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Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Drucksache 16/12854

dip / rede 14.05.2009 · WP 16 · Original ↗

Teil von Protokoll der 222. Sitzung des 16. Deutschen Bundestages · TOP 30: Drucksache 16/12854 –.

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Text

Rede von Petra Pau (DIE LINKE) – Drucksache 16/12854 Erstens. Das Gesetz, das heute beschlossen werden soll, heißt: „Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“. Schon die Überschrift ist ein Text schlichter Schönheit. Glückwunsch! Worum geht es also wirklich? Um Zweierlei! Erstens: Das Technische Hilfswerk erhält Rechte, die ähnliche Einrichtungen, zum Beispiel Feuerwehren, längst haben. So soll auch das THW Straßen sperren dürfen, wenn das im Katastrophenfall geboten scheint. Es geht um weitere Befugnisse für das THW, die sinnvoll und verhältnismäßig sind. Dem stimmt die Linke zu. Und ich füge hinzu: Das Technische Hilfswerk wird demnächst 60 Jahre alt. Ich wünsche dem THW noch weitere erfolgreiche 60 Jahre, hierzulande und weltweit. Zweitens. Auch die zweite Absicht dieses Gesetzes ist im Sinne der Fraktion Die Linke. Der Gesetzestext soll der Realität angepasst werden, und die heißt: Nicht nur Männer oder Jungs schultern die Arbeit im Technischen Hilfswerk, sondern zunehmend auch Frauen und Mädchen. Also wurde der Gesetzestext geändert oder neudeutsch „gegendert“. Überall, wo vordem „Helfer“ geschrieben wurde, steht nunmehr „Helferinnen und Helfer“. Mit einer wesentlichen Ausnahme: In der Überschrift geht es noch immer nur um die „Helfer“ des THW. Nun können wir raten, ob hier schlicht sozialdemokratischer Schlendrian am Werk war oder ob die CSU subversiv ihren Mannesgeist verewigen wollte. Wie auch immer: Wichtiger ist, dass die THW-Helferinnen und -Helfer inZu Protokoll gegebene Reden Petra Pauder Not, zumeist ehrenamtlich im besten Sinne, präsent sind. Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das Technische Hilfswerk ist die bedeutendste Katastrophenschutzorganisation des Bundes, und lassen Sie mich gleich zu Beginn sagen: Wir wünschen dem THW auf der Tagung in Chemnitz viel Erfolg. Der „Tag des THW“ der vom 15. bis 17. Mai in der Stadthalle von Chemnitz stattfinden wird, steht unter dem Motto „Zukunft gemeinsam gestalten“, und in den vier Foren wird sich die Tagung mit den wichtigen Themen „Bevölkerungsentwicklung“, „Beruf und freiwilliges Engagement“, „Risiko und Sicherheit“ und „Technischer Fortschritt“ befassen. Ich bin gespannt auf die Ergebnisse dieser Foren, und ich stelle hier diesen Tag des THW an den Anfang meiner Rede, weil ich deutlich machen will, dass wir hier zwar heute richtige Entscheidungen zur Verbesserung der Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer des THW treffen, dass es aber nicht ausreicht, bei dieser kleinen Gesetzesänderung stehen zu bleiben. Wir müssen die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk fit machen für die Zukunft, und ich würde es begrüßen, wenn die fraktionsübergreifende Arbeit beim Thema Katastrophenschutz auch in der kommenden Legislaturperiode fortgesetzt wird. Ich möchte mich an dieser Stelle bedanken bei den über 80 000 ehrenamtlichen THW-Kräften, die im In- und Ausland mit großem persönlichen Einsatz eine unverzichtbare Arbeit leisten, und ich freue mich ganz besonders, dass das Erfolgsmodell THW in den vergangenen Jahren so erfolgreich auf die neuen Bundesländer übertragen werden konnte. Ganz besonders erwähnen möchte ich die THW-Jugend, die an vielen Orten neben der freiwilligen Feuerwehr und den Sportvereinen jungen Menschen Orientierung und sinnvolle Beschäftigung bietet. Es ist überfällig, dass mit dem Gesetzentwurf der Großen Koalition jetzt die rechtlichen Befugnisse der Helferinnen und Helfer des THW eindeutig geregelt werden. Während des Einsatzes muss schnell und effektiv gehandelt werden, rechtliche Streitigkeiten und Unklarheiten der Befugnisse führen zu Reibungsverlusten in den Einsätzen und verunsichern diejenigen, die helfen wollen. Der vorliegende Gesetzentwurf stellt die Helferinnen und Helfer des THW bei innerdeutschen Einsätzen im Katastrophenfall und Zivilschutz mit denen der öffentlichen Landesfeuerwehren gleich. Unter Vorbehalt landesrechtlicher Regelungen wird dem THW nun ein eindeutiger Rechtsrahmen zur Verfügung gestellt, und ich hoffe, dass auch die Länder bereit sind, weiter an einheitlichen Rechtsstandards zu arbeiten. Es gibt keine Konkurrenz zur freiwilligen Feuerwehr, sondern die Notwendigkeit einer gemeinsamen, vernetzten Arbeit. Auch das Problem der Finanzierung von THW- Einsätzen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gelöst werden. Über eine noch zu schaffende Rechtsordnung soll das Bundesinnenministerium in Absprache mit dem Bundesministerium der Finanzen dazu ermächtigt werden,gebührenpflichtige Tatbestände und deren Bemessung sowie feste Sätze festzulegen. Wir sehen hier Auswirkungen auf den Haushalt, die nicht am Parlament vorbei entschieden werden sollten, und wollen die Gebühren in das Gesetz aufnehmen. Die jetzt vorgeschlagene Rechtsverordnung ist zwar eine Verbesserung gegenüber der bestehenden ungeregelten Verfahrensweise, wir wollen hier aber keine Entscheidungen am Parlament vorbei. Dennoch werden wir dem Gesetzentwurf der Großen Koalition zustimmen. Die Änderungen gehen in die richtige Richtung, und sie sind eine Verbesserung gegenüber dem jetzigen Zustand.

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