Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
Teil von Protokoll der 91. Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Heike Hänsel (DIE LINKE) – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 19/8807)
Wie will die Bundesregierung angesichts wiederholter und andauernder Tötungen von Zivilisten bei Drohnenangriffen der USA in Kriegsgebieten ( www.giessener-allgemeine.de/ueberregional/politik/ausland/Ausland-Trump-will-zivile- Drohnen-Opfer-nicht-mehr-nennen;art1459,561396 ; www. imionline.de/download/Drohnen2012.pdf ) auf das Urteil des OVG Münster (AZ: 4 A 1361/15) reagieren, und wie oft hat sie seit dem erstinstanzlichen Urteil aus dem Jahr 2015 (VG Köln, Urteil vom 27. Mai 2015, 3 K 5625/14) bei den USA substanzielle Informationen zu Drohnenangriffen über die Airbase Ramstein und andere US-Stützpunkte in Deutschland eingeholt, um die Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze der USA zu überprüfen?
Die Bundesregierung macht sich den von der Fragestellerin verwendeten Ausdruck „wiederholte und andauernde Tötungen von Zivilpersonen“ durch die Vereinigten Staaten von Amerika nicht zu eigen.
Zum Urteil des OVG Münster: Die Bundesregierung wird das Urteil eingehend prüfen, sobald die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen. Im Anschluss werden wir über weitere Schritte entscheiden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Bundesregierung steht mit den USA in regelmäßigem und vertrauensvollem Austausch zu politischen, militärischen und rechtlichen Fragen, die die Präsenz von US-Streitkräften in Deutschland betreffen.
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag mehrfach umfassend über ihren Kenntnisstand zur Rolle des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein beim US-Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeuge unterrichtet, auch in zahlreichen Antworten auf parlamentarische Anfragen (unter anderem Antwort vom 25. Januar 2017 auf Kleine Anfrage, 18/11023).
Zu Zeitpunkt oder Inhalten vertraulicher Gespräche mit den US-Partnern äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Antwort
des Staatsministers Niels Annen auf die Frage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber (DIE LINKE):
Inwiefern ist die Bundesregierung über die aktuellen Einschränkungen demokratischer Rechte in Tansania, beispielsweise im Zuge des neuen Parteiengesetzes ( www.sueddeutsche.de/politik/tansania-magufuli-kritik-1.4232113 ), oder die Androhung der Deregistrierung der ACT-Wazalendo-Partei ( www.thecitizen.co.tz/News/ 1840340-5042198-by3brk / index.html ) besorgt, und inwiefern hat die Bundeskanzlerin bei ihrem Telefonat am 20. März 2019 den tansanischen Präsidenten neben ihrem Lob für den „Kampf gegen Korruption und den Aufbau von Infrastruktur“ ( www.thecitizen.co.tz/News/President-MagufuliMerkel-hold-talks/1840340-5036906-7wfb4tz/index.html ) auch auf die Einhaltung demokratischer Rechte und der Menschenrechte hingewiesen?
Tansania ist seit Jahrzehnten ein wichtiger und enger Partner Deutschlands in Ostafrika. Es ist eines der Schwerpunktländer der deutschen entwicklungspolitischen Zusammenarbeit sowie ein Stabilitätsanker in der Region.
Die Bundesregierung verfolgt daher die innenpolitischen Entwicklungen in Tansania mit großer Aufmerksamkeit. Sie führt mit der tansanischen Regierung einen engen und intensiven Dialog und spricht dabei auch besorgniserregende Tendenzen der innenpolitischen Entwicklung regelmäßig an.
Diese Besorgnis bezieht sich auch auf die kürzliche Verabschiedung eines neuen tansanischen Parteiengesetzes und eine mögliche Deregistrierung der Partei ACT-Wazalendo.
Gegen die Untersuchung über eine mögliche Deregistrierung der Partei, die vom tansanischen Registrar für politische Parteien angekündigt wurde, hat die Partei ACT-Wazalendo den Rechtsweg beschritten. Das Ergebnis steht noch aus. Diese Aspekte sind gleichwohl bereits heute Teil des kritischen Dialogs zwischen der EU, der Bundesrepublik Deutschland und den tansanischen Partnern.
Mit Blick auf das von der Bundeskanzlerin am 20. März 2019 mit dem tansanischen Staatspräsidenten Magufuli geführte Gespräch wird darauf hingewiesen, dass Gespräche mit Amtsträgern anderer Staaten vertraulich sind.
Antwort