19. Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten
Text
19. Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7600
21. Wahlperiode 21.08.2026
Unterrichtung
durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung der Union
für den Mittelmeerraum
19. Plenartagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für
den Mittelmeerraum vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten
Inhal tsverzeichnis
Seite
1 Teilnehmende der deutschen Delegation .......................................... 2
2 Schwerpunkte der Plenartagung ....................................................... 2
3 Sitzungen der Fachausschüsse ........................................................... 2
4 Plenarsitzung am Sonntag, 5. Juli 2026 ............................................ 3
5 Verabschiedete Empfehlungen .......................................................... 5
1 Teilnehmende der deutschen Delegation
Die 19. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (PV-UfM) fand
vom 4. bis 5. Juli 2026 in Kairo, Ägypten, statt. Für den Deutschen Bundestag nahmen die Abgeordneten Detlef
Seif (CDU/CSU) und Dr. Maximilian Krah (AfD) teil.
2 Schwerpunkte der Plenartagung
Die PV-UfM Jahrestagung fand unter dem Vorsitz des ägyptischen Parlaments statt. Parallel tagte der 10. Gipfel
der Parlamentspräsidentinnen und -präsidenten der PV-UfM. Im Mittelpunkt der Beratungen standen die Themen
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Förderung der Stabilität in der Mittelmeerregion. In den kommenden vier
Jahren werden neben dem Europäischen Parlament die Parlamente von Italien, Marokko und der Türkei
Mitglieder im Präsidium sein. Das Europäische Parlament übernahm ab August 2026 bis Sommer 2027 den Vorsitz im
Präsidium.
3 Sitzungen der Fachausschüsse
Die Fachausschüsse debattierten Empfehlungsentwürfe aus dem Blickwinkel ihrer thematischen Ausrichtung.
Im Ausschuss über politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte wurde über den
Entschließungsentwurf „Parlamentarische Diplomatie und Frieden in der Mittelmeerregion“ beraten. Die Delegierten
beauftragten den Ausschuss, die Entwicklung der Lage in der Mittelmeerregion aufmerksam zu verfolgen,
regelmäßig Bewertungen vorzulegen und weitere parlamentarische Initiativen vorzuschlagen, die auf die Festigung von
Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum abzielen sollen. Des Weiteren brachten sie die tiefe
Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland zum Ausdruck, der nach internationalem Recht
illegal sei, sowie über die Handlungen gewalttätiger israelischer Siedler, die offenbar straffrei agierten. Die
internationale Gemeinschaft dürfe all diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und müsse sich für
den Frieden einsetzen. Die Ausschussmitglieder hoben dabei die konsensorientierte und ausbalancierte Position
der ägyptischen Gastgeber lobend hervor und betonten die Wichtigkeit von Menschenrechten, Frieden und
Stabilität in der Region.
Im Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, soziale Angelegenheiten und Bildung nahmen die Delegierten nach
Beratungen den Entschließungsentwurf „Partnerschaft für Stabilität: Wirtschaftliche Zusammenarbeit im
Mittelmeer als ein Weg zum Frieden“ an. In der Debatte waren sich die Delegierten bewusst, dass die internationale
Ordnung und die Weltwirtschaft einen beispiellosen Strukturwandel durchliefen, der durch bewaffnete Konflikte,
geopolitische Spannungen, Störungen der Lieferketten, wirtschaftlichen und finanziellen Druck sowie
technologischen Wandel gekennzeichnet sei. Die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ziel der Angleichung
des Lebensstandards, insbesondere zum Wohle der am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen, könne ein
starker Katalysator zum Erreichen von Stabilität und für Frieden sein. Gegenseitiger wirtschaftlicher Erfolg
garantiere Wohlstand und trage zur Verringerung von Armut und Spannungen bei, weshalb der gegenseitigen
solidarischen wirtschaftlichen Kooperation und gemeinsamen Investitionen, unter anderem in grüne Technologien,
Infrastruktur, Bildung, Forschung und Wissenschaft, besondere Bedeutung beizumessen sei.
Im Ausschuss für die Rechte der Frauen in den Ländern des Mittelmeerraumes lag der Fokus auf der Rolle
der Frauen in der maritimen Wirtschaft. Die „Blue Economy“ sei einer der vielversprechendsten Sektoren für
globales Wachstum, für den ökologischen Wandel und für die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze. Die
Blue Economy umfasse alle wirtschaftlichen Aktivitäten, die mit Meeren, Ozeanen, Küsten und Binnengewässern
in Verbindung stünden. Frauen in Küstengemeinden spielten eine Schlüsselrolle, insbesondere in bestimmten
Bereichen der kleinräumigen Fischerei, sowie bei der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen. Frauen trügen
entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Fischerei und Aquakultur, einschließlich Fang, Verarbeitung,
Vermarktung, Verwaltung, Wissenschaft, Familienunternehmen, Fischereiorganisationen und der Verwaltung von
Küstengemeinden wesentlich zum Erfolg bei. In anderen Sektoren der „Blue Economy“ seien Frauen jedoch
unterrepräsentiert, insbesondere wenn es um organisatorische Aufgaben, Führungspositionen,
Entscheidungsprozesse und die direkte Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen ginge. Die Gleichberechtigung zwischen Frauen
und Männern sei die Basis für das soziale, wirtschaftliche und politische Leben. Die bereits erkennbaren und für
die nächsten Jahrzehnte weiter prognostizierten erheblichen Rückgänge im Fischfang zögen einen Verlust
generationsübergreifenden Wissens nach sich, insofern sei besonders wichtig, für Frauen im Mittelmeerraum
Strukturen zum selbständigen Unternehmertum zu fördern. Von mehreren Delegierten, unter anderem aus dem
Europäischen Parlament und den palästinensischen Gebieten, wurde betont, dass die Ausschussarbeit neben
Schwerpunktthemen wie der Rolle der Frau in der maritimen Wirtschaft insbesondere die allgemeine Verbesserung
wesentlicher Frauenrechte in allen Ländern des Mittelmeerraumes im Hauptfokus behalten müsse. Der Abgeordnete
Dr. Maximilian Krah (AfD) verwies vor dem Hintergrund des KI-Fortschritts und der gleichzeitig
flächendeckend stark zurückgehenden Geburtenraten auf ein sich grundlegend wandelndes Umfeld der Arbeitsmärkte in
den kommenden Jahren in allen der Versammlung angehörenden Ländern hin. Er regte an, die Bedingungen in
der gesamten nördlichen und südlichen Mittelmeerregion zu verbessern, um den Frauen in allen Mitgliedstaaten
zukünftig eine verbesserte Vereinbarkeit von Familienplanung und Beruf zu ermöglichen.
In der Sitzung des Ausschusses für Energie, Umwelt und Wasser wurde über den Entschließungsentwurf über
die Förderung effektiver Kooperation unter Bewahrung der Biodiversität und nachhaltigem Management der
Ökosysteme in der mediterranen Region beraten. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der Bewahrung und dem Erhalt
der Artenvielfalt maritimer Lebewesen und Pflanzen vor dem Hintergrund der globalen Erwärmung und damit
einhergehenden steigenden Meeresspiegeln, sowie der Zunahme extremer Wetterbedingungen, zunehmender
Trockenheit und Auswirkungen des Tourismus in den Küsten- und Meeresregionen.
4 Plenarsitzung am Sonntag, 5. Juli 2026
Der ägyptische Parlamentspräsident und Vorsitzende El Enein sprach bei der Eröffnung des Plenums von
gemeinsamer Verantwortung aufgrund der gegebenen geographischen Nähe, die dazu genutzt werden solle,
gemeinsam die Zukunft zu gestalten. Er äußerte Kritik an Israel, das das Völkerrecht und die Menschenrechte verletze.
Die humanitäre Katastrophe in Gaza dürfe man nicht ignorieren. Der stellvertretende Generalsekretär der Union
für dem Mittelmeerraum (UfM), Fadi Hajali, verwies auf den im Jahr 2023 begonnenen Reformprozess der UfM,
um die Partnerschaft wieder zu beleben. Schwerpunkte des mehrjährigen Programms bis zum Jahr 2030 seien
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung, grüner Wandel, die Bewältigung von KI, die Schaffung qualitativ
hochwertiger Jobs und die Reduktion von Ungleichheit. Die UfM und die Versammlung hätten ihren
Kooperationsrahmen mit dem Ziel erneuert, durch die Verbindung der Programme mit der parlamentarischen Diplomatie im
Europa-Mittelmeer-Raum die zwischenstaatlichen Maßnahmen zu stärken. Der Fahrplan ziele darauf ab, die
strategische Koordinierung zu stärken, die Sichtbarkeit der Zusammenarbeit im Europa-Mittelmeer-Raum zu erhöhen
und die wirksame Umsetzung gemeinsamer regionaler Prioritäten zu unterstützen. Die überarbeitete Vereinbarung
erkenne die sich ergänzenden Rollen von Regierungen und Parlamenten bei der Förderung der regionalen
Zusammenarbeit an, insbesondere in Zeiten wachsender internationaler Unsicherheit. Vorgesehen seien jährliche
Koordinierungstreffen und ein regelmäßiger Austausch zwischen dem UfM-Sekretariat und den Strukturen der
Versammlung. Des Weiteren seien die gegenseitige Teilnahme an institutionellen Sitzungen sowie eine engere
Zusammenarbeit zwischen den politischen Plattformen der UfM und den Ausschüssen der Versammlung
vorgesehen.
In der Debatte sprachen die Delegierten die Lage im Nahen Osten, den verantwortungsvollen Umgang mit KI und
die Einbeziehung der Jugend und Frauen an. Der palästinensische Vertreter kritisierte das „ungerechte und
grausame Vorgehen“ der USA und Israels. Die palästinensischen Gebiete wollen Frieden, jedoch verstehe Israel unter
Frieden, dass die Palästinenser ihr Land verlassen sollten. Die USA solle Israel dazu bringen, Vereinbarungen
einzuhalten, insbesondere die Einhaltung der VN-Resolutionen zur Zweistaatenlösung. Der ägyptische
Parlamentspräsident El Enein merkte an, dass die Vertreibung von Palästinensern nach Ägypten eine rote Linie für
sein Land darstellen würde. Der spanische Delegationsleiter Diouf Dioh kritisierte die Verletzung von
Völkerrecht und Menschenrechten im Westjordanland, Gaza und dem Libanon. Der Mittelmeerraum stelle eine der
verletzlichsten Regionen dar, in der die Erwärmung um 20 Prozent höher sei als die mittlere Erderwärmung. Die
Klimakrise kenne keine Grenzen, weshalb verstärkte Zusammenarbeit geboten sei. In seiner Rede dankte
Delegationsleiter Detlef Seif (CDU/CSU) zunächst den ägyptischen Gastgebern für ihre Gastfreundschaft.
Deutschland schätze die Bemühungen Ägyptens bei der Krisenvermittlung und Friedensförderung. Ägypten sei für alle
ein wichtiger strategischer Partner und ein stabiler Anker für die Entwicklung hin zu einer friedlichen Zukunft in
dieser Region. Die jüngsten Konflikte riefen in Erinnerung, wie eng Sicherheit und Wohlstand nördlich und
südlich des Mittelmeers miteinander verbunden seien. Europa und der Mittelmeerraum teilten sich eine gemeinsame
Nachbarschaft. Die Sicherheit in der Mittelmeerregion wirke sich auf die europäische Sicherheit aus. Ebenso
wirke sich die dortige Stabilität auf die europäische Stabilität aus. Die deutsche Geschichte zeige, dass
Versöhnung möglich sei. Selbst die tiefsten Konflikte könnten überwunden werden, aber nur, wenn ehemalige Feinde
bereit seien, miteinander zu sprechen und zu vergeben. Deutschland werde weiterhin alle ernsthaften
Bemühungen unterstützen, die Spannungen im Gazastreifen, im Libanon und in der gesamten Region abzubauen.
Parlamente verhandelten zwar keine Waffenstillstände, aber sie könnten Vertrauen aufbauen, die
Kommunikationskanäle offenhalten und dabei helfen, politische Lösungen vorzubereiten. Deshalb sei diese Parlamentarische
Versammlung so wichtig. Hier träfen sich Länder mit unterschiedlichen Interessen und sogar andauernden
Konflikten. Dauerhafter Frieden erfordere mehr als nur die Ablehnung von Gewalt und Extremismus. Frieden sei nur
möglich, wenn er in den Köpfen der Menschen Wirklichkeit werde. Die Unterstützung von Terroristen, die viel
zu oft als Freiheitskämpfer oder Verteidiger verherrlicht würden, müsse ein Ende haben und dürfe nicht toleriert
werden. Dies sei der Kernpunkt, warum bis heute kein Erfolg bei der Friedensstiftung erzielt worden sei. Er
appellierte, diese Versammlung nicht nur zum Austausch von Reden, sondern auch dazu zu nutzen, Vertrauen
aufzubauen, Partnerschaften zu stärken und den Boden für dauerhafte politische Lösungen zu bereiten.
Die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, Pina Picerno, erklärte, mit den Themen Frieden und Stabilität
im Nahen Osten, künstliche Intelligenz, Einbindung der Jugend und Stärkung der Rolle der Frau habe man sich
eine ehrgeizige Agenda gegeben. Mit dem Vorsitz im Präsidium übernehme das Parlament eine klare politische
Vision: die Versammlung zu einem stärkeren, glaubwürdigeren und wirkungsvolleren Forum für die gesamte
Region zu machen.
Nach Berichterstattung durch die Ausschussvorsitzenden wurden die Ausschussempfehlungen angenommen.
Berlin, den 29. Juli 2026
Detlef Seif
Delegationsleiter
5 Verabschiedete Empfehlungen
EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN, SICHERHEIT
UND MENSCHENRECHTE
„PARLAMENTARISCHE DIPLOMATIE UND FRIEDEN IM MITTELMEERRAUM“
Der Ausschuss für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte der PV-UfM
a. zutiefst besorgt über die derzeitige Eskalation der Gewalt im Nahen Osten, die den Mittelmeerraum weiter
destabilisieren könnte;
b. in Bekräftigung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, einschließlich des Verbots
jeder gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichteten
Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie der Verpflichtung, Streitigkeiten durch friedliche Mittel beizulegen;
c. betonend, dass Unsicherheit, bewaffnete Konflikte und Polarisierung im weiteren Nahen Osten direkte
Auswirkungen auf den gesamten Mittelmeerraum haben, darunter das Risiko der regionalen Ausweitung, der
Radikalisierung, der Vertreibung, der Gefährdung der Zivilbevölkerung, wirtschaftlicher Störungen und eines
Vertrauensverlusts zwischen beiden Seiten des Mittelmeers; feststellend, dass diese Situationen die Wahrnehmung
des Mittelmeerraums als Krisenregion anstatt als Raum der Chancen verstärkt haben;
d. in der Erwägung, dass die Lage im Nahen Osten potenziell dauerhafte Folgen für die öffentliche Meinung
der Partner im südlichen Mittelmeerraum und insbesondere der jüngeren Generationen hat;
e. in Anerkennung der einzigartigen Rolle der parlamentarischen Diplomatie als Ergänzung zur Diplomatie der
Exekutive sowie bei der Förderung des Dialogs über politische Gräben hinweg, der Stärkung der
Rechenschaftslegung und der Schaffung eines inklusiven und nachhaltigen Friedens;
f. unter Betonung der Verantwortung der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum
(PV-UfM) als Drehscheibe des regionalen parlamentarischen Dialogs, die Vertreter beider Seiten des Mittelmeers
zusammenbringt;
g. in der Überzeugung, dass der Mittelmeerpakt eine Chance darstellt, die euro-mediterranen Beziehungen zu
erneuern und zu stärken, indem er angesichts von Spaltungen und mangelndem Ehrgeiz innerhalb der
Regierungen dazu genutzt wird, auf die Menschen zu setzen, aus den Mängeln früherer Kooperationsrahmen zu lernen und
den Grundsatz der geteilten Verantwortung ins Zentrum dieser erneuerten Partnerschaft zu rücken, deren Erfolg
von der echten Einbeziehung der Menschen, Parlamentsabgeordneten, Lokal- und Regionalbehörden,
Sozialpartner und Organisationen der Zivilgesellschaft abhängt;
h. unter Hinweis darauf, dass der Dimension der parlamentarischen Zusammenarbeit im Barcelona-Prozess,
der einen Moment echter strategischer Weitsicht darstellte und die euro-mediterranen Beziehungen in
umfassendere Bestrebungen einbettete, von Anfang an besondere Bedeutung beigemessen wurde;
fordert alle beteiligten Regierungen und Institutionen auf,
1. sich zu verpflichten, alle gegen die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen gerichteten Angriffe und
Verstöße sofort einzustellen, die Lage zu deeskalieren und sämtliche diplomatischen Bemühungen um die
Eindämmung der jüngsten Spannungen in der Golfregion und im Nahen Osten aktiv zu unterstützen, um eine weitere
Ausweitung zu verhindern und die uneingeschränkte Achtung des Völkerrechts und des humanitären Rechts im
Einklang mit den einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen zu gewährleisten;
2. die anhaltenden Angriffe der israelischen Streitkräfte auf die verschiedenen Konfliktgebiete in der Region –
den Gazastreifen, Libanon, Iran und Syrien –, die die Waffenruhe verletzen, Tausende Zivilpersonen das Leben
kosten und wichtige Infrastruktur zerstören, zu verurteilen;
3. dem Schutz der Zivilbevölkerung und der humanitären Helfer Vorrang einzuräumen; dafür zu sorgen, dass
die Korridore für humanitäre Hilfe offenbleiben und dass im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht und den
von den Vereinten Nationen und der Europäischen Union wiederholt bekräftigten Grundsätzen sicher und
ungehindert umfangreiche humanitäre Hilfe bereitgestellt wird;
4. von der Resolution 2803 (2025) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen Kenntnis zu nehmen und ihre
Bereitschaft zu bekräftigen, die Bemühungen um Stabilisierung und Wiederaufbau in Gaza zu unterstützen;
besteht darauf, dass jedes Steuerungsmodell für den Wiederaufbau von Gaza auf einem klaren demokratischen
Mandat und der Rechenschaft gegenüber den palästinensischen Institutionen beruhen muss;
5. fordert alle Parteien auf, der Einhaltung der Waffenruhe zuzustimmen und alle Hindernisse zu beseitigen,
die den Erfolg der zweiten Phase des Friedensplans für Gaza gefährden könnten; von den Verpflichtungen in der
Resolution 2803 (2025) und der New Yorker Erklärung Kenntnis zu nehmen, wonach die Beilegung des Konflikts
auf der Umsetzung der Zwei-Staaten-Lösung beruht;
6. die Bemühungen um einen glaubhaften politischen Horizont für den Frieden mit neuem Leben zu erfüllen,
indem sie die bisherigen, von Israel nicht eingehaltenen Vereinbarungen und neuerliche Verhandlungen mit dem
Ziel eines gerechten, dauerhaften und umfassenden Friedens zwischen Israel und den palästinensischen Gebieten
unterstützen, der auf der Achtung des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen sowie auf der
Durchführung aller einschlägigen Resolutionen der Vereinten Nationen und dem Grundsatz zweier Staaten, die Seite an
Seite in Frieden und Sicherheit leben, beruht;
7. einen regionalen Ansatz für Frieden und Sicherheit zu verfolgen, der der Verflechtung der Konflikte im
Mittelmeerraum Rechnung trägt und kooperative Sicherheitsvereinbarungen, vertrauensbildende Maßnahmen
sowie inklusive regionale Dialogformate fördert;
8. die parlamentarische Diplomatie durch die Institutionalisierung regelmäßiger Austauschbeziehungen
zwischen den zuständigen Ausschüssen der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments und der
Partnerparlamente zu stärken, um Vertrauen zu fördern, der Polarisierung entgegenzuwirken und bewährte Verfahren im
Bereich der Konfliktprävention und Aussöhnung auszutauschen;
9. besteht darauf, dass der Parlamentarischen Versammlung der Union für den Mittelmeerraum (UfM) eine
erweiterte und substanzielle Rolle bei der Überwachung der Umsetzung des Mittelmeerpakts zugewiesen wird,
insbesondere was die Festlegung konkreter Projekte und Maßnahmen zur Förderung von Frieden, Dialog und
Austausch zwischen Menschen und Institutionen betrifft;
10. die PV-UfM als ständige Plattform für den Dialog zu nutzen, unter anderem über ad hoc durchgeführte
parlamentarische Erkundungsmissionen, thematische Anhörungen und gemeinsame Erklärungen, die darauf
abzielen, Spannungen abzubauen und gemeinsame Friedensnarrative zu fördern;
11. begrüßt die vorgeschlagene Einrichtung einer Parlamentarischen Jugendversammlung für den
Mittelmeerraum mit dem Ziel, jungen Menschen mehr Mitsprache zu gewähren und die Bürgerbeteiligung zu fördern;
ermutigt zur Verankerung dieser Jugendversammlung innerhalb des Rahmens der PV-UfM und zur Zusammenarbeit
mit den zuständigen Gremien in den nationalen Parlamenten;
12. die Rechenschaftslegung und die Achtung des Völkerrechts zu fördern und die Parlamente zu ermutigen,
ihre Aufsichtsfunktionen wahrzunehmen, um sicherzustellen, dass die nationale Politik mit dem humanitären
Völkerrecht, den Menschenrechtsnormen und der Charta der Vereinten Nationen vereinbar ist;
13. ist der Überzeugung, dass die zunehmende Institutionalisierung der euro-mediterranen Beziehungen – etwa
der Prozess zur Reform der Steuerung der Union für den Mittelmeerraum und die Einsetzung eines eigens dafür
zuständigen Kommissionsmitglieds sowie einer gesonderten Generaldirektion durch die Europäische
Kommission – auf beiden Seiten des Mittelmeers positive Auswirkungen haben könnte, indem die politische
Aufsichtsfunktion und partizipative Rolle der Parlamente sowie ihre Rolle als Träger der parlamentarischen Diplomatie
gestärkt werden;
14. die tieferen Ursachen der Instabilität, darunter politische Ausgrenzung, Radikalismus, sozioökonomische
Ungleichheiten, Jugendarbeitslosigkeit, Geschlechterungleichheit, Klimastress und Perspektivlosigkeit,
anzugehen, indem sie die Friedenskonsolidierungsbemühungen an Strategien zur nachhaltigen Entwicklung im gesamten
Mittelmeerraum ausrichten;
15. Hetze, Aufstachelung und alle Formen des Extremismus sowohl offline als auch online zu bekämpfen und
Initiativen für einen interkulturellen und interreligiösen Dialog zu fördern, die darauf abzielen, das gegenseitige
Verständnis und den sozialen Zusammenhalt in der gesamten Region zu stärken;
16. inklusive Friedensprozesse zu unterstützen und dabei die konstruktive Beteiligung von Frauen, Jugendlichen,
Minderheiten und der Zivilgesellschaft im Einklang mit der Agenda der Vereinten Nationen für Frauen und
Frieden und Sicherheit zu gewährleisten;
17. die Zusammenarbeit zwischen regionalen und internationalen Organisationen, darunter die Vereinten
Nationen, die Europäische Union und die Union für den Mittelmeerraum, zu verstärken, um die Kohärenz der
Vermittlungs-, humanitären und Wiederaufbaubemühungen zu gewährleisten;
18. die Folgen der aktuellen Krise für die Region, darunter wirtschaftliche Störungen und Energieunsicherheit,
durch Antwortmaßnahmen abzumildern, die zwischen den nördlichen und südlichen Anrainerstaaten abgestimmt
werden und von Solidarität getragen sind;
19. den Dialog in bestehenden internationalen Foren, etwa der PV-UfM und den Gremien der Vereinten
Nationen, sowie die enge Zusammenarbeit mit den Ad-hoc-Arbeitsgruppen des Europarats weiter zu fördern, um die
aktive Diplomatie und die Konfliktprävention zu stärken;
20. in präventive Diplomatie und Frühwarnmechanismen, auch im Rahmen parlamentarischer Netzwerke, zu
investieren, die in der Lage sind, aufkommende Spannungen zu erkennen und frühzeitig ein politisches
Engagement zu ermöglichen;
21. Rahmen für die Erholung und den Wiederaufbau nach Konflikten zu fördern, die transparent und inklusiv
sind und Reformen im Bereich der guten Regierungsführung, Aussöhnung sowie die Achtung der Menschenrechte
begünstigen;
22. alle Handlungen, die auf die systematische Zerstörung kritischer ziviler Infrastruktur abzielen, etwa
Infrastruktur, die von hochgradig gefährdeten Vertriebenen als Unterkunft genutzt wird, für unannehmbar zu erklären;
die Gewalt muss ein Ende finden;
23. den Einrichtungen der Vereinten Nationen und nichtstaatlicher Organisationen zu gestatten, vor Ort
ungehindert tätig zu werden, um die humanitäre Katastrophe im Einklang mit humanitären Grundsätzen zu lindern;
umfassende humanitäre Maßnahmen sind sofort vonnöten;
bittet die PV-UfM,
24. den Ausschuss für politische Angelegenheiten, Sicherheit und Menschenrechte damit zu beauftragen, die
Entwicklung der Lage aufmerksam zu verfolgen, regelmäßig Bewertungen vorzulegen und weitere
parlamentarische Initiativen zur Festigung von Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum vorzuschlagen;
25. ihre große Besorgnis über den Bau weiterer Siedlungen im Westjordanland, der völkerrechtswidrig ist, und
über die Handlungen gewalttätiger Siedler, die anscheinend straffrei agieren, zu bekunden; die internationale
Gemeinschaft darf all diese Menschenrechtsverletzungen nicht länger ignorieren und muss auf Frieden hinwirken.
EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT, FINANZEN, SOZIALE
ANGELEGENHEITEN UND BILDUNG
„PARTNERSCHAFT FÜR STABILITÄT: WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT IM
MITTELMEERRAUM ALS WEG ZUM FRIEDEN“
Der Ausschuss für Wirtschafts- und Finanzfragen, soziale Angelegenheiten und Bildung der PV-UfM,
a. feststellend, dass die internationale Ordnung und die Weltwirtschaft einen beispiellosen Strukturwandel
durchlaufen, der durch mehr bewaffnete Konflikte, geopolitische Spannungen, Störungen der Lieferketten,
wirtschaftliche und finanzielle Belastungen sowie technologische Umwälzungen gekennzeichnet ist;
b. hervorhebend, dass die regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ziel der Angleichung des
Lebensstandards, insbesondere zum Nutzen der verletzlichsten Menschen, als leistungsfähiger Katalysator für
Stabilität dienen kann, indem sie Vernetzung fördert und die Grundlagen für Frieden schafft;
c. betonend, dass eine vertiefte regionale Wirtschaftsintegration, die insbesondere auf die Verbesserung der
materiellen Lebensbedingungen einkommensschwacher Gruppen im Wege sozial- und bildungspolitischer
Maßnahmen ausgerichtet ist, entscheidend zur Förderung eines widerstandsfähigen, nachhaltigen und inklusiven
Wachstums sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Entwicklung eines günstigen Unternehmensumfelds,
insbesondere für KMU, beiträgt;
d. in der Erkenntnis, dass der Mittelmeerraum als strategischer Schnittpunkt zwischen Europa, Afrika und dem
Nahen Osten ein breiteres Potenzial zur Förderung des Handels, der Investitionsströme und der Stabilität der
Lieferketten innerhalb der Region aufweist, sofern dies nicht auf Kosten der Arbeitnehmerrechte in diesen
Ländern geht;
e. in Anerkennung der wesentlichen Rolle der blauen Wirtschaft als Triebkraft für Wettbewerbsfähigkeit und
der Notwendigkeit von Schutzvorkehrungen, die gewährleisten, dass sie einen Faktor für langfristige inklusive
Widerstandsfähigkeit darstellt;
f. in Anbetracht des bedeutenden Potenzials des Mittelmeers für die Entwicklung einer nachhaltigen blauen
Wirtschaft, die inklusives Wachstum und Umweltschutz unterstützt;
g. Kenntnis nehmend davon, wie wichtig Innovation, Digitalisierung und nachhaltige Investitionen unter
Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards für die Erschließung des vollen Potenzials der blauen Wirtschaft sind;
h. feststellend, dass die Union für den Mittelmeerraum (UfM) eine wichtige inklusive regionale Plattform für
Dialog und Zusammenarbeit ist;
i. unter Hinweis auf die zweite Ministererklärung der UfM zur blauen Wirtschaft vom 2. Februar 2021;
j. im Bewusstsein der sich verschärfenden Auswirkungen des Klimawandels im Mittelmeerraum, darunter
Waldbrände, Dürren und zunehmende Wasserknappheit, die alle Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung
betreffen, und in Anbetracht dessen, dass die wachsende Wasserknappheit eine effiziente und nachhaltige
Wassernutzung sowie eine echte Zusammenarbeit im Rahmen geteilter Verantwortung erfordert;
k. in der Erkenntnis, dass irreguläre Migration eine multidimensionale Herausforderung für Stabilität und
Frieden im Mittelmeerraum darstellt;
l. anerkennend, dass die zuständigen Regierungen und Institutionen fortwährend gefordert sind, irreguläre
Migration zu bekämpfen und reguläre Migrationsprozesse zu fördern;
m. in Anbetracht der Bedeutung der Förderung von Stabilität in Syrien und betonend, wie wichtig die freiwillige
Rückkehr ist;
n. feststellend, dass die Auslagerung der Migration mit gravierenden und eklatanten
Menschenrechtsverletzungen einhergeht und darüber hinaus derzeit eine unfaire Weitergabe der Verantwortung an die in der Nähe von
Krisenregionen gelegenen Länder darstellt;
o. in Anerkennung der Bedeutung von Verkehrsverbindungen als Motor für Handelserleichterung,
Wirtschaftsintegration und regionale Stabilität in den Mittelmeerpartnerländern;
p. eingedenk der Belastungen für die globalen Energiesysteme, die sich aus geopolitischen Spannungen,
fragilen Lieferketten, Preisschwankungen und klimabedingten Herausforderungen ergeben;
r. in Anbetracht der Notwendigkeit, die Energieversorgungssicherheit vor dem Hintergrund des weltweit
wachsenden Energiebedarfs zu erhöhen, sowie der Notwendigkeit, die Energiesouveränität der Länder des südlichen
Mittelmeerraums zu gewährleisten, und des Ziels, die Energiewende voranzutreiben;
s. mit dem Ausdruck seiner Besorgnis über regionale Sicherheitsbedrohungen sowie Herausforderungen für
die Weltwirtschaft und die Energiesicherheit infolge des Krieges zwischen den USA/Israel und Iran sowie der
von Israel verfolgten expansionistischen und kolonialen Politik;
t. hervorhebend, wie wichtig die Fortsetzung der Waffenruhe ist und dass die Verhandlungen möglichst bald
in einen dauerhaften Frieden münden müssen;
fordert alle teilnehmenden Regierungen und Institutionen auf,
1. regionale Kooperationsrahmen, die wirtschaftliche, soziale und bildungspolitische Integration, nachhaltige
Investitionen und Innovationen als zentrale Triebkräfte für Stabilität, geteilten Wohlstand und Frieden im
Mittelmeerraum miteinander verknüpfen, zu stärken;
2. bestehende regionale Mechanismen und Initiativen umzusetzen und neue zu erkunden, um die
Widerstandsfähigkeit der regionalen Volkswirtschaften gegenüber geoökonomischen Schocks zu stärken und so die
Auswirkungen globaler Störungen der Lieferketten sowie die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, denen
einkommensschwache Gruppen allgemein ausgesetzt sind, auf ein Mindestmaß zu beschränken;
3. die Weiterentwicklung gemeinsamer regionaler Initiativen und grenzüberschreitender Projekte zur
Investitionsförderung zum Nutzen der Gesellschaft insgesamt zu unterstützen, indem sie bei europäischen und
internationalen Finanzinstitutionen mehr finanzielle Unterstützung einwerben und die Zusammenarbeit zwischen
Agenturen für Investitionsförderung ausbauen;
4. verstärkt in eine nachhaltige blaue Wirtschaft zu investieren, um inklusives Wachstum,
Widerstandsfähigkeit, die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Abbau sozioökonomischer Ungleichheiten in den
Küstengemeinschaften des Mittelmeerraums zu fördern;
5. die Widerstandsfähigkeit von KMU und ihre Integration in die blaue Wirtschaft durch gemeinsame
Initiativen für finanzielle Unterstützung zu stärken, um ihnen ein Vorankommen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung,
die Schaffung von Arbeitsplätzen, höhere Löhne und Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen;
6. die blaue Wirtschaft als strategische Säule der regionalen Zusammenarbeit zu fördern, indem sie
wirtschaftliche Aktivitäten in Schlüsselbereichen wie Innovation, nachhaltige Wertschöpfungsketten für Nahrungsmittel
aus dem Meer und nachhaltiger Küsten- und Meerestourismus unterstützen;
7. Innovation zu fördern, indem sie in Forschung und Entwicklung, digitale Technologien und Qualifizierung
investieren, insbesondere durch öffentliche bildungspolitische Maßnahmen speziell für Jugendliche und Frauen;
8. Unterstützung für den Wiederaufbau des zerstörten Gaza zugunsten des palästinensischen Volkes zu leisten;
9. das Wohlergehen des palästinensischen Volkes durch die Beseitigung von Hindernissen für die
wirtschaftliche Entwicklung in den palästinensischen Gebieten zu fördern;
10. eine wirksame Klimapolitik voranzutreiben und ausreichende Finanzmittel sowohl für Abschwächungs- als
auch für Anpassungsmaßnahmen bereitzustellen, um die Klimaresilienz im gesamten Mittelmeerraum zu
verbessern;
11. sicherzustellen, dass die in Meeresgebieten geplanten Aktivitäten unter Achtung der Hoheitsrechte im
Einklang mit dem internationalen Seerecht und unter wirksamer Abstimmung zwischen den betroffenen Staaten
durchgeführt werden;
12. in Anbetracht gemeinsamer Herausforderungen wie Umweltprobleme, Klimawandel, Energie, Sicherheit
und irreguläre Migration, die Freiheit der Schifffahrt und eine alle Seiten einbeziehende Zusammenarbeit im
Mittelmeerraum zu fördern;
13. angesichts dessen, dass eine Wiederaufnahme des Krieges die humanitäre Lage weiter verschlechtern und
vielschichtige Risiken in der Region mit sich bringen könnte, alle diplomatischen Bemühungen zu unterstützen,
die darauf abzielen, die Waffenruhe zwischen den USA/ Israel und Iran in eine dauerhafte Lösung zu überführen;
14. im Kampf gegen irreguläre Migration eine bessere Zusammenarbeit auf der Grundlage der Menschenrechte
sowie die Förderung der regulären Migration zu gewährleisten, was der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und
Partnerschaft im Mittelmeerraum zugutekommen wird;
15. zu den Bemühungen um internationale Unterstützung für die fortgesetzte freiwillige, sichere,
menschenwürdige und geordnete Rückkehr von Syrerinnen und Syrern in ihre Heimat beizutragen;
16. im Gegensatz zu einer auf Auslagerung und Abschiebung beruhenden Politik der Migrationssteuerung
konkrete Schritte für ein faires Teilen der Verantwortung mit den am stärksten von Migrationsströmen betroffenen
Ländern zu fördern und dabei die wirksame Achtung der Rechte von Migrantinnen und Migranten zu
gewährleisten;
17. die Verkehrsverbindungen im Mittelmeerraum durch nachhaltige Hafeninfrastruktur, umweltfreundliche
Schifffahrtskorridore, Kurzstreckenseeverkehr und interoperable multimodale Netzwerke zu verbessern, um den
Handel zu erleichtern und die wirtschaftliche Integration zu fördern;
18. Projekte zur Verbesserung und zum Ausbau der Stromnetzinfrastruktur zu entwickeln, die die
Energiesicherheit stärken und zu den Zielen der Energiewende hin zu Netto-Null beitragen;
19. den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, die gemeinsame Projektentwicklung voranzutreiben und zum
Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich der erneuerbaren Energien anzuregen;
20. vorrangig auf die flächendeckende Einführung von Maßnahmen für Energieeffizienz und -management zu
setzen und die Energieeffizienz in der Industrie, im Gebäudebereich und im Verkehrssektor zu steigern;
21. konkrete Optionen für Energieeinsparungen durch technologische Innovationen, regulatorische
Verbesserungen und Verhaltensänderungen zu erkunden;
22. Möglichkeiten für eine potenzielle Zusammenarbeit in Bezug auf kritische Mineralien unter Einhaltung von
Sozial- und Umweltstandards auszuloten;
23. die Zusammenarbeit in Bezug auf neue und sich entwickelnde Technologien und die Innovationstätigkeit zu
fördern;
24. durch eine verstärkte gerechte Finanzierung dafür zu sorgen, dass Investitionen auf möglichst wirtschaftliche
Weise und zeitnah getätigt werden können.
EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE DER FRAUEN IN DEN LÄNDERN
DES MITTELMEERRAUMS
„FRAUEN UND DIE BLAUE WIRTSCHAFT“
Der Ausschuss für die Rechte der Frauen in den Ländern des Mittelmeerraums der PV-UfM
A. In Erwägung dessen, dass die blaue Wirtschaft derzeit einer der aussichtsreichsten Sektoren für globales
Wachstum, für den grünen Übergang und für die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze ist, da sie alle mit
Meeren, Ozeanen, Küsten und Binnengewässern verknüpften Wirtschaftstätigkeiten – etwa nachhaltige Fischerei
(gewerbliche Fischerei sowie Sport- und Freizeitfischerei), Meerestourismus, erneuerbare Offshore-Energie,
blaue Biotechnologie und Seeverkehr – umfasst, bei denen Meeresressourcen nachhaltig genutzt werden, um
Wachstum, Beschäftigung und Innovationen hervorzubringen und zugleich die Ökosysteme zu schützen;
B. in der Erkenntnis, dass die blaue Wirtschaft bei der Bestimmung der wichtigsten Pionierbereiche der
nachhaltigen Entwicklung entscheidend wichtig ist, da das Meer sowohl eine wirtschaftliche Ressource als auch ein
für die Regulierung des Weltklimas unerlässliches Ökosystem darstellt;
C. in Erwägung dessen, dass Frauen in Küstengemeinschaften, insbesondere in spezifischen Bereichen der
Kleinfischerei1 und bei der Verarbeitung von Fischereierzeugnissen, eine zentrale Rolle spielen, und in
Anerkennung ihres Beitrags entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Fischerei und Aquakultur, darunter Fang,
Verarbeitung, Vermarktung, Verwaltung, Wissenschaft, Familienunternehmen, Fischereiorganisationen und
Politikgestaltung in Küstengemeinschaften (wobei sie in anderen Sektoren der blauen Wirtschaft unterrepräsentiert
sind, insbesondere was organisatorische Aufgaben, leitende Positionen, Entscheidungsprozesse und die direkte
Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen betrifft);
D. dem Umstand gebührende Priorität und Beachtung schenkend, dass die Verbesserung der Fähigkeiten und
Kenntnisse im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen und die Stärkung
des entsprechenden Bewusstseins die Präsenz und Führungsrolle von Frauen in der blauen Wirtschaft erfordert,
und zwar nicht nur in traditionellen Sektoren, sondern vor allem auch in aufstrebenden Bereichen – unter anderem
erneuerbare Meeresenergie, Biotechnologie, Unterwasserrobotik, Meereskunde und Umweltdatenmanagement –
, in denen die maritimen Berufe durch technologische Innovationen transformiert werden;
E. unter Bezugnahme auf den Bericht der FAO The State of World Fisheries and Aquaculture 2024 (Der
Zustand der weltweiten Fischerei und Aquakultur 2024), in dem festgestellt wird, dass Frauen etwa 24 Prozent aller
Beschäftigten in der primären Fischerei und Aquakultur (Fischfang und -zucht) sowie gut 62 Prozent in der
Fischverarbeitung (nach dem Fang) ausmachen;
F. unter Bezugnahme (innerhalb der Europäischen Union) auf die von der EU-Beobachtungsstelle für die blaue
Wirtschaft erhobenen Daten, aus denen hervorgeht, dass „Lebende Meeresressourcen“ der einzige Sektor in der
EU ist, für den geschlechtsspezifische Beschäftigungsdaten vorliegen.2 Demnach machten Frauen 2020 3,63
Prozent der Beschäftigten auf Fischereifahrzeugen3 und 22 Prozent der Beschäftigten in der Aquakultur4 aus und
stellten 2021 56,2 Prozent der Beschäftigten in der fischverarbeitenden Industrie5;
G. sowie unter Bezugnahme auf den Bericht der Europäischen Kommission über die blaue Wirtschaft aus dem
Jahr 2025, in dem nicht nur ein Mangel an Statistiken und nach Geschlecht aufgeschlüsselten Daten in den
verschiedenen Teilsektoren der blauen Wirtschaft festgestellt, sondern auch eine Reihe struktureller Hindernisse
aufgezeigt wird, die den Zugang von Frauen zu bestimmten Bereichen der maritimen Wirtschaft erschweren, darunter
die traditionelle männliche Dominanz in bestimmten Bereichen (Fischerei, Aquakultur, Seeverkehr), die zum Teil
auf die bei diesen Tätigkeiten bestehenden begrenzten Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
zurückzuführen ist, sowie Normen und Hierarchien, die männliche Rollenbilder begünstigen und es Frauen
erschweren, in die Lieferketten der blauen Wirtschaft vorzudringen und dort aufzusteigen;
1 Ein eindeutiges Beispiel hierfür sind die Muschelsammlerinnen (Mariscadoras) in Galicien (Spanien), die 85 Prozent der Gesamtzahl
stellen.
2 https://blue-economy-observatory.ec.europa.eu/women-blue-economy_en?prefLang=de
3 https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/fd0f6774-e0dd-11e9-9c4e-01aa75ed71a1
4 https://stecf.jrc.ec.europa.eu/documents/d/stecf/stecf_22-17
5 https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC136367
H. unter Berücksichtigung der Resolution 72/73 der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr
2017, mit der der Zeitraum 2021–2030 zur Dekade der Vereinten Nationen für Ozeanwissenschaft im Dienste der
nachhaltigen Entwicklung erklärt wurde, um die akademische Fachwelt, die Regierungen, den Privatsektor und
die Zivilgesellschaft zu mobilisieren, ein gemeinsames Programm für Forschung und technologische Innovation
zu unterstützen, das auf einen sauberen, gesunden Ozean abzielt, dessen gegenwärtige und künftige Zustände
vorhersehbar sind, der sicher, nachhaltig und transparent ist und der als Quelle der Inspiration dient;
I. unter gebührender Hervorhebung dessen, dass die bereits auf internationaler Ebene aufgestellten Ziele in
Bezug auf Geschlechtergleichstellung und nachhaltige Entwicklung eng und strategisch miteinander verknüpft
sind, wie dies in der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (2015) dargelegt ist, deren
17 Ziele die Geschlechtergleichheit (Ziel 5) ebenso wie das Leben unter Wasser (Ziel 14) umfassen, was auch
durch den Internationalen Tag der Frauen in der Seeschifffahrt verdeutlicht wird6;
J. in Anbetracht dessen, dass der Zusammenhang zwischen den Ozeanen, der blauen Wirtschaft und dem
Klimawandel bei den internationalen Klimaverhandlungen zunehmend Aufmerksamkeit erhält, wie die Ergebnisse
der COP21 in Paris (2015) und der COP25 in Madrid (2019), bei denen die entscheidende Bedeutung der Ozeane
für die Erreichung des Ziels der Begrenzung der globalen Erwärmung anerkannt wurde, ebenso belegen wie die
Ergebnisse der COP26 in Glasgow (2021) und der COP27 in Scharm esch-Scheich (2022), bei denen die Ozeane
fest als Schwerpunktbereich in den Tagesordnungen der COPs verankert wurden und die Notwendigkeit bekräftigt
wurde, den Übergang zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft, mit besonderer Aufmerksamkeit für erneuerbare
Offshore-Energie und den Schutz der Meeresgebiete, zu unterstützen;
K. im Bewusstsein dessen, dass die Europäische Union eine Reihe von regulatorischen und strategischen
Instrumenten verabschiedet hat, die die Geschlechterdimension in die blaue Wirtschaft einbeziehen. Insbesondere
wird in der Strategie für eine nachhaltige blaue Wirtschaft (2021) unter anderem die Absicht der Kommission
gewürdigt, im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (2021–2027) eine neue
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Berufe in der blauen Wirtschaft – speziell für Frauen – auf den
Weg zu bringen und so den Anteil von Frauen an den dort Beschäftigten zu erhöhen sowie ihre Präsenz in
formellen Steuerungsstrukturen zu steigern;
L. unter Hinweis darauf, dass diese Instrumente Bestandteil der umfassenderen EU-Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter (2026–2030) und des europäischen Grünen Deals sind, in denen die Mitgliedstaaten
nachdrücklich aufgefordert werden, die Geschlechterperspektive in die gesamte Umwelt- und Meerespolitik zu
integrieren und insbesondere den Wohlstand zu steigern, indem sie die Geschlechtergleichstellung in allen
Wirtschaftssektoren durch Maßnahmen fördern, mit denen mehr Frauen für Forschung, Innovation, Start-ups und Karrieren
in MINT-Bereichen gewonnen werden können;
M. unter Hinweis auf den neuen Fahrplan der Europäischen Kommission für die Frauenrechte (2025), in dem
hervorgehoben wird, dass die Förderung der Geschlechtergleichstellung dazu beitragen kann, dringende
Herausforderungen wie den Arbeitskräftemangel, den demografischen Wandel, Ungleichheiten und Armut, den
Klimawandel, hybride Bedrohungen und Sicherheitsbedenken anzugehen;
N. unter Berücksichtigung der zahlreichen Entschließungen des Europäischen Parlaments zur
Geschlechtergleichstellung, insbesondere derjenigen zum Lohngefälle und zur digitalen Kluft, zur Förderung der
Geschlechtergleichstellung in MINT-Berufen, zum Unternehmertum von Frauen, zur Frauenarmut und zur Strategie für die
Gleichstellung der Geschlechter 2025, in denen die europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten
aufgefordert werden, eine wirksamere Politik zu verfolgen, um Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, faire
Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu überbrücken und den Zugang
von Frauen zu allgemeiner und beruflicher Bildung und zum Sozialschutz zu verbessern, die allesamt als
entscheidende Faktoren für die Gewährleistung des Zugangs zu hochwertigen Beschäftigungsmöglichkeiten
angesehen werden;
O. in der Erwägung, dass in der Fischerei, der Aquakultur, der Verarbeitung von Meeresfrüchten und anderen
Bereichen der blauen Wirtschaft beschäftigte Frauen nach wie vor mit Hindernissen beim Zugang zu Sozialschutz,
Mutterschutz, Arbeitsschutzmaßnahmen, angemessenen Arbeitsbedingungen und gleichem Entgelt zu kämpfen
haben;
6 Wurde von der IMO (Internationale Seeschifffahrts-Organisation) mit der Entschließung A.1170(32) vom 9. Dezember 2021 ins Leben
gerufen und wird jährlich am 18. Mai begangen.
P. unter besonderer Berücksichtigung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13. November
2025 zu der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2025, insbesondere des Teils, in dem hervorgehoben
wird, wie schädlich die Umweltzerstörung für die Gesundheit von Frauen und Mädchen ist, und in dem die
Europäische Kommission daher aufgefordert wird, das Bewusstsein für diese Zusammenhänge zu schärfen und bei all
ihren Aktivitäten einen koordinierten und umfassenden Ansatz in Bezug auf den Zusammenhang zwischen
Klimawandel und Gleichstellung der Geschlechter sicherzustellen;
Q. unter Berücksichtigung der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. September 2021 zum
Thema „Fischer für die Zukunft“, in der die Rolle von Frauen in der gesamten Wertschöpfungskette der Fischerei
gewürdigt wurde und die Forderung nach Maßnahmen ergeht, um ihre Arbeit zu formalisieren, gleiches Entgelt
zu gewährleisten sowie den Sozialschutz und die Ausbildungsmöglichkeiten auszuweiten;
R. unter Hinweis auf den – im Oktober 2025 von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin
vorgelegten und am 20. November 2025, zeitgleich mit dem 30. Jahrestag der Erklärung von Barcelona, vom Rat
(Auswärtige Angelegenheiten) genehmigten – Mittelmeerpakt, der eine ehrgeizige, gestärkte Partnerschaft
zwischen der EU und ihren Partnern im südlichen Mittelmeerraum7 zugunsten von mehr Stabilität, Sicherheit und
Wohlstand im Gemeinsamen Mittelmeerraum begründet und in dem „junge Menschen, [...] Frauen, kleine
Unternehmen und Unternehmer“ als die wichtigsten Begünstigten gemeinsamer Initiativen und Projekte benannt
werden;
S. unter Hinweis darauf, dass der Mittelmeerpakt die Stärkung der Position der Frau und die Beseitigung des
geschlechtsbedingten Beschäftigungsgefälles als zentrale Elemente für die Erschließung des Potenzials der
Volkswirtschaften und Gesellschaften im gesamten Gemeinsamen Mittelmeerraum ausweist, und feststellend, dass ein
besonderer Schwerpunkt auf die Förderung einer fairen, nachhaltigen und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft8
(Absatz II.6) im Einklang mit dem Europäischen Pakt für die Meere (2025) und der Europäischen
Wasserresilienzstrategie gelegt wird;
T. in Anerkennung dessen, dass die Europäische Kommission den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der
Länder des südlichen Mittelmeerraums im April 2026 eine erste Auswahl wichtiger Initiativen in Form eines
Aktionsplans vorgelegt hat, der die Umsetzung des Mittelmeerpakts fördern soll;
U. unter Hinweis darauf, dass die erste Auswahl von 21 im Aktionsplan dargelegten Initiativen unter anderem
die Initiative für eine Mittelmeer-Universität, die der Förderung der akademischen Zusammenarbeit,
Spitzenforschung und Innovationstätigkeit in der gesamten Region dient, und die Initiative für die Zusammenarbeit in den
Bereichen Energie und saubere Technologien im Mittelmeerraum sowie die dazugehörige Investitionsplattform
umfasst, mit der Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Stromnetze und saubere Technologien durch
öffentliche und private Mittel vorangetrieben, finanzielle Risiken gemindert und industrielle Partnerschaften
gefördert werden sollen;
V. unter Bezugnahme auf die Ministererklärung der Union für den Mittelmeerraum (UfM) zur Stärkung der
Rolle der Frauen in der Gesellschaft (Madrid, 2022) und die Ministererklärung der UfM zur nachhaltigen blauen
Wirtschaft (2021);
W. in Würdigung der Regionalen Plattform der Union für den Mittelmeerraum (UfM) für eine nachhaltige blaue
Wirtschaft, einer Initiative, die die Umsetzung von Ministererklärungen, die Zusammenstellung von Daten und
bewährten Verfahren sowie die Entwicklung von Synergien und gemeinsamen Projekten im Hinblick darauf
fördert, durch Ausbildung, Umschulung und Unterstützung für Investitionen und Unternehmertum neue
Beschäftigungsmöglichkeiten – insbesondere für Frauen und Jugendliche – zu schaffen, auch angesichts der bedeutenden
wirtschaftlichen Auswirkungen des geschlechtsspezifischen Gefälles im maritimen Sektor, die im UfM-Bericht
2024 Towards a Sustainable Blue Economy in the Mediterranean region (Auf dem Weg zu einer nachhaltigen
blauen Wirtschaft im Mittelmeerraum) hervorgehoben wurden;
7 Zum südlichen Mittelmeerraum gehören die zehn Partnerländer der Südlichen Nachbarschaft: Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien,
Libanon, Libyen, Marokko, die palästinensischen Gebiete, Syrien und Tunesien.
8 Absatz II.6 Förderung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft.
X. in Würdigung der konkreten Initiativen und Politikmaßnahmen, die in den Antworten auf den Fragebogen
zum Thema „Frauen und die blaue Wirtschaft“ hervorgehoben wurden, insbesondere:
a. Beteiligung an den Projekten „WIN-BIG“ und „WINBLUE“, die von der Europäischen Kommission ins
Leben gerufen wurden, um die Teilhabe und Vertretung von Frauen in den verschiedenen Sektoren einer
nachhaltigen blauen Wirtschaft zu erhöhen und die Stärkung der Position der Frauen in allen mit der Erhaltung und
nachhaltigen Nutzung aquatischer Ressourcen verbundenen Bereichen voranzutreiben;
b. die Einbindung mehrerer Sektoren der blauen Wirtschaft in einen einzigen interinstitutionellen
Steuerungsrahmen mit dem Ziel, eine einheitliche Koordinierung zu gewährleisten und die Kohärenz der Meerespolitik
kontinuierlich zu steigern;
c. die Annahme nationaler und regionaler Strategien und Aktionspläne zur blauen Wirtschaft und zur
ökologischen Nachhaltigkeit der Meere;
d. die Einrichtung von Clustern für maritime Technologien, die Hochschulen, Unternehmen und öffentliche
Gremien vernetzen, um die Innovationstätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit in der maritimen Wirtschaft zu stärken
und die Entwicklung eines institutionellen und industriellen Ökosystems zu fördern, in dem die Rolle der Frauen
gebührend gewürdigt wird;
e. die Annahme von Strategien, die darauf abzielen, ein inklusives und diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld
in den Sektoren der blauen Wirtschaft zu fördern;
f. die Annahme von Maßnahmen, die in der blauen Wirtschaft tätige Frauenkooperativen unterstützen und
fördern;
g. die Beteiligung an internationalen Initiativen zur Beseitigung des geschlechtsbedingten
Beschäftigungsgefälles in der blauen Wirtschaft, etwa das Programm Women Ocean Guardians der Vereinten Nationen, das eine
aktive Einbindung von Frauen in den Schutz mariner Ökosysteme und in eine nachhaltige Meerespolitik fördert;
h. die Abfassung von Gleichstellungsplänen als Voraussetzung für den Zugang von Hochschulen und
Forschungseinrichtungen zu nationalen und internationalen Förderprogrammen;
i. die Durchführung von Sensibilisierungsinitiativen und Hackathons, die darauf abzielen, die Teilhabe und
Wettbewerbsfähigkeit junger Frauen in den Sektoren der blauen Wirtschaft zu fördern;
Y. in der Erwägung, dass eine Politik zur Förderung von Frauenbeschäftigung und weiblichen Führungskräften
in traditionellen Sektoren und vor allem in den aufstrebenden Sektoren der blauen Wirtschaft im Zusammenspiel
mit einer Politik zugunsten eines Generationswechsels nicht nur die nachhaltige Kontinuität langjähriger
Tätigkeiten wie der Kleinfischerei und der fischverarbeitenden Industrie gewährleistet und damit zu
Ernährungssicherheit, Ernährungssouveränität und widerstandsfähigen Küstengemeinschaften, sondern auch erheblich zur
Verbesserung des Lebensstandards der Menschen in Küstengebieten und den umliegenden ländlichen Gebieten beiträgt
und zugleich ihr kulturelles Erbe bewahrt;
1. betont, wie wichtig die blaue Wirtschaft als zentraler Treiber für nachhaltige Entwicklung und
Arbeitsplatzschaffung im Mittelmeerraum ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Investitionen in diesem Sektor Vorrang
einzuräumen, unter anderem indem sie sicherstellen, dass die Teilhabe von Frauen gezielt unterstützt wird;
2. fordert die Mitgliedstaaten auf, bestehende Gesetze so an die Gegebenheiten in der Arbeits- und
Unternehmenswelt anzupassen, dass sie dem Beitrag von Frauen gebührend Rechnung tragen, und Initiativen zur Erhebung
nach Geschlecht aufgeschlüsselter Statistiken und Daten über den Beitrag von Frauen in den verschiedenen
Sektoren der Blauen Wirtschaft insgesamt zu fördern, indem sie spezifische Beobachtungsstellen einrichten oder in
den einzelnen Mitgliedstaaten vorhandene Strukturen ermitteln, die die Geschlechterdimension in Umfragen zur
blauen Wirtschaft einbeziehen, um ein umfassenderes und stärker strukturiertes Verständnis der Präsenz und Rolle
von Frauen zu gewährleisten und gleichzeitig eine solide Informationsgrundlage zu schaffen, die sowohl für die
Bestimmung des Ausbildungsbedarfs als auch für die Planung künftiger Politikmaßnahmen nützlich ist und Daten
zu Beschäftigung, Eigentumsverhältnissen, Vergütung, Führungspositionen und der Beteiligung an
Entscheidungsprozessen enthält, insbesondere in der Fischerei, der Aquakultur und Organisationen mit Fischereibezug;
3. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ausreichende Mittel für Infrastrukturmaßnahmen
bereitzustellen, die darauf gerichtet sind, die Hindernisse, auch rechtlicher Art, die der vollen Integration von Frauen in den
Arbeitskontext im Wege stehen, zu beseitigen – darunter der Mangel an Einrichtungen und Dienstleistungen, die
auf die Bedürfnisse weiblicher Beschäftigter zugeschnitten sind, – sowie faire Arbeitsbedingungen zu
gewährleisten, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und den Zugang von Frauen zu allgemeiner und
beruflicher Bildung und zum Sozialschutz zu verbessern und zugleich auch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf
und Privatleben in der blauen Wirtschaft zu ermöglichen;
4. fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Politikmaßnahmen zu beschließen, die die
Chancengleichheit in der blauen Wirtschaft fördern und festigen und die Führungsrolle von Frauen in
Entscheidungsprozessen entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere in den Bereichen Innovation, KI, Umwelt und
Nachhaltigkeit, begünstigen, um eine wirksame Gleichstellung beim Zugang zu Verantwortungspositionen zu
gewährleisten und eine inklusive und diskriminierungsfreie Unternehmenskultur zu fördern, auch innerhalb von
Fischerei- und Aquakulturorganisationen, Genossenschaften, Beratungsgremien und anderen
Steuerungsstrukturen der blauen Wirtschaft;
5. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Frauen zu Arbeitsplätzen in der blauen Wirtschaft effizienter
zu gestalten, nicht nur indem sie Geschlechterstereotypen entgegenwirken, die deren Attraktivität beeinträchtigen,
sondern auch indem sie gezielte Projekte und ausreichende Ressourcen gewährleisten, die die Teilhabe von
Mädchen und Frauen während ihres gesamten Bildungswegs, von der Grundschule bis zur Berufsbildung und zum
Hochschulstudium, durch Stipendien, Initiativen zur Beratung im Bereich MINT, Mentoring-Programme,
berufliche Umschulung und andere Initiativen zur Förderung von Qualifikationen für die blaue Wirtschaft, unterstützen
können, und dabei besonderes Augenmerk auf die Unterstützung junger Frauen richten, die in die Fischerei, die
Aquakultur und neue maritime Berufe einsteigen, um so zum Generationswechsel in diesen Sektoren und in den
Küstengemeinschaften beizutragen;
6. legt den Mitgliedstaaten nahe, mehr Mittel für die öffentliche wissenschaftliche Forschung bereitzustellen
sowie Forschung und technologische Innovationen als Hebel der Wissenschaftsdiplomatie zu fördern und dabei
den Aufbau von Forschungsnetzwerken, internationalen Partnerschaften und Technologieclustern, die den
Wissenstransfer erleichtern können, zu unterstützen und die aktive Einbindung von Frauen, auch auf Führungsebene,
zu gewährleisten;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verbindung zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zu stärken, unter
anderem durch die Entwicklung von Clustern und Innovationszentren in den Sektoren der blauen Wirtschaft, und
dabei auch die Erstellung von Plänen für Ausbildungs- und Beschäftigungsanforderungen (auf der Grundlage
nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten) vorzusehen, um Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage
zu ermitteln und zur Schließung von Lücken auf dem Arbeitsmarkt beizutragen;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, durch gezielte Politikmaßnahmen den Zugang zu wirtschaftlichen Chancen,
Netzwerken und finanziellen Ressourcen zu erleichtern und entsprechende Anreize zu schaffen, wobei sie das
weibliche Unternehmertum in der blauen Wirtschaft, unter anderem in kleinen und familiengeführten
Fischereibetrieben, in der Aquakultur tätige KMU sowie von Frauen geführte Aktivitäten zur Verarbeitung von
Meeresfrüchten fördern, den Beitrag von Berufsverbänden und Branchennetzwerken hervorheben und zur Gründung von
Frauenverbänden in den Sektoren der blauen Wirtschaft ermutigen, um so zu einer nachhaltigen, inklusiven und
widerstandsfähigen Entwicklung der Meere und Küsten beizutragen;
9. würdigt den entscheidenden Beitrag von Frauen zur Kleinfischerei und Aquakultur und ermutigt zu
Maßnahmen, die darauf abzielen, ihren Zugang zu Ausbildung, Finanzierung, Führungspositionen und
Entscheidungsprozessen zu verbessern und zugleich die Sichtbarkeit und Anerkennung ihres Beitrags in der gesamten
Wertschöpfungskette sowie für die nachhaltige Entwicklung der Küstengemeinschaften zu gewährleisten;
10. legt den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, öffentliche Informationskampagnen zu fördern, die den Beitrag
von Frauen zur blauen Wirtschaft besser sichtbar machen, wobei sie nicht-traditionelle kulturelle Modelle
hinsichtlich der Rolle von Frauen auf dem Arbeitsmarkt verbreiten und zugleich positive Vorbilder für weibliche
Führungskompetenz, auch in Entscheidungsprozessen, fördern, insbesondere bei der Ausarbeitung von
Politikmaßnahmen in den Bereichen Innovation, KI, Umwelt und Nachhaltigkeit, und die konstruktive Beteiligung von
Frauen an der nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen, der maritimen Raumplanung und der
Küstenentwicklungspolitik gewährleisten;
11. fordert die Parlamentsabgeordneten auf, bei ihrer Arbeit nicht nur die Gleichstellung der Geschlechter, die
Rechte der Frauen, den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt und die Stärkung der Position der Frau
konstant im Blick zu behalten, sondern in der öffentlichen Debatte auch für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer
Vorurteile und Stereotypen sowie struktureller Diskriminierung im Bildungs- und Arbeitsumfeld, insbesondere
in der blauen Wirtschaft, einzutreten;
12. ermutigt die Parlamentsabgeordneten, zu erkunden, ob der Mittelmeerpakt allen Mitgliedstaaten der UfM
zugutekommen kann, und dabei sicherzustellen, dass Frauen und junge Menschen ebenfalls Nutzen daraus ziehen,
da sie maßgeblich zur Erschließung des Potenzials der Volkswirtschaften und Gesellschaften im gesamten
Mittelmeerraum beitragen, und zugleich den gleichberechtigten Zugang von Frauen zu Fischerei, Aquakultur,
nachhaltigem Tourismus, erneuerbaren Meeresenergien und anderen Sektoren der nachhaltigen blauen Wirtschaft zu
fördern sowie ihre uneingeschränkte Beteiligung an der Entwicklung nachhaltiger Küsten- und
Meeresgemeinschaften zu gewährleisten.
EMPFEHLUNG DES AUSSCHUSSES FÜR ENERGIE, UMWELT UND WASSER ÜBER DIE
FÖRDERUNG EINER WIRKSAMEN ZUSAMMENARBEIT BEI DER ERHALTUNG DER
BIOLOGISCHEN VIELFALT UND DER NACHHALTIGEN BEWIRTSCHAFTUNG VON
ÖKOSYSTEMEN IM MITTELMEERRAUM
Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Wasser der PV-UfM
In Anbetracht dessen, dass der Mittelmeerraum mit mehr als 17.000 Meeresarten und etwa 25.000 Pflanzenarten
einen der weltweit wichtigsten Hotspots der biologischen Vielfalt darstellt;
in Anbetracht dessen, dass im Mittelmeer zwischen 4 Prozent und 18 Prozent der Meeresarten der Welt leben,
von denen 20 Prozent bis 30 Prozent endemisch sind;
in Anbetracht dessen, dass Küsten- und ländliche Gebiete aufgrund steigender Temperaturen, des Anstiegs des
Meeresspiegels, der Häufung extremer Wetterereignisse, der Belastung durch den Tourismus und zunehmender
Trockenheit zu den für den Klimawandel am stärksten anfälligen Gebieten gehören;
in Anbetracht dessen, dass mehr als die Hälfte der Pflanzenarten des Mittelmeerraums endemisch ist;
in Anbetracht dessen, dass der Mittelmeerraum einen der weltweit wichtigsten Zugwege für Vögel darstellt und
als unverzichtbarer ökologischer Korridor zwischen Europa, Afrika und Asien fungiert und dass viele dieser Arten
auf Feucht-, Küsten- und ländliche Gebiete sowie andere gefährdete Lebensräume angewiesen sind, die
erheblichem Druck unterliegen;
in Anbetracht des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), des Globalen Biodiversitätsrahmens
von Kunming-Montreal und des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten (CMS);
in Anbetracht der Annahme der ersten Verordnung der Europäischen Union über die Wiederherstellung der Natur,
deren Ziel es ist, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 letztlich alle
sanierungsbedürftigen Ökosysteme wiederherzustellen, sowie unter Berücksichtigung dessen, dass die EU-
Mitgliedstaaten gefordert sind, der Europäischen Kommission bis September 2026 nationale
Wiederherstellungspläne vorzulegen;
in Anbetracht dessen, dass einige Steuerungsmodelle und öffentliche Politikmaßnahmen bei der Verhinderung
des Verlusts der biologischen Vielfalt und der Abmilderung seiner Auswirkungen nur begrenzt Wirkung gezeigt
haben, und in der Erkenntnis, dass der Erfolg von Politikmaßnahmen zur Wiederherstellung der biologischen
Vielfalt und zur Erhaltung der Ökosysteme von gemeinsamen Anstrengungen abhängt, an denen nationale
Regierungen, regionale und lokale Behörden sowie Hochschulen und der Privatsektor beteiligt sind, und dass solche
Anstrengungen durch angemessene und nachhaltige Finanzierungsmechanismen unterstützt werden sollten.
Der Ausschuss für Energie, Umwelt und Wasser der Parlamentarischen Versammlung der Union für den
Mittelmeerraum:
1. Ist sich dessen bewusst, dass der Mittelmeerraum eines der weltweit wichtigsten Zentren der biologischen
Vielfalt darstellt und dass die meisten Mittelmeerländer nach wie vor hinter den im Rahmen des
Nachhaltigkeitsziels (SDG) 14 „Leben unter Wasser“ und des Nachhaltigkeitsziels 15 „Leben an Land“ aufgestellten
Zielvorgaben zurückbleiben.
2. Legt allen Mitgliedstaaten nahe, ihre Politikmaßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung von
Ökosystemen zu stärken und den Schutz von Gebieten mit hohem ökologischem Wert, einschließlich Lebensräumen mit
entscheidender Bedeutung für wandernde Arten, zu gewährleisten und dabei ländlichen Gebieten, Bergregionen,
Inseln und Küstengebieten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
3. Empfiehlt die Annahme eines integrierten Ansatzes für die Bewirtschaftung von Küstensystemen auf der
Grundlage naturnaher Lösungen, die die ökologische Wiederherstellung, die Rückkehr zu natürlichen Prozessen
und die Stärkung der langfristigen Widerstandsfähigkeit fördern. Bei diesem Ansatz sollte die Funktionsfähigkeit
der Ökosysteme in Anerkennung ihrer unverzichtbaren Rolle bei der Klimaregulierung und der Erhaltung der
biologischen Vielfalt Priorität erhalten.
4. Unterstreicht die dringende Notwendigkeit, die für das Gleichgewicht der Küstengebiete unerlässlichen
Sedimentströme wiederherzustellen. Plädiert für die Durchführung integrierter planerischer Maßnahmen mit dem
Ziel, eine wirksame Koordinierung zwischen Fluss- und Küstengebieten zu gewährleisten und die Vernetzung
zwischen Fluss-, Lagunen- und Meeressystemen zu fördern.
5. Bekräftigt die Bedeutung der Zusammenarbeit im Kontext der Europäischen Union des Mittelmeerraums,
insbesondere in Bezug auf die Weitergabe von Wissen, die Mobilisierung von Ressourcen und die Entwicklung
reproduzierbarer Lösungen. Betont, dass diese Zusammenarbeit durch die Aufstellung eines strukturierten
Aktionsplans und die Einführung von Mechanismen zur laufenden Überwachung und regelmäßigen Bewertung
gestärkt werden sollte.
6. Begrüßt die Fortschritte beim Schutz der Mittelmeer-Mönchsrobbe (Monachus monachus), die als eine der
seltensten Robbenarten der Welt gilt und eine nach dem Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden
wildlebenden Tierarten geschützte Art ist. Erkennt jedoch an, dass eine nachhaltige Erholung dieser Art eine Stärkung
der laufenden Programme zur Bestandserholung erfordert.
7. Betont die dringende Notwendigkeit, die Korallenriffe im Mittelmeer zu schützen, die derzeit durch
Umweltverschmutzung, globale Erwärmung, Überfischung und menschliche Aktivitäten, etwa übermäßigen
Tourismus und Ankern, bedroht sind. Der Schutz dieser Riffe erfordert daher die Einrichtung von Meeresschutzgebieten,
die Verringerung von Plastikmüll, die Förderung der Forschung zur Fortpflanzung und zur Wiederherstellung
geschädigter Gebiete und schließlich die Einführung strenger Rechtsvorschriften gegen Wilderei.
8. Befürwortet nachdrücklich Investitionen in Forschung und Innovation im Bereich der nachhaltigen
Landwirtschaft sowie die Entwicklung von Technologien, Methoden und Produktionsverfahren, die die biologische
Vielfalt und die Gesundheit der Ökosysteme fördern, mit besonderem Schwerpunkt auf Präzisionslandwirtschaft,
digitalen Überwachungssystemen, intelligenten Bewässerungstechnologien, satellitengestützten
Bewirtschaftungsinstrumenten und innovativen Verfahren, die darauf abzielen, den Einsatz landwirtschaftlicher
Betriebsmittel zu reduzieren, die Produktivität zu verbessern, die Wassereffizienz zu steigern und die ökologische
Widerstandsfähigkeit ländlicher Gebiete zu stärken.
9. Erinnert an die im Rahmen des Mittelmeerpakts eingegangenen Verpflichtungen, und zwar die Minderung
der Meeresverschmutzung, die Ausweitung der Meeresschutzgebiete und die erhebliche Verringerung der
Überfischung bis 2030. Legt den Mitgliedstaaten eindringlich nahe, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung des
Mittelmeers und seiner Küstengebiete aufgestellten Zielvorgaben zu erfüllen.
10. Unterstreicht, dass die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über die biologische Vielfalt (COP15)
erzielte Vereinbarung darauf gerichtet ist, den Verlust der biologischen Vielfalt bis 2030 zu stoppen und
umzukehren sowie die Wiederherstellung der Ökosysteme bis 2050 zu gewährleisten; allerdings geht es bei der
Erfüllung mehrerer zentraler Zielvorgaben nicht im gewünschten Tempo voran. Empfiehlt den Mitgliedstaaten, die
dies noch nicht getan haben, unverzüglich ihre nationalen Berichte und Strategien fertigzustellen und ihre
Zielvorgaben abschließend festzulegen.
11. Betont die entscheidende Bedeutung des Mittelmeerraums als eines strategischen Korridors für Zugvögel
und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Zugwege und wichtigen Lebensräume, einschließlich
Feucht- und Küstengebieten, stärker zu schützen, sich verstärkt um die Bekämpfung der illegalen Jagd und der
Zerstörung der Ökosysteme zu bemühen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu fördern.
12. Bekräftigt sein Bekenntnis zur Vision 2050 für die biologische Vielfalt, wonach bis 2050 die biologische
Vielfalt wertgeschätzt, erhalten, wiederhergestellt und nachhaltig genutzt werden soll, um so die Bewahrung von
Ökosystemleistungen und die Gesundheit des Planeten zu gewährleisten, und legt den Mitgliedstaaten
eindringlich nahe, diese Vision in ihre nationale Politik zu integrieren.
13. Unterstreicht die Wechselbeziehung zwischen der Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie der
Abschwächung des Klimawandels und Anpassung daran und betont die Notwendigkeit integrierter Ansätze.
14. Empfiehlt die Entwicklung und Harmonisierung von Systemen zur Datenerhebung und gemeinsamen
Indikatoren für die biologische Vielfalt, einschließlich interoperabler Plattformen, um eine vergleichbare
Überwachung in allen Mitgliedstaaten und eine wirksamere Bewertung öffentlicher Politikmaßnahmen zu ermöglichen.
15. Ermutigt dazu, die Umweltbildung und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung der
biologischen Vielfalt im Mittelmeerraum, mit besonderem Schwerpunkt auf den Küstengemeinschaften, zu stärken,
um ein größeres kollektives Bewusstsein und eine aktivere Beteiligung am Schutz der Ökosysteme zu fördern.
16. Ermutigt alle Staaten zu koordiniertem Handeln durch die fortgesetzte Stärkung der Zusammenarbeit und
die Umsetzung einer Politik zur Bewahrung der Ökosysteme und zur Umkehr des Verlusts der biologischen
Vielfalt im Mittelmeerraum.
17. Fordert die Mitgliedstaaten auf, die digitale Ausbildung und Qualifizierung von Landwirten, Fischern,
lokalen Gemeinschaften und Akteuren im ländlichen Raum zu unterstützen und dabei sicherzustellen, dass der Nutzen
von Innovationen, Präzisionslandwirtschaft und Digitalisierung in allen Gebieten, insbesondere in abgelegenen
und ländlichen Regionen, zugänglich ist.
18. Betont, dass die erfolgreiche Umsetzung einer Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur
Wiederherstellung von Ökosystemen eine angemessene, berechenbare und langfristige Finanzierung erfordert, was
die Mobilisierung europäischer, nationaler, regionaler und privater Mittel einschließt, um sicherzustellen, dass
alle Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen wirksam nachkommen können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333