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BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V.

lobbyregister / register_entry 16.02.2022 · Original ↗

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BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. vertritt die Interessen einer ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltigen Unternehmenspraxis gegenüber Parlament, Bundesregierung, Ministerien sowie weiteren relevanten Institutionen auf Bundesebene. Ziel ist es, politische und gesetzliche Rahmenbedingungen aktiv mitzugestalten, um eine nachhaltige Wirtschaftstransformationen zu fördern. Die Interessensvertretung des Verbandes umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten: Politische Positionierung und Kommunikation Entwicklung und Kommunikation von Stellungnahmen, Positionspapieren und Forderungskatalogen zu relevanten Gesetzgebungsverfahren und politischen Vorhaben, z.B. in den Bereichen Klima- und Energiepolitik, Kreislaufwirtschaft, nachhaltige Finanzen, soziale Unternehmensverantwortung, Lieferkettenverantwortung. Diese werden unter anderem an Abgeordnete, Ministerien und andere Stakeholder übermittelt. Direkte Gespräche mit politischen Entscheidungsträger:innen Organisation und Durchführung von Gesprächen mit Mitgliedern des Bundestages, Vertreter:innen der Bundesregierung und der Ministerialverwaltung, um die Anliegen nachhaltiger Unternehmen zu erläutern und deren Perspektiven in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Teilnahme an Konsultationen und Anhörungen Beteiligung an öffentlichen und nicht-öffentlichen Konsultationen, Fachgesprächen und Anhörungen zu Gesetzesinitiativen und politischen Programmen auf Bundesebene. Veranstaltungen und Dialogformate Organisation und Mitgestaltung von Fachveranstaltungen, parlamentarischen Abenden, Workshops und Dialogforen, die den Austausch zwischen nachhaltigen Unternehmen und politischen Akteur:innen fördern. Öffentlichkeitsarbeit und Mobilisierung Durchführung von Kampagnen, Veröffentlichungen sowie Medienarbeit zur Sichtbarmachung unternehmerischer Nachhaltigkeitsinteressen in der politischen Debatte und zu Förderung von Transparenz in politischen Prozessen. Kooperationen und Netzwerkarbeit Zusammenarbeit mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen, Unternehmensnetzwerken und wissenschaftlichen Einrichtungen, um gemeinsame Positionen zu entwickeln und politische Wirkung zu entfalten. Die genannten Tätigkeiten werden durch die Geschäftsstelle des Verbandes sowie ehrenamtliche Vorstandsmitglieder ausgeführt. Der Verband handelt dabei unabhängig, transparent und parteipolitisch neutral im Sinne seiner Satzung und seiner Zielsetzung, der Erreichung der Klimaziele beizutragen. Interessenbereiche: Allgemeine Energiepolitik; Land- und Forstwirtschaft; EU-Gesetzgebung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Straßenverkehr; Schienenverkehr; Verkehrspolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Artenschutz/Biodiversität; Bauwesen und Bauwirtschaft; Industriepolitik; Verkehrsinfrastruktur; Klimaschutz; Energienetze; Erneuerbare Energien Regelungsvorhaben: - Umsetzung einer ambitionierten nationalen Ausgestaltung der CSRD: Grundsätzlich begrüßt der BNW einen Referentenentwurf, der es schafft die CSRD zu implementieren, bei gleichzeitiger Minimierung des Berichtsumfangs. Wichtig ist, dass die CSRD so implementiert wird, dass sie die Integrität der Nachhaltigkeitsbemühungen unterstützt und nicht durch zu breite Interpretationsspielräume untergraben wird. Hierbei einer Regelungsunschärfe zwischen CSRD und LkSG auf die Konkretisierung durch die nationale Umsetzung der CSDDD zu warten, halten wir für keinen gangbaren Weg. Zudem soll der Markt für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten geöffnet werden, um spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer:innen und Umweltgutachter:innen zuzulassen, die mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Überprüfung und Konsistenz der unternehmerischen Nachhaltigkeit leisten. - Einführung einer PV-Strategie: Als Verband der nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen begrüßt der BNW ausdrücklich, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für den Ausbau von Solarenergie verbessern möchte. PV ist einer der Grundpfeiler für eine klimaneutrale Wirtschaft und Gesellschaft. Nachhaltige Unternehmen sind auf zuverlässige und zukunftsfähige Energiequellen angewiesen. Gleichzeitig haben diese längst erkannt, welche Vorteile PV-Energie sowohl für das Klima als auch die wirtschaftliche Resilienz eines Betriebes mit sich bringt. Nun braucht es einen klaren Rechtsrahmen, um alle PV-Potenziale umfassend auszuschöpfen. - Stellungnahme im Zuge der öffentlichen Konsultation zur Transformation des Vergaberechts des BMWK: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag, dem Bundesklimaschutzgesetz und ihrer Nachhaltigkeitsstrategie zu nachhaltiger öffentlicher Beschaffung bekannt. Beschaffungs- und Vergabestellen von Bund, Land und Kommunen bleiben jedoch bei der Umsetzung der geltenden Regelungen und Vorschriften zu nachhaltiger Beschaffung stark hinter den Erwartungen zurück. Daher begrüßt der BNW die Initiative des BMWK zur Transformation des Vergaberechts und das dazugehörige Konsultationsverfahren. - Einführung einer Nationalen Strategie für Sozialunternehmen und Soziale Innovationen der Bundesregierung: Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, eine nationale Strategie für Sozialunternehmen zu erarbeiten, „um gemeinwohlorientierte Unternehmen und soziale Innovationen stärker zu unterstützen.“ Der BNW unterstützt die Bundesregierung bei diesem Vorhaben und hat im Rahmen einer Online-Konsultation eine Stellungnahme abgegeben. - EU-Taxonomie in der Land- und Ernährungswirtschaft: Um die europäischen Klimaziele zu erreichen und besser abzuschätzen, wie sich unsere Wertschöpfungsketten auf klimatische und ökologische Aspekte auswirken, ist der konsequente Einbezug der Land- und Ernährungswirtschaft in die EU-Taxonomie unabdingbar. Der BNW begrüßt deshalb ebenfalls die Bestrebungen der EU-Kommission, im Rahmen des Action Plan on Sustainable Finance einen – europäisch abgestimmten – effektiven Hebel für die Transformation der europäischen Landwirtschaft zu setzen. - Einführung der Start-up-Strategie der Bundesregierung: Selbstständigkeit und Unternehmer:innengeist sind wichtige Treiber von Innovationen. Diese tragen zu einer ökologischen und sozialen Transformation der Wirtschaft bei, wodurch zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Der BNW fordert seit langem das Gründungsklima und die Situation von Start-Ups in Deutschland zu verbessern. Daher begrüßt es der Verband außerordentlich, dass die Bundesregierung eine umfassende Start-Up-Strategie entwickeln möchte. Im Folgenden führt der BNW Handlungsfelder und Maßnahmen auf, die im Rahmen der Start-Up-Strategie zu stärken sind. - Klimawirksamkeit aller Investitionen des Gesetzes zur Errichtung Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG): Ziel der Interessenvertretung ist die gezielte Einflussnahme auf den Referentenentwurf zur Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIKG). Dabei soll erreicht werden, dass Investitionen aus dem Sondervermögen verbindlich zur Klimaneutralität bis 2045 beitragen, Prinzipien der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt, konkrete klimabezogene Kriterien sowie Erfolgsindikatoren verankert und ausschließlich zusätzliche, klimafördernde Maßnahmen über den Klima- und Transformationsfonds finanziert werden. Zudem sollen transparente Monitoring- und Nachsteuerungsmechanismen eingeführt werden. - Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes: Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Men- schenrechtsverletzungen in Lieferketten ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Zudem ist auf europäischer Ebene am 25. Juli 2024 die Richtlinie der Europäischen Union (EU) über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit in Kraft getreten und die Frist zur Umsetzung in nationales Recht durch die sogenannte „Stop-the-clock-Richtlinie“ um ein Jahr bis zum 26. Juli 2027 in nationales Recht verlängert worden. Die CSDDD enthält sowohl menschenrechtliche als auch umweltbezogene Sorgfaltspflichten und lehnt sich in wichtigen Punkten eng an das deutsche LkSG angepasst, um administrative Lasten für Unter- nehmen zu begrenzen und die Anwendungs- und Vollzugsfreundlichkeit zu erhöhen. - Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40: Die Anwendungsfrist der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) macht eine Anpassung des nationalen Verpackungsgesetzes notwendig. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf zum VerpackungsrechtDurchführungsgesetz (VerpackDG) macht das Umweltministerium einen Vorschlag, wie das Verpackungsrecht und andere Rechtsbereiche an EU-Recht angeglichen werden. Im Folgenden nimmt der BNW-Stellungnahme zu ausgewählten Punkten. Mit den Anmerkungen wollen wir gezielt positive Vorschläge hervorheben und konstruktive Verbesserungsvorschläge machen. - Novelle des Energieeffizienzgesetzes zur wirksamen, praxistauglichen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie: Die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/1791 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (ABl. L 231 vom 20.9.2023, S. 1), EED) wurde am 20. September 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 10. Oktober 2023 in Kraft getreten. Die Umsetzungsfrist der Energieeffizienzrichtlinie endet am 10. Oktober 2025, daher ist eine beschleunigte Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich. - Stellungnahme zum Referentenentwurf des FlexBG: Der zunehmende Ausbau der Erneuerbaren Energien bewirkt eine erhebliche Steigerung des Bedarfs an gesicherter Leistung sowie an Flexibilitätsoptionen im Stromsystem, um zeitliche Ungleichgewichte zwischen Stromerzeugung und -verbrauch ausgleichen zu kön-nen. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zum Energiewende-Monitoring vom 15. September 2025 empfiehlt vor diesem Hintergrund den Ausbau steuerbarer Kraftwerkskapazitäten und die Erhöhung von Flexibilitäten durch den Zubau von Stromspeichern.

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