Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.
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Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.
Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) vertritt die wirtschaftspolitischen Anliegen der Nichteisen(NE)-Metallindustrie mit rund 627 Unternehmen und 107 000 Beschäftigten. Im Jahre 2023 erwirtschaftete die Branche einen Umsatz von insgesamt 65 Milliarden Euro (Stand Juni 2024). Ihre Aufgaben gegenüber den Mitgliedsunternehmen sieht die WirtschaftsVereinigung Metalle in der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung der deutschen Erzeuger und Verarbeiter von NE-Metallen: besonders in der Handels-, Umwelt-, Steuer-, Energie- und Verkehrspolitik.
Interessenbereiche: Bauwesen und Bauwirtschaft; Güterverkehr; Verkehrspolitik; Luft- und Raumfahrt; Rüstungsangelegenheiten; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Personenverkehr; Cybersicherheit; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Lebensmittelsicherheit; Energienetze; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Digitalisierung; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Außenwirtschaft; Erneuerbare Energien; Parlamentarisches Verfahren; Sonstiges im Bereich "Recht"; Datenschutz und Informationssicherheit; Fossile Energien; Lebens- und Genussmittelindustrie; Automobilwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Bundestag"; Schifffahrt; Verwaltungstransparenz/Open Government; Straßenverkehr; Schienenverkehr; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Allgemeine Energiepolitik; Artenschutz/Biodiversität; Verkehrsinfrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Technologie; EU-Binnenmarkt; Sonstiges im Bereich "Energie"; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Entwicklungspolitik; Immissionsschutz; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Praxisorientierte Änderung des BImSchG auf Grund der Umsetzung der IED: Die WVMetalle fordert, dass die IED möglichst 1:1 in deutsches Recht umgesetzt wird. Dabei sollten alle Übergangsvorschriften und Ausnahmetatbestände weitestgehend berücksichtigt werden. Zudem soll die Festsetzung von Grenzwerten, Umweltleistungswerten und Umweltleistungsniveaus unter frühzeitiger Beteiligung der betroffenen Branchen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen. Weiterhin soll die Umsetzung möglichst unbürokratisch und unter weitestgehender Verwendung schon bestehender betriebsinterner Prozesse erfolgen.
- nationale Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Die Nutzung der Option zur Öffnung des Prüfungsmarktes für Dritte bei einer allgemeinen Beibehaltung der angestrebten 1:1 Umsetzung.
- Corporate Sustainability Due DIligence Directive und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Positionsbezug zum LkSG zum einen, mit der Forderung einer Beibehaltung des LkSG unter Aussetzung der Kontrollen. Zum anderen Positionsbezug hinsichtliche der nationalen Umsetzung der EU-Lieferkettenrichtlinie CS3D.
- Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Schwerpunkt der Änderung der Gefahrstoffverordnung (Artikel 1) ist die Verbesserung der
Prävention arbeitsbedingter Krebserkrankungen. Ein Element ist hierbei die vollständige
Implementierung des risikobezogenen Maßnahmenkonzepts bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B, welches bereits 2008 vom Ausschuss
für Gefahrstoffe beschlossen wurde und seither im technischen Regelwerk verankert ist.
Dadurch werden insbesondere die Anforderungen an Schutzmaßnahmen an das statistische Risiko, durch die konkrete Tätigkeit eine Krebserkrankung zu erleiden, gekoppelt. Ferner enthält die Gefahrstoffverordnung eine Regelung zu reproduktionstoxischen Stoffen der
Kategorie 1A oder 1B zur Umsetzung der Richtlinie 2022/431 zur Änderung der Krebsrichtlinie 2004/37
- Absenkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß als Ausgleich für den Wegfall des Spitzenausgleich: Verstetigung der Absenkung
- Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren: Die WVMetalle fordert die Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Verfahren. Das Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht ist dabei ein positiver Schritt in die richtige Richtung. Wir begrüßen die im Zuge der Novelle verabschiedeten Ansätze zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Allerdings gibt es noch weitere Beschleunigungspotenziale welche notwendig sind, um bürokratische Anforderungen für die Unternehmen zu kompensieren.
- Änderung des Stromsteuergesetzes sowie der Stromsteuer-Durchführungsverordnung: Absenkung der Stromsteuer auf EU-Mindestmaß und Entfristung der Absenkung.
Relationen
Keine Relationen.