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L'Oreal Deutschland GmbH

lobbyregister / register_entry 02.03.2022 · Original ↗

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L'Oreal Deutschland GmbH Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen Seit über 110 Jahren widmen wir unsere Energie und unsere Kompetenzen ausschließlich einem einzigen Geschäft: der Schönheit. Wir haben uns entschieden, unser Fachwissen in den Dienst von Frauen und Männern auf der ganzen Welt zu stellen und die unendliche Vielfalt ihrer Schönheits-Wünsche zu erfüllen. Wir verpflichten uns, diese Aufgabe auf ethische und verantwortungsvolle Weise zu erfüllen. In Deutschland befindet sich unsere Zentrale für die DACH Region (Düsseldorf), eines der größten Produktionswerk der Gruppe in Karlsruhe und größere Logistik Zentren. Im Bereich Interessenvertretung sammeln wir Informationen mit dem Ziel, intern über politische Entwicklungen zu informieren und ggf. Anpassungen vorzunehmen. In der externen Kommunikation ist es unser Ziel, Positionen und Botschaften zu entwickeln und unser Know-how aus der Praxis in politische und regulatorische Debatten einzubringen beziehungsweise mit Entscheidern zu teilen. Interessenbereiche: Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Sonstiges im Bereich "Recht" Regelungsvorhaben: - Umsetzung der EU Kommunalen Abwasserrichtlinie UWWTD / KARL: Wir begrüßen das Vorhaben, für saubereres Wasser in der EU zu sorgen. Die derzeitige Regelung der zu Folge 80% der Finanzierung alleine durch die Kosmetik- und Pharmaindustrie getragen werden soll, betrachten wir jedoch als unfaire und diskriminierend. Die Bundesregierung soll daher dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass eine frühzeitige Revision mittels des Omnibusverfahren angegangen wird. - Änderung der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009 / Vorschlag für einen Chemie Omnibus COM(2025) 531: Die Verordnung regelt kosmetische Mittel umfassend mit dem Ziel, dem Verbraucher sichere Produkte zu bieten. Die geplante Novelle muss sicherstellen, dass die dringend von der Industrie erwarteten Vereinfachungen umgesetzt werden und die bewährten Sicherheitsvorgaben grundsätzlich erhalten bleiben. Dabei müssen unverhältnismäßige bürokratische Belastungen reduziert werden z. B. hinsichtlich der Regelung von Stoffen oder Kennzeichnungsvorschriften, beispielsweise mehr Öffnung für Optionen zur digitalen Kennzeichnung. - Territorial Supply Constraints: Das geltende Wettbewerbsrecht regelt ungerechtfertigte TSCs bereits in angemessener Weise. Vereinbarungen oder Verhaltensweisen, die Märkte entlang nationaler Grenzen aufteilen, werden von den EU-Wettbewerbsbehörden bereits streng geahndet. Neue, zusätzliche Rechtsvorschriften sind nicht erforderlich, würden ein bürokratisches Hemmnis darstellen und hätten somit negative Auswirkungen auf den freien Handel.

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