Steuerliche Implikationen eines europäischen "28. Regimes" für Unternehmen
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Steuerliche Implikationen eines europäischen "28. Regimes" für Unternehmen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6461
21. Wahlperiode 12.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Rainer Groß, Jörn
König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Christian Reck und der Fraktion
der AfD
Steuerliche Implikationen eines europäischen „28. Regimes“ für Unternehmen
Die Europäische Kommission hat am 18. März einen Legislativvorschlag für
ein sogenanntes 28. Regime (Proposal for a Regulation of the European
Parliament and of the Council on the 28th Regime Coprporate legal
Framework – ‘EU INC’; https://eudoxap.bundestag.btg:8443/eudox/dokumentInhalt?i
d=481574&latestVersion=true&type=5) vorgelegt.
Dieser optionale unionsweite Unternehmensrahmen berührt potenziell finanz-
und wirtschaftspolitische Fragestellungen. Dies betrifft insbesondere mögliche
Auswirkungen auf die Standortwahl von Unternehmen innerhalb der
Europäischen Union, auf die Nutzung und Bedeutung bestehender nationaler
Rechtsformen sowie auf die Wettbewerbsbedingungen zwischen den Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus können sich aus den im Vorschlag vorgesehenen Regelungen
zur Sitzwahl, zur Unternehmensstruktur und zur grenzüberschreitenden
Tätigkeit mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf das Steueraufkommen
sowie auf die Haushalte von Bund und Ländern ergeben.
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern finanzpolitische Fragen
zur Bewertung des Vorschlags sowie zu möglichen Auswirkungen auf nationale
Gestaltungsspielräume und den Standortwettbewerb.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher konkreten Prüfungs- und Bewertungsgrundlage ist die
Bundesregierung zu den in ihrer im November 2025 an die Europäische
Kommission übermittelten Stellungnahme zum „28. Regime“ enthaltenen
Einschätzungen gelangt, vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt
noch kein Legislativvorschlag vorlag („Stellungnahme zur 28.
Gesellschaftsform“; BReg Dok 393/2025; https://eudoxap.bundestag.btg:8443/e
udox/dokumentInhalt?id=422563)?
2. Welche fachlichen Beiträge hat das Bundesministerium der Finanzen im
Rahmen der Ressortabstimmung zu der Stellungnahme der
Bundesregierung an die Europäische Kommission zum „28. Regime“ eingebracht,
insbesondere im Hinblick auf die darin enthaltene Bezugnahme auf das
Steuerrecht, und welche finanz- oder steuerpolitischen Fragestellungen wurden
dabei ausdrücklich als prüfbedürftig benannt?
3. Ab welchem Stadium des europäischen Entscheidungsprozesses
beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag in die weitere
Willensbildung zum „28. Regime“ einzubeziehen?
4. Hat die Bundesregierung geprüft, ob die im Legislativvorschlag
vorgesehene freie Wahl des Sitzstaates und die unionsweite Nutzbarkeit der
Gesellschaftsform strukturelle Anreize für Standort- und
Rechtswahlentscheidungen schaffen können, die sich auf die steuerliche Zuordnung von
Unternehmen auswirken, und welche Einschätzung liegt hierzu vor?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die möglichen Auswirkungen der
geplanten „EU Inc.“ auf die Bedeutung bestehender deutscher
Rechtsformen, insbesondere der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
einschließlich der Unternehmergesellschaft (UG; haftungsbeschränkt),
sowie die daraus resultierenden steuerlichen Auswirkungen?
6. Hat sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im
Legislativvorschlag vorgesehenen freien Wahl des Sitzstaates eine Auffassung gebildet
zum möglichen Risiko, dass Unternehmen durch entsprechende
Standortentscheidungen deutsche Mitbestimmungsregelungen umgehen, wenn ja,
wie lautet diese, und wurden mögliche Auswirkungen auf die betriebliche
Mitbestimmung in Deutschland geprüft?
7. Welche möglichen Auswirkungen auf das Steueraufkommen von Bund,
Ländern und Gemeinden – insbesondere auf die Gewerbesteuer – hat die
Bundesregierung im Zusammenhang mit den im Legislativvorschlag
vorgesehenen Regelungen zur Sitzwahl, Unternehmensstruktur und
grenzüberschreitenden Tätigkeit bislang ggf. geprüft oder als prüfbedürftig
identifiziert?
8. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu
möglichen Auswirkungen des vorgelegten Legislativvorschlags auf den
steuerlichen Standortwettbewerb innerhalb der Europäischen Union, wenn ja,
welche ist dies, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für die
Ausgestaltung und Belastungswirkung des deutschen Unternehmensteuerrechts?
9. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur
Ausgestaltung des Legislativvorschlags als Verordnung im Hinblick auf
nationale Gestaltungsspielräume, insbesondere vor dem Hintergrund der im
Vorschlag vorgesehenen Regelungen zur Sitzwahl und
Unternehmensstruktur, wenn ja, wie lautet diese, und woran macht sie diese Bewertung
fest?
10. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem vorliegenden
Legislativvorschlag für ein „28. Regime“, und von welchen Kriterien macht sie
ihre Bewertung sowie eine mögliche Zustimmung abhängig?
Berlin, den 27. Mai 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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