Deutscher Schaustellerbund e.V.
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Deutscher Schaustellerbund e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Deutsche Schaustellerbund e.V. (DSB e.V.) ist die Berufsorganisation des deutschen Schaustellergewerbes, also all der Familienbetriebe, die Volksfeste und Weihnachtsmärkte deutschlandweit mit ihren Geschäften und Attraktionen beschicken. Der Verband konstituiert sich aus 89 regionalen eigenständigen Schaustellerverbänden und -vereinen, in denen wiederum über 4400 Schausteller und Schaustellerinnen organisiert sind. Auf Landesebene arbeiten die Vereine in Zweiggeschäftsstellen und Arbeitsgemeinschaften zusammen.
Zum Zwecke der Vertretung der beruflichen Interessen der Schaustellerbranche führen Vertreter des DSB e.V. Gespräche mit Vertretern des Bundeskanzleramtes, der Bundesministerien und Mitgliedern des Deutschen Bundestages. Das Themenspektrum ist denkbar vielfältig und reicht vom Fachkräftemangel, über Steuern und Abgaben, Bildung der Kinder beruflich Reisender bis zu Bürokratieabbau oder Nachhaltigkeitsfragen.
Ziel der Interessenvertretung ist es, die Sicht aus der Praxis des Schaustellerberufes mit seinen oft sehr besonderen Anforderungen und Problemstellungen zu vermitteln und Impulse für einheitliche, tragbare und praxistaugliche gesetzliche Rahmenbedingungen für das Schaustellergewerbe zu erreichen.
Im Zuge dessen werden Austausch- und Informationsveranstaltungen organisiert, zu denen auch Regierungsmitglieder, Vertreter der Ministerien und Bundestagsabgeordnete eingeladen werden. Zudem erarbeitet der DSB e.V. zu speziellen Fachthemen regelmäßig Stellungnahmen, Positionspapiere und Gutachten, die veröffentlicht und/oder an Abgeordnete des Deutschen Bundestages und Vertreter der Bundesregierung übermittelt werden.
Interessenbereiche: Tourismus; Kleine und mittlere Unternehmen; Handel und Dienstleistungen; Kultur; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"
Regelungsvorhaben:
- Position im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zu den Themen Sicherheit & Energie: Sicherheit: Der Schaustellerbund bittet, die drohenden Absagen von Volksfesten aufgrund der stetig steigenden Sicherheitsmaßnahmen sehr ernst zu nehmen. Die Abwehr von Terror und Gewalt kann weder tatsächlich noch finanziell auf die Veranstalter übertragen werden. Die Veranstalter benötigen eindeutige Vorgaben durch den Gesetz- und Verordnungsgeber und Rückhalt der Politik.
Energiekosten: Schaustellerbetriebe sind energieintensiv. Während Betriebe im stehenden Gewerbe von Strompreisbremsen, speziellen Haustarifen und Rabatten profitieren, gehen derartige Vergünstigungen an der reisenden Branche vollends vorbei. Stark steigende Strompreise müssen in der Konsequenz an die Gäste weitergegeben werden, was dem Ziel aller Akteure – auch dem des Gesetzgebers – widerspricht.
- Stellungnahme zur geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht: Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ist festgehalten, dass "für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro ... ab dem 01.01.2027 eine Registrierkassenpflicht" eingeführt werden soll.
Wir erbitten eine Differenzierung zwischen stationär/permanent und reisend/temporär sowie eine Ausnahmeregelung, mit der zum Schutz der Volksfeste und Weihnachtsmärkte diese Pflicht ausgespart wird.
- Senkung der Gebühren für Schaustellerfahrzeuge bei Großraum- und Schwertransporten: Wir erbitten, unter der Gebührennummer 263.1 ff. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Erlaubnis oder Ausnahme für Großraum- oder Schwertransporte nach § 29 StVO) i.V.m. dem Anhang zur Gebührennummer 263.1.1 (Erhöhungsfaktor) eine Gebührenreduzierung für Schaustellerfahrzeuge zu schaffen bzw. diese im unteren Gebührenrahmen anzusiedeln.
- Überarbeitung der Richtlinie für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2024): Bei den im Großraum- und Schwertransport von Schaustellern transportierten Karussellteilen von Großfahrgeschäften handelt es sich um vordefinierte Ladung. Die Ladung ändert sich nie, es werden immer die gleichen Karussellteile (Gondeln, Schienen, Mittelbauwagen etc.) mit immer den gleichen, speziell für deren Transport angefertigten Fahrzeugen transportiert.
Ebenfalls fahren diese Transporte niemals leer, sie fahren immer mit Karussellteilen beladen von einem Volksfestplatz zum nächsten.
Wir bitten daher um Klarstellung, dass es sich bei den von Schaustellern im GST transportierten Karussellteilen um vordefinierte Ladung handelt.
Ebenso bitten wir, die Kombination Leer-Leer-Leer in die Auflistung der Fahrtwegteilkombinationen aufzunehmen.
- Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2024/40: Der Deutsche Schaustellerbund e.V. steht einer umfassenden und einheitlichen Verpackungsregulierung auf europäischem Niveau sehr positiv gegenüber und unterstützen dies nachdrücklich.
Jedoch geht der vorliegende Referentenentwurf in die falsche Richtung: Komplexität und Regelungsumfang werden erheblich erhöht, ohne damit einen erkennbaren Nutzen für die Nachhaltigkeit oder Vermeidung unnötiger Abfälle zu erreichen. Stattdessen werden die Unternehmen und Bürger sehr deutlich belastet, Korruptionsrisiken geschaffen und Graubereiche/Umgehungsmöglichkeiten erweitert.
- Schaffung eines modernen Arbeitszeitrechts: Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 28 Verbänden, zeitnah die rechtlichen Voraussetzungen für eine wöchentliche anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen.
- Appell zum Erhalt des Bargeldes: Der Deutsche Schaustellerbund e.V. fordert gemeinsam mit 13 Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts- und Wirtschaftsverbänden ein Gesetz zum Schutz des Bargelds mit Akzeptanzpflicht sowie kostenfreiem und barrierefreiem Zugang in angemessener Nähe.
- Evaluierung des Verwertungsgesellschaftengesetzes: Im Rahmen der Evaluierung des Gesetzes fordern wir gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V., deren Mitglied der Deutsche Schaustellerbund ist, Schutz- und Transparenzlücken gegenüber unabhängigen Verwertungseinrichtungen zu schließen, One-Stop-Shop Lizenzierung zu ermöglichen, DPMA-Aufsicht über Tarife und Verfahren zu stärken, Gesamtvertrags- und Schiedsstellenverfahren zu beschleunigen und das Kostenrisiko kalkulierbar zu halten sowie die Hinterlegung/Leistung unter Vorbehalt zu reformieren.
- Arbeitskräftemangel im Schaustellergewerbe beheben: Der Deutsche Schauspielbund e.V. regt an, die bestehenden Drittstaatenabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit Georgien und Republik Moldau im Bereich der Landwirtschaft auch auf das Schaustellerwesen auszuweiten (15 b Beschäftigungsverordnung).
- Evaluierung des Waffenrechts: Stellungnahme des Deutschen Schaustellerbundes e.V. zur Evaluierung des Waffenrechts, insbesondere hinsichtlich der Betreiber von Schießgeschäften auf Volksfesten. Im Mittelpunkt stehen die besondere Regulierung ortsveränderlicher Schießstätten nach § 27 WaffG, der Umgang mit erlaubnisfreien Druckluft- und Federdruckwaffen, Aufbewahrung und Kontrollen, Messerverbotszonen, Großmagazine sowie das Führen von Armbrüsten. Der DSB spricht sich für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen, eine praxisgerechte und verhältnismäßige Ausgestaltung des Waffenrechts und eine Differenzierung nach dem jeweiligen Gefahrenpotenzial aus.
Relationen
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