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Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien

dip / drucksache 18.06.2026 · WP 21 · 21/6536 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien Deutscher Bundestag Drucksache 21/6536 21. Wahlperiode 18.06.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Charlotte Antonia Neuhäuser, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Kolumbien haben im Juni 2023 eine bilaterale Klima- und Energiepartnerschaft (Alianza por el Clima y una Transición Energética Justa) unterzeichnet. Die Partnerschaft soll Kolumbien bei der Umsetzung seiner nationalen Klimaziele unterstützen, insbesondere bei einer gerechten Energiewende sowie beim Schutz der Umwelt und der Bewältigung des Klimawandels. Die Bundesregierung stellte Kolumbien dafür bis zu 200 Mio. Euro an zusätzlicher Unterstützung in Aussicht (www.bmz.de/de/a ktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/deutschland-kolumbien-vereinbaren- klimaund-energiepartnerschaft-157084). Kolumbien hat sich im Rahmen seiner aktualisierten nationalen Klimabeiträge (NDC) das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 51 Prozent gegenüber einem Business-as-usual-Szenario zu reduzieren, was unter anderem den Ausstieg aus der Kohleerzeugung und eine Reduzierung der Entwaldung beinhaltet. Gemäß der kolumbianischen Langzeitstrategie E2050 soll das Land bis 2050 Treibhausgasneutralität erreichen (www.bmz.de/resource/blob/20677 4/factsheet-p-kolumbien-de-05.pdf). Die Partnerschaft soll die Klimaziele über eine intensivierte Zusammenarbeit in den Handlungsfeldern Klimaschutz, gerechte Energiewende sowie Umwelt- und Biodiversitätsschutz fördern. Im Mittelpunkt stehen ein verstärkter klima- und energiepolitischer Dialog, die Förderung der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft sowie eine verstärkte Partizipation und verbesserte Zugangsmöglichkeiten für vulnerable Bevölkerungsgruppen bei der gerechten Energiewende (www.bmz.de/resource/blob/206774/f actsheet-p-kolumbien-de-05.pdf). Deutschland hat seit 2004 über 115 Millionen Tonnen Steinkohle aus Kolumbien importiert. Im Jahr 2025 waren es 4,4 Mio. Tonnen – fast 25 Prozent aller Einfuhren (https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/43511/table/43 511-0002). Der vor allem für den Export wichtige Steinkohleabbau in Kolumbien verursacht seit Jahrzehnten enorme Schäden an Mensch und Umwelt. Kolumbianische Gerichte verurteilten die Tagebaubetreiber wiederholt wegen Verstößen gegen Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen und stärkten die Rechte vom Bergbau betroffener indigener und afrokolumbianischer Gemeinden. Dennoch haben viele Betroffene bis heute gar nicht oder nur unzureichend Wiedergutmachung erhalten, Umweltschäden wurden nicht behoben und Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen kaum umgesetzt. Ebenfalls nicht geregelt ist, wer für die sozialen und ökologischen Ewigkeitskosten aufkommt, die der Steinkohlebergbau hinterlässt. Die meisten Tagebaue sollen bis Ende der 2030er Jahre schließen – das Modell dafür liefern aktuell zwei von Prodeco, einem Tochterunternehmen des Schweizer Bergbaukonzerns Glencore, betriebene Tagebaue in Cesar. Die beiden Minen wurden im Jahr 2021 vorzeitig geschlossen, bis heute ist jedoch nicht geregelt, wer für die durch den dortigen Bergbau verursachten Schäden aufkommen muss – ein umfassender Schließungsplan liegt bisher nicht vor (www.bundestag.de/resource/blob/954322/WD- 2-022-23-pdf.pdf). Die Energiepolitik der bisherigen kolumbianischen Regierung von Präsident Gustavo Petro schränkt die Nutzung von fossilen Energieträgern ein. Gleichzeitig bleibt Kolumbien das Land mit den meisten dokumentierten Morden an und Fällen von Verschwindenlassen von Umweltschützerinnen und Umweltschützern weltweit, insbesondere wegen illegalen Bergbaus durch unterschiedliche bewaffnete Gruppen, wobei ein Großteil der Opfer Mitglieder indigener Gemeinschaften sind (https://globalwitness.org/en/press-releases/at-least-146-lan d-and-environmental-defenders-killed-or-disappeared-globally-in-2024/). Die Lizenzvergabe für Steinkohle und Öl wurde weitestgehend ausgesetzt, Fracking soll verboten werden. International unterstützt Kolumbien ein Abkommen zum verpflichtenden Ausstieg aus dem Abbau fossiler Energieträger und richtet dafür Ende April 2026 gemeinsam mit der Regierung der Niederlande eine erste internationale Konferenz aus (https://fossilfueltreaty.org/first-international-conf erence). Durch Förderung von Solar- und Windkraft, der Produktion grünen Wasserstoffs und Strukturwandelmaßnahmen in den Steinkohleabbaugebieten soll die Energiewende vorangetrieben werden. Gleichzeitig beabsichtigt die Regierung allerdings, den Abbau kritischer Rohstoffe für die Energiewende voranzutreiben, insbesondere Kupfer, Nickel und Zink. Der Abbau sog. Transition Minerals steht weltweit häufig im Zusammenhang mit schweren Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Und auch bei Wind- und Solarkraftprojekten treten immer wieder soziale Landkonflikte auf. Der enorme Bedarf an grüner Energie und Wasser für die Produktion grünen Wasserstoffs könnte diese Konflikte verschärfen. Die Bundesrepublik Deutschland ist auf vielfältigen Ebenen beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft und dem Ausbau erneuerbarer Energien in Kolumbien engagiert: Die deutsche Botschaft unterhält ein sogenanntes Wasserstoff- Diplomatie-Büro, seit Anfang 2024 koordiniert eine hochrangige bilaterale Steuerungsgruppe Wasserstoffkooperationen und über die Subventionsprogramme der Bundesregierung H2Uppp und H2Global werden Projekte kofinanziert (www.giz.de/de/projekte/h2-diplo-decarbonization-diplomacy). Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät Kolumbien beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, inklusive der Herkunftszertifizierung grünen Wasserstoffs. Über die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) wurden Umschulungen als Strukturwandelmaßnahme angeboten, und die deutsche Botschaft fördert Dialogprozesse der Regierung Kolumbiens zu Strukturwandel in den Steinkohleregionen (www.ahk-colombia.com/de/h2uppp). Für die fragestellenden Fraktion ist nicht zu erkennen, inwieweit die Bundesregierung in der energiepolitischen Zusammenarbeit und insbesondere der Klimapartnerschaft mit Kolumbien eine wirksame Partizipation von Gemeinden sicherstellt, auf die sich etwa der Steinkohlebergbau direkt auswirkt. Unklar ist ebenfalls, ob die Bundesregierung direkt betroffene Gemeinden und von Strukturwandel betroffene Tagebauarbeiterinnen und Tagebauarbeiter durch Projekte direkt unterstützt, Abhilfe für die Schäden des Steinkohlebergbaus leistet, für die auch Deutschland durch jahrzehntelange Steinkohleankäufe Verantwortung trägt, oder Präventivmaßnahmen ergriffen hat, um neue Menschen- und Umweltrechtsverstöße beim Ausbau Erneuerbarer, dem Abbau kritischer Rohstoffe und dem Bau von Wasserstoffprojekten zu verhindern. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welcher Betrag der bei Unterzeichnung der Klima- und Energiepartnerschaft zugesagten Mittel wurde bis zum 31. Dezember 2025 ausgezahlt (bitte nach Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)?  2. Welche konkreten Projekte werden im Rahmen der Klima- und Energiepartnerschaft umgesetzt (bitte nach Projektname, Region, Projektpartner, Projektdauer und Projektvolumen in Euro auflisten)?  3. Bis zu welchem Datum ist die Finanzierung der Klima- und Energiepartnerschaft vertraglich gesichert?  4. Existieren formalisierte Partizipationsformate für die Zivilgesellschaft und betroffene Gemeinschaften im Rahmen der Klima- und Energiepartnerschaft, und wenn ja, welche fanden zwischen 2023 und 2025 statt?  5. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für die Klima- und Energiepartnerschaft, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)?  6. Welche Projekte der GIZ GmbH zur Unterstützung der Energiewende in Kolumbien werden aktuell durchgeführt (bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer und Projektvolumen in Euro auflisten)?  7. Sind auf den Flächen, für die Raumordnungsverfahren mit deutscher Unterstützung durchgeführt werden, Projekte im Bereich erneuerbare Energien oder Wasserstoff geplant, und wenn ja, ist die Bundesregierung an diesen Projekten direkt oder über die GIZ oder andere Organisationen beteiligt?  8. Ist die Bundesregierung direkt oder über Durchführungsorganisationen wie die GIZ GmbH an Raumordnungsverfahren und Raumordnungsprojekten in Kolumbien beteiligt? a) Wenn ja, in welchen Regionen? b) Wenn ja, mit welchem Projektvolumen? c) Wenn ja, werden in den Verfahren die Rechte indigener und afrokolumbianischer Gemeinden sowie die Prozesse und Verfahren indigener und afrokolumbianischer Gruppen zur Landverteilung und der Bestimmung von rechtmäßigem Landbesitz berücksichtigt?  9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Landkonflikten bei Steinkohleabbau mit Beteiligung deutscher Unternehmen in Kolumbien, und wenn ja, welche? 10. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden gegen deutsche in Kolumbien aktive Unternehmen auf Grundlage des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gegeben, wenn ja, welche Maßnahmen hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jeweils ergriffen (bitte nach Zeitpunkt der Beschwerde, Inhalt der Beschwerde, Namen, Sektor und Ort des betroffenen Unternehmens, Stand der Beschwerde und ergriffener Maßnahme durch das BAFA auflisten)? 11. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung der Energiewende in Kolumbien die Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vor, die im Zusammenhang mit Steinkohle stehen, die nach Deutschland exportiert worden ist? 12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Folgekosten des kolumbianischen Steinkohleabbaus durch Umsiedlung, Enteignung, Entschädigung, Gesundheitskosten, Renaturierung, etwa durch Studien (selbst beauftragte Studien oder durch Dritte), wenn ja, welche, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung die Beauftragung von Studien zu den Folgeschäden? 13. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung der Energiewende in Kolumbien die Förderung alternativer Einkommensprojekte für Betroffene vor, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden durch den Steinkohlebergbau erlitten haben, und wenn ja, welche (bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer, Haushaltstitel und Projektvolumen in Euro auflisten) 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Schließungspläne des Betreibers Glencore-Prodeco für die Steinkohle-Tagebaue La Jagua und Calenturitas im Departamento Cesar, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, ob die Pläne im Einklang mit der kolumbianischen Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen, und wenn ja, wie lauten diese? b) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung für eine wirksame Beteiligung Betroffener und der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung von Schließungsplänen ein? c) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die Schließungspläne verbindliche Vorgaben zur Wiedergutmachung von Schäden und zur Bereitstellung alternativer Einkommensquellen machen? d) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Betreiber Glencore-Prodeco Schließungspläne für die beiden Steinkohlekagebaue La Jagua und Calenturitas entwickelt hat, und wenn ja, welche? 15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ein, die durch den Steinkohleabbau in Kolumbien entstanden sind? 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis des Verfassungsgerichtsurteils T‑029 vom Februar 2025 zu Partizipationsrechten Betroffener im Zusammenhang mit Minenschließungen? 17. Unterstützt die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bei der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils T‑029 vom Februar 2025? a) Wenn ja, in welcher konkreten Form? b) Wenn ja, wie hoch ist das Budget? 18. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung für die vollständige und wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen in Steinkohlebergbaugebieten eingesetzt? a) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten? b) Wenn ja, gegenüber welchen Gesprächspartnern? 19. Unterhält die Bundesregierung direkten Kontakt zu Unternehmen, die in Kolumbien Steinkohle abbauen, und wenn ja, zu welchen Unternehmen? 20. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die in Kolumbien Steinkohle abbauen, hatten Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Ministerialbeamte, Botschaftsvertreter) seit 2021 Kontakt (bitte nach Jahr, Ort, Anlass, Art und Thema des Kontakts, Namen und Funktion von Unternehmensvertretung, Namen und Funktion von Bundesregierungsvertretung auflisten)? 21. Hat die Bundesregierung gegenüber in Kolumbien Steinkohle abbauenden Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards eingefordert? a) Wenn ja, gegenüber welchen Unternehmen? b) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten? c) Wenn ja, welche konkreten Standards wurden angesprochen? 22. Werden in von der Bundesregierung finanzierten oder unterstützten Projekten Gewerkschaften aus den betroffenen Kohleregionen einbezogen? 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Menschen- und Umweltrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Abbau kritischer Rohstoffe (Kupfer, Nickel, Zink, Lithium, seltene Erden) in Kolumbien? a) Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Rohstoffen? b) Wenn ja, in welchen Regionen? 24. Fördert die Bundesregierung den Handel von in Kolumbien abgebauten kritischen Mineralien mit Deutschland, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen und Instrumente? 25. Fördert die Bundesregierung deutsche Unternehmen, die am Abbau oder Handel mit kritischen Mineralien aus Kolumbien beteiligt sind? a) Wenn ja, welche Unternehmen werden gefördert? b) Wenn ja, in welchem Umfang? c) Wenn ja, über welche Förderinstrumente? 26. Plant die Bundesregierung, für den nationalen Rohstofffonds kritische Mineralien aus Kolumbien anzukaufen oder den Ankauf durch Privatunternehmen zu fördern? a) Wenn ja, um welche Mineralien handelt es sich? b) Wenn ja, in welchem Umfang? 27. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in Kolumbien involviert? 28. Unterstützt die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer deutsche Unternehmen bei Projekten zur Erzeugung von Wasserstoffprojekten in Kolumbien, und wenn ja, in welcher Art und Weise? 29. Unterstützt die Bundesregierung über die GIZ GmbH die Entwicklung eines Zertifizierungsprozesses für grünen Wasserstoff in Kolumbien? a) Wenn ja, welche kolumbianischen Partner sind beteiligt? b) Wenn ja, welche konkreten Leistungen erbringt die GIZ? c) Wenn ja, umfasst das Zertifikat die Prüfung von Menschenrechtsstandards? 30. Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung über die GIZ GmbH zum Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Kolumbien (bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer, Haushaltstitel, Projektvolumen in Euro und Anzahl beteiligter Mitarbeitender, geplantem Exportvolumen nach Europa/ bzw. Deutschland auflisten)? 31. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Landkonflikten bei Wasserstoffprojekten mit deutscher Beteiligung in Kolumbien, und wenn ja, welche? 32. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für Wasserstoffprojekte Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten vor? a) Wenn ja, welche konkret? b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich? c) Wenn nein, warum nicht? 33. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Projekte im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien involviert (bitte auch ausschließlich privatwirtschaftlich finanzierte Unternehmen auflisten)? 34. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Deutsch- Kolumbianische Industrie- und Handelskammer deutschen Unternehmen bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien? 35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder Landkonflikten bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien mit deutscher Beteiligung in Kolumbien? 36. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für Projekte im Bereich erneuerbare Energien Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten vor? a) Wenn ja, welche konkret? b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich? c) Wenn nein, warum nicht? 37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Haltung der größeren politischen Parteien des Landes zum Friedensprozess sowie hinsichtlich einer menschenrechtsbasierten Innenpolitik, und wenn ja, welche? 38. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Auswirkungen die Ergebnisse der Parlamentswahlen am 8. März 2026 auf die bilaterale Zusammenarbeit mit Kolumbien im Zusammenhang des Schutzes der Menschenrechte haben, und wenn ja, wie lauten diese? 39. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit im Kontext der Energiewende einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte leisten? Berlin, den 27. Mai 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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