Technische Zuverlässigkeit, Kosten und Betrieb des LNG-Terminals Wilhelmshaven II
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Technische Zuverlässigkeit, Kosten und Betrieb des LNG-Terminals Wilhelmshaven II
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8839
21. Wahlperiode 29.10.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Dr. Malte Kaufmann, Raimond Scheirich, Andreas
Mayer, Dr. Michael Blos, Marcel Queckemeyer und der Fraktion der AfD
Technische Zuverlässigkeit, Kosten und Betrieb des LNG-Terminals
Wilhelmshaven II
Die Bundesregierung ließ infolge der Energieversorgungskrise seit dem Jahr
2022 mehrere schwimmende Terminals zur Einfuhr von Flüssigerdgas errichten
beziehungsweise chartern. Die bundeseigene Deutsche Energy Terminal
GmbH (DET) betreibt nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie die vier FSRU-Standorte Brunsbüttel, Wilhelmshaven I,
Wilhelmshaven II und Stade. Wilhelmshaven II befindet sich seit Mai 2025 im
Regelbetrieb. Die DET hält nach Angaben der Bundesregierung die Charterverträge für
die staatlich angemieteten schwimmenden Speicher- und
Regasifizierungseinheiten und verantwortet den technisch-kommerziellen Betrieb der Terminals
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Energ
ie/gas.html; www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemittei
lungen/2023/01/20230116-deutsche-energy-terminal-gmbh-nimmt-den-geschaf
tsbetrieb-auf.html). Für Wilhelmshaven II kommt die schwimmenden Speicher-
und Regasifizierungseinheit (Floating Storage and Regasification Unit [FSRU])
„Excelsior“ zum Einsatz. Bereits im Oktober 2022 schloss der Bund einen
Chartervertrag für die Anlage. Das Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz begründete den Einsatz seinerzeit mit der Diversifizierung der
Gasversorgung und der Versorgungssicherheit Deutschlands (www.bundeswirtscha
ftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/10/20221025-unterz
eichnung-des-chartervertrags-fur-das-funfte-schwimmende-lng-terminal.html).
Eine besondere technische Eigenschaft der „Excelsior“ ist das zur Vermeidung
von Biofouling eingesetzte Ultraschallverfahren. Die Bundesregierung teilte
bereits im März 2023 mit (Bundestagsdrucksache 20/6070, Antwort der
Bundesregierung auf Frage 12), für die „Excelsior“ sei eine Nachrüstung mit
Ultraschallsonden beschlossen worden. Die DET bezeichnete das System bei der
Inbetriebnahme von Wilhelmshaven II im Jahr 2025 als erstmalige Erprobung
eines Ultraschallverfahrens gegen den Bewuchsdruck im
Meerwasserleitungssystem einer FSRU in Europa (www.wirtschaft-wilhelmshaven.de/assets/_ener
gyhub/downloads/20250526_DET_PM_Inbetriebnahme_LNG_Terminal_WH
V02_FINAL_NEU.pdf). Die praktische Eignung des Ultraschallverfahrens war
zuvor Gegenstand parlamentarischer und gerichtlicher Befassung. Im April
2024 erklärte die Bundesregierung im Zusammenhang mit einer möglichen
Umrüstung der FSRU „Höegh Esperanza“, dass das Ultraschallverfahren dort
nach Einschätzung beteiligter Fachleute den Bewuchs möglicherweise nicht
wirksam begrenzen könne. Eine Umrüstung wurde deshalb als „nicht
kalkulierbares, technisches Betriebsrisiko“ bewertet. Zugleich erklärte die
Bundesregierung, die DET werde das Ultraschallverfahren auf der „Excelsior“ erproben.
Aufgrund der unterschiedlichen Bauart bestehe dort eine höhere Wahrschein-
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lichkeit für einen erfolgreichen Einsatz (Bundestagsdrucksache 20/11038,
Antwort der Bundesregierung auf Frage 8). Das Bundesverwaltungsgericht stellte
mit Urteil vom 19. Dezember 2024 fest, dass die Elektrochlorierung bei der
FSRU „Höegh Esperanza“ dem wasserrechtlich geforderten Stand der Technik
entspricht. Dem Ultraschallverfahren erkannte das Gericht diesen Status nicht
zu, weil dessen praktische Eignung für eine FSRU noch nicht hinreichend
gesichert war. Das Gericht verwies ausdrücklich auf den damaligen
Erprobungscharakter des Einsatzes auf der „Excelsior“ (www.bverwg.de/191224U7A14.23.0).
Nach Angaben der DET gegenüber Medien zeigte sich im Spätsommer 2025,
dass das Ultraschallsystem dem Bewuchsdruck durch Bioorganismen in der
Jade nicht ausreichend entgegenwirkte. Trotz technischer Anpassungen sei die
erforderliche Wirksamkeit nicht erreicht worden. Im Frühherbst 2025 sei die
FSRU infolge der unzureichenden Antifouling-Leistung ausgefallen. LNG-
Lieferanten hätten abgewiesen werden müssen. Die DET beantragte daraufhin
die Nutzung des bereits an Bord vorhandenen Elektrochlorierungssystems
(www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/chlor-statt-ultraschall-zweit
es-lng-terminal-darf-biozid-verwenden-wattenmeer%2Clng-198.html).
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz bestätigt in den Unterlagen zum wasserrechtlichen Verfahren, dass die
DET das bislang eingesetzte Ultraschallsystem als nicht hinreichend geeignet
bewertet, um Biofouling in den seewasserführenden Anlagen wirksam zu
verhindern. Mit der beantragten Inbetriebnahme der Elektrochlorierungsanlage ist
die Einleitung von biozidbehandeltem Ab- und Prozesswasser in die Innenjade
verbunden. Beantragt wurde eine jährliche Einleitungsmenge von insgesamt bis
zu 169.968.850 Kubikmetern (www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/wasserw
irtschaft/zulassungsverfahren/abwasser_und_einleitungen/lng_terminal_fsru_w
ilhelmshaven_gmbh/). Bereits in der 20. Wahlperiode befasste sich der
Deutsche Bundestag mit dem Biozideinsatz an schwimmenden LNG-Terminals. In
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/5784 erklärte die Bundesregierung unter anderem, die
voraussichtlichen Ausgaben für Anmietung und Betrieb von fünf FSRU beliefen sich nach
damaliger Planung auf rund zehn Milliarden Euro. Ein gesondertes
Fachgutachten zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der FSRU hatte die Bundesregierung
nach eigenen Angaben nicht in Auftrag gegeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Gesamtkosten sind dem Bund beziehungsweise der Deutsche
Energy Terminal GmbH für Planung, Beschaffung, Installation,
Inbetriebnahme, Erprobung und nachträgliche Anpassung des Ultraschall-
Antifoulingsystems auf der FSRU „Excelsior“ entstanden, und aus
welchen Haushaltstiteln oder sonstigen Finanzierungsquellen wurden diese
Ausgaben getragen?
2. Welche technischen Untersuchungen, Gutachten, Risikoanalysen,
Machbarkeitsstudien oder sonstigen fachlichen Bewertungen lagen der
Bundesregierung beziehungsweise der Deutsche Energy Terminal GmbH vor der
Entscheidung zur Nachrüstung der „Excelsior“ mit Ultraschallsonden vor,
und welche davon wurden im Auftrag des Bundes oder der Deutsche
Energy Terminal GmbH erstellt?
3. Welche konkreten Anforderungen an Wirksamkeit, Anlagenverfügbarkeit,
zulässigen Bewuchs, Wartungsaufwand und Betriebssicherheit wurden für
das Ultraschall-Antifoulingsystem vor seiner Beschaffung
beziehungsweise Abnahme festgelegt?
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4. Welche Kenntnisse lagen der Bundesregierung beziehungsweise der
Deutsche Energy Terminal GmbH bei der Entscheidung für das
Ultraschallverfahren über dessen praktische Bewährung hinsichtlich Volumen,
Durchflussmengen und Komplexität vergleichbaren Seewassersystemen von
FSRU vor?
5. Zu welchem Zeitpunkt erhielten die Deutsche Energy Terminal GmbH
und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jeweils erstmals
Kenntnis davon, dass das Ultraschallsystem auf der „Excelsior“ den
Bewuchsdruck in der Jade nicht hinreichend begrenzen konnte?
6. Welche technischen Anpassungen, Reparaturen und sonstigen
Nachbesserungen wurden seit der erstmaligen Feststellung einer unzureichenden
Antifouling-Wirkung am Ultraschallsystem vorgenommen, welche Kosten
entstanden hierfür jeweils, und wer hat diese Kosten getragen?
7. In welchem Zeitraum war die Regasifizierungs- oder Einspeiseleistung
der „Excelsior“ infolge von Biofouling oder hiermit zusammenhängenden
Arbeiten eingeschränkt oder vollständig unterbrochen, und welches
Regasifizierungsvolumen konnte deshalb nach Kenntnis der Bundesregierung
nicht bereitgestellt werden?
8. Wie viele für Wilhelmshaven II vorgesehene LNG-Lieferungen konnten
infolge der Einschränkungen oder des Ausfalls der „Excelsior“ nicht wie
vorgesehen abgewickelt werden, und welche vertraglichen oder
finanziellen Folgen entstanden daraus für die Deutsche Energy Terminal GmbH
beziehungsweise den Bund?
9. Welche unmittelbaren und mittelbaren Mehrkosten sind der Deutsche
Energy Terminal GmbH beziehungsweise dem Bund infolge der
unzureichenden Wirkung des Ultraschallsystems einschließlich Reparaturen,
Betriebsausfällen, technischen Anpassungen und der Vorbereitung des
Elektrochlorierungsbetriebs bislang entstanden?
10. Welche Gewährleistungs-, Garantie-, Rückforderungs-, Regress- oder
Schadensersatzansprüche hat die Deutsche Energy Terminal GmbH im
Zusammenhang mit Planung, Lieferung, Installation oder Leistung des
Ultraschallsystems geprüft, geltend gemacht oder ausgeschlossen, und auf
welche finanziellen Größenordnungen beziehen sich diese Prüfungen
beziehungsweise Ansprüche?
11. Welche technischen Alternativen zur Elektrochlorierung wurden nach dem
Auftreten der Probleme mit dem Ultraschallsystem durch die Deutsche
Energy Terminal GmbH oder im Auftrag der Bundesregierung geprüft,
und aus welchen technischen, wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen
wurden diese bislang nicht umgesetzt?
12. Welche zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten entstehen der
Deutsche Energy Terminal GmbH nach gegenwärtiger Planung durch die
Nutzung des Elektrochlorierungssystems auf der „Excelsior“ gegenüber
einem störungsfreien Betrieb des ursprünglich vorgesehenen
Ultraschallsystems?
13. Welche Auswirkungen hatten die Einschränkungen beziehungsweise der
Ausfall der „Excelsior“ nach Bewertung der Bundesregierung auf die
tatsächliche Gasversorgungssicherheit, die verfügbaren LNG-
Importkapazitäten und die Auslastung anderer deutscher LNG-Terminals?
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Betriebserfahrungen der „Excelsior“ für die technische Bewertung von
Ultraschallverfahren als Antifoulingverfahren bei FSRU und für eine
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
mögliche spätere Anwendung dieser Technologie an anderen
bundeseigenen LNG-Terminals?
15. Welche Berichte, Meldungen oder sonstigen Informationen hat die
Deutsche Energy Terminal GmbH dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie seit Beginn des Testbetriebs über Wirksamkeit, Störungen,
Nachbesserungen und Betriebsausfälle des Ultraschallsystems übermittelt, und
zu welchen Zeitpunkten erfolgten diese Informationen?
16. Welche Vorgaben oder Erwartungen hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie gegenüber der Deutsche Energy Terminal GmbH
hinsichtlich einer Minimierung des Biozideinsatzes, der Prüfung alternativer
Antifoulingverfahren und der Berücksichtigung von Umweltfolgekosten
formuliert?
17. Welche eigenen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung
beziehungsweise der Deutsche Energy Terminal GmbH über die kumulativen
Einleitungen aus den FSRU „Höegh Esperanza“ und „Excelsior“ vor, und
inwieweit wurden diese Erkenntnisse bei der Entscheidung über den künftigen
technischen Betrieb von Wilhelmshaven II berücksichtigt?
18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
zusätzlichen Aufwendungen und dem zeitweisen Betriebsausfall für ihre
Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Standorts Wilhelmshaven II und des
Kosten-Nutzen-Verhältnisses der vom Bund betriebenen schwimmenden
LNG-Terminals?
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21.
Wahlperiode gegebenenfalls ergriffen oder eingeleitet, um bei der Deutsche
Energy Terminal GmbH Investitionsentscheidungen, technische
Erprobungen und nachträgliche Systemänderungen unter den im
Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU formulierten Grundsätzen einer
aufgabenkritischen und soliden Verwendung von Bundesmitteln zu überprüfen?
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erfahrungen mit dem
Ultraschallsystem und der anschließenden Nutzung der Elektrochlorierung auf der
„Excelsior“ technisch oder wirtschaftlich evaluieren zu lassen, und falls
ja, welchen Untersuchungsgegenstand, Zeitplan und welche Zuständigkeit
sieht sie hierfür vor?
Berlin, den 27. Oktober 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
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