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19. Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten

dip / drucksache 21.08.2026 · WP 21 · 21/7600 · Unterrichtung · Original ↗

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19. Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten Deutscher Bundestag Drucksache 21/7600 21. Wahlperiode 21.08.2026 Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum 19. Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende der deutschen Delegation .......................................... 2 2 Schwerpunkte der Plenartagung ....................................................... 2 3 Sitzungen der Fachausschüsse ........................................................... 2 4 Plenarsitzung am Sonntag, 5. Juli 2026 ............................................ 3 5 Verabschiedete Empfehlungen .......................................................... 5 1 Teilnehmende der deutschen Delegation Die 19. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) fand vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten, statt. Für den Deutschen Bundestag nahmen die Abgeordneten Detlef Seif (CDU/CSU) und Dr. Maximilian Krah (AfD) teil. 2 Schwerpunkte der Plenartagung Die PV-UfM Jahrestagung fand unter dem Vorsitz des ägyptischen Parlaments statt. Parallel tagte der 10. Gipfel der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der PV-UfM. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Themen wirtschaftliche Zusammenarbeit und Förderung der Stabilität in der Mittelmeerregion. In den kommenden vier Jahren werden neben dem Europäischen Parlament die Parlamente von Italien, Marokko und der Türkei Mitglieder im Präsidium sein. Das Europäische Parlament übernahm ab August 2026 bis Sommer 2027 den Vorsitz im Präsidium. 3 Sitzungen der Fachausschüsse Die Fachausschüsse debattierten Empfehlungsentwürfe aus dem Blickwinkel ihrer thematischen Ausrichtung. Im Ausschuss über politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte wurde über den Entschließungsentwurf „Parlamentarische Diplomatie und Frieden in der Mittelmeerregion“ beraten. Die Delegierten beauftragten den Ausschuss, die Entwicklung der Lage in der Mittelmeerregion aufmerksam zu verfolgen, regelmäßig Bewertungen vorzulegen und weitere parlamentarische Initiativen vorzuschlagen, die auf die Festigung von Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum abzielen sollen. Des Weiteren brachten sie die tiefe Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland zum Ausdruck, der nach internationalem Recht illegal sei, sowie über die Handlungen gewalttätiger israelischer Siedler, die offenbar straffrei agierten. Die internationale Gemeinschaft dürfe all diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und müsse sich für den Frieden einsetzen. Die Ausschussmitglieder hoben dabei die konsensorientierte und ausbalancierte Position der ägyptischen Gastgeber lobend hervor und betonten die Wichtigkeit von Menschenrechten, Frieden und Stabilität in der Region. Im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, soziale Angelegenheiten und Bildung nahmen die Delegierten nach Beratungen den Entschließungsentwurf „Partnerschaft für Stabilität: Wirtschaftliche Zusammenarbeit im Mittelmeer als ein Weg zum Frieden“ an. In der Debatte waren sich die Delegierten bewusst, dass die internationale Ordnung und die Weltwirtschaft einen beispiellosen Strukturwandel durchliefen, der durch bewaffnete Konflikte, geopolitische Spannungen, Störungen der Lieferketten, wirtschaftlichen und finanziellen Druck sowie technologischen Wandel gekennzeichnet sei. Die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ziel der Angleichung des Lebensstandards, insbesondere zum Wohle der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen, könne ein starker Katalysator zum Erreichen von Stabilität und für Frieden sein. Gegenseitiger wirtschaftlicher Erfolg garantiere Wohlstand und trage zur Verringerung von Armut und Spannungen bei, weshalb der gegenseitigen solidarischen wirtschaftlichen Kooperation und gemeinsamen Investitionen, unter anderem in grüne Technologien, Infrastruktur, Bildung, Forschung und Wissenschaft, besondere Bedeutung beizumessen sei. Im Ausschuss für die Rechte der Frauen in den Ländern des Mittelmeerraumes lag der Fokus auf der Rolle der Frauen in der maritimen Wirtschaft. Die „Blue Economy“ sei einer der vielversprechendsten Sektoren für globales Wachstum, für den ökologischen Wandel und für die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze. Die Blue Economy umfasse alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die mit Meeren, Ozeanen, Küsten und Binnengewässern in Verbindung stünden. Frauen in Küstengemeinden spielten eine Schlüsselrolle, insbesondere in bestimmten Bereichen der kleinräumigen Fischerei, sowie bei der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen. Frauen trügen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Fischerei und Aquakultur, einschließlich Fang, Verarbeitung, Vermarktung, Verwaltung, Wissenschaft, Familienunternehmen, Fischereiorganisationen und der Verwaltung von Küstengemeinden wesentlich zum Erfolg bei. In anderen Sektoren der „Blue Economy“ seien Frauen jedoch unterrepräsentiert, insbesondere wenn es um organisatorische Aufgaben, Führungspositionen, Entscheidungsprozesse und die direkte Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen ginge. Die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern sei die Basis für das soziale, wirtschaftliche und politische Leben. Die bereits erkennbaren und für die nächsten Jahrzehnte weiter prognostizierten erheblichen Rückgänge im Fischfang zögen einen Verlust generationsübergreifenden Wissens nach sich, insofern sei besonders wichtig, für Frauen im Mittelmeerraum Strukturen zum selbständigen Unternehmertum zu fördern. Von mehreren Delegierten, unter anderem aus dem Europäischen Parlament und den palästinensischen Gebieten, wurde betont, dass die Ausschussarbeit neben Schwerpunktthemen wie der Rolle der Frau in der maritimen Wirtschaft insbesondere die allgemeine Verbesserung wesentlicher Frauenrechte in allen Ländern des Mittelmeerraumes im Hauptfokus behalten müsse. Der Abgeordnete Dr. Maximilian Krah (AfD) verwies vor dem Hintergrund des KI-Fortschritts und der gleichzeitig flächendeckend stark zurückgehenden Geburtenraten auf ein sich grundlegend wandelndes Umfeld der Arbeitsmärkte in den kommenden Jahren in allen der Versammlung angehörenden Ländern hin. Er regte an, die Bedingungen in der gesamten nördlichen und südlichen Mittelmeerregion zu verbessern, um den Frauen in allen Mitgliedstaaten zukünftig eine verbesserte Vereinbarkeit von Familienplanung und Beruf zu ermöglichen. In der Sitzung des Ausschusses für Energie, Umwelt und Wasser wurde über den Entschließungsentwurf über die Förderung effektiver Kooperation unter Bewahrung der Biodiversität und nachhaltigem Management der Ökosysteme in der mediterranen Region beraten. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Bewahrung und dem Erhalt der Artenvielfalt maritimer Lebewesen und Pflanzen vor dem Hintergrund der globalen Erwärmung und damit einhergehenden steigenden Meeresspiegeln, sowie der Zunahme extremer Wetterbedingungen, zunehmender Trockenheit und Auswirkungen des Tourismus in den Küsten- und Meeresregionen. 4 Plenarsitzung am Sonntag, 5. Juli 2026 Der ägyptische Parlamentspräsident und Vorsitzende El Enein sprach bei der Eröffnung des Plenums von gemeinsamer Verantwortung aufgrund der gegebenen geographischen Nähe, die dazu genutzt werden solle, gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Er äußerte Kritik an Israel, das das Völkerrecht und die Menschenrechte verletze. Die humanitäre Katastrophe in Gaza dürfe man nicht ignorieren. Der stellvertretende Generalsekretär der Union für dem Mittelmeerraum (UfM), Fadi Hajali, verwies auf den im Jahr 2023 begonnenen Reformprozess der UfM, um die Partnerschaft wieder zu beleben. Schwerpunkte des mehrjährigen Programms bis zum Jahr 2030 seien nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, grüner Wandel, die Bewältigung von KI, die Schaffung qualitativ hochwertiger Jobs und die Reduktion von Ungleichheit. Die UfM und die Versammlung hätten ihren Kooperationsrahmen mit dem Ziel erneuert, durch die Verbindung der Programme mit der parlamentarischen Diplomatie im Europa-Mittelmeer-Raum die zwischenstaatlichen Maßnahmen zu stärken. Der Fahrplan ziele darauf ab, die strategische Koordinierung zu stärken, die Sichtbarkeit der Zusammenarbeit im Europa-Mittelmeer-Raum zu erhöhen und die wirksame Umsetzung gemeinsamer regionaler Prioritäten zu unterstützen. Die überarbeitete Vereinbarung erkenne die sich ergänzenden Rollen von Regierungen und Parlamenten bei der Förderung der regionalen Zusammenarbeit an, insbesondere in Zeiten wachsender internationaler Unsicherheit. Vorgesehen seien jährliche Koordinierungstreffen und ein regelmäßiger Austausch zwischen dem UfM-Sekretariat und den Strukturen der Versammlung. Des Weiteren seien die gegenseitige Teilnahme an institutionellen Sitzungen sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen den politischen Plattformen der UfM und den Ausschüssen der Versammlung vorgesehen. In der Debatte sprachen die Delegierten die Lage im Nahen Osten, den verantwortungsvollen Umgang mit KI und die Einbeziehung der Jugend und Frauen an. Der palästinensische Vertreter kritisierte das „ungerechte und grausame Vorgehen“ der USA und Israels. Die palästinensischen Gebiete wollen Frieden, jedoch verstehe Israel unter Frieden, dass die Palästinenser ihr Land verlassen sollten. Die USA solle Israel dazu bringen, Vereinbarungen einzuhalten, insbesondere die Einhaltung der VN-Resolutionen zur Zweistaatenlösung. Der ägyptische Parlamentspräsident El Enein merkte an, dass die Vertreibung von Palästinensern nach Ägypten eine rote Linie für sein Land darstellen würde. Der spanische Delegationsleiter Diouf Dioh kritisierte die Verletzung von Völkerrecht und Menschenrechten im Westjordanland, Gaza und dem Libanon. Der Mittelmeerraum stelle eine der verletzlichsten Regionen dar, in der die Erwärmung um 20 Prozent höher sei als die mittlere Erderwärmung. Die Klimakrise kenne keine Grenzen, weshalb verstärkte Zusammenarbeit geboten sei. In seiner Rede dankte Delegationsleiter Detlef Seif (CDU/CSU) zunächst den ägyptischen Gastgebern für ihre Gastfreundschaft. Deutschland schätze die Bemühungen Ägyptens bei der Krisenvermittlung und Friedensförderung. Ägypten sei für alle ein wichtiger strategischer Partner und ein stabiler Anker für die Entwicklung hin zu einer friedlichen Zukunft in dieser Region. Die jüngsten Konflikte riefen in Erinnerung, wie eng Sicherheit und Wohlstand nördlich und südlich des Mittelmeers miteinander verbunden seien. Europa und der Mittelmeerraum teilten sich eine gemeinsame Nachbarschaft. Die Sicherheit in der Mittelmeerregion wirke sich auf die europäische Sicherheit aus. Ebenso wirke sich die dortige Stabilität auf die europäische Stabilität aus. Die deutsche Geschichte zeige, dass Versöhnung möglich sei. Selbst die tiefsten Konflikte könnten überwunden werden, aber nur, wenn ehemalige Feinde bereit seien, miteinander zu sprechen und zu vergeben. Deutschland werde weiterhin alle ernsthaften Bemühungen unterstützen, die Spannungen im Gazastreifen, im Libanon und in der gesamten Region abzubauen. Parlamente verhandelten zwar keine Waffenstillstände, aber sie könnten Vertrauen aufbauen, die Kommunikationskanäle offenhalten und dabei helfen, politische Lösungen vorzubereiten. Deshalb sei diese Parlamentarische Versammlung so wichtig. Hier träfen sich Länder mit unterschiedlichen Interessen und sogar andauernden Konflikten. Dauerhafter Frieden erfordere mehr als nur die Ablehnung von Gewalt und Extremismus. Frieden sei nur möglich, wenn er in den Köpfen der Menschen Wirklichkeit werde. Die Unterstützung von Terroristen, die viel zu oft als Freiheitskämpfer oder Verteidiger verherrlicht würden, müsse ein Ende haben und dürfe nicht toleriert werden. Dies sei der Kernpunkt, warum bis heute kein Erfolg bei der Friedensstiftung erzielt worden sei. Er appellierte, diese Versammlung nicht nur zum Austausch von Reden, sondern auch dazu zu nutzen, Vertrauen aufzubauen, Partnerschaften zu stärken und den Boden für dauerhafte politische Lösungen zu bereiten. Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Pina Picerno, erklärte, mit den Themen Frieden und Stabilität im Nahen Osten, künstliche Intelligenz, Einbindung der Jugend und Stärkung der Rolle der Frau habe man sich eine ehrgeizige Agenda gegeben. Mit dem Vorsitz im Präsidium übernehme das Parlament eine klare politische Vision: die Versammlung zu einem stärkeren, glaubwürdigeren und wirkungsvolleren Forum für die gesamte Region zu machen. Nach Berichterstattung durch die Ausschussvorsitzenden wurden die Ausschussempfehlungen angenommen. Berlin, den 29. Juli 2026 Detlef Seif Delegationsleiter 5 Verabschiedete Empfehlungen EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN, SICHERHEIT UND MENSCHENRECHTE „PARLAMENTARISCHE DIPLOMATIE UND FRIEDEN IM MITTELMEERRAUM“ Der Ausschuss für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte der PV-UfM a. zutiefst besorgt über die derzeitige Eskalation der Gewalt im Nahen Osten, die den Mittelmeerraum weiter destabilisieren könnte; b. in Bekräftigung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich des Verbots jeder gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichteten Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie der Verpflichtung, Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen; c. betonend, dass Unsicherheit, bewaffnete Konflikte und Polarisierung im weiteren Nahen Osten direkte Auswirkungen auf den gesamten Mittelmeerraum haben, darunter das Risiko der regionalen Ausweitung, der Radikalisierung, der Vertreibung, der Gefährdung der Zivilbevölkerung, wirtschaftlicher Störungen und eines Vertrauensverlusts zwischen beiden Seiten des Mittelmeers; feststellend, dass diese Situationen die Wahrnehmung des Mittelmeerraums als Krisenregion anstatt als Raum der Chancen verstärkt haben; d. in der Erwägung, dass die Lage im Nahen Osten potenziell dauerhafte Folgen für die öffentliche Meinung der Partner im südlichen Mittelmeerraum und insbesondere der jüngeren Generationen hat; e. in Anerkennung der einzigartigen Rolle der parlamentarischen Diplomatie als Ergänzung zur Diplomatie der Exekutive sowie bei der Förderung des Dialogs über politische Gräben hinweg, der Stärkung der Rechenschaftslegung und der Schaffung eines inklusiven und nachhaltigen Friedens; f. unter Betonung der Verantwortung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) als Drehscheibe des regionalen parlamentarischen Dialogs, die Vertreter beider Seiten des Mittelmeers zusammenbringt; g. in der Überzeugung, dass der Mittelmeerpakt eine Chance darstellt, die euro-mediterranen Beziehungen zu erneuern und zu stärken, indem er angesichts von Spaltungen und mangelndem Ehrgeiz innerhalb der Regierungen dazu genutzt wird, auf die Menschen zu setzen, aus den Mängeln früherer Kooperationsrahmen zu lernen und den Grundsatz der geteilten Verantwortung ins Zentrum dieser erneuerten Partnerschaft zu rücken, deren Erfolg von der echten Einbeziehung der Menschen, Parlamentsabgeordneten, Lokal- und Regionalbehörden, Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft abhängt; h. unter Hinweis darauf, dass der Dimension der parlamentarischen Zusammenarbeit im Barcelona-Prozess, der einen Moment echter strategischer Weitsicht darstellte und die euro-mediterranen Beziehungen in umfassendere Bestrebungen einbettete, von Anfang an besondere Bedeutung beigemessen wurde; fordert alle beteiligten Regierungen und Institutionen auf, 1. sich zu verpflichten, alle gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen gerichteten Angriffe und Verstöße sofort einzustellen, die Lage zu deeskalieren und sämtliche diplomatischen Bemühungen um die Eindämmung der jüngsten Spannungen in der Golfregion und im Nahen Osten aktiv zu unterstützen, um eine weitere Ausweitung zu verhindern und die uneingeschränkte Achtung des Völkerrechts und des humanitären Rechts im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zu gewährleisten; 2. die anhaltenden Angriffe der israelischen Streitkräfte auf die verschiedenen Konfliktgebiete in der Region – den Gazastreifen, Libanon, Iran und Syrien –, die die Waffenruhe verletzen, Tausende Zivilpersonen das Leben kosten und wichtige Infrastruktur zerstören, zu verurteilen; 3. dem Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären Helfer Vorrang einzuräumen; dafür zu sorgen, dass die Korridore für humanitäre Hilfe offenbleiben und dass im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union wiederholt bekräftigten Grundsätzen sicher und ungehindert umfangreiche humanitäre Hilfe bereitgestellt wird; 4. von der Resolution 2803 (2025) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Kenntnis zu nehmen und ihre Bereitschaft zu bekräftigen, die Bemühungen um Stabilisierung und Wiederaufbau in Gaza zu unterstützen; besteht darauf, dass jedes Steuerungsmodell für den Wiederaufbau von Gaza auf einem klaren demokratischen Mandat und der Rechenschaft gegenüber den palästinensischen Institutionen beruhen muss; 5. fordert alle Parteien auf, der Einhaltung der Waffenruhe zuzustimmen und alle Hindernisse zu beseitigen, die den Erfolg der zweiten Phase des Friedensplans für Gaza gefährden könnten; von den Verpflichtungen in der Resolution 2803 (2025) und der New Yorker Erklärung Kenntnis zu nehmen, wonach die Beilegung des Konflikts auf der Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung beruht; 6. die Bemühungen um einen glaubhaften politischen Horizont für den Frieden mit neuem Leben zu erfüllen, indem sie die bisherigen, von Israel nicht eingehaltenen Vereinbarungen und neuerliche Verhandlungen mit dem Ziel eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens zwischen Israel und den palästinensischen Gebieten unterstützen, der auf der Achtung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen sowie auf der Durchführung aller einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und dem Grundsatz zweier Staaten, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit leben, beruht; 7. einen regionalen Ansatz für Frieden und Sicherheit zu verfolgen, der der Verflechtung der Konflikte im Mittelmeerraum Rechnung trägt und kooperative Sicherheitsvereinbarungen, vertrauensbildende Maßnahmen sowie inklusive regionale Dialogformate fördert; 8. die parlamentarische Diplomatie durch die Institutionalisierung regelmäßiger Austauschbeziehungen zwischen den zuständigen Ausschüssen der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der Partnerparlamente zu stärken, um Vertrauen zu fördern, der Polarisierung entgegenzuwirken und bewährte Verfahren im Bereich der Konfliktprävention und Aussöhnung auszutauschen; 9. besteht darauf, dass der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (UfM) eine erweiterte und substanzielle Rolle bei der Überwachung der Umsetzung des Mittelmeerpakts zugewiesen wird, insbesondere was die Festlegung konkreter Projekte und Maßnahmen zur Förderung von Frieden, Dialog und Austausch zwischen Menschen und Institutionen betrifft; 10. die PV-UfM als ständige Plattform für den Dialog zu nutzen, unter anderem über ad hoc durchgeführte parlamentarische Erkundungsmissionen, thematische Anhörungen und gemeinsame Erklärungen, die darauf abzielen, Spannungen abzubauen und gemeinsame Friedensnarrative zu fördern; 11. begrüßt die vorgeschlagene Einrichtung einer Parlamentarischen Jugendversammlung für den Mittelmeerraum mit dem Ziel, jungen Menschen mehr Mitsprache zu gewähren und die Bürgerbeteiligung zu fördern; ermutigt zur Verankerung dieser Jugendversammlung innerhalb des Rahmens der PV-UfM und zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Gremien in den nationalen Parlamenten; 12. die Rechenschaftslegung und die Achtung des Völkerrechts zu fördern und die Parlamente zu ermutigen, ihre Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen, um sicherzustellen, dass die nationale Politik mit dem humanitären Völkerrecht, den Menschenrechtsnormen und der Charta der Vereinten Nationen vereinbar ist; 13. ist der Überzeugung, dass die zunehmende Institutionalisierung der euro-mediterranen Beziehungen – etwa der Prozess zur Reform der Steuerung der Union für den Mittelmeerraum und die Einsetzung eines eigens dafür zuständigen Kommissionsmitglieds sowie einer gesonderten Generaldirektion durch die Europäische Kommission – auf beiden Seiten des Mittelmeers positive Auswirkungen haben könnte, indem die politische Aufsichtsfunktion und partizipative Rolle der Parlamente sowie ihre Rolle als Träger der parlamentarischen Diplomatie gestärkt werden; 14. die tieferen Ursachen der Instabilität, darunter politische Ausgrenzung, Radikalismus, sozioökonomische Ungleichheiten, Jugendarbeitslosigkeit, Geschlechterungleichheit, Klimastress und Perspektivlosigkeit, anzugehen, indem sie die Friedenskonsolidierungsbemühungen an Strategien zur nachhaltigen Entwicklung im gesamten Mittelmeerraum ausrichten; 15. Hetze, Aufstachelung und alle Formen des Extremismus sowohl offline als auch online zu bekämpfen und Initiativen für einen interkulturellen und interreligiösen Dialog zu fördern, die darauf abzielen, das gegenseitige Verständnis und den sozialen Zusammenhalt in der gesamten Region zu stärken; 16. inklusive Friedensprozesse zu unterstützen und dabei die konstruktive Beteiligung von Frauen, Jugendlichen, Minderheiten und der Zivilgesellschaft im Einklang mit der Agenda der Vereinten Nationen für Frauen und Frieden und Sicherheit zu gewährleisten; 17. die Zusammenarbeit zwischen regionalen und internationalen Organisationen, darunter die Vereinten Nationen, die Europäische Union und die Union für den Mittelmeerraum, zu verstärken, um die Kohärenz der Vermittlungs-, humanitären und Wiederaufbaubemühungen zu gewährleisten; 18. die Folgen der aktuellen Krise für die Region, darunter wirtschaftliche Störungen und Energieunsicherheit, durch Antwortmaßnahmen abzumildern, die zwischen den nördlichen und südlichen Anrainerstaaten abgestimmt werden und von Solidarität getragen sind; 19. den Dialog in bestehenden internationalen Foren, etwa der PV-UfM und den Gremien der Vereinten Nationen, sowie die enge Zusammenarbeit mit den Ad-hoc-Arbeitsgruppen des Europarats weiter zu fördern, um die aktive Diplomatie und die Konfliktprävention zu stärken; 20. in präventive Diplomatie und Frühwarnmechanismen, auch im Rahmen parlamentarischer Netzwerke, zu investieren, die in der Lage sind, aufkommende Spannungen zu erkennen und frühzeitig ein politisches Engagement zu ermöglichen; 21. Rahmen für die Erholung und den Wiederaufbau nach Konflikten zu fördern, die transparent und inklusiv sind und Reformen im Bereich der guten Regierungsführung, Aussöhnung sowie die Achtung der Menschenrechte begünstigen; 22. alle Handlungen, die auf die systematische Zerstörung kritischer ziviler Infrastruktur abzielen, etwa Infrastruktur, die von hochgradig gefährdeten Vertriebenen als Unterkunft genutzt wird, für unannehmbar zu erklären; die Gewalt muss ein Ende finden; 23. den Einrichtungen der Vereinten Nationen und nichtstaatlicher Organisationen zu gestatten, vor Ort ungehindert tätig zu werden, um die humanitäre Katastrophe im Einklang mit humanitären Grundsätzen zu lindern; umfassende humanitäre Maßnahmen sind sofort vonnöten; bittet die PV-UfM, 24. den Ausschuss für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte damit zu beauftragen, die Entwicklung der Lage aufmerksam zu verfolgen, regelmäßig Bewertungen vorzulegen und weitere parlamentarische Initiativen zur Festigung von Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum vorzuschlagen; 25. ihre große Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland, der völkerrechtswidrig ist, und über die Handlungen gewalttätiger Siedler, die anscheinend straffrei agieren, zu bekunden; die internationale Gemeinschaft darf all diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und muss auf Frieden hinwirken. EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, FINANZEN, SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND BILDUNG „PARTNERSCHAFT FÜR STABILITÄT: WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT IM MITTELMEERRAUM ALS WEG ZUM FRIEDEN“ Der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen, soziale Angelegenheiten und Bildung der PV-UfM, a. feststellend, dass die internationale Ordnung und die Weltwirtschaft einen beispiellosen Strukturwandel durchlaufen, der durch mehr bewaffnete Konflikte, geopolitische Spannungen, Störungen der Lieferketten, wirtschaftliche und finanzielle Belastungen sowie technologische Umwälzungen gekennzeichnet ist; b. hervorhebend, dass die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ziel der Angleichung des Lebensstandards, insbesondere zum Nutzen der verletzlichsten Menschen, als leistungsfähiger Katalysator für Stabilität dienen kann, indem sie Vernetzung fördert und die Grundlagen für Frieden schafft; c. betonend, dass eine vertiefte regionale Wirtschaftsintegration, die insbesondere auf die Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen einkommensschwacher Gruppen im Wege sozial- und bildungspolitischer Maßnahmen ausgerichtet ist, entscheidend zur Förderung eines widerstandsfähigen, nachhaltigen und inklusiven Wachstums sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung eines günstigen Unternehmensumfelds, insbesondere für KMU, beiträgt; d. in der Erkenntnis, dass der Mittelmeerraum als strategischer Schnittpunkt zwischen Europa, Afrika und dem Nahen Osten ein breiteres Potenzial zur Förderung des Handels, der Investitionsströme und der Stabilität der Lieferketten innerhalb der Region aufweist, sofern dies nicht auf Kosten der Arbeitnehmerrechte in diesen Ländern geht; e. in Anerkennung der wesentlichen Rolle der blauen Wirtschaft als Triebkraft für Wettbewerbsfähigkeit und der Notwendigkeit von Schutzvorkehrungen, die gewährleisten, dass sie einen Faktor für langfristige inklusive Widerstandsfähigkeit darstellt; f. in Anbetracht des bedeutenden Potenzials des Mittelmeers für die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, die inklusives Wachstum und Umweltschutz unterstützt; g. Kenntnis nehmend davon, wie wichtig Innovation, Digitalisierung und nachhaltige Investitionen unter Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards für die Erschließung des vollen Potenzials der blauen Wirtschaft sind; h. feststellend, dass die Union für den Mittelmeerraum (UfM) eine wichtige inklusive regionale Plattform für Dialog und Zusammenarbeit ist; i. unter Hinweis auf die zweite Ministererklärung der UfM zur blauen Wirtschaft vom 2. Februar 2021; j. im Bewusstsein der sich verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels im Mittelmeerraum, darunter Waldbrände, Dürren und zunehmende Wasserknappheit, die alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung betreffen, und in Anbetracht dessen, dass die wachsende Wasserknappheit eine effiziente und nachhaltige Wassernutzung sowie eine echte Zusammenarbeit im Rahmen geteilter Verantwortung erfordert; k. in der Erkenntnis, dass irreguläre Migration eine multidimensionale Herausforderung für Stabilität und Frieden im Mittelmeerraum darstellt; l. anerkennend, dass die zuständigen Regierungen und Institutionen fortwährend gefordert sind, irreguläre Migration zu bekämpfen und reguläre Migrationsprozesse zu fördern; m. in Anbetracht der Bedeutung der Förderung von Stabilität in Syrien und betonend, wie wichtig die freiwillige Rückkehr ist; n. feststellend, dass die Auslagerung der Migration mit gravierenden und eklatanten Menschenrechtsverletzungen einhergeht und darüber hinaus derzeit eine unfaire Weitergabe der Verantwortung an die in der Nähe von Krisenregionen gelegenen Länder darstellt; o. in Anerkennung der Bedeutung von Verkehrsverbindungen als Motor für Handelserleichterung, Wirtschaftsintegration und regionale Stabilität in den Mittelmeerpartnerländern; p. eingedenk der Belastungen für die globalen Energiesysteme, die sich aus geopolitischen Spannungen, fragilen Lieferketten, Preisschwankungen und klimabedingten Herausforderungen ergeben; r. in Anbetracht der Notwendigkeit, die Energieversorgungssicherheit vor dem Hintergrund des weltweit wachsenden Energiebedarfs zu erhöhen, sowie der Notwendigkeit, die Energiesouveränität der Länder des südlichen Mittelmeerraums zu gewährleisten, und des Ziels, die Energiewende voranzutreiben; s. mit dem Ausdruck seiner Besorgnis über regionale Sicherheitsbedrohungen sowie Herausforderungen für die Weltwirtschaft und die Energiesicherheit infolge des Krieges zwischen den USA/Israel und Iran sowie der von Israel verfolgten expansionistischen und kolonialen Politik; t. hervorhebend, wie wichtig die Fortsetzung der Waffenruhe ist und dass die Verhandlungen möglichst bald in einen dauerhaften Frieden münden müssen; fordert alle teilnehmenden Regierungen und Institutionen auf, 1. regionale Kooperationsrahmen, die wirtschaftliche, soziale und bildungspolitische Integration, nachhaltige Investitionen und Innovationen als zentrale Triebkräfte für Stabilität, geteilten Wohlstand und Frieden im Mittelmeerraum miteinander verknüpfen, zu stärken; 2. bestehende regionale Mechanismen und Initiativen umzusetzen und neue zu erkunden, um die Widerstandsfähigkeit der regionalen Volkswirtschaften gegenüber geoökonomischen Schocks zu stärken und so die Auswirkungen globaler Störungen der Lieferketten sowie die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, denen einkommensschwache Gruppen allgemein ausgesetzt sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken; 3. die Weiterentwicklung gemeinsamer regionaler Initiativen und grenzüberschreitender Projekte zur Investitionsförderung zum Nutzen der Gesellschaft insgesamt zu unterstützen, indem sie bei europäischen und internationalen Finanzinstitutionen mehr finanzielle Unterstützung einwerben und die Zusammenarbeit zwischen Agenturen für Investitionsförderung ausbauen; 4. verstärkt in eine nachhaltige blaue Wirtschaft zu investieren, um inklusives Wachstum, Widerstandsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau sozioökonomischer Ungleichheiten in den Küstengemeinschaften des Mittelmeerraums zu fördern; 5. die Widerstandsfähigkeit von KMU und ihre Integration in die blaue Wirtschaft durch gemeinsame Initiativen für finanzielle Unterstützung zu stärken, um ihnen ein Vorankommen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung, die Schaffung von Arbeitsplätzen, höhere Löhne und Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen; 6. die blaue Wirtschaft als strategische Säule der regionalen Zusammenarbeit zu fördern, indem sie wirtschaftliche Aktivitäten in Schlüsselbereichen wie Innovation, nachhaltige Wertschöpfungsketten für Nahrungsmittel aus dem Meer und nachhaltiger Küsten- und Meerestourismus unterstützen; 7. Innovation zu fördern, indem sie in Forschung und Entwicklung, digitale Technologien und Qualifizierung investieren, insbesondere durch öffentliche bildungspolitische Maßnahmen speziell für Jugendliche und Frauen; 8. Unterstützung für den Wiederaufbau des zerstörten Gaza zugunsten des palästinensischen Volkes zu leisten; 9. das Wohlergehen des palästinensischen Volkes durch die Beseitigung von Hindernissen für die wirtschaftliche Entwicklung in den palästinensischen Gebieten zu fördern; 10. eine wirksame Klimapolitik voranzutreiben und ausreichende Finanzmittel sowohl für Abschwächungs- als auch für Anpassungsmaßnahmen bereitzustellen, um die Klimaresilienz im gesamten Mittelmeerraum zu verbessern; 11. sicherzustellen, dass die in Meeresgebieten geplanten Aktivitäten unter Achtung der Hoheitsrechte im Einklang mit dem internationalen Seerecht und unter wirksamer Abstimmung zwischen den betroffenen Staaten durchgeführt werden; 12. in Anbetracht gemeinsamer Herausforderungen wie Umweltprobleme, Klimawandel, Energie, Sicherheit und irreguläre Migration, die Freiheit der Schifffahrt und eine alle Seiten einbeziehende Zusammenarbeit im Mittelmeerraum zu fördern; 13. angesichts dessen, dass eine Wiederaufnahme des Krieges die humanitäre Lage weiter verschlechtern und vielschichtige Risiken in der Region mit sich bringen könnte, alle diplomatischen Bemühungen zu unterstützen, die darauf abzielen, die Waffenruhe zwischen den USA/ Israel und Iran in eine dauerhafte Lösung zu überführen; 14. im Kampf gegen irreguläre Migration eine bessere Zusammenarbeit auf der Grundlage der Menschenrechte sowie die Förderung der regulären Migration zu gewährleisten, was der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Partnerschaft im Mittelmeerraum zugutekommen wird; 15. zu den Bemühungen um internationale Unterstützung für die fortgesetzte freiwillige, sichere, menschenwürdige und geordnete Rückkehr von Syrerinnen und Syrern in ihre Heimat beizutragen; 16. im Gegensatz zu einer auf Auslagerung und Abschiebung beruhenden Politik der Migrationssteuerung konkrete Schritte für ein faires Teilen der Verantwortung mit den am stärksten von Migrationsströmen betroffenen Ländern zu fördern und dabei die wirksame Achtung der Rechte von Migrantinnen und Migranten zu gewährleisten; 17. die Verkehrsverbindungen im Mittelmeerraum durch nachhaltige Hafeninfrastruktur, umweltfreundliche Schifffahrtskorridore, Kurzstreckenseeverkehr und interoperable multimodale Netzwerke zu verbessern, um den Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Integration zu fördern; 18. Projekte zur Verbesserung und zum Ausbau der Stromnetzinfrastruktur zu entwickeln, die die Energiesicherheit stärken und zu den Zielen der Energiewende hin zu Netto-Null beitragen; 19. den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, die gemeinsame Projektentwicklung voranzutreiben und zum Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der erneuerbaren Energien anzuregen; 20. vorrangig auf die flächendeckende Einführung von Maßnahmen für Energieeffizienz und -management zu setzen und die Energieeffizienz in der Industrie, im Gebäudebereich und im Verkehrssektor zu steigern; 21. konkrete Optionen für Energieeinsparungen durch technologische Innovationen, regulatorische Verbesserungen und Verhaltensänderungen zu erkunden; 22. Möglichkeiten für eine potenzielle Zusammenarbeit in Bezug auf kritische Mineralien unter Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards auszuloten; 23. die Zusammenarbeit in Bezug auf neue und sich entwickelnde Technologien und die Innovationstätigkeit zu fördern; 24. durch eine verstärkte gerechte Finanzierung dafür zu sorgen, dass Investitionen auf möglichst wirtschaftliche Weise und zeitnah getätigt werden können. EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN IN DEN LÄNDERN DES MITTELMEERRAUMS „FRAUEN UND DIE BLAUE WIRTSCHAFT“ Der Ausschuss für die Rechte der Frauen in den Ländern des Mittelmeerraums der PV-UfM A. In Erwägung dessen, dass die blaue Wirtschaft derzeit einer der aussichtsreichsten Sektoren für globales Wachstum, für den grünen Übergang und für die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze ist, da sie alle mit Meeren, Ozeanen, Küsten und Binnengewässern verknüpften Wirtschaftstätigkeiten – etwa nachhaltige Fischerei (gewerbliche Fischerei sowie Sport- und Freizeitfischerei), Meerestourismus, erneuerbare Offshore-Energie, blaue Biotechnologie und Seeverkehr – umfasst, bei denen Meeresressourcen nachhaltig genutzt werden, um Wachstum, Beschäftigung und Innovationen hervorzubringen und zugleich die Ökosysteme zu schützen; B. in der Erkenntnis, dass die blaue Wirtschaft bei der Bestimmung der wichtigsten Pionierbereiche der nachhaltigen Entwicklung entscheidend wichtig ist, da das Meer sowohl eine wirtschaftliche Ressource als auch ein für die Regulierung des Weltklimas unerlässliches Ökosystem darstellt; C. in Erwägung dessen, dass Frauen in Küstengemeinschaften, insbesondere in spezifischen Bereichen der Kleinfischerei1 und bei der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen, eine zentrale Rolle spielen, und in Anerkennung ihres Beitrags entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Fischerei und Aquakultur, darunter Fang, Verarbeitung, Vermarktung, Verwaltung, Wissenschaft, Familienunternehmen, Fischereiorganisationen und Politikgestaltung in Küstengemeinschaften (wobei sie in anderen Sektoren der blauen Wirtschaft unterrepräsentiert sind, insbesondere was organisatorische Aufgaben, leitende Positionen, Entscheidungsprozesse und die direkte Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen betrifft); D. dem Umstand gebührende Priorität und Beachtung schenkend, dass die Verbesserung der Fähigkeiten und Kenntnisse im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen und die Stärkung des entsprechenden Bewusstseins die Präsenz und Führungsrolle von Frauen in der blauen Wirtschaft erfordert, und zwar nicht nur in traditionellen Sektoren, sondern vor allem auch in aufstrebenden Bereichen – unter anderem erneuerbare Meeresenergie, Biotechnologie, Unterwasserrobotik, Meereskunde und Umweltdatenmanagement – , in denen die maritimen Berufe durch technologische Innovationen transformiert werden; E. unter Bezugnahme auf den Bericht der FAO The State of World Fisheries and Aquaculture 2024 (Der Zustand der weltweiten Fischerei und Aquakultur 2024), in dem festgestellt wird, dass Frauen etwa 24 Prozent aller Beschäftigten in der primären Fischerei und Aquakultur (Fischfang und -zucht) sowie gut 62 Prozent in der Fischverarbeitung (nach dem Fang) ausmachen; F. unter Bezugnahme (innerhalb der Europäischen Union) auf die von der EU-Beobachtungsstelle für die blaue Wirtschaft erhobenen Daten, aus denen hervorgeht, dass „Lebende Meeresressourcen“ der einzige Sektor in der EU ist, für den geschlechtsspezifische Beschäftigungsdaten vorliegen.2 Demnach machten Frauen 2020 3,63 Prozent der Beschäftigten auf Fischereifahrzeugen3 und 22 Prozent der Beschäftigten in der Aquakultur4 aus und stellten 2021 56,2 Prozent der Beschäftigten in der fischverarbeitenden Industrie5; G. sowie unter Bezugnahme auf den Bericht der Europäischen Kommission über die blaue Wirtschaft aus dem Jahr 2025, in dem nicht nur ein Mangel an Statistiken und nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten in den verschiedenen Teilsektoren der blauen Wirtschaft festgestellt, sondern auch eine Reihe struktureller Hindernisse aufgezeigt wird, die den Zugang von Frauen zu bestimmten Bereichen der maritimen Wirtschaft erschweren, darunter die traditionelle männliche Dominanz in bestimmten Bereichen (Fischerei, Aquakultur, Seeverkehr), die zum Teil auf die bei diesen Tätigkeiten bestehenden begrenzten Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zurückzuführen ist, sowie Normen und Hierarchien, die männliche Rollenbilder begünstigen und es Frauen erschweren, in die Lieferketten der blauen Wirtschaft vorzudringen und dort aufzusteigen; 1 Ein eindeutiges Beispiel hierfür sind die Muschelsammlerinnen (Mariscadoras) in Galicien (Spanien), die 85 Prozent der Gesamtzahl stellen. 2 https://blue-economy-observatory.ec.europa.eu/women-blue-economy_en?prefLang=de 3 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/fd0f6774-e0dd-11e9-9c4e-01aa75ed71a1 4 https://stecf.jrc.ec.europa.eu/documents/d/stecf/stecf_22-17 5 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC136367 H. unter Berücksichtigung der Resolution 72/73 der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2017, mit der der Zeitraum 2021–2030 zur Dekade der Vereinten Nationen für Ozeanwissenschaft im Dienste der nachhaltigen Entwicklung erklärt wurde, um die akademische Fachwelt, die Regierungen, den Privatsektor und die Zivilgesellschaft zu mobilisieren, ein gemeinsames Programm für Forschung und technologische Innovation zu unterstützen, das auf einen sauberen, gesunden Ozean abzielt, dessen gegenwärtige und künftige Zustände vorhersehbar sind, der sicher, nachhaltig und transparent ist und der als Quelle der Inspiration dient; I. unter gebührender Hervorhebung dessen, dass die bereits auf internationaler Ebene aufgestellten Ziele in Bezug auf Geschlechtergleichstellung und nachhaltige Entwicklung eng und strategisch miteinander verknüpft sind, wie dies in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (2015) dargelegt ist, deren 17 Ziele die Geschlechtergleichheit (Ziel 5) ebenso wie das Leben unter Wasser (Ziel 14) umfassen, was auch durch den Internationalen Tag der Frauen in der Seeschifffahrt verdeutlicht wird6; J. in Anbetracht dessen, dass der Zusammenhang zwischen den Ozeanen, der blauen Wirtschaft und dem Klimawandel bei den internationalen Klimaverhandlungen zunehmend Aufmerksamkeit erhält, wie die Ergebnisse der COP21 in Paris (2015) und der COP25 in Madrid (2019), bei denen die entscheidende Bedeutung der Ozeane für die Erreichung des Ziels der Begrenzung der globalen Erwärmung anerkannt wurde, ebenso belegen wie die Ergebnisse der COP26 in Glasgow (2021) und der COP27 in Scharm esch-Scheich (2022), bei denen die Ozeane fest als Schwerpunktbereich in den Tagesordnungen der COPs verankert wurden und die Notwendigkeit bekräftigt wurde, den Übergang zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, mit besonderer Aufmerksamkeit für erneuerbare Offshore-Energie und den Schutz der Meeresgebiete, zu unterstützen; K. im Bewusstsein dessen, dass die Europäische Union eine Reihe von regulatorischen und strategischen Instrumenten verabschiedet hat, die die Geschlechterdimension in die blaue Wirtschaft einbeziehen. Insbesondere wird in der Strategie für eine nachhaltige blaue Wirtschaft (2021) unter anderem die Absicht der Kommission gewürdigt, im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (2021–2027) eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Berufe in der blauen Wirtschaft – speziell für Frauen – auf den Weg zu bringen und so den Anteil von Frauen an den dort Beschäftigten zu erhöhen sowie ihre Präsenz in formellen Steuerungsstrukturen zu steigern; L. unter Hinweis darauf, dass diese Instrumente Bestandteil der umfassenderen EU-Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (2026–2030) und des europäischen Grünen Deals sind, in denen die Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert werden, die Geschlechterperspektive in die gesamte Umwelt- und Meerespolitik zu integrieren und insbesondere den Wohlstand zu steigern, indem sie die Geschlechtergleichstellung in allen Wirtschaftssektoren durch Maßnahmen fördern, mit denen mehr Frauen für Forschung, Innovation, Start-ups und Karrieren in MINT-Bereichen gewonnen werden können; M. unter Hinweis auf den neuen Fahrplan der Europäischen Kommission für die Frauenrechte (2025), in dem hervorgehoben wird, dass die Förderung der Geschlechtergleichstellung dazu beitragen kann, dringende Herausforderungen wie den Arbeitskräftemangel, den demografischen Wandel, Ungleichheiten und Armut, den Klimawandel, hybride Bedrohungen und Sicherheitsbedenken anzugehen; N. unter Berücksichtigung der zahlreichen Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Geschlechtergleichstellung, insbesondere derjenigen zum Lohngefälle und zur digitalen Kluft, zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in MINT-Berufen, zum Unternehmertum von Frauen, zur Frauenarmut und zur Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025, in denen die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, eine wirksamere Politik zu verfolgen, um Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu überbrücken und den Zugang von Frauen zu allgemeiner und beruflicher Bildung und zum Sozialschutz zu verbessern, die allesamt als entscheidende Faktoren für die Gewährleistung des Zugangs zu hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten angesehen werden; O. in der Erwägung, dass in der Fischerei, der Aquakultur, der Verarbeitung von Meeresfrüchten und anderen Bereichen der blauen Wirtschaft beschäftigte Frauen nach wie vor mit Hindernissen beim Zugang zu Sozialschutz, Mutterschutz, Arbeitsschutzmaßnahmen, angemessenen Arbeitsbedingungen und gleichem Entgelt zu kämpfen haben; 6 Wurde von der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) mit der Entschließung A.1170(32) vom 9. Dezember 2021 ins Leben gerufen und wird jährlich am 18. Mai begangen. P. unter besonderer Berücksichtigung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November 2025 zu der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025, insbesondere des Teils, in dem hervorgehoben wird, wie schädlich die Umweltzerstörung für die Gesundheit von Frauen und Mädchen ist, und in dem die Europäische Kommission daher aufgefordert wird, das Bewusstsein für diese Zusammenhänge zu schärfen und bei all ihren Aktivitäten einen koordinierten und umfassenden Ansatz in Bezug auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen; Q. unter Berücksichtigung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 zum Thema „Fischer für die Zukunft“, in der die Rolle von Frauen in der gesamten Wertschöpfungskette der Fischerei gewürdigt wurde und die Forderung nach Maßnahmen ergeht, um ihre Arbeit zu formalisieren, gleiches Entgelt zu gewährleisten sowie den Sozialschutz und die Ausbildungsmöglichkeiten auszuweiten; R. unter Hinweis auf den – im Oktober 2025 von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin vorgelegten und am 20. November 2025, zeitgleich mit dem 30. Jahrestag der Erklärung von Barcelona, vom Rat (Auswärtige Angelegenheiten) genehmigten – Mittelmeerpakt, der eine ehrgeizige, gestärkte Partnerschaft zwischen der EU und ihren Partnern im südlichen Mittelmeerraum7 zugunsten von mehr Stabilität, Sicherheit und Wohlstand im Gemeinsamen Mittelmeerraum begründet und in dem „junge Menschen, [...] Frauen, kleine Unternehmen und Unternehmer“ als die wichtigsten Begünstigten gemeinsamer Initiativen und Projekte benannt werden; S. unter Hinweis darauf, dass der Mittelmeerpakt die Stärkung der Position der Frau und die Beseitigung des geschlechtsbedingten Beschäftigungsgefälles als zentrale Elemente für die Erschließung des Potenzials der Volkswirtschaften und Gesellschaften im gesamten Gemeinsamen Mittelmeerraum ausweist, und feststellend, dass ein besonderer Schwerpunkt auf die Förderung einer fairen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft8 (Absatz II.6) im Einklang mit dem Europäischen Pakt für die Meere (2025) und der Europäischen Wasserresilienzstrategie gelegt wird; T. in Anerkennung dessen, dass die Europäische Kommission den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der Länder des südlichen Mittelmeerraums im April 2026 eine erste Auswahl wichtiger Initiativen in Form eines Aktionsplans vorgelegt hat, der die Umsetzung des Mittelmeerpakts fördern soll; U. unter Hinweis darauf, dass die erste Auswahl von 21 im Aktionsplan dargelegten Initiativen unter anderem die Initiative für eine Mittelmeer-Universität, die der Förderung der akademischen Zusammenarbeit, Spitzenforschung und Innovationstätigkeit in der gesamten Region dient, und die Initiative für die Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und saubere Technologien im Mittelmeerraum sowie die dazugehörige Investitionsplattform umfasst, mit der Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Stromnetze und saubere Technologien durch öffentliche und private Mittel vorangetrieben, finanzielle Risiken gemindert und industrielle Partnerschaften gefördert werden sollen; V. unter Bezugnahme auf die Ministererklärung der Union für den Mittelmeerraum (UfM) zur Stärkung der Rolle der Frauen in der Gesellschaft (Madrid, 2022) und die Ministererklärung der UfM zur nachhaltigen blauen Wirtschaft (2021); W. in Würdigung der Regionalen Plattform der Union für den Mittelmeerraum (UfM) für eine nachhaltige blaue Wirtschaft, einer Initiative, die die Umsetzung von Ministererklärungen, die Zusammenstellung von Daten und bewährten Verfahren sowie die Entwicklung von Synergien und gemeinsamen Projekten im Hinblick darauf fördert, durch Ausbildung, Umschulung und Unterstützung für Investitionen und Unternehmertum neue Beschäftigungsmöglichkeiten – insbesondere für Frauen und Jugendliche – zu schaffen, auch angesichts der bedeutenden wirtschaftlichen Auswirkungen des geschlechtsspezifischen Gefälles im maritimen Sektor, die im UfM-Bericht 2024 Towards a Sustainable Blue Economy in the Mediterranean region (Auf dem Weg zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft im Mittelmeerraum) hervorgehoben wurden; 7 Zum südlichen Mittelmeerraum gehören die zehn Partnerländer der Südlichen Nachbarschaft: Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, die palästinensischen Gebiete, Syrien und Tunesien. 8 Absatz II.6 Förderung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft. X. in Würdigung der konkreten Initiativen und Politikmaßnahmen, die in den Antworten auf den Fragebogen zum Thema „Frauen und die blaue Wirtschaft“ hervorgehoben wurden, insbesondere: a. Beteiligung an den Projekten „WIN-BIG“ und „WINBLUE“, die von der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurden, um die Teilhabe und Vertretung von Frauen in den verschiedenen Sektoren einer nachhaltigen blauen Wirtschaft zu erhöhen und die Stärkung der Position der Frauen in allen mit der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung aquatischer Ressourcen verbundenen Bereichen voranzutreiben; b. die Einbindung mehrerer Sektoren der blauen Wirtschaft in einen einzigen interinstitutionellen Steuerungsrahmen mit dem Ziel, eine einheitliche Koordinierung zu gewährleisten und die Kohärenz der Meerespolitik kontinuierlich zu steigern; c. die Annahme nationaler und regionaler Strategien und Aktionspläne zur blauen Wirtschaft und zur ökologischen Nachhaltigkeit der Meere; d. die Einrichtung von Clustern für maritime Technologien, die Hochschulen, Unternehmen und öffentliche Gremien vernetzen, um die Innovationstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der maritimen Wirtschaft zu stärken und die Entwicklung eines institutionellen und industriellen Ökosystems zu fördern, in dem die Rolle der Frauen gebührend gewürdigt wird; e. die Annahme von Strategien, die darauf abzielen, ein inklusives und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld in den Sektoren der blauen Wirtschaft zu fördern; f. die Annahme von Maßnahmen, die in der blauen Wirtschaft tätige Frauenkooperativen unterstützen und fördern; g. die Beteiligung an internationalen Initiativen zur Beseitigung des geschlechtsbedingten Beschäftigungsgefälles in der blauen Wirtschaft, etwa das Programm Women Ocean Guardians der Vereinten Nationen, das eine aktive Einbindung von Frauen in den Schutz mariner Ökosysteme und in eine nachhaltige Meerespolitik fördert; h. die Abfassung von Gleichstellungsplänen als Voraussetzung für den Zugang von Hochschulen und Forschungseinrichtungen zu nationalen und internationalen Förderprogrammen; i. die Durchführung von Sensibilisierungsinitiativen und Hackathons, die darauf abzielen, die Teilhabe und Wettbewerbsfähigkeit junger Frauen in den Sektoren der blauen Wirtschaft zu fördern; Y. in der Erwägung, dass eine Politik zur Förderung von Frauenbeschäftigung und weiblichen Führungskräften in traditionellen Sektoren und vor allem in den aufstrebenden Sektoren der blauen Wirtschaft im Zusammenspiel mit einer Politik zugunsten eines Generationswechsels nicht nur die nachhaltige Kontinuität langjähriger Tätigkeiten wie der Kleinfischerei und der fischverarbeitenden Industrie gewährleistet und damit zu Ernährungssicherheit, Ernährungssouveränität und widerstandsfähigen Küstengemeinschaften, sondern auch erheblich zur Verbesserung des Lebensstandards der Menschen in Küstengebieten und den umliegenden ländlichen Gebieten beiträgt und zugleich ihr kulturelles Erbe bewahrt; 1. betont, wie wichtig die blaue Wirtschaft als zentraler Treiber für nachhaltige Entwicklung und Arbeitsplatzschaffung im Mittelmeerraum ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in diesem Sektor Vorrang einzuräumen, unter anderem indem sie sicherstellen, dass die Teilhabe von Frauen gezielt unterstützt wird; 2. fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende Gesetze so an die Gegebenheiten in der Arbeits- und Unternehmenswelt anzupassen, dass sie dem Beitrag von Frauen gebührend Rechnung tragen, und Initiativen zur Erhebung nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken und Daten über den Beitrag von Frauen in den verschiedenen Sektoren der Blauen Wirtschaft insgesamt zu fördern, indem sie spezifische Beobachtungsstellen einrichten oder in den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandene Strukturen ermitteln, die die Geschlechterdimension in Umfragen zur blauen Wirtschaft einbeziehen, um ein umfassenderes und stärker strukturiertes Verständnis der Präsenz und Rolle von Frauen zu gewährleisten und gleichzeitig eine solide Informationsgrundlage zu schaffen, die sowohl für die Bestimmung des Ausbildungsbedarfs als auch für die Planung künftiger Politikmaßnahmen nützlich ist und Daten zu Beschäftigung, Eigentumsverhältnissen, Vergütung, Führungspositionen und der Beteiligung an Entscheidungsprozessen enthält, insbesondere in der Fischerei, der Aquakultur und Organisationen mit Fischereibezug; 3. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ausreichende Mittel für Infrastrukturmaßnahmen bereitzustellen, die darauf gerichtet sind, die Hindernisse, auch rechtlicher Art, die der vollen Integration von Frauen in den Arbeitskontext im Wege stehen, zu beseitigen – darunter der Mangel an Einrichtungen und Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse weiblicher Beschäftigter zugeschnitten sind, – sowie faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und den Zugang von Frauen zu allgemeiner und beruflicher Bildung und zum Sozialschutz zu verbessern und zugleich auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der blauen Wirtschaft zu ermöglichen; 4. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Politikmaßnahmen zu beschließen, die die Chancengleichheit in der blauen Wirtschaft fördern und festigen und die Führungsrolle von Frauen in Entscheidungsprozessen entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere in den Bereichen Innovation, KI, Umwelt und Nachhaltigkeit, begünstigen, um eine wirksame Gleichstellung beim Zugang zu Verantwortungspositionen zu gewährleisten und eine inklusive und diskriminierungsfreie Unternehmenskultur zu fördern, auch innerhalb von Fischerei- und Aquakulturorganisationen, Genossenschaften, Beratungsgremien und anderen Steuerungsstrukturen der blauen Wirtschaft; 5. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Frauen zu Arbeitsplätzen in der blauen Wirtschaft effizienter zu gestalten, nicht nur indem sie Geschlechterstereotypen entgegenwirken, die deren Attraktivität beeinträchtigen, sondern auch indem sie gezielte Projekte und ausreichende Ressourcen gewährleisten, die die Teilhabe von Mädchen und Frauen während ihres gesamten Bildungswegs, von der Grundschule bis zur Berufsbildung und zum Hochschulstudium, durch Stipendien, Initiativen zur Beratung im Bereich MINT, Mentoring-Programme, berufliche Umschulung und andere Initiativen zur Förderung von Qualifikationen für die blaue Wirtschaft, unterstützen können, und dabei besonderes Augenmerk auf die Unterstützung junger Frauen richten, die in die Fischerei, die Aquakultur und neue maritime Berufe einsteigen, um so zum Generationswechsel in diesen Sektoren und in den Küstengemeinschaften beizutragen; 6. legt den Mitgliedstaaten nahe, mehr Mittel für die öffentliche wissenschaftliche Forschung bereitzustellen sowie Forschung und technologische Innovationen als Hebel der Wissenschaftsdiplomatie zu fördern und dabei den Aufbau von Forschungsnetzwerken, internationalen Partnerschaften und Technologieclustern, die den Wissenstransfer erleichtern können, zu unterstützen und die aktive Einbindung von Frauen, auch auf Führungsebene, zu gewährleisten; 7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verbindung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken, unter anderem durch die Entwicklung von Clustern und Innovationszentren in den Sektoren der blauen Wirtschaft, und dabei auch die Erstellung von Plänen für Ausbildungs- und Beschäftigungsanforderungen (auf der Grundlage nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten) vorzusehen, um Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu ermitteln und zur Schließung von Lücken auf dem Arbeitsmarkt beizutragen; 8. fordert die Mitgliedstaaten auf, durch gezielte Politikmaßnahmen den Zugang zu wirtschaftlichen Chancen, Netzwerken und finanziellen Ressourcen zu erleichtern und entsprechende Anreize zu schaffen, wobei sie das weibliche Unternehmertum in der blauen Wirtschaft, unter anderem in kleinen und familiengeführten Fischereibetrieben, in der Aquakultur tätige KMU sowie von Frauen geführte Aktivitäten zur Verarbeitung von Meeresfrüchten fördern, den Beitrag von Berufsverbänden und Branchennetzwerken hervorheben und zur Gründung von Frauenverbänden in den Sektoren der blauen Wirtschaft ermutigen, um so zu einer nachhaltigen, inklusiven und widerstandsfähigen Entwicklung der Meere und Küsten beizutragen; 9. würdigt den entscheidenden Beitrag von Frauen zur Kleinfischerei und Aquakultur und ermutigt zu Maßnahmen, die darauf abzielen, ihren Zugang zu Ausbildung, Finanzierung, Führungspositionen und Entscheidungsprozessen zu verbessern und zugleich die Sichtbarkeit und Anerkennung ihres Beitrags in der gesamten Wertschöpfungskette sowie für die nachhaltige Entwicklung der Küstengemeinschaften zu gewährleisten; 10. legt den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, öffentliche Informationskampagnen zu fördern, die den Beitrag von Frauen zur blauen Wirtschaft besser sichtbar machen, wobei sie nicht-traditionelle kulturelle Modelle hinsichtlich der Rolle von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbreiten und zugleich positive Vorbilder für weibliche Führungskompetenz, auch in Entscheidungsprozessen, fördern, insbesondere bei der Ausarbeitung von Politikmaßnahmen in den Bereichen Innovation, KI, Umwelt und Nachhaltigkeit, und die konstruktive Beteiligung von Frauen an der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen, der maritimen Raumplanung und der Küstenentwicklungspolitik gewährleisten; 11. fordert die Parlamentsabgeordneten auf, bei ihrer Arbeit nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter, die Rechte der Frauen, den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und die Stärkung der Position der Frau konstant im Blick zu behalten, sondern in der öffentlichen Debatte auch für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Vorurteile und Stereotypen sowie struktureller Diskriminierung im Bildungs- und Arbeitsumfeld, insbesondere in der blauen Wirtschaft, einzutreten; 12. ermutigt die Parlamentsabgeordneten, zu erkunden, ob der Mittelmeerpakt allen Mitgliedstaaten der UfM zugutekommen kann, und dabei sicherzustellen, dass Frauen und junge Menschen ebenfalls Nutzen daraus ziehen, da sie maßgeblich zur Erschließung des Potenzials der Volkswirtschaften und Gesellschaften im gesamten Mittelmeerraum beitragen, und zugleich den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Fischerei, Aquakultur, nachhaltigem Tourismus, erneuerbaren Meeresenergien und anderen Sektoren der nachhaltigen blauen Wirtschaft zu fördern sowie ihre uneingeschränkte Beteiligung an der Entwicklung nachhaltiger Küsten- und Meeresgemeinschaften zu gewährleisten. EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR ENERGIE, UMWELT UND WASSER ÜBER DIE FÖRDERUNG EINER WIRKSAMEN ZUSAMMENARBEIT BEI DER ERHALTUNG DER BIOLOGISCHEN VIELFALT UND DER NACHHALTIGEN BEWIRTSCHAFTUNG VON ÖKOSYSTEMEN IM MITTELMEERRAUM Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Wasser der PV-UfM In Anbetracht dessen, dass der Mittelmeerraum mit mehr als 17.000 Meeresarten und etwa 25.000 Pflanzenarten einen der weltweit wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt darstellt; in Anbetracht dessen, dass im Mittelmeer zwischen 4 Prozent und 18 Prozent der Meeresarten der Welt leben, von denen 20 Prozent bis 30 Prozent endemisch sind; in Anbetracht dessen, dass Küsten- und ländliche Gebiete aufgrund steigender Temperaturen, des Anstiegs des Meeresspiegels, der Häufung extremer Wetterereignisse, der Belastung durch den Tourismus und zunehmender Trockenheit zu den für den Klimawandel am stärksten anfälligen Gebieten gehören; in Anbetracht dessen, dass mehr als die Hälfte der Pflanzenarten des Mittelmeerraums endemisch ist; in Anbetracht dessen, dass der Mittelmeerraum einen der weltweit wichtigsten Zugwege für Vögel darstellt und als unverzichtbarer ökologischer Korridor zwischen Europa, Afrika und Asien fungiert und dass viele dieser Arten auf Feucht-, Küsten- und ländliche Gebiete sowie andere gefährdete Lebensräume angewiesen sind, die erheblichem Druck unterliegen; in Anbetracht des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS); in Anbetracht der Annahme der ersten Verordnung der Europäischen Union über die Wiederherstellung der Natur, deren Ziel es ist, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 letztlich alle sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen, sowie unter Berücksichtigung dessen, dass die EU- Mitgliedstaaten gefordert sind, der Europäischen Kommission bis September 2026 nationale Wiederherstellungspläne vorzulegen; in Anbetracht dessen, dass einige Steuerungsmodelle und öffentliche Politikmaßnahmen bei der Verhinderung des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Abmilderung seiner Auswirkungen nur begrenzt Wirkung gezeigt haben, und in der Erkenntnis, dass der Erfolg von Politikmaßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und zur Erhaltung der Ökosysteme von gemeinsamen Anstrengungen abhängt, an denen nationale Regierungen, regionale und lokale Behörden sowie Hochschulen und der Privatsektor beteiligt sind, und dass solche Anstrengungen durch angemessene und nachhaltige Finanzierungsmechanismen unterstützt werden sollten. Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Wasser der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum: 1. Ist sich dessen bewusst, dass der Mittelmeerraum eines der weltweit wichtigsten Zentren der biologischen Vielfalt darstellt und dass die meisten Mittelmeerländer nach wie vor hinter den im Rahmen des Nachhaltigkeitsziels (SDG) 14 „Leben unter Wasser“ und des Nachhaltigkeitsziels 15 „Leben an Land“ aufgestellten Zielvorgaben zurückbleiben. 2. Legt allen Mitgliedstaaten nahe, ihre Politikmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen zu stärken und den Schutz von Gebieten mit hohem ökologischem Wert, einschließlich Lebensräumen mit entscheidender Bedeutung für wandernde Arten, zu gewährleisten und dabei ländlichen Gebieten, Bergregionen, Inseln und Küstengebieten besondere Aufmerksamkeit zu schenken. 3. Empfiehlt die Annahme eines integrierten Ansatzes für die Bewirtschaftung von Küstensystemen auf der Grundlage naturnaher Lösungen, die die ökologische Wiederherstellung, die Rückkehr zu natürlichen Prozessen und die Stärkung der langfristigen Widerstandsfähigkeit fördern. Bei diesem Ansatz sollte die Funktionsfähigkeit der Ökosysteme in Anerkennung ihrer unverzichtbaren Rolle bei der Klimaregulierung und der Erhaltung der biologischen Vielfalt Priorität erhalten. 4. Unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die für das Gleichgewicht der Küstengebiete unerlässlichen Sedimentströme wiederherzustellen. Plädiert für die Durchführung integrierter planerischer Maßnahmen mit dem Ziel, eine wirksame Koordinierung zwischen Fluss- und Küstengebieten zu gewährleisten und die Vernetzung zwischen Fluss-, Lagunen- und Meeressystemen zu fördern. 5. Bekräftigt die Bedeutung der Zusammenarbeit im Kontext der Europäischen Union des Mittelmeerraums, insbesondere in Bezug auf die Weitergabe von Wissen, die Mobilisierung von Ressourcen und die Entwicklung reproduzierbarer Lösungen. Betont, dass diese Zusammenarbeit durch die Aufstellung eines strukturierten Aktionsplans und die Einführung von Mechanismen zur laufenden Überwachung und regelmäßigen Bewertung gestärkt werden sollte. 6. Begrüßt die Fortschritte beim Schutz der Mittelmeer-Mönchsrobbe (Monachus monachus), die als eine der seltensten Robbenarten der Welt gilt und eine nach dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten geschützte Art ist. Erkennt jedoch an, dass eine nachhaltige Erholung dieser Art eine Stärkung der laufenden Programme zur Bestandserholung erfordert. 7. Betont die dringende Notwendigkeit, die Korallenriffe im Mittelmeer zu schützen, die derzeit durch Umweltverschmutzung, globale Erwärmung, Überfischung und menschliche Aktivitäten, etwa übermäßigen Tourismus und Ankern, bedroht sind. Der Schutz dieser Riffe erfordert daher die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, die Verringerung von Plastikmüll, die Förderung der Forschung zur Fortpflanzung und zur Wiederherstellung geschädigter Gebiete und schließlich die Einführung strenger Rechtsvorschriften gegen Wilderei. 8. Befürwortet nachdrücklich Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich der nachhaltigen Landwirtschaft sowie die Entwicklung von Technologien, Methoden und Produktionsverfahren, die die biologische Vielfalt und die Gesundheit der Ökosysteme fördern, mit besonderem Schwerpunkt auf Präzisionslandwirtschaft, digitalen Überwachungssystemen, intelligenten Bewässerungstechnologien, satellitengestützten Bewirtschaftungsinstrumenten und innovativen Verfahren, die darauf abzielen, den Einsatz landwirtschaftlicher Betriebsmittel zu reduzieren, die Produktivität zu verbessern, die Wassereffizienz zu steigern und die ökologische Widerstandsfähigkeit ländlicher Gebiete zu stärken. 9. Erinnert an die im Rahmen des Mittelmeerpakts eingegangenen Verpflichtungen, und zwar die Minderung der Meeresverschmutzung, die Ausweitung der Meeresschutzgebiete und die erhebliche Verringerung der Überfischung bis 2030. Legt den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung des Mittelmeers und seiner Küstengebiete aufgestellten Zielvorgaben zu erfüllen. 10. Unterstreicht, dass die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP15) erzielte Vereinbarung darauf gerichtet ist, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen und umzukehren sowie die Wiederherstellung der Ökosysteme bis 2050 zu gewährleisten; allerdings geht es bei der Erfüllung mehrerer zentraler Zielvorgaben nicht im gewünschten Tempo voran. Empfiehlt den Mitgliedstaaten, die dies noch nicht getan haben, unverzüglich ihre nationalen Berichte und Strategien fertigzustellen und ihre Zielvorgaben abschließend festzulegen. 11. Betont die entscheidende Bedeutung des Mittelmeerraums als eines strategischen Korridors für Zugvögel und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zugwege und wichtigen Lebensräume, einschließlich Feucht- und Küstengebieten, stärker zu schützen, sich verstärkt um die Bekämpfung der illegalen Jagd und der Zerstörung der Ökosysteme zu bemühen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern. 12. Bekräftigt sein Bekenntnis zur Vision 2050 für die biologische Vielfalt, wonach bis 2050 die biologische Vielfalt wertgeschätzt, erhalten, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt werden soll, um so die Bewahrung von Ökosystemleistungen und die Gesundheit des Planeten zu gewährleisten, und legt den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, diese Vision in ihre nationale Politik zu integrieren. 13. Unterstreicht die Wechselbeziehung zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie der Abschwächung des Klimawandels und Anpassung daran und betont die Notwendigkeit integrierter Ansätze. 14. Empfiehlt die Entwicklung und Harmonisierung von Systemen zur Datenerhebung und gemeinsamen Indikatoren für die biologische Vielfalt, einschließlich interoperabler Plattformen, um eine vergleichbare Überwachung in allen Mitgliedstaaten und eine wirksamere Bewertung öffentlicher Politikmaßnahmen zu ermöglichen. 15. Ermutigt dazu, die Umweltbildung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der biologischen Vielfalt im Mittelmeerraum, mit besonderem Schwerpunkt auf den Küstengemeinschaften, zu stärken, um ein größeres kollektives Bewusstsein und eine aktivere Beteiligung am Schutz der Ökosysteme zu fördern. 16. Ermutigt alle Staaten zu koordiniertem Handeln durch die fortgesetzte Stärkung der Zusammenarbeit und die Umsetzung einer Politik zur Bewahrung der Ökosysteme und zur Umkehr des Verlusts der biologischen Vielfalt im Mittelmeerraum. 17. Fordert die Mitgliedstaaten auf, die digitale Ausbildung und Qualifizierung von Landwirten, Fischern, lokalen Gemeinschaften und Akteuren im ländlichen Raum zu unterstützen und dabei sicherzustellen, dass der Nutzen von Innovationen, Präzisionslandwirtschaft und Digitalisierung in allen Gebieten, insbesondere in abgelegenen und ländlichen Regionen, zugänglich ist. 18. Betont, dass die erfolgreiche Umsetzung einer Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Wiederherstellung von Ökosystemen eine angemessene, berechenbare und langfristige Finanzierung erfordert, was die Mobilisierung europäischer, nationaler, regionaler und privater Mittel einschließt, um sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen wirksam nachkommen können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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