diejenigen Bereiche unserer
Volkswirtschaft, die auf eine zahlungsfähige Kundschaft
angewiesen sind: Wenn Bürgerinnen und Bürger sehen,
dass sie in den nächsten Monaten auf Sicht eine wirklich
deutliche Reduzierung ihres verfügbaren Einkommens
befürchten müssen, dann halten sie natürlich ihr Geld erst
einmal zusammen. Jeder von uns wird das verstehen
können. All das ergibt eine Situation, die wir aus meiner
Sicht außerordentlich ernst nehmen müssen, die wir nicht
einfach laufen lassen können. Wir stehen vor einer
Weichenstellung, und ich rate uns dringend, jetzt die
notwendigen, auch schwierigen Diskussionen zu führen und
nicht so lange zu warten, bis wir in einem halben Jahr
von Alarmmeldungen von allen Seiten nur so
überschüttet werden. Wir müssen jetzt Weichen stellen.
Was ist dafür notwendig? Braucht es eine weitere
Intervention des Staates? Ich will ausdrücklich sagen, dass
ich das 65-Milliarden-Euro-Programm der
Bundesregierung als großen und wichtigen Schritt im Hinblick auf die
Privathaushalte ansehe. Ich sage das in dem Bewusstsein,
dass das natürlich auch für uns Länder eine enorme
finanzielle Herausforderung ist. Aber es kann nicht der
letzte Schritt sein. Wir werden gar nicht umhinkommen,
ebenso wie in der Pandemie und ebenso wie in der
Bankenkrise staatlicherseits Verantwortung zu übernehmen
und zu intervenieren mit dem, was wir tatsächlich tun
können. Wir haben doch in Deutschland die Erfahrung
gemacht, dass wir sehr schnell aus der Bankenkrise
herausgekommen sind, weil der Staat interveniert hat. Wir
hatten in der Anfangsphase von Corona düstere
Prognosen, wie groß die Insolvenzwelle sein würde, die da auf
uns zukommt. Dieser Fall ist nicht eingetreten, weil der
Staat sich entschieden hat, zu intervenieren. Jetzt sind wir
in einer Situation, die wahrscheinlich von uns allen als
noch riskanter, als noch bedrohlicher angesehen wird.
Und da sollen wir uns an dieser Stelle zurückhalten? Ich
kann das nicht glauben. Ich kann es nicht empfehlen.
Die zweite Frage ist: Wie soll der Staat intervenieren?
Natürlich sind Rettungsprogramme, so beispielsweise in
der Pandemie, sinnvoll. Jetzt haben wir es allerdings mit
einer Situation zu tun, in der fast die gesamte Bandbreite
unserer Wirtschaft betroffen ist. Es wird einigermaßen
schwierig sein, allein über Rettungsprogramme in dieser
Hinsicht tatsächlich substanzielle Fortschritte zu erzielen,
ganz abgesehen davon, dass das Ganze dann noch einmal
wesentlich unübersichtlicher zu werden droht als in der
Pandemie. Deswegen müssen wir uns mit der Frage
auseinandersetzen, ob unsere Hilfen tatsächlich erst am Ende
greifen sollen, also dann, wenn die Not schon entstanden
ist, oder ob wir nicht sehr viel sinnvoller unsere
staatlichen Möglichkeiten an den Anfang der Kette stellen
müssen, da, wo die Preise gebildet werden. Dass das ein
schwieriges Unterfangen ist, dessen bin ich mir sehr
bewusst.
Ich möchte ausdrücklich hervorheben, dass die
Bundesregierung aus meiner Sicht den richtigen Schritt geht,
wenn sie eine Expertenkommission zusammenruft, die
sich mit der Frage auseinandersetzt: Wie kann ein
Energiepreisdeckel aussehen? Im Bereich des Strommarktes
scheint mir die Antwort nicht schwierig zu sein. Es ist
wirklich ein Skandal, dass im Moment systembedingt
Unternehmen riesige Gewinne machen, während andere
Unternehmen Existenzangst haben müssen. Beim Gas ist
es wesentlich schwieriger, und es ist gut, wenn wir uns in
dieser Hinsicht unabhängig beraten lassen. Aber wir
haben nicht unendlich viel Zeit. Die Expertinnen und
Experten müssen sehr schnell zu einem Ergebnis
kommen, und ich hoffe sehr, dass aus diesem Ergebnis dann
ein praxistauglicher, wirksamer Vorschlag für einen
Energiepreisdeckel werden wird.
Wir stehen damit übrigens nicht alleine, liebe
Kolleginnen und Kollegen. Es gibt inzwischen etliche
ausländische Beispiele dafür, dass man staatlicherseits auf die
Preisebene einwirkt und damit auch deutliche Effekte
erzielt hat. Wenn die Konservativen in Großbritannien
jetzt ein 150-Milliarden-Euro-Programm vorhaben, dann
zeigt das: Es ist keine Frage von rechts oder links,
sondern eine Frage des gesunden Menschenverstandes, dass
wir an dieser Stelle Fortschritte erzielen.
Damit sind wir bei der letzten Frage: Was kostet das
alles, und wer soll das zahlen? Die Frage ist ausdrücklich
berechtigt. Ich erlaube mir aber die Gegenfrage: Was
wird es kosten, wenn wir die Dinge laufen lassen? Was
wird es kosten, wenn Unternehmen sich abmelden, wenn
sie keine Gehälter mehr zahlen, keine Steuern, keine
Sozialversicherungsbeiträge? Wenn Beschäftigte den
Arbeitsplatz verlieren, keine Steuern mehr zahlen, keine
Sozialversicherungsbeiträge und die Kaufkraft weg ist,
was wird das über die ganze Volkswirtschaft hinweg
kosten? Deswegen sage ich: Ich bin absolut überzeugt
davon – und das entspricht unseren bisherigen
Erfahrungen in den vorangegangenen Krisen –, dass der Staat jetzt
mit allem, was er kann, intervenieren muss. Und mit
allem was er kann, das heißt aus meiner Sicht – ich will
es deutlich sagen –, dass wir eine Kreditfinanzierung
nicht ausschließen können. Wann, wenn nicht jetzt,
hätten wir denn eine Notlage? Die Schuldenbremse hat aus
guten Gründen gerade für einen solchen Fall die
Möglichkeit der Kreditaufnahme eröffnet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer an
dieser Stelle meint, das ausschließen zu können, der wird, so
fürchte ich, in einem halben Jahr ein böses Erwachen
erleben. So weit lassen wir es besser nicht kommen. Es
ist eine entscheidende Phase, in der wir stehen. Es steht
vieles auf dem Prüfstand. Sorgen wir gemeinsam dafür,
dass aus der Energiekrise keine soziale und keine
wirtschaftliche Krise wird und damit dann auch keine
politische Krise, denn – auch das muss man offen sagen – auch
das steht derzeit auf dem Prüfstand. In diesem Sinne bitte
ich Sie um Ihre Zustimmung. Ich glaube, wir müssen sehr
hart an diesem Thema weiterarbeiten. – Herzlichen
Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollege
Weil!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Es
gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin
Honé (Niedersachsen).
Ich weise die Vorlage – federführend – dem
Wirtschaftsausschuss sowie – mitberatend – dem
Finanzausschuss zu.
Ich darf den Tagesordnungspunkt 12 schließen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 67 auf:
TOP 67
Entschließung des Bundesrates zur Fortsetzung und
Verstetigung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas:
Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ – Antrag
der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Saarland
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 434/22)
Zu Wort gemeldet hat sich Ministerpräsidentin
Rehlinger, Saarland. – Ich darf Ihnen das Wort erteilen.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle kennen das: Es
gibt ein Problem, man sucht nach einer Lösung und setzt
dazu ein Programm auf. Hoffentlich ist man erfolgreich –
das ist man nicht immer. Wenn man erfolgreich ist, bietet
es sich an, das Programm fortzusetzen, wenn nicht, lässt
man es fallen.
Beim Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ haben wir es
nach übereinstimmender Meinung – zumindest habe ich
noch von keiner Stelle das Gegenteil gehört – mit einem,
wie erhofft, erfolgreichen Programm für das erkannte
Problem zu tun. Alle, die sich damit befasst haben, und
insbesondere diejenigen, die tagtäglich damit umzugehen
haben, haben mir exakt diese Rückmeldung gegeben. Die
Kitaleitungen haben zu 90 Prozent bestätigt, dass das
gewünschte Ziel, nämlich dass sich die Sprachförderung
in den jeweiligen Einrichtungen strukturell verbessert,
auch wirklich erreicht werden konnte.
Insofern ist man natürlich relativ schnell bei der
Schlussfolgerung, dass man, wenn etwas erkanntermaßen
geeignet ist, es auch fortführen sollte, gerade weil dieses
Programm mit entsprechenden Strukturen, vor allem
Personalstrukturen, hinterlegt worden ist. Nicht nur im
Sinne von ausreichenden Zuschüssen, sondern auch
Ausschreibungen, Einstellungen und der nicht ganz einfachen
Gewinnung von Fachpersonal in diesem Bereich, das das
tut, was man von ihm erwartet, nämlich für eine
Verbesserung der Sprachkompetenzen in der frühkindlichen
Bildung zu sorgen. Diesen Gedanken hatten nicht nur
diejenigen, die damals das Programm aufgelegt haben,
sondern auch die Parteien, die die Koalition tragen; denn
im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, und zwar
nicht in irgendeiner Formulierung, die Koalitionsverträge
gelegentlich so haben, bei der man nicht so genau weiß,
was eine Regierung anschließend damit machen möchte,
1 Anlage 1
sondern mit einer, wie ich finde, relativ präzisen
Formulierung, nämlich „weiterentwickeln und verstetigen“. Im
übersetzten Koalitionskauderwelsch heißt das, dass man
davon ausgehen darf, dass ein solches Programm dann
auch eine Verstetigung erfährt, so wie es im
Koalitionsvertrag formuliert worden ist.
Jetzt kenne ich die Argumentation nach dem Motto
„Es ist nicht als solches verstetigt, sondern hat Eingang
gefunden in das KiTa-Qualitätsgesetz“. Das könnte man
so machen. Wenn man allerdings dort die Mittel nicht
aufstockt, ist es am Ende ein Problem und keine Lösung.
Denn die Gelder, die bislang mit dem KiTa-
Qualitätsgesetz in den Ländern sehr unterschiedlich und
damit auch den unterschiedlichen Situationen in den
Ländern sehr angemessen eingesetzt worden sind,
müssten erheblich verschoben werden. Dinge, die vormals in
den Ländern als notwendig und wichtig erachtet worden
sind, könnten gegebenenfalls nicht mehr finanziert
werden, wenn man dieses ebenfalls sehr wichtige Programm
im Rahmen des Qualitätsgesetzes umsetzen wollte. Das
scheint mir nicht die glücklichste aller Lösungen zu sein.
Oder um es vielleicht ein bisschen negativer zu
formulieren: Ich halte das für eine außerordentlich missliche
Situation, insbesondere in Zeiten, in denen nicht nur das
Thema „Corona-Rückstand aufholen“ eine besondere
Herausforderung in den Einrichtungen darstellt, sondern
in denen wir auch noch damit zu tun haben, dass viele
Kinder aus dem Kriegsgebiet integriert werden müssen
und dabei das Thema Sprache natürlich den Schlüssel zur
Welt bedeutet.
Es gibt neben all diesen inhaltlichen Gründen auch
einen operativen, strukturellen Grund, den man nicht
vernachlässigen kann. Denn mit den zusätzlichen Geldern –
und dafür waren wir dem Bund ja außerordentlich
dankbar – als Corona-Aufholprogramm in Höhe von
100 Millionen Euro sind Stellen geschaffen und mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt worden. In der
Kurzfristigkeit, in der das jetzt abgewickelt werden soll,
ist es kaum möglich, einen vernünftigen Übergang zu
organisieren – und das in einer Zeit, in der wir alle
händeringend nach Fachpersonal suchen. Deshalb ist unsere
Forderung, dass das Programm verstetigt werden soll.
Die Gelder werden gebraucht. Wir haben gute und
effektive Strukturen dafür geschaffen. Es gibt die politisch
getragene Erkenntnis, die Eingang in den
Koalitionsvertrag gefunden hat, und es gibt Länder, die das beherzt
angegangen sind. Zumindest sollten wir die Möglichkeit
erhalten, damit wir das, was an Strukturen aufgebaut
worden ist, nicht über dem Knie abbrechen, zerschlagen
müssen.
Ich glaube, wir brauchen hier einen vernünftigen Weg.
Darauf weisen wir in dem gemeinsamen Antrag von
Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland hin und
bitten darum, dass die Bundesregierung sich mit dieser
Frage noch mal eingehend befasst, damit wir tatsächlich
dem gerecht werden können, was der Name des
Programms ist. Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist,
muss das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache
der Schlüssel zur Welt ist“ auch über 2022 hinaus
verlängert werden. – Herzlichen Dank und Glück auf!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Rehlinger! – Ich darf nun das Wort erteilen: der Kollegin
Ministerin Oldenburg aus Mecklenburg-Vorpommern.
Simone Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern):
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Diese
Nachricht hat uns kalt erwischt. Niemand konnte auch
nur im Geringsten erahnen, dass quasi über Nacht die Tür
zur Sprachförderung der Mädchen und Jungen in der
Kindertagesförderung geschlossen werden könnte. Die
Ankündigung, das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil
Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ nicht mehr
fortzusetzen, machte im ersten Moment tatsächlich sprachlos, und
das hat mehrere Gründe.
Die Förderung der Sprachentwicklung ist eines der
erfolgreichsten Bundesprogramme, das jemals auf die
Beine gestellt wurde. Seit 2016 wird diese besondere
Unterstützung von fast 7 000 Kitas bundesweit genutzt, das
heißt in jeder achten Kita. Mehr als 7 500 zusätzliche
Erzieherinnen und Erzieher leisten Großes, um die
sprachlichen Defizite und Barrieren bei den Lütten zu
überwinden. Das, was dermaßen unterstützend wirkt, was
hilft, was beeindruckende Ergebnisse erzielt, das sollte
auch erhalten bleiben. Ein Programm, das Kindern ihre
Sprache gibt, damit sie sich verstehen können, damit sie
die Welt verstehen können und damit sie verstanden
werden, das muss unbedingt fortgeführt werden. Das
sieht auch Frau Wenke Stadach so, die Leiterin einer
Sprach-Kita in Neubrandenburg. Sie startete eine
Petition – mit beachtlichem Erfolg: 144 000
Unterzeichnerinnen und Unterzeichner unterstützen den Willen, diese
Förderung eben nicht zu beenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei uns in
Mecklenburg-Vorpommern gilt das Wort und natürlich auch das
der Bundesregierung. Ich zitiere aus dem
Koalitionsvertrag: „Die Kindertagespflege wollen wir als Angebot der
Kindertagesbetreuung weiterentwickeln und fördern und
das Programm ‚Sprach-Kitas‘ weiterentwickeln und
verstetigen.“ Die großen Erfolge dieses Programmes
dürfen nicht zu den Akten gelegt werden. In mehr als
80 Prozent der Sprach-Kitas wurde nachweislich
festgestellt, dass sich durch diese Unterstützung nicht nur die
Zusammenarbeit mit den Eltern, sondern auch die
Umsetzung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung
verbessert hat.
Die enormen Defizite in der sprachlichen Entwicklung
wurden weder durch die Pandemie verringert, noch
machen sie vor Ländergrenzen halt. Wie ausgesprochen
wichtig Bildung und Erziehung sind, wie wertvoll und
unverzichtbar die Kindertagesförderung ist, stellte keine
Bundesregierung infrage, denn keine einzige – wirklich
keine – hat bisher in diesem Bereich gespart, sondern ihn
mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Und so soll es auch
bleiben. Wir würden uns über Ihre Unterstützung
freuen – für den Erhalt der Sprach-Kitas, für mehr Teilhabe
für 500 000 kleine Mädchen und Jungen, weil Sprache
der Schlüssel zur Welt ist.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Oldenburg! – Ich darf nun aufrufen: die Parlamentarische
Staatssekretärin Frau Deligöz, Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Ekin Deligöz, Parl. Staatssekretärin bei der
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Guten Morgen! – Herr Präsident! Sehr geehrte Damen
und Herren! Ja, Sie haben recht: Sprache ist ein Schlüssel
zu Integration, zu Teilhabe, zu Chancengerechtigkeit, und
sie ist ein wichtiger Baustein in der Förderung unserer
Kinder. Darin sind wir uns einig. Deshalb hat die
Bundesregierung über Jahre hinweg das Programm „Sprach-
Kitas“ umgesetzt. Das Programm ist aber inzwischen gut
evaluiert. Wir haben Ergebnisse, wir haben Erkenntnisse,
und die dahinterstehende Fachberatung ist gut erprobt.
Wir wissen auch: Bundesprogramme dienen
grundsätzlich dazu, Ansätze zu erproben, Erkenntnisse zu
gewinnen, Impulse zu setzen. Diese Finanzierung geht nicht
dauerhaft und ist auch nicht dauerhaft gedacht.
Um aber der immensen Bedeutung der sprachlichen
Bildung in der Kindertagesbetreuung gerecht zu werden,
wollen wir dies jetzt dauerhaft unterstützen. Dafür
müssen wir aber den Status des Modellprogramms hinter uns
lassen und das in den Strukturen der Länder verstetigen,
weil die Länder für die Kitas zuständig sind. Wir wollen
diesen Status der Projektfinanzierung überwinden.
Deshalb hat meine Ministerin bei den
Haushaltsverhandlungen auch massiv dafür gekämpft, dass das KiTa-
Qualitätsgesetz fortgesetzt wird. Das war bei Weitem
nicht selbstverständlich. Inzwischen sind 4 Milliarden
Euro im Haushalt zugesagt und eingeplant, damit die
Länder über die Umsatzsteuer weiter entlastet werden
können. Mit diesen Entlastungen können sie anhand der
Angebotsqualität auch die Sprachförderung stärken.
Auch dafür sollen diese Spielräume geschaffen werden.
Ich sehe sehr wohl, dass die Abläufe sehr knapp sind.
Das gilt für die Programmstrukturen, das gilt für das
Personal und die Lage vor Ort, das gilt aber insbesondere
für die Länder, die dieses Programm fortsetzen wollen.
Deshalb wäre es notwendig, eine Übergangsregelung zu
schaffen, um Handlungs- und Planungssicherheit vor Ort
und für die Fachkräfte und die Kitas zu gewährleisten
und die aufgebauten Strukturen nicht wegbrechen zu
lassen. Deshalb müssen Sie und wir im
Bundesfamilienministerium gemeinsam an einem Strang ziehen und uns
dafür einsetzen. Ich kann Ihnen versichern, dass das
Bundesfamilienministerium hier absolut gesprächsbereit
ist und gemeinsam mit Ihnen diesen Übergang, so gut es
geht, unterstützt. Wir werden in entsprechender Weise
auch die Gespräche mit dem Haushaltsgesetzgeber
aufnehmen und versuchen, Lösungsmöglichkeiten zu prüfen.
Ich setze aber auch auf Ihre Gesprächsbereitschaft, um
gemeinsam einen guten Weg zu finden. Das Ministerium
wird sich zeitnah mit den zuständigen Fachressorts in
Verbindung setzen. Sowohl meine Ministerin als auch
wir im Haus stehen für bilaterale Gespräche sehr gerne
bereit.
Ich möchte aber zum Abschluss noch eines bedeuten:
Die soziale Lage, die Belange der Kinder, Jugendlichen
und Familien sind dieser Bundesregierung sehr wichtig.
Das galt bei den Lösungen zur Unterstützung von
Geflüchteten aus der Ukraine, das gilt bei allen
Entlastungspaketen, die gerade auf den Weg gebracht werden, das
gilt beim aktuellen Beschluss zum Bürgergeld, und das
wird bei allen Gesetzen, die jetzt anstehen, immer gelten;
da können Sie sich sicher sein. Die Belange von Kindern,
Jugendlichen und Familien sind uns sehr wichtig und ein
zentraler Bestandteil der Politik dieser Regierung. –
Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin!
Ausschussberatungen haben nicht stattgefunden.
Die antragstellenden Länder haben beantragt, bereits
heute in der Sache zu entscheiden. Wer stimmt für die
sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit.
Dann entscheiden wir heute in der Sache. Wer stimmt
dafür, die Entschließung zu fassen? – Einstimmig.
Dann ist so beschlossen.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 67 schließe, will ich
eine persönliche Anmerkung machen. Es geht hier um
Sprach-Kindertageseinrichtungen: „Die Welt spricht
Kindergarten!“ Ein herzlicher Gruß von Herrn Fröbel aus
Thüringen.
Damit schließe ich Tagesordnungspunkt 67.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:
TOP 19
Entwurf eines Gesetzes zur finanziellen
Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Finanzstabilisierungsgesetz – GKVFinStG)
(Drucksache 366/22)
Dazu liegen mir Wortmeldungen vor, und ich freue
mich sehr, die erste Rede des Kollegen Rhein aus Hessen
aufrufen zu dürfen. – Herr Ministerpräsident, Sie haben
das Wort.
Boris Rhein (Hessen): Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Das GKV-
Finanzstabilisierungsgesetz soll nach Auffassung des
Bundesgesundheitsministeriums die finanzielle Situation der GKV
stabilisieren. Tatsächlich aber wird es in sämtlichen
Bereichen unseres Gesundheitswesens zu erheblichen
Instabilitäten führen. Ich glaube, dass sich die GKV in einer
schwierigen Situation befindet. Darin sind wir uns einig;
das steht außer Frage. Deswegen stimme ich völlig mit
dem Bundesgesundheitsminister überein, dass
Handlungsbedarf besteht.
Der Ansatz des vorliegenden Gesetzes, schnelles Geld
durch kurze Schnitte in die Kassen der gebeutelten GKV
zu schaffen, wird aber nicht zum Ziel führen. Die
gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbände,
beispielsweise in Hessen, befürchten meines Erachtens zu Recht, dass
das Gesetz die Finanzlage der Krankenkassen weiter
destabilisieren und die Situation weiter verschärfen wird,
und insbesondere, dass der Abbau der Reserven der
Kassen zu absehbaren Beitragssteigerungen führen wird –
und das in dieser Situation, in der die Bürgerinnen und
Bürger nicht wissen, wie es weitergeht und wie sich die
finanzielle Situation entwickelt.
Deswegen: Was wir brauchen, ist eine grundlegende
und strukturelle Reform der GKV, die langfristig gedacht
ist, die nachhaltig angelegt ist, die nicht auf schnelle
Effekte ausgerichtet ist. Dieser Gesetzentwurf wählt nicht
diesen Weg, sondern einen Weg, der sämtliche Bereiche
unseres Gesundheitswesens bis zur Schmerzgrenze – und
ich meine: darüber hinaus – belastet. Ich finde es
besonders enttäuschend – das will ich an dieser Stelle sagen –,
dass er ausgerechnet diejenigen belastet, die während der
Pandemie Großes geleistet haben und uns gezeigt haben,
wie wichtig, wie zuverlässig und wie unverzichtbar sie
für uns alle sind. Was hätten wir eigentlich ohne einen
rasch zur Verfügung stehenden Impfstoff getan? Was
hätten wir eigentlich ohne engagierte niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte gemacht? Was hätten wir eigentlich
ohne all die Fach- und Pflegekräfte in den
Krankenhäusern getan? Was hätten wir ohne gut aufgestellte
Apotheken getan? Meine Damen und Herren, wir alle wissen
das, weil wir in dieser Situation handeln mussten, und wir
alle wissen, dass der Staat die Pandemie ohne sie und
ohne ihr Engagement nicht hätte bewältigen können.
Lassen Sie mich nur einige wenige Beispiele nennen,
die zeigen, welche Konsequenzen dieser Gesetzentwurf
für die verschiedenen Bereiche unseres
Gesundheitswesens hat, beispielsweise bei den Krankenhäusern:
Der Entwurf sieht vor, dass ab dem Jahr 2024 nur
noch die Pflegepersonalkosten qualifizierter Pflegekräfte,
die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf
bettenführenden Stationen eingesetzt sind, im Pflegebudget
berücksichtigt werden können. Andere Berufsgruppen
wie beispielsweise Ergotherapeutinnen und -therapeuten,
Physiotherapeuten wurden jedoch insbesondere während
der Pandemie ihrer Qualifikation entsprechend in der
Pflege eingesetzt. Dadurch waren gerade sie in der Lage,
die Pflegekräfte spürbar und auch erfolgreich zu
entlasten. Wenn die Personalkosten dieser Berufsgruppen ohne
klassische Pflegeausbildung jetzt nicht mehr über das
Pflegebudget refinanziert werden können, dann droht
eine zusätzliche Arbeitsbelastung der Pflegekräfte, die –
und das will ich hier betonen – mittlerweile seit
zweieinhalb Jahren im Dauereinsatz sind. Das ist ein Risiko, dass
wir zum Schutze unserer Pflegekräfte, aber natürlich
auch zum Schutze von Patientinnen und Patienten nicht
eingehen sollten.
Der Gesetzentwurf bringt aber auch die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in arge Bedrängnis, so
beispielsweise mit dem Wegfall der Neupatientenregelung,
die der Bundesgesundheitsminister vor noch gar nicht
allzu langer Zeit ja ausdrücklich befürwortet hat. Neben
den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten fürchtet im
Übrigen auch die Zahnärzteschaft, dass das im hier
vorliegenden Gesetzentwurf angedachte Maßnahmenpaket
genau das zur Folge haben wird, was der
Bundesgesundheitsminister immer wieder zu Recht ausgeschlossen hat,
nämlich dass es eine massive Verschlechterung des
Leistungsangebotes geben wird, was natürlich auch eine
Verschlechterung der Patientenversorgung bedeutet.
Auch die Apotheken sehen harten Zeiten entgegen,
wenn der Gesetzentwurf Realität wird. Denn die geplante
Erhöhung des Apothekenabschlags bringt viele
Apotheken in ernste Schwierigkeiten. Das gilt gerade für
ländlich gelegene Apotheken, was für die Bevölkerung auf
dem Land schlimmstenfalls zu Versorgungslücken führen
wird.
Und damit nicht genug: Der Gesetzentwurf schadet
insbesondere der Pharmaindustrie. Herr Ministerpräsident
Weil sagte zu Recht: Ich kann mir ein Deutschland ohne
Bäckereien nicht vorstellen. – Ich kann mir ein
Deutschland ohne Pharmaindustrie nicht vorstellen. Dieser
Gesetzentwurf schadet massiv dem Wirtschaftsstandort
Deutschland. Ich bin sehr dankbar, Herr Bundesminister,
dass die noch im Referentenentwurf vorgesehene
Solidaritätsabgabe in Höhe von 2 Milliarden Euro nicht mehr
vorgesehen ist, dass sie nun entfallen soll. Aber
stattdessen plant Ihr Ministerium nun eine Erhöhung des
Herstellerabschlags, und zwar um 5 Prozent. Diese Erhöhung
soll nach meinen Informationen für circa 14 Monate
gelten. Das wird die pharmazeutische Industrie bis zu
1,3 Milliarden Euro kosten. Ich finde, das ist keine
ernsthafte Lösung. Das ist ein Verschiebebahnhof, und das
macht die Sache nicht besser. Dazu kommen weitere
Maßnahmen, die die Pharmaindustrie stark belasten. Wir
reden wahrscheinlich von einer Summe von bis zu
4 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Maßnahmenpaket
reduziert die Attraktivität des Pharmastandortes
Deutschland. Es ist eine massive Mehrbelastung für innovative
pharmazeutische Unternehmen in Deutschland, und es
wird dazu führen, dass Investitionen künftig woanders
stattfinden. Was das im Übrigen auch für die
Mindereinnahmen in den Kommunen mit entsprechenden
Firmensitzen bedeutet, das, glaube ich, muss ich hier an diesem
Ort nicht besonders betonen; das ist uns vollkommen
klar.
Lassen Sie mich aber eines feststellen und auch
klarstellen: Es ist unzweifelhaft, dass natürlich auch die
Industrie ihren Beitrag zur Stabilisierung der
Krankenversicherung leisten muss. Aber ich finde, die
Bundesregierung schießt dabei weit über das Ziel hinaus. Durch den
Gesetzentwurf wird die Wirtschafts- und Innovationskraft
unserer Pharmaunternehmen ausgebremst. Das wird im
globalen Wettbewerb zu erheblichen Nachteilen für den
deutschen Standort führen, und das, obwohl wir ja gerade
die Verlagerung der Produktion während der Pandemie
doch bitter bereut haben. Wenn wir wirklich resilient
werden wollen, wenn wir Produktion in Deutschland
haben wollen, dann müssen wir den Standort auch
attraktiv machen, dann dürfen wir ihn nicht unattraktiv
machen. Und natürlich spielt dabei Rechtssicherheit eine
große Rolle, denn heute so und morgen so macht die
Sache nicht besser und wird insbesondere nicht dafür
sorgen, dass ausländische Unternehmen uns als einen
zuverlässigen Standort betrachten.
Meine Damen und Herren, die Gesundheitsversorgung
wird nachhaltig geschwächt, wenn Unternehmen es
schlicht nicht mehr lohnenswert finden, neue und
innovative Medikamente auf den Markt zu bringen. Gerade die
Pandemie hat gezeigt, über welche enormen Potenziale
der Pharmastandort Deutschland verfügt. Ich finde, wir
sollten diese Erfolge lieber ausbauen, statt sie durch
kurzfristig angelegte Maßnahmen zu gefährden. Insoweit: Wir
sind uns einig; das ist doch gar keine Frage. Die
Finanzierungslücke der GKV muss geschlossen werden. Aber
statt der beschriebenen und nicht nachhaltig wirkenden
Maßnahmen in sämtlichen Bereichen – es sind ja nun
wirklich sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens und
im Übrigen auch die einzelnen Krankenkassen selbst –
muss eine handfeste Reform in die Wege geleitet werden.
Es sollte ein angemessener Beitrag für Bezieher von
Arbeitslosengeld II durch den Bund erfolgen. Die
Ampelkoalition hat es ja richtigerweise in ihren
Koalitionsvertrag aufgenommen. Es sollte daran gearbeitet werden,
dass die GKV grundlegend neu geordnet wird. Hier kann
viel erreicht werden, wenn wir mehr auf Digitalisierung
setzen, wenn wir Verwaltungsabläufe verschlanken oder
eben auch, wenn wir weniger versicherungsfremde
Leistungen erbringen. Deswegen fordere ich die
Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf zu
überarbeiten und unser Gesundheitswesen sowie die
pharmazeutische Industrie nicht unverhältnismäßig zu belasten. Der
vorgelegte Entwurf löst nicht die Probleme der
Krankenversicherung, er schafft neue, und das kann nicht unser
Ziel und nicht der richtige Weg sein. – Herzlichen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Kollege Rhein! – Ich darf nun das Wort erteilen: Frau
Senatorin Gote, Berlin.
Ulrike Gote (Berlin): Sehr geehrter Herr Präsident!
Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen
und Kollegen! Wir arbeiten alle an multiplen Krisen.
Vieles von dem, was wir erleben, schwelt schon lange.
Ein Holzscheit, das im Bereich der Gesundheitspolitik
schon seit Langem im Feuer schwelt, ist die Finanzlücke
der GKV. Alles zusammengenommen könnte unser
Gesundheitssystem massiv treffen und damit insbesondere
die Patientinnen und Patienten. Politik erhält in diesen
schwierigen Zeiten ihre Legitimation immer dann, wenn
es gelingt, in kurzer Zeit gemeinsam möglichst tragfähige
Lösungen zu finden. Für das Merkmal „in kurzer Zeit“ ist
es hier schon reichlich knapp. Der Bund hat sich mit dem
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz etwas viel Zeit
gelassen und dadurch versäumt, dringend nötige
Veränderungen rechtzeitig einzuleiten.
Wir, die Bundesländer und insbesondere deren
Gesundheitsminister/innen, haben die Beratungen
konstruktiv begleitet und auf die zeitliche Brisanz hingewiesen.
Nun ist eine Schließung der Finanzlücke der GKV im
Jahr 2023 unabdingbar und wird von uns natürlich
grundsätzlich mitgetragen. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf
enthält aus Sicht Berlins aber leider nur kurzfristige
Lösungsansätze. Die gravierenden strukturellen
Finanzierungsprobleme der GKV werden nicht abschließend
gelöst. Wir haben im Bundesratsverfahren in den
Ausschüssen dem Bund eine ganze Reihe von
Verbesserungsvorschlägen mitgegeben, die dieses Gesetz
optimieren würden. Ich bitte deshalb nochmals um Zustimmung
für diese Vorschläge.
Der Großteil der Einsparungen aus dem Gesetzentwurf
trifft die Beitragszahler und Beitragszahlerinnen direkt.
Aber auch indirekt werden die Beitragszahler/innen
belastet, etwa durch den Abbau der Liquiditätsreserve des
Gesundheitsfonds oder durch den Abbau von Rücklagen
der Krankenkassen. Besonders die geplante weitere
Abschmelzung der Finanzreserven der Kassen wird von uns
sehr kritisch gesehen. Ich möchte ganz klar darauf
hinweisen: Es besteht die Gefahr, dass Krankenkassen
aufgrund der dünnen Finanzdecke, die der
Bundesgesetzgeber den Kassen jetzt noch lässt, in Schieflage geraten.
Aus Sicht der Länder ist es der Bund, der hier die
Verantwortung übernehmen muss.
Auch viele weitere Maßnahmen des Gesetzentwurfs
sind nicht zukunftssichernd. Der für 2023 zusätzliche
ergänzende Bundeszuschuss ist niedriger als in den
Vorjahren, obwohl die Lage ja nicht besser geworden ist. Das
Bundesdarlehen von 1 Milliarde Euro muss eine
Ausnahme bleiben und darf kein Einstieg in eine
Schuldenfinanzierung der Sozialversicherungen werden.
Wir wollen dem Bund konstruktive Vorschläge
mitgeben, um die geschilderten Sorgen zu mildern und zu
einem breiteren und umfassenderen Ansatz zu kommen.
Und ja, wir sind uns einig: Die Kosten der
Sozialversicherungen dürfen nicht zu stark ansteigen. Dass die
Kostensteigerungen im Gesundheitswesen zum Großteil an
die Beitragszahlenden der Krankenversicherung
weitergegeben werden, darf kein Zukunftsmodell sein.
Maßnahmen zur Reduzierung der Kostensteigerungen müssen
auf alle Beteiligten gleichmäßig verteilt werden. Deshalb
begrüßen wir es, dass der Gesetzentwurf zumindest
versucht, die Lasten auf viele Schultern zu verteilen. Aber
dies gelingt nicht durchgehend. Hier haben wir eine
andere Sicht als die eben gehörte. So sollten die
Pharmaunternehmen ja ursprünglich 2 Milliarden Euro beitragen. Nun
ist es nur noch 1 Milliarde Euro.
Auch enthält der Gesetzentwurf nicht alles, was wir
uns erhofft hatten. Einige Leistungen, die derzeit
stationär erbracht werden, würden sich sehr gut für die
Ambulantisierung eignen. Die ambulante Leistungserbringung
bedeutet für alle – für die Versicherten, aber eben auch
für die GKV – große Vorteile. Nun hat das BMG
angekündigt, bis zum 31. Mai 2023 Vorschläge für eine
stabile, verlässliche und solidarische Finanzierung der GKV
vorzulegen. Dies hätten wir uns natürlich schon früher
gewünscht, und es wäre mit Blick auf die internationale
Lage, auf die steigenden Energiepreise und auf die
Finanzmärkte auch dringend nötig gewesen. Zwei zentrale
Punkte, die der Bund bereits im Koalitionsvertrag
zugesagt hat, müssen hierbei die zu niedrigen Beiträge für
ALG-II-Bezieher/innen und die nicht auskömmlich
refinanzierten versicherungsfremden Leistungen sein. Hier
muss der Bund eine viel höhere finanzielle Beteiligung
erbringen und den dynamisierten Bundeszuschuss
einführen.
Wir setzen uns für eine starke, auf die Bedürfnisse der
Patientinnen und Patienten ausgerichtete Versorgung ein.
Ambulant vor stationär, das ist noch immer das richtige
Prinzip. Das führt dazu, dass die Gesundheitsversorgung
verbessert und passgenau auf die Menschen
zugeschnitten werden kann, und es bringt Vorteile für die
Patientinnen und Patienten, aber auch für das Gesundheitssystem
insgesamt.
Wir können nicht länger warten. Die Lage wird sich
für die GKV und für alle Einrichtungen im
Gesundheitssystem in diesem Herbst/Winter noch dramatisch
verschärfen. Deshalb brauchen wir schnellstmöglich das
GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, um auf dessen
Grundlage den krisenbedingten Beeinträchtigungen
entgegensteuern zu können. Aber: Nach der Reform ist vor der
Reform. Wir werden sicherlich zeitnah über die nächsten
Schritte beraten müssen. Ich möchte Sie dringend bitten,
das Gesprächsangebot der Länder diesmal früher und
entschlossener anzunehmen. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Frau Kollegin Gote!
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor. Daraus rufe ich auf:
Ziffer 2! – Minderheit.1
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 6! – Mehrheit.
1 Siehe aber Seite 327
Damit entfällt Ziffer 7.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Hier gibt Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff
(Sachsen-Anhalt) eine Erklärung zu Protokoll1.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 20! – Mehrheit.
Ziffer 21! – Mehrheit.
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 27! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 28.
Ziffer 35! – Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 36.
In Ziffer 37 sollen die Buchstaben g und h getrennt
abgestimmt werden.
Bitte zunächst Ihr Handzeichen für Buchstabe g! –
Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe h! –
Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Ziffer 39, zunächst
ohne den Satz 5! – Mehrheit.
Damit kommen wir zu Satz 5. – Mehrheit.
Ziffer 40 soll nach Buchstaben getrennt abgestimmt
werden. Bitte Ihr Handzeichen für:
Buchstabe a! – Mehrheit.
Buchstabe b! – Mehrheit.
Buchstaben c und d gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstabe e! – Mehrheit.
Buchstabe f! – Mehrheit.
Buchstabe g! – Mehrheit.
Buchstabe h! – Mehrheit.
1 Anlage 2
Buchstabe i! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
(Lucia Puttrich [Hessen]: Frau Präsidentin, ich
bitte um die Wiederholung der Abstimmung zu
Ziffer 2!)
Es hat sich kein Widerspruch erhoben. Wir stimmen
über die Ziffer 2 noch einmal ab. Ich bitte Sie also um Ihr
Handzeichen für Ziffer 2. – Mehrheit.
Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 65 auf:
TOP 65
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der
Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen
vor COVID-19 (Drucksache 433/22)
Es liegen Wortmeldungen vor. Das Wort hat zunächst
Herr Ministerpräsident Ramelow aus Thüringen.
Bodo Ramelow (Thüringen): Werte Kolleginnen
und Kollegen! Der Kollege Boris Rhein hat vorhin seine
Jungfernrede in unserem Rund gehalten. Ich beginne aber
jetzt mit dem Hinweis auf die Abschiedsrede von Volker
Bouffier. Volker Bouffier hat uns in seiner letzten Rede
genau zu diesem Thema, zu dem ich mich zu Wort
gemeldet habe, ins Stammbuch geschrieben, dass wir
aufpassen müssen, dass wir nicht am Ende nicht mehr in der
Lage sind, miteinander Politik zu gestalten, so dass jeder
seine Verantwortung übernehmen kann. Deswegen habe
ich mich heute entschieden, mich zu diesem
Tagesordnungspunkt aus grundsätzlichen Erwägungen zu Wort zu
melden.
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere
vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 ist für
Thüringen nicht zustimmungsfähig. Ich möchte anhand von drei
Punkten darstellen, warum dies so ist.
Erstens – das betrifft meine Anmerkung zu Volker
Bouffier –: das Verfahren als solches. Seit etwa einem
halben Jahr ist bekannt, dass die derzeitigen Regelungen
im IfSG, die im März 2022 als unmittelbare Regelungen
oder als Ermächtigungsgrundlage zur
Pandemiebekämpfung geschaffen wurden, Ende September auslaufen.
Trotzdem ist das Gesetzgebungsverfahren zeitlich so
dimensioniert worden, dass der Bundesrat nur wenige
Tage vor dem 23. September den Gesetzentwurf mit den
zentralen Regelungsinhalten zugeleitet bekommen hat.
Hierdurch ist, glaube ich, nicht nur bei mir der Eindruck
entstanden, dass der Effekt ist: Friss oder stirb! Zum
wiederholten Mal haben wir eine solche Situation. Ich
finde, dass das der Bedeutung dieses
Gesetzgebungsverfahrens und dem Gesetz nicht gerecht wird, vor allen
Dingen, weil unsere Gesundheitsämter es am Ende
examinieren werden; ich werde darauf noch eingehen. Zwar
sind die Länder bereits durch die Bundesregierung
angehört worden, als diese den regierungstragenden
Fraktionen im Deutschen Bundestag eine Formulierungshilfe
ausgearbeitet hat. Die dort gemachten, oft auch
grundsätzlichen Anmerkungen der Länder sind allerdings ohne
Widerhall geblieben.
Zweitens. Den mit dem Entwurf vorgelegten § 28b
IfSG halte ich in weiten Teilen für sehr problematisch.
Exemplarisch herausgreifen möchte ich jedoch die
Regelung aus Absatz 4 und Absatz 7, welche das Ergreifen
von weitergehenden Maßnahmen neben einer
Feststellung durch das entsprechende Landesparlament in
materieller Hinsicht auch an bestimmten Indikatoren
festmacht. Diese Indikatoren sind aus meiner Sicht praktisch
nicht handhabbar. Das hier zur Beschlussfassung
stehende Gesetz fordert, dass eine konkrete Gefahr für die
Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der
sonstigen kritischen Infrastruktur vorliegt. Demnach
besteht eine solche Gefahr dann, wenn aufgrund eines
besonders starken Anstiegs von bestimmten Indikatoren
und deren Stagnation auf einem sehr hohen Niveau oder
bei einem versorgungsrelevanten Rückgang der
stationären Kapazitäten davon auszugehen ist, dass es im
Gesundheitssystem und/oder der sonstigen kritischen
Infrastruktur zu einem schwerwiegenden Sach- oder
Personalmangel oder einer Überlastung der Kapazitäten
kommt. Die Landesregierung könne im
Verordnungswege für die Indikatoren bestimmte Schwellenwerte
festlegen. Die jeweilige Landesregierung! Als ob das Virus
sich an Landesgrenzen oder Mehrheiten im
Landesparlament orientiert.
Die Indikatoren selbst sind zum Beispiel das
Abwassermonitoring – ja, in Thüringen entwickelt; ich bin stolz
darauf, dass es eine Firma gibt, die dieses
Abwassermonitoring mittlerweile allen zur Verfügung stellt –, die
Sieben-Tage-Inzidenz bei Neuinfektionen, das Surveillance-
System des RKI für respiratorische
Atemwegserkrankungen und die Sieben-Tage-Hospitalisierungsrate.
Ebenso sind die verfügbaren stationären
Versorgungskapazitäten zu berücksichtigen. Es zeichnet sich überhaupt nicht
ab, dass der Bund hier Konkretisierungen hinsichtlich der
Indikatoren und unbestimmter Rechtsbegriffe vornimmt.
Also: Was macht das Abwassermonitoring in Baden-
Württemberg oder Bayern? Was macht das
Abwassermonitoring in Thüringen? Sollte nicht ein Gesetz auf
denselben Grundlagen basieren, dass man sagt: „Wenn
diese Schwelle erreicht ist, kann jener Schritt vollzogen
werden“? Es bleibt also unklar, in welchen Verhältnissen
die Indikatoren zueinander stehen sollen und müssen.
Aufgrund der vom Gesetz geforderten
Gesamteinschätzung werden früher benutzte Modelle mit festen
Schwellenwerten aus Inzidenz, Hospitalisierungsrate und
Belegungsquote auf den Intensivstationen wohl nicht
mehr möglich sein, also alles das, was wir zweieinhalb
Jahre gemeinsam praktiziert haben. Auch kann ich mir
nicht vorstellen, wie Schwellenwerte, etwa für das
Abwassermonitoring, zu bilden sind, da es hierfür keine
anerkannten wissenschaftlichen Maßstäbe gibt oder keine
vorgelegt wurden. Auch wird die Bedeutung der Inzidenz
bei den Neuinfektionen aufgrund der sich bei den
aktuellen Varianten abmildernden Krankheitsverläufe immer
geringer. Zudem können Schwellenwerte natürlich nur
dann sinnvoll in Anschlag gebracht werden, wenn die
zugrundeliegenden Daten hinreichend erfasst und
dokumentiert sind. Da ein flächendeckender Anschluss an
DEMIS, für das das RKI verantwortlich ist, aber nicht
innerhalb der nächsten ein oder zwei Wochen realisiert
sein wird – dies sieht auch die Deutsche
Krankenhausgesellschaft so –, darf zumindest die Aussagekraft der
Sieben-Tage-Hospitalisierungsrate aus diesem Grund
bezweifelt werden. Völlig offen ist zudem, wie die
Tatbestandsalternative – ich zitiere – „konkrete Gefahr für die
Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der
sonstigen Kritischen Infrastrukturen“ hinreichend
belastbar gemessen werden kann.
Im Ergebnis haben wir es hier also mit einem
zentralen Bestandteil der zentralen Norm eines
Gesetzgebungsvorhabens zu tun, welches uns durch Herbst und Winter
bringen soll, der aber viel mehr Fragen aufwirft als
beantwortet. Und um es praktisch aus Thüringer Sicht zu
erläutern: Die FDP, die an diesem Bundesgesetz
mitgearbeitet hat, verkündet in Thüringen, dass sie die Regelung,
dass darüber im Landesparlament abgestimmt werden
soll, sehr begrüßen würde – das wäre die neue Freiheit –,
um auf Fragen der Journalisten, wie sie abstimmen
werde, mitzuteilen, dass sie keinesfalls zustimmen werde.
Und das unter der Bedingung einer Minderheitsregierung,
die nicht mit eigener Mehrheit im Landtag die Standards
durchsetzen kann. Warum steht nicht im
Instrumentenkasten des Bundesinfektionsschutzgesetzes drin, dass
dann die Gesundheitsämter auf den Regelungen, die für
alle in Deutschland gleichermaßen gelten, aufsetzen und
handeln können?
Drittens – und das ist für mich schwierig –: das
Aussitzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Ich
erinnere mich noch sehr gut an die
Ministerpräsidentenkonferenz, bei der wir diese Debatte hatten. Ich erinnere mich
sehr genau: Der Bundeskanzler hat gesagt, dass er für die
Bundesregierung keine Zusage treffen kann, dass er sie
aber für sich trifft und garantiert, dass es im Deutschen
Bundestag zu einer Mehrheit für eine allgemeine
Impfpflicht kommen wird. Unter diesem Aspekt sollten wir
uns auf den Weg machen, die einrichtungsbezogene
Impfpflicht umzusetzen. Das haben wir dann getan.
Deswegen möchte ich mein Augenmerk auf die
entsprechende Regelung legen, die im vorliegenden Gesetzentwurf
zwar marginale Änderungen erfährt, aber nicht
grundlegend diskutiert und zur Disposition gestellt wird, wie es
in meinen Augen erforderlich wäre. Ich spreche von
§ 20a IfSG. Die Regelung zur sogenannten
einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird nach dem derzeitigen Stand
zum 1. Januar 2023 – des nächsten Jahres also – außer
Kraft gesetzt. Es zeichnet sich klar ab, dass es keine
Mehrheit im Deutschen Bundestag für eine Verlängerung
geben wird. Ich möchte betonen, dass diese Regelung im
Dezember 2021 auf die Art, wie ich es beschrieben habe,
auf den Weg gebracht worden ist. Dass sie jetzt aber von
den Gesundheitsämtern in den Einrichtungen vollzogen
werden muss, führt zu viel Missvergnügen, und dieselben
Träger, die uns die ganze Zeit noch unterstützt haben, die
Arbeitgeber, die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen,
rufen uns jetzt auf und sagen: Hört auf damit und
unterlasst es! – Und dann sagt mir die CDU in Thüringen, ich
solle doch nicht immer nur mit dem Finger auf den Bund
weisen, sondern ich solle die Gesundheitsämter
anweisen, das nicht zu vollziehen. Das heißt, ich soll
Rechtsbruch begehen. Das heißt, ich soll den
Gesundheitsämtern sagen: Macht es nicht! – So können wir miteinander
nicht umgehen, meine Damen und Herren. Ich wollte das
heute hier vom Pult einfach in aller Deutlichkeit sagen:
So sollten wir nicht Gesetzgebungsverfahren machen.
Die Pandemie ist nach wie vor besorgniserregend. Die
Herausforderungen sind nach wie vor starke
Herausforderungen. Aber dass wir es so machen, dass wir
zusätzlich zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht jetzt sogar
noch die Empfehlung hineinbekommen, dass die
Immunisierung nach drei Monaten enden würde, heißt, dass die
Menschen, die dieser Pflicht unterliegen, auf einmal vor
der Frage stehen, ob sie sich alle drei Monate impfen
lassen müssen und ob unsere Gesundheitsämter das dann
anschauen. Und da, lieber Karl Lauterbach, meine Bitte:
Die einrichtungsbezogene Impfanordnung muss jetzt
aufgehoben werden, weil sie immer mehr Unfrieden in
die Einrichtungen trägt und nicht zu mehr Stabilität und
schon gar nicht zu mehr Solidarität führt.
Ich kann diesem Gesetz meine Zustimmung nicht
geben.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank! – Das Wort hat nun Frau Ministerin Prien aus
Schleswig-Holstein.
Karin Prien (Schleswig-Holstein): Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schülerinnen und
Schüler, unsere Kleinsten, Kinder haben in den
vergangenen zweieinhalb Jahren eine hohe Last getragen. Mit
der Pandemie wurden Kitas und Schulen geschlossen,
und das normale Leben endete für viele Kinder und
Jugendliche. Wir alle wissen inzwischen noch mehr als vor
der Pandemie, dass Schule ein entscheidender Lebens-
und Lernort ist. Dabei geht es nicht nur um
Präsenzunterricht, sondern auch um das soziale Miteinander, um die
Klassenfahrt, um die Abschlussfeier und all das, was
Schule zu einem lebendigen Ort macht.
Meine Damen und Herren, auch die Schulen waren
übrigens mit den organisatorischen Maßnahmen rund um
die Pandemiebekämpfung extrem gefordert. Kinder und
Jugendliche haben in ihrer Freizeit verzichten müssen auf
Sport, auf Musik, auf ihre Hobbys. Sie hatten wenig
Kontakt zu ihren Freundinnen und Freunden. Bei vielen
Kindern und Jugendlichen hat das zu dem Gefühl geführt,
die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren, nichts
mehr steuern, nichts mehr planen zu können. Jeder
Schritt im Leben stand für Kinder und Jugendliche unter
Vorbehalt. Das hat zum Teil massive Folgen für die
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. In
der Rückschau müssen wir sagen, dass wir die junge
Generation lange, vielleicht zu lange, in die Pflicht
genommen haben, um Infektionen bei Erwachsenen zu
verhindern.
In den vergangenen Tagen sind wir Gefahr gelaufen,
genau diesen Fehler zu wiederholen. Das
Infektionsschutzgesetz verspricht zwar, die Schulen offen zu halten,
aber, meine Damen und Herren, es geht doch nicht
darum, die Schulgebäude offen zu halten. Es geht darum,
dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler die
Möglichkeit haben, in die Schule zu gehen. Erstmalig wäre
ein Betretungsverbot für Kitas und Schulen in das
Infektionsschutzgesetz aufgenommen worden durch die
Aufnahme von SARS-CoV-2 in den Katalog der Krankheiten
des § 34 Infektionsschutzgesetz. Kitas und Schulen
hätten danach nicht betreten werden dürfen, wenn auch nur
der Verdacht einer Erkrankung bestanden hätte, wobei
unklar blieb, was ein Verdacht eigentlich ist. Schnupfen,
Husten, Heiserkeit? Jeder, der ein Kind hat, weiß, dass
diese Symptome im Winter und im Herbst eher
Normalität als Ausnahme sind. Eltern müssten also eigentlich
regelmäßig ein Testzentrum oder einen Arzt aufsuchen.
Nach massiven Protesten aus den Ländern und übrigens
auch aller großen pädiatrischen Fachgesellschaften hat
das Gesundheitsministerium, hat die Bundesregierung
eingelenkt und erklärt, dass im Verdachtsfall auch ein
Selbsttest ausreichen soll. Aber: Wie viele Selbsttests
sollen denn Eltern zu Hause vorhalten? Wer soll diese
Selbsttests eigentlich bezahlen? Viele offene Fragen,
wenige Antworten.
Lassen Sie mich eines sehr deutlich sagen: Erkrankte
Kinder gehören nicht in die Schule, sondern nach Hause,
um gesund zu werden. Durch die Pandemie ist Gott sei
Dank das Bewusstsein dafür deutlich gestiegen, dass man
ein Kind mit Fieber, mit schwerem Husten und ähnlichen
Symptomen nicht in die Schule schickt. Im Zweifelsfall
sollten Eltern vorsichtshalber immer einen Arzt
konsultieren, wenn ein Kind krank ist.
Aber noch schwieriger als die Regelung zum
Verdachtsfall war nach dem Entwurf des § 34 des neuen
IfSG, dass Kinder nicht in die Schule zurückdurften,
ohne in einem Testzentrum oder bei einem Arzt oder –
das war dann die neue Idee – in der Schule, die nunmehr
wieder zu einem Testzentrum gemacht werden sollte,
getestet worden zu sein. Damit hätten wir Kinder und
Jugendliche mit einer einfachen Corona-Infektion
mitunter wochenlang, selbst wenn sie symptomlos gewesen
wären, vom Unterricht ausgeschlossen, während alle
anderen Menschen – Erwachsene – nach RKI-
Empfehlung nach fünf Tagen wieder normal am Leben
hätten teilhaben können. Wieder hätten wir riskiert, dass
Kinder aus sozial schwachen Familien im Zweifel
häufiger zu Hause bleiben, denn Testzentren sind nicht mehr
überall zu finden und kosten Geld, und die
Kinderarztpraxen werden durch die doppelte Belastung ohnehin am
Limit arbeiten.
Meine Damen und Herren, ich bin sehr dankbar – und
das sage ich auch als KMK-Präsidentin –, dass sich die
Bundesregierung aufgrund der erheblichen Proteste nicht
nur der Länder, sondern auch der großen medizinischen
Fachgesellschaften bereit erklärt hat, hier eine
Protokollerklärung abzugeben, diesen Irrtum zu korrigieren und
die Corona-Infektionen wieder aus dem Katalog der
Infektionskrankheiten des § 34 zu streichen. Ich sage aber
auch: Es ist wichtig, dass die Korrektur jetzt schnell
kommt und keine Regelungslücke entsteht. Im Übrigen
bietet die Reform des Infektionsschutzgesetzes bei allen
Bedenken ein Instrumentarium, um auch im Falle einer
Verschärfung situationsabhängig auf das
Pandemiegeschehen reagieren zu können. Deshalb werden wir trotz
Bedenken dem Gesetz zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Prien! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Bundesminister für Gesundheit Professor Dr. Lauterbach.
Prof. Dr. Karl Lauterbach, Bundesminister für
Gesundheit: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen
und Herren! Ich will mich zunächst einmal für die
Gelegenheit bedanken, dass wir dieses wichtige Gesetz heute
debattieren können, und kurz ausführen, wo wir derzeit
stehen: Wir sind inmitten einer sogenannten BA.5-Welle
der Pandemie und können zum jetzigen Zeitpunkt nicht
klar vorhersehen, wie es weitergeht. Es gibt die
Möglichkeit, dass eine andere Variante kommt, die verwandt ist
mit BA.5, BA.2.75. Es können auch andere Varianten
kommen. Es hat sich eben gezeigt, dass die Varianten,
die kommen können, unüberschaubar sind.
Wenn man über den Daumen peilt: „Wie viel Prozent
der möglichen Varianten hat SARS-CoV jetzt im Prinzip
ausgespielt, wie viel kann da noch kommen?“, dann liegt
das, was ausgespielt ist, im einstelligen Bereich. Das
heißt, wir sind wirklich zu jedem Zeitpunkt in der Lage,
zu sagen, wir beobachten es genau, aber wir wissen nicht,
was kommt. Daher muss das Gesetz, das wir jetzt
machen, für die nächsten Monate all das vorsehen, was wir
möglicherweise brauchen werden.
Es hat sich auch gezeigt, dass es falsch ist,
anzunehmen, dass neue Varianten immer harmloser sind. BA.5
beispielsweise verläuft schwerer als BA.2 und BA.1. Wir
bekommen es im Alltag nicht so mit, aber es ist so, dass
diejenigen mit der BA.5-Variante, die intubiert und
beatmet werden müssen, zu 50 Prozent sterben. Ich höre oft
„milde Variante“ und dergleichen. Das sieht nicht so mild
aus, wenn Sie die Intensivstationen betreten. Das muss
man daher ernst nehmen.
Es sterben derzeit um die 100 Menschen pro Tag; das
schwankt etwas. Ich möchte einfach, dass wir uns daran
nicht gewöhnen. Das sage ich hier an dieser Stelle. Das
ist meine Aufgabe, es ist aber auch meine Überzeugung.
Ich möchte nicht, dass wir uns daran gewöhnen, dass
jeden Tag 100, 150 oder in Zukunft gar 200 Menschen an
SARS-CoV sterben – und zum Teil schwer sterben. Das
ist nicht der Tod, den man sich selbst oder seinen
geliebten Menschen wünscht. Das ist der Grund, weshalb ich
dieses Gesetz ernst nehme. Ich kann mit jeder Kritik
leben, aber es muss zum Schluss so sein, dass wir
vorbereitet sind. Wir müssen die Lage im Griff haben. Wir
gehen daher mit dem Gesetz in vier Bereiche hinein.
Zum einen: neue Impfstoffe. Diese angepassten
Impfstoffe, das möchte ich hier sagen, sind sehr gute
Impfstoffe. Wir hatten bisher keine omikronadaptierten
Impfstoffe. Die omikronadaptierten Impfstoffe, die wir jetzt
haben, BA.1 und BA.5, haben eine deutlich bessere
Wirkung gegen die Omikron-Varianten. Der Antikörpertiter
ist sehr viel höher: 5- bis 20-mal so hoch. Das sind also
deutlich bessere Impfstoffe.
Bitte betonen Sie die Gemeinsamkeiten dieser
Impfstoffe, nicht das Trennende! Ich werde oft gefragt:
Welcher ist der bessere Impfstoff? Der Abstand vom BA.1-
zum Wuhan-Impfstoff beträgt ungefähr 40 Mutationen.
Von BA.5 zu BA.3 sind es noch drei Mutationen. Das
heißt, die Gemeinsamkeit dieser Impfstoffe ist das
Entscheidende. Beide Impfstoffe schützen deutlich besser
vor Ansteckung und schwerer Erkrankung bei BA.5 und
bei BA.2.75, sie schützen aber auch gegen die alten uns
bekannten Varianten, sodass wir mit diesen Impfstoffen
gut vorbereitet sind.
Die Impfkommission ist erweitert worden. Wir haben
jetzt eine PAIKO, Pandemieimpfkommission. Diese hat
in den letzten beiden Tagen zwei Mal getagt. Wir werden
in der nächsten Woche entsprechend gute Empfehlungen
für diese Impfstoffe bekommen. Der BA.5-Impfstoff
wird ab Mitte der nächsten Woche ausgeliefert werden,
der BA.1-Impfstoff wird schon ausgeliefert. Das ist am
Anfang nicht das Volumen, das wir benötigen. Wir haben
aber so viel Impfstoff, dass wir in den nächsten Wochen
jeden impfen können, der geimpft werden möchte. Somit
sind wir diesbezüglich sehr gut vorbereitet. Das ist der
erste Punkt, den ich erwähnen möchte.
Der zweite Punkt ist: Wir nutzen zu wenig die
Medikamente, die wir einsetzen könnten. Hier ist besonders
Paxlovid von Bedeutung. In Israel wurde gezeigt, dass
diejenigen, die mit Corona infiziert sind, sehr leicht zu
unterscheiden sind in Risikopatienten und Nicht-
Risikopatienten. Sieben Prozent der Menschen machen
ungefähr 70 Prozent der schweren Verläufe bei Covid
aus, auch bei der Omikron-Variante. In Israel gelingt es,
diese 7 Prozent sofort aktiv aufzusuchen und ihnen mit
Paxlovid eine Medikation zu geben, die den Verlauf der
Erkrankung positiv beeinflusst. Um 75 Prozent sinkt das
Risiko, ins Krankenhaus eingewiesen zu werden. Um fast
80 Prozent sinkt die Sterblichkeit. Das heißt, wir haben
hier ein Medikament, das mit geringen Nebenwirkungen
für fünf Tage eingenommen das Risiko, ins Krankenhaus
zu müssen, um 75 Prozent senkt. Wie viele Medikamente
kennen wir, die eine solche Leistung haben? Trotzdem
setzen wir diese Medikamente viel zu wenig ein, auch im
internationalen Vergleich. Daran arbeiten wir.
Wir haben mit den Hausärzten zusammen eine
Empfehlung gemacht, dass diese Medikamente auch bei
Kontraindikationen eingesetzt werden können, sodass die
Nebenwirkungen abgefedert werden. Wir arbeiten dort
also sehr pragmatisch. Das Dispensierrecht wird an die
Hausärzte gegeben. Wir können das Medikament in den
Pflegeeinrichtungen lagern. Es kann per Botendienst zu
den Versicherten gebracht werden. Wir werden also in
den nächsten Wochen viel dafür tun, die Sterblichkeit der
Menschen zu senken, indem wir diese Medikamente
einsetzen.
Ich komme zur dritten Säule: Das ist der
Pandemieradar. Nichts ist perfekt, das ist klar. Aber klar ist auch,
dass das viel besser ist als alles, was wir hatten. Wir
haben die Krankenhäuser schon zu einem großen Teil an
das DEMIS-System angeschlossen, und wir werden es in
den nächsten Wochen schaffen, dass fast jedes
Krankenhaus, das Covid-Patienten versorgt, über das DEMIS-
System tagesaktuell die belegten und die belegbaren –
also nicht die aufgestellten, sondern die belegbaren –
Betten meldet. Wir werden unterscheiden können: Wer
kommt für Covid in die Klinik? Wer kommt mit Covid in
die Klinik, aber die Krankheit verläuft schwerer, weil der
Patient Covid hat? Und wer kommt mit Covid in die
Klinik, aber der Verlauf der Krankheit ist davon nicht
beeinflusst? Das werden wir unterscheiden können.
Das Abwassermonitoring ist natürlich eine subjektive
Angelegenheit, aber es hat sich überall, wo es eingesetzt
wird, nutzbar gemacht, um sehen zu können: Gehen die
Fallzahlen hoch, oder stagnieren die Fallzahlen? Dafür ist
es sehr wertvoll. Dafür verwenden wir es. Und wo es
benutzt wird, tut es diese Dienste auch, zum Beispiel in
meiner Heimatstadt Köln. Das heißt, es funktioniert. Wir
werden es einsetzen.
Wir werden die Situation auf den Intensivstationen mit
der DIVI ganz genau, tagesaktuell kennen. Wir werden
die Dunkelziffer besser berechnen können, indem wir in
den Kliniken und Praxen die Lungenerkrankungen
monitoren, also bessere Daten haben. Somit haben wir mit
dem Pandemieradar einen viel besseren Überblick über
das pandemische Geschehen. Das ist auch die Antwort
auf die Frage, die Bodo Ramelow eben zu Recht
angesprochen hat: Wie steuern wir eigentlich den Einsatz des
Infektionsschutzgesetzes?
Die vierte Säule ist das Infektionsschutzgesetz. Mit
diesen sehr präzisen Daten bekommen wir eine
Gesamtschau darüber, wo wir derzeit stehen. Eine Gesamtschau.
Davon, jetzt einzelne Parameter quantitativ vorzugeben,
haben alle Wissenschaftler abgeraten. Und selbst, wenn
sie es nicht gemacht hätten, hätte ich das trotzdem nicht
vorgeschlagen – weil es keinen Sinn macht.
Ich bringe einmal ein Beispiel. Wenn ich mit der
Inzidenz gehe: Die Inzidenz macht doch nur Sinn, wenn ich
genau weiß: Welche Variante ist das? Ich kann ja nicht
von einer Inzidenz sprechen – „die Inzidenz ist gut, die
Inzidenz ist schlecht“ und so weiter –, wenn ich nicht
weiß, welche Variante das gerade ist. Oder wenn ich
beispielsweise die Belegung auf den Intensivstationen
betrachte, muss ich doch wissen: Sind das jetzt Leute, die
für Covid, mit Covid oder für ganz andere Krankheiten
dort liegen?
Somit: Diese Gesamtschau – das haben uns Juristen
vorgetragen, aber auch Wissenschaftler –, ist das, was ich
in der Gefahrenabwehr nutzen kann und nutzen muss.
Und da sind wir gemeinsam gefragt. Natürlich kann man
alles ins Absurde führen, indem man sich ganz seltene
Konstellationen denkt, aber meistens geht das doch in die
gleiche Richtung: Fallzahlen steigen, die
Intensivstationen füllen sich, das Abwassersystem zeigt alarmierende
Werte. Somit geht auch die Gesamtschau meistens in eine
Richtung. Damit können wir doch arbeiten. Und ich sage:
Damit müssen wir auch arbeiten. Das ist auch das, was
wir in der Vergangenheit getan haben. Auch in der
Vergangenheit hat die Gesamtschau immer eine große Rolle
gespielt.
Ihnen allen ist das Infektionsschutzgesetz bekannt.
Wir haben eine Lage vor uns, die wir schwer abschätzen
können. Der Expertenrat unterteilt das in drei
unterschiedliche Szenarien. Ich selbst glaube, dass das mittlere
Szenario das wahrscheinlichste ist, also sehr ansteckende
Varianten, die aber nicht ganz so schwer verlaufen. Wenn
dem so wäre, dann könnten wir mit diesem
Infektionsschutzgesetz über die Bundesregeln, über die
Landesregierungsregeln und die Landesparlamentsregeln auf das
reagieren, was nötig ist.
Wir haben sehr stark die Systeme in den Vordergrund
gestellt, die wirklich funktionieren, insbesondere die
Masken. Da haben wir noch einmal aufgerüstet in den
Krankenhäusern, in den Arztpraxen, in
Pflegeeinrichtungen, indem wir dort das Schutzniveau erhöht haben. Das
klingt erst einmal nicht plausibel, das klingt abwegig,
dass wir eine im Verlauf harmlosere Variante als die
Delta-Variante haben und trotzdem die Maskenpflicht
verschärft wird. Plötzlich ist von FFP2-Masken die Rede.
Wie kann das denn sein? Harmlosere Variante – bessere
Masken? Na ja, es ist eben so: Diese Variante ist zwar
etwas harmloser im Verlauf, aber sie ist deutlich
ansteckender. Somit wirken dort die normalen Mund-Nasen-
Schutzmasken nicht ausreichend. Hier ist das System:
Wenn wir schon Maske tragen, dann muss die Maske
auch wirken. Und das ist bei einer dermaßen
hochansteckenden Variante bei den FFP2-Masken der Fall. Daher
haben wir uns entschieden, das vorzugeben.
Frau Prien, ich möchte ganz kurz auf das eingehen,
was Sie gesagt haben, also auf § 34, die Kinder und so
weiter: Ich mache das gerne. Ich sage es ganz einfach, ich
nehme das gerne heraus. Ich möchte hier aber eines
klarstellen, damit wir uns nicht missverstehen. Das muss
ganz klar verstanden werden: Das Ziel, das wir verfolgen,
ist das gleiche. Auch wir haben uns überlegt: Was
können wir tun, um den Schulausfall zu verhindern? Auch
uns ging es darum. Auch meine Tochter hat fast ein Jahr
lang die Schule nicht betreten können. Wir sind alle
betroffen. Wir kennen das System. Es geht uns um das
Gleiche, das sollten wir uns nicht gegenseitig absprechen.
Wir sollten uns nicht den guten Willen absprechen, sonst
arbeiten wir denjenigen zu, mit denen wir, glaube ich,
alle, die wir hier zusammen sind, nichts gemeinsam
haben wollen.
Wir haben überlegt: Wie können wir verhindern, dass
viele Ausbrüche in den Schulen stattfinden? Das war
unser Vorschlag. Wenn Sie einen eigenen Vorschlag
entwickeln wollen – das ist ja das, was die Länder jetzt
machen wollen –, sind wir damit voll einverstanden.
Alles gut! Ich finde, das ist auch der Wert einer solchen
Beratung. Aber klar muss sein: Das ist bona fide
geschehen. Wir haben wirklich versucht, zuzuarbeiten und es
Ihnen leichter zu machen. Die eine oder andere
Landesregierung wird sich leichttun, daraus gute Regeln zu
entwickeln. Das wird möglicherweise nicht für jede
Landesregierung gleichermaßen leicht sein. Daher ist das
etwas, was wir aufgreifen: Wir entfernen das. Aber es
war nur zum Schutze der Kinder und zur Vermeidung
von Schulausfall gedacht – nicht mehr und nicht weniger.
Das möchte ich ausdrücklich betonen.
Lassen Sie mich abschließen! Wir sind bisher als Land
besser durch die Pandemie gekommen als viele andere
Länder, und das ist nichts, worüber wir nur froh sein
können. Das ist auch etwas, das uns wehtun muss. Mich
bestürzt es immer, wenn ich Länder sehe, mit denen ich
viel gemeinsam habe, wo ich oft bin und wo ich sehe,
dass im politischen Streit vieles nicht möglich gewesen
ist, was die Bevölkerung geschützt hätte. Wir sind gut
durchgekommen. Dazu hat auch unser System des
Föderalismus einen wesentlichen Beitrag geleistet. Es wird ja
immer so getan von wegen „Flickenteppich“, „alles
anders“ und so. Das ist kein Argument. Wenn in den
Bundesländern unterschiedliche pandemische Situationen
vorherrschen, müssen wir auch unterschiedlich reagieren.
Da dürfen wir uns nicht vorführen lassen.
Wir haben bisher aus meiner Sicht gut
zusammengehalten. Wir haben nicht immer in jedem Punkt die gleiche
Meinung vertreten, aber im Großen und Ganzen hat es
funktioniert, und ich glaube, dass wir das weiter
praktizieren sollten und können. Wir sind gut vorbereitet. Ich
bitte um Zustimmung für unser Gesetz. Ich bitte auch um
eine gute Zusammenarbeit. Wir – Kultusminister und
Gesundheitsminister – werden uns in Kürze auf meine
Einladung hin zusammenfinden. Wir werden breit
diskutieren und werden das dann noch besser vorbereiten für
den Herbst. Aber die Gemeinsamkeit dürfen wir uns im
politischen Alltagstreit und -geschäft nicht nehmen
lassen. Dann werden wir auch weiter gut durchkommen.
Allerletzter Satz: Ich werde immer zitiert als jemand,
der zentral pessimistisch ist: Die Pandemie geht nie
vorbei und so weiter und so fort. – Ich bin, was diese
Pandemie angeht, zum Schluss ein Optimist dahin gehend,
dass ich glaube, dass wir das über den Weg der
Wissenschaft beenden werden. Ich bin fest davon überzeugt,
dass wir, vielleicht schon im nächsten Sommer, zu
Impfstoffen kommen werden, die die Schleimhautimmunität
aufbauen, nasale Impfstoffe, inhalative Impfstoffe. Daran
wird intensiv gearbeitet. Impfstoffe, die gegen viele
Varianten gleichzeitig wirken. Wenn wir diese Impfstoffe, die
dann das Ansteckungsrisiko deutlich reduzieren, haben,
werden wir es zum Schluss in den Griff bekommen,
werden wir es beenden. Bis dahin haben wir noch einen
weiten Weg zu gehen, aber den werden wir gemeinsam
schaffen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Professor Lauterbach!
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn
Senator Geisel (Berlin), Herrn Staatsrat Dr. Joachim
(Bremen), Frau Staatsministerin Binz (Rheinland-Pfalz)
und von Herrn Bundesminister Professor Dr.
Lauterbach (Bundesministerium für Gesundheit).
Ich gehe über zur Abstimmung. Zur Abstimmung
liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Die
beteiligten Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustimmen.
Wer ist dafür? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.
Wir haben noch über die empfohlene Entschließung
abzustimmen. Wer ist für die Entschließung, Ziffer 2 der
Ausschussempfehlungen? – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen.
Ich rufe Tagesordnungspunkte 1 a) und b) auf:
TOP 1a)
a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023
(Haushaltsgesetz 2023) (Drucksache 330/22)
TOP 1b)
b) Finanzplan des Bundes 2022 bis 2026
(Drucksache 331/22)
1 Anlagen 3 bis 6
Bei den Wortmeldungen ist mir angezeigt: Herr
Minister Hilbers aus Niedersachsen. – Sie haben das Wort.
Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 1. Juli hat
die Bundesregierung den Entwurf des Bundeshaushalts
und den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026
beschlossen. Im Finanzausschuss des Bundesrates haben wir uns
am 1. September mit dem Bundeshaushalt und der
Finanzplanung befasst und eine einstimmige Erklärung
dazu abgegeben. Unter Berücksichtigung der
wesentlichen Länderaspekte haben wir dazu Stellung genommen.
Aufgezeigt wurde noch einmal sehr deutlich, dass in
den Kommunen, in den Ländern die Herausforderungen
angegangen werden, die darin bestehen, die
Transformation hin zur Klimaneutralität mit aller Kraft
voranzubringen. Gleichzeitig erinnern wir nochmals an die Zusagen
des Bundes hinsichtlich der Entschädigungen nach dem
Infektionsschutzgesetz, aber auch an die ausstehende
Anschlussregelung für die Beteiligung des Bundes an den
flüchtlingsbezogenen Kosten sowie den Aufwendungen
für die Integration ab dem 1. Januar 2022. Ebenfalls
haben wir das Thema ÖPNV noch einmal adressiert, weil
das wichtig ist für die Verkehrswende und das Erreichen
der Klimaziele, aber in Bezug auf die gestiegenen Kosten
auch für die Daseinsvorsorge.
Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass
Niedersachsen diese Fassung der Stellungnahme unterstützt.
Erlauben Sie mir gleichwohl, ein paar Aspekte zum
Bundeshaushalt und der Finanzplanung anzusprechen! Es ist
erwähnenswert, dass dies der erste Kernhaushalt der
Bundesregierung ist, der erste Haushalt der neuen
Bundesregierung, der vorgelegt wird. Gleichzeitig ist es ein
Haushalt, der unter dem Stichwort „Zeitenwende“ steht.
In diesem Zusammenhang betont der
Bundesfinanzminister seit Vorstellung des Entwurfs im Juli unermüdlich,
dass er nach drei Ausnahmejahren die Schuldenbremse
ohne Ausnahmeregelung einhalten werde.
Bekanntermaßen bin ich ein bekennender Befürworter dieser
Schuldenbremse-Regelung und freue mich über diese
Entwicklung und über diese Aussagen. Feste Schuldenregelungen
sind nach meiner Überzeugung auf Bundes-, Landes- und
EU-Ebene die Garanten für nachhaltige und stabile
Staatsfinanzen. Sie tragen zur Widerstandsfähigkeit bei
und ermöglichen es in außergewöhnlichen Situationen,
wie wir es im Zuge der Corona-Pandemie erfahren haben,
gerade dann, wenn es darauf ankommt, entschieden und
zielgerichtet zu handeln. Im Übrigen tragen solide
Staatsfinanzen dazu bei, die Inflation einzudämmen.
Mit diesem Verständnis befinde ich mich in guter
Gesellschaft mit dem Bundesrechnungshof, der jüngst
erneut betont hat, dass die Einhaltung der Schuldenbremse
für die langfristige Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte
essenziell ist. Und auch in diesem Hohen Hause hat man
sich wiederholt deutlich zur Bedeutung der
verfassungsrechtlich verankerten Schuldenregelung für stabile und
nachhaltige Finanzen und auch zur Fiskalpolitik der EU
bekannt und das hervorgehoben. Es ist insofern nicht
verwunderlich, dass schon allein deshalb der
Bundeshaushalt meine besondere Aufmerksamkeit erfährt.
Mit Blick auf den Regierungsentwurf zeigt sich, dass
die Bundesregierung für das Jahr 2023 eine
Neuverschuldung von 17,2 Milliarden Euro vorsieht. Dies entspricht
den Regelungen der Schuldenbremse, bewegt sich also
im Rahmen dessen, was der Bund an Neuverschuldung
vorlegen darf. Gleichwohl springt mir allerdings eines
deutlich ins Auge: dass diese Regelung nur erreicht
werden kann unter Auflösung beachtlicher Rücklagen in
Höhe von 40 Milliarden Euro; und 7 Milliarden Euro
verbleiben noch auf der hohen Kante. Es ist schwer zu
leugnen, dass der Bundeshaushalt trotz aller Bemühungen
die Nettokreditaufnahmegrenze nicht hätte einhalten
können ohne Auflösung dieser Rücklagen und ähnliche
Dinge. Es ist also klar, dass gerade vor dem Hintergrund
wiederholter Herausstellung der Einhaltung der
Schuldenbremse dieses Momentum nicht unausgesprochen
bleiben darf, dass das also nicht von nachhaltiger
Prägung ist, sondern ein eindeutiger Einmaleffekt dazu
beiträgt, diese Regelung überhaupt einhalten zu können.
Des Weiteren verbleiben, wie ich gerade sagte,
7 Milliarden Euro in der Rücklage. Es ist schon
bemerkenswert, dass diese Rücklage nur so weit aufgelöst wird,
wie sie für die Einhaltung der Schuldenbremse-Regelung
von Bedeutung ist. Darüber hinaus werden weiterhin
7 Milliarden Euro geparkt. Dabei ist Kreditaufnahme
nach meinem Verständnis immer das Letzte, was man
machen sollte, also quasi die Ultima Ratio. Und wenn nur
das die Ultima Ratio sein kann, wäre es sinnvoll, diese
Kreditaufnahme so weit zu reduzieren, wie man noch
Geld aus der Rücklage auflösen kann. Das machen sie
aber nicht. Des Weiteren sind einige Punkte zu erkennen,
wo in Nebenhaushalten Kreditaufnahmen untergebracht
werden, um Ziele, die man politisch verfolgt, erreichen
zu können.
Meine Damen und Herren, wir alle spüren längst die
Veränderungen im Zinsumfeld. Die außergewöhnlichen
Zeiten, in denen wir für unser Geld, das wir als Staat am
Markt aufgenommen haben, noch Geld gezahlt bekamen,
sind Vergangenheit. Wir befinden uns aktuell in einem
Umfeld steigender Zinsen. Wir stellen unmittelbar in den
öffentlichen Haushalten eine weitere große Belastung
dadurch fest, und das stellt uns allenthalben in allen
Bereichen vor Herausforderungen. Auch der
Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2023 weist einen deutlichen
Anstieg der Zinskosten aus, und das wird die
Handlungsmöglichkeiten, die Handlungspotenziale in den
kommenden Jahren deutlich begrenzen.
Das Phänomen eines Konsolidierungspotenzials, das
wir über ein Jahrzehnt aus den sinkenden Zinsen
entnommen haben – denn wir hatten ständig, manchmal
sogar trotz steigender Verschuldung, sinkende
Zinskosten – werden wir nicht mehr beobachten können. Dieses
Konsolidierungspotenzial kommt uns abhanden. Des
Weiteren kommt uns die sogenannte Friedensdividende
abhanden. Wir werden also mehr für Staatsverteidigung,
für Verteidigungsaufgaben ausgeben müssen, wir werden
mehr für Katastrophenschutz ausgeben müssen. Das alles
fordert uns besonders heraus und sorgt dafür, dass wir
unsere Prioritäten neu diskutieren müssen.
Es wäre einfach, die inflationsbedingten
Zinserhöhungen alleine für die Zinsausgaben verantwortlich zu
machen. Reflektieren muss man aber auch die in den
vergangenen Jahren zur Bekämpfung der Pandemie und
anderen Zwecken aufgenommene Neuverschuldung. Der
Anstieg des Schuldenberges beeinflusst diese Rechnung
und muss auch finanziert werden. Das gehört zur
Wahrheit dazu.
Ich möchte an dieser Stelle ganz klar zum Ausdruck
bringen: Der Inflation – das Zinsgefüge spielt ja da hinein
und bezieht sich darauf – muss aktuell und intensiv
begegnet werden. Mit Inflation in unserem Land dürfen wir
uns nicht abfinden. Die aktuelle Zinsentwicklung, möge
sie noch so schädlich für den Staat sein, möge sie noch so
herausfordernd sein, ist geldpolitisch notwendig. Vor
diesem Hintergrund kann ich den historischen Zinsschritt
der EZB um 0,75 Prozentpunkte am vergangenen
Donnerstag nur als eine kluge Entscheidung, als Klarheit und
längst überfällige Reaktion angesichts der hohen Inflation
begrüßen. Endlich kommt die EZB ihrer Verantwortung
als Hüterin der Währung nach. Solange aber die Inflation
nicht signifikant sinkt, werden weitere Schritte der EZB
erforderlich sein. Insofern müssen wir uns als Staat auch
darauf einstellen. Gefordert sind also kluge Maßnahmen
solider und nachhaltiger Haushaltswirtschaft.
Zur Inflationsbekämpfung gehört, wie ich gerade
schon sagte, eine solide Staatsfinanzierung. Hohe
Staatsschulden, hohe Staatsausgaben, eine hohe Staatsquote
befeuern am Ende die Inflation, lassen sie ansteigen und
bekämpfen sie nicht. Deswegen ist es wichtig, auch bei
den Staatsschulden, einer in der Vergangenheit etwas
expansiven Geldpolitik der EZB nicht eine expansive
Fiskalpolitik entgegenzustellen. Trotz aller Probleme, die
wir haben, führt das dazu, dass wir das in diesem Kontext
betrachten müssen. Und natürlich müssen wir
Entlastungen diskutieren. Diese müssen aber in der Folge sehr
zielgerichtet sein, zielgenau ankommen und dürfen kaum
in die Bereiche hineingehen, wo wir dadurch noch
Nachfrage anheizen, die ohnehin in der volkswirtschaftlichen
Auslastung sehr hoch liegen oder aber von besonderen
Lieferkettenproblemen geprägt sind. Dann werden wir
am Ende nicht mehr Produkte bekommen, sondern nur
längere Rechnungen und damit eine höhere Inflation.
Kernproblem des aktuellen Inflationsgeschehens ist
eben auch die Marktsituation. Sie ist von einem
Angebotsdefizit geprägt. Das ist volkswirtschaftlich recht
einfach: Wenn das Angebot der Nachfrage nicht folgen
kann, wenn also die Nachfrage das zur Verfügung
stehende Angebot übersteigt, dann steigen die Preise. Das
ist zunächst einmal die Theorie. Aber es zeigt sich eben
in der Praxis entsprechend, dass wir diese Situation
haben. Wir brauchen eine starke, robuste Wirtschaft. Wir
brauchen jetzt aber auch eine angebotsorientierte
Wirtschaftspolitik. Nachfrageorientierte Wirtschaftspolitik ist
jetzt völlig fehl am Platze. Wir brauchen
angebotsorientierte Signale, damit zusätzliche Anbieter auf den Markt
kommen, damit durch zusätzliches Angebot Preise sinken
und wir dadurch eine nachhaltige Stärkung unserer
Wettbewerbsfähigkeit erfahren.
Das bedeutet, dass wir den Mittelstand stark
unterstützen, dass wir unterstützende Maßnahmen in die
Haushalte aufnehmen, dass wir den Unternehmen helfen, die –
das ist schon angeklungen – durch hohe Energiepreise,
durch besondere Herausforderungen an den Rand ihrer
Existenz gebracht werden, dass wir gerade die
mittelständischen Unternehmen in unserem Land unterstützen.
Wir brauchen diese Unternehmen, wir brauchen diese
Arbeitsplätze. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich in
der vorherrschenden Situation der Überzeugung, dass
tunlichst sämtliche zusätzliche im Ergebnis investitions-
und wachstumshemmende Belastungen abgestellt werden
müssen. Insbesondere ist damit zusätzliche Bürokratie
und Ähnliches gemeint.
Im Entlastungspaket kann ich wenig konkrete Hilfe für
den Mittelstand feststellen. Man will dort jetzt
nachhelfen. Ich kann wenig wachstumsfördernde Impulse
feststellen. Ich kann nur feststellen, dass sich Länder in
einem erheblichen Umfang an diesem Hilfspaket beteiligen
sollen. Für Niedersachsen würde das Kosten von bis zu
1,5 Milliarden Euro jährlich bedeuten – ohne dass wir
gefragt worden sind, wie wir uns die einzelnen
Maßnahmen vorstellen und worüber wir dringend miteinander
reden müssen. Ich glaube, bei der Unterstützung von
Unternehmen und in der Frage, wie wir Energiekosten
eindämmen und Ähnliches, sind noch große
Nachbesserungsbedarfe in diesem Paket vorzufinden. Es hat einen
gewaltigen Umfang von 65 Milliarden Euro, aber viele
Unklarheiten, wo diese Gelder bleiben und wie sie
erwirtschaftet und verteilt werden sollen.
Unabhängig von den Maßnahmen im Paket findet dies
gleichwohl insgesamt im Bundeshaushalt noch keinen
Widerhall – bei einem Bundeshaushalt, der ohnehin, ich
sagte es schon, mit Rücklagenentnahme, zahlreichen
Herausforderungen und wahrscheinlich auch mit einem
Abbruch der konjunkturellen Entwicklung umgehen muss
und irgendwann auch mit dem Abbruch der Entwicklung,
dass wir als Staat – im Augenblick immer noch –
inflationsbedingt zusätzliche Steuern einnehmen. Das wird sich
ändern. Weil das verfügbare Einkommen im Staat ja
nicht steigt, werden irgendwann auch die
Steuereinnahmen nicht mehr steigen. Wenn sogar das Wachstum
zurückgeht und eine Rezession droht, wird die Gefahr groß
sein, dass unsere Steuereinnahmen einbrechen.
Also: Ein auf Kante genähter Bundeshaushalt
beinhaltet diese großen Hilfspakete noch nicht. Hier wird noch
eine Menge Arbeit zu leisten sein, um das mit den
Vereinbarungen, die der Bundesminister angekündigt hat,
deckungsgleich zu machen. Ich frage mich ernsthaft, wie
das gelingen soll. Auf die Diskussionen hierzu in den
nächsten Wochen sind wir sehr gespannt.
Meine Damen und Herren, der Bund ist für die
Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Situation zuständig,
deswegen muss er jetzt sehr klug und ausgewogen
handeln. Eine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik und eine
gerade im Hinblick auf die Inflation stabilitätsorientierte
Finanzpolitik – das sind die Themen, die jetzt in unserem
Land gefragt sind. Dafür müssen wir Verantwortung
übernehmen, daran wollen wir mitwirken, und daran
werden wir weiter arbeiten. Das werden wir im weiteren
Verlauf der Diskussion zum Bundeshaushalt im Blick
behalten. – Vielen Dank!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Minister Hilbers!
Es gibt zwei Erklärungen zu Protokoll1 von Herrn
Minister Liminski (Nordrhein-Westfalen) sowie eine
von Frau Ministerin Touré (Schleswig-Holstein).
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlungen
des Finanzausschusses. Wer für die Stellungnahme ist,
denn bitte ich um das Handzeichen. – Einstimmig.
Damit hat der Bundesrat zu den Vorlagen Stellung
genommen.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 7/20222
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
2 bis 4, 8, 13, 15, 18, 24, 26 bis 28, 30 bis 34,
38, 42, 52, 54, 55, 59 bis 63 und 71.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Es ist so beschlossen.
Zu Punkt 8 sind die Länder Hamburg, Rheinland-
Pfalz und Saarland der Vorlage beigetreten.
Eine Erklärung zu Protokoll3 hat abgegeben: zu
Punkt 33 Herr Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern).
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 5:
TOP 5
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) –
Bemessungszeitraum – Antrag des Landes Schles-
1 Anlagen 7 bis 9
2 Anlage 10
3 Anlage 11
wig-Holstein gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 421/22)
Es gibt eine Wortmeldung: Frau Ministerin Touré aus
Schleswig-Holstein.
Aminata Touré (Schleswig-Holstein): Sehr geehrter
Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Die
Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die
Menschen vor große Unsicherheiten gestellt: Unsicherheit, ob
sie oder ihre Angehörigen erkranken und wie die
Krankheit verlaufen wird. Unsicherheit, wann sie ihre
Angehörigen, die im Ausland wohnen, wiedersehen werden.
Unsicherheit, ob sie in Kurzarbeit gehen müssen oder
ihren Job eventuell ganz verlieren werden.
Unsicherheiten sind nicht zuletzt auch wegen der Auswirkungen des
Krieges in der Ukraine zu spüren. Nicht nur Strom- und
Heizkosten, sondern auch die Lebensmittelpreise steigen
und stellen viele Menschen vor eine große
Herausforderung. Diese Krisen betreffen uns als gesamte
Gesellschaft, aber wieder sind es vor allem Menschen mit
mittlerem und geringem Einkommen, die die Auswirkungen
dieser Krisen am meisten spüren werden. Und es sind vor
allem Familien, die auf eine riesige finanzielle
Belastungsprobe gestellt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die wirtschaftliche
Lage und die daraus resultierende Angst vor der Zukunft
dürfen Menschen nicht davon abhalten, eine Familie zu
gründen. Einkommensverluste, die werdende Eltern
zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022
wegen der Corona-Pandemie hatten, können Eltern bei
der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Diese
Monate werden übersprungen, und stattdessen wird das
höhere Einkommen aus davor liegenden Monaten für die
Bemessung des Elterngeldes berücksichtigt. Davon haben
allein in Schleswig-Holstein 30 Prozent der Antragsteller
und Antragstellerinnen profitiert. Die Regelung gibt
ihnen die Möglichkeit, sich ohne finanzielle Sorgen um
ihre Neugeborenen zu kümmern und die spannenden
ersten Lebensmonate genießen zu können. Sie müssen
die Unterstützung bekommen, die sie in dieser Zeit
brauchen. Kurz gesagt: Es ist ein Baustein, der
Existenzsicherung von Familien zusichern würde.
Was sich in diesen Monaten gezeigt hat, ist, dass sich
die Sonderregelungen, die wir in der Corona-Zeit
geschaffen haben, bewährt haben. Die Menschen schätzen
es sehr, dass sich die viel geringeren Einkünfte, die sie
aufgrund von Kurzarbeit hatten, nicht nachteilig auf die
Höhe des Elterngeldes auswirken. Auch wenn sich die
Corona-Situation heute ganz anders darstellt als im Jahre
2021, heißt das nicht, dass sich die finanzielle Situation
der Menschen ganz anders darstellt. Denn was mit der
Corona-Pandemie begann, erreicht nun seit Beginn des
Krieges in der Ukraine eine neue Dimension.
Uns als Land ist bewusst, dass diese Gesetzesinitiative
weitere Änderungen nach sich ziehen kann. Aber die
Erfolgsgeschichte des Elterngeldes spricht dafür, diese
Schritte zu gehen, und sie soll durch unsere
Gesetzesinitiative fortgesetzt werden, auch wenn die Änderungen
zunächst nur den Kreis der Kurzarbeitergeldbeziehenden
berücksichtigt.
In der derzeitigen Situation gehen die Unsicherheiten
für Familien weiter, und die Angst vor Kurzarbeit oder
Kündigung bleibt nicht nur bestehen, sondern betrifft
einen noch größeren Teil der Gesellschaft. Mit dieser
Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes
sorgen wir dafür, dass Kurzarbeit die Höhe des
Elterngeldes nicht reduziert. Um Nachteile bei der späteren
Elterngeldberechnung auszugleichen, können werdende
Eltern diese Monate von der Elterngeldberechnung
ausnehmen. Das ist unser Beitrag dazu, dass der Beginn des
Familienlebens nicht von finanziellen Nöten begleitet
wird. Ich wünsche uns eine gute Beratung und hoffe, dass
diese Initiative eine Mehrheit finden wird. – Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
Vizepräsident Dr. Reiner Haseloff: Vielen Dank,
Frau Ministerin Touré!
Ich weise die Vorlage folgenden Ausschüssen zu: dem
Ausschuss für Familie und Senioren – federführend –
sowie – mitberatend – dem Ausschuss für Arbeit,
Integration und Sozialpolitik.
Wir kommen zu Punkt 6:
TOP 6
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der
Strafprozessordnung – Schaffung einer gesetzlichen
Grundlage für den Erlass eines (Sicherungs-)
Unterbringungsbefehls bei einer
Krisenintervention – Antrag des Landes Niedersachsen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 403/22 (neu))
Wortmeldungen gibt es nicht.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – und dem Innenausschuss – mitberatend – zu.
Punkt 7:
TOP 7
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der
Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV) – Antrag des Landes
Hessen – (Drucksache 251/22)
Wortmeldungen gibt es nicht.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlung. Wer für die vom Umweltausschuss
empfohlene Änderung ist, den bitte ich um das Handzeichen. –
Minderheit.
Dann frage ich nun, wer dafür ist, der
Bundesregierung die Vorlage für den Erlass einer
Rechtsverordnung in unveränderter Fassung zuzuleiten. Ich bitte um
Ihr Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Punkt 9:
TOP 9
Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur
Bewältigung zivilgerichtlicher Massenverfahren
und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Justiz“
– Antrag der Länder Hessen und Sachsen-Anhalt
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 342/22)
Dem Antrag ist Sachsen-Anhalt beigetreten.
Es liegt eine Wortmeldung vor: Herr Staatsminister
Professor Dr. Poseck aus Hessen.
Prof. Dr. Roman Poseck (Hessen): Sehr geehrter
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Das Rechtsstaatsprinzip ist eine tragende Säule unseres
Staates, und der Rechtsstaat ist gerade in unsicheren
Zeiten besonderen Herausforderungen ausgesetzt. Der
Rechtsstaat setzt dabei eine leistungsfähige Justiz voraus.
Diese wird nach wie vor in unseren Ländern und im
Bund von Tausenden engagierten und kompetenten
Bediensteten getragen. Diese klagen aber zurzeit intensiv
über die hohe Belastung.
Es gibt massive Hilferufe aus der gerichtlichen Praxis.
Diese Hilferufe haben einen Grund, haben eine Ursache:
Das sind die zivilgerichtlichen Massenverfahren, die zu
einer enormen Belastung der Amtsgerichte, der
Landgerichte und der Oberlandesgerichte in unserem Land
geführt haben. Massenverfahren sind dabei unter anderem
die Tausenden von Diesel-Verfahren, die die
Landgerichte und Oberlandesgerichte in den letzten Monaten und
Jahren regelrecht geflutet haben. Zu diesem Phänomen
zählen auch unzählige Fluggastrechte-Verfahren,
zahlreiche Verfahren aus dem Kapitalanlagebereich und andere
Phänomene. Und ich bin sicher, es wird auch in Zukunft
Massenverfahren in der Justiz geben. Dieses Phänomen
wird nicht mehr einfach so verschwinden. Die
Massenverfahren führen dazu, dass enorme Ressourcen
gebunden werden, personelle Ressourcen, die dann für andere
Verfahren, zum Beispiel Bauverfahren oder wichtige
Verfahren im Rahmen der Strafjustiz, nicht zur
Verfügung stehen. Abhilfe tut an dieser Stelle not.
Die Länder investieren viel in die Justiz. Ich glaube, in
nahezu allen Bundesländern – und das gilt auch für das
Bundesland Hessen – wird die Justiz personell stark
unterstützt und mit zusätzlichen Stellen ausgestattet. Diese
personelle Unterstützung durch die Länderhaushalte muss
aber endlich sein. Wir haben gerade auch in diesem
Raum häufig über die vielen Herausforderungen der
Länderhaushalte gesprochen. Es kann keine beliebige
Mehrung mit immer mehr zusätzlichen Stellen zulasten
der Länderhaushalte geben. An dieser Stelle ist eine
weitere Stellschraube gefragt. Wir brauchen die
Unterstützung des Bundes, der Bundesregierung und des
Bundesgesetzgebers, um Massenverfahren effizienter bearbeiten
zu können.
Ich habe ein Vorleben in der Justiz als Präsident des
Oberlandesgerichts in Frankfurt. In dieser Funktion habe
ich im Herbst des vergangenen Jahres an einer Tagung
der Präsidentinnen und Präsidenten der
Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes teilgenommen. Wir
haben in der Beschlussfassung einstimmig festgestellt,
dass wir hier einen Handlungsbedarf seitens des
Gesetzgebers für eine Veränderung der Verfahrensordnung
sehen.
Wir haben uns im Mai dieses Jahres in Rostock
wiedergetroffen und haben beklagt, dass seither nichts
geschehen ist. Und wir haben wiederum einen
einstimmigen Beschluss aller Präsidentinnen und Präsidenten der
Oberlandesgerichte einschließlich der Präsidentin des
Bundesgerichtshofes gefasst mit dem Inhalt, dass der
Bundesgesetzgeber schnellstmöglich Veränderungen und
Vereinfachungen bei diesen Verfahren herbeiführen
sollte.
Diesen Hilferuf greift der nun vorliegende
Entschließungsantrag auf, indem er noch einmal die Dringlichkeit
des Handlungsbedarfes hervorhebt. Und der
Entschließungsantrag unterbreitet auch konkrete Vorschläge, wie
man den Massenverfahren in der Justiz besser begegnen
kann. Dabei geht es zum Beispiel um schnellere
Klärungen von Grundsatzfragen durch den Bundesgerichtshof
im Rahmen eines sogenannten
Vorabentscheidungsverfahrens. Ein weiterer Vorschlag betrifft die leichtere
Verwertbarkeit von Beweisaufnahmen aus anderen
Verfahren, damit nicht in unzähligen Verfahren in etwa
gleich gelagerte Beweisaufnahmen stattfinden müssen.
Ein weiterer Vorschlag betrifft Vorgaben zur
Strukturierung des Parteivortrages.
Diese Vorschläge liegen seit Längerem auf dem Tisch.
Sie sind auch Vorschläge des Richterbundes. Sie sind
Vorschläge aus der gerichtlichen Praxis. Und es ist aus
meiner Sicht – und das drückt der Entschließungsantrag
aus – nun höchste Zeit, dass der Bund diese Vorschläge
aufgreift und ein Gesetzgebungsverfahren zur
Vereinfachung der Bearbeitung von Massenverfahren durch die
Justiz, durch die Gerichte, in die Wege leitet. Der
Rechtsstaat ist eine gemeinsame Verantwortung von Bund und
Ländern, und dieser Verantwortung sollten wir auch
gemeinsam gerecht werden. – Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Professor Dr. Poseck!
Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit – mitberatend – zu.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
TOP 10
Entschließung des Bundesrates zum Verbot von
Vorkasseforderungen bei der Beförderung von
Personen mit Luftfahrzeugen – Antrag des Landes
Niedersachsen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 397/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Es liegt eine
Erklärung zu Protokoll1 von Frau Ministerin Havliza
(Niedersachsen) vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss –
federführend – sowie dem Ausschuss für Fragen der
Europäischen Union, dem Umweltausschuss, dem
Verkehrsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss –
mitberatend – zu.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 11 a) und b) zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 11a)
a) Entschließung des Bundesrates zur Änderung des
Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der
COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht – Wiedereinführung des
§ 10 EGStPO zur Hemmung der Unterbrechung
strafgerichtlicher Hauptverhandlungen aufgrund
der COVID-19-Pandemie – Antrag der Länder
Niedersachsen, Sachsen-Anhalt gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 401/22)
TOP 11b)
b) Entschließung des Bundesrates zur Änderung der
Strafprozessordnung – Erweiterung der
Hemmungstatbestände in § 229 StPO um Fälle der
höheren Gewalt – Antrag des Landes Niedersachsen
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 402/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Es gibt eine
Erklärung zu Protokoll2 von Frau Ministerin Havliza
(Niedersachsen).
Wir beginnen mit Punkt 11 a).
Dem Antrag ist Bremen beigetreten.
Hier wurde der Antrag auf sofortige Sachentscheidung
zurückgezogen.
Dann weise ich die Vorlage dem Rechtsausschuss zu.
1 Anlage 12
2 Anlage 13
Jetzt zu Punkt 11 b).
Auch diese Vorlage weise ich dem Rechtsausschuss
zu.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 69:
TOP 69
Entschließung des Bundesrates „Nachhaltige
Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes durch
den Bund“ – Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 438/22)
Dem Antrag sind die Länder Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen, Schleswig-Holstein und Sachsen
beigetreten.
Hierzu liegt eine Wortmeldung vor. Das Wort hat Herr
Minister Stübgen aus Brandenburg.
Michael Stübgen (Brandenburg): Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin
Sachsen-Anhalt ausgesprochen dankbar für die Einbringung
dieses Antrags in dieser Zeit. Aktuell hat der
Bevölkerungsschutz in Deutschland zwei Hauptaufgaben. Das ist
nicht nur aktuell so. Das war schon immer so und ist im
Grundgesetz geregelt. Erstens: den klassischen Brand-
und Katastrophenschutz, den Schutz vor
Unwetterereignissen und Naturkatastrophen wie etwa den
Flutkatastrophen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im
vergangenen Jahr oder den Wald- und
Vegetationsbränden in diesem Jahr in Sachsen, Sachsen-Anhalt und
insbesondere auch in Brandenburg.
Zweitens – das hat in den letzten Jahrzehnten eher ein
Schattendasein geführt –: die zivile Verteidigung und der
damit einhergehende Schutz der Bürgerinnen und Bürger
unseres Landes vor den Auswirkungen geopolitischer
Konflikte wie etwa des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine. Insbesondere Putins Krieg und dessen
vielfältige Auswirkungen auf die Zivilgesellschaft müssen unser
Verständnis von Verteidigung und Sicherheit nachhaltig
verändern – das ist die Zeitenwende. Effiziente
Verteidigungsmaßnahmen beschränken sich dabei keineswegs
nur auf die militärische Vorbereitung des
Spannungsoder Verteidigungsfall. Vielmehr müssen sie die zivile
Verteidigung, den Umgang mit Ressourcenmangel und
den Schutz der Bevölkerung miteinbeziehen, so wie es
Artikel 73 Satz 2 Grundgesetz eindeutig definiert.
Auch müssen wir stärker als bisher hybride
Bedrohungen, Cyberangriffe und Terroranschläge in die
Überlegungen zum Bevölkerungsschutz einbeziehen. Die
Grundlage der zivilen Verteidigung stellen insbesondere
unsere kritischen Infrastrukturen dar: Strom und
Kommunikation. Ohne sie ist die Aufrechterhaltung des
Staats- und Regierungshandelns massiv gefährdet; auch
Polizei und Feuerwehr wären nur noch bedingt
einsatzfähig. Wir müssen deshalb unbedingt in den Aufbau eines
gehärteten Krisenkommunikationsnetzes investieren.
Energie und Kommunikation stellen das Fundament dar,
auf dem wir alle anderen Maßnahmen zum
Bevölkerungsschutz aufbauen müssen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die
Innenminister aller Bundesländer haben im Juni dieses Jahres
den Bund aufgefordert, spürbare Summen in den
Bevölkerungsschutz zu investieren. Diesem Appell haben sich
die Koalitionsfraktionen angeschlossen. Wir sind uns alle
einig, dass es vollkommen richtig ist, dass der Bund die
Bundeswehr vernünftig ausstattet. Aber wer
„Verteidigung“ sagt, muss auch „Bevölkerungsschutz“ sagen. Wer
100 Milliarden Euro richtigerweise in das Militär
investiert, muss auch mindestens 10 Milliarden Euro in den
Schutz der Zivilbevölkerung investieren, denn die zivile
Verteidigung ist Aufgabe des Bundes.
Was ist seitdem passiert? Obwohl sich die
Bundesinnenministerin der Forderung der
Innenministerkonferenz anschließt, innerhalb von zehn Jahren 10 Milliarden
Euro in den Bevölkerungsschutz zu investieren, lässt sie
offen, ob sie diese Summe in der Ampelkoalition
durchgesetzt bekommt. Noch nicht einmal das
Förderprogramm zur Errichtung und Instandsetzung von Sirenen
wird durch das Bundesinnenministerium verlängert – und
das, obwohl uns allen klar sein muss, dass wir
schlichtweg keine Zeit mehr haben.
Ich möchte aber nicht falsch verstanden werden.
Selbstverständlich müssen auch wir als Bundesländer
unsere Bemühungen zur Stärkung des
Bevölkerungsschutzes leisten und verstärken. Wir müssen die
bestehenden Kapazitäten ausbauen und modernisieren. Ich
plane für Brandenburg ein Programm von 300 Millionen
Euro in zehn Jahren. Das wäre exakt unser Anteil nach
Königsteiner Schlüssel bei den 10 Milliarden Euro, die
der Bund hoffentlich umsetzen wird.
Um den gegenwärtigen Herausforderungen begegnen
zu können, ist es notwendig, dass die bisherige
Fokussierung des Katastrophenschutzes überdacht wird. Es bedarf
unbedingt einer grundlegenden Neuausrichtung. Den
bisherigen, auf akute Notlagen reagierenden
Katastrophenschutz müssen wir zu einem effizienten
Bevölkerungsschutz umbauen, der auf ein ganzes Spektrum von
Aufgaben vorbereitet ist. Ein derartig aufgestellter
Bevölkerungsschutz muss interdisziplinär und bundesweit
konzipiert werden. Nicht nur müssen verschiedene
Organisatoren und Akteure wie etwa Feuerwehren,
Rettungsdienst, Polizei und Militär kooperieren, sondern auch der
Bund und die Bundesländer. Nur auf diese Weise werden
wir den gegenwärtigen Herausforderungen effizient und
effektiv begegnen können. Aus diesen Gründen
unterstütze ich den Entschließungsantrag des Landes Sachsen-
Anhalt ausdrücklich. – Ich danke für Ihre
Aufmerksamkeit.
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank!
Weitere Wortmeldungen oder Erklärungen zu
Protokoll liegen nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Innenausschuss –
federführend – sowie dem Finanzausschuss – mitberatend –
zu.
Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 70 auf:
TOP 70
Entschließung des Bundesrates zur angemessenen
Beteiligung des Bundes an den Kosten für
Staatsschutzsachen – Antrag der Länder Bayern, Sachsen-
Anhalt gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache
430/22)
Dem Antrag ist das Land Mecklenburg-
Vorpommern beigetreten.
Es liegt eine Erklärung zu Protokoll1 von Herrn
Staatsminister Dr. Herrmann (Bayern) vor. – Weitere
Wortmeldungen oder Erklärungen zu Protokoll liegen
nicht vor.
Ich weise die Vorlage dem Rechtsausschuss zu.
Ich beende diesen Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 72 auf:
TOP 72
Entschließung des Bundesrats – Dringender
Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Europäischen
Medizinprodukteverordnung (MDR) – Antrag der
Länder Baden-Württemberg, Bayern gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 445/22)
Es liegen Wortmeldungen vor. Ich gebe das Wort
zunächst Herrn Minister Lucha aus Baden-Württemberg.
Manfred Lucha (Baden-Württemberg): Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich sehr,
Ihnen heute unsere Bundesratsentschließung zum
dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der
Europäischen Medizinprodukteverordnung, MDR, vorzustellen,
eine Entschließung, die wir gemeinsam mit dem
Kollegen Holetschek aus Bayern initiiert haben.
Bereits seit drei Jahren weisen wir, weist die
badenwürttembergische Landesregierung in Berlin und Brüssel
auf Probleme bei der Umsetzung der Europäischen
Medizinprodukteverordnung hin. Die Anforderungen für die
Zertifizierung von Medizinprodukten sind
unverhältnismäßig gestiegen. Vor allem für bewährte
Bestandsprodukte sind sie nicht verhältnismäßig. Zudem ist das
gesamte System um die MDR für eine gute Umsetzung
noch nicht vorbereitet und nicht ausgestattet. Das trifft
1 Anlage 14
insbesondere die Benannten Stellen, die die
Zertifizierung von Medizinprodukten vornehmen.
Seit Jahren setzen wir uns konsequent für
Verbesserungen ein, und Baden-Württemberg hat gemeinsam mit
Bayern bereits konkrete Lösungsvorschläge vorgelegt.
Wir haben diese Vorschläge in Gesprächen mit der
Europäischen Kommission und dem BMG vorgestellt. Bisher
ist leider zu wenig passiert. Es zeigt sich seit einiger Zeit
nämlich immer deutlicher, wovor wir bereits 2019
gewarnt hatten: Bestimmte Medizinprodukte sind gar nicht
mehr verfügbar. Das betrifft insbesondere Produkte, die
nur in kleiner Stückzahl für eine spezifische Anwendung
gebraucht werden. Der dramatischste Fall sind hierbei
Herzkatheter für Neugeborene und Säuglinge –
technologische Wunder, die hier vollbracht wurden. Sie erkennen
das nicht einmal mit der Lupe, aber das wurde
mechanisch und technisch erzeugt. Produkte wie diese dürfen
nicht vom Markt verschwinden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und viele
engagierte Ärztinnen und Ärzte weisen uns verstärkt auf
diese Problematik hin. Es ist wirklich klar: Wir dürfen
nicht in Kauf nehmen, dass eine Behandlung nur mit der
Second-Best Option möglich ist. Das darf niemals der
Anspruch an eine gute medizinische Versorgung sein.
Wir haben bereits sichtbare Versorgungslücken. Diese
dürfen sich nicht ausweiten. Es darf nicht dazu kommen,
dass Hersteller weitere Produkte vom Markt nehmen,
vom Markt nehmen müssen. Dafür brauchen wir jetzt
schnelles Handeln.
Die Bundesregierung und das
Bundesgesundheitsministerium haben sich bisher leider lange zögerlich
gezeigt, und ich hoffe, dass sich das nun ändert. Wir
beobachten, auch aufgrund unserer häufigen Besuche, dass
die Europäische Kommission nun aufwacht und auch
aufgrund der eindringlichen Appelle der
Krankenhausgesellschaften und der Fachgesellschaften aktiv wird.
Bislang sind die erfolgten Schritte und Maßnahmen aber
äußerst überschaubar.
Wir begrüßen ausdrücklich das Positionspapier der
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, MDCG, von
Ende August. Es wird vor allem dabei helfen, die
Kapazitäten der Benannten Stellen für die Zertifizierung
effektiver zu nutzen. Es muss nun konsequent und schnell
umgesetzt werden.
Gleichzeitig benötigen wir aber weitere Maßnahmen.
Was vorgelegt wurde, reicht nicht aus. Wir brauchen
kluge, angemessene Lösungen für die Anforderungen an
die klinische Bewertung von bewährten
Bestandsprodukten. Und wir brauchen einen Anreiz dafür, dass auch
Nischenprodukte entwickelt und in Verkehr gebracht
werden. Die Zeit läuft uns leider davon, und deswegen
sollte eine weitere gezielte Verlängerung der
Übergangsfristen für bestimmte Fälle diskutiert werden.
Auch im Namen meines Kollegen Holetschek fordere
ich die Bundesregierung noch einmal eindringlich auf:
Setzen Sie sich in Brüssel klar und vehement für
schnelle, wirksame Maßnahmen ein! – Und Sie, liebe
Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Unterstützung für unsere
Entschließung. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Birgit Honé: Vielen
Dank, Herr Kollege Lucha! – Das Wort hat jetzt Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Dittmar aus dem
Bundesministerium für Gesundheit.
Sabine Dittmar, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Gesundheit: Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr
verehrten Damen und Herren! Die Medizinprodukteverordnung
gilt seit Mai 2021. Dennoch stehen wir – Herr Minister
Lucha hat es sehr eindrücklich geschildert – bei der
Implementierung der Verordnung vor erheblichen
Herausforderungen.
Die Bundesregierung sieht die große Besorgnis der
medizinischen Fachgesellschaften, der Bundesländer und
auch der Wirtschaft. Bis zum Ablauf der bereits
geänderten Übergangsfristen im Jahr 2024 ist es von großer
Bedeutung, insbesondere die Rezertifizierung von
Bestandsprodukten, aber auch der sogenannten Orphan
Devices, also der Nischenprodukte – dazu gehören zum
Beispiel Herzkatheter für Kinder, wie Sie, Herr Lucha,
dargestellt haben –, zügig zu erreichen. Gleichzeitig
Innovationen in der Medizintechnik zu erhalten, diese für
die Industrie attraktiv zu gestalten und das
Gesundheitsschutzniveau für Patientinnen und Patienten zu erhöhen
und sicherzustellen, dass die Patientinnen und Patienten
sehr zeitnah den Zugang zu diesen Innovationen finden,
das ist die Herausforderung.
Die Bundesregierung steht seit geraumer Zeit im
intensiven Austausch mit den EU-Partnern, um die
Implementierungsprobleme zu identifizieren und zu lösen. Wir
sind hierzu auf Fachebene intensiv und lösungsorientiert
in einigen Arbeitsgruppen auf europäischer Ebene
unterwegs. Wichtig ist uns dabei, dass die
Medizinprodukteverordnung das angestrebte hohe
Gesundheitsschutzniveau nicht gefährdet. Denn wir müssen uns noch mal in
Erinnerung rufen: Was war denn der Auslöser für die
Novelle der Medizinprodukteverordnung?
Brustimplantate, gefüllt mit Industriesilikon, das zu erheblichen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen der betroffenen
Frauen geführt hat. Also: Gesundheitsschutzniveau nicht
gefährden und dabei neue kritische Versorgungsengpässe
vermeiden und den Zugang für Innovationen nicht
erschweren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach
hat sich deshalb kürzlich gegenüber der Europäischen
Kommission für weitere gesetzgeberische Maßnahmen
ausgesprochen. Ziel ist es, eine angemessene
Verlängerung der Übergangsbestimmungen zu erreichen – Sie
haben das gerade auch gefordert, Herr Minister Lucha. Er
steht dazu im direkten Kontakt mit der europäischen
Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.
Meine Damen und Herren, die politischen und
rechtlichen Rahmenbedingungen für solch eine Lösung sind
allerdings sehr anspruchsvoll. Derzeit wird mit den
Partnerstaaten und den am Gesetzgebungsprozess beteiligten
europäischen Institutionen darüber gesprochen, welche
Regelungen auf europäischer Ebene realisierbar
erscheinen. Im Juli fand zudem die Auftaktveranstaltung unseres
nationalen Dialogprozesses statt. Eingeladen waren
Vertreter der Industrieverbände, der medizinischen
Fachgesellschaften, der Benannten Stellen, der zuständigen
Behörden von Bund und Ländern und eine ganze Menge
weiterer Akteure. Ziel dieser Dialogveranstaltung ist es,
mit den Beteiligten Lösungsstrategien zu diskutieren und
einheitlich umzusetzen, und zwar auch unabhängig von
einem europäischen Gesetzgebungsprozess.
In den Diskussionen der Auftaktveranstaltung wurden
verschiedene Themenkreise erkennbar, zu denen weiterer
Informationsbedarf bestand. Der Dialog wurde deshalb
auf Fachebene schon intensiv fortgesetzt. Dieser
Austausch war im Übrigen von einer sehr konstruktiven
Arbeitsatmosphäre geprägt. Thema waren – Sie haben es
erwähnt – die Ende August auf EU-Ebene
vorgeschlagenen MDCG-Leitlinien, also die vorgeschlagenen
untergesetzlichen Lösungsansätze. Ein Beispiel ist, die
Benannten Stellen zum einen auszuweiten, aber auch die
Kapazitäten dieser Stellen entsprechend zu erhöhen. Darüber
hinaus wurden Maßnahmen zum Umgang mit dem
voraussichtlich zu erwartenden Zertifizierungsstau, also
diesem Flaschenhals in den Jahren 2023 und 2024,
vorgestellt sowie Optionen, um den Nachweis für die
Verkehrsfähigkeit von Orphan Devices zeitnah führen zu
können. Der Dialog wird im Herbst 2022 fortgesetzt.
Meine Damen und Herren, ich stelle hier fest, dass
Bund und Länder sich in keinerlei Dissens bezüglich der
Zielsetzung, was die Medizinprodukteverordnung angeht,
befinden. Ich denke, unser aller Ziel ist es,
Versorgungsengpässe zu vermeiden, wirklich lösungsorientiert und
konstruktiv die Zertifizierung für Bestandsprodukte und
für Orphan Devices voranzubringen, den Zugang zu
Innovationen zu erhalten und gleichzeitig den
Anzeige gekürzt – vollständiger Text im Original.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zu dem Protokoll vom 29. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 7. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Berichterstattung über Umweltdaten von Industrieanlagen und
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforde
- part_of_vorgang → Zweites Gesetz zur Änderung des Hopfengesetzes
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))