Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen - Zusammenarbeit ermöglichen
Text
Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen - Zusammenarbeit ermöglichen
Antrag
der Abgeordneten Niklas Wagener, Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Karl Bär,
Dr. Julia Verlinden, Leon Eckert, Dr. Janosch Dahmen, Sara Nanni, Marcel
Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Schahina Gambir, Claudia Roth, Ulle
Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Nationale Ernährungssicherung in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen
– Zusammenarbeit ermöglichen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nationale Ernährungssicherheit ist nicht ausschließlich eine Frage von
Selbstversorgungsgraden, landwirtschaftlicher Produktion, gesunder Böden, gut gehaltener Tiere
und guter Ernten. Nationale Ernährungssicherheit bedeutet auch, dass Lebensmittel
verfügbar, für alle erreichbar und bezahlbar, gut verwertbar und dauerhaft gesichert
sind.1 Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Nahrung. Nationale Ernährungssicherheit
ist darüber hinaus ein komplexes Gefüge aus Produktion, Infrastruktur und Logistik,
Verarbeitung, Personalverfügbarkeit, Ressourceneinsatz und Verteilung, das auf
mögliche Zivilschutz- und Katastrophenschutzfälle vorbereitet sein muss, um in der Lage
zu sein, darauf angemessen zu reagieren. Eine resiliente und dezentrale nationale
Ernährungssicherstellung und -vorsorge ist auch eine Grundvoraussetzung für
gesellschaftliche Stabilität sowie fester Bestandteil der zivilen Verteidigung. Kooperation
und Solidarität sind unerlässlich, sowohl entlang der Wertschöpfungskette zwischen
staatlichen und privaten Akteuren, europäisch wie international und dürfen nicht auf
Kosten Dritter, insbesondere im globalen Süden, gehen.
Ob der Krieg Russlands gegen die Ukraine oder der Krieg von den USA und Israel
gegen den Iran, sie machen uns klar: Hybride und militärische Bedrohungen und deren
Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland nehmen zu. Das bedeutet, dass wir
uns auf Ereignisse wie Naturkatastrophen, Stromausfälle,
Lieferkettenunterbrechungen oder gar den Spannungs- und Verteidigungsfall vorbereiten müssen – auch in der
Agrarpolitik. Denn wer die Versorgung mit Nahrung stört, trifft die Gesellschaft in der
gesamten Breite. Wo Nahrung knapp und teuer wird, wächst Unruhe. Deshalb ist
Krisenvorsorge und Ernährungssicherheit auch eine Frage des sozialen Friedens. Die
Coronakrise hat uns zuletzt gezeigt, dass eine europäische Zusammenarbeit und
insbesondere offene Grenzen im Binnenmarkt für Lebensmittel, funktionierende
Lieferketten und gelebte Solidarität in Krisenzeiten von unschätzbarem Wert sind. Gleiches
gilt auch für die globale Zusammenarbeit im Bereich der Ernährungssicherheit. Der
European Food Security Crisis prepardness and response Mechanism (EFSCM) bietet
1 www.bpb.de/themen/globalisierung/welternaehrung/178438/die-vier-saeulen-der-
ernaehrungssicherheitund-die-zentrale-bedeutung-der-nahrungsmittelpreise/
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6662
21. Wahlperiode 23.06.2026
dafür bereits eine gute Voraussetzung, indem er kritische Engpässe identifiziert und
staatliche mit privaten Akteuren der Lebensmittelkette zusammenbringt, um Risiken
frühzeitig zu erkennen und auf Versorgungsstörungen zu reagieren.
Die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung und Funktionsfähigkeit kritischer
Infrastrukturen im Krisenfall, insbesondere für vulnerable Gruppen in Einrichtungen wie
Krankenhäuser, Pflegeheime, Schulen und Kitas sowie Einsatzorganisationen wie
Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen und Bundeswehr
müssen zu jeder Zeit gesichert sein. Dafür bedarf es einer gemeinsamen, national wie
europäisch abgestimmten Strategie zur Sicherstellung der Ernährung. Ziel muss es
sein, durch stärkere Zusammenarbeit und Risk-Pooling die Resilienz der
Ernährungssicherung in Europa und Deutschland zu stärken, europäische und globale
Ernährungssolidarität zu verankern, die Bevölkerung aktiv einzubinden und aus Betroffenen
Beteiligte zu machen.
Eine konsequente und gute Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Ministerien,
Behörden und Krisenstäben von der Bundesregierung bis hin zur Kommune sowie
klare Ansprechpartner und eingespielte Abläufe sind dabei entscheidend. Szenarien
wie Stromausfälle, Cyberangriffe bis hin zum Spannungs- und Verteidigungsfall
müssen sinnvoll organisiert, Kaskadeneffekte berücksichtigt und Zuständigkeiten und
Abläufe im Ernstfall klar geregelt sein.
Wer Teil dieser Strategie ist, bereitet sich vor, wird selbstwirksam und selbstbewusst
und kann auch in schwierigen Zeiten Verantwortung übernehmen. Deshalb ist es
wichtig, Akteure entlang der gesamten Lebensmittelwertschöpfungskette einzubinden.
Dabei ist Unternehmensvielfalt zentral für unsere Resilienz. Insbesondere kleine und
mittelständische handwerkliche Betriebe spielen durch ihre dezentralen Strukturen,
Regionalität und Flexibilität eine entscheidende Rolle.
Neben der dringend erforderlichen Verbesserung von Strategie, Kommunikation und
Prozessen müssen die drei zentralen Säulen der Versorgung in Krisenzeiten – also die
private Vorsorge, staatliche Notfallreserven und die dezentrale Lagerhaltung entlang
der Lebensmittelkette – gestärkt werden.
Internationaler Handel kann Versorgung absichern, da nicht überall gleichzeitig Krisen
stattfinden. Dennoch sind Abhängigkeiten von einzelnen großen Handelspartnern zu
reduzieren und lokale Wertschöpfung zu stärken. Dies betrifft insbesondere Importe
bei Dünge- und Futtermitteln, Zusatzstoffe sowie technische Infrastruktur wie Kräne
in Häfen, Traktoren auf der Fläche, Maschinen in der Verarbeitung und digitale
Systeme, einschließlich ihrer Cybersicherheit. Regionale Wertschöpfungsketten müssen
gestärkt werden, wenngleich partnerschaftlicher internationaler Handel wichtig bleibt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Recht auf angemessene Nahrung gemäß Artikel 25 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte von 1948 zu verwirklichen, um seiner
Daseinsvorsorgepflicht als Bundesrepublik Deutschland nachzukommen;
2. klarzustellen, dass Ernährungssicherheit nicht alleinig anhand eines hohen
Selbstversorgungsgrades festzumachen ist, sondern sich einbindet als besonderer Fall
für besondere und zu definierende Szenarien in den umfassenden Ansatz der Food
and Agriculture Organization of the United Nations (FAO) zu sicherer
Ernährungsversorgung, auch auf globaler Ebene. Diese ist definiert entlang vier
zentraler Säulen: Verfügbarkeit, Zugang, Nutzung, Stabilität. Ernährungssicherung
umfasst somit ökonomische, ökologische und soziale Komponenten;
3. im Rahmen eines „Operationsplans Zivile Verteidigung“ ein „Gesamtkonzept
Ernährungssicherung“ mit definierten Zuständigkeiten und Fähigkeiten eines jeden
Akteurs auf der Ebene von Bund, Länder und Kommunen, definierten Zielen zum
Versorgungsniveau – insbesondere hinsichtlich vulnerabler Gruppen – entlang
von Krisenszenarien zu entwickeln sowie die Implementierung der
Ernährungsvorsorge in die bestehenden Krisenstrukturen unter Beteiligung aller relevanten
Akteure der Lebensmittellieferkette, Soziologinnen zur Analyse der
gesellschaftlichen Auswirkungen von Versorgungsstörungen sowie Verwaltung und
Ministerien;
4. die Voraussetzungen für eine bundesweit angelegte strukturierte Koordinierung
und die Erfassung eines permanenten Lagebildes im Falle konkreter Zivilschutz-
und Katastrophenschutzfälle für die Versorgung der Zivilbevölkerung mit
Lebensmitteln, Wasser und Energie in den vorhandenen Strukturen zu schaffen und
dafür im Vorfeld ressortübergreifende Szenarien und Ziele zu definieren. Die
Voraussetzungen einer guten Koordinierung umfassen:
a) die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Zivil-
und Katastrophenschutz, um koordinierte Planungen sowie einen schnellen
und effizienten Rückgriff auf Bundesstrukturen auch Krisenfälle im Bereich
der Ernährungsversorgung zu ermöglichen,
b) die Einführung einer Koordinierungs-, Steuerungs- und Führungsstruktur
der zivilen Verteidigung auf Bundesebene auf Basis des „Operationsplans
Zivile Verteidigung“, die politische Verantwortung bündelt und in
Krisenlagen zügige und wirksame Entscheidungen ermöglicht. Um Abstimmung
über Ressortgrenzen hinweg für den Fall einer Versorgungskrise zu fördern,
sind zentrale Behörden im Bereich der Ernährungssicherung- und vorsorge,
wie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
(BMLEH), das Bundesministerium des Innern (BMI), das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWE), das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG) sowie den relevanten Unterbehörden, zu beteiligen,
c) die Etablierung eines zentralen, ebenen- und ressortübergreifenden sowie
fortlaufend aktualisierten Gesamtlagebilds zu Bedrohungen nach einem All-
Gefahren-Ansatz, das als gemeinsame Informations- und
Entscheidungsgrundlage für Gefahrenabwehr und Krisenmanagement für Bund und
Länder auch zentrale Indikatoren für den Status der Ernährungsversorgung
beinhaltet,
d) Szenarien und Prozesse stadt- und landspezifisch zu entwickeln, da jeweils
andere Voraussetzungen und Anforderungen bestehen, wie etwa in
Wohnsituation und Entfernung zu Versorgungseinrichtungen;
5. bei der Versorgung der Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Wasser
Kaskadeneffekte und Interdependenz mitzudenken, sodass Energie, Transport,
Logistik, Arbeitskräfte und Sicherheit gewährleistet sind;
6. die Versorgung mit Lebensmitteln und Wasser in drei Stufen zu denken: private
Notfallvorsorge, staatliche Notfallvorsorge und dezentrale private Versorgung
inklusive eines Notfallfilialenplans, und diese mit allen relevanten Akteuren
weiterzuentwickeln. Diese Notfallversorgung sollte sich einfügen in generelle und
globale Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität wie von der FAO
definiert jenseits von akuten Krisen;
7. die Versorgung in Einrichtung mit der Gemeinschaftsverpflegung wie
Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern in Zivilschutz- und Katastrophenschutzfällen
sicherzustellen;
8. im Rahmen einer bundesweiten Informations- und Kommunikationsstrategie zur
Krisenvorsorge zielgruppengerecht, transparent und glaubwürdig über
Maßnahmen für eine alltagstaugliche private Ernährungsvorsorge zu informieren und
dabei insbesondere die Ernährungsnotfallvorsorge einschließlich eines Notfall-
Warenkorbs zu berücksichtigen. Diese muss insbesondere dazu beitragen,
bestehende Hemmnisse – insbesondere fehlendes Problembewusstsein,
Kostenaspekte, begrenzte Lagerkapazitäten sowie individuelle Lebensumstände – gezielt
abzubauen. Dabei müssen Multiplikatoren wie Pflegeeinrichtungen und
Universitäten und weitere geeignete Institutionen gezielt eingebunden werden, um eine
breite und wirksame Ansprache der Bevölkerung sicherzustellen;
9. eine jährliche Durchführung eines verpflichtenden bundesweiten Übungstags für
den Bevölkerungsschutz zielgruppenspezifisch unter gemeinsamer
Verantwortung von Bund, Ländern und Kommunen durchzuführen, der flächendeckende
Übungen gemeinsam mit der Lebensmittel- und Ernährungswirtschaft vor Ort
ermöglicht;
10. über die Novellierung des Gesetzes über den Zivilschutz und die
Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) eine rechtliche Regelung einzubringen, die sicherstellt,
dass im Rahmen der schulischen Ausbildung alle Schülerinnen und Schüler
neben der einer erweiterten Erste-Hilfe und Selbstschutzausbildung auch
Grundlagen der Ernährungsvorsorge vermittelt bekommen;
11. das Lebensmittelhandwerk bei der Lebensmittelversorgung in Krisen- und
Katastrophenfällen als sehr wichtigen Akteur aufgrund der regionalen, dezentralen
Strukturen sowie Flexibilität anzuerkennen und daher ein Aktionsprogramm zur
Stärkung und Entlastung des Lebensmittelhandwerks auf den Weg zu bringen.
12. das Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) zu novellieren und
dafür
a) einen einheitlichen Aufgabenkatalog zu erarbeiten, um Ausführungslücken
beim Vorgehen der Bundesländer – insbesondere bei großräumigen, länger
andauernden Stromausfällen – zu schließen und entsprechend des
Aufgabenkatalogs vorsorgliche Rechtsverordnungen zu erlassen,
b) klare Verfahrensvorschriften für Wirtschaft und Verwaltung für die
Vorbereitungen einer Versorgungskrise zu schaffen und gesunde
Lebensmittelgüter abzuwägen, um im Krisenfall auch tatsächlich handlungsfähig zu sein,
c) Schnittstellen zwischen den Betreibern kritischer Infrastrukturen so zu
gestalten, dass sie ineinandergreifen, und die Benennung von
Krisenansprechpersonen für alle Akteure in der Lebensmittellieferkette, weiteren
Stakeholdern sowie den Behörden,
d) eine staatliche Bevorratung beizubehalten, jedoch Art und Umfang der
Bevorratung und die gleichmäßige Verteilung über die Bundesländer zu
prüfen. Die zivile Versorgungsplanung muss in einem Gesamtkonzept
abgestimmt sein,
e) eine dezentrale Versorgung von Anfang an mitzudenken und dafür
umgehend Gespräche mit den jeweiligen Akteuren zu führen. Es muss festgelegt
werden, welches Versorgungsniveau, welche Produkte für welche
Szenarien, in welcher Menge, für wie lange, wo vorgehalten werden sollen,
f) eine der Sicherheitslage entsprechende Mittelausstattung im Bundeshaushalt
2027 und darüber hinaus für die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) als Durchführungsbehörde sicherzustellen,
g) die Prüfung der Strukturen durch breitangelegte Stresstests und praktische
Übungen und die Entwicklung von stadt- und landspezifischen Szenarien
und Prozessen, da jeweils andere Voraussetzungen und Anforderungen
bestehen, wie etwa in Wohnsituation und Entfernung zu
Versorgungseinrichtungen;
13. Mittel im Bundeshaushalt 2027 explizit auch für die Versorgung der
Zivilbevölkerung mit Lebensmitteln und Wasser und die Aufrechterhaltung der
Lebensmittelproduktion im Sinne der Gesamtverteidigung einzustellen;
14. bürokratische Hürden, insbesondere für zeitrelevante Abläufe, für Behörden und
Betriebe und den Zugang zu Datenquellen abzubauen und die allgemeine
überbordende Bürokratie durch Praxischecks aufzudecken und wo möglich, bei Erhalt
etablierter Standards, abzubauen;
15. sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass
a) Regional- und Dezentralität im Vergaberecht auf EU-Ebene und national bei
öffentlichen Aufträgen aus ökologischen und sicherheitspolitischen
Gründen stärker berücksichtigt werden können,
b) der European Food Security Crisis prepardness and response Mechanism
(EFSCM) so überarbeitet wird, dass in Krisen der Handel zwischen den
Binnenländern bestehen bleibt, und es keine Exportbeschränkungen gibt, wie
wir es in der Corona-Krise erlebt haben,
c) im Rahmen des europäischen Katastrophenschutzmechanismus geprüft
wird, inwieweit für eine bessere Lebensmittelversorgung der
Zivilbevölkerung und Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion im Krisenfall
bisher vorhanden Module und Prozesse ausreichen,
d) eine verbindliche Solidarität wie bei der Energieversorgung auch für die
Lebensmittelversorgung eingeführt wird,
e) in bestehende Frühwarnsysteme für Handel auch Transportsysteme
eingebunden werden, um deren Vulnerabilitäten zu erfassen – wie zum Beispiel
für maritime Transportrisken;
16. Abhängigkeiten wie bei Futtermitteln, Düngemitteln und anderen Betriebsmitteln
sowie Technik, Robotik und Software zu reduzieren und lokale Wertschöpfung
zu stärken, wenngleich internationaler Handel wichtig ist und
Handelspartnerschaften gestärkt werden müssen, um diversifizierte Zulieferung zu unterstützen;
17. sich für eine regionale Versorgungsstrategie und dessen Umsetzung einzusetzen,
um hiesige Strukturen, insbesondere in ländlichen Räumen, zu erhalten und zu
stärken.
Berlin, den 23. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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