Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
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Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Tätigkeit: Wissenschaft, Hochschule oder Forschungseinrichtung
Die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. (MPG) ist eine der führenden deutschen Institutionen im Bereich der Grundlagenforschung. Der gemeinnützige Verein mit Sitz in Berlin unterhält über 80 rechtlich unselbständige Forschungsinstitute und -einrichtungen. Die Max-Planck-Institute und Einrichtungen betreiben Grundlagenforschung in den Natur-, Bio-, Geistes- und Sozialwissenschaften im Dienste der Allgemeinheit. Max-Planck-Institute engagieren sich in Forschungsgebieten, die besonders innovativ sind und einen speziellen finanziellen oder zeitlichen Aufwand erfordern. Um diese satzungsgemäßen Ziele zu verwirklichen, setzt sich die MPG auf verschiedenen Ebenen für förderliche Rahmen- und Strukturbedingungen für die Grundlagenforschung und den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung ein.
Schwerpunkte der Interessenvertretungstätigkeit sind unter anderem der Abbau bürokratischer Belastungen für Forschende und Wissenschaftsverwaltungen, die wissenschaftsadäquate Weiterentwicklung der Karrierewegen (WissZeitVG), die wissenschaftsadäquate und rechtssichere Ausgestaltung der Regelungen zum Tierschutz bei der Durchführung von Tierversuchen (Tierversuchsgesetz) sowie beim Betrieb gentechnischer Anlagen (GenTG). Weitere Ziele sind eine stabile und nachhaltige Finanzierung der außeruniversitären Forschung im Rahmen des „Pakts für Forschung und Innovation“ sowie eine starke und unabhängige Förderung der Grundlagenforschung durch die Europäische Union.
Die Interessenvertretung erfolgt durch den Austausch mit Fachpolitiker*innen im Bundestag und der Bundesregierung, den Dialog mit Mitarbeiter*innen der Bundesministerien sowie durch Briefe und öffentliche Stellungnahmen teilweise auch im Rahmen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen. Die MPG stellt ihre wissenschaftliche Expertise darüber hinaus in parlamentarischen Anhörungen und Veranstaltungen für politische Entscheidungsträger*innen zur Verfügung .
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie
Regelungsvorhaben:
- Novelle WissZeitVG: Restrukturierung der Phase nach der Promotion, ausreichender Befristungsrahmen für die verschiedenen Karrierephasen, keine weitergehende Tariföffnung
- Novelle Tierschutzgesetz Referentenentwurf: Rechtliche Klarstellung des "vernünftigen Grundes" beim Umgang mit Versuchstieren, Absenkung des geforderten Strafmaßes, Anpassung der Tierschutzversuchstierverordnung, Reduktion bürokratischer Aufwände
- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 12. März 2019 zur Gründung des Square Kilometre Array-Observatoriums: zeitnahe Einbringung des Gesetzes
- Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten: Ausnahme der Wissenschaft aus dem Geltungsbereich des Gesetzes
- Weiterentwicklung des EU-Entsenderechts: Wissenschaftsadäquate Auslegung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt.
Dabei insbesondere: die Abschaffung der A1-Bescheinigung für Wissenschaftseinrichtungen bei Geschäfts-, Dienst- und Forschungsreisen ins EU-Ausland, die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, der Verbleib im in inländischen Sozialversicherungssystemen mindestens während der ersten von 18 auf 24 Monate des Aufenthalts im EU-Ausland, die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer „Homeoffice“-Tätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung.
- Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen: Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
- Abbau von bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der EU: Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.
- Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
- Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung: 1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und bestimmt über die Verbreitung der Publikation).
2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
- Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche: 1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).
- Vereinfachung von Berichtspflichten über die Vergabe von außertariflichen Sonderzahlungen sowie die Leistungshonorierung nach § 18 TVöD bzw. der BLBV: Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand
- Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1: Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
- Umsatzsteuerfreiheit von Kooperationen zwischen Wissenschaftseinrichtungen mit entgeltlicher Nutzung von Infrastruktur: Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
- Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen: signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge: Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen:
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen)
2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
- Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen: Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
- Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen: Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
- Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen: Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
- Schaffung wissenschafts- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen: Forderungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen an eine künftige Bundesregierung zur Schaffung wissenschafts- und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen durch stabile Finanzierung, Bürokratieabbau, ein ausdifferenziertes Wissenschaftssystem, Internationalität im Wissenschaftssystem und ein Ministerium mit neuem Zuschnitt zur Verzahnung von Wissenschafts- und Innovationspolitik.
- Erhöhung Investitionen für Forschung und Innovation im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR): Offener Brief zur Zukunft von Forschung und Innnovation in der Europäischen Union der Allianz der Wissenschaftsorganisationen: Erhöhung von Investitionen für Forschung und Innovation im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
- Nutzung des Sondervermögens Infrastruktur Bund/Länder/Kommunen für Forschungs- und Informationsinfrastrukturen: Umfangreiche Forschungs- und Informationsinfrastrukturen sind Magneten für die Spitzenforschung, sichern einen Vorsprung in der Technologieentwicklung und erzeugen große wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen am Standort. Um Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken, muss innerhalb des Sondervermögens Infrastruktur ein definierter Finanzrahmen für umfangreiche Forschungs- und Informationsinfrastrukturen geschaffen werden. Die Auswahl der wissenschaftlich vielversprechendsten und für Deutschland wichtigsten Vorhaben muss in einem turnusmäßigen, wissenschaftsgeleiteten und von Partikularinteressen unabhängigen Auswahlprozess im Dialog mit der Politik erfolgen.
- Schaffung eines verlässlichen rechtlichen Rahmen zur zeitlich begrenzten und begleiteten Erprobung von Innovationen unter Realbedingungen (Reallabore): Die Max-Planck-Gesellschaft (MPG) begrüßt den Gesetzentwurf für Reallabore und das Bundeserprobungsgesetz (BErpG) als Rahmen zur Innovationserprobung. Sie unterstützt allgemeine und spezielle Erprobungsklauseln, fordert jedoch weitergehende Experimentiermöglichkeiten. Weitere Klauseln müssen in Fachgesetze verankert werden, um Forschung zu fördern.
Die MPG betrachtet Bereichsausnahmen für Wissenschaftsfreiheit und Experimentierklauseln als einheitlichen Reformauftrag. Beide sollten konsequent in allen Forschung einschränkenden Fachgesetzen umgesetzt werden. Dies ist für Grundlagenforschung, Transfer und Ausgründungen essenziell. Sie knüpft an Forderungen der Allianz der Wissenschaftsorganisationen (2025/2026) nach Bürokratieabbau und Wissenschaftsfreiheit an.
Relationen
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