Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
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Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD)
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Der Rat für Sozial- und Wirtschaftsdaten (RatSWD) berät seit 2004 die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der Forschungsdateninfrastruktur für die empirischen Sozial-, Verhaltens- und Wirtschaftswissenschaften. Im RatSWD arbeiten zehn durch Wahl legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der sozial-, verhaltens- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachdisziplinen mit zehn Vertreterinnen und Vertretern der Datenproduktion zusammen. Der RatSWD ist Teil des Konsortiums für die Sozial-, Verhaltens-, Bildungs- und Wirtschaftswissenschaften (KonsortSWD - NFDI4Society) in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI). Er versteht sich als institutionalisiertes Forum des Dialoges zwischen Wissenschaft und Datenproduzenten, er erarbeitet Empfehlungen und Stellungnahmen und organisiert Konferenzen und Veranstaltungen, die sich auch an politische Akteure richten. Dabei engagiert er sich für eine Infrastruktur, die der Wissenschaft einen breiten, flexiblen und sicheren Datenzugang ermöglicht. Diese Daten werden von staatlichen, wissenschaftsgetragenen und privatwirtschaftlichen Akteuren bereitgestellt. Derzeit hat der RatSWD 39 Forschungsdatenzentren akkreditiert und fördert deren Kooperation. Das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) ist mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RatSWD beauftragt.
Interessenbereiche: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Strafrecht; Hochschulbildung; Öffentliches Recht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Staatsorganisation; Kriminalitätsbekämpfung; Parlamentarisches Verfahren; Digitalisierung; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Migration, Flüchtlingspolitik und Integration"; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Datenschutz und Informationssicherheit; EU-Gesetzgebung; Urheberrecht; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Verwaltungstransparenz/Open Government; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Zivilrecht
Regelungsvorhaben:
- Einführung eines Forschungsdatengesetzes: Verbesserung des Zugangs und der Verknüpfung von Daten durch übergreifende Änderung bestehender Regelungen, die bisher dem Zugang und der Verknüpfung von Daten für wissenschaftliche Zwecke entgegenstehen
- Novelle Bundesstatistikgesetz: Insb. Verankerung eines Forschungsauftrags für das Statistische Bundesamt, Möglichkeit einer Verknüpfung von Register- und Forschungsdaten und Ermöglichung eines Remote Access im BStatG
- Einführung eines Beschlagnahmeverbots von Forschungsunterlagen in §97 StPO: Einführung eines Beschlagnahmeverbots von Forschungsunterlagen in § 97 StPO
- Ergänzung des § 203 StGB zur Absicherung des Forschungsgeheimnis: Ergänzung des § 203 StGB zur Absicherung des Forschungsgeheimnis; z. B. durch Auf-nahme der Ziffer “8. Forschende an einer deutschen Hochschule” in § 203 Abs. 1 Strafgesetz-buch
- Überarbeitung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes: Überarbeitung des VwDVG dass alle datenproduzierende öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Bundesbank, Deutsche Rentenversicherung, Stat. Ämter des Bundes und der Länder) für ihre Daten für wissenschaftliche Forschungszwecke untereinander tauschen können
- Änderung des Statistikregistergesetzes: Erweiterung der Formulierung in §10(2) a. um Zwecke der unabhängigen wissenschaftlichen Forschung, Erweiterung der öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung), Erweiterung des Merkmalspektrums.
- Gesetz über Steuerstatistiken: § 7a Steuerstatistikgesetz - Zusammenführung von Einzelangaben so ändern, dass Steuerdaten auf Personen-, Haushalts- oder Unternehmensebene mit Daten von anderen öffentlichen Datenproduzenten (Stat. Ämter, Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Bundesbank, Deutsche Rentenversicherung) für wissenschaftliche Zwecke zusammengespielt werden können (record linkage)
- Ausgestaltung der zukünftigen Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI): Der RatSWD ist als Teil von KonsortSWD in der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) verankert und setzt sich für eine zukunftsfähige Ausgestaltung anlässlich der künftigen Bund-Länder-Verordnung ein.
- Einführung eines Medizinregistergesetzes: Umsetzung des bereits vom Kabinett beschlossenen Medizinregistergesetzes
- Einführung eines Unternehmensstatistikreformgesetzes: Einführung eines Unternehmensstatistikreformgetz
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