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Centre for Planetary Health Policy

lobbyregister / register_entry 06.06.2023 · Original ↗

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Centre for Planetary Health Policy Tätigkeit: Plattform, Netzwerk, Interessengemeinschaft, Denkfabrik, Initiative, Aktionsbündnis o. ä. Das Centre for Planetary Health Policy (CPHP) in Berlin widmet sich der Erforschung und Förderung der planetaren Gesundheit, welche die enge Verbindung zwischen menschlicher Gesundheit und der Gesundheit des Planeten betont. CPHP zielt darauf ab, wissenschaftlich fundierte Empfehlungen für politische Maßnahmen zu entwickeln, die den aktuellen sozial-ökologischen Herausforderungen gerecht werden. Arbeitsschwerpunkte: - Interdisziplinäre Forschung: CPHP analysiert die Wechselwirkungen zwischen ökologischen Krisen, wie Klimawandel und Biodiversitätsverlust, und deren direkten und indirekten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. - Politikberatung: Die Organisation entwickelt konkrete Handlungsempfehlungen für Entscheidungsträger in Politik und Gesellschaft, um nachhaltige und gesundheitsfördernde Maßnahmen zu unterstützen. - Bildung und Öffentlichkeitsarbeit: CPHP betreibt Aufklärungsarbeit, um das Bewusstsein für die Bedeutung der planetaren Gesundheit zu schärfen und fördert den Dialog zwischen Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft. - Kooperation und Netzwerke: CPHP arbeitet eng mit nationalen und internationalen Partnern zusammen, um globale Lösungen für die Herausforderungen der planetaren Gesundheit zu entwickeln. Forderungen: - Integration in die Politik: CPHP fordert, dass Prinzipien der planetaren Gesundheit systematisch in alle relevanten Politikbereiche integriert werden, um eine umfassende und nachhaltige Gesundheitsstrategie zu gewährleisten. - Nachhaltige Gesundheitsversorgung: Die Organisation setzt sich für ein Gesundheitssystem ein, das ressourcenschonend ist und die Umweltbelastung minimiert. - Klimaschutzmaßnahmen: CPHP betont die Notwendigkeit dringender und effektiver Klimaschutzmaßnahmen, um die negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren. - Soziale Gerechtigkeit: Die Organisation fordert, dass soziale Ungleichheiten, die durch Umwelt- und Gesundheitskrisen verstärkt werden, aktiv bekämpft werden. Das CPHP strebt eine Zukunft an, in der gesunde Menschen in einer gesunden Umwelt leben können. Es setzt sich dafür ein, dass politische Maßnahmen sowohl den Schutz der Umwelt als auch die Förderung der menschlichen Gesundheit gleichermaßen berücksichtigen und fördern. Die Vision ist eine gerechte und nachhaltige Welt, in der Mensch und Natur in Harmonie leben. Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arzneimittel; Klimaschutz; Lebensmittelsicherheit; Gesundheitsversorgung; Artenschutz/Biodiversität; Fossile Energien; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Pflege; Erneuerbare Energien; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Politisches Leben, Parteien; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Immissionsschutz; Tierschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt" Regelungsvorhaben: - 39. BImSchV: Unterstützung der Trilog-Vereinbarung zur EU-Luftqualitätsrichtlinie (AAQD) für den Gesundheitsschutz Zustimmung zur Trilog-Vereinbarung zur Revision der EU-Luftqualitätsrichtlinie (AAQD) Implementierung strengerer Grenzwerte für Luftschadstoffe, zügige Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie in Deutschland, Deutschland soll keine Fristverlängerung beantragen - Nationales Emmissionsreduktionsgesetz: Reduktion von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen - Integration von Präventions- und Nachhatligkeitszielen: Gesundheitsförderung und Prävention, wie sie im SGB V beschrieben sind, sollten stärker mit Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit abgeglichen werden, etwa in Bezug auf Ernährungsberatung, die sowohl auf gesundheitliche Vorteile als auch auf die Verringerung des ökologischen Fußabdrucks abzielen sollte. Auch die Schaffung gesunder Lebensumgebungen als Ziel des SGB XI (Pflegeversicherung) kann in Bezug auf Klimaschutzmaßnahmen große positive Nebeneffekte erzielen. Präventive und rehabilitative Maßnahmen und Programme auf Grundlage des Sozialgesetzbuchs sollten wo immer möglich Co-Benefits zwischen Gesundheitsförderung und Umweltschutz erzielen, indem sie mit klar definierten Anforderungen hinsichtlich ökologischer Nachhaltigkeit verknüpft werden - Ausgestaltung Bundesinstitut für Prävention: Das Institut soll die Gesundheitskommunikation verbessern, Prävention stärken (insbesondere Primärprävention) und den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) stärken und vernetzen. Der Referentenentwurf deckt bisher nicht die Anforderungen einer klaren Struktur und Strategie ab. Ohne eine Verfassungsänderung könnte das Institut jedoch wenig Einfluss auf die föderale Gesundheitslandschaft haben. Lösungsansätze sollten unter Einbeziehung relevanter multidisziplinärer Evidenz und Expertise und insbesondere der Einflüsse der besonderen gesundheitlichen Bedrohungen durch die Klima- und ökologischen Krisen entwickelt und mit Umsicht gegeneinander abgewogen werden. - Formelle Konsultation zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel: Ziel: Stärkung von verhältnispräventiven Maßnahmen in der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) sowie Schaffung von adäquaten Rahmenbedingungen zur Anpassung von Gesundheits-, Pflege- und Sozialeinrichtungen an Klimawandelfolgen. - Im Arbeitsschutz muss Klimaanpassung vollumfänglich integriert werden: Arbeitszeitgesetz: Anpassung in Hinblick auf sich verändernde klimatische Bedingungen, insbesondere Hitze, Arbeitsschutzgesetz: Änderungen in Bezug auf klimabedingte Risiken, die sich durch den Klimawandel ändern z.B. Klimaverordnung einführen, Bundesimmissionschutzgesetz in Bezug auf Lärm durch Verlagerung der Arbeitszeiten bei Hitze (Ausweitung der Nicht-Ruhezeiten); ggf. SGB VII hinsichtlich gesetzlicher Unfallversicherung – Klimaschutz und Klimaanpassung sollten integriert werden - Anpassung der EU-Luftqualitätsrichtlinie: Wir fordern eine Implementierung strengerer Grenzwerte für Luftschadstoffe aus der EU Luftqualitätsrichtlinie, eine zügige Umsetzung in deutsches Recht, die Bundesregierung soll zudem keine Fristverlängerung für Deutschland beantragen (Ausnahmeregelungen für Mitgliedstaaten in Artikel 18 um 10 Jahre). Die Bundesregierung soll ein konkretes Datum vorschlagen, bis zu dem die Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie den WHO-Leitlinien angepasst werden müssen. Luftqualitätspläne (Artikel 19, Anhang VIII) müssen als Instrument verpflichtend bleiben. Monitoring und Information der Bevölkerung müssen ausreichend sein. - Internationale Klimapolitik: Entsprechend der Declaration on Climate and Health verpflichtet sich die Bundesregierung, Gesundheitsaspekte stärker in der internationalen Klimapolitik zu berücksichtigen. Die Einhaltung umfasst, Gesundheitsaspekten im Rahmen der einschlägigen Prozesse des Pariser Abkommens und der UNFCCC zu berücktsichtlgen aber auch Klimaaspekte in globalen Gesundheitsprogrammen zu verankern, wo dies relevant und angemessen ist. Gesundheit soll ebenso bei der Gestaltung der NDCs (National festgelegte Beiträge) unter der UNFCCC, bei langfristigen Entwicklungsstrategien für niedrige Treibhausgasemissionen, bei nationalen Anpassungsplänen zu berücksichtigen. Zudem soll die Bundesregierung mit anderen Gesundheitsministerien regelmäßig in Austausch zu all diesen Punkten treten - Fortführung des Unterausschusses Globale Gesundheit: Der Unterausschuss Globale Gesundheit wurde erstmals in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages im Rahmen des Gesundheitsausschusses eingerichtet. In der 20. Wahlperiode wurde er fortgeführt und deutlich gestärkt – als gemeinsamer Unterausschuss des Ausschusses für Gesundheit und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Globale Gesundheit steht in enger Verbindung mit einer Vielzahl von Themenfeldern und Interdependenzen und ist daher für die meisten Ausschüsse des Deutschen Bundestages sowie für zahlreiche Bundesministerien von wesentlicher Relevanz. Der UA hat bislang einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung zentraler Ziele geleistet und wichtige Entwicklungen vorangebracht, deren konsequente und kontinuierliche Weiterverfolgung erforderlich ist. - Aufsetzen eines Klimaschutz-Sofortprogramms um nationale und internationale Klimaziele zu erreichen: Ein umfassendes Klimaschutzsofortprogramm zur Einhaltung der gesetzlich verankerten Klimaschutzziele muss vorgelegt werden, um die menschliche Gesundheit in Deutschland vor Klimafolgen zu schützen. Vorausschauender und nachhaltiger gesundheitlicher Hitzeschutz beginnt mit der langfristigen Eindämmung der Klimakrise. Deutschland ist verfassungsrechtlich und durch internationale Abkommen verpflichtet, das Klima und damit die Menschen zu schützen. Deutschland befindet sich jedoch noch nicht auf Kurs. Für einen gesundheitsförderlichen und sozial gerechten Klimaschutz sind entschlossene Maßnahmen notwendig. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt und ein gesundheitsförderliches, langfristiges und sozial gerechtes Klimaschutzprogramm vorlegt. - Sektorenübergreifende Gesamtstrategie für gesundheitlichen Hitzeschutz: Gesundheitlicher Hitzeschutz betrifft nicht nur den Gesundheits- und Pflegesektor, sondern viele Bereiche des täglichen Lebens – von der Kita über die Schule und den Arbeitsplatz bis hin zum Sportverein. Deshalb ist es notwendig, den Hitzeschutzplan für Gesundheit des Bundesministeriums für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/H/Hitzeschutzplan/BMG_Hitzeschutzplan.pdf zu einer ebenen- und sektorenübergreifenden Gesamtstrategie für gesundheitlichen Hitzeschutz weiterzuentwickeln. Auch der gesetzliche Regelungsrahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz muss sektorenübergreifend bewertet und kohärent angepasst werden. - Gesundheitsfördernde Gebäude und Städteplanung: Gebäude sollten energieeffizient und emissionsarm sein und durch gute Belüftung, natürliches Licht, thermischen Komfort und klimagerechte Merkmale, die Hitzestress und Umweltverschmutzung reduzieren, die Gesundheit unterstützen. Die Aktivierung und Wiederverwendung leerstehender Gebäude reduziert die Zersiedelung und Emissionen und schafft gleichzeitig Wohnraum, Dienstleistungen und Gemeinschaftsräume, die das soziale Wohlergehen und gesündere Nachbarschaften fördern. Die Erhaltung offener und grüner Korridore ermöglicht die Luftzirkulation, verbessert die Luftqualität, reduziert die städtische Hitze und senkt die Gesundheitsrisiken während Hitzewellen. Zirkuläre und resiliente Planung reduziert den Ressourcenverbrauch und Abfall. - Kommunalen Hitzeschutz durch Bundesmittel stärken: Die Entwicklung, Umsetzung und Anpassung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit muss als verbindlicher Teil der Klimaanpassungskonzepte als kommunale Aufgabe gesetzlich verankert werden. Damit kommunale Hitzeaktionspläne wirkungsvoll umgesetzt werden können, bedarf es der finanziellen und personellen Unterstützung der Kommunen durch die Länder und den Bund sowie umsetzungsorientierter Vernetzungs- und Beratungsangebote. Der öffentliche Gesundheitsdienst kann hierbei als Knotenpunkt und steuernde Einheit wirken - Nationale Pharmastrategie: Das strategische Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums soll ergänzt werden um klare Klima- und Nachhaltigkeitsziele speziell für die Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Arzneimitteln - Novellierung der Approbationsordnung für Ärzt:innen, Apotheker:innen etc.: In den zu novellierenden Approbationsordnungen für Ärzt:innen, Apotheker:innen, Psychotherapeut:innen und Zahnärzt:innen sollen Nachhaltigkeitsthemen und Planetary Health als Querschnittsthemen in allen relevanten Fachbereichen integriert und damit langfristig in der Ausbildung von Mediziner:innen und Therapeut:innen verankert werden - Umsetzung EU-Kommunalabwasserrichtlinie: Bei der Umsetzung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in deutsches Recht soll einer erweiterten Herstellerverantwortung Rechnung getragen werden. Die Ausgestaltung der Herstellerbeiträge soll gestaffelt nach Gefährlichkeit/Substituierbarkeit erfolgen; zudem soll eine Mitfinanzierung für essenzielle/generische Arzneimittel umgesetzt werden.

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