Landvolk Niedersachsen Kreisverband Grafschaft Diepholz e.V.
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Landvolk Niedersachsen Kreisverband Grafschaft Diepholz e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Der Zweck des Verbandes ist es, die kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Interessen seiner Mitglieder und ihrer betriebszugehörigen Familienmitglieder wahrzunehmen. Das Themenspektrum fokussiert sich auf Bereiche, die speziell landwirtschaftliche Betriebe und Grundeigentümer betreffen. Wir setzen uns für eine wettbewerbs- und zukunftsfähige Landwirtschaft ein.
Als Kreisverband wenden wir uns im Rahmen der Interessenvertretung auf Bundesebene insbesondere an die örtlichen Bundestagsabgeordneten etwa mit Anschreiben und Positionspapieren. Zudem suchen wir das persönliche Gespräch.
Gelegentlich wenden wir uns auch an die zuständigen Ministerien oder das Kanzleramt, allerdings in der Regel im Rahmen von Beteiligungsverfahren.
Des Weiteren vernetzt der Verband seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Dazu werden etwa Fachveranstaltungen und Podien organisiert.
Interessenbereiche: Immissionsschutz; Fossile Energien; Erneuerbare Energien; Industriepolitik; Klimaschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Außenwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; EU-Gesetzgebung; Energienetze; EU-Binnenmarkt; Tierschutz; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Artenschutz/Biodiversität; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"
Regelungsvorhaben:
- Agrardiesel: Wiederherstellung beziehungsweise Anhebung der Steuerentlastung für Gasöl, das von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben verwendet wird. Angestrebt wird eine Anhebung der Entlastung auf das europarechtlich zulässige Niveau.
- Verzicht auf das Opt-in der Landwirtschaft in den EU-ETS 2: Verzicht auf die Nutzung der unionsrechtlich bestehenden Möglichkeit, den Anwendungsbereich des EU-ETS 2 auf den Landwirtschaftssektor auszuweiten.
- Tarifglättung: Dauerhafte Fortführung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG über den derzeit vorgesehenen Befristungszeitraum hinaus.
- Risikoausgleichsrücklage: Schaffung einer steuerlich begünstigten Rücklagenmöglichkeit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, mit der in wirtschaftlich ertragreichen Jahren Mittel für spätere wirtschaftliche Belastungen und Einkommensausfälle zurückgestellt werden können.
- NatInfG: Kritische Prüfung und Begrenzung zusätzlicher naturschutzrechtlicher Anforderungen und Flächenwirkungen des geplanten Gesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen auf landwirtschaftliche Betriebe, die landwirtschaftliche Flächennutzung und die betriebliche Anpassungsfähigkeit.
- Nature Restoration Regulation / NRL: Begrenzung zusätzlicher Belastungen und Einschränkungen für landwirtschaftliche Betriebe bei der nationalen Umsetzung und Anwendung der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur. Sicherstellung, dass Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen mit der landwirtschaftlichen Nutzung und der wirtschaftlichen Tragfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe vereinbar bleiben.
- EUDR: Begrenzung zusätzlicher bürokratischer und wirtschaftlicher Belastungen landwirtschaftlicher Betriebe durch die Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung. Sicherstellung einer verhältnismäßigen und praxistauglichen Umsetzung und Anwendung der Sorgfalts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten.
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung: Vermeidung beziehungsweise Begrenzung weiterer tierschutzrechtlicher Anforderungen an die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, soweit diese zu erheblichen zusätzlichen Investitions-, Umbau- und Betriebskosten führen. Sicherstellung ausreichender Übergangsfristen und einer wirtschaftlich tragfähigen Umsetzung neuer Anforderungen.
- EEG-Novelle / EEG 2027: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der vorgesehenen Änderungen des EEG auf landwirtschaftliche Betriebe und landwirtschaftliche Investitionen in erneuerbare Energien. Vermeidung zusätzlicher wirtschaftlicher Belastungen und Sicherstellung verlässlicher und investitionsfähiger Rahmenbedingungen.
- Pflanzenschutzmittel: Beschleunigung der Verfahren zur Genehmigung beziehungsweise Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und Reduzierung unnötiger zeitlicher und administrativer Verzögerungen bei der Verfügbarkeit wirksamer Pflanzenschutzmittel.
- Agrar-De-minimis-Beihilfen: Eine Anhebung der De-Minimis-Beihilfe-Grenze in der Landwirtschaft von 50.000€ auf 100.000€.
- GAP-Direktzahlungen: Schnellere Auszahlung GAP-Direktzahlungen
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