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Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien

dip / drucksache 01.04.2026 · WP 21 · 21/5137 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien Deutscher Bundestag Drucksache 21/5137 21. Wahlperiode 01.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Agnes Conrad, Mirze Edis, Katrin Fey, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien Seit Dezember 2023 ist der ultra-neoliberale Javier Milei von der Partei La Libertad Avanza (LLA) Präsident von Argentinien. Javier Milei hat seit Amtsantritt diverse Dekrete und Resolutionen erlassen, die zivilgesellschaftliches Engagement einschränken und schwächen. Beispielsweise sorgte die am 14. Dezember 2023 erlassene Resolution 943/2023 (www.boletinoficial.gob.ar/ detalleAviso/primera/300917/20231215) für eine deutliche Einschränkung von Straßenprotesten und wurde Ende 2025 vor dem argentinischen Bundesverwaltungsgericht Nr. 11 in erster Instanz für verfassungswidrig erklärt (www.cels.or g.ar/web/2025/12/el-protocolo-antiprotesta-fue-declarado-nulo/, www.cba24 n.com.ar/argentina/el-protocolo-antipiquetes-seguira-vigente-tras-el-recurso-qu e-presento-el-gobierno_a695426e721287746617213d9). Amnistía Internacional Argentina, die argentinische Sektion von Amnesty International, dokumentierte 2024 einen gravierenden Einsatz von staatlicher Gewalt gegen friedliche Proteste und die Kriminalisierung von Protestierenden im Anschluss an das Inkrafttreten der Resolution 943/2023. Etwa 50 Pressevertreterinnen und Pressevertreter wurden bei ihrer Dokumentation der Proteste durch staatliche Sicherheitskräfte verletzt. Die Polizeigewalt unter Javier Milei betrifft auch Rentnerinnen und Rentner und Kinder (https://amnistia.org.ar/wp- content/uploads/delightful-downloads/2024/12/Un-a%C3 ProzentB1o-de-prote stas-2024.pdf). Die Menschenrechtsorganisation „Koordinationsstelle gegen polizeiliche und institutionelle Repression“ (Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional – CORREPI) zählt bis Dezember 2025 insgesamt mehr als 1 000 Tote und 1 500 Verletzte in den zwei Jahren der Regierung Milei durch staatliche Gewalt (www.correpi.org/2025/24-anos-de-uno-de-los- hechosde-resistencia-popular/). Ende 2025 äußerte sich der UN-Ausschuss (UN = United Nations) gegen Folter (CAT) besorgt über die Entwicklung der Anwendung staatlicher Gewalt und forderte die Überarbeitung verschiedener Resolutionen, um Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Anwendung von staatlicher Gewalt in Einklang mit internationalen Normen zu bringen (https://cnpt. gob.ar/2025/11/28/el-comite-contra-la-tortura-de-naciones-unidas-publico-las-o bservaciones-finales-sobre-el-septimo-informe-periodico-de-la-argentina/ & https://cnpt.gob.ar/2022/wp-content/uploads/2025/12/CAT_C_ARG_CO_7_67 684_S.pdf). Neben dem zunehmenden Einsatz staatlicher Gewalt treibt die Regierung von Präsident Javier Milei auch die digitale Überwachung voran. Medien berichten über Überwachung von sozialen Medien, Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und einer neuen KI-Einheit (KI = Künstliche Intelligenz) bei der Polizei. Das Vorgehen weckt bei einigen Organisationen, die sich für die Wahrung der Menschenrechte im digitalen Raum einsetzen, Erinnerungen an die Überwachung zu Zeiten der letzten Militärdiktatur (https://netzpolitik.org/2026/argenti nien-per-dekret-in-die-dunkle-vergangenheit/). Laut „SurveillanceWatch“ operieren Anfang 2026 bereits 25 internationale Unternehmen in Argentinien, die Überwachung und Analyse betreiben, darunter die europäischen Unternehmen Thales und Idemia (www.surveillancewatch.io/t argets?country=argentina). Die EU fördert mit dem EUROFRONT-Programm biometrische Überwachungssysteme an den Grenzen Lateinamerikas, unter anderem auch zwischen Argentinien und Bolivien, Brasilien und Paraguay (https://programaeurofront.eu/en/page/que-es-eurofront). In der EU‑LAC Digital Allianz forciert die EU seit 2023 die Kooperation mit Lateinamerika und der Karibik unter anderem zu IT-Sicherheit und KI (https://international-partnershi ps.ec.europa.eu/policies/global-gateway/eu-latin-america-and-caribbean-digita l-alliance_en). Das MERCOSUR-Abkommen beinhaltet auch den Handel mit digitalen Produkten und Dienstleistungen und ermöglicht neue Standards für digitalen Handel (www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblick/eu-mercosur-a bkommen-setzt-neue-standards-fuer-digitalen-handel/68500934). Die „Digitale Allianz EU-Lateinamerika/Karibik“ (ECLAC, spanisch: CEPAL) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH kooperieren seit 1980 (www.cepal.org/es/cooperacion-cepa l-alemania/acerca) aktuell in dem Projekt „MinJust“ für nachhaltigen Bergbau (www.cepal.org/es/proyectos/mineria-sustentable-transformacion-justa-minjust in Verbindung mit www.cepal.org/es/notas/la-cepal-realiza-curso-virtual-regim enes-fiscales-la-mineria-litio-la-mesa-litio-argentina). Argentinien wird auf der Webseite des BMZ aktuell jedoch nicht als Partnerland genannt (www.bmz.de/ de/laender#anc=Suche). Im sogenannten Länder-Dreieck von Chile, Bolivien und Argentinien befinden sich die größten Lithium-Reserven der Welt, an denen auch die EU und Deutschland für den technologischen Fortschritt interessiert sind. Deutsche Unternehmen beteiligen sich bereits am Lithium-Abbau in Argentinien und ein Unternehmen des Bundes betreibt dort sogar das in Deutschland verbotene Fracking (https://taz.de/Milliardenvertrag-fuer-Fluessigerdgas/!6135225/). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Argentinien als Wirtschaftspartner zu, und für welche Sektoren bemisst die Bundesregierung diese Bedeutung?  2. Welche eigenen Erkenntnisse sowie Erkenntnisse aus Berichten internationaler Organisationen (insbesondere der Vereinten Nationen und der Europäischen Union) und Nichtregierungsorganisationen liegen der Bundesregierung zu möglichen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien seit Amtsantritt von Präsident Javier Milei vor, wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und dem Schutz der Menschenrechte (insbesondere im Hinblick auf mögliche Fortschritte oder Rückschritte), in welcher Weise hat die Bundesregierung entsprechende Themen gegenüber der argentinischen Regierung thematisiert oder beabsichtigt sie zu thematisieren, und wenn dies nicht erfolgt ist, aus welchen Gründen nicht?  3. Sofern Frage 2 bejaht wurde, sind staatliche Menschenrechtsverletzungen für die Bundesregierung ein Anlass, wirtschaftliche Beziehungen zu Argentinien zu überdenken, wenn ja, welche Sektoren sind betroffen, und wenn nein, warum nicht?  4. Welche Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden pflegen in der aktuellen Wahlperiode welche Beziehungen zu staatlichen Stellen in Argentinien (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde in Deutschland und staatlicher Stelle in Argentinien sowie Zweck der Beziehung auflisten)?  5. Welche Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden haben sich in dieser Wahlperiode an Trainings-, Schulungs- oder Ausbildungsmaßnahmen für staatliche Stellen in Argentinien beteiligt (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde in Deutschland und staatlicher Stelle in Argentinien sowie Thema der Trainings-, Schulungs- oder Ausbildungsmaßnahme auflisten)?  6. Welche deutschen Unternehmen mit staatlicher Förderung oder Bundesbeteiligung pflegen im Zeitraum von Dezember 2023 bis heute welche Beziehungen zu staatlichen Stellen in Argentinien (bitte nach Unternehmen, Art und Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, staatlicher Stelle in Argentinien, Jahr und Zweck der Beziehung auflisten)?  7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen im Zeitraum von Dezember 2023 bis heute staatliche Stellen in Argentinien mit Überwachungssoftware oder Überwachungshardware ausstatten, und wenn ja, welche Unternehmen mit öffentlicher Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter (bitte nach Unternehmen, Art und Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, empfangender staatlicher Stelle in Argentinien, Jahr und Name der Überwachungssoftware oder Überwachungshardware auflisten)?  8. In welcher Art und Weise beteiligt sich die Bundesregierung am EU- Förderprogramm EUROFRONT? a) Beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte Behörden an der EU-Förderung oder Bereitstellung von Hard- und bzw. oder Software für Grenzüberwachungssysteme in Argentinien, und wenn ja, bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde, Höhe der Förderung, Name der Hard- bzw. Software und staatlicher Empfängerstelle in Argentinien auflisten? b) Beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte Behörden an der Aus-, Fort- und bzw. oder Weiterbildung von Angehörigen staatlicher Stellen in Argentinien zum Thema Grenzüberwachung, und wenn ja, bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde, Thema der Bildungsmaßnahme, Zeitpunkt der Bildungsmaßnahme und teilnehmender staatlicher Stelle in Argentinien auflisten? c) Was ist der Bundesregierung bekannt zur Anwendung von Software zur KI-gestützten Analyse von Behördendatensätze in Argentinien, zum Ausmaß der Anwendung automatisierter biometrischer Fernidentifizierung im öffentlichen Raum sowie zu der menschenrechtlichen Gefahr der möglichen Kombination beider Informationsquellen aufgrund der Beschaffung von Software für beide Szenarien durch eine Behörde, und welche Konsequenzen mit Blick auf die Geschäftstätigkeit mit Argentinien zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus?  9. In welcher Form und an welchen Projekten beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte Behörden in dieser Wahlperiode an der EU‑LAC Digital Allianz (bitte nach Projekt, Art der Beteiligung, Fördervolumen und Zeitraum auflisten)? 10. Für welche digitalen Produkte oder Dienstleistungen sieht die Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und Argentinien unter dem MERCOSUR-Abkommen? 11. Für welche sicherheitsrelevanten Produkte oder Dienstleistungen sieht die Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und Argentinien unter dem MERCOSUR-Abkommen? 12. Für welche Rohstoffe sieht die Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und Argentinien unter dem MERCOSUR-Abkommen? 13. Welche deutschen Unternehmen mit staatlicher Förderung oder Bundesbeteiligung betreiben seit Dezember 2023 Rohstoffhandel mit Argentinien, und welche Rohstoffe werden gehandelt (bitte nach Unternehmen, Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, Rohstoff und Handelsvolumen auflisten)? 14. Welche Ziele verfolgt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit der Teilnahme am Projekt „MinJust“? a) Teilt die Bundesregierung die Positionen zum Klimaschutz der argentinischen Regierung von Javier Milei? b) Sind der Bundesregierung mögliche Menschenrechtsverletzungen während der Proteste gegen das Projekt PSJ Cobre Mendocino San Jorge in Mendoza im Herbst und Winter 2025 bekannt, wenn ja, welche? c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Auswirkungen der Gesetzesnovelle des „Ley Glaciares“ auf die Verteilung von Wasserressourcen auf Bergbauunternehmen und Natur, und wenn ja, welche? d) Überdenkt das BMZ vor dem Hintergrund möglicher Menschenrechtsverletzungen in Mendoza, der staatlichen Repressionen gegen Proteste und der Aufweichung des Klimaschutzes der Regierung Milei die Kooperation im Projekt „MinJust“, und wenn nein, warum nicht? 15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen seit Dezember 2023 sogenannte Clickwork in Argentinien beauftragen oder durchführen lassen, und wenn ja, welche deutschen Unternehmen mit öffentlicher Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter? 16. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung deutscher Unternehmen, um die Beauftragung oder Durchführung von „Clickwork“ in Argentinien attraktiver zu machen, und wenn ja, welche? 17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen seit Dezember 2023 in Argentinien Rechenzentren gebaut haben oder betreiben, und wenn ja, welche deutschen Unternehmen mit öffentlicher Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter? 18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung deutscher Unternehmen, um den Bau von Rechenzentren in Argentinien attraktiver zu machen, und wenn ja, welche? 19. Welche Forschungsvorhaben mit Bezug zu Argentinien fördert die Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode (bitte nach Bundesministerium, Titel der Förderrichtlinie sowie Dauer und Höhe der Fördermittel auflisten)? 20. Warum nennt das BMZ Argentinien nicht als Partnerland auf der deutschen Webseite des Bundesministeriums, obwohl aktuelle Partnerschaften bestehen? 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und prekäre Beschäftigung in Argentinien, und welche Folgen sieht sie für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Projekten in Argentinien? 22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen hinsichtlich der im Februar 2026 verabschiedeten „Arbeitsmodernisierung“ Argentiniens vor, insbesondere mit Blick auf Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaften und soziale Standards, und sieht sie hier mögliche Risiken für deutsche Unternehmen, die lokal tätig sind oder Lieferketten betreiben? Berlin, den 16. März 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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