Müll- und Plastikmüllmonitoring in Deutschland: Regelmäßigkeit, Häufigkeit, Einheitlichkeit, Zuständigkeiten, Finanzierung und Wirksamkeit von Maßnahmen
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Müll- und Plastikmüllmonitoring in Deutschland: Regelmäßigkeit, Häufigkeit, Einheitlichkeit, Zuständigkeiten, Finanzierung und Wirksamkeit von Maßnahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8642
21. Wahlperiode 15.10.2026
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Michael Blos und der Fraktion der AfD
Müll- und Plastikmüllmonitoring in Deutschland: Regelmäßigkeit, Häufigkeit,
Einheitlichkeit, Zuständigkeiten, Finanzierung und Wirksamkeit von Maßnahmen
Dank des Pfandsystems gibt es in Deutschland sehr hohe Verwertungs- und
Rücklaufquoten von PET-Getränkeflaschen. Die Brutto-Recyclingquote lag bei
97,6 Prozent und die Netto-Recyclingquote bei 95,0 Prozent (www.forum-pe
t.de/wp-content/uploads/2024/09/2024_08_30_Kurzfassung_Verwertung-PET-
Getraenkeflaschen-2023.pdf). Dennoch wird die Belastung von Meeren und
Gewässern durch Plastikmüll vom Umweltbundesamt weiterhin als
Herausforderung beschrieben (www.umweltbundesamt.de/publikationen/kunststoffe-in-d
er-umwelt; www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/1410/publikatione
n/190515_uba_fb_kunststoffe_bf.pdf, S. 6).
Gleichzeitig bestehen auf nationaler und europäischer Ebene koordinierte, in
Abdeckung und Kompartimenten jedoch ungleichmäßige und methodisch nur
begrenzt vergleichbare Monitoringstrukturen, deren Koordinierung unter
anderem über die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), die Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) und die Bund/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) erfolgt. Ein aktualisierter Entwurf des
MSRL-Monitoring-Rahmenkonzepts liegt seit Oktober 2025 für die
Überwachungsprogramme ab 2026 vor (https://mitglieder.meeresschutz.info/files/meer
esschutz/berichte/art11-monitoring/zyklus2026/Entwurf_MSRL_Art11_Anlag
e_3_Monitoring-Rahmenkonzept_2025-10-14.pdf).
Vor diesem Hintergrund hat die EU mit der Richtlinie (EU) 2019/904
zusätzliche Produktanforderungen erlassen. Artikel 6 Absatz 1 schreibt ab dem 3. Juli
2024 die verbindliche Einführung fest verbundener Kunststoffverschlüsse
(„Tethered Caps“) bei Einweg-Getränkebehältern bis drei Liter vor (Richtlinie [EU]
2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über
die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die
Umwelt [Text von Bedeutung für den EWR], Amtsblatt der Europäischen
Union L 155 vom 12. Juni 2019, S. 1–19; Euro-Lex: https://eur-lex.europa.eu/l
egal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019L0904).
Diese Vorgabe wurde in Deutschland durch § 3 der
Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) umgesetzt; die Konformität wird bei
Einhaltung der harmonisierten Norm EN 17665 vermutet (§ 3 EWKKennzV;
www.gesetze-im-internet.de/ewkkennzv/__3.html, EN 17665:2022+A1:2023
[CEN]).
Nutzen und Erforderlichkeit dieser Regelung werden von Wirtschaft und
Fachverbänden in Deutschland infrage gestellt, gerade angesichts der bereits sehr
hohen Rücklaufquoten im Pfandsystem (https://kunststoffverpackungen.de/wp-
content/uploads/2023/06/IK-Stellungnahme-PPWR_final-2023-02-06_de.pdf,
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
www.wafg.de/fileadmin/presse/gemeinsame_pressemitteilung_afg-v_eu-vorsch
laege_verschluesse.pdf).
Gleichzeitig belegen Erhebungen von Verbraucherschutzorganisationen und
Prüfinstituten spürbare Einschränkungen bei Alltagstauglichkeit und
Barrierefreiheit der fest verbundenen Deckel (www.din.de/resource/blob/1189424/bd69
30949d37e2440d424e30da5c6c11/studie-des-din-vr-gebrauchstauglichkeit-un
d-verbraucherakzeptanz-von-festverbundenen-kunststoffverschluessen-sog-teth
ered-caps-fuer-getraenkebehaelter-data.pdf; www.nim.org/fileadmin/PUBLIC/
3_NIM_Publikationen/NIM-Studien/Weitere/Tathered_Caps/250526_Tethere
d_Caps_Kurzstudie_fin.pdf).
Angesichts dieser dokumentierten Handhabungsprobleme und der geringen
Akzeptanz in der Bevölkerung steht nach Auffassung der Fragesteller zu
befürchten, dass Verbraucher die Verschlüsse im Alltag frustriert abtrennen und die
beabsichtigte Reduzierung von losem Plastikmüll damit verfehlt wird. Gestützt
wird diese Befürchtung durch Berichte aus Schweden: So äußerte eine Expertin
der schwedischen Umweltschutzorganisation Håll Sverige Rent öffentlich die
Vermutung, dass anhaltend hohe Fundzahlen loser Verschlüsse an
Küstenabschnitten darauf zurückzuführen sein könnten, dass sich Verbraucher über die
fest verbundenen Deckel ärgern und diese vor Ort mutwillig abreißen (https://ni
us.de/gesellschaft/schweden-plastik-deckel-getraenke-europaeische-union-vero
rdnung-eu-straende-muell).
Neben den klassischen Eintragsquellen wie Schifffahrt, Fischerei und Einträgen
aus dem Binnenland rücken zudem Offshore-Windparks in den Fokus. Bereits
auf Bundestagsdrucksache 19/22590 (S. 4) wies die Bundesregierung darauf
hin, dass an deutschen Ostseestränden nach wissenschaftlichen Erhebungen
(Schernewski et al. 2018) rund 8 Prozent des erfassten Mülls aus Offshore-
Installationen wie beispielsweise Windkraftanlagen stammen. Studien des
Helmholtz-Zentrums Hereon und weiterer Institute zeigen, dass durch Bau,
Betrieb und wetterbedingte Erosion, insbesondere an den Rotorblättern,
mikroplastische Partikel freigesetzt werden können. Der EU-Kommission ist der
Mikroplastikabrieb von Windkraftanlagen bekannt (www.europarl.europa.eu/d
oceo/document/E-10-2026-002323-ASW_DE.html). Inwieweit diese Einträge
in den bestehenden Meeresmüll-Monitorings (Strand, Meeresboden etc.)
systematisch erfasst und ausgewertet werden, ist bislang unklar (https://doi.org/10.1
016/j.scitotenv.2024.177509, https://doi.org/10.5194/wes-10-1123-2025,
https://wes.copernicus.org/articles/10/1123/2025/wes-10-1123-2025.pdf).
Vor diesem Hintergrund bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer kritischen
Überprüfung der bestehenden Monitoring-Maßnahmen auf Regelmäßigkeit,
Einheitlichkeit, räumliche Abdeckung (einschließlich Inseln und Halligen),
finanzielle Aufwendungen des Bundes sowie auf die tatsächliche evidenzbasierte
Wirksamkeit der erlassenen Regulierungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit,
Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müll- bzw. Plastikmüllmonitorings an
Stränden der Nord- und Ostsee (einschließlich Inseln und Halligen)?
a) In welchen Intervallen beziehungsweise mit welcher Frequenz wird
nach Kenntnis der Bundesregierung das Monitoring an wie vielen und
welchen konkreten Monitoringstränden durchgeführt (bitte tabellarisch
nach Jahren seit 2018, nach Region Nordsee/Ostsee, Anzahl der
Monitoringstrände, Anzahl der Erfassungen sowie erfasster Müll- und
Plastikmüllteile aufführen, orientiert an den Tabellen auf den
Bundestagsdrucksachen 19/28746 und 19/22590)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
b) Welche Institutionen und Behörden des Bundes sowie der Länder sind
nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils für Planung, Durchführung,
Koordinierung und Auswertung des Monitorings zuständig?
c) In welchem Umfang, sofern zutreffend, werden diese
Monitoringmaßnahmen mit Mitteln des Bundes finanziert (bitte die jährlichen
Ausgaben seit dem Jahr 2020 tabellarisch angeben)?
d) Ist das Monitoring nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit
einheitlich geregelt, oder bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den
Küstenländern, zwischen Nord- und Ostsee sowie bei der
Berücksichtigung von Inseln und Halligen?
e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Strandmüllmengen (Gesamtzahl und Plastikmüllteile, insbesondere
Kunststoffdeckel/-korken) an den Monitoringstränden der deutschen
Nord- und Ostsee seit den auf den Bundestagsdrucksachen 19/22590
und 19/28746 dargestellten Zeiträumen (bitte die Angaben zu Anzahl
der Monitoringstrände, Anzahl der Erfassungen sowie Anzahl der Müll-
und Plastikmüllteile für die Jahre ab 2018 bzw. 2019 bis zum aktuell
verfügbaren Stand getrennt nach Nordsee und Ostsee in tabellarischer
Form angeben)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit,
Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müllmonitorings am Meeresboden, in der
Wassersäule und in küstennahen Gewässern der Nord- und Ostsee
(einschließlich Inseln und Halligen)?
a) Welche Monitoringprogramme (z. B. im Rahmen von International
Bottom Trawl Survey [IBTS], Baltic International Trawl Survey [BITS]
oder weiteren Surveys), nach Kenntnis der Bundesregierung, bestehen,
in welchen Intervallen werden sie durchgeführt und welche
Institutionen sind zuständig und in welchem Umfang fließen gegebenenfalls
Bundesmittel in diese Programme (bitte jährliche Ausgaben seit 2020
angeben)?
b) Wie einheitlich sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Methoden
und die räumliche Abdeckung (inklusive Inseln und Halligen)?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit,
Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müllmonitorings in Bundeswasserstraßen,
Flüssen, Seen und Bächen?
a) Welche Monitoringaktivitäten zu Müll und Plastikmüll bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung in diesen Gewässern, in welchen
Intervallen und mit welcher Methodik?
b) Welche Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils
zuständig (z. B. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes,
Landesbehörden)?
c) In welchem Umfang, sofern zutreffend, werden diese Maßnahmen aus
Bundesmitteln finanziert (bitte jährliche Ausgaben seit 2020
tabellarisch angeben)?
d) Inwieweit ist das Monitoring nach Kenntnis der Bundesregierung
einheitlich und vergleichbar zwischen Bundeswasserstraßen und sonstigen
Fließ- und Stillgewässern?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Regelmäßigkeit,
Häufigkeit und Einheitlichkeit des Müllmonitorings entlang von Bahntrassen,
Autobahnen, Bundesstraßen und weiterer stark frequentierter Infrastruktur
(z. B. Rastanlagen, Brücken, Hafenbereiche)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
a) Welche systematischen Monitoring- oder Erfassungsprogramme zu
Müll und Plastikmüll bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung in
diesen Bereichen, in welchen Intervallen und mit welcher Methodik?
b) Welche Institutionen und Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils zuständig (z. B. Deutsche Bahn AG, Autobahn GmbH
des Bundes, Straßenbauverwaltungen der Länder, nichtstaatliche
Akteure)?
c) In welchem Umfang verursachten oder verursachen diese Aktivitäten
Kosten für den Bund (bitte etwaige jährliche Ausgaben seit 2020
tabellarisch angeben)?
d) Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorgehen
bundesweit einheitlich geregelt?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Wirksamkeit der EU-
Einwegkunststoffrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/904) hinsichtlich der
Reduzierung von Plastikmüll in deutschen Meeresgewässern, an Stränden und
in Binnengewässern, sowohl in Bezug auf nach besagter Richtlinie
verbotene Kunststoffartikel als auch bezogen auf Tetrapak- und Flaschendeckel
(Tethered Caps)?
a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorkommen
entsprechender Müllteile (Tetrapak- und Flaschendeckel, Plastikstrohhalme
und vergleichbare Artikel) seit der jeweiligen Umsetzung der
Regelungen in den Monitoringdaten entwickelt (bitte nach Jahren und
Regionen seit 2021 tabellarisch angeben, soweit der Bundesregierung Daten
vorliegen)?
b) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge der nach
Richtlinie (EU) 2019/904 vom 3. Juli 2021 verbotenen Kunststoffprodukte
im Vergleich der Monitoringergebnisse von vor und nach 2021
statistisch signifikant verändert und welche methodischen und statistischen
Auswertungen und Daten liegen der Bundesregierung diesbezüglich
vor?
c) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge von losen
Tetrapak- und Flaschendeckeln im Sinne Richtlinie (EU) 2019/904 vom
3. Juli 2024 im Vergleich der Monitoringergebnisse von vor und nach
2024 statistisch signifikant verändert und welche methodischen und
statistischen Auswertungen und Daten liegen der Bundesregierung
diesbezüglich vor?
d) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menge der
Tetrapak-Packungen und Plastikflaschen mit und ohne Deckel im
Vergleich der Monitoringergebnisse von vor und nach 2024 entwickelt und
welche methodischen und statistischen Auswertungen und Daten liegen
der Bundesregierung diesbezüglich vor?
e) Liegen der Bundesregierung zu Deutschland belastbare Erkenntnisse
über verhaltenswissenschaftliche Erhebungen, Praxistests oder
Meldungen von Entsorgungs- und Recyclingunternehmen darüber vor, in
welchem Umfang Verbraucher fest verbundene Verschlüsse („Tethered
Caps“) vor dem Konsum oder der Rückgabe gewaltsam abtrennen (z. B.
aufgrund von Handhabungsproblemen), und welche Auswirkungen hat
oder hätte ein solches Verhalten nach Kenntnis der Bundesregierung auf
die beabsichtigte Reduzierung von losem Plastikmüll (vgl.
Vorbemerkung) und falls der Bundesregierung keine oder nur unzureichende
Erkenntnisse nach vorliegen, bis zu welchem Zeitpunkt sind belastbare
Bewertungen und vergleichende Daten zu erwarten?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
f) Laufen derzeit wissenschaftliche Studien im Auftrag oder unter
Beteiligung des Bundes zu den Auswirkungen dieser EU-Regelungen auf die
Müllbelastung, und wenn ja, seit wann, bei welcher Institution und mit
welchem Projektnamen und mit welchem Untersuchungsgebiet,
beziehungsweise wenn nein, warum nicht und sind Studien geplant?
g) Liegen der Bundesregierung bereits konkrete, vergleichbare
Monitoringdaten zum Vorkommen loser Kunststoffdeckel und -korken an
deutschen Stränden und in Binnengewässern für die Zeiträume vor und nach
dem 3. Juli 2024 vor (wenn ja, bitte diese tabellarisch angeben, wenn
nein, bitte angeben, bis wann erste belastbare Auswertungen zu
erwarten sind)?
h) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die
Auswirkungen der fest verbundenen Verschlüsse (Tethered Caps) auf
die Alltagstauglichkeit, Handhabung und Barrierefreiheit (insbesondere
für Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen), liegen
der Bundesregierung bezüglich Frage 5 i) Studien, Stellungnahmen oder
Praxistests (z. B. des DIN-Verbraucherrats oder vergleichbarer
Institutionen) vor, und wenn ja, aus welchem Jahr, mit welchem Titel und
Auftraggeber, und wenn nein, plant die Bundesregierung diese
einzuholen bzw. erstellen zu lassen?
6. Welche Möglichkeiten und welche Grenzen sieht die Bundesregierung für
eine mögliche bundesweit stärker harmonisierte, regelmäßige und
methodisch vergleichbare Erfassung von Müll und Plastikmüll in den
verschiedenen Bereichen (Strände und Küstengewässer einschließlich Inseln und
Halligen, Flussufer und Binnengewässer, Verkehrsinfrastruktur wie
Autobahnen und Bahntrassen etc.)?
Wenn Grenzen bestehen sollten, welche rechtlichen (z. B.
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern), organisatorischen, finanziellen,
fachlichen oder praktischen Gründe sieht die Bundesregierung, die einer
stärkeren Harmonisierung und Vereinheitlichung entgegenstehen?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Müll- und
Plastikmüllbelastung der Meeresumwelt durch den Bau, Betrieb und die Wartung von
Off-shore-Windparks in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone
(AWZ) sowie den Küstengewässern der Nord- und Ostsee sowie über
grenzüberschreitende Einträge aus den Windparks der Nachbarstaaten in
die AWZ und aus deutschen Windenergiearealen in fremde Hoheitsgebiete
seit dem Jahr 2018 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22590)?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische
Monitoringprogramme oder systematische Erhebungen zu Müll aus diesen Anlagen,
wie zum Beispiel Verpackungsmaterial, Bauschutt, verlorene oder
abgerissene Teile, Wartungsmaterial (bitte gegebenenfalls nach Makromüll
aus Bau, Betrieb und Wartung, Mikroplastik aus Rotorblatt-/
Beschichtungsabrieb und sonstige Partikel/Materialien aufschlüsseln)?
b) Wie werden etwaige Belastungen aus Offshore-Windparks, vor dem
Hintergrund des auf Bundestagsdrucksache 19/22590 angeführten
Anteils von 8 Prozent an Ostseestränden, nach Kenntnis der
Bundesregierung in die allgemeinen Meeresmüll-Monitorings (Strand, Meeresboden
etc.) einbezogen und ausgewertet (bitte nach Makromüll aus Bau,
Betrieb und Wartung, Mikroplastik aus Rotorblatt-/Beschichtungsabrieb
und sonstige Partikel/Materialien aufschlüsseln)?
c) Welche Institutionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
entsprechende Erhebungen zuständig und in welchem Umfang fließen
Bundesmittel in diese Aktivitäten (bitte seit 2018 angeben)?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
d) Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung mikroplastische
Partikel und Beschichtungsabrieb aus der wetterbedingten Erosion von
Rotorblättern von Offshore-Windenergieanlagen in den bestehenden
Meeresmüll-Monitoringprogrammen (Strand, Meeresboden,
Wassersäule) systematisch identifiziert, quantifiziert und den Quellen zugeordnet,
welche konkreten Nachweis- und Analysemethoden kommen bei den
genannten Partikeln nach Kenntnis der Bundesregierung zum Einsatz,
und welche Institutionen sind dafür zuständig?
8. Welche weiteren Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Trends bei der
Müll- und Plastikmüllbelastung seit den letzten MSRL-Zustandsberichten
(2018) sowie insbesondere auf Grundlage der MSRL-Zustandsbewertung
2024 (wonach Müllfunde an Stränden abnehmen, am Meeresboden jedoch
zunehmen) in den oben genannten Bereichen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die mögliche Notwendigkeit eines verbesserten,
einheitlicheren Monitorings (die Antwort möglichst tabellarisch und nach
den jeweiligen Monitoringbereichen gegliedert strukturieren)?
a) Hat die Bundesregierung Überlegungen zu den unterschiedlichen
Trends angestellt oder beabsichtigt dies und wenn ja, zu welchen
Ergebnissen ist sie gekommen oder erwartet sie?
b) Welche Monitoringdaten erlauben nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Quellenzuordnung?
c) Welche Bereiche sind nach Kenntnis bislang nicht ausreichend erfasst?
d) Welche Änderungen am Monitoring sind seitens der Bundesregierung
oder nach Kenntnis der Bundesregierung deshalb gegebenenfalls
vorgesehen?
9. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet (und wenn ja,
wie lautet diese) zu dem umweltpolitischen Zielkonflikt, dass einerseits
durch Betrieb und wetterbedingte Erosion von Offshore-
Windenergieanlagen Mikroplastikpartikel in die Meeresumwelt eingetragen
werden (vgl. u. a. Antwort der EU-Kommission E‑10‑2026‑002323‑ASW),
andererseits jedoch ein Ausbau der Offshore-Kapazitäten in der Nordsee
auf mindestens 300 Gigawatt bis zum Jahr 2050 forciert wird und die
Bundesregierung Einnahmen aus Offshore-Ausschreibungen zur
Gegenfinanzierung des Meeresnaturschutzes heranzieht (vgl. www.bundesregierun
g.de/resource/blob/975228/2185832/293395d3dbdac350715a3652f96b2c9
3/2023-04-24-ostenede-nordsee-data.pdf, www.bundestag.de/presse/hib/kur
zmeldungen-1205384)?
a) Beabsichtigt die Bundesregierung, die partikuläre
Mikroplastikbelastung durch Offshore-Windparks innerhalb der deutschen
Hoheitsgewässer und der deutschen AWZ systematisch zu bemessen sowie die
Verdriftung dieser Partikel über hydrodynamische Modelle in angrenzende
Meeresgebiete bilanzieren zu lassen, und wenn ja, auf welche Art und
Weise (bitte ausführlich darstellen)?
b) Welche Maßnahmen und zulassungsrechtlichen Anforderungen (z. B.
im Rahmen der BSH-Zulassungsverfahren oder Fortschreibungen des
Standarduntersuchungskonzepts) beabsichtigt die Bundesregierung,
soweit überhaupt beabsichtigt, festzulegen, um den partikulären
Beschichtungsabrieb an Rotorblättern auf den Stand der besten verfügbaren
Technik zu minimieren und eine grenzüberschreitende Verdriftung von
Mikroplastik und Schadstoffen aus der deutschen AWZ in
Nachbargewässer gemäß dem völkerrechtlichen Vorsorge- und Verursacherprinzip
(u. a. Artikel 194 UNCLOS) wirksam zu unterbinden?
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
c) Inwieweit hält die Bundesregierung das Ziel, einen guten
Umweltzustand gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu erreichen, mit den
geplanten Ausbauzielen für vereinbar, wenn gleichzeitig keine
verbindlichen Grenzwerte oder Standarderfassungen für den Abrieb von
Offshore-Installationen existieren?
Berlin, den 1. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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