Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12854
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/12854 –.
Text
Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12854
Lassen Sie mich zu Beginn feststellen, dass wir in
Deutschland ein gut funktionierendes
Bevölkerungsschutzsystem haben, das auf einer breiten Basis von
Freiwilligen ruht. Der Schutz der Bevölkerung ist eine der
wichtigsten Aufgaben unseres Staates. Sie wird durch die
vielen Tausend vor allem ehren- und hauptamtlichen
Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, der
Feuerwehren und des THW wahrgenommen. Viele Länder,
sowohl in Europa als auch weltweit, beneiden uns um dieses
System.
Deutschland hat in dem Bereich der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr traditionell ein vertikal gegliedertes,
auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes
Sicherheitssystem aufgebaut. Dieses System hat sich im
Alltag und bei größeren Schadenslagen bisher im Großen
und Ganzen bewährt. Ich erinnere hier nur an die Oder-
und Elbeflut. Aber insbesondere in Zeiten der
wachsenden Bedrohungen für die Bevölkerung durch
Klimawandel, Pandemien, aber auch durch den Zusammenbruch
kritischer Infrastrukturen wird die nichtpolizeiliche
Gefahrenabwehr immer mehr in den Fokus der
Öffentlichkeit rücken. Das aktuellste Beispiel ist die sogenannte
Schweinegrippe. Durch die Globalisierung und die
weltweite Vernetzung hat sie sich, von Mexiko ausgehend, in
rasantem Tempo zu einem pandemischen Geschehen
entwickelt – bisher zum Glück mit weltweit geringen
Opferzahlen. Das muss aber nicht so bleiben.
Aus all diesen Gründen werden die Aufgaben der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr weiter wachsen, und
sie werden einen noch höheren Stellenwert in der
Sicherheitsarchitektur unseres Landes einnehmen müssen.
Lassen Sie mich deshalb auch an dieser Stelle die
Gelegenheit nutzen, besonders den Helferinnen und Helfern derZu Protokoll gegebene Reden
Gerold Reichenbachim Bevölkerungsschutz tätigen Hilfsorganisationen
herzlich zu danken für Ihr unermüdliches Engagement bei der
Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe. Das sind die
Feuerwehren, die Sanitäts- und Rettungsorganisationen und
natürlich, im Verantwortungsbereich des Bundes, das
Technische Hilfswerk. Aus meiner eigenen Erfahrung als
ehrenamtlicher Helfer weiß ich, was eine solch
ehrenamtliche Tätigkeit an zeitlichen, aber auch physischen und
psychischen Belastungen im Einsatz mit sich bringen
kann. Nicht zuletzt deshalb ist es unsere klare Pflicht, den
Helferinnen und Helfern eine ordentliche Grundlage für
ihre Arbeit zu schaffen.
Dazu gehören eine vernünftige, moderne Ausstattung
und ihre Finanzierung. Hier haben wir in den letzen
Jahren, beginnend unter Rot-Grün, Fortschritte erzielt. Der
Haushalt des THW etwa wurde kontinuierlich gesteigert.
Ich erinnere auch an die Vereinbarungen zwischen Bund
und Ländern zur „Neuen Strategie im
Bevölkerungsschutz“ und an das Konjunkturpaket, von dem in den
Ländern die Feuerwehren und auf Bundesebene das THW
mit profitieren werden.
Wir müssen als Gesetzgeber aber auch dafür sorgen,
dass die gesetzlichen Grundlagen den
Herausforderungen gerecht werden. Denn diese Normen dienen dem
Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren –
ebensolchen Gefahren, vor denen sie sich aus eigener Kraft
nicht schützen kann. Einen ersten Teilschritt haben wir
gemacht: Wir haben die rechtlichen Grundlagen an die
Gefährdungsentwicklung – im Rahmen dessen, was dem
Bund möglich war – im neuen Zivilschutzgesetz-
Änderungsgesetz angepasst.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung
des THW-Helferrechtsgesetzes gehen wir jetzt einen
weiteren Schritt. Auch dieses aus dem Jahre 1990 stammende
Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Helferinnen und
Helfer im THW regelt, muss rechtlich weiterentwickelt
werden. Das neue THW-Gesetz wird der immer stärkeren
Einbindung des THW in die nichtpolizeiliche
Gefahrenabwehr und die Amtshilfe sowie seiner immer wichtigeren
Rolle in der humanitären Auslandshilfe Rechnung tragen.
Wir definieren die Aufgaben des THW als technische
Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfeorganisation
des Bundes. Das THW nimmt zum einen Aufgaben nach
dem Gesetz über den Zivilschutz und zum anderen über
die Katastrophenhilfe des Bundes wahr. Es wird im
Rahmen des Art. 35 des Grundgesetzes für technische
Hilfeleistungen bei Katastrophen und Unglücksfällen im Wege
der Amtshilfe tätig und ist damit mit seinen über
80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und
seinen 800 hauptamtlichen Mitarbeitern ein wichtiger
Bestandteil im Sicherheitssystem der Bundesrepublik
Deutschland.
Darüber hinaus ist es die humanitäre
Auslandshilfeorganisation des Bundes. Es leistet im Auftrag der
Bundesregierung humanitäre und technische Hilfe im Ausland
und hat sich als „Botschafter Deutschlands“ einen
hervorragenden Ruf im Ausland erworben. Die vielfältigen
Anfragen aus dem Ausland – zuletzt aus China –, beimAufbau eines eigenen am Vorbild des THW orientierten
Bevölkerungsschutzsystems Beratungs- und Aufbauhilfe
zu leisten, sind ein beredtes Beispiel dafür.
Mit der Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass
landesrechtlich geregelte Befugnisse nun auch für das THW
gelten, wenn es im Rahmen der Amts- oder
Katastrophenhilfe eingesetzt wird. Bisher war es dem THW unter
anderem nicht erlaubt, im Einzelfall ein nicht vom
Schadensereignis betroffenes Grundstück zu betreten, um so
bei einem Unglücksfall oder einer Katastrophe effektive
Hilfe zu leisten oder eine drohende Gefahr abzuwehren.
Gleiches galt für die Durchsetzung einer Absperrung am
Unglücksort vor Schaulustigen oder die Heranziehung
von Hilfsmitteln, die in fremdem Eigentum stehen. Diese
Befugnisse besitzen bereits die anerkannten
Hilfsorganisationen sowie die Feuerwehren gemäß den jeweiligen
Landesgesetzen. Um einen erfolgreichen Einsatz und die
lückenlose Zusammenarbeit bei gemeinsamen Einsätzen
sicherzustellen, wird mit dem vorliegenden Gesetz diese
Lücke geschlossen.
Mit der Änderung des Gesetzes wollen wir auch eine
Rechtsgrundlage schaffen, um aufgetretene Probleme im
Rahmen der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme des
THW zu lösen. Grundsätzlich ist die Hilfe des THW
gebühren- und auslagenpflichtig. Dort, wo im Wege der
Amts- oder Katastrophenhilfe die jeweils anfordernde
Behörde aus gesetzlichen Gründen selbst keine Gebühren
oder Kostenersatz erheben kann, wird dies auch das THW
weiterhin nicht tun. Dort, wo dies aber der Fall ist, wollen
wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine
Erstattung möglichst unkompliziert und ohne erheblichen
zusätzlichen Aufwand für die anfordernde Behörde erfolgen
kann.
Das Bundesinnenministerium wird mit dem Gesetz
ermächtigt, eine entsprechende Rechtsverordnung zu
schaffen, die die Gebühren- und Auslagenerhebung durch das
THW regelt. Mit dieser Rechtsverordnung soll auch eine
direkte Kostenerstattung durch den letztendlich
Kostenpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen möglich
sein. Die Rechtsverordnung des Innenministeriums wird
sich dabei im verfassungs- und verwaltungsrechtlich
vorgegebenen Rahmen bewegen müssen.
Und last, but not least werden wir in dem neuen Gesetz
– so, wie dies bereits im Vorgängergesetz der Fall war –
die Mitgestaltungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer im THW verankern. Das Nähere
wird dann eine Verordnung des Innenministers regeln.
Das THW-Gesetz selbst ist übrigens ein gutes Beispiel für
die Anerkennung von Fachkompetenz im Ehrenamt. So
waren im Vorfeld nicht nur, wie üblich, die zuständigen
Behörden, sondern eben auch die Ehrenamtlichen im
THW fachlich beteiligt.
Beim Schutz unserer Bevölkerung wird es in der
Zukunft noch mehr darauf ankommen, dass alle Akteure
reibungslos zusammenarbeiten. Das neue THW-Gesetz
leistet seinen Beitrag dazu. Und es ist auch ein Beitrag zur
Stärkung des ehrenamtlichen Fundaments. Darum bitte
ich um Ihre Zustimmung.Zu Protokoll gegebene Reden
Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP):
Die FDP ist überzeugt: Die ehrenamtlichen und die
professionellen Helferinnen und Helfer von THW und
Feuerwehren, von Rettungsdiensten, DLRG und anderen
Hilfsorganisationen leisten ausgezeichnete Arbeit. Sie
müssen deutlich mehr gewürdigt und unterstützt werden,
als es bisher der Fall war. Effiziente Strukturen, einfache
Entscheidungswege, an Risiken ausgerichtete
Reaktionsmöglichkeiten helfen auch und gerade denjenigen, die
selbst schnell helfen wollen.
Die Herausforderungen im Bevölkerungsschutz sind
sehr groß. Deshalb ist es gut, dass den Helferinnen und
Helfern im THW endlich mehr Rechtssicherheit für ihre
verantwortungsvolle Aufgabe eingeräumt wird. Dem
THW werden im vorliegenden Gesetzentwurf Befugnisse
zuteil, die einen erfolgreichen Einsatz sicherstellen
sollen. Dem THW werden nun die gleichen Befugnisse
eingeräumt wie den anerkannten privaten
Hilfsorganisationen. Auch die Landesgesetze für Feuerwehren und
Hilfsorganisationen enthalten ähnliche Befugnisse.
Die FDP unterstützt also das vorliegende Gesetz. Wir
weisen aber auf die immer noch offenen grundlegenden
Fragen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland hin.
Naturkatastrophen und Großunfälle machen nicht an
Ländergrenzen halt. Überregionale Stromausfälle wie
vor einigen Jahren im Münsterland oder verursacht
durch die Ems-Durchfahrt eines großen Schiffsneubaus,
Pandemien wie etwa die Vogelgrippe oder von
bestimmten Gruppen ausgehende Gefahren, etwa durch
organisierte Kriminalität oder terroristische Aktivitäten,
erfordern ein länderübergreifendes Sicherheitskonzept.
Hierfür ist ein von Bund und Ländern gemeinsam
getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem am besten
geeignet – mit allein am Schadensausmaß und an den
schnellsten und besten Reaktionsmöglichkeiten
ausgerichteten klaren Zuständigkeiten und
Verantwortlichkeiten.
Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und
Unglücksfällen ist eine der grundlegenden Aufgaben des
Staates. Das kürzlich verabschiedete Zivilschutzgesetz
war überfällig, aber erscheint nicht als ausreichend.
Neue Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit
sind nicht allein mit tagespolitischen Aktivitäten zu
beantworten. Der Bund muss im Katastrophenschutz
Verantwortung übernehmen und darf sich nicht aus der
Fläche zurückziehen.
Der Bundesrechnungshof hat wiederholt die
Bundesfinanzierung kritisiert. Katastrophenschutz ist laut
Grundgesetz Ländersache. Eine Nachjustierung ist
dringend erforderlich.
Es ist befremdlich, dass Innenminister Schäuble dem
Bundeswehreinsatz im Innern Tür und Tor öffnen will,
aber sich einer zeitgemäßen Neudefinition der
grundgesetzlichen Bevölkerungsschutzkompetenzen verweigert.
Es gilt aber, die zivilen Kräfte zu stärken. Die bestehende
Zweiteilung in den Zivilschutz im Verteidigungsfall und
den Katastrophenschutz im Frieden ist überholt und
macht aus Sicht der meisten Experten so keinen Sinn
mehr. Die bislang praktizierte Zuweisung von
Zuständigkeiten nach der Schadensursache wird der Lage nichtlänger gerecht. Zum Zeitpunkt einer notwendigen
Gefahrenabwehr kann nicht die Ursachenforschung höchste
Priorität haben, um Zuständigkeitsfragen zu klären. Hier
muss einfach und schnell anhand des Schadensausmaßes
geholfen werden.
Daher ist eine Aufgabenverteilung anzustreben, bei
der die Zuständigkeit für lokale Schadensereignisse im
Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr bei den
Kommunen bzw. beim Land, die Zuständigkeit für
Großschadensereignisse innerhalb eines Bundeslandes ohne
weitere Auswirkungen auf das Bundesgebiet bei den Ländern
und die Zuständigkeit für außerordentliche bundesweite
Schadenslagen sowie für länderübergreifende
Großschadenslagen beim Bund liegt. Innerhalb dieses Rahmens ist
die Ressourcenverantwortung zu regeln, um effektiv und
schnellstmöglich helfen zu können. Deshalb scheint eine
grundgesetzlich verankerte bundesweite
Koordinierungskompetenz im Katastrophenschutz unverzichtbar zu
sein.
Darüber hinaus sind die ehrenamtlichen Strukturen im
Katastrophenschutz mindestens im bisherigen Umfange
unbedingt aufrechtzuerhalten. Das ehrenamtliche
Engagement ist die bürgerschaftliche Grundlage für die
Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland
und die tragende personelle Infrastrukturkomponente des
Bevölkerungsschutzes. Gerade im Bereich des THW sind
die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer das Rückgrat
der Arbeit für den Bevölkerungsschutz. Dieses
Engagement muss unterstützt und anerkannt werden.