Helmholtz KLIMA
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Helmholtz KLIMA
Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä.
Helmholtz KLIMA ist die Dialog-Plattform für klimarelevante Forschung der Hermann von Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V. in Trägerschaft des GEOMAR Helmholtz-Zentrums für Ozeanforschung Kiel. Sie vermittelt zwischen Wissenschaft und Gesellschaft. Dafür bringt sie Forschende, politische Entscheider:innen und zivilgesellschaftliche Akteur:innen in den direkten Diskurs, um gemeinsam wissenschaftsbasierte Lösungsansätze und Handlungsoptionen zur Bewältigung der Herausforderungen des Klimawandels zu entwickeln und damit Wege zur Klimaneutralität und zur Anpassung an den Klimawandel aufzuzeigen. Im Zuge dessen werden auch parlamentarische Veranstaltungen sowie andere Fach- und und Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen Stellungnahmen und Policy Papers zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Ziel ist es, die Expertise der Helmholtz-Gemeinschaft wirksam in gesellschaftliche Debatten und politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Die Grundlage dafür bildet die Forschung der 18 Helmholtz-Zentren aus den Forschungsbereichen Energie, Erde und Umwelt, Gesundheit, Information, Luftfahrt, Raumfahrt und Verkehr sowie Materie.
Interessenbereiche: Industriepolitik; Automobilwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Bauwesen und Bauwirtschaft; Verkehrsinfrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Erneuerbare Energien; Fischerei/Aquakultur; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Schienenverkehr; Luft- und Raumfahrt; Land- und Forstwirtschaft; Sonstige Interessenbereiche; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Gesundheitsförderung; Straßenverkehr; Stadtentwicklung; Schifffahrt; Artenschutz/Biodiversität; Fossile Energien; Allgemeine Energiepolitik; Immissionsschutz; Pflege; Atomenergie; Klimaschutz
Regelungsvorhaben:
- Klimaschutzprogramm der Bundesregierung gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz: Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung wird gemäß § 9 Bundes-Klimaschutzgesetz innerhalb der ersten zwölf Monate der Legislaturperiode beschlossen und dient der Erreichung der nationalen Klimaziele bis 2030 und 2040 sowie der Erfüllung europäischer Verpflichtungen. Begleitend zur laufenden Erarbeitung beteiligt das BMUKN Länder, Kommunen, Verbände und wissenschaftliche Akteure. Ziel der Interessenvertretung ist es, evidenzbasierte Forschung der Helmholtz-Zentren in den Prozess einzubringen, um verbleibende Emissionslücken durch einen konsistenten Policy-Mix zu schließen, insbesondere durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien, wirksame Maßnahmen in Verkehr und Gebäuden, die Stärkung natürlicher Senken sowie klare Zuständigkeiten und ein wirksames Monitoring zur Steuerung.
- Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung: Ziel ist die Ergänzung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Besonders bedeutsame natürliche Infrastruktur, die dem Bevölkerungsschutz dient, soll in § 1 Abs. 1a BNatSchG ausdrücklich als im überragenden öffentlichen und sicherheitspolitischen Interesse liegend verankert werden. Die dafür bedeutsamen Schutz- und Wiederherstellungsflächen sollen nach §§ 9a und 20a BNatSchG erfasst und ausgewiesen sowie bei Abwägungen entsprechend berücksichtigt werden.
- Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes: Die Interessenvertretung betrifft den Entwurf eines Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetzes. Ziel ist die Ausgestaltung der vorgesehenen Sonderregelungen für militärische Bauvorhaben, insbesondere der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zur Eingriffsregelung, zu Schutzgebieten sowie zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen. Bei diesen Regelungen sollen der Schutz natürlicher Infrastruktur und ihre Funktionen für den Bevölkerungsschutz ausdrücklich berücksichtigt werden.
- Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Ziel ist die Änderung der durch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz eingeführten Regelungen zur Gewichtung von Infrastrukturvorhaben und zur naturschutzrechtlichen Kompensation. Besonders bedeutsame natürliche Infrastruktur mit Funktionen für den Bevölkerungsschutz soll bei Abwägungen mit Verkehrsinfrastruktur als gleichrangiger öffentlicher und sicherheitspolitischer Belang berücksichtigt werden. Die Regelungen des § 15 Abs. 6a BNatSchG zu Ersatzzahlungen sollen so ausgestaltet werden, dass die betroffenen Ökosystemfunktionen durch räumlich und funktional geeignete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen erhalten oder wiederhergestellt werden
- Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL): Ziel ist, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/3019 in deutsches Recht wissenschaftsbasierte Stoffpfadanalysen für die Risikobewertung und Maßnahmenplanung zu verankern. Dazu sollen Vorgaben zur Erfassung von Stoffeinträgen, zu transparenten Stoffeintragsregistern und zur Verknüpfung sektorübergreifender Umwelt- und Wirtschaftsdaten geschaffen werden. Auf dieser Grundlage sollen Vermeidung, Regulierung des Stoffgebrauchs und Abwasserbehandlung nach Wirkung und Kosteneffizienz kombiniert werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen die Nutzung digitaler Wasser- und Stoffflussmodelle, die Erprobung von Analyse- und Sensortechnologien in Reallaboren sowie die sichere Wiederverwendung gereinigten Abwassers ermöglichen.
- Weiterentwicklung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts: Ziel ist die Weiterentwicklung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Stärkung des Landschaftswasserhaushalts und einer einzugsgebietsweiten Wasserbewirtschaftung. Bei der Zulassung von Wasserentnahmen sowie in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen sollen die kumulativen Wirkungen aller Entnahmen und weiterer wasserhaushaltsrelevanter Maßnahmen verbindlich berücksichtigt werden. Hierfür sollen Anforderungen an die Datengrundlage und an Szenarioanalysen zu Klima-, Wirtschafts- und Gesellschaftsveränderungen konkretisiert und digitale Wasserhaushaltsmodelle einbezogen werden. Diese Grundlagen sollen auch zur Bewertung von Nutzungskonflikten und der Wirksamkeit von Wasserentnahmeentgelten herangezogen werden.
- Verbindliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung des gesundheitlichen Hitzeschutzes: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung des Hitzeschutzplans des Bundesministeriums für Gesundheit sowie die verbindliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung kommunaler Hitzeaktionspläne. Angestrebt werden klare Zuständigkeiten, die personelle und finanzielle Unterstützung insbesondere kleiner und mittlerer Kommunen sowie ein bundesweit vergleichbares Monitoring und eine regelmäßige Evaluation. Darüber hinaus sollen verbindliche Hitzeschutzstandards und Schutzkonzepte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen etabliert und Investitionen in deren baulichen und organisatorischen Hitzeschutz verlässlich finanziert werden.
Relationen
Keine Relationen.