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Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen - Zusammenarbeit ermöglichen

dip / drucksache 23.06.2026 · WP 21 · 21/6662 · Antrag · Original ↗

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Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen - Zusammenarbeit ermöglichen Antrag der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär, Dr. Julia Verlinden, Leon Eckert, Dr. Janosch Dahmen, Sara Nanni, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Claudia Roth, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen – Zusammenarbeit ermöglichen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nationale Ernährungssicherheit ist nicht ausschließlich eine Frage von Selbstversorgungsgraden, landwirtschaftlicher Produktion, gesunder Böden, gut gehaltener Tiere und guter Ernten. Nationale Ernährungssicherheit bedeutet auch, dass Lebensmittel verfügbar, für alle erreichbar und bezahlbar, gut verwertbar und dauerhaft gesichert sind.1 Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Nahrung. Nationale Ernährungssicherheit ist darüber hinaus ein komplexes Gefüge aus Produktion, Infrastruktur und Logistik, Verarbeitung, Personalverfügbarkeit, Ressourceneinsatz und Verteilung, das auf mögliche Zivilschutz- und Katastrophenschutzfälle vorbereitet sein muss, um in der Lage zu sein, darauf angemessen zu reagieren. Eine resiliente und dezentrale nationale Ernährungssicherstellung und -vorsorge ist auch eine Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Stabilität sowie fester Bestandteil der zivilen Verteidigung. Kooperation und Solidarität sind unerlässlich, sowohl entlang der Wertschöpfungskette zwischen staatlichen und privaten Akteuren, europäisch wie international und dürfen nicht auf Kosten Dritter, insbesondere im globalen Süden, gehen. Ob der Krieg Russlands gegen die Ukraine oder der Krieg von den USA und Israel gegen den Iran, sie machen uns klar: Hybride und militärische Bedrohungen und deren Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland nehmen zu. Das bedeutet, dass wir uns auf Ereignisse wie Naturkatastrophen, Stromausfälle, Lieferkettenunterbrechungen oder gar den Spannungs- und Verteidigungsfall vorbereiten müssen – auch in der Agrarpolitik. Denn wer die Versorgung mit Nahrung stört, trifft die Gesellschaft in der gesamten Breite. Wo Nahrung knapp und teuer wird, wächst Unruhe. Deshalb ist Krisenvorsorge und Ernährungssicherheit auch eine Frage des sozialen Friedens. Die Coronakrise hat uns zuletzt gezeigt, dass eine europäische Zusammenarbeit und insbesondere offene Grenzen im Binnenmarkt für Lebensmittel, funktionierende Lieferketten und gelebte Solidarität in Krisenzeiten von unschätzbarem Wert sind. Gleiches gilt auch für die globale Zusammenarbeit im Bereich der Ernährungssicherheit. Der European Food Security Crisis prepardness and response Mechanism (EFSCM) bietet 1 www.bpb.de/themen/globalisierung/welternaehrung/178438/die-vier-saeulen-der- ernaehrungssicherheitund-die-zentrale-bedeutung-der-nahrungsmittelpreise/ Deutscher Bundestag Drucksache 21/6662 21. Wahlperiode 23.06.2026 dafür bereits eine gute Voraussetzung, indem er kritische Engpässe identifiziert und staatliche mit privaten Akteuren der Lebensmittelkette zusammenbringt, um Risiken frühzeitig zu erkennen und auf Versorgungsstörungen zu reagieren. Die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung und Funktionsfähigkeit kritischer Infrastrukturen im Krisenfall, insbesondere für vulnerable Gruppen in Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kitas sowie Einsatzorganisationen wie Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen und Bundeswehr müssen zu jeder Zeit gesichert sein. Dafür bedarf es einer gemeinsamen, national wie europäisch abgestimmten Strategie zur Sicherstellung der Ernährung. Ziel muss es sein, durch stärkere Zusammenarbeit und Risk-Pooling die Resilienz der Ernährungssicherung in Europa und Deutschland zu stärken, europäische und globale Ernährungssolidarität zu verankern, die Bevölkerung aktiv einzubinden und aus Betroffenen Beteiligte zu machen. Eine konsequente und gute Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ministerien, Behörden und Krisenstäben von der Bundesregierung bis hin zur Kommune sowie klare Ansprechpartner und eingespielte Abläufe sind dabei entscheidend. Szenarien wie Stromausfälle, Cyberangriffe bis hin zum Spannungs- und Verteidigungsfall müssen sinnvoll organisiert, Kaskadeneffekte berücksichtigt und Zuständigkeiten und Abläufe im Ernstfall klar geregelt sein. Wer Teil dieser Strategie ist, bereitet sich vor, wird selbstwirksam und selbstbewusst und kann auch in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen. Deshalb ist es wichtig, Akteure entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette einzubinden. Dabei ist Unternehmensvielfalt zentral für unsere Resilienz. Insbesondere kleine und mittelständische handwerkliche Betriebe spielen durch ihre dezentralen Strukturen, Regionalität und Flexibilität eine entscheidende Rolle. Neben der dringend erforderlichen Verbesserung von Strategie, Kommunikation und Prozessen müssen die drei zentralen Säulen der Versorgung in Krisenzeiten – also die private Vorsorge, staatliche Notfallreserven und die dezentrale Lagerhaltung entlang der Lebensmittelkette – gestärkt werden. Internationaler Handel kann Versorgung absichern, da nicht überall gleichzeitig Krisen stattfinden. Dennoch sind Abhängigkeiten von einzelnen großen Handelspartnern zu reduzieren und lokale Wertschöpfung zu stärken. Dies betrifft insbesondere Importe bei Dünge- und Futtermitteln, Zusatzstoffe sowie technische Infrastruktur wie Kräne in Häfen, Traktoren auf der Fläche, Maschinen in der Verarbeitung und digitale Systeme, einschließlich ihrer Cybersicherheit. Regionale Wertschöpfungsketten müssen gestärkt werden, wenngleich partnerschaftlicher internationaler Handel wichtig bleibt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. das Recht auf angemessene Nahrung gemäß Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu verwirklichen, um seiner Daseinsvorsorgepflicht als Bundesrepublik Deutschland nachzukommen; 2. klarzustellen, dass Ernährungssicherheit nicht alleinig anhand eines hohen Selbstversorgungsgrades festzumachen ist, sondern sich einbindet als besonderer Fall für besondere und zu definierende Szenarien in den umfassenden Ansatz der Food and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) zu sicherer Ernährungsversorgung, auch auf globaler Ebene. Diese ist definiert entlang vier zentraler Säulen: Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung, Stabilität. Ernährungssicherung umfasst somit ökonomische, ökologische und soziale Komponenten; 3. im Rahmen eines „Operationsplans Zivile Verteidigung“ ein „Gesamtkonzept Ernährungssicherung“ mit definierten Zuständigkeiten und Fähigkeiten eines jeden Akteurs auf der Ebene von Bund, Länder und Kommunen, definierten Zielen zum Versorgungsniveau – insbesondere hinsichtlich vulnerabler Gruppen – entlang von Krisenszenarien zu entwickeln sowie die Implementierung der Ernährungsvorsorge in die bestehenden Krisenstrukturen unter Beteiligung aller relevanten Akteure der Lebensmittellieferkette, Soziologinnen zur Analyse der gesellschaftlichen Auswirkungen von Versorgungsstörungen sowie Verwaltung und Ministerien; 4. die Voraussetzungen für eine bundesweit angelegte strukturierte Koordinierung und die Erfassung eines permanenten Lagebildes im Falle konkreter Zivilschutz- und Katastrophenschutzfälle für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln, Wasser und Energie in den vorhandenen Strukturen zu schaffen und dafür im Vorfeld ressortübergreifende Szenarien und Ziele zu definieren. Die Voraussetzungen einer guten Koordinierung umfassen: a) die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Zivil- und Katastrophenschutz, um koordinierte Planungen sowie einen schnellen und effizienten Rückgriff auf Bundesstrukturen auch Krisenfälle im Bereich der Ernährungsversorgung zu ermöglichen, b) die Einführung einer Koordinierungs-, Steuerungs- und Führungsstruktur der zivilen Verteidigung auf Bundesebene auf Basis des „Operationsplans Zivile Verteidigung“, die politische Verantwortung bündelt und in Krisenlagen zügige und wirksame Entscheidungen ermöglicht. Um Abstimmung über Ressortgrenzen hinweg für den Fall einer Versorgungskrise zu fördern, sind zentrale Behörden im Bereich der Ernährungssicherung- und vorsorge, wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie den relevanten Unterbehörden, zu beteiligen, c) die Etablierung eines zentralen, ebenen- und ressortübergreifenden sowie fortlaufend aktualisierten Gesamtlagebilds zu Bedrohungen nach einem All- Gefahren-Ansatz, das als gemeinsame Informations- und Entscheidungsgrundlage für Gefahrenabwehr und Krisenmanagement für Bund und Länder auch zentrale Indikatoren für den Status der Ernährungsversorgung beinhaltet, d) Szenarien und Prozesse stadt- und landspezifisch zu entwickeln, da jeweils andere Voraussetzungen und Anforderungen bestehen, wie etwa in Wohnsituation und Entfernung zu Versorgungseinrichtungen; 5. bei der Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Wasser Kaskadeneffekte und Interdependenz mitzudenken, sodass Energie, Transport, Logistik, Arbeitskräfte und Sicherheit gewährleistet sind; 6. die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser in drei Stufen zu denken: private Notfallvorsorge, staatliche Notfallvorsorge und dezentrale private Versorgung inklusive eines Notfallfilialenplans, und diese mit allen relevanten Akteuren weiterzuentwickeln. Diese Notfallversorgung sollte sich einfügen in generelle und globale Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität wie von der FAO definiert jenseits von akuten Krisen; 7. die Versorgung in Einrichtung mit der Gemeinschaftsverpflegung wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen sicherzustellen; 8. im Rahmen einer bundesweiten Informations- und Kommunikationsstrategie zur Krisenvorsorge zielgruppengerecht, transparent und glaubwürdig über Maßnahmen für eine alltagstaugliche private Ernährungsvorsorge zu informieren und dabei insbesondere die Ernährungsnotfallvorsorge einschließlich eines Notfall- Warenkorbs zu berücksichtigen. Diese muss insbesondere dazu beitragen, bestehende Hemmnisse – insbesondere fehlendes Problembewusstsein, Kostenaspekte, begrenzte Lagerkapazitäten sowie individuelle Lebensumstände – gezielt abzubauen. Dabei müssen Multiplikatoren wie Pflegeeinrichtungen und Universitäten und weitere geeignete Institutionen gezielt eingebunden werden, um eine breite und wirksame Ansprache der Bevölkerung sicherzustellen; 9. eine jährliche Durchführung eines verpflichtenden bundesweiten Übungstags für den Bevölkerungsschutz zielgruppenspezifisch unter gemeinsamer Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen durchzuführen, der flächendeckende Übungen gemeinsam mit der Lebensmittel- und Ernährungswirtschaft vor Ort ermöglicht; 10. über die Novellierung des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) eine rechtliche Regelung einzubringen, die sicherstellt, dass im Rahmen der schulischen Ausbildung alle Schülerinnen und Schüler neben der einer erweiterten Erste-Hilfe und Selbstschutzausbildung auch Grundlagen der Ernährungsvorsorge vermittelt bekommen; 11. das Lebensmittelhandwerk bei der Lebensmittelversorgung in Krisen- und Katastrophenfällen als sehr wichtigen Akteur aufgrund der regionalen, dezentralen Strukturen sowie Flexibilität anzuerkennen und daher ein Aktionsprogramm zur Stärkung und Entlastung des Lebensmittelhandwerks auf den Weg zu bringen. 12. das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) zu novellieren und dafür a) einen einheitlichen Aufgabenkatalog zu erarbeiten, um Ausführungslücken beim Vorgehen der Bundesländer – insbesondere bei großräumigen, länger andauernden Stromausfällen – zu schließen und entsprechend des Aufgabenkatalogs vorsorgliche Rechtsverordnungen zu erlassen, b) klare Verfahrensvorschriften für Wirtschaft und Verwaltung für die Vorbereitungen einer Versorgungskrise zu schaffen und gesunde Lebensmittelgüter abzuwägen, um im Krisenfall auch tatsächlich handlungsfähig zu sein, c) Schnittstellen zwischen den Betreibern kritischer Infrastrukturen so zu gestalten, dass sie ineinandergreifen, und die Benennung von Krisenansprechpersonen für alle Akteure in der Lebensmittellieferkette, weiteren Stakeholdern sowie den Behörden, d) eine staatliche Bevorratung beizubehalten, jedoch Art und Umfang der Bevorratung und die gleichmäßige Verteilung über die Bundesländer zu prüfen. Die zivile Versorgungsplanung muss in einem Gesamtkonzept abgestimmt sein, e) eine dezentrale Versorgung von Anfang an mitzudenken und dafür umgehend Gespräche mit den jeweiligen Akteuren zu führen. Es muss festgelegt werden, welches Versorgungsniveau, welche Produkte für welche Szenarien, in welcher Menge, für wie lange, wo vorgehalten werden sollen, f) eine der Sicherheitslage entsprechende Mittelausstattung im Bundeshaushalt 2027 und darüber hinaus für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Durchführungsbehörde sicherzustellen, g) die Prüfung der Strukturen durch breitangelegte Stresstests und praktische Übungen und die Entwicklung von stadt- und landspezifischen Szenarien und Prozessen, da jeweils andere Voraussetzungen und Anforderungen bestehen, wie etwa in Wohnsituation und Entfernung zu Versorgungseinrichtungen; 13. Mittel im Bundeshaushalt 2027 explizit auch für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Wasser und die Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion im Sinne der Gesamtverteidigung einzustellen; 14. bürokratische Hürden, insbesondere für zeitrelevante Abläufe, für Behörden und Betriebe und den Zugang zu Datenquellen abzubauen und die allgemeine überbordende Bürokratie durch Praxischecks aufzudecken und wo möglich, bei Erhalt etablierter Standards, abzubauen; 15. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass a) Regional- und Dezentralität im Vergaberecht auf EU-Ebene und national bei öffentlichen Aufträgen aus ökologischen und sicherheitspolitischen Gründen stärker berücksichtigt werden können, b) der European Food Security Crisis prepardness and response Mechanism (EFSCM) so überarbeitet wird, dass in Krisen der Handel zwischen den Binnenländern bestehen bleibt, und es keine Exportbeschränkungen gibt, wie wir es in der Corona-Krise erlebt haben, c) im Rahmen des europäischen Katastrophenschutzmechanismus geprüft wird, inwieweit für eine bessere Lebensmittelversorgung der Zivilbevölkerung und Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion im Krisenfall bisher vorhanden Module und Prozesse ausreichen, d) eine verbindliche Solidarität wie bei der Energieversorgung auch für die Lebensmittelversorgung eingeführt wird, e) in bestehende Frühwarnsysteme für Handel auch Transportsysteme eingebunden werden, um deren Vulnerabilitäten zu erfassen – wie zum Beispiel für maritime Transportrisken; 16. Abhängigkeiten wie bei Futtermitteln, Düngemitteln und anderen Betriebsmitteln sowie Technik, Robotik und Software zu reduzieren und lokale Wertschöpfung zu stärken, wenngleich internationaler Handel wichtig ist und Handelspartnerschaften gestärkt werden müssen, um diversifizierte Zulieferung zu unterstützen; 17. sich für eine regionale Versorgungsstrategie und dessen Umsetzung einzusetzen, um hiesige Strukturen, insbesondere in ländlichen Räumen, zu erhalten und zu stärken. Berlin, den 23. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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