Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Drucksache 16/12854
Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/12854 –.
Text
Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Drucksache 16/12854
Erstens. Das Gesetz, das heute beschlossen werden
soll, heißt: „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“. Schon die Überschrift ist
ein Text schlichter Schönheit. Glückwunsch! Worum geht
es also wirklich? Um Zweierlei! Erstens: Das Technische
Hilfswerk erhält Rechte, die ähnliche Einrichtungen, zum
Beispiel Feuerwehren, längst haben. So soll auch das
THW Straßen sperren dürfen, wenn das im
Katastrophenfall geboten scheint. Es geht um weitere Befugnisse für
das THW, die sinnvoll und verhältnismäßig sind. Dem
stimmt die Linke zu. Und ich füge hinzu: Das Technische
Hilfswerk wird demnächst 60 Jahre alt. Ich wünsche dem
THW noch weitere erfolgreiche 60 Jahre, hierzulande
und weltweit.
Zweitens. Auch die zweite Absicht dieses Gesetzes ist
im Sinne der Fraktion Die Linke. Der Gesetzestext soll
der Realität angepasst werden, und die heißt: Nicht nur
Männer oder Jungs schultern die Arbeit im Technischen
Hilfswerk, sondern zunehmend auch Frauen und
Mädchen. Also wurde der Gesetzestext geändert oder
neudeutsch „gegendert“. Überall, wo vordem „Helfer“
geschrieben wurde, steht nunmehr „Helferinnen und
Helfer“. Mit einer wesentlichen Ausnahme: In der
Überschrift geht es noch immer nur um die „Helfer“ des THW.
Nun können wir raten, ob hier schlicht
sozialdemokratischer Schlendrian am Werk war oder ob die CSU
subversiv ihren Mannesgeist verewigen wollte. Wie auch immer:
Wichtiger ist, dass die THW-Helferinnen und -Helfer inZu Protokoll gegebene Reden
Petra Pauder Not, zumeist ehrenamtlich im besten Sinne, präsent
sind.
Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN):
Das Technische Hilfswerk ist die bedeutendste
Katastrophenschutzorganisation des Bundes, und lassen Sie
mich gleich zu Beginn sagen: Wir wünschen dem THW
auf der Tagung in Chemnitz viel Erfolg. Der „Tag des
THW“ der vom 15. bis 17. Mai in der Stadthalle von
Chemnitz stattfinden wird, steht unter dem Motto
„Zukunft gemeinsam gestalten“, und in den vier Foren wird
sich die Tagung mit den wichtigen Themen
„Bevölkerungsentwicklung“, „Beruf und freiwilliges
Engagement“, „Risiko und Sicherheit“ und „Technischer
Fortschritt“ befassen.
Ich bin gespannt auf die Ergebnisse dieser Foren, und
ich stelle hier diesen Tag des THW an den Anfang meiner
Rede, weil ich deutlich machen will, dass wir hier zwar
heute richtige Entscheidungen zur Verbesserung der
Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer des THW
treffen, dass es aber nicht ausreicht, bei dieser kleinen
Gesetzesänderung stehen zu bleiben. Wir müssen die
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk fit machen für die
Zukunft, und ich würde es begrüßen, wenn die
fraktionsübergreifende Arbeit beim Thema Katastrophenschutz
auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt
wird.
Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei den
über 80 000 ehrenamtlichen THW-Kräften, die im In- und
Ausland mit großem persönlichen Einsatz eine
unverzichtbare Arbeit leisten, und ich freue mich ganz
besonders, dass das Erfolgsmodell THW in den vergangenen
Jahren so erfolgreich auf die neuen Bundesländer
übertragen werden konnte. Ganz besonders erwähnen möchte
ich die THW-Jugend, die an vielen Orten neben der
freiwilligen Feuerwehr und den Sportvereinen jungen
Menschen Orientierung und sinnvolle Beschäftigung bietet.
Es ist überfällig, dass mit dem Gesetzentwurf der
Großen Koalition jetzt die rechtlichen Befugnisse der
Helferinnen und Helfer des THW eindeutig geregelt werden.
Während des Einsatzes muss schnell und effektiv
gehandelt werden, rechtliche Streitigkeiten und Unklarheiten
der Befugnisse führen zu Reibungsverlusten in den
Einsätzen und verunsichern diejenigen, die helfen wollen.
Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Helferinnen und
Helfer des THW bei innerdeutschen Einsätzen im
Katastrophenfall und Zivilschutz mit denen der öffentlichen
Landesfeuerwehren gleich. Unter Vorbehalt
landesrechtlicher Regelungen wird dem THW nun ein eindeutiger
Rechtsrahmen zur Verfügung gestellt, und ich hoffe, dass
auch die Länder bereit sind, weiter an einheitlichen
Rechtsstandards zu arbeiten. Es gibt keine Konkurrenz
zur freiwilligen Feuerwehr, sondern die Notwendigkeit
einer gemeinsamen, vernetzten Arbeit.
Auch das Problem der Finanzierung von THW-
Einsätzen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelöst
werden. Über eine noch zu schaffende Rechtsordnung soll
das Bundesinnenministerium in Absprache mit dem
Bundesministerium der Finanzen dazu ermächtigt werden,gebührenpflichtige Tatbestände und deren Bemessung
sowie feste Sätze festzulegen. Wir sehen hier Auswirkungen
auf den Haushalt, die nicht am Parlament vorbei
entschieden werden sollten, und wollen die Gebühren in das
Gesetz aufnehmen. Die jetzt vorgeschlagene
Rechtsverordnung ist zwar eine Verbesserung gegenüber der
bestehenden ungeregelten Verfahrensweise, wir wollen hier
aber keine Entscheidungen am Parlament vorbei.
Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf der Großen
Koalition zustimmen. Die Änderungen gehen in die
richtige Richtung, und sie sind eine Verbesserung gegenüber
dem jetzigen Zustand.