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Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12854

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/12854 –.

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Rede von Gerold Reichenbach (SPD) – Drucksache 16/12854 Lassen Sie mich zu Beginn feststellen, dass wir in Deutschland ein gut funktionierendes Bevölkerungsschutzsystem haben, das auf einer breiten Basis von Freiwilligen ruht. Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben unseres Staates. Sie wird durch die vielen Tausend vor allem ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des THW wahrgenommen. Viele Länder, sowohl in Europa als auch weltweit, beneiden uns um dieses System. Deutschland hat in dem Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr traditionell ein vertikal gegliedertes, auf Ehrenamtlichkeit und Freiwilligkeit beruhendes Sicherheitssystem aufgebaut. Dieses System hat sich im Alltag und bei größeren Schadenslagen bisher im Großen und Ganzen bewährt. Ich erinnere hier nur an die Oder- und Elbeflut. Aber insbesondere in Zeiten der wachsenden Bedrohungen für die Bevölkerung durch Klimawandel, Pandemien, aber auch durch den Zusammenbruch kritischer Infrastrukturen wird die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr immer mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rücken. Das aktuellste Beispiel ist die sogenannte Schweinegrippe. Durch die Globalisierung und die weltweite Vernetzung hat sie sich, von Mexiko ausgehend, in rasantem Tempo zu einem pandemischen Geschehen entwickelt – bisher zum Glück mit weltweit geringen Opferzahlen. Das muss aber nicht so bleiben. Aus all diesen Gründen werden die Aufgaben der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr weiter wachsen, und sie werden einen noch höheren Stellenwert in der Sicherheitsarchitektur unseres Landes einnehmen müssen. Lassen Sie mich deshalb auch an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, besonders den Helferinnen und Helfern derZu Protokoll gegebene Reden Gerold Reichenbachim Bevölkerungsschutz tätigen Hilfsorganisationen herzlich zu danken für Ihr unermüdliches Engagement bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe. Das sind die Feuerwehren, die Sanitäts- und Rettungsorganisationen und natürlich, im Verantwortungsbereich des Bundes, das Technische Hilfswerk. Aus meiner eigenen Erfahrung als ehrenamtlicher Helfer weiß ich, was eine solch ehrenamtliche Tätigkeit an zeitlichen, aber auch physischen und psychischen Belastungen im Einsatz mit sich bringen kann. Nicht zuletzt deshalb ist es unsere klare Pflicht, den Helferinnen und Helfern eine ordentliche Grundlage für ihre Arbeit zu schaffen. Dazu gehören eine vernünftige, moderne Ausstattung und ihre Finanzierung. Hier haben wir in den letzen Jahren, beginnend unter Rot-Grün, Fortschritte erzielt. Der Haushalt des THW etwa wurde kontinuierlich gesteigert. Ich erinnere auch an die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur „Neuen Strategie im Bevölkerungsschutz“ und an das Konjunkturpaket, von dem in den Ländern die Feuerwehren und auf Bundesebene das THW mit profitieren werden. Wir müssen als Gesetzgeber aber auch dafür sorgen, dass die gesetzlichen Grundlagen den Herausforderungen gerecht werden. Denn diese Normen dienen dem Schutz der Bevölkerung vor besonderen Gefahren – ebensolchen Gefahren, vor denen sie sich aus eigener Kraft nicht schützen kann. Einen ersten Teilschritt haben wir gemacht: Wir haben die rechtlichen Grundlagen an die Gefährdungsentwicklung – im Rahmen dessen, was dem Bund möglich war – im neuen Zivilschutzgesetz- Änderungsgesetz angepasst. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des THW-Helferrechtsgesetzes gehen wir jetzt einen weiteren Schritt. Auch dieses aus dem Jahre 1990 stammende Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer im THW regelt, muss rechtlich weiterentwickelt werden. Das neue THW-Gesetz wird der immer stärkeren Einbindung des THW in die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr und die Amtshilfe sowie seiner immer wichtigeren Rolle in der humanitären Auslandshilfe Rechnung tragen. Wir definieren die Aufgaben des THW als technische Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfeorganisation des Bundes. Das THW nimmt zum einen Aufgaben nach dem Gesetz über den Zivilschutz und zum anderen über die Katastrophenhilfe des Bundes wahr. Es wird im Rahmen des Art. 35 des Grundgesetzes für technische Hilfeleistungen bei Katastrophen und Unglücksfällen im Wege der Amtshilfe tätig und ist damit mit seinen über 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und seinen 800 hauptamtlichen Mitarbeitern ein wichtiger Bestandteil im Sicherheitssystem der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus ist es die humanitäre Auslandshilfeorganisation des Bundes. Es leistet im Auftrag der Bundesregierung humanitäre und technische Hilfe im Ausland und hat sich als „Botschafter Deutschlands“ einen hervorragenden Ruf im Ausland erworben. Die vielfältigen Anfragen aus dem Ausland – zuletzt aus China –, beimAufbau eines eigenen am Vorbild des THW orientierten Bevölkerungsschutzsystems Beratungs- und Aufbauhilfe zu leisten, sind ein beredtes Beispiel dafür. Mit der Gesetzesänderung sorgen wir dafür, dass landesrechtlich geregelte Befugnisse nun auch für das THW gelten, wenn es im Rahmen der Amts- oder Katastrophenhilfe eingesetzt wird. Bisher war es dem THW unter anderem nicht erlaubt, im Einzelfall ein nicht vom Schadensereignis betroffenes Grundstück zu betreten, um so bei einem Unglücksfall oder einer Katastrophe effektive Hilfe zu leisten oder eine drohende Gefahr abzuwehren. Gleiches galt für die Durchsetzung einer Absperrung am Unglücksort vor Schaulustigen oder die Heranziehung von Hilfsmitteln, die in fremdem Eigentum stehen. Diese Befugnisse besitzen bereits die anerkannten Hilfsorganisationen sowie die Feuerwehren gemäß den jeweiligen Landesgesetzen. Um einen erfolgreichen Einsatz und die lückenlose Zusammenarbeit bei gemeinsamen Einsätzen sicherzustellen, wird mit dem vorliegenden Gesetz diese Lücke geschlossen. Mit der Änderung des Gesetzes wollen wir auch eine Rechtsgrundlage schaffen, um aufgetretene Probleme im Rahmen der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme des THW zu lösen. Grundsätzlich ist die Hilfe des THW gebühren- und auslagenpflichtig. Dort, wo im Wege der Amts- oder Katastrophenhilfe die jeweils anfordernde Behörde aus gesetzlichen Gründen selbst keine Gebühren oder Kostenersatz erheben kann, wird dies auch das THW weiterhin nicht tun. Dort, wo dies aber der Fall ist, wollen wir die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine Erstattung möglichst unkompliziert und ohne erheblichen zusätzlichen Aufwand für die anfordernde Behörde erfolgen kann. Das Bundesinnenministerium wird mit dem Gesetz ermächtigt, eine entsprechende Rechtsverordnung zu schaffen, die die Gebühren- und Auslagenerhebung durch das THW regelt. Mit dieser Rechtsverordnung soll auch eine direkte Kostenerstattung durch den letztendlich Kostenpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Die Rechtsverordnung des Innenministeriums wird sich dabei im verfassungs- und verwaltungsrechtlich vorgegebenen Rahmen bewegen müssen. Und last, but not least werden wir in dem neuen Gesetz – so, wie dies bereits im Vorgängergesetz der Fall war – die Mitgestaltungsmöglichkeiten der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im THW verankern. Das Nähere wird dann eine Verordnung des Innenministers regeln. Das THW-Gesetz selbst ist übrigens ein gutes Beispiel für die Anerkennung von Fachkompetenz im Ehrenamt. So waren im Vorfeld nicht nur, wie üblich, die zuständigen Behörden, sondern eben auch die Ehrenamtlichen im THW fachlich beteiligt. Beim Schutz unserer Bevölkerung wird es in der Zukunft noch mehr darauf ankommen, dass alle Akteure reibungslos zusammenarbeiten. Das neue THW-Gesetz leistet seinen Beitrag dazu. Und es ist auch ein Beitrag zur Stärkung des ehrenamtlichen Fundaments. Darum bitte ich um Ihre Zustimmung.Zu Protokoll gegebene Reden Hartfrid Wolff (Rems-Murr) (FDP): Die FDP ist überzeugt: Die ehrenamtlichen und die professionellen Helferinnen und Helfer von THW und Feuerwehren, von Rettungsdiensten, DLRG und anderen Hilfsorganisationen leisten ausgezeichnete Arbeit. Sie müssen deutlich mehr gewürdigt und unterstützt werden, als es bisher der Fall war. Effiziente Strukturen, einfache Entscheidungswege, an Risiken ausgerichtete Reaktionsmöglichkeiten helfen auch und gerade denjenigen, die selbst schnell helfen wollen. Die Herausforderungen im Bevölkerungsschutz sind sehr groß. Deshalb ist es gut, dass den Helferinnen und Helfern im THW endlich mehr Rechtssicherheit für ihre verantwortungsvolle Aufgabe eingeräumt wird. Dem THW werden im vorliegenden Gesetzentwurf Befugnisse zuteil, die einen erfolgreichen Einsatz sicherstellen sollen. Dem THW werden nun die gleichen Befugnisse eingeräumt wie den anerkannten privaten Hilfsorganisationen. Auch die Landesgesetze für Feuerwehren und Hilfsorganisationen enthalten ähnliche Befugnisse. Die FDP unterstützt also das vorliegende Gesetz. Wir weisen aber auf die immer noch offenen grundlegenden Fragen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland hin. Naturkatastrophen und Großunfälle machen nicht an Ländergrenzen halt. Überregionale Stromausfälle wie vor einigen Jahren im Münsterland oder verursacht durch die Ems-Durchfahrt eines großen Schiffsneubaus, Pandemien wie etwa die Vogelgrippe oder von bestimmten Gruppen ausgehende Gefahren, etwa durch organisierte Kriminalität oder terroristische Aktivitäten, erfordern ein länderübergreifendes Sicherheitskonzept. Hierfür ist ein von Bund und Ländern gemeinsam getragenes, einheitliches Bevölkerungsschutzsystem am besten geeignet – mit allein am Schadensausmaß und an den schnellsten und besten Reaktionsmöglichkeiten ausgerichteten klaren Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Der Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und Unglücksfällen ist eine der grundlegenden Aufgaben des Staates. Das kürzlich verabschiedete Zivilschutzgesetz war überfällig, aber erscheint nicht als ausreichend. Neue Herausforderungen an die öffentliche Sicherheit sind nicht allein mit tagespolitischen Aktivitäten zu beantworten. Der Bund muss im Katastrophenschutz Verantwortung übernehmen und darf sich nicht aus der Fläche zurückziehen. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt die Bundesfinanzierung kritisiert. Katastrophenschutz ist laut Grundgesetz Ländersache. Eine Nachjustierung ist dringend erforderlich. Es ist befremdlich, dass Innenminister Schäuble dem Bundeswehreinsatz im Innern Tür und Tor öffnen will, aber sich einer zeitgemäßen Neudefinition der grundgesetzlichen Bevölkerungsschutzkompetenzen verweigert. Es gilt aber, die zivilen Kräfte zu stärken. Die bestehende Zweiteilung in den Zivilschutz im Verteidigungsfall und den Katastrophenschutz im Frieden ist überholt und macht aus Sicht der meisten Experten so keinen Sinn mehr. Die bislang praktizierte Zuweisung von Zuständigkeiten nach der Schadensursache wird der Lage nichtlänger gerecht. Zum Zeitpunkt einer notwendigen Gefahrenabwehr kann nicht die Ursachenforschung höchste Priorität haben, um Zuständigkeitsfragen zu klären. Hier muss einfach und schnell anhand des Schadensausmaßes geholfen werden. Daher ist eine Aufgabenverteilung anzustreben, bei der die Zuständigkeit für lokale Schadensereignisse im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr bei den Kommunen bzw. beim Land, die Zuständigkeit für Großschadensereignisse innerhalb eines Bundeslandes ohne weitere Auswirkungen auf das Bundesgebiet bei den Ländern und die Zuständigkeit für außerordentliche bundesweite Schadenslagen sowie für länderübergreifende Großschadenslagen beim Bund liegt. Innerhalb dieses Rahmens ist die Ressourcenverantwortung zu regeln, um effektiv und schnellstmöglich helfen zu können. Deshalb scheint eine grundgesetzlich verankerte bundesweite Koordinierungskompetenz im Katastrophenschutz unverzichtbar zu sein. Darüber hinaus sind die ehrenamtlichen Strukturen im Katastrophenschutz mindestens im bisherigen Umfange unbedingt aufrechtzuerhalten. Das ehrenamtliche Engagement ist die bürgerschaftliche Grundlage für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und die tragende personelle Infrastrukturkomponente des Bevölkerungsschutzes. Gerade im Bereich des THW sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer das Rückgrat der Arbeit für den Bevölkerungsschutz. Dieses Engagement muss unterstützt und anerkannt werden.

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