Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien
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Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit Kolumbien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6536
21. Wahlperiode 18.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Violetta
Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Vinzenz Glaser, Ates
Gürpinar, Mareike Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, Charlotte
Antonia Neuhäuser, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke
Deutsche Unterstützung der Energiewende und Klimapartnerschaft mit
Kolumbien
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Kolumbien haben im Juni
2023 eine bilaterale Klima- und Energiepartnerschaft (Alianza por el Clima y
una Transición Energética Justa) unterzeichnet. Die Partnerschaft soll
Kolumbien bei der Umsetzung seiner nationalen Klimaziele unterstützen, insbesondere
bei einer gerechten Energiewende sowie beim Schutz der Umwelt und der
Bewältigung des Klimawandels. Die Bundesregierung stellte Kolumbien dafür bis
zu 200 Mio. Euro an zusätzlicher Unterstützung in Aussicht (www.bmz.de/de/a
ktuelles/archiv-aktuelle-meldungen/deutschland-kolumbien-vereinbaren-
klimaund-energiepartnerschaft-157084).
Kolumbien hat sich im Rahmen seiner aktualisierten nationalen Klimabeiträge
(NDC) das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 51 Prozent
gegenüber einem Business-as-usual-Szenario zu reduzieren, was unter anderem
den Ausstieg aus der Kohleerzeugung und eine Reduzierung der Entwaldung
beinhaltet. Gemäß der kolumbianischen Langzeitstrategie E2050 soll das Land
bis 2050 Treibhausgasneutralität erreichen (www.bmz.de/resource/blob/20677
4/factsheet-p-kolumbien-de-05.pdf).
Die Partnerschaft soll die Klimaziele über eine intensivierte Zusammenarbeit in
den Handlungsfeldern Klimaschutz, gerechte Energiewende sowie Umwelt-
und Biodiversitätsschutz fördern. Im Mittelpunkt stehen ein verstärkter klima-
und energiepolitischer Dialog, die Förderung der Zusammenarbeit mit dem
Privatsektor, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft sowie eine verstärkte
Partizipation und verbesserte Zugangsmöglichkeiten für vulnerable
Bevölkerungsgruppen bei der gerechten Energiewende (www.bmz.de/resource/blob/206774/f
actsheet-p-kolumbien-de-05.pdf).
Deutschland hat seit 2004 über 115 Millionen Tonnen Steinkohle aus
Kolumbien importiert. Im Jahr 2025 waren es 4,4 Mio. Tonnen – fast 25 Prozent aller
Einfuhren (https://genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/43511/table/43
511-0002). Der vor allem für den Export wichtige Steinkohleabbau in
Kolumbien verursacht seit Jahrzehnten enorme Schäden an Mensch und Umwelt.
Kolumbianische Gerichte verurteilten die Tagebaubetreiber wiederholt wegen
Verstößen gegen Menschenrechte, Sozial- und Umweltnormen und stärkten die
Rechte vom Bergbau betroffener indigener und afrokolumbianischer
Gemeinden. Dennoch haben viele Betroffene bis heute gar nicht oder nur unzureichend
Wiedergutmachung erhalten, Umweltschäden wurden nicht behoben und
Maßnahmen zum Schutz natürlicher Ressourcen kaum umgesetzt. Ebenfalls nicht
geregelt ist, wer für die sozialen und ökologischen Ewigkeitskosten aufkommt,
die der Steinkohlebergbau hinterlässt. Die meisten Tagebaue sollen bis Ende
der 2030er Jahre schließen – das Modell dafür liefern aktuell zwei von
Prodeco, einem Tochterunternehmen des Schweizer Bergbaukonzerns Glencore,
betriebene Tagebaue in Cesar. Die beiden Minen wurden im Jahr 2021 vorzeitig
geschlossen, bis heute ist jedoch nicht geregelt, wer für die durch den dortigen
Bergbau verursachten Schäden aufkommen muss – ein umfassender
Schließungsplan liegt bisher nicht vor (www.bundestag.de/resource/blob/954322/WD-
2-022-23-pdf.pdf).
Die Energiepolitik der bisherigen kolumbianischen Regierung von Präsident
Gustavo Petro schränkt die Nutzung von fossilen Energieträgern ein.
Gleichzeitig bleibt Kolumbien das Land mit den meisten dokumentierten Morden an und
Fällen von Verschwindenlassen von Umweltschützerinnen und
Umweltschützern weltweit, insbesondere wegen illegalen Bergbaus durch unterschiedliche
bewaffnete Gruppen, wobei ein Großteil der Opfer Mitglieder indigener
Gemeinschaften sind (https://globalwitness.org/en/press-releases/at-least-146-lan
d-and-environmental-defenders-killed-or-disappeared-globally-in-2024/). Die
Lizenzvergabe für Steinkohle und Öl wurde weitestgehend ausgesetzt, Fracking
soll verboten werden. International unterstützt Kolumbien ein Abkommen zum
verpflichtenden Ausstieg aus dem Abbau fossiler Energieträger und richtet
dafür Ende April 2026 gemeinsam mit der Regierung der Niederlande eine erste
internationale Konferenz aus (https://fossilfueltreaty.org/first-international-conf
erence). Durch Förderung von Solar- und Windkraft, der Produktion grünen
Wasserstoffs und Strukturwandelmaßnahmen in den Steinkohleabbaugebieten
soll die Energiewende vorangetrieben werden. Gleichzeitig beabsichtigt die
Regierung allerdings, den Abbau kritischer Rohstoffe für die Energiewende
voranzutreiben, insbesondere Kupfer, Nickel und Zink. Der Abbau sog. Transition
Minerals steht weltweit häufig im Zusammenhang mit schweren
Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Und auch bei Wind- und
Solarkraftprojekten treten immer wieder soziale Landkonflikte auf. Der enorme Bedarf
an grüner Energie und Wasser für die Produktion grünen Wasserstoffs könnte
diese Konflikte verschärfen.
Die Bundesrepublik Deutschland ist auf vielfältigen Ebenen beim Aufbau einer
Wasserstoffwirtschaft und dem Ausbau erneuerbarer Energien in Kolumbien
engagiert: Die deutsche Botschaft unterhält ein sogenanntes Wasserstoff-
Diplomatie-Büro, seit Anfang 2024 koordiniert eine hochrangige bilaterale
Steuerungsgruppe Wasserstoffkooperationen und über die
Subventionsprogramme der Bundesregierung H2Uppp und H2Global werden Projekte
kofinanziert (www.giz.de/de/projekte/h2-diplo-decarbonization-diplomacy). Die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) berät Kolumbien
beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, inklusive der Herkunftszertifizierung
grünen Wasserstoffs. Über die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK)
wurden Umschulungen als Strukturwandelmaßnahme angeboten, und die
deutsche Botschaft fördert Dialogprozesse der Regierung Kolumbiens zu
Strukturwandel in den Steinkohleregionen (www.ahk-colombia.com/de/h2uppp).
Für die fragestellenden Fraktion ist nicht zu erkennen, inwieweit die
Bundesregierung in der energiepolitischen Zusammenarbeit und insbesondere der
Klimapartnerschaft mit Kolumbien eine wirksame Partizipation von Gemeinden
sicherstellt, auf die sich etwa der Steinkohlebergbau direkt auswirkt. Unklar ist
ebenfalls, ob die Bundesregierung direkt betroffene Gemeinden und von
Strukturwandel betroffene Tagebauarbeiterinnen und Tagebauarbeiter durch Projekte
direkt unterstützt, Abhilfe für die Schäden des Steinkohlebergbaus leistet, für
die auch Deutschland durch jahrzehntelange Steinkohleankäufe Verantwortung
trägt, oder Präventivmaßnahmen ergriffen hat, um neue Menschen- und
Umweltrechtsverstöße beim Ausbau Erneuerbarer, dem Abbau kritischer Rohstoffe
und dem Bau von Wasserstoffprojekten zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welcher Betrag der bei Unterzeichnung der Klima- und
Energiepartnerschaft zugesagten Mittel wurde bis zum 31. Dezember 2025 ausgezahlt
(bitte nach Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)?
2. Welche konkreten Projekte werden im Rahmen der Klima- und
Energiepartnerschaft umgesetzt (bitte nach Projektname, Region, Projektpartner,
Projektdauer und Projektvolumen in Euro auflisten)?
3. Bis zu welchem Datum ist die Finanzierung der Klima- und
Energiepartnerschaft vertraglich gesichert?
4. Existieren formalisierte Partizipationsformate für die Zivilgesellschaft und
betroffene Gemeinschaften im Rahmen der Klima- und
Energiepartnerschaft, und wenn ja, welche fanden zwischen 2023 und 2025 statt?
5. Plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Mittel für die Klima- und
Energiepartnerschaft, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte nach
Haushaltstitel und Haushaltsjahr in Euro auflisten)?
6. Welche Projekte der GIZ GmbH zur Unterstützung der Energiewende in
Kolumbien werden aktuell durchgeführt (bitte nach Projektnamen,
Region, Projektpartner, Projektdauer und Projektvolumen in Euro auflisten)?
7. Sind auf den Flächen, für die Raumordnungsverfahren mit deutscher
Unterstützung durchgeführt werden, Projekte im Bereich erneuerbare
Energien oder Wasserstoff geplant, und wenn ja, ist die Bundesregierung an
diesen Projekten direkt oder über die GIZ oder andere Organisationen
beteiligt?
8. Ist die Bundesregierung direkt oder über Durchführungsorganisationen
wie die GIZ GmbH an Raumordnungsverfahren und
Raumordnungsprojekten in Kolumbien beteiligt?
a) Wenn ja, in welchen Regionen?
b) Wenn ja, mit welchem Projektvolumen?
c) Wenn ja, werden in den Verfahren die Rechte indigener und
afrokolumbianischer Gemeinden sowie die Prozesse und Verfahren indigener
und afrokolumbianischer Gruppen zur Landverteilung und der
Bestimmung von rechtmäßigem Landbesitz berücksichtigt?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder
Landkonflikten bei Steinkohleabbau mit Beteiligung deutscher
Unternehmen in Kolumbien, und wenn ja, welche?
10. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerden gegen deutsche
in Kolumbien aktive Unternehmen auf Grundlage des
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gegeben, wenn ja, welche Maßnahmen hat das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jeweils ergriffen
(bitte nach Zeitpunkt der Beschwerde, Inhalt der Beschwerde, Namen,
Sektor und Ort des betroffenen Unternehmens, Stand der Beschwerde und
ergriffener Maßnahme durch das BAFA auflisten)?
11. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung der
Energiewende in Kolumbien die Wiedergutmachung von
Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden vor, die im Zusammenhang mit
Steinkohle stehen, die nach Deutschland exportiert worden ist?
12. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Folgekosten des
kolumbianischen Steinkohleabbaus durch Umsiedlung, Enteignung, Entschädigung,
Gesundheitskosten, Renaturierung, etwa durch Studien (selbst beauftragte
Studien oder durch Dritte), wenn ja, welche, und wenn nein, beabsichtigt
die Bundesregierung die Beauftragung von Studien zu den Folgeschäden?
13. Sehen die Pläne und Vorhaben der Bundesregierung zur Unterstützung der
Energiewende in Kolumbien die Förderung alternativer
Einkommensprojekte für Betroffene vor, die Menschenrechtsverletzungen und
Umweltschäden durch den Steinkohlebergbau erlitten haben, und wenn ja, welche
(bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer,
Haushaltstitel und Projektvolumen in Euro auflisten)
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Schließungspläne des
Betreibers Glencore-Prodeco für die Steinkohle-Tagebaue La Jagua und
Calenturitas im Departamento Cesar, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, liegen der Bundesregierung eigene oder fremde
Einschätzungen dazu vor, ob die Pläne im Einklang mit der kolumbianischen
Gesetzgebung und Rechtsprechung stehen, und wenn ja, wie lauten
diese?
b) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der
kolumbianischen Regierung für eine wirksame Beteiligung Betroffener
und der Zivilgesellschaft an der Erarbeitung von Schließungsplänen
ein?
c) Wenn ja, inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die
Schließungspläne verbindliche Vorgaben zur Wiedergutmachung von
Schäden und zur Bereitstellung alternativer Einkommensquellen
machen?
d) Wenn nein, hat die Bundesregierung Kenntnis, ob der Betreiber
Glencore-Prodeco Schließungspläne für die beiden
Steinkohlekagebaue La Jagua und Calenturitas entwickelt hat, und wenn ja, welche?
15. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für Wiedergutmachung von
Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden ein, die durch den
Steinkohleabbau in Kolumbien entstanden sind?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis des Verfassungsgerichtsurteils T‑029
vom Februar 2025 zu Partizipationsrechten Betroffener im
Zusammenhang mit Minenschließungen?
17. Unterstützt die Bundesregierung die kolumbianische Regierung bei der
Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils T‑029 vom Februar 2025?
a) Wenn ja, in welcher konkreten Form?
b) Wenn ja, wie hoch ist das Budget?
18. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der kolumbianischen Regierung
für die vollständige und wirksame Umsetzung von Gerichtsurteilen in
Steinkohlebergbaugebieten eingesetzt?
a) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
b) Wenn ja, gegenüber welchen Gesprächspartnern?
19. Unterhält die Bundesregierung direkten Kontakt zu Unternehmen, die in
Kolumbien Steinkohle abbauen, und wenn ja, zu welchen Unternehmen?
20. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, die in
Kolumbien Steinkohle abbauen, hatten Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung (Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre,
Ministerialbeamte, Botschaftsvertreter) seit 2021 Kontakt (bitte nach Jahr, Ort,
Anlass, Art und Thema des Kontakts, Namen und Funktion von
Unternehmensvertretung, Namen und Funktion von Bundesregierungsvertretung
auflisten)?
21. Hat die Bundesregierung gegenüber in Kolumbien Steinkohle abbauenden
Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards
eingefordert?
a) Wenn ja, gegenüber welchen Unternehmen?
b) Wenn ja, zu welchen Zeitpunkten?
c) Wenn ja, welche konkreten Standards wurden angesprochen?
22. Werden in von der Bundesregierung finanzierten oder unterstützten
Projekten Gewerkschaften aus den betroffenen Kohleregionen einbezogen?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über Menschen- und
Umweltrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Abbau kritischer Rohstoffe
(Kupfer, Nickel, Zink, Lithium, seltene Erden) in Kolumbien?
a) Wenn ja, im Zusammenhang mit welchen Rohstoffen?
b) Wenn ja, in welchen Regionen?
24. Fördert die Bundesregierung den Handel von in Kolumbien abgebauten
kritischen Mineralien mit Deutschland, und wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen und Instrumente?
25. Fördert die Bundesregierung deutsche Unternehmen, die am Abbau oder
Handel mit kritischen Mineralien aus Kolumbien beteiligt sind?
a) Wenn ja, welche Unternehmen werden gefördert?
b) Wenn ja, in welchem Umfang?
c) Wenn ja, über welche Förderinstrumente?
26. Plant die Bundesregierung, für den nationalen Rohstofffonds kritische
Mineralien aus Kolumbien anzukaufen oder den Ankauf durch
Privatunternehmen zu fördern?
a) Wenn ja, um welche Mineralien handelt es sich?
b) Wenn ja, in welchem Umfang?
27. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in Projekte zur Erzeugung von Wasserstoff in Kolumbien involviert?
28. Unterstützt die Deutsch-Kolumbianische Industrie- und Handelskammer
deutsche Unternehmen bei Projekten zur Erzeugung von
Wasserstoffprojekten in Kolumbien, und wenn ja, in welcher Art und Weise?
29. Unterstützt die Bundesregierung über die GIZ GmbH die Entwicklung
eines Zertifizierungsprozesses für grünen Wasserstoff in Kolumbien?
a) Wenn ja, welche kolumbianischen Partner sind beteiligt?
b) Wenn ja, welche konkreten Leistungen erbringt die GIZ?
c) Wenn ja, umfasst das Zertifikat die Prüfung von
Menschenrechtsstandards?
30. Welche konkreten Projekte unterstützt die Bundesregierung über die GIZ
GmbH zum Aufbau einer grünen Wasserstoffwirtschaft in Kolumbien
(bitte nach Projektnamen, Region, Projektpartner, Projektdauer,
Haushaltstitel, Projektvolumen in Euro und Anzahl beteiligter Mitarbeitender,
geplantem Exportvolumen nach Europa/ bzw. Deutschland auflisten)?
31. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder
Landkonflikten bei Wasserstoffprojekten mit deutscher Beteiligung in
Kolumbien, und wenn ja, welche?
32. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für Wasserstoffprojekte
Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten vor?
a) Wenn ja, welche konkret?
b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich?
c) Wenn nein, warum nicht?
33. Welche deutschen Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
in Projekte im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien involviert
(bitte auch ausschließlich privatwirtschaftlich finanzierte Unternehmen
auflisten)?
34. Welche konkreten Unterstützungsleistungen bietet die Deutsch-
Kolumbianische Industrie- und Handelskammer deutschen Unternehmen
bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien in Kolumbien?
35. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen oder
Landkonflikten bei Projekten im Bereich erneuerbare Energien mit
deutscher Beteiligung in Kolumbien?
36. Sehen die Förderinstrumente der Bundesregierung für Projekte im Bereich
erneuerbare Energien Vorgaben zum Schutz von Menschenrechten vor?
a) Wenn ja, welche konkret?
b) Wenn ja, sind diese rechtsverbindlich?
c) Wenn nein, warum nicht?
37. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Haltung der
größeren politischen Parteien des Landes zum Friedensprozess sowie
hinsichtlich einer menschenrechtsbasierten Innenpolitik, und wenn ja, welche?
38. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
welche Auswirkungen die Ergebnisse der Parlamentswahlen am 8. März
2026 auf die bilaterale Zusammenarbeit mit Kolumbien im
Zusammenhang des Schutzes der Menschenrechte haben, und wenn ja, wie lauten
diese?
39. Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
Maßnahmen im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit im Kontext der
Energiewende einen Beitrag zur Wahrung der Menschenrechte leisten?
Berlin, den 27. Mai 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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